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16. Januar 2023

Voraussetzungen und Selbstabschaffung

Eine treffende Anmerkung, die aber voraussetzt, dass der Mensch in seiner Individualität um seiner selbst willen auch als Bezugspunkt anerkannt wird. Für die westlich-liberale Demokratie ist das unstrittig, es ist ihr Fundament und Legitimationsquelle ihrer politischen Verfasstheit - getragen durch die Staatsbürger eines Gemeinwesens. Wo auch immer das der Fall ist, auch in anderen Formen der Demokratie, greift das Argument also, wobei selbst hier sich die Frage stellt, ob das dort so vorbehaltlos gilt, wo noch die Todesstrafe praktiziert wird, man denke nur an die USA. Für andere politische Ordnungen ist es keine Voraussetzung, in ihnen ist das Individuum nicht geschützt. 

Nur vor diesem Hintergrund, also der westlich-liberalen Demokratie, ist die "anthropologische" Frage unbedeutend bzw. unterläuft sie gerade die Voraussetzungen, die diese Demokratie sich selbst gibt: auf die Mündigkeit der Bürger zu setzen. Insofern ist eine Widerlegung einer wie auch immer gearteten Faulheits- oder Egoismusbehauptung irrelevant für die Frage, ob ein BGE zur Demokratie passt oder nicht und würde, wie Michael Sienhold zurecht schreibt, dazu führen, seine "Richtigkeit" vom Status der Faulheitsbehauptung abhängig zu machen. Denn träfe sie zu, müsste dann die bestehende Demokratie abgeschafft werden. Diese Form der Selbstentmündigung ist allerdings nicht selten.

Sascha Liebermann

4. Juni 2021

"Faulheit sei nichts typisch Menschliches, das [...] abtrainiert werden müsste"...

..., das ist zutreffend. Wie ließe sich das zeigen? Dafür hilfreich ist, was Ulrich Oevermann in seinem "Strukturmodell von Religiosität" herausgearbeitet hat und zahlreich in fallrekonstruktiven Analysen gezeigt wurde. Die Lebenspraxis muss stets Entscheidungen treffen - und das ist als solches herausfordernd (siehe dazu diesen Vortrag und auch hier). Die moderne Demokratie als politische Herrschaftsform hat diese Selbstbestimmung zur Norm erhoben. Vor diesem Hintergrund ist "Faulheit" ohnehin nur etwas, das sich als Abweichung von dieser Norm verstehen lässt, wobei Selbstbestimmung damit gleichgesetzt wird, sie in Erwerbstätigkeit bzw. Erwerbserfolg münden zu lassen. Jemandem "Faulheit" zu attestieren, wenn er nicht genügend Aktivität oder Anstrengungsbereitschaft an den Tag legt,  spiegelt diese Engführung wider und verabscheut Muße als Zustand der zweckfreien Auseinandersetzung mit etwas um seiner selbst willen.

Sascha Liebermann

1. Juni 2021

Konjunkturen der Faulheitsdebatte

Instruktiv ist hierzu auch der ältere Beitrag von Frank Oschmiansky "Faule Arbeitslose?". Dass manche, die heute sich so nicht mehr äußern, sich ähnlich drastisch geäußert haben, siehe dazu Oskar Lafontaine in einer Bundestagsrede im Jahr 1999.

18. September 2020

Eine wichtige Aussage...


...dann wäre es aber auch konsequent, nicht mehr von "Anreizen" zu sprechen, denn die suggerieren stets, der Einzelne müsse "stimuliert" oder "aktiviert" werden. Weder das eine noch das andere ist nötig, vielmehr müssen Knüppel aus dem Weg geräumt werden, die ihn behindern oder hemmen.

Sascha Liebermann

5. März 2019

"Die Idee, dass Menschen faule Säcke sind, die man unter Druck setzen muss, passt ideengeschichtlich und normativ nicht zur SPD"...

