Posts mit dem Label Arbeitsgesellschaft werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Arbeitsgesellschaft werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

31. Juli 2025

Degradierung der Bürger...

...als Bürger um ihrer selbst und des Gemeinwesen um seiner selbst willen. Das Bürgergeld als "Anreizsystem für Arbeitslosigkeit", so Amthor in dem Gespräch mit Die Welt.

Der Sozialstaat ist dann "zielgenau", wenn er denjenigen mit Einkommen im Sinne des Existenzminimums absichert, der ihn trägt und ihn als Vergemeinschaftung immer wieder von Neuem in Vollzug alltäglichen Handelns bekräftigt. Genau in dieser Hinsicht hinkt der heutige Sozialstaat den Grundlagen des Zusammenlebens hinterher. Dass diese Existenzsicherung dann für alle gelten muss, in der Verlängerung von dem Hautargument aus, die ihren Lebensmittelpunkt in ihm haben, liegt auf der Hand. 

Siehe unsere früheren Beiträge zum Zusammenhang von Existenzsicherung, Demokratie und Republik hier; der Behauptung, wir lebten in einer Arbeitsgesellschaft hier; zur Bedeutung von Staatsbürgerschaft hier; zur politischen Vergemeinschaftung der Bürger hier; zu einem der wichtigsten Signalworte (Anreiz) der vergangenen Jahre hier.

Sascha Liebermann


19. Juli 2025

"Arbeit lohnt sich immer!?...

...Zwischen Sollen, Wollen und Können. Warum Langzeitarbeitslose trotz Fach- und Arbeitskräftemangel selten in den Arbeitsmarkt eintreten", eine Studie des "Evangelischen Fachverbandes für Arbeit und soziale Integration".

Angesichts der beharrlichen Vorurteile gegenüber Bürgergeldbeziehern bietet eine solche Studie ein Gegengewicht, um Einblick in die differenzierten Lebenslagen der Betroffenen zu erhalten. Was die Studie hier leisten kann, lässt sich nur nach eingehender Lektüre beurteilen, dazu bin ich noch nicht gekommen.

Der Fachverband - nomen est omen - sowie die Einleitung zur Studie lassen zumindest erwarten, dass aufgezeigt wird, welch hohen Stellenwert Erwerbsarbeit nach wie vor hat, und zwar ob ihrer Bedeutung für "soziale Integration". Sollte das so sein, ist das keine überraschende Einsicht, die Frage ist aber, woher das genau rührt und inwiefern diese Wertschätzung von Erwerbstätigkeit zugleich an den realen Lebensverhältnissen vorbeigeht. Dann käme man der Erfahrung auf die Spur, die Bürgergeldbezieher machen, die zum einen objektiv stigmatisiert werden durch die Konstruktion der Sicherungssysteme, die auf dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit ruhen; zum anderen könnte man damit erklären, weshalb sie diese Stigmatisierung so stark wahrnehmen und als Ausweg daraus nur die Erwerbstätigkeit sehen. Das entspricht ganz der Vorrangstellung, die Erwerbstätigkeit noch immer hat und die überhöht wird.

Allerdings ist die Vorstellung, Erwerbstätigkeit fördere "soziale Integration" zugleich nur die halbe Wahrheit, wenn nicht gar eine Täuschung, wie wir in diesem Blog schon oft zu zeigen versucht haben (siehe hier). Es wäre also eine Analyse dessen zumindest zu skizzieren in dieser Studie, was Erwerbsarbeit auszeichnet und was nicht, weshalb dann differenziert werden müsste zwischen einer Integration, die sich auf den Leistungsbeitrag in Erwerbstätigkeit beschränkt und einer, die die Person um ihrer selbst willen betrifft. Aus diesem Grund ist der Mitarbeiter - siehe erste Form der Integration - im Erwerbsverhältnis austauschbar, denn er übernimmt eine von seiner Person unabhängig zu definierende oder schon definierte Aufgabe, die er zu erledigen hat. Genau dieser Umstand bedingt zugleich die größte Degradierung, die eine Person um ihrer selbst willen erfahren kann, denn es geht nicht um sie, sondern ausschließlich um ihren Leistungsbeitrag. Das wäre nicht weiter von Bedeutung, wenn nicht die illusionäre Vorstellung vorherrschte, soziale Integration erfolge über Erwerbsteilnahme. Insofern geht die Rede davon, wir lebten in einer "Arbeitsgesellschaft" an der Sache vorbei (siehe hier). Man könnte also zugespitzt auch sagen, es gibt keine größere Degradierung der Person um ihrer selbst willen als in Erwerbstätigkeit. 

Nur, weil Erwerbstätigkeit einen hohen Stellenwert hat, macht sie nicht das gesamte Leben in einem politischen Gemeinwesen aus, schon gar nicht, wenn es um "soziale Integration" geht, denn diese, in der es dann um die Person um ihrer selbst willen geht, erfolgt vor allem über den Status der Person. Der einzig umfänglich integrierende ist hier die Staatsbürgerschaft, weshalb es für ein Gemeinwesen stets erstrebenswert ist, Menschen einzubürgern, die dazu bereit sind. Wenn die Studie diese beiden Dimensionen von "sozialer Integration" nicht auseinanderhalten sollte, womöglich nicht einmal in Erwägung zieht, wäre sie analytisch unterkomplex und reproduzierte nur das "Selbstmissverständnis der Arbeitsgesellschaft" (siehe hier und hier)

Sascha Liebermann

27. März 2025

Die Annahmen, die Annahmen - mit ihnen steht und fällt alles...

...wie auch in dieser Studie. Siehe dazu nur diesen Abschnitt, dann wird deutlich, was gemeint ist:

"Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen würde man  sich von diesem Grundkonzept verabschieden und den Nexus zwischen individueller Freiheit und Verantwortung jedes Einzelnen für sich selbst, aber auch für die Gesellschaft  schwächen. Im Kern handelt es sich beim bedingungslosen Grundeinkommen um ein einseitiges und egoistisches Konzept  ohne soziale Bindungskräfte im Sinne von Reziprozität:

Jeder soll die Freiheit haben, zu machen was er will, ohne sich um die Bedürfnisse und Präferenzen anderer kümmern zu müssen. Der Staat bzw. die Gesellschaft stünden demgegenüber in der Pflicht, diese Freiheit zu finanzieren, ohne dafür eine Gegenleistung oder zumindest ein entsprechendes Bemühen erwarten zu dürfen. Damit soll nicht unterstellt werden, dass viele Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens keine guten Absichten hätten. Doch letztlich handelt es sich beim bedingungslosen Grundeinkommen um ein unrealistisches Luftschloss, in das zwar viele Hoffnungen und Erwartungen projiziert werden, das den Praxistest aber nicht bestehen würde." (Hier geht es zur Studie, das Zitat ist auf S. 50 zu finden)

Eine republikanische Demokratie, die so verfasst wäre, wie der Autor hier behauptet, wäre dem Untergang geweiht, weil sie sich auf ihre Bürger nicht grundsätzlich verlassen könnte. Wenn sie das nicht kann, auch indem sie an Verantwortung appelliert, wo es nötig scheint, ist ihre Grundlage perdu. Raddatz beruft sich hier auf ein Reziprozitätsverständnis, das auf Bilanzierung setzt, dem do-ut-des folgt und keine Bindung an das Gemeinwesen und seine Normen kennt, die anderen Quellen entspringt.

Diese Deutung der Bürgergemeinschaft als Arbeitsgesellschaft ist zwar sehr verbreitet (siehe hier, hier und hier), geht aber nichtsdestrotrotz an den Realverhältnissen vorbei. Wir können aus gutem Grund sagen, dass wir heute einen Sozialstaat haben, der den Grundlagen dieser Demokratie nicht entspricht, ihnen gewissermaßen historisch hinterherläuft. Aber schon der Staatsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde hat dies einst treffender ausgedrückt, worin diese Grundlagen bestehen (siehe dazu hier.)

Sascha Liebermann

22. August 2023

"Das bedingungslose Grundeinkommen passt nicht in unsere Arbeitsgesellschaft"...

...schreibt Markus Promberger im IAB-Forum. Interessant ist schon der Auftakt des Beitrags, mit dem eine Definition versucht wird:

"Unter dem bedingungslosen Grundeinkommen versteht man zunächst ein von eigener Arbeit wie auch von eigener Bedürftigkeit entkoppeltes, allen zustehendes existenzsicherndes Grundeinkommen."

Auf der einen Seite ist das unbestritten, allerdings ist nicht definiert, was unter "allen" zu verstehen ist. Doch die Absetzung gegenüber anderen Einkommen fällt auf: "von eigener Arbeit [...] entkoppelt[es]". Nun, es ist schon klar, was gesagt werden soll, sichtbar wir zugleich aber ein Verständnis von Einkommen, das meint, es entstamme eigener Arbeit, wo doch allzu deutlich ist, dass sie nur ein kleiner Ausschnitt in einem arbeitsteiligen Erzeugungs- und Bereitstellungsprozess ist. Man kann es für eine Kleinigkeit, eine der Kürze geschuldeten Zuspitzung halten, es ist aber eine bestimmte Zuspitzung die ganz der üblichen Rede über Leistung aus "der eigenen Hände Arbeit" entspricht.

Die historische Einführung in die Idee lasse ich unkommentiert, sie muss unbefriedigend ausfallen. Darauf folgt die Einschätzung dazu, wer denn die Befürworter sind:

"Zuspruch findet sie vor allem bei jungen Menschen und Studierenden, im künstlerischen Milieu und unter Angestellten karitativer Organisationen. Vereinzelt propagieren sogar prominente Personen aus der Wirtschaft das bedingungslose Grundeinkommen, allen voran – aber mitnichten als einziger – der mittlerweile verstorbene Drogeriekettenbesitzer Götz Werner."

Naja, es gibt einige Wissenschaftler, die Möglichkeiten hevorheben, die das BGE schüfe, auch sind die öffentlichen Befürworter nicht so homogen, eher generationenübergreifend. Was die Befürworter in unternehmerischen Kreisen betrifft, muss man lange suchen. Manche, die als Befürworter genannt wurden, waren keine, so Joe Kaeser.

Folgende Fragen sind wiederum aufschlussreich:

"Wie hoch soll das Grundeinkommen sein, wie soll es finanziert werden? Wer soll es finanzieren? Welche Sozialleistungen sollen durch das Grundeinkommen abgelöst werden? Nur das Bürgergeld, oder auch die Leistungen für Ältere, Kranke, Kinder?"

Dazu gibt es verschiedene Argumente, die aber nur konzeptuell sind, denn letztlich entscheidet der Willensbildungsprozeß darüber, wie es aussehen wird.

