11. Mai 2024

Von Leistungsverständnis keine Spur - ...

...als sei es vollkommen egal, weshalb diese "5,7%" keine neue Stelle antreten. In Erwerbsarbeitsverhältnissen, wenn sie denn der Wertschöpfung dienen sollen, kommt es immer noch darauf an, dass jemand bereit und in der Lage ist, sich einer Aufgabe zu widmen. Wem das egal ist, der gibt Leistung auf (siehe auch hier)

Sascha Liebermann 

9. Mai 2024

"Macht das Bürgergeld faul?" und eine Empfehlung an Grundeinkommensbefürworter...

...ein Beitrag von Mark Schieritz auf Zeit Online berichtet über die jüngste Studie Enzo Webers (IAB) zum Bürgergeld, die auf große Resonanz stößt, was angesichts der teils heftigen Angriffe auf das Bürgergeld in den vergangenen Monaten nicht überraschen kann.

Wie ordnet Schieritz die Ergebnisse (Link zur Studie) ein?

Zuerst einmal stellt er anhand eines Beispiels heraus, dass aus der Korrelation zweier Variablen - auf Basis solcher Daten (Statistik) kommt Weber zu seinen Schlussfolgerungen - keine kausalen Zusammenhänge abgeleitet werden können - ein kurzer Hinweis auf Grundwissen über Statistik. Das könnte man als eine Art Vorblick betrachten, denn die standardisierte Erhebung und Auswertung von Daten, wie sie der Studie zugrundeliegt, löst Handlungszusammenhänge von den Individuen in ihrer Konkretion ab und löst sie  abstrakte Merkmalskombinationen auf. Warum jemand gehandelt hat, wie er gehandelt hat - davon bleibt nicht viel übrig in diesem methodischen Verfahren. Das scheint dann auch für die Studie zu gelten, über die Schieritz berichtet oder nicht?

"Die Statistik selbst hilft bei der Antwort auf diese Frage nicht weiter. Es gibt schließlich sehr viele andere Faktoren, die den Arbeitsmarkt beeinflussen: Der höhere Mindestlohn, die Schwäche der Wirtschaft, der Zuzug der Flüchtlinge aus der Ukraine, die berechtigt sind, Bürgergeld zu beziehen."

Erwähnt werden müsste hier noch: die Lebenssituation der Bezieher, ihre Sorgen und Nöten, welche biographischen Beschwernisse haben sie usw. Stefan Sell hat sich in einem Beitrag aus dem vergangenen Dezember schon mit den Berechnungen Webers und seinen Empfehlungen beschäftigt, darin wird auch erwähnt dass Weber die persönlichen Beschwernisse wohl für bedeutend hält (siehe hier am Ende des Beitrags). Zufall, dass diese Seite hier fehlt, denn gerade sie gibt Aufschluss über konkrete Problemlagen? 

Was hat Weber nun laut Schieritz herausgefunden?

"Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat nun versucht, in einer Studie den Einfluss des Bürgergelds auf die Arbeitsaufnahme herauszuarbeiten. Dazu hat er in einem ersten Schritt die Ukrainer herausgerechnet und mit statistischen Verfahren ermittelt, wie viele Arbeitslose einen neuen Job oder eine Weiterbildungsmaßnahme annehmen. Dabei kommt heraus: Der Anteil sinkt seit etwa Mitte 2021."

Das ist schon einmal wichtig, denn die Lebenssituation verschiedener Beziehergruppen ist nicht miteinander vergleichbar, Problemlagen können sich aber überschneiden.

"Um in einem zweiten Schritt auszuschließen, dass dies darauf zurückzuführen ist, dass wegen der Konjunkturflaute einfach weniger Jobs angeboten werden, hat Weber die Ergebnisse mit einer Kontrollgruppe verglichen: Arbeitssuchende, die Anspruch auf Grundsicherung haben, aber kein Bürgergeld erhalten, weil sie ihren Lebensunterhalt aus anderen Quellen bestreiten können (Unterhaltszahlungen, Frühverrentung, Asylleistungen). Der Vergleich ergibt: Bei Menschen in Grundsicherung mit Bürgergeldbezug zeigt sich ein stärkerer Rückgang der Arbeitsaufnahme als bei Menschen in Grundsicherung ohne Bürgergeldbezug."

Sechs Prozent weniger Arbeitslose, so Weber laut Schieritz, hätten einen "Job" angenommen - um den Vergleich plastisch zu machen: Statt 100 nehmen nur noch 94 eine Stelle an. Ist das nun eine relevante Größe? Das lässt sich nur bestimmen, wenn man sich den Maßstab vor Augen führt, an dem das gemessen wird. Schieritz fragt nun zurecht, was daraus folgt, denn noch ist nichts erklärt, sondern nur etwas auf Basis der Daten festgestellt. Die Erklärung dafür wäre aber entscheidend.

