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8. Januar 2021

11. Dezember 2020

"Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung" oder: je weniger Zeit für Familie, desto besser

Auch für den DGB ist das ein wichtiges Thema, so Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende in einer Stellungnahme:

"Gute Bildung und Betreuung sind Lebensadern für Familien und für unsere Gesellschaft – das hat die Corona-Krise einmal mehr bestätigt. Deshalb ist es wichtig, dass ein weiterer gesellschaftlicher Meilenstein, den sich diese Koalition gesetzt hatte, jetzt auch genommen wird. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung muss kommen. Die Ministerpräsidenten müssen jetzt ihrer Verantwortung gerecht werden und dafür eine Bund-Länder-Vereinbarung auf den Weg bringen.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist das wichtigste bildungs-, familien- und sozialpolitische Vorhaben in dieser Legislatur. Damit es erfolgreich sein kann und sozial bedingte Bildungsbarrieren besser abgebaut werden, muss die Qualität stimmen. Dafür braucht es mehr Erzieher/-innen, Schulsozialarbeiter und Schulpsychologen im Ganztag.

Guter Ganztag bietet Zeit für individuelle Förderung, Kompetenzentwicklung und die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen. Genau das erwarten auch die Eltern."

"Sozial bedingte Bildungsbarrieren" - damit ist jeder Eingriff begründbar und die Eltern werden als Hindernis dafür betrachtet , Barrieren aus dem Weg zu räumen.

Eltern vermitteln aber andere Dinge, die Bildungseinrichtungen gar nicht vermitteln können und sie sind nicht defizitär. Statt einer pauschalen Verunglimpfung familialer Beziehungen stünde eine Kritik des Bildungswesens an, der zu starken Mittelschichtsorientierung, des undifferenzierten Blicks auf Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Auf den Punkt gebracht, könnte man die Forderung auch so formulieren: Je weniger Zeit für Familie, desto besser. Familienleben ist obsolet oder zumindest eine nachrangige Angelegenheit. Ganztagsbetreuung ist die andere Seite der Medaille "Erwerbsgebot", das eine soll dem anderen dienen, das erstere dem letzteren. 

Wer es mit Bildung ernst meint, muss zuerst einmal den Eltern die Möglichkeiten verschaffen, dass sie sich der Aufgabe Elternschaft frei stellen können. Das geht nicht, solange das Zuhausesein als nachrangig zur Erwerbstätigkeit betrachtet wird. Ganztagsbetreuung heißt, den Erfahrungsraum von Kindern verengen, Erfahrung ist nur noch im institutionellen Rahmen vorgesehen. Kinder leben aber immer in einer Familie, mit einer konkreten Nachbarschaft und Erfahrungsräumen, die daran anschließen, die mit Betreuungseinrichtungen nichts zu tun haben. Diese Erfahrungsräume zu erkunden, was man früher Herumstreunern genannt hat, ist für Bildungsprozesse wichtig.

Siehe zum Primat der Erwerbstätigkeit, mit der noch alle Probleme offenbar gelöst werden sollen auch auch den Beitrag von Margrit Stamm, die hier sogar von Liebesentzug spricht (siehe auch Beiträge zu Remo Largo).

Sascha Liebermann

10. August 2020

"1000 Euro für jeden sind unsozial" - der DGB-Vorsitzende Rhein Main behauptet viel...

...in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Zu Beginn sei festgehalten, dass Jacks in seiner Einschätzung schwankt. Heißt es am Anfang gleich, ein Bedingungsloses Grundeinkommen funktioniere nicht, sagt er in den folgenden Ansätzen, es funktioniere nicht ohne weiteres bzw. habe er heute Zweifel am BGE. Das ist ein ziemlicher Unterschied, denn Zweifel geben zuerst einmal Anlass dazu, Fragen zu stellen und die sind mehr als berechtigt, wenn es sich um Neuerungen handelt. Aber Zweifel um des Zweifelns willen führen auch nicht weiter. Am Ende sei es dann doch die Finanzierung, an der es hänge.

Was sagt er genau?

Gleich zu Beginn hält er fest, dass die Idee nicht "funktioniert", auch wenn sie charmant sei. Weshalb soll sie nicht "funktionieren"?