"In welchem Maß suchen Menschen noch nach Arbeit und beruflicher Bildung, wenn der materielle Erwerbsdruck abnimmt? Wie ändern sich das volkswirtschaftliche Arbeitsangebot, das Steueraufkommen und die Steuerzusammensetzung, die umlaufende Geldmenge und andere volkswirtschaftlich relevante Größen?"

Vor allem die erste Frage lässt wieder einen Blick darauf werfen, welche Vorstellung von Handlungsmotivierung vorausgesetzt ist. Denn nur, wenn davon ausgegangen ist, dass der "Erwerbsdruck" ein entscheidender Grund dafür ist, erwerbstätig zu werden und das gut zu machen, kann diese Frage ernsthaft gestellt werden. Geht man davon nicht aus, muss man sie anders stellen (siehe hier und hier).

Promberger äußert sich noch dazu, auf welche Verunsicherungen die Debatte in der Vergangenheit geäußert hat, das sei hier nicht kommentiert, dafür das nachstehende:

"Die Situation von Menschen, die keiner Vollzeit-Erwerbstätigkeit nachgehen – etwa, weil sie sich zeitweise vorrangig auf ihre Rolle als Eltern konzentrieren möchten, eine Ausbildung machen, in Teilzeit arbeiten oder bereits in Rente sind – ist oft unsicherer, zeitlich stärker eingegrenzt, weniger sozial verbindlich oder mit geringeren Einkommen verbunden. Das achtjährige Gymnasium, die häufige Teilzeitarbeit bei Studierenden, der Erwerbsdruck auf junge Eltern, die Verschiebung des Renteneintritts sind Beispiele hierfür."

"Rolle als Eltern" - "weniger sozial verbindlich"? Was meint der Autor hier, etwa, dass sie weniger Anerkennung findet, obgleich sie von grundlegender Bedeutung ist? Dann ist aber nicht die Situation dieser Eltern "weniger sozial verbindlich", sondern die Anerkennung, die ihr entgegengebracht wird - das sind zwei völlig verschiedene Dinge, aus denen verschiedene Schlüsse gezogen werden könnten. 

Er beschreibt dann noch manche Veränderungen in der Lebensführung gegenüber früheren Zeiten und fährt fort:

"Angesichts all dieser Unwägbarkeiten mag ein allsorgender Staat mit einem bedingungslosen Grundeinkommen für alle als attraktive Alternative zum herrschenden Prinzip der marktförmig vermittelten Erwerbsarbeit erscheinen – gerade für Menschen, die sich am Arbeitsmarkt (noch) nicht etabliert haben. Zudem ist marktförmig vermittelte Erwerbsarbeit im Modell des bedingungslosen Grundeinkommens nicht ausgeschlossen, sondern eine Möglichkeit, zusätzlich zum Grundeinkommen interessante Dinge zu tun und sein Einkommen zu erhöhen. Kein Zwang mehr, auch nicht der stumme Zwang der Verhältnisse. Der Eintritt ins Reich der Freiheit?

Der Anfang des Absatzes klingt beinahe wie aus eine Stellungnahme der FDP, als beinhalte ein BGE einen allsorgenden Staat. In der Tat, so der Autor, schließt ein BGE Erwerbstätigkeit nicht aus, aber man ahnt schon die Einwände, die vorbereitet werden:

"Wer diese Hoffnung hegt, verkennt indes die Tatsache, dass wir in einer Arbeitsgesellschaft leben. Damit verbunden sind zwei wenig diskutierte, für die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines bedingungslosen Grundeinkommens jedoch hoch relevante sozialphilosophische Grundauffassungen."

Das überrascht nun nicht, geht aber über die Lebensrealitäten hinweg, denn die "Arbeitsgesellschaft" ist nur ein Teil unseres Lebensgefüges und nicht einmal der entscheidende, auch wenn es anders scheint (siehe auch hierhier und hier). Wie man so nonchalant über die politische Verfasstheit unseres Zusammenlebens hinweggehen kann, erstaunt einen dann doch, gehört aber zugleich eine Dauererfahrung in der BGE-Debatte. Weiter heißt es:

"Erstens sehe ich Arbeit, anders als Aristoteles oder Hannah Arendt, nicht als verachtenswerte oder abzuschaffende Mühsal, auch nicht als historisch begrenzte Form oder bald obsolete Art der Produktion, sondern als anthropologische Notwendigkeit, auf deren Basis sich unterschiedliche kulturell-historische Ausformungen bilden. Sie haben teils auch massive negative Aspekte, was aber die Arbeit an sich nicht diskreditiert, sondern uns aufruft, dafür zu sorgen, dass Arbeit sinnstiftend und existenzsichernd wird, wo sie es bisher nicht ist."

Eine Notwendigkeit ist sie allerdings, die Frage ist nur, ob sie alleine eine Notwendigkeit ist oder ob sie neben anderen Notwendigkeiten steht? Die Folgefrage wäre, ob es eine Ungleichheit zwischen den Notwendigkeiten gibt, weil sie auf unterschiedliche Herausforderungen antworten? Das müsste nun differenziert werden. Jedenfalls scheint es hier schon so, dass nicht-erwerbsförmige Leistungen keine Rolle mehr spielten.

"Ich sehe, zweitens, die Arbeitsgesellschaft seit 1918 als sozialen Kompromiss, in dem Lebenschancen gegen Zeit und psychophysische Leistungen – konkret: ein existenzsichernder Lohn gegen Arbeit – getauscht werden. Dieser Tausch findet unter grundsätzlich machtasymmetrischen Bedingungen statt, wie Claus Offe und Helmuth Wiesenthal bereits 1980 in einem vielbeachteten Aufsatz argumentiert haben. Demnach wird diese Asymmetrie zwar durch Institutionen abgemildert, bleibt aber in der Verantwortung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern als Tauschpartnern."

Hier wird es nun haarig, wenn die "Lebenschancen" ganz auf die Arbeitsgesellschaft begrenzt werden, als erwüchsen diese Lebenschancen nicht außerhalb der Erwerbstätigkeit und würden getragen von der politische Vergemeinschaftung von Bürgern. Schon hier wird unterschlagen, dass dieser "Kompromiss" keineswegs anthropologisch notwendig ist und genauso gut anders aussehen könnte, wenn man dazu bereit wäre, die anderen Notwendigkeiten - generative Reproduktion (hierfür sind Familien entscheidend) und politisch-sittliche Reproduktion (die politische Vergemeinschaftung von Bürgern) - einzubeziehen. Es wäre dann diese Vergemeinschaftung von Bürgern, die durch ein BGE eine Einkommenssicherung bereitstellte, die sich auch auf die von Offe und Wiesenthal dargestellte Machtasymmetrie auswirkte.

Dann folgt eine historische Betrachtung zur Deutung von Arbeit seit der Antike, die ich hier überspringe.

"So manches Argument [bezogen auf die vorangehenden Ausführungen, SL], das für das bedingungslose Grundeinkommen ins Feld geführt wird, basiert auf dieser Auffassung. Demnach nehmen uns die Maschinen mehr und mehr die Arbeit ab, so dass wir uns nurmehr von der Orientierung an der Mühsal und dem ökonomischen Arbeitszwang befreien und, wenigstens grundfinanziert, dem sinnhaften Tätigsein zuwenden müssten – gleichsam aus dem Reich der Notwendigkeit kommend das Reich der Freiheit betreten müssten."

Hier kann man nur festhalten, dass es bedauerlich ist, welche große Bedeutung dieser Aspekt auf Seiten der BGE-Befürworter hat, denn auf der einen Seite ist es zwar richtig, dass ein BGE eine Antworte darauf bieten würde, sollte diese Entwicklung eintreten. Doch ein BGE ist auf der anderen Seite in seiner Bedeutung davon gänzlich unabhängig (siehe hier und hier).

Nach einem kleinen Exkurs zur philosophischen Anthropologie folgt dies:

"Doch wir können unsere Kreatürlichkeit nicht hinter uns lassen, unser Angewiesensein auf Nahrung, Kleidung und Schutz, die wir selbst in Interaktion mit der Natur und unseren Mitwesen und Mitmenschen produzieren. Das ist nicht nur nackte Lebensnotwendigkeit und Mühsal, sondern gleichzeitig Quelle von Sinn, Stolz, sozialer und zeitlicher Lebensstruktur und Zufriedenheit (Jahoda)."

Ja und Nein. Ja, wir müssen als Gattung in den jeweiligen konkreten Vergemeinschaftungen Antworten auf diese Handlungsprobleme entwickeln (siehe hier), das ist unbestritten, die Frage ist aber zugleich, von welcher Basis aus das geschieht. Die Vermischung, die Promberger hier vollzieht, zwischen einer Erfahrung von Anerkennung und Gelingen in der Welt, die sich auf die ganze Person um ihrer selbst willen bezieht, wie sie typischerweise in Vergemeinschaftungen geschieht (Familie, Gemeinwesen) und der Anerkennung für eine erbrachte Leistung sind zwei gänzlich verschiedene Anerkennungen. Die erste ist eine, in der der Einzelne nicht ersetzbar ist, er steht für sich, die zweite ist eine, in der er vollständig ersetzbar ist, weil er nur Aufgaben übernimmt. Zugespitzt könnte man sagen, beide Erfahrungs- und Beziehungstypen sind gegenläufig und können nicht durcheinander ersetzt werden (siehe hier).

Weiter heißt es:

"Wir können also Mühe und Sinn nicht voneinander trennen. Wenn wir uns durch ein „unverdientes“ Einkommen davon emanzipieren, verlieren wir diesen Grundzusammenhang menschlicher Existenz zugunsten eines eigenartigen Schuldverhältnisses – dass uns die Gesellschaft unsere Existenz schuldet, ohne Gegenleistung."

Wie der Autor zu diesem Schluss gelangt, bleibt unklar, eröffnet allerdings einen Blick auf die Voraussetzungen, die er macht. "Mühe" bringt er nicht mit der Sache in Verbindung, um die es geht, sondern mit dem Einkommen, das errungen werden muss. Dass ein "unverdientes" Einkommen es gerade ermöglicht,  Mühen auf sich zu nehmen, scheint unvorstellbar, denn die wirkliche "Mühe" steckt in der Auseinandersetzung mit einer Sache und der Bewältigung einer Aufgabe. Das lehrt einen der Bildungsprozess von Kindern auf einfache Weise, wie zugleich lehrt, dass eine Auseinandersetzung nur gedeihen kann, wenn man bereit dazu ist, man sie anzunehmen bereit ist. Bei Erwachsenen ist das nicht anders, Leistungsbereitschaft und -fähigkeit erwächst nicht aus Not und Nötigung, sondern in der Not zeigen sich die Fähigkeiten dazu, mit einer solchen Lage umzugehen, die aber anderswo erworben wurde. Es benötigt das Vertrauen darein damit schon zurecht zu kommen, damit es gelingen kann, dieses Vertrauen muss sich als Selbstvertrauen erst durch Erfahrung bilden - das zeichnet den Prozess der Sozialisation aus. Promberger setzt viel später an, wie an folgender Passage zu erkennen ist, da ist die Sozialisation schon aus dem Blick geraten:

"Wenn die Arbeit – was durch Arbeitsteilung und Entfremdung historisch der Fall sein kann und oft ist – zu viel Mühe und zu wenig Sinn macht, dann ist es eher an der Zeit, die Arbeit zu verändern, Arbeitsbedingungen zu verbessern, Arbeitsprozesse zu reintegrieren, geistige und körperliche Elemente der Arbeit miteinander zu versöhnen, Arbeit, Bildung und persönliche Entwicklung stärker zu verbinden, den Respekt vor unserer eigenen Kreatürlichkeit und Kreativität und der uns umgebenden Umwelt wieder stärker in den Fokus zu nehmen."

