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7. Januar 2026

"Es geht bei Jobs nicht nur ums Geld"...

...sagt der Träger des Wirtschafts-Nobelpreises Peter Howitt im Interview mit Der Standard. Aus dieser Aussage ließen sich verschiedene Schlüsse ziehen, z. B. der, dass ein BGE dann ja keineswegs in die von vielen befürchtete "soziale Hängematte" führe oder den notorischen "Arbeitsanreiz" senke. Wiederholt ist eine Kritik oder Ablehnung eines BGE mit dieser Begründung erfolgt, ohne dass sie gegen ein BGE spricht. Denn, wenn ein "Job" mehr ist als Geld, dann wird ein BGE diesem Mehr auch nicht schaden können. Doch was sagt Howitt im Interview, nachdem zuvor über etwaige Auswirkungen der Nutzung von Künstlicher Intelligenz gesprochen wurde?

"STANDARD: Hilft bedingungsloses Grundeinkommen?

Howitt: Es geht bei Jobs nicht nur ums Geld. Bedingungsloses Grundeinkommen ist für die meisten nicht sehr zufriedenstellend. Menschen wollen ein gutes Selbstwertgefühl, sie wollen von anderen respektiert werden und spüren, dass es wichtig ist, was sie machen. Dafür braucht es mehr als nur ein Grundeinkommen."

Weshalb ist ein BGE nicht "zufriedenstellend", wenn damit alle möglichen Tätigkeiten aufgegriffen werden können, auch solche, die kein Einkommen bieten? Howitt verbindet mit der Ausübung eines Jobs - schon das eine degradierende Bezeichnung für einen Beruf bzw. eine Tätigkeit - die Erfahrung, etwas schaffen oder leisten zu können, der Job also ein Ort des Gelingens und der Anerkennung ist. Zu glauben, dass dies nur dort oder vor allem dort der Fall sei, ist allerdings eine erhebliche Verkürzung. Gerade ein BGE erlaubte, Tätigkeiten zu verfolgen, die nicht an Einkommen gebunden sind, es erweitert also den Möglichkeitsraum und hebt den Vorrang von Erwerbstätigkeit auf. Das allerdings sieht er nicht, wenn er BGE auf Einkommen reduziert.

Darüber hinaus bietet diese Erfahrung nur eine vermittelte Form von "Selbstwertgefühl", denn Howitt gibt ja zu verstehen, dass es sich nur um eine Anerkennung handele, die sich auf das angemessene Erledigen einer Aufgabe bezieht. Diese über die gelingende Erledigung einer Aufgabe vermittelte Anerkennung kann man als Anerkennung in einer "spezifischen Sozialbeziehung" bezeichnen, denn die Anerkennung dient nicht der Person um ihrer selbst willen, sie dient der Person nur im Verhältnis dazu, wie sie die Aufgabe erledigt. 

Howitts Einwand geht nicht nur am BGE vorbei, er verklärt zugleich die Bedeutung der in Erwerbstätigkeit erfahrbaren Anerkennung, die lediglich kollegialer Art ist, sich also auf einen Zweck bezieht, dem Mitarbeiter dienen. Die Person als solche erfährt dort gerade keine Anerkennung um ihrer selbst willen. "Selbstwertgefühl", das Howitt so heraushebt, muss also differenziert werden in 1) dasjenige, das aus der Anerkennung der Person um ihrer selbst willen resultiert, das geht auf sozialisatorische Erfahrungen zurück, hier geht es darum vorbehaltlos angenommen zu werden. Eine andere Form der Anerkennung ist diejenige, die 2) sich auf Leistung bezüglich bestimmter Aufgaben bezieht, das ist die, die Howitt vor Augen hat. Wer Anerkennung auf die Anerkennungsform 2) reduziert, also auf eine Anerkennung durch Erledigung einer Aufgabe, kann Anerkennung 1), die Anerkennung um der Person selbst willen, nicht in den Blick bekommen.

Warum ist das für die gesamte Diskussion um ein BGE aufschlussreich? Weil an dieser mangelnden Differenzierung deutlich wird, dass ein entscheidender Grund für ein BGE, die Anerkennung 1) als Bürger um seiner selbst und des Gemeinwesens willen nicht gesehen wird. Das ist aber die Legitimationsbasis im Rahmen die politischen Ordnung der republikanischen Demokratie, die entscheidend ist. Anerkennung im Modus 2) verkürzt sie auf Anerkennung für Leistung, das ist der Modus von Leistung für Gegenleistung.

Sascha Liebermann

14. August 2020

"Wir nehmen ja als Unternehmer Lebenszeit in Anspruch" - bodenständige und weitreichende Äußerungen von Götz W. Werner

Götz W. Werner ist - durchaus auch von Grundeinkommensbefürwortern - im Laufe der Jahre in etliche Schubladen gesteckt worden, er sei ein Träumer, ein weltfremder Anthroposoph oder gar naiver Humanist. Dabei besticht doch in vielerlei Hinsicht seine Bodenständigkeit, bestechen seine erfahrungsgesättigten Einschätzungen, wie an einem Interview mit dem Standard aus Wien aus dem Jahr 2017 auffällt. Hier ein paar Auszüge daraus:

"STANDARD: Sie treten seit mehr als zehn Jahren für bedingungsloses Grundeinkommen ein: 1000 Euro für alle ohne Wenn und Aber. Wurden Sie in Ihrem Glauben an das Gute im Menschen nie enttäuscht?
Werner: Man wird immer wieder enttäuscht. Was wir jedoch aus der Aufklärung gelernt haben, ist Gleichheit: Jeder hat die gleichen Rechte. Aus Grundeinkommen erwächst ein Raum der Freiheit. Es stellt eine ganze Gesellschaft vom Kopf auf die Füße. Niemand muss mehr zu Kreuze kriechen, keiner ist mehr bedrohbar oder erpressbar. Man begegnet Chefs, Ehepartnern, Schwiegereltern auf Augenhöhe. Betrüger, Bettler, Schlawiner gibt es immer. Aber Sie können dann sagen: Junge, hör mir zu, du hast ein Grundeinkommen."

Für Werner ist vollkommen klar, dass Enttäuschung zum Leben gehört und damit hält er der Frage, die auf das "Gute" im Menschen setzt, eine realistische Einschätzung entgegen. Für Werner ist nicht diese moralische Überhöhung nötig, er setzt auf Gleichheit, sie sei entscheidend und muss auch durch Einkommen abgesichert werden. Für Werner ist es selbstverständlich, dass wir bei allen Regeln und Institutionen, die nötig sind, auch vertrauen müssen. Ohne Grundvertrauen könnten wir der Welt überhaupt nicht vorbehaltlos begegnen, wir müssten immerzu alles unter Kontrolle haben, das wäre jedoch weltfremd, es ist unmöglich. Deutlich macht Werner auch, dass die Verantwortung für das eigene Leben noch stärker hervorträte durch ein BGE, weil der Freiraum, Entscheidungen zu treffen größer würde.

