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1. Mai 2026

„Did Sam Altman’s Basic Income Experiment Succeed or Fail?“…

...diese Frage scheint angesichts eines Beitrags auf businessinsider über Sam Altmans heutige Haltung zum Bedingungslosen Grundeinkommen wieder interessant zu werden. Altman halte ein BGE bzw. ein universelles Grundeinkommen nicht mehr für ausreichend und wird folgendermaßen zitiert:

"'Mich interessieren viel stärker Ansätze, bei denen wir über kollektives Eigentum nachdenken – sei es an Rechenleistung, an Unternehmensanteilen oder an etwas anderem', sagte er."

Das widerspricht allerdings einem BGE nicht und könnte ergänzend interessant sein, je nach dem, worum es genau geht. Altman wird weiter so zitiert:

"Darin wird ein sogenannter Public Wealth Fund beschrieben, der 'jedem Bürger – auch jenen ohne Zugang zu Finanzmärkten – einen Anteil am durch KI getriebenen Wirtschaftswachstum' verschaffen soll."

Gut, was genau ist damit gemeint? Ein BGE soll eine dauerhafte Einkommensabsicherung über die Lebensspanne bereitstellen, das steht zum Anteil am Wirtschaftswachstum nicht im Widerspruch. Vielmehr könnte letzteres eine spezifische Ausgestaltung eines BGE sein, solange es entsprechenden Kriterien genügt: 1) dem Individuum zuzukommen, 2) über die Lebensspanne bereitzustehen, 3) mit anderen Einkommen nicht verrechnet zu werden - es geht also um einen Auszahlungsbetrag vor Steuern, 4) keine Verpflichtung zu Erwerbstätgkeit oder anderen zu enthalten. Altman könnte hier auch zwei Dinge verwechseln, den systematischen Charakter eines BGE und die Art seiner Finanzierung, das sind zwei verschiedene Dinge, wie man an der häufigen Verwechslung eines BGE mit einer Negativen Einkommensteuer beobachten kann.

Weiter heißt es im Beitrag:

"'Ich denke, was Menschen wirklich wollen, ist Wohlstand, Handlungsfähigkeit, ein interessantes Leben und das Gefühl, etwas bewirken zu können', sagte er. Am Ende gehe es darum, KI so vielen Menschen wie möglich zugänglich zu machen."

Altman scheint hier also auch für KI Werbung machen zu wollen, das spricht allerdings nicht gegen ein BGE. Man merkt hieran allerdings, wie sehr manche Befürwortung eines BGE damit zusammenhängt, dass es aus bestimmten Gründen für sinnvoll gehalten wird, ohne grundlegend darüber nachzudenken. Weder benötigt ein BGE zu seiner Begründung Umbrüche am Arbeitsmarkt, wie sie seit Jahren immer wieder vorausgesagt werden, noch ist es ein Reparaturmittel für fehlgeschlagene Sozialpolitik. Eine demgegenüber eigenständige und von spezifischen Veränderungen unabhängige Begründung hat es, wenn es aus der politischen Ordnung der republikanischen Demokratie hergeleitet wird (siehe hier und hier). Genau diese Herleitung wird bedauerlicherweise selten bemüht, sieht man einmal von Beiträgen des im vergangenen Jahr verstorbenen Claus Offe oder Carol Pateman (siehe auch hier) ab, die schon vor etlichen Jahren so argumentiert haben.

Das von Altman initiierte Feldexperiment, auf das im Beitrag verwiesen wird, war kein Test zu den Auswirkungen eines BGE. Es ging um ein "guaranteed income", richtete sich nicht an alle Angehörigen eines Gemeinwesens und war nicht über die Lebensspanne verfügbar. Damit erfüllte es entscheidende Kriterien eines BGE nicht und die Ergebnisse der Studie (weitere Veröffentlichungen dazu auf der Seite des National Bureau of Statistics) wurden verkürzt ausgelegt. Scott Santens und Guy Standing (hier eine deutsche Übersetzung durch Eric Manneschmidt) hatten sich den Ergebnissen ausführlich gewidmet und auf methodische wie konzeptionelle Fallstricke hingewiesen. Open Research hat auf seiner Website eine eigene Seite zum Projekt.

Zu grundsätzlichen methodischen Beschränkungen von Feldexperimenten bzw. Pilotprojekten, die notorisch überschätzt werden, siehe hier und hier.

Sascha Liebermann

27. Oktober 2020

Verständlicher Einwand, aber: wir schreiben seit 14 Jahren darüber im Blog von Freiheit statt Vollbeschäftigung

18. Dezember 2018

"Frisst der Kapitalismus die Demokratie" - Richard David Precht und Robert Habeck diskutieren...

...hier geht es zum Video der entsprechenden Sendung im ZDF.

In dieser Sendung, die ich mir noch nicht angeschaut habe, hätte es um die Frage gehen müssen, was Demokratie auszeichnet, welche Stellung die Staatsbürger in ihr haben, welche Bedeutung Autonomie und Mündigkeit zukommen, wie Leistungsbereitschaft gestärkt werden kann, ohne Gemeinschaft zu schwächen und was dafür getan werden könnte. Ist das geschehen? Richard David Precht ist damit bislang selten bis gar nicht aufgefallen (siehe hier und hier). Robert Habeck hatte im Vorfeld zu dieser Sendung einen Blogbeitrag verfasst.

Sascha Liebermann

17. Dezember 2018

Die Alimentierung der Überflüssigen durch ein Grundeinkommen ist keine Antwort...

...schrieb Mathias Greffrath in der taz unter dem Titel "Her mit dem Zukunftsstaat". Nein, das ist kein Beitrag, der sich mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen auseinandersetzt, das wäre zuviel erwartet, denn Greffrath hat sich schon wiederholt zum BGE geäußert. Gibt es denn überhaupt "Überflüssige" in einer Demokratie? Dazu schrieb ich vor zwei Jahren:

"Ja, in der Arbeitsgesellschaft, die meint, Arbeit, also Erwerbsarbeit, halte sie zusammen, da gibt es überzählige menschliche Arbeitskraft (zur Vertiefung siehe hier), sofern sie durch Maschinen substituiert werden kann, wo es vernünftig ist. In einem Gemeinwesen von Bürgern hingegen gibt es keine Arbeitskraft, die nicht benötigt wird, weil das Benötigtwerden gar nicht das Kriterium ist, an dem die Existenz gemessen wird. Alle gehören dazu, die zum Gemeinwesen gehören bzw. sich in ihrem Rechtsbereich dauerhaft aufhalten."

Von "Überflüssigen" zu reden, verhöhnt gerade die Stellung der Bürger in der Demokratie. Es gibt in ihr niemanden, der überflüssig ist. Wer ein BGE allerdings als Stillhalte- bzw. Stilllegungsprämie versteht, für den mag das der Fall sein.

Sascha Liebermann

14. Dezember 2018

Freiheit ohne Demokratie? Eine Kontroverse anlässlich einer Twitter-Nachricht


Dieser Kommentar von Holger Schäfer, Institut der deutschen Wirtschaft, reagiert auf einen Tweet von Wolfgang Strengmann-Kuhn. Auf den Kommentar von Schäfer reagiert Timo Bahrs. Es werden hierbei zwei Deutungen von Freiheit artikuliert, die auf Wertpositionen beruhen, in der Diskussion geht es um das Menschenbild. Sie stehen gegeneinander. Keiner von beiden stellt die Frage, auf welchem Menschenbild die Demokratie beruht, dann würde nämlich deutlich, dass Reziprozität nicht im engen Sinn alleine verstanden werden kann (do ut des), wie Schäfer aber behauptet, sondern im weiten einer bedingungslosen Anerkennung als Angehöriger einer politischen Vergemeinschaftung verstanden werden muss. Diese Anerkennung kann sich dann eben auch in einer vorbehaltlosen Sicherung des Existenzminimums ausdrücken, wie ein BGE es vorsieht. Hier vertritt Schäfer die Position, als sei Einkommen, das letztlich ein Anteil an der gesamtwirktschaftlichen Wertschöpfung ist (Bruttoinlandsprodukt), nicht vermittelt über Kollektivleistungen, sondern der Eigenverantwortung des Einzelnen zuzuschreiben. Das ist eine Deutung, die auch der illusionären Deutung des Lohns als Leistungslohn zugrundeliegt. Wenn nun aber zuftrifft, dass Individualleistung immer zugleich von Kollektivleistung abhängt, stellt sich die Frage, wie diese Kollektivleistung verteilt wird und mit Bezugnahme auf welches Legitimationskritierium. Von der Warte einer demokratischen politischen Grundordnung ist das Existenzminimum, ganz gleich, wie das in der Höhe definiert wid, ein Anteil an der Wertschöpfung, der auf alle Bürger als Bürger verteilt wird - und das ohne bedürftig zu sein.

Wenn man das allerdings als Ideologie bezeichnet (das tat einst Sebastian Lotz, ein ehemaliger Kollege Schäfers am IW), also die Bezugnahme auf Prinzipien der politischen Ordnung für Ideologie hält (siehe hier und hier), ist die Relevanz eines BGE nicht zu erkennen. Zu Schäfers Haltung, siehe auch den Beitrag von gestern.

Sascha Liebermann

30. November 2018

Ob denn die Bürger mündig genug sind?

Alleine schon, dass diese Frage gestellt wird, könnte einem zu denken geben. Sie taucht ja nicht nur auf, wenn es um ein Bedingungsloses Grundeinkommen geht, sie gehört zu den Standardbedenken, wenn die Sprache auf direkte Demokratie kommt - in Deutschland, in der Schweiz nicht. Genau diese Frage stellte kürzlich ein Kollege aus der Wissenschaft in einer Diskussionsrunde über Bedingungsloses Grundeinkommen. Im Raum standen Bedenken, wie denn wohl mit den Freiräumen umgegangen würde, wenn ein BGE eingeführt wäre; ob denn wohl die Freiheit nur eine Freiheit dazu wäre, die meiste Zeit  World of Warcraft zu spielen?

Besonders häufig wird dies dann in Verbindung mit pubertierenden Kindern gebracht, durchaus auch den eigenen, mit denen man sich ja manches Wortgefecht liefern müsse und die so gar nicht dem folgen wollen, was man selbst für ungeheuer bedeutend hält. Vielleicht käme man mit den eigenen Bedenken weiter, wenn man sich klar machte, in welcher Lebensphase Adoleszente sind, dass sie gerade ihren Platz in der Erwachsenenwelt zu finden suchen - Erwachsene, die es ihnen nicht gerade leicht machen durch den Erwartungsdruck, den sie ausüben. Man könnte sich ein wenig kundig machen, eventuell bei Einsichten aus Forschung über kindliche Entwicklung (vielleicht hier, hier oder hier).

Nachdem der Kollege in unserem Gespräch diese Bedenken geäußert hatte, meinte ich, das sei doch ein weitreichender Einwand. Müsste dieser Einwand ihn, also den Kollegen, nicht dazu führen, Artikel 20 (2) GG in Frage zu stellen, denn er bestimmt schließlich, dass alle "Staatsgewalt vom Volke ausgehe" und das Volk seien die Staatsbürger. Mündigkeit ist das Fundament der Demokratie. Da stutzte er, der Gedanke war ihm offenbar fremd, wie er, meiner Erfahrung nach vielen fremd ist. Man kann doch nicht Mündigkeit unter Vorbehalt praktizieren, sie also so lange voraussetzen, wie Wohlverhalten erfolgt, und in Abrede stellen, wo keines vorliegt. Das ist letztlich pädagogisierende Entmündigung. Es gibt nicht ein bißchen Demokratie oder temporäre Demokratie für ausgewählte Mitglieder - es gibt sie nur ganz oder gar nicht.