Ist das ein Einwand gegen ein BGE? Kaum, denn es ist eine Frage, die mit dem BGE direkt zuerst einmal gar nichts zu tun hat, gleichwohl durch ein BGE Möglichkeitsräume erweitert werden.

"Doch die primäre Verantwortung für die Existenzsicherung der Beschäftigten liegt in der zumindest ethischen Verpflichtung des Arbeitgebers, diesen existenzsichernden Lohn zu bezahlen."

Das kann man so sehen, ist jedoch eine Wertposition und folgt nicht aus den Lebensverhältnissen. Promberger setzt hier einfach voraus, dass der Lohn die Funktion der Existenzsicherung übernehmen muss. Da jedoch die Existenzsicherung im Allgemeinen Aufgabe der politischen Vergemeinschaftung ist, kann man sie genausogut aus dem Lohn herauslösen und durch ein BGE verwirklichen. Der Lohn hat dann andere Aufgaben. Will man keine Unterscheidung zwischen der Existenzsicherung im Allgemeinen und der der Beschäftigten machen, muss sie sogar aus dem Lohn herausgelöst werden. Bei genauer Betrachtung ist das auch der Fall, denn damit der Lohn das Existenzminimum absichert, muss er bis zur Höhe des Existenzminimums von der Besteuerung freigestellt werden, das sichert der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer. 

Nun ist die Argumentation gegen ein BGE schon in ein bestimmtes Fahrwasser geraten, so dass es folgerichtig heißt:

"Das bedingungslose Grundeinkommen stellt demgegenüber den Arbeitgeber teilweise von dieser Verpflichtung frei, denn die Verantwortung für die Existenzsicherung wandert zum Staat, der sich die Kosten aber – nach einem auszuhandelnden Schlüssel – letztlich von den Wirtschaftssubjekten zurückholen oder mit der Notenpresse finanzieren müsste, mit erwartbar negativen Folgen."

Auch hier wird eine Wertposition formuliert. Ist es denn überhaupt angemessen, diese Aufgabe dem Arbeitgeber zu übertragen? Weshalb hätte ein BGE hier "negative Folgen", die bestehenden Sozialleistungen aber nicht? 

Ohne Worte die folgende Passage:

"Der existenzsichernde Lohn kann notfalls mit Streik und Protest vor dem Werkstor eingefordert werden. Der Adressat ist anwesend und greifbar – und durch den Arbeitskampf beeinflussbar. Der Adressat für das bedingungslose Grundeinkommen ist weit weg und in den Arbeitsprozess nicht involviert."

Und auch das:

"Arbeit, so steht zu befürchten, würde entwertet statt anerkannt, Komplexität gesteigert statt reduziert, Verantwortung verwischt statt klar zugeordnet, wenn wir uns tatsächlich entscheiden sollten, zu einem solchen System überzugehen."

Entwertet oder angemessen bewertet? Erwerbstätigkeit würde dadurch ja nicht überflüssig oder uninteressant, sie wäre nur nicht mehr die herausragende Form sich einzubringen. 

"Doch ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle macht für eine Arbeitsgesellschaft keinen Sinn: Arbeit ist ein Grundelement menschlicher Existenz. Und die primäre Verantwortung für das Arbeitsverhältnis liegt bei Arbeitgebern, Beschäftigten und ihren Organisationen."

Damit ist alles gesagt, ein treffendes Fazit zur Wertposition des Beitrages mit einseitiger, teils irreführender Analyse.

Sascha Liebermann

13. Dezember 2022

"Die Arbeitsgesellschaft ist faktisch tot" - Andre Gorz und seine Ambivalenz gegenüber einem garantierten Grundeinkommen...

...ist deutlich zu erkennen in einem Interview aus dem Jahr 1994, das Martin Kempe geführt hat. Interessant ist das Interview auch als historisches Dokument, das Einblick in damalige Diskussionen gibt, die teils noch aktuell sind. Was sagt Gorz zum Grundeinkommen?

"[Kempe] Wäre ein Grundeinkommen oder Bürgerlohn nicht viel einfacher als Ihr „zweiter Scheck“?

[Gorz]: Weder einfacher noch gerechter. Gegen das bedingungslose Grundeinkommen, das jetzt auch Scharpf und Mitschke [Wirtschaftsberater der SPD, d. R.] propagieren, habe ich immer folgendes eingewendet: Wenn es zu niedrig ist, erlaubt es allen möglichen Profiteuren, in Deutschland chinesische oder ukrainische Löhne für irgendwelche Drecksarbeiten zu zahlen, denn zwei Mark pro Stunde sind ja „besser als nichts“ und ohnehin nur ein „Zusatzeinkommen“. Man subventioniert also nicht die Arbeit, sondern die widerlichsten Ausbeuter. Und wenn das garantierte Grundeinkommen wirklich ausreichend ist, subventioniert und ermutigt man damit die Weigerung, überhaupt etwas zu tun. Man erlaubt dadurch den Arbeitgebern, die ganze notwendige Arbeit den Hochleistern vorzubehalten – die anderen können zu Hause bleiben oder Fußball spielen. In beiden Fällen spaltet sich die Dualgesellschaft immer tiefer. Da finde ich das dänische Modell von Frederickshavn interessanter: gesichertes ausreichendes Normaleinkommen und Pflicht zu einem begrenzten Quantum gesellschaftlich wertvoller Arbeit, die auch selbstbestimmt sein kann und den persönlichen Fähigkeiten und Neigungen Rechnung trägt."

Zuerst scheint einige Verwirrung zu herrschen, denn "Scharpf" ist vermutlich Fritz Scharpf, der ein BGE genausowenig befürwortete, sogar eher einen Niedriglohnsektor durch öffentliche Subventionierung fördern wollte, wie Joachim Mitschke, der stets eine Negative Einkommensteuer mit sanfter Bedürftigkeitsprüfung bevorzugte, um die Erwerbsbeteiligung zu fördern. Er war allerdings ganz gegen "Erziehung", wie sie mit den Sanktionen einhergeht (so in einem Beitrag aus dem Jahr 1995, zur Übersicht seines Vorschlages siehe auch hier).

Gorz liegt natürlich richtig damit, dass ein niedriges BGE eben gerade keine Verhandlungsmacht verliehe im Sinne dessen, schlechte Arbeitsbedingungen ablehnen zu können. Dass aber ein zu hohes BGE - wie hoch denn? - die "Weigerung, überhaupt etwas zu tun", förderte, ist doch einigermaßen überraschend. Hier scheint Gorz in der Tradition derer zu stehen, die eine auskömmlich Existenzsicherung unter Vorbehalt stellen, und zwar den Vorbehalt, einen Beitrag leisten zu müssen, ähnlich wie beim "participation income". Weshalb aber sollte es eine solche Weigerung denn geben, wenn Erwerbsarbeit wie andere Tätigkeiten, doch zukünftig weiterhin Erfahrung in der Kooperation an einem gemeinsamen Ziel ermöglicht, wenn sie eine Form ist, in der der Einzelne Fähigkeiten und Fertigkeiten entfalten kann? 

Darüber hinaus scheinen Gorz' Vorbehalte daher zu rühren, dass nur noch "Hochleister" an der Erstellung solcher Güter und Dienste teilnähmen, andere aber nicht, weshalb sollte das so sein und weshalb wäre das ein Problem? Würde er denn auf Automatisierungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten verzichten wollen, damit das nicht der Fall wäre? 

Wie in der gegenwärtigen Debatte von manchen befürchtet, sieht er die Gefahr einer fortschreitenden Spaltung der "Dualgesellschaft", welcher Art denn? Weshalb sieht er nicht die Möglichkeit dafür, dass über andere Arbeitszeitmodelle diskutiert werden könnte und schon heute ein großer Teil der "Arbeit" unbezahlt erbracht wird? Weshalb sieht er es nicht als Öffnung und verhöhnt den Bereich jenseits der Erwerbstätigkeit als "zu Hause bleiben" und "Fußball spielen"? Eine "Pflicht [...] zu gesellschaftlich wertvoller Arbeit, die auch selbstbestimmt sein kann", aber offenbar nicht muss, sieht er vor. Liest man dieses Interview, so erscheint sein Plädoyer für ein BGE nur wenige Jahre später als sehr überraschend, vielleicht so überraschend, dass er es erheblich später wieder zurücknahm.

Frühere Beiträge zu André Gorz finden Sie hier.

Sascha Liebermann

7. Juni 2022

"Abschied von der Arbeitsgesellschaft?" In der Tat "unaufgeregt"...

...und äußerst sachlich, ein paar Anmerkungen liegen dennoch nahe. 

Gleich zu Beginn sagt Frau Spannagel, ein BGE komme dem gleich, die Gesellschaft von Grund auf umzukrempeln - ist das zutreffend? Auf die Idee kann man nur kommen, wenn man die Einschätzung teilt, dass wir in einer Arbeitsgesellschaft lebten. Wenn hiermit die Erwerbszentrierung des Sozialstaates gemeint ist, dann ist die Aussage zutreffend, doch sie ist es nicht, wenn die politische Grundordnung betrachtet wird, denn die kennt schon bedingungslos geltende Rechte in Verbindung mit dem Staatsbürgerstatus. Deswegen kann diesbezüglich treffend von einem Widerspruch zwischen dieser Grundordnung und der Ausgestaltung des Sozialstaats gesprochen werden. Warum findet das keine Erwähnung in dem Gespräch, auch die Journalistin fragt nicht nach? Hieran wird eine Bürgervergessenheit deutlich, die sich durch diese Diskussion zieht.

Frau Spannagel differenziert die Grundidee von der konkreten Ausgestaltung und zählt hierbei das liberale Bürgergeld der FDP zu den BGE-Konzepten. Das verwundert, hält das Bürgergeld Sanktionen ebenso bei wie die Integration in den Arbeitsmarkt als Ziel. 