"STANDARD: Was, wenn sich Menschen nicht über ihren Job definieren? Bei allem Respekt für den Verkauf von Zahnpasta: Aber stilisieren Sie Arbeit nicht zu etwas hoch, das sie für viele einfach nicht ist?
Werner: Jeder Topf hat einen Deckel, jeder Mensch findet seinen Platz im Leben. Welche Arbeit ich mache, hängt von der Wertschätzung ab, die ich erfahre. Deswegen ist Schlecker zugrunde gegangen. Weil ihn Kunden und Mitarbeiter nicht mehr wertgeschätzt haben. Wir brauchen Arbeit, um uns als Individuum zu definieren und um über uns hinauszuwachsen. Was wäre aus Ihnen geworden, wenn Sie nicht Journalist wären?"

Das genau macht Individuiertheit aus, die Ambitionen und Neigungen sind unterschiedlich, eben deswegen braucht "jeder Topf" einen passenden "Deckel" - und muss ihn sich selbst suchen. Worin dieses Sinnvolle, der Deckel, besteht, muss herausgefunden werden, die Verantwortung dafür liegt beim Einzelnen, denn nur er kann sagen, ob das, was er vorhat, zu ihm passt. Werner ist aber nicht naiv und räumt zugleich ein, dass diese Suche auch von Bedingungen abhängig ist, hier der erfahrenen Wertschätzung. Die Aufgabe selbst ist eines, wie miteinander umgegangen wird ein anderes - beides ist wichtig. Da "Arbeit" als Deckel hier eine sein muss die zum "Topf" passt, geht es auch nicht um irgendeine Arbeit, sie lässt sich noch weiter fassen im Sinne einer Aufgabe, die sich der Einzelne sucht oder derer er sich annimmt, auch außerhalb von Erwerbstätigkeit - auch wenn das hier nicht das Thema ist.

Hier noch ein Standardeinwand, der nüchtern pariert wird:

"STANDARD: Höhere Preise würden zur einer Konsumflucht über die Landesgrenzen hinaus führen.
Werner: An Grenzregionen ja. Aber letztlich regelt das die Entfernung."

Trocken entgegnet Werner, dass dieses Problem heute längst bestehe, insofern also nicht durch ein BGE erst entstehen würde. Es gilt als ein Charakteristikum der BGE-Diskussion von Seiten der Kritiker, Probleme entstehen zu sehen, die längst bestehen und mit einem BGE nichts zu tun haben.

"STANDARD: Arbeitgeber wären von der Verantwortung freigespielt, für existenzsichernde Jobs zu sorgen.
Werner: Das ist auch nicht Aufgabe der Unternehmer. Ihr Job ist es, unter Einsatz von Geist, ressourcenschonend, mit sparsamen Umgang mit menschlicher Lebenszeit konsumfähige Güter herzustellen. Wir nehmen als Unternehmer ja Lebenszeit in Anspruch."

Werner war hierin immer klar, es ist nicht des Unternehmers Aufgabe, Arbeitsplätze zu schaffen, sondern Wertschöpfung. Dass er dabei Lebenszeit in Anspruch nimmt, die nicht wieder zurückgewonnen werden kann, sowohl die eigene als auch die der Mitarbeiter, macht den schonenden Umgang mit ihr zum Maßstab für Erfolg. Diese ungewöhnliche Betrachtung ist jedoch genau Ausdruck eines modernen Verständnisses unternehmerischen Handelns auf der Grundlage liberaler Demokratien, dass die Wahrung der Autonomie Legitimationsgrund des Handelns ist.

In der folgenden Passage geht es um die Frage, ob ein BGE nicht zum "Magnet für Zuwanderung" werde:

"STANDARD: Wer darf rein in dieses System, wer muss draußen bleiben – und wer zieht hier die Grenze? Es wäre Magnet für Zuwanderung.
Werner: Das ist doch schon heute so: Sie müssen bei jedem fragen, der unser Gast sein will, ob er ein Recht dazu hat. Wer gehört dazu, wer nicht: Dieses Problem ist immer zu lösen. Wir können nicht Leute einladen, beim Weihnachtsgansessen teilzunehmen, sie dann an den Katzentisch setzen und ihnen nichts zum Essen geben."

Eine klare Einschätzung der Lage, auch hier wird deutlich, dass mit einem BGE nicht erst eine zu lösende Aufgabe entsteht, sondern schon längst entstanden ist. Werner macht auch deutlich, dass die Bereitschaft Menschen aufzunehmen, mit Verantwortung für diese einhergeht. Also muss die Frage gelöst werden, wie das Existenzminimum im Einklang mit unserem Verständnis von Autonomie sichergestellt werden kann.

Zum Abschluss noch eine Betrachtung zur Arbeitszeitverkürzung als Alternative zu BGE:

"STANDARD: Was halten Sie von einer Verkürzung der Arbeitszeit, um die Arbeitslosigkeit zu senken?
Werner: Oscar Lafontaine (Anm.: früherer SPD-Chef) hat mir einmal gesagt: Sie brauchen doch nur die Arbeitszeit verkürzen, dann haben alle wieder Arbeit. Ich habe zu ihm gesagt: Aber Herr Lafontaine, das heißt, Sie wollen die Zwangsarbeit wieder einführen? Finanziere ich alles über Arbeit, muss jeder einen Arbeitsplatz haben. Genau das gab es in der DDR: Den Leuten wurden Jobs zugewiesen."

Werner kritisiert hier ein formales, durchaus auch sinnentleertes Verständnis von Arbeit dessen Grundlage gerade nicht die Wahrung von Autonomie ist, wenn nämlich der Zweck der Reduktion von Erwerbsarbeitszeit nur ist, möglichst von diesem Kuchen ein Stück für alle zu schaffen. Dass Lafontaine ein durchaus striktes Verständnis von Erwerbsverpflichtung hat, zeigen frühere Äußerungen, die er meines Wissens nicht zurückgenommen hat. 

Sascha Liebermann

16. Juni 2020

"Bedingungsloses Grundeinkommen: Die Rückkehr einer sozialen Utopie"...

.... ein Beitrag von Aloysius Widmann und Jan Michael Marchart in Der Standard. Die Autoren befassen sich mit der Wiederkehr der Grundeinkommensdiskussion trotz mehrmaligen Scheiterns von Initiativen in Österreich und fragen sich, ob denn nun die Zeit dafür reif sei. Können Maßnahmen wie ein Kurzarbeitergeld den Weg dorthin bahnen? Dazu zitieren sie eine interessante Äußerung von Agenda Austria, die erkennen lässt, dass hier jemand nicht die Tragweite dessen erkannt hat, was Normen sind:

"Die wirtschaftsliberale Agenda Austria ist anderer Meinung. Arbeitslosengeld, Mindestsicherung und Notstandshilfe sowie Kurzarbeit würden in Zeiten der Pandemie wie ein BGE wirken. Die einzige Bedingung, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, sei wegen der fehlenden Jobs und gesperrten Betriebe eine höchst theoretische."