Es nimmt also nicht Wunder, dass Vorbehalte gegenüber der Demokratie sich genauso gegenüber dem BGE zeigen. Dabei ist das Menschenbild des BGE nicht irgend ein ausgedachtes, sondern ein brute fact, eine Tatsache, und zwar eine Tatsache unserer politischen Ordnung. Wer das als ideologisch oder philosophisch abtut, muss sich fragen lassen, wie er zur Demokratie steht. Vielleicht doch besser abschaffen, zumindest einschränken, auf Arbeitswilligkeit gründen?

Sascha Liebermann

16. Mai 2018

Voraussetzungen des Staates, die er selbst nicht garantieren kann...

...das ist der Gegenstand des sogenannten Böckenförde-Diktums. Es geht auf Ausführungen des Verfassungsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde zurück, der sich in einem mittlerweile berühmten Aufsatz mit der Frage befasste, wie sich das Verhältnis des Staates zu den Voraussetzungen seines Existierens darstellt. Im Wortlaut heißt es:

„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat. Die verordnete Staatsideologie ebenso wie die Wiederbelebung aristotelischer Polis-Tradition oder die Proklamierung eines „objektiven Wertsystems“ heben gerade jene Entzweiung auf, aus der sich die staatliche Freiheit konstituiert. Es führt kein Weg über die Schwelle von 1789 zurück, ohne den Staat als Ordnung der Freiheit zu zerstören.“ (Böckenförde, Ernst- Wolfgang (1976): Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation, in: Böckenförde, Ernst Wolfgang: Staat, Gesellschaft, Freiheit, Frankfurt: Suhrkamp, S. 60)

Böckenförde macht hiermit deutlich, dass der Staat in seiner Existenz von etwas abhängig ist, das er nicht per Planung oder Steuerung herstellen und damit nicht "garantieren" kann. Sehr wohl kann er Möglichkeiten schaffen, damit diese Voraussetzungen sich erhalten können. Worum geht es hierbei? Es geht um das, worein der Staat als Gemeinwesen von Bürgern vertrauen muss. Autonomie und Mündigkeit sind etwas, auf dass die moderne Demokratie angewiesen ist, das ihre Existenzgrundlage bildet, ohne deren Entstehen gewährleisten zu können. Das Bedingungslose Grundeinkommen lässt sich als Antwort auf diesen Zusammenhang begreifen, es verbessert die Möglichkeiten für Autonomie und Mündigkeit und macht zugleich deutlich, dass sie ohne eine Solidargemeinschaft nicht zu haben sind.

Sascha Liebermann

1. Februar 2018

Modernisierung der "sozialen Marktwirtschaft" oder Stärkung der Demokratie? Ein Interview mit Thomas Straubhaar in der Basler Zeitung

In diesem Interview mit Thomas Straubhaar in der Basler Zeitung erklärt er unter anderem, weshalb er die Volksinitiative zum Bedingungslosen Grundeinkommen in 2016 abgelehnt hat. Dazu sagt er:

"Erstens haben die Initianten über die Höhe geschwiegen. Das haben die Gegner des Grundeinkommens geschickt ausgenutzt, indem sie einen Betrag von 2500 Franken in den Raum stellten, der schlicht nicht ohne massive Steuererhöhungen möglich wäre. Und zweitens blieb die Frage nach der Finanzierung offen. Wird der bisherige Sozialstaat abgeschafft? Oder ergänzt das Grundeinkommen den Sozialstaat? Das sind entscheidende Fragen, die unbeantwortet blieben."

Die Höhe des Betrags war damals aber nicht Gegenstand der Volksinitiative, er kursierte aus früheren Debatten in der Öffentlichkeit und wurde diesbezüglich aufgegriffen, auch in deutschen Medien. Was den zweiten Punkt betrifft, hatten die Initianten eine klare Haltung, das BGE sollte in die Sozialwerke hineinwachsen, sie also nicht vollständig ersetzen. Aber auch das war nicht Gegenstand der Volksinitiative.

Auf die Frage, weshalb er in Deutschland sich für ein BGE von 1000 Euro einsetze, antwortet er:

"Aus einem einfachen Grund: Der heutige Sozialstaat kostet jährlich rund 1000 Milliarden Euro. Verteilt man dieses Geld auf alle Einwohner, erhalten alle 1000 Euro pro Monat."

Wenn er so rechnet, bedeutet das aber, dass es keine anderen Leistungen mehr geben wird, keine Krankenversicherung, keine bedarfsgeprüften Leistungen. Hierzu muss man zweierlei festhalten:
1) Wenn der Betrag tatsächlich pro Person in gleicher Höhe (Erwachsene wie Kinder) gedacht ist, dann könnte ein großer Teil heute bedarfsgeprüft gewährter Leistungen tatsächlich mit dem BGE schon gedeckt sein. Denn auf einen Haushalt bezogen kumulieren die BGE.
2) Die Frage wäre, wie es sich hier mit den Krankenversicherungsleistungen darstellte, würde das über eine Kopfpauschale abgedeckt und aus anderen Steuermitteln getragen? Die Pauschale dürfte dann aber nicht zu hoch sein, um das BGE nicht aufzuzehren.
3) Für Alleinstehende Personen verhält es sich ganz anders als für Haushalte
4) Für Personen, die hohe Aufwendungen haben, die heute über bedarfsgeprüfte Leistungen gedeckt werden, wäre es keine Lösung, sie würden das Nachsehen haben.

Auf Punkt 4) geht er an einer späteren Stelle ein und sagt:

"Das Grundeinkommen ist für Menschen mit einschneidenden Behinderungen wohl zu tief. Diesen Einzelfällen muss man zusätzliche Mittel [Hervorhebung SL] geben. Das hat den Nachteil, dass dann viele eine Einzelfallbehandlung fordern und es schwierig wird, eine faire Grenze zu ziehen, wie weit Behinderungen finanziell zu berücksichtigen sind."

Also ersetzt das BGE doch nicht alles. Zugleich wird deutlich, dass es immer eine nur praktisch zu lösende Frage ist, welche Leistungen für angemessen gehalten werden.

Dass die Einführung eines BGE mit dem heutigen System verträglich ist, habe ich hier dargelegt: "Bedingungsloses Grundeinkommen und bedarfsgeprüfte Leistungen: entwirrt". Es müssten nicht einmal die Sozialgesetzbücher geändert werden, weil mit der Einführung eines BGE die Ansprüche heutiger Bezieher von Transferleistungen, welcher Art auch immer, bis zur Höhe des BGE entfallen würden. Für Familien stellte sich das wiederum anders dar als für Alleinstehende.

Recht simpel ist das von Thomas Straubhaar ohne weitere Ausführungen vorausgesetzte Anreizmodell (siehe hier), als wirkten solche "Anreize" unmittelbar, beinahe sozialmechanisch direkt. Dabei muss man keinen idealistischen oder besseren Menschen voraussetzen, um zu dem Schluss zu gelangen, dass ein BGE dennoch leistungsunterstützend wirken kann. Es sind nicht die "Anreize", diese black box, die Menschen davon abhält und anspornt, etwas zum Wohlergehen des Gemeinwesens beizutragen. Es ist ihre Gemeinwohlbindung, die in der Regel wie selbstverständlich durch die Sozialisation gegeben ist, aber sehr wohl durch widrige Handlungsbedingungen beeinträchtigt werden kann. In differenzierteren Betrachtungen ist stets das Verhältnis von "Anreizen" und "Präferenzen" entscheidend, von denen die Auswirkungen der Anreize abhängig sind.

Interessant ist dann diese Frage des Interviewers:

"Aber das Grundeinkommen muss von jemandem finanziert werden, und der Staat holt sich diese Mittel notfalls mit Gewalt. Das ist für andere eine grobe Einschränkung der Freiheit."

Der Staat wird  hier, Straubhaar bezeichnet es zurecht als libertäre Position, so behandelt, als könne es ihn auch nicht geben. Dass ist jedoch eine lediglich theoretische Position, keineswegs eine historisch relevante. Denn die Freiheit des Einzelnen existiert nicht ohne ein Gemeinwesen, dem er angehört. In archaischen Gesellschaften spielte Freiheit noch gar keine Rolle, in modernen erst gerade dort, wo dem Individuum ein relativer Eigenwert zugemessen wird. Es gibt kein gemeinschaftsloses Leben ohne Herrschaftsordnung, zu der der Staat gehört. Es muss erst von diesem Zusammenhang abstrahiert werden, um eine staatsloses Gemeinwesen zu postulieren, das ebenso existieren könne. Wie stark diese Vorstellung des Staates als nicht kontrollierbarem Agenten ist, hat sogar Andrea Nahles in ihrer Rede auf der re:publica im letzten Jahr gezeigt. Man hätte meinen können, Sie sei gar keine Bundesministerin gewesen, als sie dort geredet hat, sondern Anhängerin einer anarchistischen Bewegung. Stattdessen ist es angemessener den Staat als Moment des Gemeinwesens zu bezeichnen, der durch die Gemeinschaft der Bürger umgestaltet werden muss, wenn er ihr nicht zusagt.

Dass "den Linken" ein BGE in Höhe zwischen 2000 und 3000 Euro vorschwebe, ist mir neu. Es gibt einen Vorschlag der BAG Grundeinkommen (Broschüre der BAG Grundeinkommen aus dem Jahr 2016, S. 31), der 1080 Euro für Erwachsene und für Kinder die Hälfte vorsieht, weit entfernt von den Beträgen, die Straubhaar nennt.

Interessant sind Straubhaars Überlegungen, wie es mit Personen wäre, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten (z. B. Asylberechtigte). Er beantwortet sie mit Blick auf die Schweiz:

"Eine weitere Frage ist, was mit Zugewanderten passiert, die der Schweiz oder Deutschland nach ein paar Jahren den Rücken kehren. Hier muss es eine Regel geben. Die Weiterbezahlung des Grundeinkommens an Personen, die im Ausland leben, muss an die vorherige Anwesenheitsdauer in der Schweiz gekoppelt werden. Nur wer länger als 30 Jahre hier gelebt hat, erhält etwas, und nur wer länger als 60 Jahre hier gelebt hat, erhält auch weiterhin das volle Grundeinkommen."

Wie auch immer das in Deutschland gehandhabt würde, es muss eine Regelung geben.

Das Gemeinwesen als politische Vergemeinschaftung von Bürgern scheint für Straubhaar allerdings keine große Rolle zu spielen, er scheint es einfach vorauszusetzen, sieht jedoch nicht, dass ein BGE von dort aus begründet werden kann, ohne all die anderen Bezüge überhaupt herstellen zu müssen:

"Viele Befürworter des Grundeinkommens sind Romantiker. Was sind Sie?
Ich will die alte Grundidee der sozialen Marktwirtschaft modernisieren. Zuerst sollten die Unternehmen so wirkungsvoll wie möglich das Sozialprodukt erwirtschaften, bevor es zur Umverteilung kommt. Der zweite Punkt ist, dass der Liberalismus nicht nur die Interessen der Kapitalisten vertreten sollte, er muss auch die Proletarier im Blick haben. Als Liberaler sollte man nicht «pro business» sein, sondern «pro market».

Die "soziale Marktwirtschaft" ist eine schöne Idee, sozial aber ist nicht die Marktwirtschaft bzw. der Markt, sondern die durch eine politische Vergemeinschaftung gestaltete Verteilung von Einkommen, um Ungleichheiten, die der Markt hervorbringt, relativ auszugleichen. Da Straubhaar dies nicht für so bedeutend zu halten scheint, sieht er auch nicht, dass von der Warte eines politischen Gemeinwesens wie unserem aus zuerst einmal darum gehen muss, was aus der Stellung der Bürger in der Demokratie für den Sozialstaat folgt. Dasselbe gilt dann für das Wirtschaftsleben. Nicht umgekehrt.

Sascha Liebermann

5. Oktober 2017

"Da stiehlt sich der Staat aus der Verantwortung"...

...so Marcel Fratzscher in einem Interview mit dem Kurier, der in Österreich erscheint, in dem es auch wieder einmal um das Bedingungslose Grundeinkommen geht. Hier der Ausschnitt:

"Bei Diskussionen über das Ausgleichen von Chancen wird oft auch ein bedingungsloses Grundeinkommen angeführt. Was halten Sie davon?"