Gefragt wird dann nach den volkswirtschaftlichen Auswirkungen, die ein BGE habe, denn Güter und Dienstleistungen soll es weiterhin geben, wie wird damit umgegangen? Hier wäre eine Nachfrage hilfreich gewesen, denn weder kennt das Grundgesetz eine Arbeitspflicht, es schützt vielmehr die freie Berufswahl, noch gibt es irgendwelche Zwangsmittel dafür, die volkswirtschaftliche Leistung sicherzustellen. Die Grundordnung setzt auf die Leistungsbereitschaft der Bürger - das ist alles. Da die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch einen Rechtsanspruch darstellen, der von jedem beantragt werden könnte, vertraut das Gemeinwesen darauf, dass dies nicht geschieht. Trotz dieses Rechtsanspruchs werden Güter und Dienstleistungen heute erstellt. Wer also ein BGE als Experiment bezeichnet, muss auch die Demokratie als ein solches bezeichnen, das geschieht gemeinhin nicht.

Die Journalistin fragt dann nach den weniger angenehmen Tätigkeiten und unterläuft auch damit das Vertrauen in die Bürger heute. Es gibt in der Gegenwart keine Garantie dafür, ausreichend Personal für diese Tätigkeiten zu finden - daran lässt sich aus guten Gründen nichts ändern, solange die Demokratie nicht abgeschafft wird. Wer nun meint, ein BGE sorge gerade diesbezüglich für ein Problem, unterschätzt doch den Stellenwert, den diese Berufe samt ihrer Aufgaben haben. Nur weil Akademiker es nicht für attraktiv halten, als Müllwerker zu arbeiten, gilt das doch für andere noch lange nicht.

Bei der Frage nach der Finanzierung, in der mit den Bruttokosten hantiert wird, bleibt unerwähnt, dass der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer hierzu ebenfalls berücksichtigt werden muss, nicht einfach die Berechnung der Ausgaben nach BGE pro Person angestellt werden dürfen. Mit dem Grundfreibetrag verzichtet der Staat auf Steuereinnahmen, weil das Existenzminimum nicht angetastet werden soll. Diese Freibeträge sind deswegen in die Berechnung einzubeziehen, wodurch sie ganz anders ausfällt.

Auch wenn Frau Spannagel die Grenzen von Feldexperimenten sieht, hält sie doch valide Ergebnisse auf individueller Ebene für möglich. Das ist insofern überraschend, denn individuelles Handeln lässt sich nicht ohne kollektiv geltende Gerechtigkeitsvorstellungen analysieren, d. h. auch für das von Mein Grundeinkommen getragene und durch das DIW begleitete Experiment gilt, dass das Erwerbsgebot im Allgemeinen bestehen bleibt und das Experiment sich als Privilegiertenkonstellation darstellt mit allen weiteren Restriktionen bezüglich der Erkenntnisse, die daraus gewonnen werden können. Was manche hoffen dadurch herauszufinden, ließe sich ganz anders untersuchen, ohne ein solches Experiment durchführen zu müssen. Siehe unseren ausführlichen Kommentar dazu hier. In  meinen Augen kann das Experiment bestenfalls dazu beitragen, interessante Geschichten darüber zu erzählen, wie Einzelne auf die Welt blicken und was sie für wichtig erachten - so wie bisher schon die Gewinner von Mein Grundeinkommen. In ihnen scheint etwas auf, das deutlich macht, wie sehr schon heute die Bereitschaft und der Wunsch, mitzugestalten und mitzuwirken vorhanden ist und mit der Einkommenssicherung zuerst einmal gar nichts zu tun hat.

Werden die Sozialversicherungen mit Einführung eines BGE wegfallen, so falle die damit institutionalisierte Solidarität ebenso weg, so die Behauptung Spannagels. Zum einen ist es nicht zwingend, dass alle bedarfsgeprüften Leistungen ersetzt werden, das würde neue Härten mit sich bringen. Das BGE erfordert nicht, das eine gegen das andere zu stellen. Zum anderen ist die mit den Sozialversicherungen verbundene Solidarität eine, die Nicht-Erwerbstätige im Regen stehen lässt, diese also immer schon außen vor ließ. Hier wäre die geringfügige Berücksichtigung von Sorgetätigkeiten zu nennen gewesen, die ihren Anteil an der Altersarmut von Frauen trägt. Doch davon ist nichts zu hören.

Dennoch teilt Frau Spannagel die Sorge nicht, ein BGE würde dazu führen, dass die Erwerbsbereitschaft grundsätzlich abnähme, denn Erwerbstätigkeit bedeute Tagesstruktur, man habe eine sinnvolle Aufgabe und sei besser in die Gesellschaft integriert. Vor allem letzteres erstaunt hier, denn gerade Erwerbstätigkeit ist eine moderne Errungenschaft und schützt die Person als ganze vor Vereinnahmung in Arbeitsverhältnissen. Das geht einher damit, sie nur in ihrer Bedeutung für die Bewältigung der mit einem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Aufgaben einzubeziehen. Integriert, wenn man das so nennen will, wird sie also nur bezüglich der Aufgabenbewältigung und ihren Teil dazu beizutragen, zugleich bleibt sie vollkommen austauschbar, sie wird auf die Aufgabenbewältigung reduziert. Als Person wird sie entsprechend gerade nicht integriert. Diese umfassende Integration als Person wird nur durch zwei Gemeinschaftsformen wirklich geleistet, das ist auf der einen Seite die Familie und alle familienähnlichen Konstellationen, in der sich ganze Personen und nicht Rollenträger begegnen, auf der anderen das Gemeinwesen, das sich auf die Bürger als Bürger gründet. Auch wenn die Überhöhung von Erwerbsverhältnissen genau die Integration der ganzen Person nicht leisten können, wird genau das vielfach suggeriert.

Zuletzt sei noch auf einen Punkt eingegangen, der am Ende des Gesprächs aufkommt, und zwar die Frage, ob denn die Einführung eines BGE auf nationaler Ebene möglich bzw. realistisch sei. Hier gibt Spannagel zu bedenken, dass die Zuwanderung in das System kontrolliert werden müsse im Falle einer nationalen Einführung, da sehe sie nicht, wie das gelingen sollte. Um das leisten zu können, bedürfte es einer weiteren Bezugsbedingung, z. B. des Aufenthaltstatus, das aber käme einer Abschwächung der Bedingungslosigkeit gleich. Wie Frau Spannagel zu dieser Schlussfolgerung gelangt, ist nicht klar. Das Attribut "bedingungslos" richtet sich in der Diskussion, auch der internationalen, stets auf die Gegenleistungsverpflichtung, also die Erwerbsbereitschaft, nicht aber auf den Bezugsstatus. Dass die Zugehörigkeit zu einem Gemeinwesen und davon abgeleitet der Aufenthaltsstatus als Kriterium definiert werden muss, geht schon von der für eine politische Gemeinschaft notwendigen Selbstbestimmung aus, denn sonst wäre jeder Tourist bezugsberechtigt.

Wie so oft in Diskussionen über ein BGE bleibt eines völlig unterbelichtet, genauer noch: es taucht überhaupt nicht auf: die Demokratie in ihrer Grundordnung, ihrem Verständnis von Bürgern und der Souveränität. Hier liegt meines Erachtens die entscheidende Hürde für eine Einführung, dass nicht gesehen wird, wie sehr die politische Ordnung heute nach einem Sozialstaat verlangt, der ihren Grundfesten entspricht und nicht ihnen entgegensteht.

Sascha Liebermann

7. März 2022

Arbeitsgesellschaft?

Interview mit Hans-Christoph Schmidt am Busch, Professor für Philosophie an der TU Braunschweig, in der Braunschweiger Zeitung. Ich kommentiere ausgewählte Passagen:

"[BZ:]Ausgezahlt würde es auch an Menschen, die so vermögend sind, dass sie es eigentlich nicht benötigen.

[SaB:] Ja, auch Wohlhabende hätten einen Anspruch darauf. Natürlich ist diese Vorstellung kontrovers: angesichts der gesellschaftlichen Finanzierungsmöglichkeiten, aber auch, weil Wohlhabende das steuerfinanzierte Grundeinkommen entscheidend mitfinanzieren würden. Ich bin mir sicher, dass dieser Punkt stark diskutiert werden wird."

In der Tat sehen einige darin, dass Wohlhabende ein BGE ebenso erhalten sollten, einen entscheidenden Einwand. Allerdings müsste sich dieser zuerst einmal gegen die Gegenwart richten und nicht gegen BGE, denn "Wohlhabende" haben Anspruch auf den Grundfreibetrag im Einkommensteuergesetz wie jeder andere. Entweder bezeugt der Einwand mangelnde Sachkenntnis oder er ist ideologisch bedingt. Ein BGE, wie schon oft festgestellt, ist nichts anderes als ein ausgezahlter Grundfreibetrag in existenzsichernder Höhe.

An einer anderen Stelle heißt es:

"[BZ:] Das Grundeinkommen würde Menschen vom Zwang zu arbeiten befreien. Aber ist die Vorstellung, dass jeder etwas beitragen muss zu einer gelingenden Gemeinschaft, und dass Arbeit quasi seit der Vertreibung aus dem Paradies eine Grundkonstante unserer Existenz ist, nicht zutiefst verankert?

[SaB:] Ich glaube, dass die Idee der gesellschaftlichen Integration durch Arbeit ein Charakteristikum der westlichen Moderne ist. Antike und mittelalterliche Gesellschaften haben sie nicht gekannt. Für uns ist die Teilnahme an der Arbeitswelt normativ mit der Vorstellung verbunden, dadurch auch gesellschaftliche Anerkennung zu erhalten. Es ist wichtig, dass wir uns darüber verständigen, wie ein unbedingtes Grundeinkommen diese tief verankerten Vorstellungen verändern würde – und ob wir die mutmaßlichen Veränderungen gutheißen können oder eben nicht."

Zwar ist es richtig, dass die Vorstellung einer Erwerbsteilnahme aller Erwerbsfähigen als Gebot historisch jungen Datums ist, doch gilt sie gar nicht einschränkungslos, sie kollidiert mit einem anderen Prinzip: dem Zugehörigkeitsstatus zum Gemeinwesen, der weder von Erwerbsteilnahme abhängt, noch durch sie erreicht werden kann. Insofern ist die Rede von einer "Arbeitsgesellschaft", in der wir lebten, irreführend und selbst noch Ausdruck einer Unklarheit diesbezüglich. Die Frage wäre also, ob ein BGE hierin nicht gerade zu einer Klärung führen würde, die heute so nicht gegeben ist.