...das sagte Gesine Schwan in einem Interview mit der taz, nicht aber, was ihr mit dem von der taz gewählten Titel in den Mund gelegt wurde. Zur Frage, ob der Mensch faul sei, äußerte sie sich gleich zu Beginn:

"Schröder sagte in der Bild-Zeitung den berühmten Satz, es gebe kein Recht auf Faulheit.
Ja. Die Idee, dass Menschen faule Säcke sind, die man unter Druck setzen muss, passt ideengeschichtlich und normativ nicht zur SPD. Aber sie passt zu autoritären Regimen. Menschen, denen so etwas unterstellt wird, fühlen sich gekränkt und ungerecht behandelt. Zumal es ihnen nicht von Unternehmerverbänden oder von Konservativen gesagt wurde, sondern von ihrer eigenen Partei, der SPD. Das produziert gravierende Vertrauensverluste."

Dieser Deutung sollte einmal nachgegangen werden. Jedenfalls hat die SPD, gerade aufgrund ihrer Tradition, ein eingeschränktes Solidaritätsverständnis, Erwerbstätigensolidarität statt Bürgersolidarität. Und hat Gerhard Schröder nicht großen Rückhalt in der SPD gehabt? Was sagt das nun über die SPD, wenn etwas vertreten wird, das nicht zu ihr passen soll? Der Vorrang einer Erwerbstätigensolidarität hat jedenfalls Folgen. Die Verbindung zwischen ihm und den Sanktionen im Sozialgesetzbuch ist keine Zufälligkeit und keine Missdeutung, sie folgt aus der Erwerbszentrierung. Sonst könnte man auf die Sanktionen ja verzichten, wenn denn "Arbeit" für alle so bedeutsam wäre und man sich schlicht darauf verlassen würde, dass die Bürger entsprechend sich einbringen (siehe auch hier). Dann würde auch hingenommen, wenn es nicht gelänge. Wenn jedoch "hart arbeitende Menschen", wie es nicht nur der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ausdrückte, von anderen unterschieden werden, bleiben nur die nicht hart arbeitenden übrig. Von den gar nicht arbeitenden Menschen ist schon gar nicht die Rede, denn zwischen ihnen auf der einen, den arbeitenden und "hart arbeitenden" auf der anderen Seite liegen offenbar Welten.

Zum Konzeptpapier der SPD sagte Gesine Schwan:

"Der Staat soll die Menschen, die in Schwierigkeiten geraten sind, nicht von oben herab wie Bittsteller behandeln, sondern wie Partner. Wir alle können in missliche Situationen geraten. Ich empfinde diese Wertschätzung als Rückkehr zu dem, was die Sozialdemokratie ursprünglich ausgemacht hat."

Wer ist "der Staat" in diesem Fall? Wie ist denn über diejenigen, die in Schwierigkeiten geraten sind, in politischen Debatten gesprochen worden? Diese abstrakte Redeweise vom Staat verdunkelt doch, dass er nicht irgendwoher kommt und seine "Haltung" von einem anderen Stern bezieht. Sie kann sich auf einen breiten Konsens berufen. Man könnte es als Symptom der politischen Kultur in Deutschland sehen, dass der Staat als ein gefährliches Gegenüber betrachtet wird, welches der eigenen Kontrolle entglitten ist - dann muss er "zurückgeholt" werden, das müssen die Bürger wollen, wenn sie es ernst meinen (siehe auch hier).

Wie begründet Gesine Schwan, dass die SPD Sanktionen nicht ganz abschaffen will?

"Aber die SPD-Führung kann nicht übergehen, dass viele Anhänger der Sozialdemokratie eine bestimmte Auffassung von Anstand haben: arbeiten, fleißig sein, sich einbringen. Sie würden eine liberale Laisser-faire-Pädagogik nicht verstehen, die in der bürgerlichen Mittelklasse vielleicht gut ankommt. Es ist legitim, auf diese Menschen Rücksicht zu nehmen."

Sicher, es ist aus Sicht einer Partei, die Stimmen erringen muss, legitim, Anliegen ernst zu nehmen. Sie könnte aber genauso ernsthaft dazu beitragen, Vorurteile und Verzerrungen nicht weiter zu pflegen, indem sie selbst immerzu von "hart arbeitenden Menschen" spricht. Und wie ist es denn gegenwärtig, da die SPD diese Haltung nur allzuoft bedient hat, weshalb führte das nicht zu Stimmengewinnen?