Fratzscher: "Das hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Da stiehlt sich der Staat aus seiner Verantwortung. Sie können Chancengleichheit nicht mit Geld kaufen. Deshalb sind auch nicht mehr Kitas oder mehr Sprachförderungen da. Außerdem haben wir mit Hartz IV ein Grundeinkommen.

Das allerdings nicht bedingungslos ist, weil sich Betroffene ja regelmäßig melden müssen...

Diese Leute brauchen vor allem mehr Hilfe. Da geht es um Motivation, Qualifizierung, Chancen-Erkennung. Da halte ich ein bedingungsloses Grundeinkommen für die schlechtest mögliche Lösung. Ich wäre für ein Lebenschancen-Budget."

Hartz IV mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen zu vergleichen, nachdem der Interviewer fragt, ist entweder bewußte Irreführung oder gedankenlos. Interessant ist Fratzschers Bild vom Staat, der hier als ein Gegenüber betrachtet wird, das offenbar sein Eigenleben führt und der einfach so Entscheidungen trifft ("stiehlt sich aus der Verantwortung"), ob sie politisch gewollt sind oder nicht.

Aber was ist "der Staat"? Er ist nur ausführendes Organ des Gesetzgebers. Die Haltung Fratzschers zum Staat ist eine verbreitete, die Andrea Nahles (SPD) jüngst ebenso an den Tag legte hat wie Claudia Roth (Bündnis 90/ Die Grünen). Es spricht daraus ein Misstrauen gegenüber dem Staat, das letztlich ein Misstrauen gegen die Gemeinschaft der Bürger ist. Um so erstaunlicher ist das, wenn man bedenkt, dass Nahles und Roth ja gerade Vertreter dieser Bürger im Deutschen Bundestag waren oder gar Minister, Fratzscher als Präsident des DIW ständig Politikberatung betreibt. Und gerade Fratzscher hat ja nun jüngst den Staat paternalistisch in die Verantwortung genommen, siehe hier.

Diese Haltung gegenüber dem Staat ist in Deutschland sehr verbreitet und bezeugt das ambivalente Verhältnis. Auf der einen Seite soll der Staat es richten, man überträgt ihm Aufgaben, an denen er sich verheben muss, auf der anderen stellt er eine Gefahr dar, vor der man sich schützen muss. Auf jeden Fall muss man ihm misstrauen. Wer nach Erklärungen dafür sucht, warum es die Diskussion um ein BGE so schwer hat, muss hier ansetzen. Es ist die Selbstverleugnung der Bürger als Träger der politischen Ordnung, die sich hieran zu erkennen gibt.

Zu Fratzschers Vorschlag eines Erwerbstätigenkonto bzw. Lebenschancenbudgets, siehe hier.

Sascha Liebermann

25. August 2017

"Du bist uns als Mensch wichtig nicht nur als Arbeitskraft"

Dieses Wahlplakat triftt eine wichtige Aussage, dass nämlich der Mensch (als Bürger) um seiner selbst und um des Gemeinwesens willen im Zentrum stehen sollte - und nicht die Erwerbstätigen (siehe hier und hier). Der deutsche Sozialstaat ist jedoch einer, in dessen Zentrum Erwerbstätigkeit steht, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Ein BGE erst würde das ändern können.







18. Juli 2017

"Reich gegen arm" - Deutsche Welle berichtet über Bedingungsloses Grundeinkommen...

...wenn auch nur in dieser Passage:

"Zu den Lösungsvorschlägen für die wachsende Ungleichheit in Deutschland gehört die Forderung nach der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Harald Schröder ist von der Idee vollkommen überzeugt. Der 61-Jährige arbeitet für die Innere Mission Bremen als Seelsorger mit Menschen, die in Armut leben. Er nennt sie "Gäste", denn sie kommen auch schon mal zu ihm in die Bahnhofsmission des Hauptbahnhofs. Viele seiner "Gäste" mieden aus Scham den Gang zu den Behörden. Das Jobcenter wiederum habe in einigen harten Fällen Hausverbot erteilt. Schröder unterstützt die Forderung nach einem Grundeinkommen, weil "sie aus Alimentierten wieder gleichberechtigte Bürger macht".

Recht hat Harald Schröder, auch wenn es heute weniger die Rechtslage ist, die hemmend wirkt als die Konstruktionsprinzipien unseres Sozialstaats.

Sascha Liebermann

14. Juli 2017

"Wolkenkuckucksheime wie das Bedingungslose Grundeinkommen"...

...kommen in einem Gespräch zwischen Peter Altmaier, Thea Dorn und Thomas Ostermeier in der Wirtschaftswoche zur Sprache. Es ist nur ein kurzer Abschnitt, aber immerhin. Peter Altmaier, Kanzleramtsminister, reagiert auf eine Äußerung zuvor:

"Altmaier: Ach, alternativlos ist nur der Tod. In der politischen Debatte gibt es immer Alternativen. Beispielsweise gibt es die Möglichkeit, Griechenland vor die Hunde gehen zu lassen. Und zu der Alternative, die eigene Wettbewerbsfähigkeit durch Reformen wiederzugewinnen, gibt es die Option, auf Reformen zu verzichten und damit den Wohlstand der eigenen Bevölkerung aufs Spiel zu setzen. Auch gibt es zur Demokratie die Alternative totalitärer Systeme – aber sind wir im politischen Diskurs nicht eigentlich schon viel weiter? Haben wir nicht seit den Fünfzigerjahren gelernt, dass wir zur Demokratie keine Alternative wollen? Und haben wir uns seit dem Fall des Eisernen Vorhangs nicht darauf verständigt, dass die Marktwirtschaft das beste uns bekannte Wirtschaftsmodell ist? Was natürlich nicht ausschließt, dass Märkte auch Grenzen brauchen. Die Banken- und Börsenkrise hat gezeigt, dass die Politik imstande ist, den Märkten Zügel anzulegen. Ostermeier: Aber das war doch völlig ungenügend.
Altmaier: Das ist Ihre Auffassung. Zu ihrer Verbreitung können Sie eine Partei gründen oder demonstrieren – und wenn genügend Leute mitlaufen, wird Ihre Auffassung zu einer Macht. Fest steht, dass etwa Occupy diese Macht nicht mehr hat. Und dass die Wähler auch das Interesse an Wolkenkuckucksheimen wie dem bedingungslosen Grundeinkommen verloren haben.
Ostermeier: Das bedingungslose Grundeinkommen, lieber Herr Altmaier, werden auch Sie noch eines Tages verteidigen – spätestens dann, wenn in den Fabriken nur noch Roboter stehen, die die Produkte herstellen, und keine Arbeiter, die mit dem Lohn, den sie bekämen, diese Waren kaufen könnten. Dann wird auch der letzte Kapitalist vom bedingungslosen Grundeinkommen überzeugt sein. Altmaier: Auch die Fabriken müssen fabriziert werden. Von Menschen. Sie müssen mit Rohstoffen gefüttert werden, die Menschen gewinnen. Das Ende der Arbeit wird nie kommen."

Wenn wir zur Demokratie keine Alternative wollen, dann brauchen wir aber einen Sozialstaat, der zur Demokratie passt, der heutige tut es eben nicht, weil er Erwerbstätige ins Zentrum stellt und nicht Bürger bzw. Personen mit Aufenthaltsstatus. Leider hat Thomas Ostermeier nicht auf diese Weise gekontert. Oder ist dieses Verständnis von Demokratie, in dem die Bürger ihr Fundament bilden, ebenso ein Wolkenkuckucksheim? Dann sollten wir uns schleunigst davon verabschieden.

Sascha Liebermann

5. Juli 2017

Bedingungsloses Grundeinkommen: "Modell mit Tücken" oder Tücken der Einwände?

...ein Beitrag von Thomas Greven auf Gegenblende.

Welche Tücken sieht der Autor?

Nachdem zu Beginn des Beitrags kurz ausgeführt wird, welche Aspekte die Befürworter eines BGE herausheben, setzt Greven dazu an, die Tücken zu erläutern. Dabei bezieht er sich auf einen Modellvergleich von Ronald Blaschke.

"Jenseits der Details der Vielzahl unterschiedlicher Modelle ist die Grundidee eines bedingungslosen Grundeinkommens denkbar einfach. Anstelle diverser bedarfsorientierter sozialstaatlicher Programme hat jeder das Recht auf ein Grundeinkommen aus Steuermitteln. Einige Fragen sind offensichtlich: Wer ist bezugsberechtigt, alle Staatsbürger oder jeder sich auf dem Bundesgebiet legal aufhaltender Mensch, oder jeder Mensch überhaupt? Wie wird die Höhe der Transferleistung bestimmt (Existenzsicherung, Sicherung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben)? Wie wird die Transferleistung ausgezahlt und wird sie durch Bezug von Arbeitseinkommen eingeschränkt. Ich will mich in der Folge auf das Modell einer negativen Einkommenssteuer konzentrieren, da mir die Konzeption einer Sozialdividende, also die Auszahlung des Grundeinkommens an alle, unabhängig von ihrem Einkommen, als politisch unrealistisch erscheint."

Diese Fragen können kaum als Vorbehalte theoretischer Art verstanden werden, müssen sie alle praktisch beantwortet werden, es geht nämlich darum, welches BGE gewollt wird von den Bürgern. Lehnt man sich an heute bestehende Regelungen an, ist die Frage, wer bezugsberechtigt sein könnte, einfach zu beantworten. Staatsbürger, weil sie das Volk bilden; Personen mit einem zu definierenden Aufenthaltsstatus, weil das heute schon das Kriterium ist. "Jeder Mensch" kann es nicht erhalten - es sei denn, wir würden unsere Selbstauflösung betreiben wollen. Die Höhe bestimmt sich danach, welche Möglichkeiten durch ein BGE geschaffen werden sollen, auch das ist eine praktische Frage. Das nur verteilt werden kann, was erwirtschaftet wird, bezweifelt niemand. Eingeschränkt werden soll das BGE durch Erwerbseinkommen nicht, dann wäre es nämlich keines. Diese Frage lässt allerdings schon erahnen, dass der Autor BGE und Negative Einkommensteuer (NES) durcheinanderbringt.

Da der Autor sich nun für die NES entschieden hat, stellen sich andere Fragen, als es mit einem BGE der Fall wäre:

"Eine Reihe von Fragen bleiben: Wie wird ein Abstand zwischen Transferleistung und Erwerbseinkommen gesichert, damit Arbeit attraktiv bleibt? Positiv gewendet müsste unattraktive Arbeit höher entlohnt werden, damit sich Menschen finden, die sie ausüben wollen. Ist es sozial gerecht, dass die steuerzahlenden Beschäftigten für ein Grundeinkommen aufkommen, wenn es weder Bedingungen für dessen Bezug noch Anreize für die Aufnahme von Erwerbsarbeit gibt, insbesondere wenn zur gezielten Zuwanderung in das System des Grundeinkommens kommt? Durch Strategien individueller Nutzenmaximierung kann es zu erheblichen Ungerechtigkeiten kommen, welche wiederum Einfallstor für Rechtspopulisten sein können."

Attraktiv wäre beim BGE gerade, dass über Arbeitsbedingungen, damit auch den Lohn, anders verhandelt werden kann als heute. Für einen Arbeitsplatz, der nicht attraktiv ist, wird sich niemand finden.

Die Frage nach der Gerechtigkeit so abstrakt zu stellen, ist ziemlich sinnlos, sie ließe sich problemlos umdrehen. Ist es gerecht, dass diejenigen, die sich dafür entscheiden, sich viel Zeit für ihre Kinder zu nehmen, so viel schlechter dastehen (Einkommen in der Gegenwart wie Einkommen - Rente - in der Zukunft) als die, die das nicht tun? Ist es gerecht, dass einige sich ehrenamtlich stark engagieren, andere aber nicht? Ist es gerecht, das Einkommen vor allem über Löhne verteilt werden, obwohl doch die Einkommensbildung von Leistungen vorausgehender Generationen abhängig ist und damit ein Gemeingut darstellt? Ist es gerecht, Leistung fiktiv individuell zuzumessen, obwohl dies gar nicht zumessbar ist? Und so weiter und so fort. Gerechtigkeit ist eine Frage danach, wie eine Gemeinschaft leben will und wie sie es gestaltet samt aller Folgen.