"Man könnte beispielsweise argumentieren, dass sich die Arbeitslosigkeit (und damit der Fachkräftemangel) durch eine maximale Verschärfung der Sanktionen beseitigen ließe. Das Problem: Der Wirtschaft (und den Arbeitslosen) ist möglicherweise nicht geholfen, wenn Menschen einfach nur irgendeinen Job annehmen, den sie mangels Perspektive nach ein paar Monaten wieder hinwerfen, oder gleich auf der Straße landen."

Das ist treffend, aber noch sehr vorsichtig ausgedrückt. Eine Verschärfung der Sanktionen führt nicht dazu, das Passungsverhältnis zwischen Aufgabenprofil, das jemand übernehmen soll, und Fähigkeiten sowie Fertigkeiten der Person zu verbessern. Wie gut beides zusammenpasst, entscheidet jedoch darüber, wie gut Aufgaben erledigt werden (von den Arbeitsbedingungen einmal abgesehen). Das hypothetische Argument, Sanktionen könnten helfen, ist realitätsfremd und empirisch haltlos, den Unternehmen würde es in keiner Weise helfen, es sei denn, man wollte Erziehungsanstalten aus ihnen machen.

Schieritz verweist nun auf Enzo Weber:

"Weber selbst hält deshalb eine Verschärfung der Sanktionen und mehr Qualifizierungsmaßnahmen für sinnvoll, ist allerdings dagegen, das Bürgergeld bei einem Regelverstoß komplett zu kürzen. Nicht in allen Fällen ist irgendein Job besser als kein Job."

"Nicht in allen Fällen"? Also, in der Regel ist das sinnvoll, aber bei Ausnahmen nicht? In keinem Fall ist dies hilfreich weder für die Leistungserbringung durch in den "Job" genötigte Bürgergeldbezieher noch für das Unternehmen, das sie anstellen soll. Wer sich nicht einbringen will, bedarf der verstärkten Beaufsichtigung am Arbeitsplatz - wem sollte das helfen? Hier scheint schon das Ziel unternehmerischer Aktivitäten, die Wertschöpfung, zugunsten einer sozialethischen Verpflichtung aus dem Blick geraten zu sein.

 "Es kommt nicht nur auf Quantität an, sondern auch auf Qualität. Und mit der Einführung von Hartz IV wurde mehr Quantität durch weniger Qualität erkauft. Hinzu kommt: Auch der Arbeitsmarkt ist ein Markt, auf dem die Gesetze von Angebot und Nachfrage gelten. Wahrscheinlich würden mehr Menschen eine Arbeit aufnehmen, wenn höhere Löhne bezahlt würden. Der deutsche Sozialstaat ist zwar so organisiert, dass jemand, der arbeitet, praktisch immer mehr Geld zur Verfügung hat als jemand, der nicht arbeitet. Doch vielleicht ist der Abstand nicht groß genug." 

So richtig der Verweis auf Quantität und Qualität ist, so eng ist doch der Blickwinkel. Neben der Frage des Einkommens gibt es noch ganz andere Fragen, die für diese Entscheidung relevant sind, und zwar die nach den Folgen, die ein Erwerbsengagement für die Verantwortung hätte, die man sonst noch wahrnimmt. Da können dann die "Kosten" den "Nutzen" schnell übertreffen, wie das Ronald Gebauer und Hanna Petschauer (siehe auch hier) einmal ausgedrückt haben.

Davon abgesehen entspräche eine Beratung im Jobcenter, die eine Beratung ohne Sanktionsdrohung wäre,  doch eher dem, was wir unter Beratung verstehen. Man muss sie auch ausschlagen können, ohne dass Folgen drohen. Was bislang als Beratung bezeichnet wird und durch die "Kunden"-Rhetorik aufpoliert, kommt einer Vorladung gleich.

Weshalb zieht Schieritz angesichts seiner doch differenzierten Erwägungen in Anlehnung an Enzo Weber nun folgenden Schluss:

"Was die Studie aber zeigt: Menschen reagieren auf Anreize. Und wenn man ohne Arbeit einigermaßen über die Runden kommt, dann wird eben in manchen Fällen nicht gearbeitet. Schließlich ist der Job nicht immer eine Form der Selbstverwirklichung. Die Anhänger eines bedingungslosen Grundeinkommens jedenfalls sollten angesichts der Ergebnisse von Enzo Weber vielleicht ihre Prämissen überdenken."

