Posts mit dem Label Selbstwertgefühl werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Selbstwertgefühl werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

7. Januar 2026

"Es geht bei Jobs nicht nur ums Geld"...

...sagt der Träger des Wirtschafts-Nobelpreises Peter Howitt im Interview mit Der Standard. Aus dieser Aussage ließen sich verschiedene Schlüsse ziehen, z. B. der, dass ein BGE dann ja keineswegs in die von vielen befürchtete "soziale Hängematte" führe oder den notorischen "Arbeitsanreiz" senke. Wiederholt ist eine Kritik oder Ablehnung eines BGE mit dieser Begründung erfolgt, ohne dass sie gegen ein BGE spricht. Denn, wenn ein "Job" mehr ist als Geld, dann wird ein BGE diesem Mehr auch nicht schaden können. Doch was sagt Howitt im Interview, nachdem zuvor über etwaige Auswirkungen der Nutzung von Künstlicher Intelligenz gesprochen wurde?

"STANDARD: Hilft bedingungsloses Grundeinkommen?

Howitt: Es geht bei Jobs nicht nur ums Geld. Bedingungsloses Grundeinkommen ist für die meisten nicht sehr zufriedenstellend. Menschen wollen ein gutes Selbstwertgefühl, sie wollen von anderen respektiert werden und spüren, dass es wichtig ist, was sie machen. Dafür braucht es mehr als nur ein Grundeinkommen."

Weshalb ist ein BGE nicht "zufriedenstellend", wenn damit alle möglichen Tätigkeiten aufgegriffen werden können, auch solche, die kein Einkommen bieten? Howitt verbindet mit der Ausübung eines Jobs - schon das eine degradierende Bezeichnung für einen Beruf bzw. eine Tätigkeit - die Erfahrung, etwas schaffen oder leisten zu können, der Job also ein Ort des Gelingens und der Anerkennung ist. Zu glauben, dass dies nur dort oder vor allem dort der Fall sei, ist allerdings eine erhebliche Verkürzung. Gerade ein BGE erlaubte, Tätigkeiten zu verfolgen, die nicht an Einkommen gebunden sind, es erweitert also den Möglichkeitsraum und hebt den Vorrang von Erwerbstätigkeit auf. Das allerdings sieht er nicht, wenn er BGE auf Einkommen reduziert.

Darüber hinaus bietet diese Erfahrung nur eine vermittelte Form von "Selbstwertgefühl", denn Howitt gibt ja zu verstehen, dass es sich nur um eine Anerkennung handele, die sich auf das angemessene Erledigen einer Aufgabe bezieht. Diese über die gelingende Erledigung einer Aufgabe vermittelte Anerkennung kann man als Anerkennung in einer "spezifischen Sozialbeziehung" bezeichnen, denn die Anerkennung dient nicht der Person um ihrer selbst willen, sie dient der Person nur im Verhältnis dazu, wie sie die Aufgabe erledigt. 

Howitts Einwand geht nicht nur am BGE vorbei, er verklärt zugleich die Bedeutung der in Erwerbstätigkeit erfahrbaren Anerkennung, die lediglich kollegialer Art ist, sich also auf einen Zweck bezieht, dem Mitarbeiter dienen. Die Person als solche erfährt dort gerade keine Anerkennung um ihrer selbst willen. "Selbstwertgefühl", das Howitt so heraushebt, muss also differenziert werden in 1) dasjenige, das aus der Anerkennung der Person um ihrer selbst willen resultiert, das geht auf sozialisatorische Erfahrungen zurück, hier geht es darum vorbehaltlos angenommen zu werden. Eine andere Form der Anerkennung ist diejenige, die 2) sich auf Leistung bezüglich bestimmter Aufgaben bezieht, das ist die, die Howitt vor Augen hat. Wer Anerkennung auf die Anerkennungsform 2) reduziert, also auf eine Anerkennung durch Erledigung einer Aufgabe, kann Anerkennung 1), die Anerkennung um der Person selbst willen, nicht in den Blick bekommen.

Warum ist das für die gesamte Diskussion um ein BGE aufschlussreich? Weil an dieser mangelnden Differenzierung deutlich wird, dass ein entscheidender Grund für ein BGE, die Anerkennung 1) als Bürger um seiner selbst und des Gemeinwesens willen nicht gesehen wird. Das ist aber die Legitimationsbasis im Rahmen die politischen Ordnung der republikanischen Demokratie, die entscheidend ist. Anerkennung im Modus 2) verkürzt sie auf Anerkennung für Leistung, das ist der Modus von Leistung für Gegenleistung.