Die "Anreize" dürfen natürlich nicht fehlen, diese sehr bescheidene Vorstellung davon, warum Menschen handeln wie sie handeln.

"Gezielte Zuwanderung" in das System des Grundeinkommens? Dazu müssen wir uns heute schon verhalten, das ist keine Frage der Zukunft. Man könnte sagen, ein BGE würde uns um so mehr dazu aufrufen, uns zu fragen, wie wir damit umgehen wollen und welchen Beitrag wir dazu leisten können, dass Menschen nicht aus ihrem Land fliehen.

Dann diese Frage:

"Ist es andererseits sozial gerecht, mit einem Grundeinkommen tatsächliche Bedarfe, die punktuell oder strukturell über dieses hinausgehen, zu ignorieren, weil es weder Bürokratie noch Programme gibt, diese Bedarfe zu erfassen?"

Wer fordert die Abschaffung jeglicher bedarfsgeprüfter Leistungen?

"Es ist zudem fraglich, ob es sozial gerecht ist, mit einem Grundeinkommen all diejenigen quasi ruhig zu stellen, für die in einer modernen Arbeitswelt angesichts von Produktivitätsrevolutionen durch Digitalisierung etc. kein Platz mehr ist."

Man könnte diese Haltung als die umgekehrte Variante des Paternalismus betrachten, der den Bürgern abspricht, mündig zu sein. Es ist der Paternalismus der Sorge, dass die Bürger im Allgemeinen ihre eigenen Interessen nicht wahrzunehmen in der Lage wären, der meint, sie könnten überhaupt ruhiggestellt werden. Außerdem bleibt es eine gemeinschaftliche Aufgabe, Lösungen zu finden, die für alle tragbar sind.

Dann heißt es:

"Aber Arbeit ist auch Quelle von Anerkennung und Sinnstiftung; fällt sie für Menschen weg, kann es zu erheblichen sozialen Verwerfungen kommen. Dies ist auch politisch gefährlich."

Nun, worauf will Greven hinaus? Kann "Arbeit" denn sinnstiftend sein, die im Grunde nicht benötigt, aber aus sozialfürsorgerischen Gründen vorgehalten wird? "Anerkennung und Sinnstiftung" sind nicht losgelöst davon, ob eine "Arbeit" auch eine Sachbindung hat, ob sie einer Sache dient, die sich nicht im Selbstzweck der Arbeit erschöpft. Grevens Frage wird aber nur relevant, wenn er Arbeit zum Selbstzweck erhebt (ohne dass wir hier fragen, welche er denn meint).

Abschließend folgt dann:

"Wahrscheinlich ist es sinnvoll, die Auswertung des großangelegten finnischen Versuchs der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens abzuwarten (2.000 Menschen erhalten für zwei Jahre 560 Euro monatlich, ohne vorherige Bedarfsprüfung und ohne Notwendigkeit, eine Arbeitssuche nachzuweisen). Nach fünf Monaten sind die Auskünfte aus dem Kreis der Teilnehmer positiv (Bericht der Huffington Post), aber viele Fragen können wohl erst nach Ablauf der zwei Jahre beantwortet werden, insbesondere ob es wirklich zu den antizipierten Einsparungen bei der Bürokratie kommt."

Weder geht es in Finnland um ein allgemeines BGE, noch werden die "Ergebnisse" Schlüsse auf ein solches zulassen. Wie schon bei den Negative Income Tax Experiments aus den 1970er Jahren werden die Befunde strittig bleiben (siehe hier, hier und hier).

Sascha Liebermann

9. April 2017

Politische Nation, kulturelle Vielfalt und Bedingungsloses Grundeinkommen

Die Zuwanderung von Flüchtlingen, die in Kriegs- oder Hungergebieten an Leib und Leben bedroht sind und von denen niemand wissen kann, ob sie bleiben werden oder nicht – auch sie selbst wissen das zu ihrem eigenen Leidwesen nicht;
die Zuwanderung von Asylbewerbern, die in ihren Heimatländern aufgrund ihrer von der Mehrheitskultur abweichenden Lebensweise – sei dies eine religiöse Abweichung wie bei den Christen im Iran oder den Schiiten in Saudi Arabien, sei es eine sexuelle Abweichung wie bei Homosexuellen in Ägypten, seien es sonstige kulturelle Abweichungen wie bei den Uiguren in China – an Leib und Leben bedroht sind und bei uns um Schutz und Aufnahme ersuchen;
die Zuwanderung von jungen Menschen aus Europa und der ganzen Welt, die sich bei uns ein besseres Leben erhoffen und deshalb gern hier bleiben wollen
– diese ganze Entwicklung wirft die Frage nach der Identität Deutschlands, nach der Identität eines jeden Deutschen auf. Vielen macht das Andrängen dieser Frage Angst. Wenn dann noch die zukunftseröffnende Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens ins Spiel gebracht wird, ist schnell das Ende jeder offenen Debatte erreicht. Deshalb ist es sinnvoll, sich Klarheit zu verschaffen über den Zusammenhang von Identität, politischer Nation und kulturellem Selbstverständnis.
Charles Taylor, ein Philosoph aus dem Einwanderungsland Kanada, hat seit vielen Jahren immer wieder einen interessanten liberalen Blick auf diese Problematik geworfen. Jüngst findet sich ein aufschlussreicher Aufsatz in der Zeitschrift Mittelweg 36, in dem Taylor erneut und mit Bezug auf die gegenwärtige Situation in Europa und insbesondere in Deutschland sein Konzept des Mulitkulturalismus erläutert.
Wichtig ist daran, und das wird in Taylors Darlegung vielleicht nicht ganz deutlich, dass wir lernen müssen, einen klaren Unterschied zu machen, der bisher oft nicht gesehen wird: den zwischen politscher Nation und Identität einerseits und Kultur je besonderer Gruppen und Gemeinschaften andererseits. Dies bedeutet, dass wir im Hinblick auf jeden Einzelnen unterscheiden müssen zwischen seiner Identität als Bürger und damit Angehörigen der politischen Nation Deutschlands einerseits und seiner Identität als Angehörigen einer bestimmten kulturellen Gruppe oder Gemeinschaft – sei diese religiös, sprachlich, sexuell, ethnisch oder sonstwie bestimmt. Bürgersein erschöpft sich in diesem Verständnis nicht darin, sich formal an das geltende Recht und die Gesetze zu halten und dem Land ansonsten innerlich den Rücken zu kehren. Das Schwierige ist nämlich, dass, wie Taylor zu Recht formuliert, 'demokratische Staaten auf eine gemeinsame Identität angewiesen sind‘ (S. 16). Damit erweist er sich als skeptisch gegenüber dem von Dolf Sternberg ins Spiel gebrachten und von Jürgen Habermas propagierte Verfassungspatriotismus.
Thomas Mann formulierte in seiner Roman-Tetralogie "Joseph und seine Brüder": "Das Gesetz bindet auf äußerlich lehrhafte Weise; innere Bindung bewirkt nur der Zauber." Damit spricht er das gleiche Problem an. Denn als Bürger sind wird zwar vor allem durch unsere rechtlich geregelten Rechte und Pflichten bestimmt, aber eben auch durch eine praktische Bindung an unsere politische Gemeinschaft. Im Ausland sind wir eben als Ausländer nicht für die Politik unseres Urlaubslandes verantwortlich, wohl aber müssen wir zu Recht gewärtig sein, uns für das Handeln unseres eigenen Landes rechtfertigen zu müssen – und das ist nicht lediglich zufälliger- und überkommenerweise so, sondern für das Bestehen unserer politischen Gemeinschaft konstitutiv. Taylor: "Eine Demokratie lebt also davon, dass die Bürgerinnen und Bürger ihren eigenen Staat für etwas Besonderes halten, ihm auch affektiv in besonderer Weise verbunden sind." (S. 16 f.)
Lange Zeit war die Identität des Deutschen als politischen Bürgers im Sinne dieses Besonderen negativ bestimmt: Wir Deutschen sind politisch verantwortlich für die Verbrechen des Nationalsozialismus. Diese negative Bestimmung bei allen Verwerfungen positiv gewendet zu haben durch Verantwortungsübernahme ist ein Erfolg unserer Nation und diese Verantwortung wird unabdingbar stets Moment unserer nationalen Identität sein. Zugleich trifft zu, dass eine politische Gemeinschaft sich dauerhaft nur durch die "Ausrichtung auf eine offene Zukunft" (Taylor, S. 21) bestimmen kann, dass sie also die Frage: 'Wer wollen wir sein?', zukunftsorientiert beantworten muss. Nur in der Beantwortung dieser Frage kann die praktische Bestimmung der Identität gelingen, für die heute unabweisbar ist, dass sie "sowohl auf die Anerkennung kultureller Differenz als auch auf Integration zielen" muss (S. 21). Das bedeutet, dass wir einerseits gerade angesichts der zunehmenden kulturellen Vielfalt in unserem Land einen Zustand herbeiführen müssen, den Theodor W. Adorno 1951 in den Minima Moralia beschrieb "als den, in dem man ohne Angst verschieden sein kann." Und in Anlehnung an Adorno kann man sagen, attestierte man dem Zuwanderer mit islamischer Religion und arabischer Kultur, er sei genau wie der hiesige katholische Bayer oder protestantische Niedersachse oder agnostische Hesse, während er es doch nicht ist, so tut man ihm Unrecht an und verhindert was man anstrebt: seine Integration. Andererseits aber, auch wenn es gerade nicht darum geht, die Kultur besonderer Gruppen in der politischen Identität als Deutsche aufgehen zu lassen, so muss doch ein Ziel geteilt werden: dem Ohne-Angst-verschieden-sein-Können dauerhaft einen es ermöglichenden Rahmen zu geben. Dieser Rahmen kann aber nur Bestand haben, wenn man sich – in aller sonstigen Verschiedenheit – mit ihm identifiziert: als Staatsbürger. "Von daher heißt das Ziel für Einwanderungsgesellschaften in politischer Hinsicht notwendigerweise Staatsbürgerschaft", so Taylor (S. 20) zu Recht. (Welche Probleme es bereitet, wenn man dieses Ziel etwa durch die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft zu umgehen versucht, zeigt der Fall Deniz Yücel, für den die Bundesrepublik ganz anders einstehen könnte, wenn er eben nicht zugleich türkischer Staatsbürger wäre.)
Was könnte nun das Positivum sein, mit dem ein deutscher Staatsbürger als Deutscher sich identifiziert – gleich ob er Urbayer, sorbischer Sachse, gebürtiger Rheingauer, türkischstämmiger Duisburger, in Maschhad geborener Hesse, muslimischer Sauerländer oder dänischsprechender Schleswig-Holsteiner ist? Was kann die Idee sein, die in der praktischen Gestaltung der Zukunft sich realisiert und zugleich das Eigene und Besondere unserer politischen Gemeinschaft ausmacht? Was kann dasjenige sein, von dem der Zauber ausgeht, der die innere Bindung an unsere politische Gemeinschaft bewirkt? Könnte es vielleicht dasjenige sein, das momentan, wenn es in Verbindung mit Zuwanderung thematisiert wird, das Ende jeder offenen Debatte bedeutet: die Zukunft eröffende und Zukunft gestaltbar machende Idee des Bedinungslosen Grundeinkommens?
Die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens teilt mit der Staatsbürgerschaft das Moment des praktisch-solidarischen Einstehens füreinander bei gleichzeitiger Anerkennung der Verschiedenheit und Würdigung der Besonderheit eines Jeden – ohne Gleichgültigkeit und zugleich ohne Bevormundung.
Ach, Europa… Ja, gerade scheint der Pulse of Europe wieder kräftiger zu schlagen – und das ist gut so. Aber eine europäische Staatsbürgerschaft gibt es noch nicht einmal formal, "auf äußerlich lehrhafte Weise", geschweige denn, dass ihr ein Zauber innewohnte. – Also fangen wir mit dem Großen besser klein an: ein Bedingungsloses Grundeinkommen in Deutschland würde nicht nur dem universalisierten Staatsbürgerstatus seine materiale Basis geben, sondern auch der politischen Identität einen Kristallisationskern, der mit der Würdigung kultureller Vielfalt für eine reichhaltige Zukunftsgestaltung einen eröffnenden Rahmen aufspannte.
Thomas Loer

25. August 2016

"Bedingungsloses Grundeinkommen: NEIN, Grundrecht auf soziale Teilhabe: JA" - widersprüchliche Einwände...