Mit dieser Verkürzung der Frage nach der Entscheidung für oder gegen Erwerbsteilnahme darauf, ob man mit Bürgergeld "über die Runden komm[t]" oder nicht, wird Schieritz seinen eigenen Erwägungen nicht gerecht. Wenn hinter dem "über die Runden kommen" Herausforderungen stehen, denen der Einzelne sich vorrangig widmen sollte, auch wenn sie nicht in den Arbeitsmarkt zurückführen, dann hätte er eben Besseres zu tun. Die Frage ist, soll das Gemeinwesen diese Möglichkeit dafür, sich dem Besseren zu widmen, schaffen oder nicht? Das erwägt Schieritz gar nicht, Weber ebenso wenig, weil das Ziel gesetzt ist: Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Der Haken ist folglich, dass wir für dieses Bessere, das derjenige zu tun hat, keinen Raum lassen aufgrund der Erwerbsfixierung. Insofern ist es gerade nicht notwendig, dass "Anhänger eines bedingungslosen Grundeinkommens" ihre Prämissen überdenken, sie können sich von Schieritz Ausführungen eher bestätigt fühlen, anhand derer der Irrweg der Sanktionen offenbar wird. Um das zu sehen, müsste man aber über den Tellerrand der Erwerbstätigkeit hinausblicken und die Frage stellen, welcher Aufgabe der Sozialstaat denn dienen soll, der Bestärkung von Autonomie oder der Erwerbsteilnahme?

Sascha Liebermann

6. Mai 2024

Rente - "Da kollabiert nichts"

2. Mai 2024

"Darum brauchen Demokratien Krisen"...

...eine Diskussion mit der Historikerin Hedwig Richter (Universität der Bundeswehr München) und dem Philosophen Francis Cheneval (Universität Zürich) in der Sternstunde Philosophie des Schweizer Fernsehens SRF. 

Bei allen Gemeinsamkeiten, die die Diskutanten bezüglich der Stärken der liberalen Demokratie haben, fallen doch interessante Unterschiede auf. Während Richter angesichts der Herausforderungen der Gegenwart insbesondere des Klimawandels auf mutige Repräsentanten setzt, die die nötigen Entscheidungen treffen müssten und sich nicht nach dem Volk richten dürften (letzteres sei Demoskopie), kann Cheneval nicht nachvollziehen, weshalb dies ein Plädoyer gegen die direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild sein sollte, denn man könnte ja dem Volk genau diese Notwendigkeiten erklären. Dann bestünden Chancen, in diesem Sinne auch zu einer demokratischen Entscheidung zu gelangen. Dass es der Mehrheiten bedarf, daran ließe auch Hedwig Richter keinen Zweifel, erweckte aber ob mancher Behauptung den Eindruck, es gehe um ein antipodisches Verhältnis zwischen Volk und Repräsentanten, was zu verschiedenen Nachfragen der Moderatoren führte. 

Überhaupt hat man den Eindruck, dass Hedwig Richter nicht klar differenziert zwischen plebiszitärer und direkter Demokratie, worauf Cheneval sie mehrfach hinweist. Plebiszitäre Demokratie sei eine Demokratie von oben, so Cheneval, sie werde von den Mächtigen eingesetzt, um eine Politik in ihrem Sinne zu erreichen; direkte Demokratie hingegen sei eine Demokratie von unten, weil sie dem Volk Gestaltungsrechte gebe (Referendum und Volksabstimmung). Man müsse, so Cheneval, in diesem Sinne auf das Volk zugehen, es zu überzeugen versuchen, was nicht gleichzusetzen ist damit, ihm nach dem Mund zu reden. 

Dass Repräsentanten mutiger sein könnten und damit Diskussion eröffnen, die die Bürger womöglich noch gar nicht in ihrer Relevanz erkannt haben, ist ein wichtiger Aspekt. An keiner Stelle allerdings wird von von Hedwig Richter erwogen, dass der Verweis auf das Volk in heutigen Debatten auch als Ausrede dienen kann, denn ohne direktdemokratische Elemente ist nicht bekannt, was das Volk genau denkt und wie es zu manchen Fragen steht. Selbst in der Schweiz haben sich Parteien schon getäuscht darüber, wie es um die Befürwortung oder Ablehnung einer eidgenössischen Volksinitiative steht (siehe für den Fall des Minarettverbots hier).

Insofern sind manche Behauptungen widersprüchlich, wenn Richter auf der einen Seite darauf hinweist, dass es Mehrheiten für mutige Politik gebe (dann benötigt es den Mut ja nicht mehr), auf der anderen Seite aber beklagt, die nötige Politik werde viel zu zögerlich vorgebracht. Umfragen als Beleg dafür anzuführen, welche Mehrheiten es gibt, wie sie es in der Diskussion tut, gehören ja gerade zu der von ihr kritisierten demoskopischen Haltung von Politikern. Da rätselt man beim Verfolgen der Diskussion. Abgesehen davon bilden Umfragen nicht ab, wie sich Bürger tatsächlich entscheiden würden, weswegen erfahrene Politiker auf Umfrageergebnisse, die für dies und das sprechen würden, schulterzuckend - und zurecht - antworten, dass es nur Umfragen sind.