Trotz der Bezugsbedingung, die gegenwärtig theoretisch sein mag, bleibt die Rechtfertigung dieser Leistungen gebunden an das Erwerbsgebot, ihre Rechtfertigung ist es, in den Arbeitsmarkt zurückleiten zu sollen bzw. als Leistung stets in Relation dazu gesetzt zu werden. Der Philosoph Felix Pinkert, der für den Beitrag offenbar interviewt wurde, sieht das hingegen ganz klar:

"Die Bedingung, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, mache das BGE von der Existenz eines funktionierenden Arbeitsmarktes abhängig."

Die Autoren ziehen dann noch internationale Beispiel heran, die zeigen, wo überall über ein Grundeinkommen diskutiert wird.

Sascha Liebermann

"Die Zukunft der Arbeit" - ein Szenario mit dem Blick nur auf Erwerbstätigkeit...

...das wird angesichts des Beitrags von Helmut Spudich in Der Standard über die Veränderung der Normarbeitszeit und den Rückgewinn an Lebenszeit durch Automatisierung schnell deutlich. Er bewegt sich auffälligerweise nur im Dunstkreis von Arbeit als Erwerbstätigkeit. Entsprechend wird z. B. ein Grundeinkommen nur im Sinne eine Antwort auf Einkommensausfall thematisiert oder die Verkürzung der Arbeitszeit nur auf den Erwerbsarbeitstag bezogen. Für "unbezahlte Arbeit" gibt es weder Arbeitszeit noch Einkommensausfallssicherung. Für sie stellt sich auch die Frage nach ihrer Zukunft nicht, denn es wird sie geben, solange es Menschen gibt, was für die Erwerbstätigkeit ganz genauso gilt - die Frage ist für letztere allenfalls in welchem Umfang.

Sascha Liebermann

2. März 2020

"Kampf gegen Fachkräftemangel: Geht es in Wahrheit nur um Lohndumping?"...

...fragt Andreas Schnauder in Der Standard. Gegen Ende heißt es darin:

"Das heißt freilich nicht, dass dies der einzige Hebel sein muss. Gerade im Tourismus, wo der Fachkräftemangel am lautesten beklagt wird, sieht die Arbeiterkammer besonders schlechte Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Die Statistik scheint dazu zu belegen. Beherbergung/Gastronomie ist laut Lohnsteuerstatistik 2019 die Branche mit den niedrigsten Löhnen. Das durchschnittliche Jahresbrutto liegt hier bei 28.140 Euro. Die Zahl bezieht sich ausschließlich auf Vollzeitjobs."

Siehe unsere Beiträge zu dieser Frage hier.

29. August 2019

13. Mai 2019

"Dass sie nie den Markt fragen sollen, was er sich wünscht, sondern nur das machen sollen, was sie für richtig halten"...

...sagte der Chocolatier und Biobauer Josef Zotter in einem Interview mit Der Standard. Ein interessantes Interview in vielerlei Hinsicht, ein Bedingungsloses Grundeinkommen befürwortet er auch, ohne dass man genau erfährt, in welcher Form.

16. April 2019

19. März 2019

15. März 2019

"Bedingungsloses Grundeinkommen: Argument der Fairness zählt nicht"...

...ein Beitrag in Der Standard, der auf Fragen zum Bedingungslosen Grundeinkommen und den Wandel der Arbeitswelt eingeht. Die Antworten geben Lukas Schlögl und Barbara Prainsack von der Universität Wien.

19. Juni 2018

"Das bedingungslose Grundeinkommen kann nur in einer privilegierten Gesellschaft funktionieren"...

...sagte Andrea Komlosy, Professorin für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, im Interview mit dem Wiener Standard unter dem Titel "Atypische Arbeit ist heute typisch". Darin finden sich einige interessante Überlegungen wie die folgende und eine Bemerkung zum BGE:

STANDARD: "Warum ist es wichtig, den Arbeitsbegriff zu erweitern, wie Sie es vorschlagen?
Komlosy: Wenn Arbeit nur als Erwerbsarbeit gilt, die noch dazu mit sozialer Absicherung verbunden ist, dann rutschen alle, die nicht dieser Norm entsprechen, durch. Menschen in unsicheren oder unbezahlten Arbeitsverhältnissen wird so Nichtarbeit unterstellt. Würde man sich angesichts der aktuellen Lage an diesem Arbeitsbegriff festhalten, würden demnach nur sehr wenige arbeiten, weil der Großteil nicht mehr typisch arbeitet, sondern atypisch. Wobei heute das Atypische typisch geworden ist."

Angesichts dieser klaren Einschätzung überrascht dann die pauschale Beurteilung eines BGE:

"STANDARD: Eine Idee des bedingungslosen Grundeinkommens ist die Entkoppelung von Arbeit und Lohn. Eine mögliche Lösung für die Verteilung von Gratisarbeit und Erwerbsarbeit?
Komlosy: Das bedingungslose Grundeinkommen kommt mir wie die Maschinengläubigkeit der Sozialisten im 19. Jahrhundert vor, nach der die Maschine das Notwendige erledigt und der Mensch sich dem Kreativen widmen kann. Das ist völlig illusorisch. Es ist wichtig, dass alle Menschen Zugang zu Einkommen haben, ich finde aber nicht, dass man das Einkommen gänzlich von Erwerbstätigkeit abkoppeln sollte. Allerdings müsste Arbeit völlig anders verteilt werden, und zwar so, dass berücksichtigt wird, dass neben der Erwerbstätigkeit auch andere Formen von Arbeit verrichtet werden müssen. Und das bedeutet Erwerbsarbeitszeitverkürzung. Das bedingungslose Grundeinkommen kann nur in einer privilegierten Gesellschaft funktionieren, die in der Lage ist, Produkte wie Schuhe, Kleider, Möbel, Autos, Handys von irgendwo zu importieren, wo es kein bedingungsloses Grundeinkommen gibt – und wo die Leute richtig schön ausgebeutet werden, damit wir uns diese Produkte leisten können."