Sascha Liebermann

12. August 2020

"...dann ist ein bedingungsloses Grundeinkommen keine Lösung"...

...sofern die Diagnose von Esther Duflo und Abhijit Banerjee richtig liegt, wie sie in einer Rezension ihres neuen Buches "Gute Ökonomie für harte Zeiten" in der Süddeutschen Zeitung dargestellt wird.

Hier die ganze Passage:

"Für das oft gehörte Argument, ein bedingungsloses Grundeinkommen verleite zum Nichtstun, sehen die Ökonomen keine Belege. Dennoch äußern sie im Fall reicher Länder eine gewisse Skepsis: 'Wenn wir mit der Annahme richtig liegen, dass die wahre Krise in den reichen Ländern darin besteht, dass viele Bürger, die sich früher als Teil der Mittelschicht betrachteten, ihr Selbstwertgefühl verloren haben, das sie früher aus ihrer Arbeit bezogen, dann ist ein bedingungsloses Grundeinkommen keine Lösung.' Für arme Länder befürworten sie ein "rudimentäres Grundeinkommen", das auch für die dringend benötigte Geldzirkulation sorgen würde."

Wie aber gelangen die beiden Autoren zu dieser Diagnose? Dass unter Bedingungen des normativen Vorrangs von Erwerbstätigkeit, zu der einen Beitrag zu leisten als höchster Beitrag zum Gemeinwohl betrachtet wird, der Verlust einer Erwerbsstelle gravierende Folgen hat, ist unbestritten. Wären dann aber die Folgen dieses Verlustes nur dadurch abzuwenden, wieder in Erwerbstätigkeit zu gelangen, hier also für die betreffende Mittelschicht dafür zu sorgen, dass sie wieder zu Arbeitsplätzen gelangen kann, auch wenn diese nicht gebraucht würden? Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob das Selbstwertgefühl als ganze Person tatsächlich von Erwerbstätigkeit abhängt bzw. diese dafür entscheidend ist. Liegt hier womöglich eine folgenreiche Annahme vor, die gerade zu prüfen wäre?

Weshalb ist der Verlust der Erwerbsstelle so bedeutend heutzutage? Das hat zweierlei Gründe, 1) weil es ein Erwerbsgebot gibt; erwerbstätig zu sein wird vom Gemeinwesen besonders anerkannt und ist Grundlage bzw. Zweck von sozialstaatlichen Sicherungsleistungen. Wer also seine Erwerbsstelle verliert, folgt dieser Norm nicht, erwerbstätig sein zu sollen. 2) Mit dem Verlust der Erwerbsstelle verliert man die Einkommensstelle, die gemeinschaftlich als herausragende anerkannt ist. Der Einkommensverlust ist praktisch wirksam und zugleich ein Anerkennungsverlust. Aus beiden Aspekten resultiert die strukturelle Stigmatisierung derer, die nicht erwerbstätig sind sowie die Degradierung nicht-erwerbsförmiger Tätigkeiten. Allerdings ist die Anerkennung in Erwerbstätigkeit immer einer bezogen auf die Aufgabe, die als Mitarbeiter zu bewältigen ist. Die Person als solche wird also gar nicht um ihrer selbst willen anerkannt, sondern nur als Aufgabenbewältiger. Deswegen wird ihre Bedeutung für eine Organisation auch nur daran gemessen, ihr Wert ist immer abhängig davon, ob sie nun ihre Aufgaben erfolgreich wahrnimmt oder nicht. Dass nun dennoch es als Degradierungserfahrung für die ganze Person wahrgenommen wird, wenn die Erwerbsstelle verloren geht, hängt nur an der normativen Aufladung von Erwerbstätigkeit, nicht an der Eigenlogik von Erwerbstätigkeit selbst. Deswegen habe ich schon öfter von einem Widerspruch zwischen Sozialstaat und Demokratie (siehe auch hier) gesprochen, so wie beide heute ausgestaltet sind, denn in der Demokratie gilt der Bürger um seiner selbst und um des Gemeinwesens selbst. Sein Status ist überhaupt nicht von Erwerbstätigkeit abhängig, es gibt im Grundgesetz entsprechend auch keine "Erwerbsobliegenheit". 

Insofern geht Duflos und Banerjees Diagnose an den tatsächlichen Zusammenhängen vorbei und hält nur die Verwirrung zweier Formen von Anerkennung aufrecht: die eine der Person um ihrer selbst willen, die andere der Person um der Erledigung ihrer Aufgabe willen.

Sascha Liebermann