In mancher Hinsicht treffen in der Diskussion auch zwei unterschiedliche Kulturen von Demokratie aufeinander.

Sascha Liebermann

25. April 2024

Auch nur eine Befragung...

...und nur, weil Mitarbeiter der Auffassung seien, die veränderte Sanktionspraxis stelle ein Problem dar, folgt daraus nicht, dass in der Verschärfung eine Lösung bestehe. Wie insgesamt in der Debatte, lassen sich Vorurteile auch bei Mitarbeitern im Jobcenter feststellen.

Hier der Link zur Studie des DIW

Eine standardisierte Befragung bleibt bezüglich der Denkwelten oberflächlich, auch wenn sie "repräsentativ" wäre, das liegt in der Methodik begründet und sollte einen dazu veranlassen, sich anderes Datenmaterial zu verschaffen. Wenn das nicht möglich ist, kann ein Anfang sein, die Komplexität von Alltagsbeobachtungen ernst zu nehmen. 

Sascha Liebermann

"Alter Wein in alten Schläuchen"...

...Stefan Sell mit einem informativen Beitrag zur Bürgergelddebatte und dem Vorschlag einer Neuen Grundsicherung von Seiten der CDU auf Makronom. Hier ein Zitat daraus:"'Im Dezember 2023 gab es 5,5 Millionen Regelleistungsberechtigte, davon mehr als ein Viertel Kinder und 3,9 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das Bürgergeld ist eine existenzsichernde Sozialleistung für Haushalte mit mindestens einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, wobei der Erwerbsfähigkeitsbegriff im SGB II im internationalen Vergleich sehr weit definiert ist. Etwa 1,7 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind tatsächlich arbeitslos, fast die Hälfte davon ist langzeitarbeitslos, also länger als ein Jahr arbeitslos. Viele SGB-II-Arbeitslose weisen Eigenschaften auf, die eine schnelle Vermittlung in Arbeit ausschließen. Beispielsweise haben zwei Drittel der SGB-II-Langzeitarbeitslosen keine abgeschlossene Berufsausbildung. Umgekehrt sind 2,2 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte gar nicht arbeitslos.'"

Sell geht dabei auch auf die Widersprüche im CDU-Papier ein, das insgesamt auf eine Verschärfung der Bezugsbedingungen hinauslaufen würde. 

Unseren Kommentar zum CDU-Vorschlag finden Sie hier.

Abschließend schreibt Sell:

"Aber tatsächlich suggeriert das bestehende Bürgergeld bei dem einen oder anderen etwas, was das Bürgergeld nach SGB II nicht leisten kann. Und es ist weiterhin kein bedingungsloses Grundeinkommen, wie manche immer wieder suggerieren. Es ist eine bedürftigkeitsabhängige Sozialhilfeleistung – angereichert mit dann allerdings weit weniger verpflichtend ausgestalteten Förder-Komponenten für einen Teil der Leistungsempfänger."

Das wurde von Beginn an moniert und ist nach wir vor zutreffend. 

Nachdem also nun das Bürgergeld schon wieder in Frage gestellt wird und zugleich nur geringfügige Verbesserung gebracht hat, wäre es vermutlich an der Zeit, nicht nur "Mut zur semantischen Wahrheit" zu haben. Es drängt sich die Frage auf, wie ein soziales Sicherungssystem gestaltet sein müsste, das den vielfältigen Herausforderungen gerecht werden könnte und zugleich die Möglichkeiten des Einzelnen erweitert, nach einer auch für ihn geeigneten Lösung zu suchen, die nicht immer wieder in Erwerbsteilnahme, Erwerbsteilnahme und Erwerbsteilnahme besteht. Wenn man das will, muss man über ein Bedingungsloses Grundeinkommen reden, auch wenn das weit entfernt scheint. Manche der Debatten, die geführt werden, könnten wir uns dann sparen.

Sascha Liebermann

22. April 2024

Sanktionsfrei in Aktion...

...es mag Vorschriften geben, was wann unter welchen Bedingungen bewilligt werden kann, diese Kleinteiligkeit ist erschreckend.

Sascha Liebermann 

21. April 2024

„Das Ziel muss sein, dass jeder, der arbeiten kann, auch arbeitet“...