"Der Knackpunkt ist nunmal die Finanzierung, das zeigt sich in der Corona-Krise: Wenn die Menschen weniger Einkommen haben und weniger konsumieren, soll der Staat ihnen dennoch ein Grundeinkommen zahlen, obwohl er selbst aber deutlich weniger Einnahmen hat. Das kann nicht funktionieren. Es gibt ja im Wesentlichen zwei Konzepte, wie solch ein Grundeinkommen zu finanzieren wäre..."

Zwar kann an einem Grundeinkommen auch dann festgehalten werden, wenn der Staat weniger Einnahmen "hat", das wäre nichts anderes als eine kontrazyklische Politik zur Stärkung der Binnenkaufkraft. Sollte diese auf Dauer aber nicht stabilisierbar sein, würde ein Grundeinkommen sinken müssen - bestreitet das wer ernsthaft in der Debatte? Der Einwand ist eher ein Pappkamerad und gilt gleichermaßen für die heutige Situation.

Nach dem Hinweis des Interviewers auf das Sozialbudget, das zur Finanzierung genutzt werden könnte, antwortet Jacks:

"... das würde tatsächlich gerade so reichen für 1000 Euro für jeden Bürger – aber nur, wenn alle anderen Sozialleistungen eingestampft werden, zum Beispiel Renten, Krankenversicherungen und Jugend- und Sozialhilfen, stattdessen bekäme jeder 1000 Euro, egal ob reich, arm, gesund, krank, benachteiligt oder privilegiert. Das halte ich für unsozial. Übrigens, auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall würde dann wegfallen."

Jacks macht die sogenannte Bruttorechnung, die in der Tat in der Grundeinkommensdiskussion hier und da angewendet wird. Jacks bezieht sich vermutlich auf eine Stellungnahme des Bundesvorstands von Ver.di und seine Kritik am BGENicht die Bruttokosten sind aber entscheidend, die Nettokosten sind maßgebend, also das Verhältnis von Aufwendungen für ein BGE und Wertschöpfung. In 2019 lag das Nettonationaleinkommen, also derjenige Teil am Bruttoinlandsprodukt, der für Einkommen zur Verfügung steht, bei etwa 2,8 Billionen Euro. Davon wäre ein Teil für das BGE aufzubringen (brutto), dem aber wiederum Steuereinnahmen gegenüberstehen, denn auch BGE-Bezieher zahlen mindestens Mehrwertsteuern und wenn sie erwerbstätig sind auch Einkommensteuern (je nach Steuerarten) - daraus ergeben sich dann die Nettoaufwendungen. Davon abgesehen sollen bedarfsgeprüfte Leistungen in der Regel - selbst Straubhaar zieht das in Erwägung - beibehalten werden - das zumindest ist die verbreitetste Vorstellung eines BGE (eine Streichung wäre in der Tat unsozial). Allerdings: auf der Basis eines BGE sinkt der Bedarf an bedarfsgeprüften Leistungen.

Jacks weist dann auf folgendes hin:

"In Frankfurt und Umgebung bekommen Alleinstehende im aktuellen System locker über 1000 Euro, wenn man Miete und Krankenversicherung mitrechnet. Und zwar sowohl bei der Grundsicherung für Erwerbsfähige, also Hartz IV, wie auch für die Grundsicherung im Alter, die viele aus Unwissen oder Scham nicht beanspruchen und in Altersarmut leben."

Je nach dem wie ein BGE ausgestaltet würde, wären das dann Bedarfe, die über es hinausgingen. Es gibt aber auch Vorschläge, die vorsehen, dass die Krankenversicherungsprämie im BGE enthalten sein soll. Da es weitere bedarfsgeprüfte Leistungen geben kann, wäre, was Jacks als Problem mit einem BGE darstellt, gar keines. Entscheidend ist auch hier wieder, was er nicht erwähnt. Die Gewährungsbedingungen eines BGE sind vollständig anders, seine normative Basis wirkte sich auch auf bedarfsgeprüfte Leistungen auf, denn nicht mehr stünde die Erwerbsfähigkeit im Zentrum des Sozialstaats, sondern die Autonomie desjenigen, der Leistungen benötigt, die über das BGE hinausgehen. Dass dieser normative Unterschied nicht erwähnt wird auffällig, denn gerade die Erwerbszentrierung ist der Grund für die strukturelle Stigmatisierung von Leistungsbeziehern im heutigen System.