Und direkt im Anschluss hieran heißt es:

"Ein bisschen Strafe muss sein, positives Menschenbild hin oder her?
Menschen müssen negative Konsequenzen spüren, wenn sie sich falsch verhalten. Das weiß jeder, der Kinder erzogen hat. Aber es ist ein großer Unterschied, ob ich Sanktionen in Ausnahmefällen anwende – oder ausnahmslos alle mit Drohungen gefügig machen will."

Also doch, nur, was heißt "falsch verhalten"? Und der Vergleich mit Kindern? Meint sie das ernst? Dass Kinder ein verlässliches Gegenüber in Gestalt ihrer Eltern benötigen, an denen sie die Welt erfahren, auch die Regeln, die darin gelten, ist unstrittig. Sind aber Erwachsene mit Kindern zu vergleichen? Erwachsene, die Bürger eines Landes sind, werden mit Kindern verglichen? Gesine Schwan scheint diese Verwechslung nicht zu stören. Sie spricht über Erwerbsarbeit so, als hänge an ihr das Wohlergehen der Demokratie. Das ist eine fatale Verwechslung, das eine ist etwas ganz anderes als das andere. Die Bürger tragen die politische Ordnung, sie sind als mündige eine unhintergehbare Voraussetzung, die der Staat nicht schaffen kann.

Wenn Sanktionen als Instrument zur Disziplinierung von Leistungsbeziehern gesetzlich vorgesehen sind, dann sind sie gesetzlich vorgesehen. Nun lässt sich trefflich darüber streiten, ob nicht der Einsatz von Sanktionen beschränkt werden kann, indem die Bedingungen restriktiver formuliert werden, die gegeben sein müssen, damit sie eingesetzt werden dürfen. Dennoch sollen sie als ultimatives Mittel zur Verfügung stehen, davon rückt sie nicht ab. Doch, zu welchem Zweck, was wird damit erreicht, wenn es um Existenzsicherung geht? Das erwünschte Verhalten soll damit erreicht werden, indem man sie unter Druck setzen kann. Passt Gesine Schwan nicht zur Ideengeschichte der SPD oder ist es mit dieser doch anders, als sie zu Beginn gesagt hat?

Siehe einen Kommentar zu früheren Ausführungen Gesine Schwans hier.

Sascha Liebermann

21. Januar 2019

"Empfänger von Hartz IV sind nicht faul" - ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist dennoch keine Lösung......

...so äußert sich Rainer Radloff, Geschäftsführer des Jobcenters in Bielefeld, in einem Interview mit der Neuen Westfälischen. Radloff bewegt sich ganz in der normativen Konstruktion des heutigen Sozialstaats. Leistungsgerechtigkeit sei sein Prinzip, wer also etwas erhalte, müsse auch etwas geben. Im Interview gibt es einen tiefen Einblick in die Herausforderungen, vor denen das Jobcenter aufgrund der heutigen Gesetzeslage steht. Hier wichtige Passagen daraus:

"Es geht also nicht darum, dass Bezieher von Hartz IV leistungsunwillig sind?
Radloff: Nein, mir ist es wichtig, den Blick darauf zu lenken, dass SGB-II-Leistungsbezieher nicht faul sind. Ein großer Teil der Menschen arbeitet. Wir bringen jährlich zusätzlich 6.000 Leistungsbezieher wieder in Arbeit. 25 Prozent unserer Kunden haben eine Berufsausbildung. Das ist zwar nicht die Mehrheit, aber eine Gruppe, auf die man aufbauen kann."

Dann eine Passage über Sanktionen:

"Trotzdem sind in einigen Fällen Sanktionen veranlasst worden. Was sind dann die Gründe dafür?
Radloff: In 74 Prozent der Fälle geht es um Meldeversäumnisse. Wenn sie häufiger vorkommen, haben wir festgestellt, dass einige Kunden mittlerweile Arbeit haben oder weggezogen sind, sich aber nicht abgemeldet haben. Dass sich jemand aus Faulheit weigert zu arbeiten, erleben wir sehr selten. Wir haben allerdings Menschen bei uns, die unter psychischen Störungen leiden. Diese trauen sich zum Beispiel nicht mehr, Straßenbahn zu fahren. Sie sind eigentlich bereit, zu arbeiten, tauchen dann aber beim Arbeitgeber nicht auf. In solchen Fällen geht es darum, die Gründe zu finden, was dahintersteckt."