Auch die nachfolgende Äußerung Schmidt am Buschs ist insofern nicht richtig: "Für uns ist Arbeit tatsächlich zentral, wenn es um gesellschaftliche Zugehörigkeit geht. Dabei spielen der Protestantismus und das Ideal einer egalitären Gesellschaft eine große Rolle – Ideen, die jüngeren Datums sind und im 18. und 19. Jahrhundert massive gesellschaftliche Umbrüche hervorgerufen haben."

Von daher ist es erklärungsbedürftig, weshalb dieser Widerspruch zwischen der vorbehaltlosen Anerkennung der Bürger als Bürger und der Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit nicht Gegenstand einer intensiven Diskussion ist.

Abschließend sei noch diese Passage betrachtet:

"[SaB:] Ich glaube, dass wir uns in einer paradoxen Situation befinden. Einerseits gibt es nach wie vor das Ideal der gesellschaftlichen Integration durch Arbeit. Andererseits vermag die Arbeitswelt diese Funktion nicht angemessen zu erfüllen. Der Umfang prekärer Beschäftigungsverhältnisse hat in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen. Zugleich beeinflussen Einkommensformen wie Schenkungen oder Erbschaften, die gerade nicht an Arbeit gekoppelt sind, unser Leben stark. Aus Sicht der Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens könnte die Gesellschaft dadurch besser werden, dass es die Menschen von prekären ökonomischen Entwicklungen unabhängig macht, sie materiell absichert und davon befreit, als Bittsteller aufzutreten. "

Schmidt am Busch folgt hier konsequent der These, es handele sich beim gegenwärtigen Gemeinwesen um eine Arbeitsgesellschaft, ohne in irgendeiner Form die politische Ordnung zu erwähnen. Das ist dann doch überraschend, zumal er auf den Widerspruch zwischen der normativen Stellung von Erwerbstätigkeit und dem tatsächlichen Stellenwert von Sorgetätigkeiten ebensowenig eingeht.

Sascha Liebermann

11. November 2020

Bundesarbeitsminister Heil führt eine Gespensterdebatte und ignoriert differenzierte Diskussion über Grundeinkommen


In diesem Ausschnitt äußert sich Bundesarbeitsminister Heil zur Grundeinkommensdiskussion. Er stellt heraus, wie wichtig es sei, "präzise Begriffe" zu verwenden, "Bedingungsloses Grundeinkommen" sei kein solcher und führe zu Missverständnissen. Ein Fan davon sei er nicht. Doch Fans, wie schon Goetz Werner vor vielen Jahren sagte, braucht es in der Debatte auch nicht, sondern gute Argumente. Was Heil dann darbietet, mag manchen überschwenglichen oder auch voreiligen BGE-Befürworter betreffen, nicht aber die seit Jahren differenzierte Diskussion, wenn sie denn zur Kenntnis genommen würde. Für Heil leben wir in einer "Arbeitsgesellschaft" (siehe auch hier) - da scheint er vergessen zu haben, dass das Fundament unserer "Gesellschaft" eben nicht Arbeit, sondern Demokratie und die Anerkennung der Bürger als Souverän ist. Von wegen "präzise Begriffe". Deutlich wird hieran allerdings, weshalb die Fortentwicklung des Sozialstaats nicht gelingen kann, solange nicht die Bürger in seinem Zentrum stehen, sondern die Erwerbstätigen. Nun ist es ein Heimspiel, wenn er sagt, die Behauptung vom Ende der Arbeitsgesellschaft sei nicht belegt, die Behauptung war aber schon immer schief und konnte sich allenfalls auf die Frage beziehen, wie sich das Erwerbsarbeitsvolumen entwickelt hat. Da ist für Deutschland allerdings etwas dran, wenn es pro Kopf betrachtet wird. Die Behauptung ist aber natürlich abwegig, wenn damit Leistung im Allgemeinen gemeint ist, denn die ist immer erfordert, wo Menschen leben. Eine folgenschwere Illusion ist die leider verbreitete Behauptung, der auch Heil hier folgt, Erwerbsarbeit sei "Teilhabe" am gesellschaftlichen Leben, weil sie schlicht darüber hinweggeht, wozu sie dient: zur Wertschöpfung. Das hat zur Folge, dass Mitarbeiter eben genau daran gemessen werden, ob sie dazu etwas beitragen, sie sind also in höchstem Maße austauschbar. Es kommt auf sie als ganze Menschen nicht an, sondern nur als Aufgabenbewältiger in einem Erwerbsverhältnis. Darüber hinaus ist diese Haltung zur Erwerbstätigkeit gegen Wertschöpfung als Maßstab gerichtet, denn letztere kann genauso ohne menschliche Arbeitskraft erfolgen, indem Maschinen im weitesten Sinne eingesetzt werden. Heil sieht nicht, dass es gerade diese moderne Form der Wertschöpfung ist, die dem "Menschen" gerade dadurch dienlich ist, dass standardisierte Problemlösungen (Produkte) in Absehung davon hergestellt werden, ob sie für "Beschäftigung" sorgen. Entscheidend ist, dass sie eine Problemlösung bereitstellt. Wenn der Bundesarbeitsminister mahnt, wir dürften kein gestörtes Verhältnis zu "Arbeit" bekommen, dann zeigt sich gerade in dieser nicht mehr an Wertschöpfung orientierten Form von Arbeit ein gestörtes Verhältnis zu ihr - sie wird zu Beschäftigungstherapie und Leistungssimulation. Für diese Haltung zu Arbeit ist es dann entscheidend, die "Leute" unterzubringen, wie er wörtlich sagt. Es ist nicht die BGE-Diskussion, die hier geradezu "religiöse" Züge an den Tag legt, es ist das Festhalten an einem Arbeitsverständnis, das genau den Sinn dieser Arbeit entleert und zur sozialpflegerischen Aufgabe erhebt.

Sascha Liebermann

27. März 2019

"Chomsky on having a job" - ein drastischer Blick auf "Arbeitsgesellschaft"


Siehe auch seine Ausführungen zu Basic Income. Darin wird allerdings deutlich, dass er nicht ganz klar zwischen Milton Friedmans Ausführungen, die sich auf Familien bezogen und dem Individualanspruch auf ein BGE unterscheidet, um dann aber doch aus Friedmans Überlegungen ein BGE für eine interessante Möglichkeit zu halten.


25. März 2019

Arbeitsmarkt, Arbeitsgesellschaft und Grundeinkommen...

Link
Link
...zwei Bände von Claus Offe mit Aufsätzen aus den letzten drei Jahrzehnten. Claus Offe (siehe auch hier) gehört zu den Gründern des Basic Income Earth Network und hat über die Jahre immer wieder zu Fragen rund um den Arbeitsmarkt und das Grundeinkommen publiziert.




16. Januar 2019

BGE macht Ausbeutung zum Grundprinzip für alle...

 ...so steht es in der Kurzfassung des Memorandums 2018 der Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (ab S. 9). Da die Überschrift aus dem Text sinngemäß herausgenommen ist, hier die Passage im Zusammenhang:

"Der beste Armutsschutz in einer Gesellschaft sind Vollbeschäftigung, eine zumindest verteilungsneutrale Lohnpolitik und armutsfeste Lohnersatz und Existenzsicherungsleistungen.
Beim BGE geht es darum, dass Menschen andere Menschen für sich arbeiten lassen. Im Kapitalismus kann das bislang die Unternehmerin bzw. der Unternehmer für sich beanspruchen. Das BGE macht dies zu einem Grundprinzip für alle. Ökonomisch nennt man das Ausbeutung."

Damit ist alles gesagt, was die Stellungnahme für die BGE-Diskussion zu bieten hat, denn das Solidarverständnis der Arbeitsgesellschaft wird gegen das Solidarverständnis der Bürgergemeinschaft in einer Demokratie hochgehalten.

Sascha Liebermann

13. Dezember 2018

"Die Sträflinge der Arbeitsgesellschaft"...

...ein Beitrag von Gabriela Simon in der taz aus dem Jahr 1998.

Manches klingt wie aus der heutigen Grundeinkommensdiskussion, anderes ist vorausweisend auf die Verschärfung der Sozialgesetzgebung, wiederum anderes zeigt, dass die Begründung eines BGE mit der Nicht-Verfügbarkeit von Arbeit für alle nicht allzu weit führt.

Im Beitrag heißt es unter anderem:

"Arbeitslose haben diese Unschuld verloren, und so ist ihr (erzwungenes) Fernbleiben von der Erwerbsarbeit – im Unterschied zu dem der Hausfrauen, Rentner oder Vermögenden – immer illegitim, eine Schuld, die abzutragen ist, wenngleich der Weg dazu versperrt ist."

Wie sich die Zeiten geändert haben, denn Hausfrau zu sein, ist heute der Inbegriff von Rückständigkeit, worin zugleich eine Verachtung der Haushaltstätigkeiten zum Ausdruck kommt. Gefeiert wird die "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" als ultimatives Ziel, obgleich es hilfreich wäre, ihre Nicht-Vereinbarkeit anzuerkennen, um sich darüber klar zu werden, dass die Spannung zwischen beiden Sphären nicht aufgehoben werden kann.

Und weiter an einer anderen Stelle:

"Arbeitslosigkeit ist ein Leben in Schuld. So ist es nur konsequent, daß Arbeitslose wie potentielle Verbrecher behandelt und einem strengen Reglement unterworfen werden: regelmäßige Vorladungen zum Amt, Kontrollgespräche, Verhöre über die Lebensführung und die eigenen Bemühungen, endlich aus diesem Leben in der Sünde herauszukommen. Arbeitslose sind, wie sie es auch wenden, immer auf der illegitimen Seite der Gesellschaft, ganz nah am Verbrechen, und jedes Gespräch mit dem Arbeitsvermittler, jeder Blick in die Zeitung belehrt sie darüber, wo die kriminelle Versuchung liegt, das Verbrechen, dessen sie alle stets verdächtig sind: Sie könnten an diesem Leben im Nichtstun Gefallen finden, sie könnten es genießen, sie könnten es womöglich sogar darauf anlegen, zu leben, ohne zu arbeiten, zu konsumieren, ohne sich durch Erwerbsarbeit nützlich zu machen."

Wenn manche meinen, das habe erst mit den Verschärfungen der Sozialgesetzgebung 2005 begonnen, erhält hier Aufklärung. Die Vorurteile darüber haben sich kaum verändert.
Und brandaktuell:

"Ob dieser Kampf gegen die Degradierung Arbeitsloser zu Bürgern zweiter Klasse erfolgreich ist, wird davon abhängen, ob es gelingt, zugleich eine grundlegende geistige Prämisse der Arbeitsgesellschaft zu Fall zu bringen: die Idee, daß der Mensch nur dann ein vollwertiger Bürger sein könne, wenn er seine Nützlichkeit für die Gesellschaft durch Erwerbsarbeit unter Beweis stellt. Die aktiven Arbeitslosen müssen eine hochkomplizierte Aufgabenstellung bewältigen: die Auseinandersetzung mit der Erbsünde der Arbeitsgesellschaft, mit dem Irrglauben, Arbeit sei die Quelle der Würde des Menschen und nur durch sie könne er sich als Mensch verwirklichen."