Auf die Frage, ob ein BGE nicht eine Reaktion auf den sinkenden Bedarf an "menschlicher Arbeit" sei, sagt Jacks:

"Die These, dass den Menschen die Arbeit ausgeht, glaube ich nicht. Das wird seit 40 Jahren immer wieder behauptet, ohne dass es nur ansatzweise eingetreten ist. Die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden ist in den vergangenen Jahrzehnten relativ konstant [Herv. SL] geblieben – auch wenn sie aufgrund von prekärer Beschäftigung wie Minijobs und Teilzeit nun auf mehr Schultern verteilt sind. Maschinen mögen den Menschen bei mancher Arbeit ersetzen, aber er sucht sich dann etwas Neues."

Was er hier zum Arbeitsvolumen sagt, ist einigermaßen erstaunlich, denn sein Kollege, Kai Eicker-Wolff, hat vor einigen Jahren gerade herausgestellt, dass das Arbeitsvolumen sowohl absolut als auch pro Kopf sehr wohl gesunken ist (siehe hier; leider ist der Betrag von Eicker-Wolf nur noch mittelbar über meine Kommentierung zugänglich). Dasselbe zeigt auch eine Erhebung des Statistischen Bundesamts (siehe hier, S. 77) im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ab 1970. Es geht also nicht darum, was es zu glauben gilt, sondern was wir darüber zumindest statistisch wissen. Allerdings ist diese Entwicklung für die Relevanz eines BGEs ohnehin nicht notwendig und die These vom Ende der Arbeit litt von Anfang an unter Ungenauigkeit - es ging stets nur um Erwerbstätigkeit, auch bei Jacks ist das so.

An einer späteren Stelle kommt Jacks noch einmal darauf zu sprechen, dass der hier in Rede stehende Betrag von 1000 Euro angesichts der Lebenshaltungskosten in Frankfurt z. B. nicht ausreiche. Ja, aber was folgt daraus? Entweder muss der Betrag dann höher angesetzt oder durch entsprechende bedarfsgeprüfte Leistungen ergänzt werden. Wie sich Mietpreise nach Einführung eines BGE entwickeln, steht auf einem ganz anderen Blatt, man berücksichtige nur etwaige Folgen eines geringeren Zuzugs in die Ballungsgebiete, eine andere Wohnungsbaupolitik usw. Jacks macht es sich hier leicht. Kein Wort verliert er darüber, dass seine Sorge nur für Alleinstehende gilt, in Haushalten würden die BGE kumulieren, deren Lage stellt sich also ganz anders dar. Am Ende sagt er:

"Was glauben Sie, wie geht es mit der Debatte weiter?

Sie wird immer wieder mal aufflammen, ohne dass es zu einem Ergebnis führt. Die Emotionalität, in der diese Diskussion geführt wird, ohne nachzurechnen oder auch grenzübergreifend zu denken, ist schon oft enttäuschend. Aber vielleicht führt es ja dazu, dass sich mehr Menschen intensiver mit den Instrumenten unseres Sozialstaats auseinandersetzen."

Vollmundig unterstellt Jacks den Befürwortern, dass sie nicht nachrechnen, kennt er etwa nicht verschiedene Berechnungsmodelle wie z. B. das Ulmer Transfergrenzenmodell (siehe auch hier)? Jacks muss sich hier vorhalten lassen, dass er Zusammenhänge (siehe oben) ausblendet, die für die Auswirkungen eines BGE aber von Bedeutung sind wie z. B. die Kumulierung von BGE in einem Haushalt. Für die Finanzierung ist das Volkseinkommen, auch Nettonationaleinkommen, relevant - es ist eine Verteilungsfrage. Es fehle an grenzübergreifendem Denken? Als gehe es in der Diskussion nicht seit Jahren genau darum. Bei aller Kritik, die er an "Hartz IV" übt, sieht er nicht, dass die Sanktionen in ihm gerade nicht aufgehoben werden können, ohne das gesamte Prinzip der Erwerbszentrierung in Frage zu stellen. Kurzgefasst: Jacks hält am erwerbszentrierten Sozialstaat fest, das ist sein gutes Recht. Er flankiert das aber mit fadenscheinigen Einwänden gegen ein BGE.