Triviale Gründe für Sanktionen durch Meldeversäumnisse. Dass Radloff überhaupt von "Faulheit" spricht, überrascht angesichts seiner differenzierten Ausführungen, denn sogenannte Faulheit hat Gründe und ist nicht einfach eine Frage des Wollens. Hier würde man gerne wissen, ob auf genauere Nachfrage Radloff einräumte, dass dahinter stets lebensgeschichtliche Traumatisierungen stecken.

"Im Bielefelder Jobcenter werden mit einer Quote von 1,3 Prozent vergleichsweise sehr wenige Sanktionen verhängt. Wie gelingt das?
Radloff: Es geht uns mehr um die Beratungsbeziehung. Die Menschen, die zu uns kommen, befinden sich oft in einer Lebenskrise. Sie sind zum Beispiel als Flüchtlinge hierhergekommen. Diese Menschen brauchen nicht nur finanzielle Hilfe, sondern Beratung, wie es jetzt weitergehen kann. Wir können keine Menschen in Lebenskrisen in irgendeiner Form sanktionieren. Dann verschärfen wir die Situation eigentlich nur. Besser ist es, wenn wir Vertrauen aufbauen und Verbindlichkeit schaffen."

Lebenskrisen spielen also eine große Rolle in diesen Fällen (siehe dazu die Studie "Verwaltung des Sozialen"), wäre es dann nicht um so besser, wenn das Beratungssetting auf einer anderen Grundlage stünde, und zwar auf einer, die nicht mit Sanktionen bewehrt ist? Radloff räumt hier ja nur ein, wann sie es für nicht sinnvoll halten zu sanktionieren, sie könnten es aber.

Dann kommt die Passage zum BGE:

"Sie sind gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen?
Radloff: Wir haben festgestellt, dass wir ganz viele alleinstehende, ältere Männer in den Stadtteilen haben, die aus ihrem Viertel seit Jahren nicht mehr herausgekommen sind, weil sie wirklich isoliert sind. Außer den Beratern im Jobcenter haben diese Menschen kaum Gesprächspartner. Da ist es schwer zu sagen, denen geben wir einfach nur Geld. Natürlich bin ich sehr dafür, die sozialen Leistungen, die wir geben, zu entbürokratisieren. Man sollte die Menschen aber auch nicht allein lassen."

Das ist eine häufig anzutreffende Begründung, als sei das Jobcenter die einzige Möglichkeit, in der Bürgern Angebote gemacht werden können. Stadtteilnahe Angebot, die auf Freiwilligkeit setzen, Angebote, die ausgeschlagen werden können, sind etwas ganz Anderes als Begegnungen, die nur stattfinden, weil Leistungen beantragt werden müssen. Außerdem überspringt Radloff hier den Zusammenhang zwischen der Bewertung von Erwerbstätigkeit auf der einen und den Folgen, die das für den Renteneintritt hat, auf der anderen Seite. Gerade für sein Beispiel wäre das zu beachten, denn Männer identizieren sich mit Erwerbstätigkeit erheblich stärker als Frauen, der Renteneintritt kommt also einem Bedeutungsverlust gleich. Ein BGE würde aber gerade die Bedeutung von Erwerbsarbeit relativieren und damit andere Formen, sich einzubringen aufwerten. Was Radloff dagegen anführt, spräche im Grunde dafür, doch dazu müsste man sich vor Augen führen, woher manche Phänomene rühren, an die Ursache gehen und nicht Symptome kurieren wollen, dazu noch durch Beaufsichtigung.

Sascha Liebermann

3. Januar 2019

"Vom Faulheitsprinzip...

...und der Kunst des kreativen Nichtstuns", darüber schreibt Ali Mahlodij vom Zukunftsinstitut

4. Januar 2018

"Jetzt mal in aller Ruhe"...

...Viola Schenz in der Süddeutschen Zeitung über Muße, Faulheit und Fleiß. Obwohl das Bedingungslose Grundeinkommen noch Erwähnung findet, taucht es doch nur in der spröden Reparaturvariante einer Kur gegen etwaige Folgen der Digitalisierung auf. Aber ein eigenes Recht wird ihm nicht zuerkannt.