Es ist genau diese Verknüpfung von Würde und Arbeit, die immer wieder bezeugt, dass Würde für sich nichts ist und die letztlich zur Degradierung der Bürger führt.

Und abschließend:

"Wenn der Weg zur „Arbeit für alle“ versperrt ist, dann gibt es nur ein Mittel, um Arbeitslose aus ihrer gesellschaftlichen Sonderzone zu befreien: ein Bürgerrecht auf Nicht-Arbeit, das verschiedene Formen der Lebensgestaltung als gleichwertig anerkennt, das freiwillige Phasen des Rückzugs aus der Erwerbsarbeit ermöglicht und materiell – durch eine Grundsicherung – absichert."

Hier bleibt die Autorin dann doch in einer defensiven Haltung zum Ausstieg aus der Arbeitsgesellschaft stecken, wenn sie die "Grundsicherung" damit begründet, dass es nicht "Arbeit für alle" gebe. Ein BGE, so wie es heute diskutiert wird, ist davon unabhängig, ob es oder ob es nicht "Arbeit für alle" gibt, es setzt anders an. Wenn Gabriela Simon in der zuvor zitierten Passage davon schreibt, dass in der Arbeitsgesellschaft die Bürger degradiert werden, dann nennt sie den entscheidenden Ansatzpunkt, von dem aus ein BGE begründet werden kann: die Stellung der Bürger in der Demokratie.

Sascha Liebermann

2. November 2018

"...wir fordern ein bedingungsloses Recht auf Arbeit..."...

...das sagte der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, in seinem Statement (S. 8) anlässlich des Transformationskongresses am 30. Oktober in Bonn. In Gänze lautet die Passage:

"Nein, Kolleginnen und Kollegen, wir fordern kein bedingungsloses Grundeinkommen, wir fordern ein bedingungsloses Recht auf Arbeit, und zwar auf gute Arbeit, für alle!
Und das bedeutet auch Teilhabechancen für alle und nicht gesellschaftliche Spaltung.
Und das verlangt Bildung und Qualifikation und eine gerechte Verteilung des Arbeitsvolumens. Das ist unser Zielbild, das sind unsere Forderungen an die Arbeitgeber und an die Politik."

Worauf läuft denn Hofmanns Forderung hinaus, wenn nicht darauf, im Zweifelsfall lieber Arbeitsplätze zu erhalten, als menschliche Arbeitskraft durch Maschinen zu ersetzen? Dann würden Arbeitsplätze gerade nicht mehr an ihrem Leistungsbeitrag bezüglich der Bereitstellung von Gütern und Diensten gemessen, sie würden zum Selbstzweck. Damit wäre gar nichts Neues erreicht, sondern das befestigt, was seit vielen Jahren schon der Fall ist. Dass Hofmann nicht bemerkt, wie sehr er dadurch das Arbeits- bzw. Leistungsethos entwertet, wenn es ein "bedingungsloses Recht auf Arbeit" gäbe, kann einen erstaunen, zeigt allerdings, wie wenig klar offenbar ist, wozu "Arbeit", gemeint ist hier ja nur Erwerbsarbeit, dienen soll. Dass über den anderen, viel größeren Teil des Arbeitsvolumens in unbezahlter Arbeit nicht gesprochen wird, ist angesichts dieser Fixierung auf Erwerbstätigkeit, nicht mehr verwunderlich, sondern eher symptomatisch.

Zuvor (S. 6) sagte er dies:

"Liebe Kolleginnen und Kollegen, da auch in der digitalen Arbeitsgesellschaft Erwerbsarbeit der zentrale Platzanweiser in der Gesellschaft ist, prägt dies auch die Lebensstile."

Ganz wie Albrecht von Lucke sieht Hofmann nicht - vielleicht ist das für einen Gewerkschaft besonders schwer zu sehen -, dass eben nicht Erwerbsarbeit entscheidend ist, sondern die Stellung des Einzelnen im Gemeinwesen. Bürgerrechte sind keine Erwerbstätigenrechte (siehe auch hier), alle Staatsgewalt geht laut Grundgesetz von den Staatsbürgern, nicht aber von den Erwerbstätigen aus. Genau deshalb ist es ein Missstand, dass Einkommenssicherheit im Sinne eines verlässlichen Sockeleinkommens von Erwerbstätigkeit derart abhängt, wie es heute der Fall ist. Statt einen Weg aus diesem Missstand zu weisen, wird er von Hofmann noch veredelt. Wen wundert es, wenn die Gewerkschaften mit ihrem Bedeutungsverlust ringen.

Sascha Liebermann

24. Mai 2018

DIe SPD im Aufbruch - endlich wieder Würde durch Erwerbsarbeit...

...so muss das Fazit eines umwälzenden Beitrags im IPG-Journal im Grunde lauten, in dem der stellvertretende SPD-Parteivorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel seine Überlegungen zur Digitalisierung skizziert. Es wird Zeit, die Geltung der Grundrechte an den Erwerbsstatus zu koppeln und sich von der Vorstellung, die Demokratie werde von den Bürgern getragen, zu verabschieden. Tatsächlich hängen Wohl und Wehe von den Erwerbstätigen ab, das haben die Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens - überhaupt die der Demokratie - noch nicht verstanden. Was schreibt er zum BGE?

"In links-libertären Kreisen ist seit vielen Jahren die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens en vogue. Ich halte das für reine Augenwischerei. Die Idee entkoppelt den Sozialstaat von der Arbeitsgesellschaft. Doch ein Ende der Arbeit, wie häufig prophezeit, sehe ich nicht, wohl aber einen ständigen Wandel der Arbeit. Erwerbstätigkeit ist in unserer Gesellschaft aber ein Baustein der eigenen Identität und Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. All das übersehen die Befürworter. Im schlimmsten Fall kann ein bedingungsloses Grundeinkommen zur staatlichen Subventionierung von Billiglöhnen werden und eine Spaltung der Gesellschaft befördern. Umverteilung ist darin ohnehin nicht vorgesehen."

Das haben wir so schon öfter gelesen. Der Schubladen, in die das BGE gesteckt werden kann, gibt es viele. Siehe frühere Kommentare von uns dazu hier, hier, hier und hier.

"Stattdessen benötigen wir ein neues Solidarprinzip und eine stärkere gesellschaftliche Wertschätzung für ehrenamtliche Arbeit. Dabei ist der Vorschlag einer solidarischen Grundsicherung, den der Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller vorgebracht hat, ein entscheidender und bedenkenswerter Impuls."

Er führt aber gerade zu einer weiteren Entwertung ehrenamtlicher Arbeit statt zu ihrer Wertschätzung. Siehe unsere Kommentare hier, hier und hier.

"Die Sozialdemokratie hat die Kraft, diese Fragen in einer offenen Debatte zu diskutieren. Das darf und muss auch mal kontrovers sein. Am Ende wird ein Zukunftsprogramm stehen, das auf die großen Fragen unserer Zeit auch große Antworten gibt."

Und wo sind die großen Antworten? Ein BGE wäre eine solche, die viele Möglichkeiten mit sich brächte, die zugleich klein wäre im Sinne einer Antwort, die am Bestehenden ansetzen kann.

Sascha Liebermann

3. Mai 2018

"Was ein bedingungsloses Grundeinkommen bringt" oder: wie man auf halbem Wege stehenbleibt

...das lässt sich einem Beitrag von Florian Diekmann auf Spiegel online verfolgen. Der Autor hatte in jüngerer Zeit wiederholt über Armut und Hartz IV geschrieben, siehe hier. Sein Beitrag über das BGE ist sehr informiert, bleibt in seinen Schlussfolgerungen jedoch auf halbem Wege hängen, wie ich an wenigen Passagen zeigen möchte.

Diekmann referiert zwei Zugänge in der BGE-Diskussion, die zur Zeit besonders beachtet werden: Digitalisierung und die Abschaffung von Hartz IV. Er nimmt die Rede von der "Arbeitsgesellschaft" auf und fragt, ob ihr wirklich die Arbeit ausgehe. Dass schon diese Beschreibung unserer Lebensverhältnisse schief ist und die politische Dimension der Bürgergemeinschaft nicht erwähnt wird, muss als Symptom verstanden werden, als Symptom eines Selbstmissverständnisses (siehe hier und hier). Das Problem beginnt schon bei der Frage, ob denn Erwerbsarbeit ausgehe oder nicht, die letztlich für ein BGE unbedeutend ist. Wenn also der "Arbeitsgesellschaft" die Erwerbsarbeit nicht ausgehe, gleichwohl aber ein tiefgreifender Strukturwandel durch die Digitalisierung befördert werde, dann stelle sich die Lage, laut Diekmann, folgendermaßen dar:

"Das zentrale Problem aber bliebe bestehen: Millionen Menschen die Teilhabe an einer weiterhin von Erwerbsarbeit geprägten Gesellschaft zu ermöglichen, obwohl ihre Kenntnisse und Fertigkeiten veraltet sind - und gleichzeitig eine riesige Lücke von fehlenden Arbeitskräften zu decken, die für den wirtschaftlichen Erfolg dieser Gesellschaft dringend gebraucht werden (der wiederum Voraussetzung für ein Grundeinkommen ist). Dazu braucht es passende Weiterbildung und Qualifizierung in jedem Lebensalter, und zwar so, dass die Menschen "mitkommen" können und wollen."

Ja, aber auf welcher Basis (siehe hier)? Dass auch zukünftig die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen wichtig sein wird, steht nicht in Frage. Umerziehung gegen den Willen derer, die sich für andere Aufgaben entscheiden, kann wohl kein Mittel sein (siehe hier), um "Arbeitskräfte" zu gewinnen oder etwa doch? Das ominöse Wort von der "Teilhabe" blendet aus, dass die Teilnahme in vielerlei Hinsicht erfolgen kann und Erwerbstätigkeit schon heute nur eine davon ist, wenngleich eine normativ herausgehobene. Diekmann übersieht völlig die Leistung, die jenseits von Erwerbsarbeit erbracht wird. Angesichts der Differenziertheit des Beitrags ist das erstaunlich (siehe hier und hier) und wird an folgender Stelle noch einmal deutlich:

"Ähnlich verhält es sich mit einem weiteren, unausweichlichen Zukunftsproblem: der Demografie. Die deutsche Gesellschaft überaltert, vor allem wegen der stark steigenden Lebenserwartung. Dass seit Jahrzehnten zu wenig Kinder geboren werden, verstärkt den Effekt noch. Vorausgesetzt Erwerbsarbeit wäre weiterhin unbedingt nötig für die wirtschaftliche Produktion, heißt das: Ein immer kleiner werdender produktiver Teil der Bevölkerung steht einem immer größer werdenden unproduktiven Teil gegenüber."