...von Peter Glaser auf Makroskop. Der Beitrag zeichnet sich trotz seines wortstarken Auftakts nicht gerade durch Klarheit aus. An manchen Stellen ist er ein Plädoyer für ein BGE, ohne dass der Autor das so sieht. Er beginnt:

"Die deutsche Sprache ist eine sehr präzise Sprache, die es erforderlich macht, Sachverhalte korrekt zu beschreiben. Die Begrifflichkeit „bedingungsloses Grundeinkommen“ ist einerseits eine „Unmöglichkeit“ und andererseits eine sachlich falsche Beschreibung. Hier bewegen wir uns auf dem Gebiet sprachlicher „Schlampigkeit“, die dafür sorgt, dass Sachverhalte verschleiert werden und damit missbraucht werden können."

Starke Worte. In der Tat ist das Schlagwort Bedingungsloses Grundeinkommen nicht so prägnant, wie man es sich wünschen würde. Was wären die Alternativen, etwa: allgemeines oder garantiertes Grundeinkommen oder Sozialdividende? Das wäre auch kein Prägnanzgewinn und der Favorit des Autors "soziale Teilhabe" ist nicht besser. Erklärt er sich etwa von selbst? Kaum.

Bei aller mangelnden Prägnanz des Schlagworts BGE, so ist auch Wohlwollen geboten. Es handelt sich beim BGE nicht um einen wissenschaftlichen Begriff, es ist vielmehr ein politischer. Bei den genannten Alternativen oben bleibt noch mehr im Unklaren, was sie von heute existierenden, mit Leistungsbedingungen versehenen Sicherungsleistungen unterscheidet. Ebensowenig ist das der Fall bei "sozialer Teilhabe". Wir werden das noch sehen. Arbeitslosengeld 2 ist eben auch ein garantiertes Grundeinkommen in einer bestimmten Form. Kontextualisiert man hingegen die Entstehung des Schlagwortes BGE, dann wird die Bedeutung des Attributes "bedingungslos" sehr prägnant. Es richtete sich in der deutschen - wie in der internationalen - Diskussion von Anfang an gegen die Leistungsbedingungen, die diejenigen erfüllen müssen, die ein Ersatzeinkommen benötigen (Arbeitslosengeld, Sozialhilfe usw.).

Weiter schreibt Glaser:

"Aber auch der Begriff „Grundeinkommen“ ist für etwas, für das niemand etwas tun soll, zumindest irreführend. Einkommen ist immer das Ergebnis des Einsatzes der Produktivfaktoren Boden, Arbeit und Kapital. Das Teilwort „Grund…“ deutet eher auf den Verwendungszweck des Einkommens, hat aber mit der Erlangung von Einkommen nichts zu tun."

Sicher kann es kein Einkommen geben, ohne daß etwas hervorgebracht wurde. Das bezweifeln BGE-Befürworter nicht. Wir können diesen Einwand aber auch verlängern und sagen: Es kann auch nichts hervorgebracht werden, ohne daß es handlungsfähige erwachsene Personen gibt, die etwas hervorbringen können. Was hängt nun wovon ab? "Arbeit" - im Sinne menschlicher Arbeitskraft - ist eben nicht einfach "da", sie muss sich erst bilden durch einen langwierigen Bildungsprozess. Auch für "Boden, Arbeit, Kapital" gilt also, das sie erst vorhanden sein müssen. Nicht nur sie sind "Produktivfaktoren", auch wenn diese Darstellung in den Wirtschaftswissenschaften gängig ist, Bildungsprozesse in Vergemeinschaftungen sind es ebenso, wenn auch nur mittelbar. Wenn schon, dann sollte der Blick auf das Ganze gerichtet werden, nicht auf das Halb-Ganze.

Dass die Vorsilbe "Grund-" etwas darüber sagt, wie Einkommen bereitgestellt wird, ist unstrittig. Denn die Erlangung von Einkommen aus dem Wertschöpfungsprozess sagt noch nichts darüber, wie das Einkommen nun zu Individualeinkommen von Personen wird. Es geht beim BGE nicht darum, dass Wertschöpfung vom Himmel fällt, sondern dass die Bereitstelltung eines Anteils daran von keiner Gegenleistung direkt (!) abhängig gemacht wird. Insofern ist Glaser vorschnell.

Er schreibt dann weiter:

"Worum es bei diesem Thema eigentlich geht, ist die Ausübung eines „Grundrechts auf soziale Teilhabe“ in unserer Gesellschaft. Da dies im Kapitalismus nun mal nur mit „Geld“ möglich ist, geht es letztendlich um eine angemessene Verteilung! Wenn die für das Einkommen erforderliche Leistung erbracht wird, Indikator dafür wäre ein steigendes BIP, muss man fragen, wie das Einkommen verteilt werden soll, so dass das Grundrecht auf Teilhabe gewährleistet ist."

Ja, eben, deswegen "Grund"-Einkommen, wobei dieses Einkommen von der Geldseite her lediglich ökonomische Teilhabe ist, wenn man präzise sein will. Glaser schreibt zu Recht, dass Geld diese "Teilhabe" nur ermöglicht. Sozial ist diese Teilhabe nicht des Geldes wegen, sondern weil die Bereitstellung durch ein Gemeinwesen erfolgen muss.

Dann folgt ein Bekenntnis:

"In Artikel 2 (2) im Grundgesetz heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich…“. Wenn wir dieses Recht ernst nehmen, müssen wir jedem Menschen in unserem Land die dafür erforderliche Ausstattung – in unserem System „Geld“ – zur Verfügung stellen."

Aha, also ein Plädoyder für BGE, oder? Das hängt nun entscheidend davon ab, nach welchem Modus Geld bereitgestellt werden soll.

"Dies sollte vorrangig über die Möglichkeit, das Geld durch Arbeit zu verdienen, erfüllt werden. Wenn dies, durch welchen Umstand auch immer, nicht möglich ist, ist unsere Volkswirtschaft leistungsstark genug, einen Teil in Form von Geld an die Menschen zu verteilen, für die wir zeitweise oder dauerhaft keinen bezahlten Arbeitsplatz bereitstellen."

Warum "vorrangig" über Erwerbsarbeit? Diese Werthaltung kann man haben, sie führt zu den Widersprüchen, in denen wir heute leben. Glaser baut nun eine Ausnahme von der Regel ein, wenn er die Bereitstellung vorsieht, ohne dass jemand erwerbstätig ist "durch welchen Umstand auch immer"? Was ist mit "Umstand" gemeint? Sonderbar wäre, wenn als Umständ gelten könnte, für die eigenen Kinder zuhause zu bleiben, denn das wäre eine freie Entscheidung und kein Umstand. Das passte dann auch nicht mit Glasers Regel zusammen, "Geld durch Arbeit" zu verdienen. Erst im Fortgang wird klar, worin dieser Umstand besteht. Er geht nicht vom Individuum aus, dass eine Entscheidung trifft, sondern vom Gemeinwesen "wir", das zu etwas nicht in der Lage ist: einen bezahlten Arbeitsplatz bereitzustellen. Was geschieht mit dem, für den ein Arbeitsplatz bereitgestellt wäre, der aber Besseres zu tun hätte? Wie man es dreht und wendt, so fortschrittlich es klingt, so wenig änderte es am heutigen normativen Gefüge, dass Erwerbstätigkeit den Vorrang vor allem anderen hätte und dass diejenigen, die daran nicht teilnehmen wollen, kein Einkommen erhielten oder nur eines, das mit Auflagen versehen wäre, z. B. angebotene Arbeit anzunehmen. Willkommen im Hartz-IV-Land, das wäre also die Konsequenz der "sozialen Teilhabe" nach Glaser.


Er schreibt weiter:

"Dass sich die Machtverhältnisse mit der Einführung eines solchen Rechts verschieben werden, ist klar. In einer wirklich demokratischen Gesellschaft sollte das aber niemand besorgen, da es für die Masse Leistungen ermöglicht, die bisher vielen zu teuer sind. Ökonomie und Ökologie könnten sich beispielsweise viel leichter im Gleichschritt entwickeln, wenn allen Menschen eine angemessene Teilhabe am gemeinsam erarbeiteten Fortschritt erlaubt wird. Dann wäre wirklich die Wirtschaft für die Menschen da und nicht umgekehrt!"

Was verschiebt sich denn, wodurch? Allenfalls würde die Stellung der Erwerbstätigen gestärkt, nicht aber der Bürger im Gemeinwesen, denn für die gälte nach wie vor: Erwerbsarbeit ist der höchste Zweck, alles andere kommt danach. Glasers Vorschlag würde wie jeder erwerbszentrierte Sozialpolitik, an der Abwertung anderer Tätigkeiten festhalten und nicht die Person um ihrer und um des Gemeinwesens selbst willen anerkennen. Erwerbstätigkeit bliebe wie heute die normative Verpflichtung, Nicht-Erwerbstätigkeit die Ausnahme von der Regel.

Vielleicht folgt Aufklärung noch:

"Für jede Leistungserbringung in unserer arbeitsteiligen Wirtschaft ist immer ein „Startkapital“ erforderlich. Bei der Anschaffung einer Maschine ist dies jedem selbstverständlich, nur für den Primärleistungserbringer „Mensch“ soll das nicht gelten?" [...]
Da es heute nicht mehr mit der Überschreibung eines Grundstückes getan ist, müssen wir andere Systeme verwenden. Wenn wir wieder „Vermögen“ als Basis für die Grundversorgung benutzen wollen, müssen wir das alte römische Recht des Eigentums entsprechend anpassen. Wie in dem interessanten Buch von Sarah Wagenknecht mit dem Titel „Reichtum ohne Gier“ überzeugend beschrieben wird, wäre ein anderer Umgang mit dem Eigentum denkbar und könnte die Basis für ein kapitalbasiertes Einkommen für alle schaffen."

Was hat er nun hier vor Augen? Liefe das alles nicht auf ein Grundeinkommen hinaus und wenn er das zumindest als "Startkapital" vorsieht, dann für alle zu einem bestimmten Zeitpunkt im Leben, z. B. der Volljährigkeit? Dann wären wir beim Vorschlag von Bruce Ackerman und Anne Alstott (siehe auch hier), dem "stakeholder grant". Immerhin, auch hier bleibe die Erwerbsverpflichtung bliebe bestehen, denn das "Startkapital" muss investiert werden, um einen "return" bringen, der langfristig Einkommen verschafft.

Interessant und wieder in eine andere Richtung weisend dies:

"Damit ein Mensch Arbeit leisten kann, müssen die dafür erforderlichen Voraussetzungen gegeben sein. Der Mensch als soziales Wesen benötigt in der heutigen Zeit neben menschlichen Zuwendungen, die schon immer von großer Bedeutung waren, Geld zur Erhaltung seiner Arbeitsfähigkeit."