Sascha Liebermann

23. Juni 2020

"Faire Arbeit statt bedingungsloses Grundeinkommen" - wie zu erwarten...

...auf den DGB-Vorsitzenden ist Verlass, so auch in diesem Beitrag auf der Website des Deutschen Kulturrats. Vor kurzem erst hat er sich ähnlich, klarer und drastischer zum BGE geäußert, siehe hier.

Sascha Liebermann

14. Februar 2020

"Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss den Niedriglohnsumpf austrocknen"...

...fordert der DGB in einer Stellungnahme und weist auf den Zusammenhang von Armut und Lohnniveau hin. Wer wollte dagegen im Allgemeinen etwas sagen, doch - wie nicht anders zu erwarten für eine Gewerkschaft - geht es natürlich immer um Erwerbstätigkeit, auch als Lösung für Armut. Wohin das führt, zeigt die Entwicklung in Kindergärten und Kitas, die stetige Ausweitung der "Betreuungszeiten" sowie der Absenkung des Betreuungsalters - also: weniger Zeit für Familie (siehe auch zur Situation Alleinerziehender hier).

Sascha Liebermann

26. November 2019

"Arbeitslose fördern statt ins Existenzminimum eingreifen" - Sanktionen aufheben, aber Erwerbsgebot beibehalten?

Diese Frage stellt sich angesichts einer Pressemitteilung auf der Website des Deutschen Gewerkschaftsbundes am Tag der Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II. Unter dem Beitrag ist eine "gemeinsame Erklärung" veröffentlicht worden, die verschiedene Personen - Politiker, Verbandsvertreter und Wissenschaftler - unterzeichnet haben. Sie schließt mit der Forderung:

"Darum fordern die Unterzeichnenden, die bestehenden Sanktionsregelungen aufzuheben. An Stelle der geltenden Sanktionsregelungen ist ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung nötig!"

Das klingt gut, wer hielte es nicht für unterstützenswert, "menschenwürdig" zu fördern. Doch, wie sollte es möglich sein, Sanktionen aufzuheben, ohne das Erwerbsgebot in den Sozialgesetzbüchern anzutasten? So wundert es nicht, dass etliche der Unterzeichner durchaus wenig von einem Bedingungslosen Grundeinkommen halten und sich bislang auch nicht für die Aufhebung des Erwerbsgebots ausgesprochen haben. Damit bleibt die Forderung eine wohlfeile, die in der Form unrealistisch ist - oder versteckt sich dahinter ein Vorstoß, das Erwerbsgebot abzuschaffen? Robert Habeck war da schon weiter, dessen Garantiesicherung gerade keine Erwerbsverpflichtung mehr vorsieht, weil das eine mit dem anderen nicht zusammengeht.

Siehe auch "Das Kind beim Namen nennen statt Verrenkungen mancher Sanktionsgegner"

Sascha Liebermann

10. Mai 2019

Ein Wort zum Tag der Arbeit: "Erwerbsarbeit ist [mehr] als Broterwerb: Sie schafft sozialen Zusammenhalt, ist sinnstiftend"...

...und weil das so ist, braucht es Gewerkschafter - bzw. die Gewerkschaften - die dafür kämpfen, wie der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann in einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung hervorhob:

LVZ: "Der Tag der Arbeit steht vor der Tür, da ist ein Blick in die Zukunft erlaubt: Gibt es in zehn Jahren das bedingungslose Grundeinkommen?"
Hoffmann: "Auch in zehn Jahren wird es kein bedingungsloses Grundeinkommen geben, weil die Erwerbsarbeit auch dann noch einen hohen Stellenwert haben wird. Menschen wollen von ihrer Arbeit ein ordentliches Leben führen können. Wer ein bedingungsloses Grundeinkommen fordert, der verkennt, dass Erwerbsarbeit mehr ist als Broterwerb: Sie schafft sozialen Zusammenhalt, ist sinnstiftend. Menschen erfahren durch sie Wertschätzung. Das Grundeinkommen ist nichts anderes als eine Stilllegungsprämie, um Menschen aus der Arbeit herauszudrängen."