 ...so ist  Interview mit Christian Lindner in der Stuttgarter Zeitung überschrieben. Man ahnt schon, worauf es hinauslaufen wird. Es geht um viele Themen in diesem Gespräch, als er auf Erfahrungen mit 
dem Bürgergeld angesprochen wird, sagt er:

"Dass der Berechnungsmodus für den Regelsatz Probleme aufwirft, ist bekannt. Die Bürgergelderhöhung ist in diesem Jahr zu hoch ausgefallen, dafür wird es im nächsten eine Nullrunde geben. Entscheidend ist aber: Wir müssen mehr Druck aufbauen, wenn sich Menschen weigern, zumutbare Arbeit aufzunehmen."

In Kontrast dazu lese man dieses Interview hier. Es wird nicht nach den Gründen gefragt, weshalb jemand kein Stellenangebot annimmt bzw. keines sucht. Um zu verstehen, was das Problem ist, muss man danach aber fragen und nicht einfach behaupten, dass das es zu wenig "Druck" gebe. Aber wen interessieren die Gründe schon. Niemandem ist geholfen, wenn jemand aus dem Leistungsbezug gedrängt wird, ohne in der dann aufgenommen Erwerbstätigkeit auch erfolgreich sich einzubringen. Es wird Beschäftigung mit Leistung verwechselt, ein verbreitetes Phänomen:

"Wir brauchen ohne Wenn und Aber weitere Verschärfungen bei den Sanktionen. Der Staat muss alles tun, damit zumutbare Arbeit auch tatsächlich aufgenommen wird. Da ist noch Luft nach oben. Wenn wir Menschen verpflichten, Ein-Euro-Jobs zu übernehmen, wird es unattraktiver, sich aufs Bürgergeld zu verlassen. Und: Wir müssen die Erfahrungen mit dem Job-Turbo für die Flüchtlinge aus der Ukraine genau auswerten. Das, was da erfolgreich ist, müssen wir auf alle ausweiten."

Wer würde schon dagegen plädieren, die Vermittlungsbemühen der Arbeitsagenturen verbessern zu wollen, doch Illusionen zu nähren, ist keine Lösung. 

Sascha Liebermann

„Jemand, der arbeitet, muss deutlich mehr haben als jemand, der nicht arbeitet“...

...darüber schreibt Dietrich Creutzburg in der Frankfurter Allgemeine Zeitung und bezieht sich auf ein Gespräch mit dem Arbeitgeberpräsidenten Rainer Dulger. Ein etwas älteres Gespräch mit ihm haben wir hier kommentiert. Nun würde man erwarten, dass ein Arbeitgeberpräsident im Sinne unternehmerischen Handelns denkt und argumentiert, ist das hier der Fall?

Deutschland sei, so Dulger laut FAZ, mit dem Bürgergeld auf dem Weg zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen. Hm, also, würde der Begriff ernst genommen "Bürger-Geld" als Geld für Bürger um ihres Bürgerdaseins willen, dann schon, aber das Bürgergeld weist in keiner Form in Richtung eines BGE, da es - wie sein Vorgänger - eine Einkommensersatzleistung ist, die beantragt werden muss, für die strikte Bezugsbedingungen gelten und die sanktionsbewehrt ist. Das ist alles ziemlich das Gegenteil eines BGE, die These also eher heiße Luft und Anzeichen dafür, wie sehr da einem vor den mündigen Bürgern zu grauen scheint, die mit einem BGE größere Handlungsfreiräume hätten.

Nun fordert Dulger eine "Grundsanierung des Systems" - was soll das heißen? Sollen bisher geltende Prinzipien der Existenzsicherung über Bord geworfen werden? Soll es noch strikter werden als zu Zeiten der alten Grundsicherung? Dann müsste Dulger aber ziemlich weit zurückgehen, vielleicht in die Zeit, als es noch gar kein Verständnis dafür gab, dass es Aufgabe des Sozialstaates ist, eine Existenzsicherung bereitzustellen, die dem Würdegebot gemäß ist. Das alles scheint er nicht zu wollen, sondern: „Eigenverantwortung stärken, gezielt unterstützen und auf wirklich Bedürftige konzentrieren“.

Das klingt nach einem ganz neuen Sicherungssystem, das die Welt noch nicht gesehen hat. Als sei es gegenwärtig so, dass alle nach Lust und Laune Bürgergeld beziehen könnten, es keine Bedarfsprüfung und auch keine Sanktionen gäbe. Das Plädoyer für "finanzielle Anreize" darf natürlich nicht fehlen, das ist ein Novum und verspricht eine vollkommen neue Dynamik in der sozialen Sicherung - oder vielleicht doch nur heiße Luft. 

"'Jemand, der arbeitet, muss immer deutlich mehr haben als jemand, der nicht arbeitet', betont Dulger. 'Und jemand, der seine Arbeit ausweitet, muss mehr in der Tasche haben als davor.' Tatsächlich werde dies aber durch das Bürgergeld und auch durch andere Sozialleistungen wie das Wohngeld derzeit unterlaufen. Die vielen kritischen Debatten über das Sozialsystem seien daher kein Zufall. 'Eine Mehrheit der Bevölkerung denkt, dass mit dem Bürgergeld zu wenig Anreize zum Arbeiten gesetzt werden.'"