Was heißt "unproduktiv"? Hat der Autor sich schon einmal mit den notwendigen Tätigkeiten jenseits der Erwerbsarbeit befasst? Es ist absurd, die einen gegen die anderen auszuspielen, wenn beide gleichermaßen notwendig sind.

An nachstehender Äußerung wird dann deutlich, dass der Autor sich nicht eingehender mit dem BGE befasst hat oder anders gesagt: wie sehr wichtige Argumente für ein BGE unabhängig von Digitalisierung und Arbeitsmarktentwicklung in der öffentlichen Debatte offenbar nicht genügend durchgedrungen sind:

"Das alles spricht keineswegs gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen - sondern eher dafür, dass das Nachdenken und der Streit darüber nötig sind, um auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet zu sein. Aber es zeigt auch deutlich die Grenzen des Konzepts auf: Nur wenn die Arbeitsgesellschaft verschwindet, ist ein bedingungsloses Einkommen zugleich zwingend und Lösung der Probleme."

Weshalb denn das? Geht das BGE mit Arbeitsverbot einher oder bestreitet es die Bedeutung der Bereitstellung standardisierter Güter und Dienstleistungen? Keineswegs. Es ist eine leider verbreitete Verirrung, das BGE nicht unabhängig von diesen Fragen zu betrachten. Seine Bedeutung bezieht es aus der Verbindung zu den Grundfesten der Demokratie, ganz gleich wie der Arbeitsmarkt sich entwickelt.

Auch an anderer Stelle bleibt der Autor auf halben Wege stecken, wenn er schreibt:

"Dieses Problem ließe sich noch relativ einfach und unbürokratisch beheben, indem das bedingungslose Grundeinkommen nach Wohnort gestaffelt wird - einige wenige Modelle sehen das auch vor. Doch was ist mit Kranken, die eine besondere Ernährung benötigen, mit Behinderten, mit Schwangeren, mit Alleinerziehenden? Für all diese - und noch weit mehr - Fälle sehen Hartz IV und Sozialhilfe Extra-Zahlungen vor.

Zu Beginn geht es um die Frage, ob ein BGE nicht nach Lebenshaltungskosten relativ zum Wohnort gestaffelt werden müsste. Diese Debatte ist nun keineswegs neu, sondern ein alter Hut. Zwei Antworten mit unterschiedlichen Folgen wurde bislang darauf gegeben, an Gewicht haben sie nichts eingebüßt:

1) Sieht man das BGE als einheitlichen Betrag vor, so ist es relativ zu den Lebenshaltungskosten in unterschiedlichen Regionen unterschiedlich viel wert, das ist richtig. Allerdings darf nicht übersehen werden, wie stark die Entwicklung der Lebenshaltungskosten (Miete z. B.) mit den Wanderungsbewegungen vom Land in Ballungsräume zu tun hat. Sie sind also Ausdruck dessen, den Arbeitsplätzen hinterherzuziehen. Ein BGE nun würde gerade in Frage stellen und die Möglichkeit schaffen, auf diese Wanderung zu verzichten, also dort zu verbleiben, wo zuvor aus Einkommensgründen eine Abwanderung nötig war. Das würde sich vermutlich auf die Lebenshaltungskosten in Ballungsräumen auswirken, es würde womöglich eine Entzerrung herbeiführen.

2) Damit ist deutlich, welchen Folgen eine Staffelung nach Lebenshaltungskosten mit sich brächte. Sie würde die Ballungsraumbildung, die Wanderung dorthin mindestens bestärken.

Vergessen werden sollte nicht, dass unter 1) Mehrpersonenhaushalte über soviele BGE verfügen, wie Personen im Haushalt leben. Ein einheitlicher Betrag wäre also wirkmächtig ohne Staffelung.

Diekmann folgert aus seiner ungenauen Diagnose, es werde weiterhin bedarfsgeprüfter Leistungen bedürfen, wenn das BGE nicht ausreiche, damit sei dann also ein System der Gängelung nötig, das doch gerade mit einem BGE beseitigt werden sollte. Hierbei übersieht er, das Bedarfsprüfung nicht gleich Bedarfsprüfung ist. Was heute als Gängelung wahrgenommen wird, ist nur vor dem Hintergrund eines normativen Vorrangs von Erwerbstätigkeit zu verstehen. Die Bedarfsprüfung geht also immer mit einer normativen Zwecksetzung einher, die Leistungsbezieher wieder aus dem Leistungsbezug herauszubefördern. Mit einem BGE ist das nicht mehr der Zweck der Leistung, von daher ändert sich die Bedarfsprüfung in ihrer gesamten Ausrichtung. Selbstverständlich wird es weiterhin relevant sein, welchen Anteil vorhandenen Vermögens jemand verbrauchen muss, bevor er bedarfsgeprüfte Leistungen in Anspruch nehmen kann, aber auch das erfolgte auf einer anderen normativen Basis. Für Mehrpersonenhaushalte stellt sich die Lage gänzlich anders dar, da für Kinder ein BGE genauso vorgesehen ist wie für Erwachsene. Damit ist auch Alleinerziehenden geholfen, sofern Kinder den vollen Betrag erhielten.

Wenn Diekmann dann schreibt:

"Das relativiert den Anspruch eines bedingungslosen Grundeinkommens, gleichzeitig wirklich vom Arbeitszwang zu befreien und dennoch voll teilhaben zu können. Wer darunter in etwa den Lebensstandard der unteren Mittelschicht inklusive einer bescheidenen jährlichen Urlaubsreise versteht, dürfte in vielen Fällen enttäuscht werden."

Die Frage ist, was ein BGE leisten können muss, damit am öffentlichen Leben teilgenommen werden kann. Auch hier aber ist das Beispiel wieder schief, denn geht es hier um alleinstehende Personen oder Mehrpersonenhaushalte?

"Aus dem gleichen Grund würde sich auch an der großen Einkommensungleichheit in Deutschland wenig ändern - und erst recht nicht bei der noch weitaus größeren Vermögensungleichheit."

Für diesen Punkt gilt, was ich direkt zuvor geschrieben habe. Ein BGE wäre nicht nur ein Geldbetrag, es ginge Verhandlungsmacht einher, die heute in der Weise nicht besteht, gerade für Familien nicht. Insofern wäre die Folge als zweistufig: Umverteilung durch BGE sowie Umverteilung durch Verhandlungsmacht. Diekmann redet etwaige Auswirkungen klein, wobei natürlich gilt: niemand muss verhandeln.

Mit dem abschließenden Passus betreten wir wieder Boden, der für ein BGE spricht:

"Viel spricht also dafür, dass die Gesellschaft auch mit einem bedingungslosen Grundeinkommen nicht vollkommen anders funktionieren würde. Das ist weder ein Argument für dessen Einführung noch ein Argument dagegen. Allein die Debatte darüber ist gewinnbringend, weil sie Schwachstellen und Widersprüche des bestehenden Sozialstaats offenlegt. Wer sich von einem bedingungslosen Grundeinkommen jedoch eine ebenso einfache wie gerechte Lösung für die großen Probleme der Gegenwart und der Zukunft erwartet, dürfte enttäuscht werden."

Ja, vollkommen anders würde sie tatsächlich nicht funktionieren, die "Gesellschaft". Sie würde allerdings einen großen Schritt tun, indem sie ins Zentrum der Sicherungssysteme nicht mehr die Erwerbstätigen stellte, sondern die Bürger. Diese Transformation ist angesichts des Selbstmissverständnisses, sich für eine Arbeitsgesellschaft zu halten, nicht zu unterschätzen, denn mit ihr würde ausdrücklich, was heute verdeckt bleibt: dass das Gemeinwesen als Gemeinschaft von Bürgern um seiner und um ihrer selbst willen existiert und nicht der Erwerbsleistung wegen.

Sascha Liebermann

2. Februar 2018

„Soziales Grundeinkommen erforderlich“...

...schreibt Ursula Engelen-Kefer auf der Website des Sozialverbands Schleswig-Holsteins. Doch der Titel ist irreführend, handelt es sich eher um eine Abrechnung mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen und einem Festhalten am bestehenden Sozialstaat. Interessant, dass zur Sanktionspraxis, den stigmatisierenden Folgen der heutigen Bedarfsprüfung und der Degradierung unbezahlter Arbeit kein Wort gesagt wird. Aber das mag schwer sein für jemanden, der jahrzehntelang in führenden Positionen der Gewerkschaften tätig war. Engelen-Kefer nahm auch an der Diskussionsveranstaltung der SPD in Kiel kürzlich teil, hier geht es zum Video.

Dass auch hier mit Unterstellungen oder nachlässiger Rezeption gearbeitet wird, ist wohl ein Zeichen von Abwehr. Es sollte mittlerweile doch bekannt sein, dass Joe Kaeser sich nicht für ein BGE ausgesprochen hat und Götz W. Werner keineswegs die Abschaffung der Krankenversicherung propagiert. Gleichwohl stellt sich die Frage, ob diese anders organisiert sein kann. Und auch Thomas Straubhaar hat, schon in seinem Buch, kürzlich wieder in einem Interview eingeräumt, dass weiterhin bedarfsgeprüfte Leistungen oberhalb eines BGE geben kann.

Wenn Frau Engelen-Kefer es für ungerecht hält, dass auch Millionäre ein BGE erhalten sollen, dann muss sie sich fragen lassen, sie denn den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer abschaffen will? Denn der steht allen zu. Sein Zweck ist es, ganz wie beim BGE, das Existenzminimum zu garantieren und unbesteuert zu lassen.

Und wie ist es mit der Verantwortung von Unternehmen? Sie sollen die "Menschen von der Arbeit zu befreien".

Gegen Ende dann dies:

"Für die Arbeitnehmer bedeutet dies eine Demotivierung zu eigenen Arbeitsleistungen, da sie hierfür nur geringe zusätzliche Lohn- und Gehaltszahlungen der Arbeitgeber zu erwarten haben. Damit würde gleichzeitig die Rolle der Gewerkschaften und ihrer Tarifpolitik für Lohnsteigerungen und sonstige Arbeitsbedingungen entfallen. Diese Demotivierung aus finanziellen und sonstigen materiellen Gründen würde noch verstärkt durch die Gefährdung der vielfältigen sonstigen Interessen der Menschen, die mit ihrer Arbeit an Entwicklungsperspektiven, Anerkennung, sozialer Einbindung und gesellschaftlicher Teilhabe verbunden sind. Die Vorstellung eines emanzipatorischen BGE, wie im Konzept der Linken, verkehrt sich somit in ihr Gegenteil."

