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7. Januar 2026

"Es geht bei Jobs nicht nur ums Geld"...

...sagt der Träger des Wirtschafts-Nobelpreises Peter Howitt im Interview mit Der Standard. Aus dieser Aussage ließen sich verschiedene Schlüsse ziehen, z. B. der, dass ein BGE dann ja keineswegs in die von vielen befürchtete "soziale Hängematte" führe oder den notorischen "Arbeitsanreiz" senke. Wiederholt ist eine Kritik oder Ablehnung eines BGE mit dieser Begründung erfolgt, ohne dass sie gegen ein BGE spricht. Denn, wenn ein "Job" mehr ist als Geld, dann wird ein BGE diesem Mehr auch nicht schaden können. Doch was sagt Howitt im Interview, nachdem zuvor über etwaige Auswirkungen der Nutzung von Künstlicher Intelligenz gesprochen wurde?

"STANDARD: Hilft bedingungsloses Grundeinkommen?

Howitt: Es geht bei Jobs nicht nur ums Geld. Bedingungsloses Grundeinkommen ist für die meisten nicht sehr zufriedenstellend. Menschen wollen ein gutes Selbstwertgefühl, sie wollen von anderen respektiert werden und spüren, dass es wichtig ist, was sie machen. Dafür braucht es mehr als nur ein Grundeinkommen."

Weshalb ist ein BGE nicht "zufriedenstellend", wenn damit alle möglichen Tätigkeiten aufgegriffen werden können, auch solche, die kein Einkommen bieten? Howitt verbindet mit der Ausübung eines Jobs - schon das eine degradierende Bezeichnung für einen Beruf bzw. eine Tätigkeit - die Erfahrung, etwas schaffen oder leisten zu können, der Job also ein Ort des Gelingens und der Anerkennung ist. Zu glauben, dass dies nur dort oder vor allem dort der Fall sei, ist allerdings eine erhebliche Verkürzung. Gerade ein BGE erlaubte, Tätigkeiten zu verfolgen, die nicht an Einkommen gebunden sind, es erweitert also den Möglichkeitsraum und hebt den Vorrang von Erwerbstätigkeit auf. Das allerdings sieht er nicht, wenn er BGE auf Einkommen reduziert.

Darüber hinaus bietet diese Erfahrung nur eine vermittelte Form von "Selbstwertgefühl", denn Howitt gibt ja zu verstehen, dass es sich nur um eine Anerkennung handele, die sich auf das angemessene Erledigen einer Aufgabe bezieht. Diese über die gelingende Erledigung einer Aufgabe vermittelte Anerkennung kann man als Anerkennung in einer "spezifischen Sozialbeziehung" bezeichnen, denn die Anerkennung dient nicht der Person um ihrer selbst willen, sie dient der Person nur im Verhältnis dazu, wie sie die Aufgabe erledigt. 

Howitts Einwand geht nicht nur am BGE vorbei, er verklärt zugleich die Bedeutung der in Erwerbstätigkeit erfahrbaren Anerkennung, die lediglich kollegialer Art ist, sich also auf einen Zweck bezieht, dem Mitarbeiter dienen. Die Person als solche erfährt dort gerade keine Anerkennung um ihrer selbst willen. "Selbstwertgefühl", das Howitt so heraushebt, muss also differenziert werden in 1) dasjenige, das aus der Anerkennung der Person um ihrer selbst willen resultiert, das geht auf sozialisatorische Erfahrungen zurück, hier geht es darum vorbehaltlos angenommen zu werden. Eine andere Form der Anerkennung ist diejenige, die 2) sich auf Leistung bezüglich bestimmter Aufgaben bezieht, das ist die, die Howitt vor Augen hat. Wer Anerkennung auf die Anerkennungsform 2) reduziert, also auf eine Anerkennung durch Erledigung einer Aufgabe, kann Anerkennung 1), die Anerkennung um der Person selbst willen, nicht in den Blick bekommen.

Warum ist das für die gesamte Diskussion um ein BGE aufschlussreich? Weil an dieser mangelnden Differenzierung deutlich wird, dass ein entscheidender Grund für ein BGE, die Anerkennung 1) als Bürger um seiner selbst und des Gemeinwesens willen nicht gesehen wird. Das ist aber die Legitimationsbasis im Rahmen die politischen Ordnung der republikanischen Demokratie, die entscheidend ist. Anerkennung im Modus 2) verkürzt sie auf Anerkennung für Leistung, das ist der Modus von Leistung für Gegenleistung.

Sascha Liebermann

25. September 2023

Das Geld und die Eigenverantwortung...

...damit trifft BGE Eisenach einen entscheidenden Punkt in der Debatte, die Vermischung zweier nicht zusammengehöriger Dimensionen. Weder führt Geld, also Einkommen, unmittelbar dazu, "Eigenverantwortung" zu entwickeln, noch schwächt oder untergräbt es dieselbe. "Eigenverantwortung", besser: Autonomie, ist eine grundlegende Haltung, die im Zuge der Sozialisation ausgebildet und durch ihre vergemeinschaftende Geltung als Norm bestärkt wird. Einkommen erzielen zu müssen, um ein Auskommen zu haben, führt nicht dazu, diese Haltung herauszubilden. Vielmehr ist es erst möglich, sich am Gebot der Einkommenserzielung zu orientieren, wenn Autonomie als Haltung sich herausgebildet hat und als eine vergemeinschaftende Geltung sie bestärkt und herausfordert.