Hier nun also die ganz neuen Ziele. Hilfreich wäre es, sich einmal in die Debatte der letzten Monate zu vertiefen und deutlich zu machen, wo es im bestehenden System tatsächlich solche Probleme gibt. Dann müsste der Blick nicht auf die unteren Einkommen fallen, sondern auf die mittleren (siehe hier und hier), die später im Text noch erwähnt werden. 

Was die "Mehrheit der Bevölkerung" dazu denkt, auf die man sich immer gerne berufen kann, ergibt sich wohl am ehesten aus Umfragen. Wenn aber schon Politiker und andere Amtsinhaber die vorliegenden Daten nicht angemessen deuten (können), kann man das wohl kaum von denjenigen erwarten, die sich mit den Zusammenhängen nicht so intensiv befassen. Die Berufung auf die "Bevölkerung" ist also eine schöne Nebelkerze. Auch hier, wie so oft in der Debatte, wird die Bereitschaft, den Umfang der Erwerbstätigkeit zu erhöhen, ausschließlich daran gemessen, ob ein entsprechender Einkommenszuwachs winkt - der Anreiz eben, es zählt aber nur einer.

Ziel müsse die Aufnahme von Arbeit sein, heißt es dann - aber um welchen Preis? Wenn Wertschöpfung der Zweck eines Unternehmens ist, dann benötigt es dazu, sofern nicht Arbeitskraft auf Maschinen übertragen werden kann, leistungsbereite und -fähige Mitarbeiter. Das sollte unstrittig sein. Muss man dann nicht vielmehr auf diese Bereitschaft schon setzen, statt sie dorthin drängen zu wollen? Man wartet ja noch immer auf die Belege dafür, welche großes Problem denn die "Arbeitsverweigerung" sei. Man könnte auf die Erfahrungen derer hören, die wissen wovon sie reden, also z. B. Leitungen von Jobcentern (siehe hier und hier). Die bloße Arbeitsaufnahme, zu der Leistungsbezieher gedrängt werden, führte bislang eher nicht zu anhaltenden Beschäftigungsverhältnissen und selbst wenn, ist damit noch nicht belegt, dass dies auch die Leistungsbereitschaft fördert oder diese ohnehin schon vorhanden war und es andere Hindernisse gab, weshalb sie sich nicht entfalten konnte.

Diese Diskussion ist trostlos und bewegt sich nur in den alten Fahrwassern, sie führt nicht weiter, anerkennt Leistungsbereitschaft als grundsätzliche Haltung, die sozialisatorisch sich herausbildet nicht - und geht damit an der Realität vorbei. Unternehmerisch ist also an diesem Blick auf die Verhältnisse nichts. Er gleicht dem, was auch in der Diskussion über Schule und Hochschule anzutreffen ist.

Sascha Liebermann

10. April 2024

"Fake oder Beratungsfehler?"

5. April 2024

Was will die CDU genau ändern am "Bürgergeld"?

Wenn man sich die Ausführungen Karin Priens anhört, sind sie etwa so weitreichend wie die Carsten Linnemanns oder der Broschüre "Neue Grundsicherung". Allenfalls bedeuteten sie eine Rückkehr zum Arbeitslosengeld II. 

À propos Bürgergeld: im Gesetz ist das nur ein Label, auf das sogleich die offizielle Bezeichnung "Grundsicherung für Arbeitsuchende" folgt. An ihr hat sich also durch die Einführung des "Bürgergeldes" nichts geändert, auch nicht am Zweck des Gesetzes. Dass die Bezeichnung "Bürgergeld" irreführend ist und schon, als der Vorschlag in die Diskussion gelangte, als kosmetische Veränderung bezeichnet werden konnte, sei hier nur erwähnt.

Sascha Liebermann

1. April 2024

Arbeitsangebot, Teilzeitarbeit, Ehegattensplitting und Familie...

...hier wieder einmal ein Vorschlag, wie das Arbeitsangebot von Frauen erhöht werden könnte, die Ersetzung des Ehegattensplittings reiche dazu nicht aus. 

Würde man - das ist hier allerdings nicht die Frage  des Autors - sich überlegen, was denn hilfreich wäre, damit Familien mehr Zeit füreinander haben können, dann ist die Erhöhung des Arbeitsangebots das Gegenteils dessen, was nötig wäre. Nicht nur Kleinkinder benötigen viel Zeit mit ihren Eltern, auch Jugendliche suchen Gespräche, aber nicht nach Termin und dann, wenn es den Eltern gerade passt. Gelegenheiten dazu entstehen am einfachsten, wenn man Zeit miteinander verbringt - das gilt auch noch für Jugendliche -, dazu muss man nicht aufeinandersitzen. Andersherum - für die Eltern - gilt das ebenso, sofern man nicht nur Lebensabschnittsbegleiter sein will, denn miteinander vertraut zu werden und zu bleiben, erfordert ebenfalls Zeit miteinander, überhaupt braucht es sie, um die Elternposition zu füllen (siehe auch unseren früheren Beiträge dazu hier und hier).

