In den verschiedenen sozialen Medien kursiert ein Videoausschnitt aus einem Gespräch mit Sarah Tacke in der Sendung von Markus Lanz. Dort hebt sie hervor, dass die Zahl nur deswegen so niedrig sei, weil die Hürden zur Anwendung der Sanktionen so hoch seien. Wer also das bestehende Bürgergeld verteidige, rede sich die Lage schön. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wies schon im vergangenen Dezember in einer differenzierten Stellungnahme darauf hin, weshalb die Hürden hoch sind:
"Dass Leistungsminderungen, die zu einem kompletten Wegfall des Regelbedarfs führen, mit hohen rechtlichen Hürden versehen sind, ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sanktionen in einer solchen Höhe sind laut Urteil vom 5. November 2019 nur unter bestimmten Umständen verhältnismäßig und zwar dann, '… wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern'."
Frau Tacke hingegen suggeriert, die Zahl der "Totalverweigerer" könnte viel höher sein, wenn denn die Hürden zur Verhängung umfassender Sanktionen nicht so hoch wären. Die Hürden können offenbar aber nicht gesenkt werden, ohne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu unterlaufen, so dass sich die Frage stellt, worauf sie mit ihrem Einwand hinaus will. Statt nun herauszuheben, dass ein Existenzminimum, wie es nach deutscher Rechtslage verstanden werden muss, weitgehend unverfügbar ist, dreht sie den Spieß um und stellt den Status des Existenzminimums in Frage. Das kann man tun, geht aber an der bisherigen Rechtsprechung vorbei.Darüber hinaus stellen sich alle anderen Fragen, die wir in unserem Kommentar zur Doku schon gestellt haben (siehe hier). Wer es mit der Sicherung des Existenzminimums ernst meint, kann es nicht unter Vorbehalt stellen, woraus unmittelbar die Frage erwächst, ob die geltenden Regelungen den Prinzipien der politischen Grundordnung entsprechen und die Bürger in diesem Sinne stärken. Ein erwerbszentrierter Sozialstaat wie der heutige nimmt in Kauf, dass seine Leistungen nicht bei allen ankommen, die Anspruch darauf haben (verdeckte Armut). Damit ist das System das Gegenteil von zielgenau, es sieht darüber hinweg, wie hoch die Hürden der Inanspruchnahme sind, die mit aufwendigen Formularen, unübersichtlichen Leistungen und Stigmatisierung einhergehen. Die Sicherung des Existenzminimums erwächst aus der Vorstellung von Menschenwürde, die für unsere politische Ordnung maßgeblich ist (siehe auch den Kommentar zum Asylbewerberleistungsgesetz). Das wäre der Maßstab, der angelegt werden sollte, auch um die Degradierung allen Lebens, das nicht-erwerbsförmig ist - die Bürger als solche und die Demokratie ebenso - nicht zu degradieren.
Sascha Liebermann
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