Schafft Erwerbsarbeit "sozialen Zusammenhalt"? Ist sie "sinnstiftend"? Erfahren "Menschen [...] durch sie Wertschätzung"?

Erwerbsarbeit bekräftigt nur eines, die Geltung eines Leistungsethos und damit die Anerkennung von Leistung als Beitrag zum Gemeinwohl, doch eine Anerkennung der Person um ihrer selbst willen ist damit nicht verbunden. Diese Unterscheidung zweier Anerkennungsdimensionen ist gerade das moderne am Leistungsethos und die Grundlage jeglicher Kritik am Unterlaufen des Leistungsethos. Ist es der Maßstab, dann kann nicht Beschäftigung als solche Ziel einer Arbeitsmarktpolitik sein, das wäre eine leistungslose Erwerbsorientierung - im Grunde genau, was wir seit Jahrzehnten erleben. Wertschätzung erfährt man in Erwerbsarbeit nur für Leistung, an ihr werden Mitarbeiter gemessen, der Rest illusionäre Verklärung. "Sinnstiftend" kann sie eben nur sein, wenn menschliche Arbeitskraft dafür auch unerlässlich ist. Zur "Stilllegungsprämie" verweise ich auf frühere Kommentare, der Ausdruck lässt tief blicken.

Und natürlich heißt es an anderer Stelle:

Hoffmann: "Hartz muss überwunden werden. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I muss verlängert werden. Und für Menschen, die dennoch in die Langzeitarbeitslosigkeit rutschen, brauchen wir ein Recht auf Qualifizierung."

Was wird hier überwunden?

Sascha Liebermann

30. April 2019

"Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist Unfug. Das ist schlicht und einfach eine Abstellprämie, die ich ablehne"...

...so der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen. Keine neuen Worte von ihm, aber doch immer wieder aufschlussreich, zu erfahren, was ein führender Gewerkschafter über die Autonomie der Bürger denkt - und sich in guter Gesellschaft befindet. Vielleicht müsste die Aussage variiert werden, indem man sie umgekehrt und Erwerbsarbeit als Kontrollinstrument betrachtet. Auch das wäre einseitig und verkürzt, verdeutlicht aber, welche Bedeutung sie für die Gewerkschaften hat.

Sascha Liebermann

29. Januar 2019

"Hat Hartz IV eine Zukunft?" - Ja, aber...

...so resümiert Gunnar Hinck das Ergebnis der Tagung "Hat Hartz IV eine Zukunft?" (Programm und Dokumentation finden Sie hier), die von der Hans Böckler Stiftung in Berlin veranstaltet wurde. Bei aller differenzierten Kritik schienen sich die Referenten weitgehend einig, dass die sozialpolitische Ausrichtung der Gesetzgebung doch eine gute Sache sei, wenn auch verbesserungswürdig. Ein Bericht in junge welt findet hierfür etwas schärfere Worte. Zu der Einmütigkeit passte der Titel des Vortrags von Annelie Buntenbach (DGB) - "Es ist an der Zeit, das Hartz-Unwesen zu beenden" -  nicht so recht. Das täuscht aber, denn der von ihr dargelegte Vorschlag des DGB ("Soziale Sicherheit statt Hartz IV"), hält an den Grundzügen des bestehenden Systems fest, wie diese Passage auf S. 2 zeigt:

"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zusammengezählt mindestens eine Gesamt-Beschäftigungsdauer von zehn Jahren erreichen, sollen vor einem Wechsel ins Hartz-IV-System geschützt werden..."

Es geht vor allem um Arbeitnehmer, zwischen den langjährig Beschäftigten und den anderen muss ein deutlicher Unterschied gemacht werden. Eine Verklärung ist es, wenn es auf S. 3 heißt:

"Die Arbeitsagenturen erörtern mit den Arbeitslosen auf Augenhöhe, welche Art der aktiven Förderung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, am erfolgversprechendsten und im Einzelfall am passendsten ist und vereinbaren diese Förderung im Einvernehmen."