Sascha Liebermann

Automatisierung...

...erahnen lässt sich schon die alljährliche Diskussion über die Spargelernte.

 

"Die Neue Grundsicherung"...

...der CDU liegt als Kurzbroschüre vor (siehe hier). Ich kommentiere manche Passage aus dem Beschluss vom 18. März. Dass es sich nicht um den großen Aufbruch handelt, der verkündet wurde, haben wir schon  kommentiert (siehe hier). Was gäbe es sonst noch dazu zu sagen?

"Wir gehen davon aus, dass jeder Mensch etwas kann. Wir sind der festen Überzeugung, dass Arbeit sinnstiftend ist und Teilhabe sowie Eigenständigkeit ermöglicht. Dafür braucht es einen starken aktivierenden Sozialstaat, der den Prinzipien von Solidarität, Subsidiarität und Eigenverantwortung folgt." (S. 1)

Der erste Teil ist eine Selbstverständlichkeit, sonst könnte die Demokratie gleich einpacken und die Unternehmen ebenso, es gäbe sie gar nicht. Der zweite Teil hingegen betont, was ohnehin schon der Fall ist und von den etablierten Parteien vertreten wird - der Vorrang von Erwerbstätigkeit ist hier schon erkennbar. Eigenständigkeit und Erwerbstätigkeit sind jedoch nicht dasselbe, es sei denn, man behauptete, Eigenständigkeit hinge von erzieltem Einkommen ab. Eigenständigkeit im Sinne der Mündigkeit und Verantwortungsfähigkeit ist jedoch eine davon unabhängige Dimension. Sie kann lediglich durch Einkommensmangel in ihrer Entfaltung eingeschränkt sein. Wenn Arbeit "sinnstiftend" ist, sie ihre Bedeutung aus sich heraus gewinnt, dann bedarf es keiner sanktionsbewährten Grundsicherung. Dafür braucht es eben keinen "starken Sozialstaat", sondern einen, der die Eigenständigkeit stärkt, aber nicht verengt auf Erwerbsteilnahme. Solidarität im Sinne dessen, dass die Eigenständigkeitszumutung der Demokratie von jedem zuerst einmal alleine zu tragen ist und der Sozialstaat ihn darin unterstützen muss, erfordert gerade keine Verengung auf Erwerbstätigkeit. Subsidiarität in diesem Sinne ist nicht zu verwechseln mit Einkommenserzielung durch Erwerbsteilnahme. 

Dass die Bezeichnung "Bürgergeld" verwirrend ist, weil sie nahelegt, es stehe jedem Bürger ohne Wenn und Aber zu, ist durchaus zutreffend und wurde entsprechend schon früh gerade von BGE-Befürwortern kritisiert. Die CDU entdeckt hiermit Altbekanntes, trifft allerdings auch einen Punkt, obwohl sie an der Einführung ja selbst mitgewirkt hat.

"Schlecht gemachte Sozialpolitik bewirkt genau das Gegenteil. Sie alimentiert und lähmt damit Menschen. Sie frustriert die Fleißigen und schwächt damit die Bereitschaft zur Solidarität." (ebd.)

Zuerst einmal ist jede Sozialpolitik, die Einkommensunterstützungsleistungen vorsieht, alimentierend, insofern gibt es keine Sozialpolitik ohne dies. Gute lässt sich somit also nicht anhand dieses Kriteriums von schlechter Sozialpolitik unterscheiden. Alimentierung allerdings "lähmt" nicht, sofern sie den Alimentierten nicht in der Nutzung seiner Möglichkeiten einschränkt. Es ist jedoch gerade Charakteristikum bestehender Sozialpolitik à la Bürgergeld und derjenigen, die sich die CDU herbeiwünscht, die Leistungsbezieher in ihren Möglichkeiten zu beschränken. Wofür also plädiert die CDU hier, eine Rückkehr zu den Zeiten vor dem Bürgergeld kann damit kaum beabsichtigt sein.