Wenn das Einkommen "nicht gänzlich" von Erwerbsarbeit abgekoppelt werden sollte, was könnte das heißen? Doch womöglich nur, dass eine Gegenleistungsverpflichtung bestehen bleibt, deren Erfüllung zumindest kontrolliert werden muss. So kommt sie womöglich zur Überlegung, Arbeit zu verteilen. Wie sollte das aussehen, ohne formalistisch zu werden? Zur Erwerbsverpflichtung in einem bestimmten Umfang käme eine Verpflichtung zu Nicht-Erwerbstätigkeit hinzu. Weshalb dann nicht die Frage, welche Art von Arbeit jemand als wichtig und richtig erachtet, dem Einzelnen überlassen bzw. ihm möglich machen, sie zu ergreifen? Das hält Frau Komlosy für eine privilegierte Vorstellung, wenn sie mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen verbunden wäre. Wie sie zu dieser Schlussfolgerung gelangt, bleibt ihr Geheimnis.

Sascha Liebermann

4. Mai 2018

"Bedingungsloses Grundeinkommen: Zu schön, um wahr zu sein?"...

...ein Beitrag von Leopold Stefan in Der Standard.

Wie so oft wird leider auch hier auf vermeintliche Vorläufer wie Milton Friedman und Friedrich August von Hayek verwiesen, ohne Quellenangabe natürlich, d. h. einfach anderswo abgeschrieben.

Sascha Liebermann

18. Januar 2018

Widersprüchliches zu Grundeinkommen und Sozialstaat...

...findet sich in einem Interview, das der Wiener Standard mit dem österreichischen Bauunternehmer Hans-Peter Haselsteiner geführt hat. Auf der einen Seite wird die Dringlichkeit eines Grundeinkommens (das nicht weiter bestimmt wird) genannt, auf der anderen kritisiert, dass es das Kindergeld auch für diejenigen gebe, die es nicht brauchten.

28. November 2017

14. November 2017

Utopie- oder Nostalgiefalle? - Technologiefalle!

Vor kurzem habe ich einen Beitrag von Georg Vobruba zum Bedingungslosen Grundeinkommen kommentiert, veröffentlicht wurde er im Standard aus Wien. Vobruba wirft darin Fragen auf, die ins Zentrum der Grundeinkommensdebatte führen, geht aber davon aus, dass diese Fragen in der Debatte gar nicht gestellt oder genügend behandelt werden. Wie er darauf kommt, bleibt offen. Andere Fragen - Vobruba spricht von der "Arbeitssozialisation" - haben erhebliches Gewicht und lassen sich nicht mit Verweis auf etwaige Folgen der Digitalisierung erledigen. Genau das klingt bei Christian Tod allerdings in seinem Beitrag "Grundeinkommensskeptiker in der Nostalgiefalle" an, der unter anderem eine Entgegnung auf Georg Vobruba ist.

Tod reagiert zuerst auf Ausführungen der Arbeitssoziologin Annika Schönauer und zitiert folgende Passage:

"Ob es natürlich sinnvoll ist, alle Berufe, die technologisch ersetzt werden können, auch tatsächlich zu ersetzen, ist natürlich die wichtige Frage, die dahintersteht".

Das ist der Aufhänger für seine weiteren Ausführungen, die sogleich darein münden, darauf hinzuweisen, wie diese Frage seit dem Zweiten Weltkrieg beantwortet wurde, und zwar mit dem Schaffen "sinnlose[r] Jobs", die "keinen Mehrwert brachten oder sogar schadeten". Tod nutzt dies als Absprung für seine Ausführungen, ohne aber die angemessene Frage Schönauers ebenfalls aufzunehmen. Gerade in der Diskussion um etwaige Folgen der Digitalisierung herrscht eine doppelte Einseitigkeit, entweder der Übertreibung auf der einen oder des Herunterspielens auf der anderen Seite. Die Frage, wo die Subsitutierung menschlicher Arbeitskraft sinnvoll ist, lässt sich nicht so einfach beantworten, denn es gibt sowohl praktisch sinnvolle wie nicht sinnvolle Nutzung von Automatisierungsmöglichkeiten. Es ist nämlich durchaus möglich, Automatisierungsmöglichkeiten einzusetzen, wo es praktisch nicht sinnvoll ist. Tod geht es jedoch um etwas anderes.

"Wir erfänden Jobs wegen der falschen Vorstellung, dass jeder mit stumpfsinniger Plackerei beschäftigt sein müsse, weil er nach malthusianisch-darwinistischer Theorie sein Recht zu existieren rechtfertigen müsse."

Er verweist auf die von David Graeber als "Bullshit Jobs" - den Heizer auf der E-Lok - bezeichneten Tätigkeiten, die nur deswegen entstünden bzw. aufrechterhalten würden, weil Arbeitsplätze höher angesehen seien als "wirtschaftliche Effizienz und Innovation". In der Tat ist das ein Phänomen, das sich nur verstehen lässt, wenn der Stellenwert von Erwerbstätigkeit nicht mehr an Leistung, an Gütern und Dienstleistungen, gemessen, sondern um ihrer selbst willen für wichtig gehalten wird. Ich würde dies aber weniger damit erklären, dass eine Theorie diese praktische Haltung hervorgebracht hat, die Theorie liefert eher Versatzstücke um diese Haltung zu begründen. Das erklärt jedoch nicht, weshalb sie so verbreitet ist. Eher könnte das so erklärt werden, dass sich praktische Haltungen Theorien, also Begründungen, suchen, die sie zu ihren Gunsten anführen können.

Dann kommt er auf den Beitrag Vobrubas zu sprechen und ordnet dessen Ausführungen ein. Ich möchte hier nur auf eine Passage eingehen, die für Tods Deutung aufschlussreich ist. Er bezieht sich dabei auf Hannah Arendts Überlegungen zu "Labor", "Work" und "Action", auf die Vobruba anspielt:

"Freiheit durch politisches Handeln bringt den Sinn in menschliches Leben. Gerade diese, nach Arendt wichtigste Aktivität der "Vita Activa", würde durch ein Grundeinkommen massiv gestärkt. Beim Grundeinkommen geht es nicht primär um Geld – Grundeinkommen bedeutet mehr politische Handlungsfähigkeit und mehr Macht für die Einzelne und den Einzelnen. Wir sehen die Dinge nicht wie sie sind, wir sehen sie so wie wir sind Und hier ist zugleich das Problem: Viele Menschen können sich ein Leben mit dieser Freiheit nicht vorstellen. Sie sind darauf konditioniert, Sinn ausschließlich in ihrer Lohn- und Reproduktionsarbeit zu finden. Sie fühlen sich wohl in ihrer geregelten Komfortzone und scheuen davor zurück, Verantwortung zu übernehmen. Veränderungen sind für sie eine Bedrohung. Alles soll so bleiben, wie es ist, oder sie wollen dorthin zurück, wo es vermeintlich einmal besser war. Das politische Handeln wird an einige Wenige delegiert."

