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13. August 2021

Replik auf Replik - Ralf Krämer und Karl Reitter in der Diskussion...

 ...die Beiträge finden sich bei Labournet. Ralf Krämer schreibt an einer Stelle:

"Ich könnte jetzt auch aufschreiben, wieso m.E. manche Leute so hartnäckig und geradezu fanatisch und dabei unter Missachtung von sozialen und politökonomischen Fakten und Zusammenhängen ihre BGE-Illusionen propagieren."

Es ist eine nicht selten anzutreffende Charakterisierung, dass BGE-Befürworter "geradezu fanatisch" ihre Position vertreten, Michael Schlecht hat sie einst mit evangelikalen Sekten verglichen. Krämer schränkt immerhin ein, dass es manche gebe, die das tun, attestiert ihnen auch schnell, Unfug zu reden. Norbert Häring wähnte sich gar in der Lage, dass BGE-Befürworter auf seinen Beitrag zurückschlugen, obwohl darin lediglich scharf argumentiert wurde - was er stets zu tun pflegt. 

Lebendige Diskussion lebt durchaus auch von polemischen Zuspitzungen, solange diese sich an der Sache orientieren und nicht Personen angreifen, dagegen ist nichts einzuwenden. Und in der Tat gibt es fundamentalistische Haltungen, die nicht weiterführen. Doch gilt das nicht etwa auch für manche Äußerungen derer (siehe auch hier), die anderen das vorwerfen? Wie viele Stellungnahmen zum BGE gibt es, die sich nicht einmal die Mühe machen, ernsthaft auf die differenzierte Diskussion einzugehen oder tendenziös Ausführungen zu ihren Gunsten ausschnitthaft zu verwenden? 

Eine Diskussion, die sich auf das Picken fauler Rosinen beschränkt, kann nicht weiterführen.

Sascha Liebermann

9. März 2020

Bedingungsloses Grundeinkommen oder Recht auf Arbeit? Demokratie spielt keine Rolle

Martin Kronauer hatte in der Ausgabe von Prokla im Dezember 2019 für ein Recht auf Arbeit und gegen das Bedingungslose Grundeinkommen plädiert. Stephan Lessenich antwortet ihm in der März-Ausgabe von Prokla und bringt zentrale Einwände vor. Beide Beiträge sind bei Labournet zugänglich, siehe hier. Die Studie Lessenichs für die Friedrich Ebert Stiftung, auf die sich Kronauer u.a. bezieht, finden Sie hier.

Lessenich konstatiert gegen Ende seines Beitrags, worin das eigentliche Skandalon des Bedingungslosen Grundeinkommens bestehe, es sei die Bedingungslosigkeit, denn sie breche mit dem "bürgerlichen Leistungsprinzip", das für eine Leistung eine Gegenleistung vorsehe. Das allerdings erweist sich bei genauerer Betrachtung als Verkürzung eines modernen Leistungsethos, dessen Maßstab das Erzeugen von Problemlösungen ist. Die verkürzte, von Lessenich zitierte,  Variante steckt noch in der Vorstellung fest, Erwerbstätigkeit zu überhöhen, und zwar um den Preis des Herabsetzens von Leistung. Arbeitsplätze stehen im Zweifelsfall über dem Leistungsethos (siehe hier und hier), weil sie Selbstzweck sind.

Bemerkenswert ist, dass in beiden Beiträgen die begründende Bezugnahme auf die Demokratie und die sie fundierende politische Vergemeinschaftung keine Rolle spielt. Von ihr wird schlicht abstrahiert, als sei sie unbedeutend. Das ist aufschlussreich, ist es doch gerade diese Herrschaftsform, die in der sie fundierenden Stellung der Staatsbürger als Legitimationsquelle den entscheidenden Hebel bietet, um die heute geradezu leistungsfeindliche Haltung zu Erwerbstätigkeit zu überwinden. Die Beiträge bestätigen damit geradezu einen weitgehend blinden Fleck der Debatte.

Ein Beitrag von unserer Seite dazu, was aus einem Recht auf Arbeit folgen würde, siehe hier.

Sascha Liebermann

23. Oktober 2017

"DGB streitet um Positionierung zu Hartz IV"...

...darüber berichtet Peter Nowak in neues deutschland und bezieht sich auf ein Gutachten der Rechtsabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Das Gutachten, das der DGB-Vorstand nicht veröffentlicht sehen wollte (siehe hier), ist auf der Website von Labournet verfügbar.