12. Dezember 2017

2. März 2017

"Der Mensch ist ein bequemes Wesen, reagiert aber auf ökonomische Anreize..."...

...so Thomas Straubhaar in einem Interview mit der Thüringer Allgemeinen. Die Passage, die ich hier herausheben möchte, findet sich gegen Ende des Interviews und lautet:

TA:"Was macht Sie so sicher, dass ein Grundeinkommen nicht vor allem fauler macht?"
S: "Weil es empirisch widerlegt ist! Der Mensch ist ein bequemes Wesen, reagiert aber auf ökonomische Anreize. Wir reden von einem Existenzminimum. Wenn man Menschen fragt, ob sie ein Leben lang von 1000 Euro leben wollen, würden die meisten Nein sagen. Auch weil Arbeit für viele etwas ist, das den Tag strukturiert, soziale Kontakte, Anerkennung und Genugtuung schafft."

Wie bekommt man das zusammen? Zuerst wird der Mensch als bequem eingeordnet, der aber auf "ökonomische Anreize", das müssen in dem Fall Stimuli sein, reagiert. Das ist wieder so einfach gedacht wie schon in anderen Beiträgen von Straubhaar - letztlich sozialmechanisch. Dass die Lebenspraxis der Maxime folgt, Bewährtes nicht ohne Not aufzugeben, ist keine Bequemlichkeit. Es erlaubt vielmehr Kontinuität, Verlässlichkeit und damit einen unaufgeregten Alltag. Das kann durchaus auch so weit gehen, dass an Bewährtem noch festgehalten wird, wenn es Probleme nicht mehr löst, die es einst zu lösen in der Lage war. Das ist aber ein anderer Blick auf "Bequemlichkeit", als Straubhaar ihn erkennen lässt. Dass "Anreize" - ein missverständlicher Begriff - lediglich Handlungsmöglichkeiten sind, die z. B. von der Warte eines Individuums aus bewertet werden, geht dabei verloren. Sie wirken nicht lenkend auf das Individuum ein, sie stellen es lediglich vor Handlungsalternativen. Anreize erzeugen aber nicht ein bestimmtes Handeln. Wie jemand mit diesen Handlungsalternativen umgeht, hängt sowohl von Bildungsprozessen sowie kollektiven Bewertungen dieser Alternativen ab.

Gegen Ende des  zitierten Absatzes bringt Straubhaar dann andere Gründe dafür ins Spiel, die nicht mehr im engeren Sinne "ökonomische Anreize" darstellen. Wer (Erwerbs-)Arbeit benötigt, um eine Tagesstruktur zu erhalten, für den ist die Sache, um die es in der Arbeit gehen sollte, nachrangig. Erwerbsarbeit erhält dadurch beinahe eine therapeutische Dimension. Das bringt erhebliche Einschränkungen mit sich für die Bewältigung von Aufgaben, um die es in Erwerbstätigkeit gehen sollte.

"Soziale Kontakte", die durch Erwerbstätigkeit entstehen, sind vor allem kollegialer Art, denn Personen begegnen sich am Arbeitsplatz bezogen auf einen Zweck, dem sie dienen, nicht aber um ihrer selbst willen. Das wird oft übersehen und deswegen das Verhältnis zu Kollegen verklärt. Dabei ist es für Kollegialbeziehungen wichtig, beides auseinanderzuhalten, freundschaftliche und kollegiale Beziehungen, zur Stärkung der einen, der kollegialen, wie der anderen, der freundschaftlichen Seite. Werden sie nicht auseinandergehalten, sind Loyalitätskonflikte die Folge. Entsprechend steht in Kollegialbeziehungen die Aufgabe im Zentrum, in persönlichen (soziologisch: diffusen) Beziehungen steht die Person im Zentrum. Anerkennung, die Straubhaar hier ebenso anführt, bezieht sich in Kollegialbeziehungen auf Leistung, nicht auf die Person jenseits davon. Anerkennung um ihrer selbst willen, also Anerkennung der Person, nicht der Leistung wegen, gibt es nur in Beziehungen, wo diese auch im Zentrum steht: in Familie, Freundschaften und Gemeinwesen (Bürger). Die Aufgabenbezogenheit von Kollegialbeziehungen ist auch der Grund, weshalb Integration von Personen als ganzen Menschen, gerade nicht durch Kollegialbeziehungen geschieht. Integration im Sinne einer Anerkennung der Person erfolgt über den Zugehörigkeitsstatus zum Gemeinwesen, in republikanischen Demokratien am umfassendsten durch Staatsbürgerschaft, weil sie aktive und passive Rechte in vollem Umfang beinhaltet.