Tods Ausführungen erhalten hier kulturkritische Züge. Zuerst hebt er hervor, wie bedeutsam "politisches Handeln" ist, das würde ich ähnlich sehen, aber nicht so vereinseitigen, denn Reproduktion ("Labor") und Produktion ("Work) sind gleichermaßen von Bedeutung, wenn auch jeder Bereich auf seine eigene Weise. Man kann es als Problem ansehen, dass Arendt durch ihre Begrifflichkeit eine Hierarchisierung nahelegt, als erfülle sich das Menschsein erst in "Action". In der Tat würde ein BGE Macht verlagern, wenn die Eigene Existenz nicht mehr unmittelbar von eigener Erwerbstätigkeit abhängig wäre. Wenn Tod aber davon schreibt "Viele Menschen können sich ein Leben mit dieser Freiheit [die das BGE schafft, SL] nicht vorstellen. Sie sind darauf konditioniert, Sinn ausschließlich in ihrer Lohn- und Reproduktionsarbeit zu finden", stellt sich die Frage, wie "konditioniert" hier zu verstehen ist. Darüber hinaus wäre zu fragen, weshalb sie es sich nicht vorstellen können? Von Konditionierung zu sprechen unterschlägt oder verdeckt, dass Fragen der Werthaltung Fragen von Gerechtigkeitsvorstellungen sind, die sich nicht durch "Konditionierung" ausbilden. Vollends kulturkritisch wird es, wenn er den "Menschen" vorhält, nicht aus ihrer "Komfortzone" herauszuwollen, anstatt deutlich zu machen, dass es immer eine Herausforderung ist, das Vertraut zu verlassen, ohne zu wissen, wohin das Verlassen des Vertrauten führt. Das Leben im Alltag bevorzugt Kontinuität und Verlässlichkeit - das ist kein Phänomen der Gegenwart. Deswegen ist es nötig, für einen Vorschlag wie das BGE durch Argumente zu werben, statt Vorhaltungen zu machen.

Weiter schreibt Tod:

"Diese – teilweise reaktionäre – Neophobie ist dafür verantwortlich, dass die kulturelle Entwicklung der technologischen hinterherhinkt. Der Physiker und Historiker Thomas Kuhn, der den Begriff "Paradigmenwechsel" eingeführt hat, stellte die These auf, dass neue Ideen, auch wenn sie bewiesen sind, erst dann umgesetzt werden, wenn jene Generation, die sie als neu betrachtet, stirbt."

Hier setzt er diese Argumentationslinie fort und hält denen, die nicht weiterwollen vor, "reaktionär" zu sein. Technologie implementiert sich nie von selbst, sie war immer schon davon abhängig, kulturell als sinnvoll gedeutet werden zu müssen, das galt schon für die Erfinderung der Wassermühle, deren Nutzung, wie der Historiker Marc Block zeigte, erst sehr viel später erfolgte. Das Hinterherhinken ist also nichts, was überwunden werden könnte. Das Gegenteil davon ist die Überladung von Technologie als Weltverbesserungsinstrument als solches.

Gegen Ende des Beitrags kommt Tod noch einmal auf die "Kultur der Schaffung von Arbeitsplätzen" zu sprechen, die "wichtiger als wirtschaftliche Effizienz und Innovation" sei. Das ist in der Tat eine Folge dessen, Erwerbstätigkeit so stark normativ aufzuladen, wie er es eingangs schildert.

Vobruba wirft er dann vor, in der Nostalgiefalle zu sitzen:

"Wenn Vobruba am Schluss seines Beitrags die Erfindung der Dampfmaschine mit der heutigen Entwicklung vergleicht, sitzt er in der Nostalgiefalle. Das Argument, dass der Gesellschaft durch den technischen Fortschritt die Arbeit abhanden kommt, ist tatsächlich uralt. Unsere Kultur konnte die Entwicklung mit der Schaffung von "Bullshit Jobs" weitgehend aufhalten. Allerdings ist es ein Unterschied, ob unsere Muskeln durch Maschinen ersetzt werden, oder unsere Gehirne."

Er wirft Vobruba vor, einen unbrauchbaren Vergleich zwischen alten und neuen Technologien gezogen zu haben, denn es gehe nun nicht mehr darum, "Muskeln" durch Maschinen zu ersetzen, sondern "Gehirne". Und die Belege dafür? Vobruba fordert genau solche ein und sagte keineswegs, dass es nicht so kommen könne, doch bleibt das Spekulation im schlechten Sinne. Tod scheint aber dem Digitalisierungshype aufzusitzen, sonst müsste er an dieser Stelle doch Vobrubas Zurückhaltung begrüßen, ohne dass diese Zurückhaltung ein Argument gegen das BGE wäre. Das BGE ist ja gerade von der Digitalisierung unabhängig, es braucht sie nicht notwendig, gleichwohl wäre es, falls die Folgen einträten, die manche heute mit der Technologie verbinden, eine Antwort darauf. Wenn sie nicht einträten, hätte es immer noch seine Berechtigung, aber politisch, weil die Bürger in der Demokratie schon heute ihre Legitimationsgrundlage bilden und im Zentrum stehen. Ganz einfach deswegen.

Siehe auch meine Kommentare zu dieser Debatte hier und hier.

Sascha Liebermann

9. November 2017

"Wer wissen will, ob und wie ein Grundeinkommen die Gesellschaft verändert, der muss es einführen"...

...schreibt Georg Vobruba, Professor em. für Soziologie an der Universität Leipzig, in einem Beitrag für den Standard aus Wien, in dem er sich mit der Grundeinkommensdiskussin auch von seiten der Befürworter beschäftigt. Er schreibt:

"I.Sollte es ein Grundeinkommen geben? Das Thema eignet sich gut, um grundlegende Fragen zu erörtern: Fragen der Menschenwürde, nach Anerkennung und gesellschaftlicher Integration, nach dem Sinn von Arbeit, nach der angemessenen Dimensionierung von Politik. Die Einführung eines Grundeinkommens beantwortet all diese Fragen keineswegs überzeugend. Aber die Forderung nach einem Grundeinkommen wirkt als gesellschaftspolitischer Lackmustest: Man erfährt viel über jene, die sich dazu zu Wort melden. Die Verwirklichung der Grundeinkommensidee aber bleibt in weiter Ferne. Woran liegt das? Die Diskussion befasst sich viel zu wenig mit Strategiefragen. Dieses Defizit hat die Grundeinkommensidee in eine Utopiefalle geführt."