Dieselbe Verkürzung findet sich in der Rede von "Anreizen", die in diesem Zusammenhang häufig bemüht wird.

Sascha Liebermann

 

8. August 2022

"Gratismentalität" - ohne "Gratis" gäbe es keine gelingende Sozialisation, keine Familien, keine politischen Gemeinwesen...

...in unserem heutigen Verständnis in einer Demokratie, denn für alles drei gilt: das Gedeihen hängt von der vorbehaltlosen Anerkennung ab, was nicht mit Verantwortungslosigkeit zu verwechseln ist. Wo Anerkennung des Gegenübers an Gegenleistungen gebunden, wo Zuwendung davon abhängig gemacht wird, wird die sie tragende Beziehung zerstört (auch wenn das manche durchaus anders zu sehen scheinen, wie z. B. Dominik Enste hier und hier).

Außer Frage steht, dass ein solches Gefüge in der Tat erodieren kann, wenn diese Anerkennung nicht erfolgt, wenn die Verantwortung dafür nicht übernommen wird, doch das wäre Folge eines Versagens, nicht der Ausgangspunkt.

Sascha Liebermann 

13. Oktober 2021

Ulrich Oevermann ist gestorben - die Soziologie verliert einen wichtigen Denker

Keineswegs übertrieben ist es zu sagen, dass ohne Prof. em. Dr. Ulrich Oevermann die Initiative Freiheit statt Vollbeschäftigung womöglich nicht gegründet worden wäre. Zwar hat er ihre Gründung weder angestoßen oder vorangetrieben noch aktiv unterstützt, doch er hat uns mit der Idee eines Grundeinkommens in Berührung gebracht und immer wieder Diskussionen dazu geführt, die dann später in die Gründung mündeten. Sein Interesse am Grundeinkommen bestand keineswegs in einem aktivistischen oder politischen Anliegen, auch wenn das manchmal so wirken konnte. Vielmehr entsprang es für ihn aus einer Analyse der "Arbeitsgesellschaft", ihrer Widersprüche und ihrer Folgen. 

Schon 1983 verfasste er ein Manuskript, das sehr viel später veröffentlicht wurde, in dem er - vor dem Hintergrund anhaltend hoher Arbeitslosigkeit - die Frage aufwarf, ob Arbeitsleistung noch als Kriterium der Einkommensverteilung dienen könne. Darin kommt der Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens nicht vor, nicht einmal der Begriff, doch die Frage danach, welcher Voraussetzungen eine individuierte Lebensführung bedarf und welche Möglichkeiten ihrer Entfaltung bestanden, war Gegenstand.

Das war sein Forschungsanliegen, die Autonomie der Lebenspraxis in ihrer Realität zu rekonstruieren. Anfang der 1980er Jahre wurde in der Soziologie über "Die Krise der Arbeitsgesellschaft" (siehe einen Rückblick darauf hier) diskutiert, Oevermann nahm das auf. Wenig später und außerhalb des Faches wurde der Vorschlag eines "garantierten Grundeinkommen" aufgegriffen (siehe auch hier), der in den USA schon in den 1960er Jahren kursierte. In Deutschland war dies die erste Debatte über ein Grundeinkommen, das dem heutigen Verständnis sehr nahe kommt. Oevermann beteiligte sich daran unseres Wissens jedoch nicht, das war nicht seine Sache. Erst Ende der 1990er Jahre begegneten wir Oevermanns Überlegungen, auf einem Nebengleis im Rahmen verschiedener Promotionsvorhaben tauchte das BGE auf und führte zu einem weiteren Beitrag, der ebenfalls zuerst als Manuskript vorlag und verbreitet wurde, dann Aufnahme in einen Tagungsband fand. Was in dem früheren Beitrag schon als Frage auftauchte, wurde nun ausgearbeitet zum "Bewährungsproblem des modernen Subjekts" und wieder ging es um die Frage von Individuierung und Autonomisierung angesichts der "Krise der Arbeitsgesellschaft", denn die Arbeitslosigkeit war noch höher als zu Zeiten des ersten Beitrags. War in diesen Texten Oevermanns Analyse ganz auf das Verhältnis von Bewährungsdynamik, Individuierung und Leistungsethik konzentriert, veröffentlichte er darüber hinaus Beiträge zur Autonomie des Politischen, der Bedeutung des Nationalstaats als politischer Vergemeinschaftung und ihres Zusammenhangs mit der modernen Demokratie (z. B. hier und hier). Wenn er auch beides in den Veröffentlichungen zum Grundeinkommen nicht verknüpfte, so war diese Verbindung doch deutlich zu sehen und er scheint sie bei anderer Gelegenheit selbst hergestellt zu haben. Für uns stand diese Verknüpfung am Anfang unseres Engagements, sie war entscheidend dafür, uns für die öffentliche Diskussion über ein BGE zu engagieren. Oevermanns materiale Soziologie entstand aus seiner frühen Forschung zu "Sprache und soziale Herkunft" (hier im Überblick), in der er noch standardisierte Verfahren zu Datenerhebung und -auswertung einsetzte. Die Grenzen dieser Verfahren veranlassten ihn später zu einer grundsätzlichen Kritik und zur Suche nach anderen Wegen der Auswertung, die ihn näher an die beobachtete Realität zu gelangen erlaubten. Hieraus entstand die heute als Objektive Hermeneutik bekannte Kunstlehre, zu deren Entwicklung die Analyse familialer Interaktionen den Ausschlag gab (zur Geschichte der Objektiven Hermeneutik, zur Arbeitsgemeinschaft). Die Objektive Hermeneutik ist allerdings nicht nur ein Auswertungsverfahren, zugleich steht der Begriff für eine Begründung dafür, weshalb dieses Vorgehen für die Grundlagenforschung unerlässlich ist. Dazu bedarf es einer Klärung dessen, was den Gegenstandsbereich der Sozialwissenschaften auszeichnet, für Oevermann ging es um die Erschließung der sinnstrukturierten Welt humaner Praxis. Damit war eine Methodologie zu formulieren, an der er stets weiterfeilte. Oevermann verdammte keineswegs standardisierte Verfahren, er wies sie nur in ihre Grenzen und formulierte schon 1979, dass es nicht darum gehen könne, fallrekonstruktive Verfahren gegen standardisierend subsumierende auszuspielen (siehe auch hier). Genausowenig allerdings hätte er dem zugestimmt, beide einfach nebeneinander existieren zu lassen oder zu mischen, wie es seit einigen Jahren unter dem Label "mixed methods" geschieht. Vielmehr müssten die Grenzen standardisierter Verfahren anerkannt werden und ihr Einsatz methodisch diszipliniert erfolgen. Das sei aber nur möglich, wenn zuvor eine fallrekonstruktive Bestimmung der Kategorien erfolgt, die zur forschungsökonomischen Abkürzung standardisierter Datenerhebung und -auswertung zum Einsatz kommen sollen. Fallrekonstruktive Forschung sei für Grundlagenforschung unerlässlich, standardisierte Verfahren seien hingegen Abkürzungsverfahren, die aus forschungsökonomischen Gründen zum Einsatz kommen könnten, aber Grundlagenforschung nicht zu leisten im Stande seien. Die methodologischen Ausarbeitungen führten ihn in seiner Abschiedsvorlesung dazu, "Krise und Routine als analytisches Paradigma in den Sozialwissenschaften" zu bestimmen.