Das Credo der "Arbeitsgesellschaft", so, als sei der Mensch dort mehr als nur ein Mitarbeiter, der Aufgaben zu bewältigen hat. Um seiner selbst willen ist er dort nicht gefragt, aus gutem Grund (siehe auch hier).

Sascha Liebermann

11. September 2017

"Geld fürs Nichtstun?" - ein Blick von der Warte der "Arbeitsgesellschaft"

Dieser Beitrag in der taz von Gernot Knödler mag von der Warte einer "Arbeitsgesellschaft" aus naheliegend sein. Doch das BGE ist kein Einkommen für ein bestimmtes Handeln, hier: das "Nichtstun". Es geht an die Person um ihrer selbst und um des Gemeinwesens selbst willen. Das ist entscheidend. Dazu aber muss in den Blick genommen werden, was eine Demokratie auszeichnet, das scheint schwierig.

25. August 2017

"Du bist uns als Mensch wichtig nicht nur als Arbeitskraft"

Dieses Wahlplakat triftt eine wichtige Aussage, dass nämlich der Mensch (als Bürger) um seiner selbst und um des Gemeinwesens willen im Zentrum stehen sollte - und nicht die Erwerbstätigen (siehe hier und hier). Der deutsche Sozialstaat ist jedoch einer, in dessen Zentrum Erwerbstätigkeit steht, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Ein BGE erst würde das ändern können.







31. Januar 2017

Bedingungsloses Grundeinkommen? Aber nicht ohne Umwandlung der Bildungssysteme

Richard David Precht hat sich schon öfter zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert, ich habe seine Ausführungen immer wieder einmal kommentiert und finde die jüngsten in einem Interview mit Tilo Jung ebenso kommentierenswert. Wie begründet Precht seine Haltung zum BGE (Ab Stunde 1:43)?

Wenn die "Auflösung der Arbeitsgesellschaft" bevorstehe, dann sei ein BGE aus verschiedenen Gründen wichtig, sagt er: 1) Um den Binnenmarkt zu stärken (Kauftkraftstabilisierung; 2) für das Glück jedes Einzelnen, um seine Bedürfnisse zu befriedigen, und 3) weil ein BGE in Verbindung mit einem umgewandelten Bildungssystem erlaube, auch dann ein erfülltes Leben zu haben, wenn man keinen "nine-to-five-job" habe.

Ob die "Arbeitsgesellschaft" sich auflösen wird im Sinne mancher Prognosen bezüglich etwaiger Folgen der Digitalisierung sei dahingestellt. Es mag so sein, vielleicht auch nicht, und wenn es so kommen sollte, so können wir über den Umfang der Auswirkungen nichts Genaues sagen.Technologienutzung ist ein sozialer Prozess und erfolgt nicht automatisch. Das zeigte der französische Historiker Marc Bloch schon für die Verbreitung der Wassermühle. Darüber hinaus steht in Frage, ob es überhaupt angemessen ist, unsere heutigen Lebensverhältnissen als "Arbeitsgesellschaft" zu bezeichnen, siehe meine früheren Ausführungen dazu hier und hier. Eine Demokratie stützt sich nicht auf Erwerbstätige, sie benötigt Bürger, die sie tragen.

Dass ein BGE den Binnemarkt stärken würde, steht außer Zweifel, denn die Kaufkraftstabilisierung würde zugleich eine Stabilisierung von Investitionen und Verbrauch nach sich ziehen können. Ein Argumente, das viel zu selten bemüht wird.

Von daher wäre es auch erheblich einfacher für den Einzelnen, seinen Bedürfnissen nachzugehen, sofern er dazu ein stabiles Einkommen benötigt. Die normative Relativierung von Erwerbstätigkeit würde dazu führen, heute degradierte Tätigkeiten aufzuwerten, so dass sie zu Haupttätigkeiten werden könnten, ohne sich dafür rechtfertigen zu müssen. Das wäre ein großer Unterscheid. Precht spricht von solchem Engagement allerdings gar nicht konkret, es ist also nicht ganz klar, was er an dieser Stelle vor Augen hat.

Der dritte Aspekt, den er nennt, ist besonders interessant, weil sich darin eine sehr häufig anzutreffende Vorstellung von Autonomie und Bildungsprozessen zu erkennen gibt. Er unterscheidet zwei Varianten von BGE, die anthroposophisch-humanistische und die Silicon Valley-Version. Diese Gegenüberstellung ist zugespitzt, denn "die" anthroposophische Variante gibt es ja nicht, da sich unter Anthroposophen ebenso Gegner eines BGE finden, und zwar vehemente. Unter den Befürwortern aus dem Silicon Valley gibt es auch Stimmen wie Albert Wenger, der sehr differenziert argumentiert, wenn es um das BGE geht. Dann sagt Precht etwas, was folgenreich ist. Das BGE alleine könne nicht die gewünschten oder erhofften Wirkungen entfalten, es müsse eine Umwandlung des Bildungssystems dazutreten, da es heute die Menschen "fehlkonditioniert[e]". Nun kann man manche Kritik am Bildungssystem anbringen, doch von einer Konditionierung zu sprechen, geht in meinen Augen zu weit. Abgesehen davon, dass Bildungsprozesse sich nicht durch Konditionierung vollziehen, fördert das Bildungssystem im besten Fall Bildungsprozesse, im schlechtesten hemmt sie diese. Es kann also entweder dazu beitragen, dass der Apfel etwas weiter vom Stamm fällt oder aber eben genau dies nicht tun. Es ist aber nicht in der Lage, Menschen zu etwas zu machen, das sie nicht sind. Hier überschätzt Precht den Einfluß des Bildungssystems und unterschätzt die Bedeutung von Bildungsprozessen in familialen Zusammenhängen. Kinder müssen auch nicht "lernen", intrinsisch motiviert zu sein, das sind sie in der Regel ohnehin. Die Frage ist vielmehr, ob dieser Erkundungsdrang von Eltern - und später vom Bildungssystem - unterstützt oder gehemmt wird.

Was traut Precht den Bürgern heute zu? Offenbar nicht allzuviel, wenn er ein BGE nur dann für erstrebenswert erachtet, wenn es ein anderes Bildungssystem gibt. Man könnte dementgegen gerade in die andere Richtung argumentieren, dass, wenn ein BGE einmal gewollt wird, das Denken über Bildung sich vermutlich ebenfalls schon verändert hat. Letztlich läuft Prechts Haltung darauf hinaus, das BGE vorzuenthalten, weil die Bürger nicht selbstbestimmt genug seien, um mit ihm umgehen zu können. Das sehen andere durchaus auch so, z. B. Wolfgang Engler. Wer aber so denkt, muss auch die Gefahr sehen, dass sich Bürger mit etwas "abspeisen" lassen. Wenn sie das tatsächlich täten, hätten sie es nicht selbst zu verantworten? Ist es aber nicht anmaßend, davon auszugehen, dass sich jemand abspeisen lässt, ohne dafür Gründe zu haben?

Entsprechend entwirft Precht am Ende ein Szenario, welches BGE wohl zu erwarten sei und fragt "Auf wen hört die Bundesregierung"? Nun, auf wen die Regierung hört, das entscheiden die Bürger, wenn sie es wollen. Und wenn nicht, wer ist dann dafür verantwortlich? Die Bürger, wer sonst.

Sascha Liebermann

12. Dezember 2016

"Ein Grundeinkommen kann die Gesellschaft wieder vereinen"...

...ein Beitrag von Thomas Straubhaar in der Süddeutschen Zeitung.

An einer Stelle schreibt er treffend:

"Wie hoch das Grundeinkommen sein soll, wie viel Steuern der Besserverdienende mehr zahlen soll als der Geringverdienende, damit unterschiedlichen Gerechtigkeitsvorstellungen entsprochen wird, bleiben Streitpunkte, die auch künftig durch die Politik zu beantworten sind."

Entgegen der weitverbreiteten Forderung, detaillierte Vorschläge vorzulegen, die die Richtung, für die das BGE steht, im Klein-Klein des Details zu verlieren, bleibt Straubhaar grundlegend. Das halte ich für angemessen, weil die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung beim Souverän liegt. Sie hängt davon ab, was mit den zu ergreifenden Schritten in der Ausgestaltung ermöglicht werden soll. Entsprechend breit sind die Vorstellungen, worin diese Schritte bestehen könnten. Entgegen der Hoffnung, durch konkrete Vorschläge der Einführung näher zu kommen, ließe sich genauso gut dafür argumentieren, dass eine zu frühe Verlegung auf die Ausgestaltung die politische Willensbildung behindern kann. Solange der Schritt zum BGE grundsätzlich nicht befürwortet wird, sind andere Diskussionen zu führen als die über eine Ausgestaltung en détail. Wie sie dann letztlich auszusehen hat, darüber hat der Souverän zu befinden, nicht Experten.

Dann heißt es missverständlich:

"Das Grundeinkommen ist lediglich das Instrument zur Umsetzung politischer Entscheidungen. Es ist im Kern nichts anderes als eine fundamentale Steuerreform. Es bündelt alle sozialpolitischen Maßnahmen in einem einzigen Instrument."

Straubhaar sagt zwar nicht ausdrücklich, dass Leistungen oberhalb des BGE ausgeschlossen sind, er erwähnt aber auch nicht, dass sie fortbestehen sollen. Das macht jedoch einen großen Unterschied, weil im ersten Fall Härtefälle entstehen würden, das BGE also diejenigen, die Bedarfe oberhalb des BGE haben aufgrund einer Erkrankung oder Ähnlichem, alleine lassen würde. Im weiten Fall hingegen wären sie geschützt.

Wenn es gegen Ende des Beitrages heißt, das BGE sei radikal, da es die "Grundlage zu einem neuen Gesellschaftsvertrag" biete, kann man das so sehen. Ich hingegen würde herausheben, dass der Schritt weniger radikal ist, als er scheint. Wir würden damit vielmehr ein Sicherungssystem schaffen, das unserer demokratischen Grundordnung gemäß ist, statt einen Sozialstaat fortzuschreiben, in dessen normatives Zentrum Erwerbstätigkeit ist, nicht demokratische Souveränität. Wir leben nicht, wie es so oft heißt, in einer Arbeitsgesellschaft, sondern in einem Widerspruch zwischen einem Sozialstaat, der die Arbeitsgesellschaft im Zentrum hat, und einer Demokratie, in deren Zentrum die Bürgergemeinschaft steht.

Thomas Straubhaar hat sich in den letzten Jahren sehr deutlich zum BGE geäußert, allerdings durchaus auch missverständlich oder hat etwa in gleichem Atemzug die Agenda 2010 gelobt, ohne etwas über das Sanktionsregime im Arbeitslosengeld II zu sagen. Frühere Kommentare von mir zu seinen Ausführungen finden Sie hier.

Sascha Liebermann