Wer sind die Fleißigen und weshalb werden sie denjenigen gegenübergestellt, die alimentiert werden, die dann wohl die Faulen sein müssen? Wenn man sich die Kritik an bestehenden Leistungen anschaut, geht diese Kritik an der realen Lage doch eher vorbei - man erinnere sich nur an die evidenzlose Behauptung, das Bürgergeld lade zur "Arbeitsverweigerung" ein. Dass Sorgetätigkeiten ebenso erledigt werden müssen, wird ebenso übergangen und dass wir als Gemeinwesen davon leben, dass sie verantwortungsvoll übernommen werden. Weiter heißt es:

"Es ist nicht hinnehmbar, dass trotz dieses Arbeitskräftemangels die Zahl der Arbeitslosen wieder steigt. Wir wollen eine Rückkehr zu einem System des Förderns und Forderns, um den Menschen zu helfen, ihre Arbeitskraft in die Gesellschaft einzubringen, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen und ihren Lebensunterhalt wieder aus eigener Kraft zu bestreiten." (ebd.)

Was unterscheidet dies nun vom bestehenden System?

"Die große Mehrheit der Menschen in der Grundsicherung will arbeiten und versucht, das System zu verlassen. Diese Menschen, die unsere Hilfe wirklich brauchen, müssen wir besser unterstützen. Eine Minderheit, die sich nicht an die Regeln hält bzw. diese ausnutzt, bringt das gesamte System in Verruf."

Der erste Teil - geschenkt, das kann man immer besser machen, allerdings wird hier keine Silbe davon erwähnt, was es heißt, unter Sanktionsandrohung Leistungen zu erhalten. Insofern wird schöngefärbt. Der zweite Teil ist herbeigeredet, das "System" gerät in Verruf, weil aus einer Fliege ein Elephant gemacht wird (siehe hier). Man könnte sich auch genauso fragen, inwiefern diese Regeln denn sinnvoll sind und ob das Ziel, dem sie dienen sollen, das richtige ist. Nimmt man die Rede von der "Eigenständigkeit" oben ernst, ist das Ziel des bestehenden Systems eben gerade nicht Eigenständigkeit, sondern Einkommenserwerbs durch Erwerbstätigkeit.

"Vermitteln, vermitteln, vermitteln. 

Das Ziel muss die Vermittlung in Arbeit sein. Viele Menschen sind seit vielen Jahren auf die Grundsicherung angewiesen. Ihnen fehlt die passende Qualifikation, oder sie sind durch Krankheiten nur bedingt arbeitsfähig. Wir fordern, dass der Fokus der Jobcenter auf eine intensive und qualifizierende Unterstützung der Hilfeempfänger gelegt wird, damit diese langfristig auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen."

Wer würde dagegen etwas einwenden wollen, denjenigen zu helfen, damit sie langfristig wieder ihr Leben in die eigenen Hände nehmen können, wenn sie dazu heute nicht in der Lage sind. Die Frage ist jedoch, welche Ziele sind hierbei realistisch und muss sich das in Erwerbsbeteiligung niederschlagen? Was über langjährige Leistungsbezieher bekannt ist, lässt die Aussicht auf eine langfristige berufliche Entwicklung schon als ambitioniertes Ziel erscheinen. Dazu braucht es aber keine Sanktionen, die nur bedrohend und stigmatisierend wirken. Doch genau davon ist im großen Entwurf zur "neuen Grundsicherung" keine Rede. Insofern führt auch die folgende Passage nicht weiter:

"Sanktionen als Mittel für Akzeptanz. Jeder hat die Verpflichtung, alles zu tun, um möglichst schnell wieder ohne die Unterstützung der Solidargemeinschaft auszukommen. Mit dem Aussetzen von Sanktionen hat die Ampel den Mitarbeitern der Jobcenter die Mittel genommen, diesen berechtigten Anspruch der Steuerzahler auch einzufordern. Deshalb wollen wir Sanktionen schneller, einfacher und unbürokratischer durchsetzen. Wir vertrauen darauf, dass die Jobcentermitarbeiter die Sanktionsmöglichkeiten verantwortungsvoll, individuell angemessen und verhältnismäßig nutzen. Für uns ist klar: Jeder, der arbeiten kann, sollte auch einer Arbeit nachgehen. Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab („Totalverweigerer“), soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist. Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht dann nicht mehr. Dabei werden wir sicherstellen, dass die Kinder und Partner nicht unter dem Verhalten von Totalverweigerern leiden."

Hieran gäbe es Vieles zu kommentieren, so schief ist die Passage. Deutlich wird jedoch eines allzu sehr: es geht nicht um die Würde der Bürger als Bürger; es geht nicht um Leistungsbereitschaft und -fähigkeit, denn Erwerbstätigkeit ist kein Selbstzweck (oder doch?); Sorgetätigkeiten gibt es nicht, sie brauchen keine Zeit und keine Einkommensbasis; am Ende kommen wieder die "Totalverweigerer". Einfallslos, nicht weiterführend und eben gar nichts neu ist an diesem Vorschlag.

Sascha Liebermann