Die Reichhaltigkeit der Lebenspraxis ernst zu nehmen und ihr über ihre Ausdrucksgestalten so nahe zu kommen, wie es eben methodisch möglich war, ohne diese Grenze zu überschreiten, zeichnet die Soziologie Oevermanns in ihrer Vorgehensweise aus. Von daher lag und liegt es nahe, sich mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen sozialwissenschaftlich zu befassen, denn die Autonomie der Lebenspraxis als real operierende Strukturgesetzlichkeit, die in ihm eine herausragende Rolle spielt, war aus den Fallrekonstruktionen materialiter hergeleitet worden. Es ist genau dieses Verständnis von fallrekonstruktiver Forschung, das für die Auseinandersetzung mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen wichtige Erkenntnisse erlaubt, wenn es darum geht, Einsichten in die Struktur von Lebenspraxis, ihre Bildungsprozesse und die Genese handlungsleitender Überzeugungen zu gewinnen.

Es ist das eine, sozialwissenschaftlich zu forschen, das andere, die Lebenspraxis zu gestalten. Das eine folgt nicht aus dem anderen, kann aber dazu Anlass geben bzw. Argumente bereitstellen.

Wir, die Initiative Freiheit statt Vollbeschäftigung, gedenken Ulrich Oevermanns mit großer Hochachtung und drücken allen, die persönlich um ihn trauern, unser tiefes Mitgefühl aus.

13. Juli 2021

"Das bedingungslose Grundeinkommen ist der falsche Ansatz"...

...sagt Sabine Pfeiffer, Professorin für Soziologie, in einem Interview für das Jubiläumsmagazin der Baden-Württemberg Stiftung aus dem Jahr 2020. Darin geht es um Digitialisierung und ihre etwaigen Folgen für die Arbeitswelt. Ziemlich gleich zu Beginn wird der Zusammenhang zum Grundeinkommen aufgeworfen:

"Warum? Wäre ein gutes Leben ohne Arbeit nicht möglich, gesichert über ein bedingungsloses Grundeinkommen?

[Pfeiffer] Das bedingungslose Grundeinkommen ist der falsche Ansatz, denn dabei bleibt die Verteilungsfrage außen vor. Internationale Konzerne erzielen heute unglaubliche Produktivitätsgewinne, weil ihre Prozesse weitgehend automatisiert sind. Das hat in den vergangenen Jahren auch zu einer starken sozialen Ungleichheit gefü̈hrt: Immer mehr Geld landet in immer weniger Händen. Und gleichzeitig denkt man über ein wie auch immer geartetes, ausgehandeltes Grundeinkommen nach – im Vergleich zu den Gewinnen ist das letztlich ein Almosen. Es wäre unmenschlich, die Gesellschaft in Almosenempfänger und Superreiche aufzuteilen – ein soziales Miteinander ist da schwer vorstellbar."