An einer anderen Stelle hebt Straubhaar heraus, dass Finanzierungsfragen tatsächlich Gestaltungsfragen sind - ein wichtiger Hinweis, denn oft werden Finanzierungsfragen so behandelt, als gingen sie den Gestaltungsfragen voraus. Solange man nicht weiß, was gestaltet werden soll, kann auch die Finazierung nicht in Angriff genommen werden:

TA: "Sie schreiben, die Frage der Finanzierbarkeit sei dramatisch falsch gestellt. Ist das nicht die eigentliche Grundsatzfrage?"
S: "Das ist richtig, aber die allererste Frage muss doch sein: Was soll wofür finanziert werden? Was soll der deutsche Sozialstaat im Jahr 2025 oder 2040 leisten? Wie weit soll er Leistungsstaat sein, wie weit Gerechtigkeitsstaat und Umverteilungsstaat? Das sind die zentralen gesellschaftlichen Fragen der Zukunft, und daraus ergeben sich Mittelbedarf und Finanzierbarkeit. Das Grundeinkommen ist ein Instrument, um politische Ziele zu erreichen, aber die muss man erst einmal definieren."

Sascha Liebermann

10. November 2016

28. Juli 2015

20. Oktober 2014

"Und Gott ernährt sie doch"...

...Gedanken zu einer Todsünde von Robert Schurz in der Sendung "Glaubenssachen" des NDR.

13. Mai 2012

Die Würde des Menschen - als solche oder durch Arbeit?



Dieser Ausschnitt (ab Minute 3'10) aus der Sendung "Wahlarena" des WDR (hier ab Minute 49'30), einer Diskussionsrunde zur Landtagswahl in Nordrhein Westfalen, zeigt sehr klar, weshalb das Vorankommen des Bedingungslosen Grundeinkommen so zäh ist. Joachim Paul, Spitzenkandidat der Piratenpartei argumentiert für das BGE als langfristige Lösung, indem er auf die gestiegene Produktivität bei sinkendem Arbeitsvolumen verweist und leitet daraus ab, dass bei sinkendem Arbeitsvolumen dem Einzelnen nicht die Kaufkraft zur Verfügung stehe, um sein Recht auf Existenz zu sichern: "...es kann nicht sein, dass wir diese Leute draußen vorlassen..." ("Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe", Grundsatzprogramm Piratenpartei 2009, Punkt 11). Dem Faulheitseinwand greift er dann - ohne Not - vor und bezieht sich hier auf das Interview mit Sascha Liebermann und Theo Wehner in Die Zeit. Da schauen die anderen so, als hätten sie mit diesem Einwand nichts am Hut.

Was ist an der Argumentation von Paul unglücklich, wenn nicht gar problematisch? Das BGE wird zu einer Ausgleichs-, einer Kompensationsleistung gemacht. Es ist eine Reaktion auf die Schwierigkeiten, ausreichend Einkommen über Erwerbstätigkeit zu erzielen, wenn das Arbeitsvolumen sinkt. Würden aber aufgrund der demographischen Veränderungen auf lange Sicht, diese Schwierigkeiten verschwinden, so muss gefolgert werden, wäre ein BGE nicht mehr notwendig. Das sagt zwar Herr Paul nicht, es wäre jedoch die Konsequenz. Dieser Einwand kehrt stetig wieder. Bei Paul bleibt das BGE zunächst eine Reparaturleistung. Zugleich aber soll es allen bereitgestellt werden in Absehung davon, ob sie es "brauchen". So konzipiert wäre es keine Reparaturleistung mehr. Offenbar gibt es in der Argumentation noch Unklarheiten, beide Gedankenstränge sind nämlich gegenläufig: Im einen Fall ist es eine Entschädigung oder Reparatur, die dann nicht mehr notwendig wäre, wenn der Schaden nicht mehr vorläge; im anderen Fall würde die Leistungsvergabe nicht mehr nach dem Bedürftigkeitskriterium erfolgen, die Gewährung des BGE wäre davon unabhängig. Wie aber wäre es dann begründet? Das wird nicht ausgesprochen. Es bleibt, wenn es keine Leistung aus Bedürftigkeit sein soll, nur noch das Statuskriterium, also die Stellung des Menschen als Bürger im Gemeinwesen. Genau dieser Punkt wird leider nicht benannt, er hätte die Position von Herrn Paul gestärkt.

