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20. Juli 2026

"Die Erzählung vom Sozialabbau entbehrt jeder Grundlage"...

...so ist ein Interview mit Georg Cremer in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über die Vorschläge zur Reformierung der Systeme sozialer Sicherung übertitelt. Cremer räumt als erstes damit auf, dem Bürgergeld bzw. seiner Abschaffung eine "systemsprengende" Bedeutung beizumessen - das war es von Anfang an nicht. Ebenso entkräftet er Behauptungen über Abbau bzw. Ausuferung des Sozialstaates in den letzten Jahren und die Kurzsichtigkeit des Hin und Hers an Reformen, die teils erst vor kurzem in Kraft getreten sind.

Cremer ist sich dessen bewusst, dass es Hürden gibt, die manche davon abhalten, ihre Sicherungsansprüche abzurufen, Stichwort verdeckte Armut. Doch er spricht nicht über die Gründe: dass erwerbszentrierte Sozialsicherungssysteme einen stigmatisierenden Effekt haben. Sie entwerten Tätigkeiten jenseits der Erwerbsarbeit, und zwar normativ. Was nicht Erwerbsarbeit ist, ist eben nicht gleichermaßen bedeutend innerhalb eines solchen Sicherungssystems. Wer also keine oder nur geringe Ansprüche aus Erwerbstätigkeit erworben hat, hat zu wenig oder nichts geleistet. Will man diese stigmatisierenden Effekte nicht haben, müsste die Erwerbszentrierung aufgehoben werden, dann erst ist ein Sicherungssystem "zielgenau".

Sein Plädoyer für mehr Pauschalierung und weniger "Einzelfallgerechtigkeit", um das Leistungsgefüge weniger komplex zu gestalten erinnert an wiederkehrende Diskussionen.

Kein Wort fällt zum Bedingungslosen Grundeinkommen, dagegen hat er sich schon häufig gewandt, doch die Frage ist, weshalb, angesichts all der Ziele, die er für erstrebenswert hält? Die Erwerbszentrierung scheint so selbstverständlich, dass anderes sich nicht vorstellen lässt.

Sascha Liebermann

7. Juni 2022

Diskriminierung und Erwerbszentrierung - treffend

1. Februar 2022

"Für Ungeimpfte könnte das Arbeitslosengeld wegfallen"...

...berichtet Spiegel Online und lässt dadurch erkennen, welche Folgen ein erwerbszentrierter Sozialstaat hat, der Einkommenssicherung an Erwerbsteilnahme bzw. -bereitschaft knüpft. Betroffen wären hier Bezieher von Arbeitslosengeld I und II. Was hier im Zusammenhang mit einer Impflicht betrachtet wird, gilt aber auch ganz unabhängig von ihr - insofern zwar nichts Neues, aber ein weiteres Mal wird deutlich, vor welcher Frage die Diskussion um ein "Bürgergeld" à la Ampel auch steht.

Sascha Liebermann

12. August 2021

"Warum stoßen denn die BGE-Idee[n] auf Interesse?" - eine berechtigte Frage...

...und es ist zu kurz gegriffen, sie mit der schlechten Arbeitsmarktpolitik der letzten zwanzig Jahre zu erklären. Es geht in der BGE-Diskussion entscheidend darum, sich von der Erwerbsfixierung abzuwenden und all die Folgen, die die Fixierung mit sich bringt, nicht mehr haben zu wollen: die Degradierung und Entwertung "unbezahlter Arbeit", die Vorherrschaft von "employability", die Verhöhnung von Arbeitslosengeldbeziehern zu Kunden (als hätten sie eine Wahl) usw. Der erwerbszentrierte Sozialstaat unterläuft Autonomie und Vielfalt der Lebensentwürfe - so erklärt sich das Interesse am BGE, das diesbezüglich Freiräume eröffnet und Umwertungen vollzieht. 

Sascha Liebermann