Pfeiffers Antwort fällt grundsätzlich aus, nicht werden Aspekte eines BGE kritisch beleuchtet, sie hält es insgesamt für falsch, weshalb? Die Verteilung bleibe außen vor. Stimmt das? Wenn ein BGE pro Person bereitgestellt wird und über die Lebensspanne verfügbar ist, ist das nicht eine erhebliche Verteilung und wirkt relativ stärker dort, wo heute Einkommen niedrig sind (ein entsprechendes Steuerwesen vorausgesetzt)? Neben diesem direkten Effekt gibt es einen indirekten, die Machtverteilung. Wer zu jedem Zeitpunkt Nein sagen kann zu Arbeitsbedingungen, ist mächtig. Zugleich kann er Angebote machen, von denen er nicht abhängig ist, er ist also tatsächlich in einem Maße selbstbestimmt, wie es heute nicht der Fall ist. Pfeiffer verweist dann auf internationale Konzerne und deren Gewinne, im Vergleich dazu sei ein BGE ein Almosen. Da es sich um einen Rechtsanspruch handeln würde, wäre es gerade kein Almosen, das eine willkürliche Spende darstellt. Wichtig wäre natürlich die Höhe des Betrages in Kaufkraftverhältnissen. Überhaupt erstaunt der Vergleich, denn im Vergleich zu Milliardengewinnen ist jedes Arbeitnehmereinkommen ein "Almosen".

Nun hängt Pfeiffer aber fest, weil sie diesen Punkt gar nicht sieht und nur eine Spaltung zwischen Almosenbeziehern und Superreichen ausmacht. Was aber hat das mit einem BGE zu tun? Gar nichts, denn es erforderte ausgleichendes politisches Handeln über ein BGE hinaus, sofern das für nötig gehalten wird. Die Antwort ist also ziemlich salopp, bedenkt man die differenzierte BGE-Diskussion. Direkt auf die erste folgt eine zweite Stelle, in der es auch noch um ein BGE geht:

"Manche sehnen sich doch nach dem sprichwörtlichen Leben in der Hängematte.

[Pfeiffer] Kurzfristig vielleicht. Aber dass wir arbeiten, wurde uns von der Evolution in die Wiege gelegt. Der Mensch hat von Anfang an die Welt bearbeitet. Er hat Stein behauen, Essbares konserviert und Wälder gerodet. Das hat seine Existenz gesichert. Studien belegen, dass wir unheimlich viel aus einem Job ziehen: Anerkennung, Bestätigung und die Erkenntnis, auch schwierige Situationen aus eigener Kraft meistern zu können. Der Arbeitsplatz ist ein sozialer Ort, an dem sich Menschen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Qualifikationen begegnen. Und wenn sie nur in der Kantine aneinander vorbeilaufen oder im Co-Working-Space Smalltalk machen."

Die Frage darf - als Unterstellung - nicht fehlen, was antwortet Pfeiffer? Von welcher Arbeit, die uns die Evolution in die Wiege gelegt habe - eine recht krude Einordnung - spricht sie? Arbeit ist Bearbeitung der Welt, also zweckgerichtet. Existenzsicherung ist Bearbeitung der Welt - so ihre Einlassung. Interessant ist, dass Sozialisation, Fürsorge, Füreinanderdasein gar nicht auftauchen. Der Verweis auf Studien, die den Stellenwert von Erwerbstätigkeit für "Anerkennung" hervorheben, wäre eine genauere Betrachtung wert, denn in diesen Studien wird meiner Erfahrung nach nicht differenziert zwischen Anerkennung als ganzer Person, als Person um ihrer selbst willen, und Anerkennung als Funktionsträger. Erstere Anerkennung ist gemeinschaftsbildend, ist die Grundlage von Gleichheit, zweitere ist gesellschaftsbildend, die Grundlage von Ungleicheit und rollenförmig. Erwerbsbeziehungen zeichnet die vollständige Austauschbarkeit von Personen aus, es geht eben nicht um diese Personen als solche, sondern darum, dass sie Aufgaben im Sinne der Organisation und ihres Zwecks wahrnehmen. Genau das schützt Mitarbeiter auch vor Vereinnahmung ihrer Privatsphäre. Es geht also lediglich um Kollegialbeziehungen. Endet ein Erwerbsverhältnis, enden Kollegialbeziehungen, nicht aber verliert die ganze Person damit an Bedeutung. Aufgrund der heutigen Konstruktion des Sozialstaats allerdings, die auf einer unverhältnismäßig hohen Bewertung von Erwerbstätigkeit beruht, suggeriert der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit vor allen anderen Tätigkeiten, dass Erwerbstätigkeit wichtiger ist als andere Tätigkeiten und damit auch über dem Status der Zugehörigkeit zum Gemeinwesen rangiert, obgleich dies der politischen Ordnung nicht entspricht. Es handelt sich hier um einen fulminanten Widerspruch zwischen politischer Ordnung und normativer Aufladung von Erwerbstätigkeit.