Weshalb sind die Antworten des Grundeinkommens - welches meint er? - nicht überzeugend? Das hätte man doch gerne näher gewusst, denn gerade auf die von ihm angeführten Aspekte der Menschenwürde, der Anerkennung und "gesellschaftlicher Integration" wirft zumindest ein Bedingungsloses Grundeinkommen ein interessantes Licht. Die Anerkennung der Person um ihrer selbst willen und um des Gemeinwesens willen würde sich darin in einer Weise zum Ausdruck bringen, wie sie heute nur in den Grundrechten des Grundgesetzes deutlich wird. Vobruba hat vollkommen recht, wenn er die Diskussion als Lackmustest bezeichnet, denn keine andere Diskussion wirft so grundsätzliche Fragen auf und bietet zugleich einen weitreichenden Vorschlag dazu, wie sie beantwortet werden könnten. Dennoch sieht er die Diskussion in der "Utopiefalle". Hier würde man ebenfalls gerne genauer wissen, worauf er sich bezieht, denn in der jüngeren Diskussion seit etwa 2004 ging es von Anfang an auch darum, wie ein Einführung zu bewerkstelligen wäre. Die Diskussion verband und verbindet seitdem grundsätzliche Fragen mit pragmatischen. Dass es dabei zu überhöhten Erwartungen an das BGE kommt, dass wundersame Veränderungen des Zusammenlebens erhofft werden - das kommt ebenfalls vor, ist aber nicht "die" Diskussion. Gleichwohl sollte nicht unterschätzt werden, wie sehr ein BGE genau der heutigen Lebensführung entspricht, die schon durch die schwergewichtige Frage, was der Einzelne mit seinem Leben anfangen soll, bestimmt wird. Das darauf mögliche Antworten durch den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit engeführt werden, sollte nicht übersehen lassen, dass die darunterliegende Frage die entscheidende ist.

Was schreibt er noch?

"II.Bedingungsloses Grundeinkommen für alle ist kaum denkbar. Ich ziehe es darum vor, von einem "garantierten Grundeinkommen" zu sprechen."

Weshalb ist es nicht denkbar? Meint er vielleicht, es ist nicht durchsetzbar oder kann gegenwärtig keine Mehrheit finden? Das wäre aber etwas anderes und in der Tat richtig, denn eine Mehrheit gibt es bislang dafür nicht. Aber was folgt daraus? Aufhören? Vobruba bevorzugt die Bezeichnung "garantiertes" Grundeinkommen, die aber keineswegs klarer ist als die Rede vom "bedingungslosen" Grundeinkommen, zumal sich das Attribut "bedingungslos" in der Diskussion auf etwas sehr Bestimmtes bezieht: die Leistungsbedingungen, die erfüllt werden müssen, um heutige Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

"Tatsächlich lenkt die Bezeichnung "bedingungslos" von unangenehmen Fragen ab. Zwei Einschränkungen der "Bedingungslosigkeit" sind unvermeidbar. 1. Der Kreis der Berechtigten ist immer räumlich begrenzt. Die Forderung "Grundeinkommen für alle" löst das Problem nicht, sondern verdeckt es. Ja, Ausschlüsse zu formulieren ist unangenehm. Aber ein Weltgrundeinkommen zu fordern ist eine billige Ausflucht."

Allerdings ist der Kreis der Berechtigten einzuschränken, und zwar aus verschiedenen Gründen. Die Idee selbst ist zwar eine universalistische, ihre Realisierung aber immer von einem konkreten Gemeinwesen abhängig. Ein konkretes Gemeinwesen aber kann nur etwas einführen, über das es die Hoheit hat, also kann es das BGE nur in seinem Herrschaftsbereich (Rechtsgemeinschaft) einführen, nur dazu wäre es legitimiert. Über andere zu bestimmen, die außerhalb leben, steht ihm nicht zu. Das ist aber kalter Kaffee und in der Diskussion keinesweg strittig, nimmt man einen kleinen Kreis an Befürwortern aus, der ein globales Grundeinkommen fordert, ohne zu beantworten, wer konkret für wen mit welcher Legitimation diese Forderung stellt (siehe hier und hier). Wie Vobruba hatte kürzlich schon Ferdinand Knauß in der Wirtschaftswoche behauptet, vor dieser Frage drücke sich die Diskussion. Diese Diskussion wird aber ebenso seit 2004 geführt und ist gar nichts Neues, das erst zu erreichen wäre.

Vobruba entdeckt noch eine zweite Begrenzung der Bedingungslosigkeit.

"2. Ab welchem Alter soll man zum Bezug des garantierten Grundeinkommens berechtigt sein? Niemand kann sagen, welchen Einfluss ein Grundeinkommen im jugendlichen Alter auf die gesamte Biografie hätte. Immerhin ist denkbar, dass es die Ausbildungs- und Arbeitsorientierung stört. Dazu kommt, dass dieser Einfluss nicht erst mit dem Zeitpunkt der Auszahlung entsteht, sondern schon durch die Aussicht darauf, also viel früher."

Wer etwas darüber in Erfahrung bringen will, wie ein BGE im Jugendalter wirken könnte, muss sich mit Bildungsprozessen beschäftigen und untersuchen, was in der Adoleszenz genau geschieht, wie Normbindung entsteht. Vorbruba geht davon aus, als gebe es das Phänomen jugendlicher Delinquenz heute nicht, das stimmt aber nicht. Wir können schon heute untersuchen, woher sie rührt und was in den Bildungsprozessen schief laufen muss, damit ein Jugendlicher sich nicht in das Gemeinwesen einbringen will. Ein BGE würde die Bedeutung von Erwerbstätigkeit auch nicht aufheben, es würde sie lediglich relativieren, ihr den im Gefüge anderer Aufgaben angemessenen Platz einräumen und sie nicht mehr über alles andere erheben. Dabei ist die Frage, um die es Vobruba geht, eine allgemeine Frage, die jeder für sich beantworten muss. Sie stellt sich im Zuge der Sozialisation jedem, teils vermittelt über die Eltern, die peer-group, die Bildungseinrichtungen, teils direkt durch die Struktur von Reziprozität, in der Anerkennung immer zugleich auch mit Verantwortung einhergeht. Letzlich läuft Vobrubas Frage darauf hinaus zu erklären, woher die Leistungsethik kommt, die für uns so selbstverständlich zu sein scheint. Kommt sie aus der normativen Verpflichtung, erwerbstätig zu sein? Die normative Verpflichtung spricht lediglich eine, wenn auch für die Anerkennung folgenreiche besondere Wertschätzung von Erwerbstätigkeit aus. Woher aber kommt die Sachbindung, die für eine Leistungsethik, die nicht in Geschäftigkeit enden soll, wichtig ist? Sachbindung ist Voraussetzung dafür, eine Aufgabe bewältigen zu können bzw. neue zu schaffen. Dabei muss folgendes beachtet werden. Jedes Gemeinwesen und jeder, der ihm angehört, wird in der Lebenspraxis mit drei Fragen konfrontiert (für eine grundsätzliche Darlegung, siehe hier), auf die er Antworten geben muss, die zugleich einer Begründung vor seinem Lebensentwurf und dem Gemeinwesen standhalten: 1) Generativität oder sexuelle Reproduktion: Damit ein Gemeinwesen fortbestehen kann, braucht es Nachwuchs, wie stehe ich dazu?; 2) Damit ein Gemeinwesen fortbestehen kann, benötigt es Güter und Dienstleistungen als standardisierte Problemlösungen, welchen Beitrag leiste ich dazu?; 3) Damit ein Gemeinwesen fortbestehen kann, bedarf es der Loyalität seiner Angehörigen, gemeinschaftliche Aufgaben gemeinsam zu lösen und füreinander einzustehen. Wie trage ich dazu bei?