In dieser Allgemeinheit unstrittig, aber wie genau? Wessen Zuwendungen zu welcher Zeit benötigt "der Mensch"? Geld, damit Eltern sich dieser Aufgabe widmen können, meint Glaser das? Das würde aber zu seinem Vorrang von Erwerbstätigkeit nicht passen, also dann doch Ausbau der Ganztagsbetreuung - auch eine Art menschlicher Zuwendung -, damit Eltern die angebotenen Arbeitsplätze annehmen könnten. Warum sagt er es nicht?

"Die Leistungsbasis „Mensch“ damit zu versorgen, um damit die Leistungserbringung zu ermöglichen, ist mit dem in der Regel aus dem Nichts geschaffenen Geld für die Investition einer Maschine durchaus vergleichbar, wenn auch den meisten dieser Vergleich aus moralischen Gründen nicht gefällt. Sachlich ist er vollständig angemessen."

Und weshalb dann kein Bedingungsloses Grundeinkommen, um deutlich zu machen, dass es um den "Menschen" und das Gemeinwesen geht, dem die Wirtschaft letztlich zu dienen hat? Der Beitrag ist ein Durcheinander, in dem an einem auf jeden Fall festgehalten wird: dem Vorrang von Erwerbstätigkeit.

Sascha Liebermann

8. März 2016

Podiumsdiskussion zum Bedingungslosen Grundeinkommen vom 1. März online

6. Februar 2016

"Geld für wirkliche Freiheit"...

...so ist der Beitrag zum Bedingungslosen Grundeinkommen auf Zeit Online von Timo Reuter übertitelt.

Die medialen Wellen schlagen hoch seit Anfang des Jahres, da die Volksabstimmung in der Schweiz näher rückt. Viele Beiträge zum Bedingungslosen Grundeinkommen wurden in den letzten Wochen schon veröffentlicht. Der Beitrag von Timo Reuter sieht das BGE in der Tradition des Liberalismus, der aus seinen neoliberalen Überformungen befreit werden müsse.

Was schreibt er?

"Bedingungsloses Grundeinkommen bedeutet, dass der Staat die Menschen bezahlt, weil sie am Leben sind. Ohne Zwang, ohne Bedingungen – und zwar alle..."

Gleich zu Beginn eine - manche würden hier vielleicht sagen: vernachlässigenswerte - Irritation. Ich halte sie nicht für vernachlässigenswert, sie entstellt das BGE. Nicht "bezahlt" der Staat (oder eben nicht der Staat, siehe hier) dafür, dass "Menschen ... am Leben sind". Das Gemeinwesen stellt das BGE aus dem Steueraufkommen seinen Angehörigen und anderen Bezugsberechtigten bereit. Und wer ist der "Staat"? Es ist die Vergemeinschaftung der Bürger im politischen Solidarverband, der Staat steht nicht über ihnen, was eine Formulierung wie "Der Staat bezahlt..." zumindest nahelegt.

Danach heißt es:

"Das ist nicht verwunderlich, denn ein existenzsicherndes Grundeinkommen käme wegen seiner Bedingungslosigkeit einer sozialpolitischen Revolution gleich. Es würde den Zwang zur Arbeit abschaffen, welcher der Logik des Arbeitsmarktes immanent ist."

Der "Zwang" ist nicht der "Logik des Arbeitsmarktes" immanent, sondern der normativen Verpflichtung, Einkommen über diesen Arbeitsmarkt erzielen zu sollen. Es könnte auch einen Arbeitsmarkt ohne die normative Verpflichtung im Sinne des Gebotes "Du sollst erwerbstätig sein" geben.

Auch folgende Passage ist ungenau:

"Am Grundeinkommen scheiden sich die Geister über politische Grenzen hinweg. Die Gewerkschaften sind dagegen, der Milliardär Götz Werner ist der in Deutschland bekannteste Verfechter dieser Idee, die Arbeitgeberverbände halten es für "nicht finanzierbar und leistungsfeindlich", das globalisierungskritische Netzwerk Attac oder die katholischen Arbeitnehmerbewegung wiederum sind dafür."

In den Gewerkschaften gibt es durchaus Befürworter, sie sind eindeutig in der Minderheit. Attac ist nicht im Allgemeinen dafür, lediglich die AG Genug für alle hat sich meines Wissens für ein BGE ausgesprochen, das ist eine kleine Gruppe.

Später heißt es:

"Zwar gerieten radikale wirtschaftsliberale Positionen zwischenzeitlich durch Entwicklungen wie die Weltwirtschaftskrise 1929 in den Hintergrund – doch nur, um einige Jahrzehnte später in Form des Neoliberalismus umso härter zurückzuschlagen."

Es gibt zweierlei Neoliberalismus, den in Anlehnung an Alexander Rüstow, der in einem Ordnungsrahmen und einer notwendigen Sozialpolitik die Voraussetzungen dafür sieht, dass dem Markt Aufgaben überlassen werden können, und die - heute meist damit verbundende - Variante eines beinahe anti-staatlichen Neoliberalismus, der in der Privatisierung und den Marktgesetzen die allumfassend regelnde Kraft sieht. Peter Ulrich hat diesen Unterschied in seinem Buch "Integrative Wirtschaftsethik" sehr klar herausgearbeitet.

Nach einigen Überlegungen zur "realen Freiheit", wie sie Philippe van Parijs entwickelt hat und die sich für ihn mit dem BGE verbindet, schreibt Timo Reuter:
"Das wird aber nicht allein durch ein existenzsicherndes Einkommen, etwa im Sinne der deutschen Sozialsysteme, erreicht, sondern vor allem dadurch, dass diese materielle Basis bedingungslos allen Menschen gewährt wird. Erst die Bedingungslosigkeit macht das Grundeinkommen zu einem entscheidenden Trumpf des modernen Liberalismus."

Ja - nein, zumindest missverständlich. Was bedeutet "alle Menschen"? Es kann sich ja nur um die Menschen handeln, die im Rechtsbereich eines Gemeinwesens leben oder Angehörige dieses Gemeinwesens sind, für die es Sorge zu tragen hat. Für andere ist ein Gemeinwesen nicht legitimiert zu handeln. Jedes demokratisch-republikanische Gemeinwesen konstituiert sich durch einen Souverän: das Volk der Staatsbürger. Das BGE ist also zuallererst eine Alimentierungsleistung des Gemeinwesens an sich selbst, also an seine Staatsbürger. Von diesen abgeleitet, da sie das Gemeinwesen auf Basis von Rechten und Pflichten tragen müssen, erweitert sich die Alimentierung auf Personen mit einem definierten Aufenthaltsstatus. Sie würden ein BGE erhalten, weil sie sich im Rechtsbereich des Gemeinwesens niedergelassen haben, wozu es allerdings der Zustimmung des Gemeinwesens bedarf (ganz anders ist das für die Staatsbürger). Diese Zustimmung kann nationalstaatlich erfolgen oder durch transnationale Regulierungen (z. B. Freizügigkeit in der EU) möglich geworden sein. Wie auch immer, es bedarf der Zustimmung des Gemeinwesens. In der BGE-Diskussion wird diese Differenzierung sehr häufig geringgeschätzt, weil durch die Unterscheidung von Staatsbürgern und Nicht-Staatsbürgern eine Diskriminierung vorgenommen werde. Im wörtlichen Sinne ist das in der Tat der Fall, es wird unterschieden zwischen zwei verschiedenen Status. Wer diese Unterscheidung aufgeben will, gibt die Realität einer politischen Vergemeinschaftung von Staatsbürgern mit Rechten und Pflichten auf. Denn diejenigen, die nicht Staatsbürger sind, haben dem Gemeinwesen gegenüber keine Pflichten und nur bestimmte Rechte, vor allem sind sie nicht im umfassenden Sinne Angehörige.

Timo Reuter fragt dann: 


"Würden sie [die Menschen mit BGE, SL] sich für die Faulheit entscheiden, wie Kritiker des Grundeinkommens behaupten? Diese Frage bleibt bis zur Einführung offen – und ist bis dahin vom jeweiligen Menschenbild abhängig."

Was tatsächlich geschehen wird, bleibt in der Tat offen, weil wir es nicht vorhersagen können. Jedoch ist es nicht einfach eine Frage des "jeweiligen" Menschenbildes, welche Auswirkungen für möglich erachtet werden. Forschung - wie immer strittig in der Wissenschaft - kann sehr wohl dazu etwas sagen, welche Überzeugungen in der Vergangenheit Menschen bei ihren Entscheidungen geleitet haben und wie diese Überzeugungen sich zu dem verhalten, was ein BGE eröffnet. Auch das erlaubt natürlich keine Vorhersage, macht aber manches plausibler. Denn die handlungsleitenden Überzeugungen, auf deren Basis Entscheidungen getroffen werden, lassen sich nicht wie Meinungen tagesaktuell wechseln, sie haben sich im Zuge eines Bildungsprozesses herausgebildet und können nicht manipulativ verändert werden. Insofern ändern sie sich nicht einfach durch die Einfhrung eines BGE. Und weiter:

"Vieles spricht aber gegen das kaltherzige Bild des Homo oeconomicus, eines allein seine eigenen Interessen maximierenden Individuums. Denn neben dem Monetären gibt es viele weitere Gründe zu arbeiten, etwa soziale Integration, Selbstverwirklichung, Stolz oder Anerkennung. Und 1.000 Euro monatlich würde den meisten wohl nicht reichen."

Das räumen die Wirtschaftswissenschaften ja schon länger selbst ein (z. B. Reinhard Selten), wenngleich nach wie vor davon ausgegangen wird, dass "Präferenzen" einer "Nutzenfunktion" entsprechen bzw. Entscheidungen im Modus einer "rationalen Wahl" erfolgen. Eingeräumt wird ebenfalls, dass der homo oeconomicus nur ein "Modell" zum Rechnen sei, denn irgendwie müsse man ja rechnen, wie mir ein Wirtschaftswissenschaftler einmal sagte. Womit er zugleich einräumte, dass dieses Modell mit der Wirklichkeit wenig bis gar nichts zu tun habe. Na denn. Die republikanische Demokratie, in der wir leben, mit ihren spezifischen Voraussetzungen ist aber kein Modell, sie ist praktizierte Realität.

Sascha Liebermann

29. September 2015

Wie Podiumsdiskussionen nicht weiterführen,...

...das hat mich eine Veranstaltung an der Universität Köln am vergangenen Samstag gelehrt. Leider beherrschte der Hang zur Polarisierung die Veranstaltung. Das lag nicht an den Veranstaltern, die alles gut vorbereitet hatten. Es lag am Podium. Auch fehlte es an Schlagworten nicht, von denen ausgehend Klärungen hätten angestrebt werden können, statt alles in einen Topf zu rühren. Besonders misslich war es, dass in einer Diskussionsveranstaltung an einer Universität, Werturteile und -haltungen nicht genügend von Analyse unterschieden wurden. Sie auseinanderzuhalten wäre einer Universität gemäß gewesen, denn was die Podiumsteilnehmer für richtig und falsch halten, tut nichts zur Sache, wenn es um Analyse geht. Das führte an etlichen Stellen dazu, dass z.B. Christoph Butterwegge sich aus einer Äußerung dasjenige herauspickte, was ihm nicht zusagte, um darauf herumzureiten, andere Aspekte einer Äußerung jedoch schlicht unter den Tisch fallen ließ. Schon zu Beginn wurden BGE-Befürworter von ihm als Sekte bezeichnet, die mit einem Tunnelblick umherliefen - war das Podium da gleich mit angesprochen? Dass es solche Phänomene gibt, ist unbestritten, doch was tut das in einem solchen Rahmen zur Sache? Wenn dann noch Podiumsteilnehmer dafür verantwortlich gemacht werden, was andere zum selben Thema gesagt haben, ist es äußerst schwierig, über eine Sache zu diskutieren. Christoph Butterwegges Überlegungen waren für diejenigen nicht überraschend, die jüngere Äußerungen von ihm kannten (siehe meinen Kommentar hier).

Dass bei alldem dennoch manch interessante Äußerung fiel, möchte ich diese hier kurz kommentieren, da sie für die Diskussion im Allgemeinen von Belang sind. Als Zitate markierte Stellen geben sinngemäß wieder, was meiner Erinnerung nach gesagt wurde.