Wie reagieren nun die anderen? Während Paul ausführt, sind die Gesichtsbewegungen der Diskutanden zu sehen, hier ein süffisantes Lächeln (Kraft, Röttgen, Lindner), dort ein strenger, genervter Blick (Löhrmann). Paul hingegen bleibt sachlich. Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin in NRW, schon unruhig geworden durch die Ausführungen zum BGE, erwidert, indem sie auf persönliche Erfahrungen und Begegnungen mit Menschen verweist, u.a. dies:

Kraft: "...wie wichtig es für die Würde des Menschen ist, dass er Arbeit hat, dass er einen geregelten Tagesablauf hat, dass er dort auch soziale Kontakte hat...".

Diese Argumentation ist altbekannt, ein Syndrom geradezu, denn die Würde des Menschen wird so nicht mehr aus sich heraus, weil er Mensch ist, begriffen, sondern als eine, die durch anderes erst entsteht: durch Erwerbsarbeit (Siehe auch "Würde haben oder erhalten?" und "Geld oder Würde?"). Damit unterläuft Frau Kraft sogar die Grundlagen unserer politischen Ordnung, in der die Bürger als solche eine Würde haben und den Souverän bilden (Auch wenn der Artikel 1 des Grundgesetzes hierin gerade missverständlich ist). Wenn nun diese Würde heute gefährdet ist, liegt es nicht daran, dass sie sich durch Erwerbsarbeit erst herstellt, was Frau Kraft annimmt. Die Würde ist gefährdet, weil wir sie nicht als eigenständig begreifen und sie von Erwerbstätigkeit abhängig machen. Die Würde ist nicht bedingungslos gewahrt als Mensch und Bürger, sondern bedingt: als Erwerbstätiger. Genau diese Verkehrung spiegelt sich in den Erfahrungsberichten von Frau Kraft.


Obwohl sie einige Folgen des BGE verstanden hat, reden sie und Paul aneinander vorbei. Während es ihm um Selbstbestimmung und frei gewähltes Engagement geht (also: Bürgerstatus), spricht sie nur von Erwerbsarbeit (siehe auch "Eltern als Störung"). Ehrenamtliches Engagement, "das sei etwas anderes", kontert sie. Ja, aber inwiefern? Wohl etwas anderes, da es für Frau Kraft nicht den Nimbus von Erwerbsarbeit hat.

Die Spitzenkandidatin der Grünen, die zuvor noch die intensive Befassung mit dem BGE in ihrer Partei hervorhob, fragte: "...Warum soll jemand, der gut verdient, zusätzlich vom Staat ein Leistung bekommen, Geld, das er gar nicht braucht...". Wie unverständig sie über unsere politische Ordnung spricht, ist erschreckend. Der Grundfreibetrag steht heute ebenfalls jedem zu, er leitet sich aus der Sicherung des Existenzminimums her. Weiß Frau Löhrmann das nicht? Weiß sie nicht von den vielen Abschreibungsmöglichkeiten, die gerade Gutverdiener auch nicht "brauchen", wir sie dennoch geschaffen haben. Eine bloß ideologische, vermeintlich nah bei den Menschen seiende Haltung, tritt da zutage (siehe Mindestlohn, Reichensteuer, Macht durch Geld – Grundeinkommen?). 


Das Denken in Bedürftigkeiten ist gerade das Elend des heutigen Sozialstaats, weil es den Vorrang von Erwerbstätigkeit zementiert. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl und weiterer Landtagswahlen im nächsten Jahr, wäre es wichtig herauszustellen, dass gerade das BGE die Würde des Menschen anerkennt, ohne Wenn und Aber. Gerade deswegen ist es unserer politischen Ordnung gemäß.