Man könnte hier einwenden, dass sich doch kaum jemand diese Fragen so explizit stelle, doch empirisch ist das nicht zutreffend, die Form, in der sie sich gestellt und wie sie beantwortet werden, sind jedoch sehr unterschiedlich. Wer also auf die Frage, wie denn wohl ein BGE wirken würde, eine Antwort geben möchte, der muss sich damit beschäftigen, wie diese drei Fragen heute beantwortet werden, denn weder gibt es einen unmittelbaren Zwang zu Erwerbsarbeit es gibt nur eine normative Verpflichtung dazu, Einkommen durch sie zu erzielen. Damit ist aber noch nicht beantwortet, wie das konkret geleistet wird. Das Grundgesetz schützt die freie Berufswahl, die also niemandem abgenommen wird, und es schützt überhaupt die persönliche Entfaltung.

Wer also Fragen und Zweifel hat, muss zugleich auf die Gegenwart blicken, ob denn diese Zweifel nicht heute schon ebenso angebracht wären. Zweifel müssen auch heute schon begründet werden, wenn sie nicht in ihrer Abstraktheit einfach in der Luft hängen sollen (siehe hier und hier). Denn bezweifeln kann man alles zu jeder Zeit.

Vobruba schreibt weiter:

"All die guten Argumente, dass die Leute mit einem Grundeinkommen ohnehin weiterarbeiten würden, beziehen ihre Plausibilität aus einer bereits erfolgten Arbeitssozialisation, treffen also für Erwachsene der ersten Generation in einem "Grundeinkommenszeitalter" zu. Für die Nachwachsenden lautet die Frage nicht: Werden ausreichend viele bereit sein, unangenehme, aber unvermeidbare Jobs zu übernehmen? Dieses Problem lässt sich mit ausreichend hohen Löhnen wohl lösen. Die entscheidende offene Frage ist vielmehr: Wie viele werden es überhaupt schaffen, in ein "tätiges Leben" (Hannah Arendt) zu finden? Mit wohlmeinenden Verweisen auf die angeborene Kreativität ist es nicht getan."

In der Tat wäre der Hinweis auf "angeborene Kreatitivät" eine naive Ausflucht, der Hinweis auf "Arbeitssozialisation" greift aber ebenfalls zu kurz. Wir müssen uns heute fragen, weshalb, diese "Arbeitssozialisation" denn überhaupt so gut gelingt, das ist ja keine Selbstverständlichkeit. Dazu reicht es nicht, auf die normative Stellung von Erwerbstätigkeit zu verweisen, die greift für weite Phasen der Sozialisation gar nicht, in denen aber die Grundlage für eine spätere Leistungsethik durchaus gelingt wird - im Spiel, der Welterschließung von Kleinkindern, der Auseinandersetzung mit Dingen um ihrer selbst willen. Das bleibt die tragende Seite der Leistungsethik, wenngleich die Leistung sich dann in einem bestimmten Rahmen entfalten soll.

Weiter heißt es:

"III.Das führt zu der großen Unsicherheit bezüglich der Frage, wie ein existenzsicherndes Grundeinkommen auf das Angebot an Arbeitskraft wirken würde. In diesem Punkt geht die Diskussion wild durcheinander. Hoffnungsvolle Erwartungen freigesetzter Kreativität stehen gegen düstere Prognosen einer allgemeinen Flucht aus der Arbeit. Die schulterzuckende Feststellung, es gebe eben unterschiedliche "Menschenbilder", ist unbefriedigend. Jede sinnvolle Diskussion sollte mit dem Eingeständnis beginnen, dass man über die Wirkung eines Grundeinkommens auf die Arbeitsorientierung wenig weiß."

Es kann in der Tat keine Auskünfte darüber geben, die etwas über tatsächliche Entwicklungen aussagen. Wer anderes behauptet, begibt sich auf das Terrain unseriöser Prognostik. Doch unseriös wäre es ebenso zu unterstellen, dass ein BGE eine vollkommen andere Welt erforderte als heute. Die grundsätzliche Frage ist doch, ob die Entstehung von Leistungsbereitschaft und Sachbindung heute eine andere Basis hat als sie es mit einem BGE hätten? Hierfür spricht in meinen Augen nichts. Leistung entsteht nicht, weil man Geld verdienen muss, um ein Einkommen zu haben. Sie setzt voraus, dass man bereit ist, sich mit einer Sache auseinanderzusetzen, also mit Aufgaben, die es zu bewältigen gilt, ganz gleich, welche Anforderungen diese stellen. Erfolgreicher Unternehmer wird man nicht, weil man Geld verdienen muss, dann müsste es mehr davon geben und ebenso wird man keine gute Reinigungskraft, weil man Geld verdienen muss. Ohne Sachbindung an eine Aufgabe, ist das gewünschte Ergebnis nicht oder nur mit großen Abstrichen erreichbar. Es muss die Bedeutung dessen, was häufig als intrinsische Motivierung bezeichnet wird, ernster genommen werden, sie bildet sich im Zuge der Sozialisation in Abhängigkeit von den Bedingungen des Aufwachsens aus. Sie macht es erst möglich, das Aufgaben so erledigt werden können, dass damit auch Einkommen erzielt werden kann.

Vorbruba stellt dann Vermutungen darüber an, wie ein BGE wirken könnte:

"Immerhin, ein paar Vermutungen scheinen mir nicht ganz aus der Luft gegriffen. Durch ein Grundeinkommen geht das Angebot an Arbeitskraft insgesamt leicht, im unteren Einkommensbereich stärker zurück. Hier verteuert sich die Arbeit, weil das Grundeinkommen als Lohnuntergrenze wirkt. Das führt gemeinsam mit dem verringerten Angebot im unteren Einkommensbereich zu Lohnsteigerungen. Allerdings wird längerfristig ein Teil dieses Effekts wieder aufgehoben, weil die Nachfrage nach bisher niedrig bezahlter Arbeitskraft zurückgeht, da durch Automatisierung, Übertragung von Arbeit auf Kunden etc. Arbeitskraft eingespart wird. Manchmal wird das Gegenteil behauptet: Das Angebot an Arbeitskraft im Niedriglohnsektor bleibt gleich oder weitet sich noch aus, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich durch ein Grundeinkommen auf noch niedrigere Löhne einigen können.