Die Erfahrung, schwierige Situationen meistern zu können, von der Pfeiffer spricht, ist keineswegs Erwerbsverhältnissen vorbehalten und schon gar nicht ist das ihre herausragende Form. Grundlage für die Fähigkeit, in Erwerbsverhältnissen sich darauf einzulassen, ist der sozialisatorische Bildungsprozess als Prozess der Krisenbewältigung (siehe auch die Arbeiten von Ulrich Oevermann dazu). Dass Pfeiffer diesen Zusammenhang nicht einmal andeutet, ist bezeichnend. Nun soll hier nicht in Abrede gestellt werden, dass Berufstätigkeit erfüllend sein kann und einen Beitrag zum Gemeinwohl darstellt. Es geht lediglich darum, sie vom Sockel der Verklärung und Überhöhung zu holen, um einen ihr angemessenen Ort zu benennen. Bezeichnend ist, dass Pfeiffer die Austauschbarkeit von Personal genausowenig erwähnt wie die Orte, an denen die ganze Person tatsächlich im Zentrum steht: familiale Beziehungen und Staatsbürgerschaft.

Sascha Liebermann

25. November 2020

Weiterbildung vs. Bedingungsloses Grundeinkommen - ein falscher Gegensatz, denn....

...Bildung geht vom Individuum aus, sie setzt seine Bereitschaft voraus, sich einlassen zu wollen. Bildung ist nicht erzwingbar. Was wir also brauchen, ist ein Bildungs- und Weiterbildungswesen, das die Voraussetzungen für Bildung ernst nimmt, statt sie in Abrede zu stellen. Ein BGE schafft genau die Voraussetzungen dafür, vorbehaltlos auf die Bereitschaft des Individuums zu setzen. Wie wichtig das ist, wusste der kürzlich verstorbene Remo Largo aufgrund seiner langjährigen Forschung allzu gut. Dass die rigide Schulpflicht in Deutschland genau diese Bildungsvoraussetzungen unterläuft, auch dazu gibt es gewichtige Argumente aus der Sozialisations- und Bildungsforschung. Wer es mit Leistung ernst meint, muss grundsätzlich denken, statt Unternehmen als Erziehungsanstalten zu verstehen. 

Sascha Liebermann

17. November 2020

"...ob der Mensch nur handelt, wenn er dafür Anreize und Belohnungen erhält" - keineswegs und schon vielfältig untersucht

Der Deutschlandfunk berichtete über die hohe Anzahl an Bewerbern für das Pilotprojekt des Berliner Vereins Mein Grundeinkommen. Das Ziel des Projekts wird hier wiedergegeben:

"Dabei steht im Zentrum, ob und wie sich ein bedingungsloses Grundeinkommen auf die Berufstätigkeit und das Wohlbefinden der Testpersonen auswirkt. Es soll untersucht werden, ob der Mensch nur handelt, wenn er dafür Anreize und Belohnungen erhält. Im Fokus stehen auch die psychologischen Aspekte, etwa ob das Grundeinkommen hilft, Stress zu verringern und in der Folge die Lebenszufriedenheit und gesellschaftliches Engagement erhöht."

Weshalb wird so getan, als gäbe es zu diesen Fragen keine Befunde? Es gibt sie sogar jenseits der BGE-Forschung, dazu müsste nur einmal der Blick auf kindliche Entwicklungsprozesse und die Entstehung von Leistungsbereitschaft gerichtet werden, wie es Remo Largo vorbildlich getan hat. Zieht man hierzu noch Einsichten einer soziologischen Sozialisationstheorie hinzu (z. B. hier) wird man nicht ernsthaft mehr die unterkomplexen "Anreiz"-Theoreme in Betracht ziehen. Dazu müsste man aber zum einen grundsätzlicher die Frage angehen und Methoden hinzuziehen, die näher am konkreten Leben sind.

Sascha Liebermann

20. Juli 2017

"Die Lüge von der Leistungsgesellschaft" oder zur unauflösbaren Abhängigkeit aller von allen...

..darum geht es in einem Beitrag von Stephan Kaufmann in der Frankfurter Rundschau. Darin heißt es unter anderem:

"Aber selbst wenn man Produktivität als Maßstab für Leistung anerkennt, so scheitern Betriebe und Ökonomen doch notwendig an der Frage: Welchen Beitrag hat der Einzelne zum gesamten Umsatz des Unternehmens oder einer Branche geleistet? Welcher Teil der Erlöse ist dem Pförtner zuzurechnen, welcher Anteil der Sekretärin, welcher dem Verkaufsleiter? Diese Rechnung ist laut Horn ein Ding der Unmöglichkeit."

Diese Einsicht stellt nicht nur die Vorstellungs eines "Leistungslohnes" in Frage, der schon immer eine Fiktion war, sie greift noch weiter. Über Kaufmanns Ausführungen hinaus stellt sich die Abhängigkeit von anderen noch umfassender dar, als es im Wertschöpfungsprozess erscheint. Nicht nur ist eine Abhängigkeit in der Gegenwart unauflösbar, sie ist auch generationsübergreifend gegeben. Denn Infrastruktur, Wissen, politische Ordnungsgefüge usw. - all dies greift über die Gegenwart, in der die Leistungsmessung vollzogen werden soll, weit hinaus. Welcher Teil des "Erlöses", um die Formulierung aufzugreifen, kommt dem politischen Gemeinwesen zu, das die Bedingungen für verlässliches Wirtschaften bereitstellt, z. B. durch Rechtssicherheit, staatliches Gewaltmonopol, Rechtsstaatlichkeit? Welcher Teil gebührt den Bürgern, die diese Ordnung tragen? Welcher Anteil gebührt denen, die an der Schaffung dieser Voraussetzung mitgewirkt haben in der Vergangenheit? Welcher Anteil gebührt denjenigen (vor allem Familien), die Bildungsprozesse durch verlässliche und bedingungslose Hinwendung zu ihren Kindern ermöglicht und unterstützt, damit dem Gemeinwesen eine Zukunft und die Basis für Leistung gelegt haben? An diesen Fragen zeigt sich, wie sehr ein Verständnis von Leistung, das individuelle Leistungsbeträge bestimmen will, an der Realität vorbeigeht. Das heißt nun nicht, dass es auf den Einzelnen nicht ankommen, aber anders als individualistisch gedacht. Er steht immer auf den Schultern von anderen und ist selbst zugleich Schulter für die anderen. Nimmt man dies ernst, liegt es auf der Hand, ein Bedingungsloses Grundeinkommen als allgemeinen Anteil an dem gesamten Leistungsgefüge zu verstehen, zu dem es ebenso gehört, dass jeder in einem Gemeinwesen so dazugehört, wie er ist. Das Gemeinwesen ist die Ermöglichung und die Grenze der Selbstbestimmung.