Sehr deutlich war der Hinweis von Steffen Roth darauf, dass Modellsimulationen zum BGE, die Aussagen über zukünftiges Handeln von Menschen machen wollen, unbrauchbar sind. So hatte sich vor einiger Zeit auch Alexander Spermann geäußert. Das hört man nicht so oft von Wirtschaftswissenschaftlern, eher werden Simulationen wie Tatsachen behandelt, wie z.B. jüngst in einem Beitrag auf Ökonomenstimme. Ich habe es selbst schon öfter in Diskussionen erlebt, dass auf der einen Seite zwar eingeräumt wird, dass Simulationen keine Aussagen über Wirklichkeiten treffen, sie auf der anderen Seite aber, wenn es darauf ankommt, wie Wirklichkeitsaussagen behandelt werden. Bei all den Simulationsmodellen sowie der Frage nach der Finanzierung setzt sehr schnell eine Taschenrechnerhaltung ein. Gegenwärtige Einnahmen und Ausgaben werden auf das BGE übertragen und dann gezeigt, dass es nicht finanzierbar sei - da war sich Butterwegge ganz sicher. In den wenigsten Fällen wird überhaupt berücksichtigt, dass mit einem BGE die gesamte Grundlage der Wertschöpfung sich verändern würde, weil die Entscheidungen für ein Engagement, sei es erwerbsförmig oder nicht, auf einer anderen Grundlage stattfänden. Diese womöglich positiven Auswirkungen lassen sich zwar nicht beziffern, sie aber abzutun ist fahrlässig, denn wir wissen nichts darüber, inwiefern heutige Erwerbsarbeitsbedingungen das Entstehen von Wertschöpfung verhindern. Wer also einschätzen will, was mit einem BGE geschehen könnte, muss all dies in Betracht ziehen.

Steffen Roth wies darauf hin, dass er es für problematisch halte, wenn über einen solchen Vorschlag hinaus, wie das BGE einer ist, dann noch Überlegungen mit ihm verbunden werden, was Menschen zu tun haben, wenn sie ein BGE erhalten. Da trifft er durchaus einen Punkt in der Grundeinkommensdiskussion, denn auch manche Befürworter meinen es mit der Bedingungslosigkeit nicht ganz ernst. Roth führte aus, dass dies darauf hinauslaufe zu definieren, was ein "gutes Leben" sei, wie es auszusehen habe. Das wäre in der Tat Bevormundung. Was er allerdings nicht erwähnte, war, dass die Entscheidung, Einkommen über Erwerbstätigkeit erzielen zu sollen, wie es heute für selbstverständlich gehalten wird, ebenso eine Vorstellung von "gutem Leben" definiert. Sie besagt: "Alle sollen erwerbstätig sein, weil sie so einen Beitrag zum Gemeinwesen leisten und sich selbst versorgen". Dieser Eingriff ist normativ erheblich, keineswegs ethisch neutral, wie so oft auch von Wirtschaftswissenschaftlern behauptet. Was hieran gesehen werden kann ist, dass es keine "neutralen" Konstellationen im wirklichen Leben gibt. Es werden immer normative Entscheidungen getroffen. Sie unterscheiden sich nur darin, welche Handlungsmöglichkeiten für den Einzelnen eingeräumt werden, woran sein Stellenwert bemessen wird, ob er um seiner selbst und des Gemeinwesens selbst willen etwas gilt oder nicht. Ein BGE würde eben dem Einzelnen um seiner selbst willen durch das Gemeinwesen Anerkennung verschaffen, ohne dass er etwas zu tun hätte.

Es war an dieser Stelle der Schritt nicht weit, um über Freiheit und Abhängigkeit zu sprechen, die dann schnell gegeneinander gestellt werden. Das BGE, so auch Roth, greife durch die Entscheidung, erhebliche öffentliche Mittel für es bereitzustellen, in die Freiheit der anderen ein, die ein BGE gar nicht bräuchten. Auf diese Argumentation stößt man häufig im Zusammenhang mit der öffentlichen Alimentierung von Kultureinrichtungen, Hochschulen, dem Nahverkehr usw. Dort würden aus allgemeinen Steuermitteln Leistungen vorgehalten, von denen zum einen diejenigen profitierten, die es sich ohnehin leisten könnten, dorthin zu gehen, zum anderen diejenigen sie mitzutragen hätten, die sie gar nicht nutzen. Wo diese so gegeneinandergestellt wird, muss die Frage gestellt werden, ob es ein so reichhaltiges Kulturleben ohne öffentliche Alimentierung geben könnte. Die ganz praktische Frage ist dann auch, halten wir das für ein vor allem privates oder vor allem öffentliches Gut? Daran entscheidet sich die Gestaltung, ganz wie bei der Diskussion um Studiengebühren.

Außerdem werde die Abhängigkeit des Einzelnen vom "Staat" durch ein BGE noch erhöht im Vergleich zu heute - so Roth, aber auch Butterwegge - da dieser dann ja das BGE bereitstelle. Weil dies bei Sozialversicherungen nicht so sei, so Butterwegge, ziehe er sie vor. Sie könnten nicht oder nicht so leicht zum Spielball politischer Gemengelagen werden wie das BGE, das mit jedem neuen Haushaltsentwurf des Bundesfinanzministeriums in Frage gestellt werden könnte. Nun, dagegen ließe sich Rechtssicherheit schaffen, in dem das BGE gesetzlich verankert würde. Darüber hinaus ist es Ausdruck eine politischen Kultur, wie sie mit solchen Leistungen umgeht. Gesetze sind keine dauerhaften Garantien, wenn der politische Wille, sie zu erhalten, fehlt. Die Ansprüche an Sozialversicherungen jedoch unterliegen den Folgen politischer Entscheidungen ebenso wie die Anpassungen bei den Renten, dem Arbeitslosengeld und ähnliches zeigen. Dass Butterwegge dann das BGE noch als Almosen bezeichnete, machte deutlich, wie unwillig er war, sich darauf einzulassen. Almosen sind mildtätige Gaben, Mitleid ist der Beweggrund, nicht aber die Stellung einer Person im Gemeinwesen, wie es für das BGE gelten würde. Nicht die Bundesregierung stellt ein BGE je nach gusto bereit, sondern das Gemeinwesen, das sie repräsentiert. Das sind zwei ziemlich verschiedene Paar Schuh.

Wenn statt eines BGE eine "repressionsfreie Grundsicherung"(siehe meine Kommentare dazu hier, hier und hier) vorgezogen wird, so Butterwegge, kann man ober der Schlagworte nur staunen. Wie soll eine Grundsicherung "repressionsfrei" sein, wenn sie doch nur als kompensatorische Leistung konstruiert ist, die das Fehlen von Erwerbseinkommen ausgleichen soll? Es erhält sie nur derjenige, der kein Erwerbseinkommen erzielt, wodurch Erwerbseinkommen das normative Gebot bleibt. An ihm wird gemessen, was der Einzelne beigetragen hat. Alleine dadurch schon werden Bezieher stigmatisiert, die nicht erwerbstätig sind. Nicht von ungefähr sind in allen Systemen sozialer Sicherung, die solche Leistungen kennen, Bedürftigkeitsprüfungen eingebaut. Die Leistungsbezieher sollen, so das Ziel der Leistungen selbst, diesen Zustand wieder verlassen können. Damit ist klar, woher der Wind weht. Wer also dennoch dauerhaft Leistungsbezieher bleibt, muss sich immer wieder rechtfertigen, weil er etwas tut, was nicht vorgesehen ist. Das gilt auch für die Arbeitslosenversicherung. Kann Butterwegge das ernsthaft nicht gesehen haben - oder nicht gesehen haben wollen? Auf einen Hinweis meinerseits, dass stigmatisierende Effekte solcher Leistungen nur dann aufgehoben würden, wenn es ein dauerhaftes, anders legitimiertes Mindesteinkommen gäbe, so wie es das BGE vorschlägt, räumte er ein, dass Erwerbsarbeit seiner Auffassung nach an erster Stelle stehen müsste. Von einer "repressionsfreien Grundsicherung" zu reden oder davon, dass der heutige Sozialstaat "patriarchal autoritär" sei, ist dann nur kritische Kosmetik. Kein Wunder also, wenn Butterwegge in seinen Veröffentlichungen affirmativ davon spricht, dass wir in einer Arbeitsgesellschaft lebten.

Ebenfalls bezeichnend war, wie mit dem Thema Familie (frühere Kommentare von mir dazu hier und hier) umgegangen wurde. Es spielte die ganze Zeit keine Rolle, bis dann eine Frage aus dem Publikum sich darauf richtete, ob denn mit einem BGE nicht das Verständnis von Arbeit erweitert werde, ob also auch Tätigkeiten damit Anerkennung fänden, die heute nachlässig behandelt werden, z.B. in der Familie. Butterwegge entgegnete, dass er, wenn er sich mit seiner Tochter befasse, nicht von Arbeit sprechen würde, das verbitte er sich. Da ist durchaus etwas dran, denn Arbeit hat immer ein Gegenüber, das bearbeitet wird. Es ist insofern naheliegend, dass wir den Arbeitsbegriff meist für Tätigkeiten reservieren, in denen es um die Bereitstellung von standardisierten Gütern und Diensten geht, nicht aber für Dienste am Menschen. Dort wird häufig von Patienten oder Klienten gesprochen. Weiterhin ist der Arbeitsbegriff heute meist mit der Einkommenserzielung verbunden, so dass ganz selbstverständlich von Arbeit dort gesprochen wird, wo es um bezahlte, also für eine Markt geleistete Arbeit geht. Butterwegge ging mit seiner Antwort allerdings an der Frage vorbei, die auf eine Gleichordnung von Tätigkeiten zielte. Stattdessen plädierte er dafür, Erzieher besser zu bezahlen. Was hatte das mit der Frage zu tun? Dass ein BGE etwas ermögliche, was heute mehr und mehr rechtfertigungsbedürftig wird: sich nämlich selbst um die eigenen Kinder zu kümmen, solange Eltern das für sinnvoll halten, ist für Butterwegge kein Thema. Abgesehen vom Erwerbsgebot und seiner normativen Aufladung können gerade diejenigen mit niedrigen Einkommen es sich nicht erlauben, für die Kinder zuhause zu bleiben, was sie dazu zwingt, früh wieder erwerbstätig zu werden. Das Elterngeld verstärkt diesen Zustand nur.

Als ich darauf hinwies, dass ein BGE in einem Haushalt kumuliere und gerade Familien mit niedrigerem Einkommen heute relativ deutlich besser stellen würde, darüber hinaus noch das Engagement in der Familie anerkannt (nicht bezahlt) würde, weil das BGE an die Person nicht an die Leistung gebunden sei, beantwortete er mit einer flapsigen Bemerkung. Jetzt fehle ja nur noch, sinngemäß, die Befürwortung des Betreuungsgeldes (siehe meinen Kommentar hier). Dass ein BGE hingegen Familie aufwertet, ohne zugleich andere Optionen wie Krippe oder Kindergarten abzuwerten, dafür war kein Platz in dieser Diskussion.

Was hielt Butterwegge noch entgegen? Er sei für einen Mindestlohn von 10 bis 12 Euro. Ein Mindestlohn von 12 Euro würde bei einer 40-Stunden-Woche gerade einmal zu einem Einkommen von 1920 Euro führen. Also gerade diejenigen, die von einem solchen Mindestlohn abhängig wären, erhielten relativ wenig Spielraum für ihre Entscheidungen, sofern sie mehr Zeit für die Familie haben wollten. Wenn Butterwegge auch an diesem Abend wieder das Verhältnis von Arm und Reich in Deutschland beklagte, will er offenbar keinen weiter reichenden Schritt gehen, als den Mindestlohn ein wenig zu erhöhen. An der Stigmatisierung derer, die noch andere wichtige Aufgaben sehen als Erwerbstätigkeit, will er offenbar festhalten. Das passt so gar nicht zum Kampf für die Armen.