Plausibel ist diese Vermutung allerdings nur bei Arbeiten, die in allererster Linie um ihrer selbst willen und nicht aus Einkommensinteresse verrichtet werden. Das setzt sehr spezifische, altruistische Arbeitsmotive voraus. In solchen Fällen wirkt ein Grundeinkommen also nicht als Lohnuntergrenze, sondern als Lohnsubvention. Dagegen ist eine allgemeine Zweckentfremdung eines Grundeinkommens als Lohnsubvention unplausibel."

Diese Überlegungen klingen plausibel, sind aber nicht etwas, das sich in der Grundeinkommensdiskussion nicht finden würde. Vobruba erwähnt hier "spezifische, altruistische Arbeitsmotive", diese gelten allerdings ebenso für Jugendliche oben. Wie entstehen diese Motive und würde ein BGE ihre Entstehung noch verstärken? Diese Frage scheint mir berechtigt, weil diese Motive heute durchaus verschüttet sein können unter der normativen Bewertung von Erwerbstätigkeit.

Treffend sind seine Anmerkungen zu Experimenten:

"IV. Wie gesagt: Das sind Vermutungen. Insgesamt weiß man hinsichtlich der Wirkung eines garantierten Grundeinkommens auf das Arbeitskraftangebot sehr wenig. Auch Experimente helfen nur bedingt weiter. Grundeinkommensexperimente, wie sie gegenwärtig zum Beispiel in Finnland durchgeführt werden, sind stets auf Zeit angelegt, und sie erfassen immer nur ausgewählte Gruppen der Bevölkerung. Das muss so sein (sonst wäre es kein Experiment, sondern die Einführung eines Grundeinkommens), schränkt aber ihre Aussagekraft gerade bezüglich des Angebots an Arbeitskraft ein.

Erstens hängen Reaktionen davon ab, ob man ein Grundeinkommen für die nächsten zwei Jahre (Experiment) oder für immer (Einführung) erwarten kann. Wer wird denn ernsthaft daran denken, aus einem Job auszusteigen, wenn er weiß, dass das Grundeinkommen demnächst wieder weg ist? Zweitens wird ein Grundeinkommen sehr unterschiedlich wirken, je nachdem, ob alle ein Grundeinkommen beziehen oder nur die Testgruppe. Keinesfalls lässt sich an einer Testgruppe ablesen, ob ein Grundeinkommen einen grundlegenden kulturellen Wandel anstößt. Alles in allem: Man kann mit unterschiedlichen Versionen eines Grundeinkommens ausgestattete Testgruppen untereinander vergleichen, nicht aber von Testergebnissen auf die Gesellschaft hochrechnen. Will man wissen, ob und wie ein Grundeinkommen die Gesellschaft verändert, muss man es einführen."

Eines fehlt an dieser Stelle: Was ein solcher Text praktisch bedeutet, wenn er herausfinden soll, ob der Einzelne bereit ist, sich einzubringen, obwohl wir auf dieser Basis heute schon leben. Hier stellt sich abgesehen von methodischen Einwänden gegen Experimente die Frage, ob sie für die Frage, um die es hier geht, ein legitimes Mittel wären oder ob sich nicht gerade ein Misstrauen dagegen aussprächen, was heute schon Grundlage unseres Zusammenlebens ist? Siehe meine früheren Ausführungen dazu hier und hier.

Abschließend kommt Vobruba noch auf folgendes zu sprechen:

"V.Die unvermittelte Forderung nach einem garantierten Grundeinkommen hat etwas stark Entlastendes. Man bewegt sich in der heilen Welt des Normativen: Erst wird ein schlechter gesellschaftlicher Ist-Zustand diagnostiziert, dann wird ihm ein Grundeinkommen als Soll entgegengesetzt. Wie aber kommt man politisch von hier nach da? Wenn sich ein Grundeinkommen nur mit einem großen Sprung einführen lässt, dann lässt es sich überhaupt nicht einführen."

In der Tat ist es ein Phänomen in der Diskussion, die Gegenwart zu unterschätzen, das BGE als etwas zu betrachten, wovon wir noch sehr weit entfernt seien. Das halte ich für unangemessen, wie in den voranstehenden Ausführungen, so hoffe ich, deutlich geworden ist.

"Das ist die Utopiefalle. Um ihr zu entgehen, muss man die schrittweise Verwirklichung des Grundeinkommens ins Auge fassen. 1. Es erfordert Reformschritte, die unmittelbare Verbesserungen bringen und für die es politische Bündnispartner jenseits der Grundeinkommensszene gibt. 2. Man darf keinesfalls das Risiko eingehen, dass man bei den Schritten zur Einführung eines Grundeinkommens bei einem Zustand steckenbleibt, der schlechter ist als der gegenwärtige Status quo. Also: Jeder Reformtorso muss akzeptabel sein. 3. Das hat den Vorteil, dass sich schon an den Reformschritten in Richtung auf ein Grundeinkommen erkennen lässt, was damit beabsichtigt ist. So lässt sich das Durcheinander der weltanschaulich höchst unterschiedlich motivierten Vorschläge in der Diskussion praktisch auflösen."

Ja, so ist es. Wer aber hat ernsthaft anderes behauptet? Risiken lassen sich nicht vermeiden, sicher, die Einführung kann steckenbleiben. Wenn das nicht gewollt ist, muss etwas dagegen unternommen werden. Die Richtung muss klar und deutlich sein, denn davon hängt ab, wie die Einführungsschritte gesetzt werden können. Denn selbst, wenn man der Überzeugung ist, dass das BGE bezogen auf unser politisches Ordnungsgefüge kein so großer Schritt ist, wie es scheint, so spielt für die Deutung der Lage eine erhebliche Rolle, wie die Bürger das Gemeinwesen in Deutschland selbst sehen und bewerten. Und da spielt eine ausgesprochen ambivalente Haltung zum "Staat" eine große Rolle, die Tendenzen zur Selbstentmündigung sind groß, wenn es um das "Politische" geht.

Sascha Liebermann

7. September 2017

5. September 2017

30. Mai 2016

"Grundeinkommen in der Schweiz: Dagegen und trotzdem irgendwie dafür"...

...ein anderer Blick auf die Debatte in der Schweiz im Standard aus Österreich. Interessant ist der Hinweis auf die Haltung Thomas Straubhaars, dass die Schweiz der falsche Ort für ein Experiment sei, denn die Arbeitlosigkeit sei niedrig. Deswegen werde er gegen die Volksinitiative votieren. Weshalb befürwortet er es dann im Allgemeinen? Das lässt sich dann wohl nur damit erklären, dass er ein BGE als Mittel gegen Arbeitslosigkeit betrachtet (siehe auch hier). Es ist aber viel mehr als das und von Arbeitslosigkeit gar nicht abhängig.