Sascha Liebermann

20. Januar 2008

Argumente für Erziehungscamps - Einwände gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen

Wer die Diskussion um Gewalttaten Jugendlicher verfolgt hat, wird sich in manchem an die Einwände gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen erinnert fühlen. Von einem BGE befürchten einige, dass es den Anreiz Arbeit aufzunehmen abschaffe, dass manchen damit die Disziplinierung, manchmal auch als Strukturierung bezeichnet, durch einen geregelten Arbeitstag fehle und sie nur herumhängen und verwahrlosen. Deswegen müssen Bürger, die sich als nicht arbeitswillig zeigen, auch entsprechend sanktioniert werden. Nicht von ungefähr hat Götz W. Werner Hartz IV einmal mit offenem Strafvollzug verglichen. Zusammenfassen lassen sich diese Einwände auch so: Wozu der Mensch nicht angehalten wird, wofür ihm keine Belohnung winkt, das ist er nicht zu unternehmen bereit. Zwar können wir mit diesem Menschenbild nicht erklären, weshalb all die unentgeltlichen Leistungen in unserem Gemeinwesen erbracht werden. Wir können damit auch nicht erklären, weshalb viele trotz der Widerstände, auf die sie treffen, sich nicht von ihren Vorhaben abbringen lassen. Unerklärlich bleibt mit diesem Menschenbild auch, wie eine Demokratie überhaupt lebensfähig ist, wo sie doch gerade die Bürger zum Souverän erhebt und ihnen also vertraut. Dennoch wird in mehr Selbstbestimmung eine Bedrohung erkannt.

Nun wird angesichts der Gewalttaten Jugendlicher von schärferen Gesetzen eine abschreckende, von „Erziehungscamps“ eine heilsame Wirkung erhofft. In „strengen Regeln, Sport, Disziplin, Arbeit und Verhaltenstraining“ (CDU, Wiesbadener Erklärung) wird ein probates Mittel erblickt, damit die Täter wieder einen „Weg in die Gesellschaft“ finden. „Pädagogik ohne Härte“ (Roland Koch in „Hart aber Fair“, ARD) sei der falsche Weg. Neben einer strafrechtlichen Verfolgung solcher Taten, die notwendig ist, wird wenig davon gesprochen, weshalb solche Taten verübt werden, was ihr Entstehungshintergrund ist, welche Schlussfolgerungen sie auf die Persönlichkeit der Täter und damit auf Resozialisierungschancen zulassen. Über Hinweise von Experten auf die illusionären Hoffnungen, die mit schärferen Strafen verbunden werden, wird hinweggesehen.

Vergleichbar der Diskussion über den „Missbrauch“ von Sozialleistungen, über die Wirkungen einer sozialen Hängematte und den „Missstand“ dauerhaften Sozialhilfebezugs werden all zu schnell bloß Symptome festgestellt. Verzichtet wird aber auf eine tragfähige Erklärung jenseits oben genannter Vorstellungen vom Menschen als anreizgesteuertem Wesen. Beide, jugendliche Gewalttäter wie dauerhaft Sozialhilfe Beziehende, werden durch weitere Sanktionen nur noch mehr in die Enge getrieben. Während im einen Fall u.a. ein schwaches Selbstwertgefühl und mangelnde Aggressionskontrolle, die auf ein sozialisatorisches Misslingen schließen läßt, zu Gewalttaten führt, ist im anderen Fall ein schwaches Selbstwertgefühl und eine traumatisierte Lebensgeschichte Grund dafür, das Leben nicht so in die eigenen Hände nehmen zu können, wie es unseren Vorstellungen entspricht. In beiden Fällen besteht ein Ausweg jenseits dauerhafter Sicherheitsverwahrung und Dauerstigmatisierung nur darin, Erfahrungen zu ermöglichen, an denen ein Selbstwertgefühl sich bilden kann. Jugendliche Gewalttäter werden nur dann nicht mehr gewalttätig werden, wenn sie Bindungserfahrungen machen können, wenn sie also in ihrer Problemlage ernst genommen und als Individuen anerkannt werden. Sozialhilfebeziehern wäre schon viel mit der Aufhebung des Stigmas geholfen, das Druck auf sie ausübt. Gerade sie, die sich wenig verteidigen und ihren Rechtsanspruch eher aufgeben, werden von den Sanktionen der ARGEn besonders in die Enge getrieben.