Sascha Liebermann


Nachtrag 15 Mai: Kommentare zu diesem Beitrag haben darauf hingewiesen, dass Frau Kraft doch nur sage, Arbeit sei wichtig, nicht aber eine Voraussetzung für Würde. Beschränkt man sich auf die wörtliche Äußerung in dem zitierten Ausschnitt, könnte man zu diesem Schluss gelangen. Zum einen jedoch ist schon dies eine Entwertung von Würde, wenn sie nicht aus sich heraus besteht. Wird Erwerbsarbeit - nur von der spricht sie - als wichtig erachtet, damit die Würde uneingeschränkt gilt, relativiert dies ihre Eigenständigkeit. Darauf hatte ich oben hingewiesen. Zum anderen wird im Zusammenhang deutlich, dass es ihr nicht um ein selbstbestimmtes Engagement oder Tätigwerden geht, sondern um Erwerbstätigkeit. Selbstbestimmung, Freiheit, sich entscheiden zu können, in welche Richtung man wirken will, ist für Frau Kraft nicht maßgeblich. Siehe auch "Eltern als Störung".

8. September 2009

Die FDP im Kreis der Faulheitsbekämpfer angekommen

Vielleicht war es nur eine Frage der Zeit, bis auch die FDP sich im Kreise derer einreiht, die in staatlich alimentierter "Faulheit" eines der Übel der Gegenwart erblicken. Generalsekretär Niebel hatte sich schon vor längerer Zeit unmissverständlich geäußert ("Wer nicht sät, soll auch nicht ernten" - Saat ist natürlich nur Erwerbsarbeit). Dass hierfür als Beleg nun Teilnehmer von Talkshows herhalten, in denen erfahrungsgemäß, teils um zu provozieren, teils aus Inszenierung, auf den Putz gehauen wird, ist bezeichnend.

Folgendermaßen äußerte sich Guido Westerwelle jüngst in einem Interview mit der Saarbrücker Zeitung:

"WESTERWELLE: Die Treffsicherheit des Sozialstaates muss größer werden. Ich finde es unerträglich, wenn manche in Talk-Shows erklären, sie lebten vom Sozialstaat und arbeiteten schwarz und noch das Publikum dafür beschimpfen, dass es morgens aufsteht und zur Arbeit geht. Die werden bei uns kein Geld bekommen. Es gibt kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit. Andererseits finde ich es ungerecht, wenn jemand mit Mitte 50 arbeitslos wird und dann alles, was er sich zurückgelegt hat, durch den Schornstein geht. Das werde ich ändern."

Westerwelles Haltung läuft auf eine Gesinnungsprüfung hinaus, in der nur diejenigen Unterstützung erhalten, die die angemessene Gesinnung haben. Willkommen im Land des FDP-Liberalismus, in dem weder Rechte der Bürger Bürger noch Freiheit etwas zählen.

Aus diesem Anlass sei auch nochmals auf Äußerungen Volker Kauders (CDU) und Peter Ramsauers (CSU) verwiesen. Ramsauer wie auch Wirtschaftsminister von Guttenberg messen Leistungsbereitschaft am Frühaufstehen, wie es seinerzeit 1998 schon Helmut Kohl getan hat. Die Bundeskanzlerin verkündet ähnliches, wenn sie, wie in Bremen anlässlich einer Wahlveranstaltung der CDU, sagt: "Wir werden uns keinen jungen Menschen [...] leisten können, der nicht seine Chancen wahrnimmt" (Minute 2:58). Nicht einen einzigen, fragt man sich, und was geschieht mit ihm, wenn er sie nicht wahrnimmt? Nicht so unterschiedlich zu der Äußerung der Kanzlerin klingen Stellungnahmen von Sozialwissenschaftlern, wie in dieser Pressemitteilung anlässlich des Deutschen Soziologentags im Jahr 2008.

Eine so totale Vorstellung davon, dass Bürger nur noch daran gemessen werden, dass sie keinem zur Last fallen, und nicht daran, was sie als Bürger sind - da kann einem Angst und Bange werden, was haben wir von Politikern zu erwarten, die mit dem wirklichen Leben die Tuchfühlung verloren haben? Wohl nur eine Fortsetzung der Agenda-Politik unter Rot-Grün, wenngleich sich die Grünen hier gerne aus der Verantwortung stehlen.

Sascha Liebermann