Flapsig ist er mit der Frage danach umgegangen, ob uns denn nicht die Arbeit ausgehe, wie es durchaus missverständlich manchmal heißt. Es geht dabei natürlich nur um Erwerbsarbeit, bezahlte Arbeit. Die Entwicklung des Arbeitsvolumens pro Kopf für Deutschland spricht eine deutliche Sprache, wie unten zu sehen ist. Auch ist der Trend des Absinkens seit 1880 belegt. Differenzierte Debatten gibt es zur Frage, wie das zu erklären sei, eine eindeutige Antwort steht offenbar aus. Darüber einfach, wie Butterwegge es tat, hinwegzugehen, ist unseriös.

Abbildung: Arbeitsvolumen pro Kopf in Deutschland 1960-2010, bis 1990 Westdeutschland, ab 1991 West- und Ostdeutschland. Quelle: Bundesministerium für Arbeit, Statistisches Taschenbuch, eigene Berechnung. (Die Grafik ist dem Beitrag von Kai Eicker-Wolf entnommen)

Völlig außen vor an diesem Abend, bis auf wenige Bemerkungen auf dem Podium, blieb die Bedeutung eines BGE im Gefüge der Demokratie. Das war symptomatisch, ist allerdings in der Grundeinkommensdiskussion selbst ein Schwachpunkt. Schon als ich den Begriff Staatsbürger zu Beginn einführte, um von dort aus das BGE herzuleiten, wurde deutlich, wie über Demokratie gedacht wurde. Hier war es wieder Christoph Butterwegge, der sich auszeichnete. Obwohl ich deutlich machte, dass ein BGE alle Staatsbürger und Menschen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland erhalten könnten (hier muss dann geklärt werden, welche Aufenthaltsstatus vorgesehen sind), warf er mir vor, dass dies ausgrenzend sei. Wenn schon, dann müssten alle Wohnbürger einbezogen werden. Leider gab es keine Möglichkeit, diesen Punkt weiter zu klären, dabei wäre es wichtig gewesen. Mir ging es darum deutlich zu machen, dass ein Gemeinwesen von denen getragen werden muss, die Träger aller Rechte sind, das sind aber nur die Staatsbürger, nicht die Wohnbürger. Wohnbürger müssen die politische Ordnung und die damit verbundene Rechtsordnung nur anerkennen, sie müssen sie aber nicht tragen und verantworten. Das ist überall so, wo es politische Gemeinwesen gibt, keine Gemeinwesen ohne Unterscheidung zwischen Angehörigen und nicht Angehörigen. Ein BGE würde also, wenn es am Status festgemacht würde, genau das Solidarband stärken, das heute schon unerlässlich ist dafür, die Staatsbürger als tragendes Fundament auch im System sozialer Sicherung anzuerkennen. Hier geht es unmittelbar um das Verhältnis von Demokratie und Selbstbestimmung im Gemeinwesen.

Sascha Liebermann

15. Januar 2014

"Europäische Bürgerinitiative Grundeinkommen" abgeschlossen. Scheitern oder Erfolg?

Das Sammeln von Unterschriften für die EBI Grundeinkommen ist nun abgeschlossen. Mit rund 285 Tsd. Unterschriften in den EU Mitgliedstaaten wurde das Ziel von einer Million nicht erreicht. Eine Einschätzung des Netzwerk Grundeinkommen, weshalb nur etwa ein Drittel der notwendigen Stimmen - in Deutschland mit etwa 40 Tsd. weniger als bei den Petitionen von Susanne Wiest (etwa 53 Tsd.) und Inge Hannemann (etwa 90 Tsd.) - erreicht wurde, nennt mögliche Gründe für das Scheitern. Es ist immer schwer zu sagen, woran ein solcher Verlauf gelegen hat. Drei Gründe, die sicher von Bedeutung sind, werden dabei allerdings ausgespart.

Da ist zum einen die Konzentration der Kampagne darauf, Stimmen vor allem online zu sammeln, zumindest liegt der geringe Anteil auf Papier von etwa 2700 Unterschriften das nahe. Gemessen an der Zahl, die online zustande kam, hätten es durch ausgiebige und wiederholte Straßenaktivitäten womöglich viel mehr sein können. Für ein solches Vorhaben ist eine persönliche Begegnung mit den Bürgern im öffentlichen Raum wichtig. Es geht ja immerhin um eine res publica, eine Sache von öffentlichem Interesse. Etwas ändern zu wollen ist immer eine Frage danach, ob es die, die es als Initiative anstreben, ernst meinen, ob sie glaubwürdig sind. Das lässt sich besser einschätzen, wenn einem die Personen vor Augen treten. Das Sammeln im öffentlichen Raum eröffnet zugleich immer Gespräche und schafft eine konkrete Erfahrung - für beide Seiten. Wie so etwas vor sich gehen kann, hat die Volksinitiative in der Schweiz gezeigt, die nach anfänglichen Schwierigkeiten, die notwendigen Unterschriften nicht nur erreicht, sondern sogar weit übertroffen hat. Wer Unterschriften möchte, muss auf andere zugehen, und zwar konkret (siehe "Begegnung der Bürger - ein Erfahrungsbericht vom Unterschriftensammeln in der Schweiz"). Online zu sammeln ist ungleich abstrakter und unverbindlicher, das zumindest legen auch die Erfahrungen mit der Petition von Susanne Wiest nahe. Denn aus den mehr als 52 Tsd. Unterschriften sind nicht tausende aktiver BGE-Befürworter geworden. Die letzte Demonstration im September 2013 - nach Angaben des Netzwerk Grundeinkommen mit etwa 2500 Teilnehmern - war in dieser Hinsicht niederschmetternd oder positiv ausgedrückt: desillusionierend.

Vollständig verwundern muss, dass in den Ausführungen des Netzwerks kein Wort zum unverbindlichen Charakter der EBI gesagt wird. Auch die Piratenpartei scheint dies nicht zu sehen, wie aus ihrer Stellungnahme hervorgeht. Wenn Bürger kein verbindliches, rechtsgültiges Votum abgeben, sondern nur eine Bittschrift, ein Gesuch einreichen können, mehr ist eine Petition nicht, dann ziehen sie die richtigen Schlüsse daraus, wenn sie sich nicht beteiligen. Der unverbindliche Charakter wirkt in doppelter Hinsicht. Er hält diejenigen zurecht davon ab, sich zu beteiligen, die die Unverbindlichkeit erkannt haben und er frustriert diejenigen, die sich in der Hoffnung beteiligt haben, doch etwas zu erreichen, dann aber erfahren, das aus der Petition nichts Verbindliches folgt (siehe unseren früheren Kommentar und die Einschätzung von Gerald Häfner).
Das gilt auch für die sogenannten Bürgerbeteiligungen, die sich seit einigen Jahren großer Beliebtheit erfreuen.

[Update: 23.1.: Meine Bezugnahme auf die Piratenpartei war nicht ganz zutreffend. Den Schlusspassus ihrer Pressemitteilung hatte ich übersehen, der so lautet: "Um zu einem effektiven Mitbestimmungswerkzeug zu werden, muss die Europäische Bürgerinitiative ausgebaut werden. Bei komplexen Themen wird es schwierig, in nur einem Jahr eine Million Unterschriften zu sammeln. Das ist praktisch nur von großen Organisationen mit viel Geld zu meistern. Außerdem müssen erfolgreiche Initiativen auch tatsächlich einen Gesetzgebungsprozess in Gang setzen, anstatt der Kommission lediglich zur Beratung vorgelegt zu werden. Nur durch diese Reformen kann der Name “Europäische Bürgerinitiative” halten, was er verspricht«, fügt Reda an." Diese Forderung müsste allerdings beinhalten, dem Europäischen Parlament volle Kontroll- und Initiativrechte zu geben und dadurch die Stellung der Europäischen Kommission zu relativieren, sonst hätte eine Bürgerinitiative größere Bedeutung als das Parlament.]

Drittens, und das ist symptomatisch, wird die Bedeutung konkreter politischer Vergemeinschaftung mit vollen Rechten unterschätzt. Es sind notwendigerweise die Staatsbürger bzw. die Unionsbürger (eine Art Bürger ohne volle Kontrollrechte), die über Wohl und Wehe eines Gemeinwesens bestimmen und nicht diejenigen, die sich in einem Land aufhalten ("Bevölkerung"), aber einem anderen Land gegenüber als Bürger verbunden sind. Demokratie kann es nicht ohne Staatsbürger geben. Das Netzwerk stellt diesen Zusammenhang nicht her, sondern hebt durch die Rede von der "Bevölkerung" sogar den Unterschied zwischen Wohnbevölkerung und Staatsbürgern auf, als seien beide dasselbe (siehe auch die Stellungnahme von Werner Rätz, attac AG Genug für alle). Das ist zwar in gewisser Hinsicht gute deutsche Tradition, wie im Reichstagsgebäude an der Installation von Hans Haacke zu sehen ist, aber nur die Fortsetzung des Obrigkeitsstaates.

Zu überlegen wäre auch, ob nicht ein gewisser Aktionismus dafür verantwortlich ist, dass die Diskussion in Deutschland etwas nachgelassen hat. Die Neigung dazu, Großveranstaltungen auf die Beine zu stellen, kann auch ermüden. Nun wurde flugs das nächste Netzwerk gegründet "Unconditional Basic Income Europe". Wer sitzt da wohl drin? Dass bestimmte Zirkel in den verschiedensten Zusammenhängen auftauchen und Bündnisse in eine Richtung eingegangen werden, die die Diskussion gerade nicht offenhalten (siehe oben die Stellungnahme von Werner Rätz) mag auch dazu beitragen. Statt dieser Vergruppung und Engführung benötigt die Diskussion um ein BGE vor allem Beharrlichkeit und Geduld, Offenheit gegenüber Kritik und ernsthafte Auseinandersetzung mit Einwänden. Die gelebte Vielfalt in der Grundeinkommensdiskussion war sehr wahrscheinlich der Grund für die große Resonanz schon in den ersten Jahren.

Beschwörungen werden vorgenommen: "Dennoch war die EBI Grundeinkommen ein politischer Erfolg. Sie brachte die größte Kampagne zur Idee des Grundeinkommens, die die Welt bisher gesehen hat. Mehr Menschen als je zuvor in Europa haben nun von dieser Idee erfahren und werden sie verbreiten."

Wer sagt denn, dass die Menschen die Idee verbreiten werden? Wer kann das wissen? Typischer Polit-Sprech dringt durch, der Niederlagen zu Erfolgen verklärt. Dass gerade Länder, aus denen man bislang wenig bis gar nichts zum BGE gehört hatte, mit dem Sammeln der Unterschriften relativ besser abschnitten als Deutschland, ist überraschend. Doch, wie ist das zu verstehen, was steckt dahinter? Wird in diesen Ländern nun eine Diskussion angestoßen?

Weiter heißt es: "In Mitgliedsländern der EU, aus denen bisher nichts Nennenswertes zum Grundeinkommen zu hören war – zum Beispiel Bulgarien, Slowenien, Kroatien, Estland und Ungarn – , wurde das Grundeinkommen durch die EBI zum Thema und es entstanden erste Initiativgruppen. In Ländern wie Frankreich, in denen noch keine umfassenden Grundeinkommensnetzwerke existierten, wurden sie gegründet. Der Aufbau nationaler Initiativen und Netzwerke ist also gelungen. Die Anstrengungen für die EBI dürften maßgeblich dazu beigetragen haben."

Ist das gewiss oder ein Wunsch? Oder nur das Klopfen auf die eigenen Schultern?

Für die deutsche Diskussion wäre es hilfreich, die Erwartungen nicht zu hoch zu hängen und keine Illusionen zu schaffen. Das steht dem Engagement für ein BGE in keiner Weise entgegen, es entspräche vielmehr dem Realitätsprinzip.

Sascha Liebermann