Aufheben würde diese Stigmatisierung ein Bedingungsloses Grundeinkommen, das von der Wiege bis zur Bahre gewährt wird und die Bürger um ihrer selbst willen anerkennt. Erst dann ist das normative Ideal aufgehoben, nachdem alle in eine Erwerbsarbeit streben sollen, ein Ideal, das zu der Stigmatisierung führt, die autonomiehemmend und nicht autonomiefördernd wirkt.

In der Diskussion über Erziehungscamps wie in der zum Bedingungslosen Grundeinkommen geht es darum, dass wir eine Antwort auf die Frage geben, wodurch ein mündiges Leben befördert wird. Wollen wir unsere, der Bürger, Mündigkeit stärken, dann müssen wir um unserer selbst willen ernst genommen und anerkannt werden. Mündig zu sein setzt aber voraus, sich bilden und engagieren zu können, wo der Einzelne es für wichtig und richtig erachtet. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen erst legt uns Bürgern die Verantwortung in die Hände, von der gerne geredet, für die aber wenig getan wird.

Sascha Liebermann

16. Oktober 2007

Einkommen ohne Arbeit – ein Unding für Oswald Metzger

Kaum hatte sich der Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen Baden Württemberg für ein bedingungsloses Grundeinkommen ausgesprochen (siehe unseren Kommentar), da reagierte auch Oswald Metzger, ebenfalls Grüner, auf den Beschluß. Hier einige Zitate:

Mit diesem von seinen Befürwortern gern apostrophierten „radikalen Systemwechsel in der Sozialpolitik“ haben sich die Grünen, so sie denn beim Bundesparteitag in Nürnberg im nächsten Monat den gleichen Unsinn beschließen, das parlamentarische Totenglöckchen an den Hals gebunden.
[...]
Leistungsloses Einkommen war historisch auch auf Seiten der Linken nie das Ziel der Politik. Selbst in der „Internationale“ intonierte die Arbeiterklasse nicht ohne Grund den Vers: „Die Müßiggänger schiebt bei Seite!“ Und gerade die Linke proklamierte stets das „Recht auf Arbeit“. Doch das alles ist in Zeiten des Edel-Linken Oskar Lafontaine vergessen.

Vielsagend ist, daß Herr Metzger hier sich an der Linken orientiert und dazu noch die Internationale zitiert. Muße bzw. Müßiggang, also eine Sache um ihrer selbst willen zu tun, ist ihm nicht nur ein böhmisches Dorf, sie ist der Untergang. Dabei aber ist Muße gerade dasjenige, was für Bildung unerläßlich ist, das Bildung als Selbstbildung erst möglich macht. Ohne Muße, ohne ein geduldiges Auseinandersetzen mit einer Sache um ihrer selbst willen, kommt kein Neues in die Welt. Für die Linke, die er hier bemüht, gilt dasselbe wie für die so viel bekämpften „Neoliberalen“ – für beide ist Muße bedrohlich, für beide ist sie „aller Laster Anfang“. Oskar Lafontaine, Klaus Ernst und auch Gregor Gysi würden hier nur applaudieren, ganz entgegen der Einschätzung von Herrn Metzger und ganz konsequent für eine Linke, die den Menschen erst durch Arbeit zum Menschen werden sieht.

Man möchte die Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens gern in die rauhe Realität sozialer Brennpunkte schicken, damit sie begreifen, welche fatalen Folgen es hat, wenn Menschen den mentalen Zusammenhang zwischen persönlichem Einsatz und Einkommen von Kindheit an verlieren. Der gutgläubige Bildungsbürger, der an die schöpferische Entfaltung der Persönlichkeit glaubt, wenn der Mensch nicht mehr für das nackte Existenzminimum arbeiten muss (sofern er nicht alt, krank oder gebrechlich ist), unterliegt einer gefährlichen Illusion.

Der Kluge und Lebenserfahrene belehrt die Naiven. Welcher Illusion unterliegen die bGE-Befürworter denn? Etwa der, daß die Würde des Menschen bei der Selbstbestimmung beginnt, daß Selbstbestimmung die Voraussetzung dafür ist, den von Metzger genannten Zusammenhang überhaupt zu verstehen? Daß ein demokratisches Gemeinwesen durch die Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen zusammengehalten wird? Oswald Metzger spielt mit dem Sozialneid, wenn er meint, die Erwerbspflicht öffne den Menschen die Augen über Lebenszusammenhänge - in dem von ihm bemühten Beispiel gelingt das ja gerade nicht.

Einer Antwort auf die Frage, weshalb die intrinsische Motivierung, der Antrieb von innen heraus, manchen fehlt, entflieht Oswald Metzger durch die Verehrung der Erwerbsarbeit. Würde er die Sache ernst nehmen, um die es geht, dann müßte er wohl zugeben, daß der Grund für das von ihm benannte Problem woanders liegt. Wer in einem Milieu aufwächst, in dem Bildungsbemühungen nicht gefördert werden, wer eine traumatisierte Lebensgeschichte hat, der ist so sehr mit sich und der Bewältigung des Alltags beschäftigt, daß er sich kaum auf anderes einlassen kann. Dafür hat Oswald Metzger aber nur verächtliche Bemerkungen übrig. Mit dem vermeintlichen Zusammenhang von Einkommen und Leistung hat dies nichts zu tun. Metzger bedient nur das Klischee vom Sozialstaat, der durch Transferleistungen die Menschen von sich abhängig macht. Schon heute wird Leistung ja auch dort erbracht, wo kein Einkommen winkt: im Ehrenamt, in den Familien und nicht zuletzt durch die Loyalität der Bürger zur politischen Ordnung - das dürfte es Metzger zufolge nicht geben.

