Allerdings werden in dem Gespräch auch Beweggründe genannt, die verkürzt sind, so z. B. die notorische Diskussion zum Ehegattensplitting, das angeblich die "Anreize" zur Erwerbstätigkeit reduziere. Es lohnt sich, diese Begründungen einmal genauer anzuschauen, denn nicht selten wird dabei ein einfaches Kalkül behauptet, nachdem sich die Erwerbsbeteiligung nicht "lohne".
Da das Ehegattensplitting nur für Paare gilt, Einkommen also immer gemeinsames Einkommen ist in Paarbeziehungen, ist eine Betrachtung, die nur auf den unmittelbaren Zugewinn für den Einzelnen schaut, ohnehin verkürzt, aber symptomatisch für ein darin zum Ausdruck kommendes Verständnis von Paarbeziehung.
Wenn auch hier wieder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf thematisiert wird, sei der Einfachheit halber auf frühere Beiträge von uns dazu verwiesen.
Sascha Liebermann
0 comments:
Kommentar veröffentlichen