Das Feature gibt einen guten Überblick über die Diskussion, auch mit historischen Verweisen, und zeigt damit eine bestechende, erfahrungs- und empirieferne Kontinuität der Debatte. Treffend wird erwähnt, dass es sich bei Erwerbstätigkeit nicht um eine Tätigkeitsform unter anderen handelt, sondern um eine, die normativ herausgehoben wird, es geht um den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit.
So pointiert auf Skandalisierung und Heraushebung von Einzelfällen, die in Trash-Talkshows vorgeführt werden, hingewiesen wird (siehe hier, zu Arno Dübel, der im Feature auch Erwähnung findet, siehe hier und hier), so wenig wird eine bestimmte Argumentation bedauerlicherweise hinterfragt. Wenn es um die Frage geht, ob und wann sich Erwerbsarbeit im Unterschied zum Bezug von Bürgergeld oder anderen Leistungen "lohne" (siehe z. B. hier), wird lediglich der Befund angeführt, dass zwischen Einkommen durch Sicherungsleistungen und Erwerbseinkommen in der Regel ein relevanter Unterschied bestehe, vor allem bei niedrigeren und mittleren Einkommen.
Nicht hinterfragt wirdhingegen, ob der Lohnabstand überhaupt die entscheidende und alleinige Dimension ist, die es hierbei zu beachten gilt. Diese Verengung, die die Diskussion weitgehend beherrscht, übersieht andere Dimensionen von Erwerbstätigkeit wie Aufgabenaffinität des Einzelnen, Sinnerfüllung, Arbeitsbedingungen und Kollegialgefüge oder schreibt ihnen eine nachgeordnete Bedeutung zu. Davon abgesehen beachtet diese Verengung nicht die Gründe, die gegen ein Erwerbsengagement oder auch nur für ein reduziertes sprechen, die mit dem Einkommen wenig bis gar nichts zu tun haben, wie z. B. Fürsorge für andere. Auf sie müsste bei Erwerbsengagement verzichtet oder sie müsste zumindest erheblich eingeschränkt werden. Eine "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" z. B. kann es bei Vollerwerbstätigkeit nicht geben, es sei denn, damit sollte gemeint sein, dass jemand auch Familie habe, aber wenig Zeit für sie. Die Diskussion um den Lohnabstand beruht auf bestimmten Annahmen, deren empirische Angemessenheit belegt werden müsste, und zwar nicht mit einfachen standardisierten Befragungen. Schon zwei Jahrzehnte liegt es zurück, dass Georg Vobruba und Kollegen sich die Mühe gemacht haben, das Theorem von der "Armutsfalle" zu untersuchen. Zeigen konnten sie mit Rückgriff auf nicht-standardisierte Forschungsgespräche, dass die Gründe dafür, weshalb jemand den Bezug von Sozialleistungen einer Erwerbstätigkeit vorzieht, vielfältig sind und weder mit "Arbeitsverweigerung" noch damit zu tun hatten, den Sozialstaat ausnutzen zu wollen. Aber Forschungsergebnisse werden nicht unbedingt rezipiert, so scheint es in diesem Fall auch zu sein.Wenn diese anderen Dimensionen aber ernst genommen werden, dann eröffnet das andere Diskussionen, gar die Verabschiedung alter Maßstäbe und auf einmal kann deutlich werden, dass ein Bedingungsloses Grundeinkommen gar nicht gegen Erwerbsengagement spricht und von daher überhaupt nicht abwegig ist. Dazu aber müssten die alten Annahmen, Vorurteile und Klischees aufgegeben werden. Das scheint schwieriger, als man denkt.
(Gründe für Sanktionen im Bürgergeld und dem Arbeitslosengeld II, Infografik Sozialpolitik Aktuell)
Sascha Liebermann
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