Wer es ernst damit meint, für die von Metzger genannten Probleme eine Lösung zu finden, der muß sich von der Bevormundung verabschieden, die in verschiedenen Gewändern, auch bildungsbürgerlich, daher kommt. Bei Metzger soll es nichts geben dürfen, wofür keine Gegenleistung erbracht wird. Manche Grundeinkommensbefürworter, wie z.B. Wolfgang Engler, wollen gar die Gewährung des Grundeinkommens von dem Bemühen um Bildung abhängig machen. - Macht es denn einen Unterschied, worin die Pflicht besteht? Und ist es nicht gerade diese Pflicht, die das Gegenteil bewirkt?

Bildung setzt Neugierde voraus, Bildung ist stets Selbstbildung und geht von einem Willen dazu aus. In der Regel läßt sich diese Neugierde bei Kindern schon beobachten und erst das Bildungswesen schafft es, diese Neugierde erheblich zu dämpfen - das sollte uns zu denken geben. Bildung vollzieht sich also nach den Möglichkeiten und Fähigkeiten des Einzelnen. Auch die Schwächsten haben hierzu die Fähigkeit und sei es, daß Bildung nur darin besteht, den eigenen Fähigkeiten und Möglichkeiten gemäss sein Leben zu meistern. Wollen wir das stärken, bedarf es einer Ordnungspolitik, die den Einzelnen darüber befinden läßt, wo und wie er sich einbringen will. Wenn wir endlich die Vorstellung aufgeben, nur bestimmte Leistungen seien wertvoll, dann haben wir die größte Hürde zur Lösung mancher Probleme aus dem Weg geräumt.


Nachtrag: Oswald Metzger hat nun (20.10.) auf seine Kritiker geantwortet. Es heißt dort u.a.:

Denn wer die sozialpolitische Debatte bei den Grünen, aber auch in CDU und SPD, derzeit verfolgt, kann folgendes Strickmuster erkennen: Der Staat soll es richten! Und zwar durch deutlich höhere Transferleistungen.

Hätte Herr Metzger sich mit dem bGE beschäftigt, müßte er den Vorstoß der Grünen kritisieren, weil er nicht weit genug geht, weil er den Bürgern zu wenig zutraut. Diese Kritik könnte er aber nur vorbringen, wenn er denn selbst den Bürgern mehr zutraute, das tut er aber nicht. Eine konsequent gedachtes bGE erlaubt durch eine stärkere Absicherung der Bürger gerade, ihnen mehr Verantwortung in die Hand zu geben. An die Stelle von Kontrolle und Bevormundung träten mehr Freiheit und Verantwortung. Mehr Staat würde zugleich weniger Staat ermöglichen. Bessere Absicherung als Ermöglichung von Freiheit geht damit einher, den Bürgern mehr zu überlassen, ihnen Verantwortung zurückzugeben. Offenbar kann Herr Metzger das nicht zusammendenken. Weshalb? Weil er glaubt, Leistung entspringe Druck und Not sowie "Anreizen".

An anderer Stelle heißt es:

Denn wenn der Lohnabstand zu den Erwerbseinkommen nicht größer, sondern kleiner wird, dann fällt für eine Reihe von gering qualifizierten Menschen der Anreiz zur Arbeit weg.

Worin besteht denn der "Anreiz"? Wenn jeglicher Zuverdienst anrechnungsfrei ist, dann "lohnt" er sich. Das bGE erlaubt es ja gerade erst, das sogenannte Lohnabstangsgebot auf deutliche Weise einzuhalten. Dazu aber muß man das bGE als von jedem anderen Einkommen unabhängiges Einkommen konzipieren. Erst wenn es mit nichts sonst verrechnet wird, wird es die erhoffte Freiheit ermöglichen.

Wer Transferleistungen als "Wohltat" begreift, wie Oswald Metzger, und nicht als Absicherung und Ermöglichung von Freiheit, hat nicht verstanden, was demokratische politische Gemeinwesen zusammenhält: die Solidarität der Bürger als Bürger. Jeder Beitrag zählt, ganz gleich, wo er erbracht wird. Erwerbsarbeit ist eben nur eine Form, nicht aber die entscheidende.

Wer die Finanzierbarkeit eines bGE bzeweifelt, sollte sich ernsthaft mit den Berechnungsversuchen auseinandersetzen. Das Transfergrenzemodell von Helmut Pelzer und Ute Fischer zeigt, wie eine Finanzierungsrechnung als Simulation für die Vergangenheit aussehen kann.

Wer das Gemeinwesen noch immer als Zweckbündnis von Steuerzahlern und nicht als Solidarverband von Bürgern denkt, der braucht wohl die Unterscheidung zwischen "rechter" und "linker" Politik noch. Doch, wer in solchen Schubladen denkt, zeigt nur, wie sehr er Politik von vorgestern betreibt, nicht aber eine, die uns in die Zukunft führt.

Sascha Liebermann