Augenhöhe würde bedeuten, dass beide Seiten im Falle einer nicht gelingednen Einigung die "Erörterung" verlassen können. Sieht der Vorschlag also keinerlei Leistungsentzug bzw. -kürzung vor, wenn Arbeitslose nicht mitziehen? Das wäre dann Augenhöhe.

Es werden in dem Vorschlag verschiedenen Maßnahmen erörtert, was unternommen werden könnte, damit möglichst wenig Personen auf Hartz IV angewiesen sind, wie Leistungen im Arbeitslosengeld I erhöht und ihre Bezugsdauer verlängert werden usw. Ziel ist eine materielle Besserstellung der Bezieher. Wo bleiben denn die Sanktionsmöglichkeiten fragt man sich bei der Lektüre, will der DGB die denn aufgeben? Auf S. 9 heißt es:

"Das Gros der Hilfeempfänger/innen braucht keine Aktivierung, sondern (neben qualifikationsgerechten Arbeitsplätzen) passgenaue Hilfen bei der beruflichen Eingliederung sowie ggfs. sozial flankierende Leistungen (z.B. Kinderbetreuung, Schuldenberatung). In-sofern sind Pflichten und Auflagen, die Arbeitslose zur Arbeitsuche und Arbeitsaufnahme anhalten sollen, für die allermeisten Arbeitslosen schlicht überflüssig, weil es gar nicht an Arbeitsbereitschaft mangelt."

Was würde hieraus folgen? Der Verzicht auf Sanktionierung in jeder Hinsicht, denn wenn es so ist, sind sie nicht angemessen und führen nicht weiter. Hier kommt die Auflösung:

"Andererseits erkennt der DGB an, dass in der deutschen Sozialstaatstradition das Prinzip der Gegenseitigkeit strukturprägend ist. Es besteht eine starke normative wechselseitige Bindung in Form von Rechten und Pflichten. Die Solidarbereitschaft und die Bereitschaft als Steuerzahler eine Fürsorgeleistung zu finanzieren korrespondieren mit der Erwartung, dass der Leistungsbezug an „gute Gründe“ geknüpft ist. Insofern kann das Prinzip der Wech-selseitigkeit von Rechten und Pflichten die Akzeptanz und Legitimität einer steuerfinanzierten Sozialleistung stärken."

Also muss es doch auch Sanktionsmöglichkeiten geben in irgendeiner Form, sonst wäre der Verweis auf das Prinzip der Gegenseitigkeit unangebracht. Doch hier fehlt der Stellungnahme Klarheit, dieser Punkt wird ausgelassen. Wie steht das nun zur vorher zitierten Aussage, dass "Pflichten und Auflagen [...] für die allermeisten Arbeitslosen schlicht überflüssig" seien? Dann könnte doch auf sie verzichtet werden - doch das scheint für den DGB unvorstellbar, dabei erlaubte genau der Verzicht einen Schritt aus der Tradition, die nicht zur politischen Grundordnung passt. Dabei wäre der Unterschied zwischen einem garantierten Mindesteinkommen wie einem BGE und bedürftigkeitsgeprüften Leistungen, die darüber hinaus gingen, leicht zu machen, wenn das Erwerbsgebot aufgegeben würde. Doch den Schritt kann oder will der DGB hier nicht gehen.

Sascha Liebermann

12. Dezember 2018

"DGB will 1,6 Millionen Menschen aus Hartz IV holen" - Würde durch Arbeit?

Darüber berichtete Zeit Online und bezieht sich vermutlich auf das Papier "Soziale Sicherheit statt Hartz IV". Von Sanktionen soll nicht generell Abschied genommen werden, ihre heutige Schärfe wird lediglich kritisiert. An einer Stelle gibt die Zwischenüberschrift einen wichtigen Hinweis:

"Hartz-IV-Regelwerk grundlegend neu gestalten… … und so das „Hartz-IV-Unwesen“ überwinden und Würde wiederherstellen".

Würde kann nicht "wiederhergestellt" werden, da sie dem Menschen als solches zukommt, zumindest im Verständnis liberaler westlicher Demokratien. Dass die Systeme sozialer Sicherung so gestaltet sein sollten, dass sie dieser Würde ent- statt ihr zu widersprechen müsste das Ziel sein. Sonst  läuft alles auf Würde durch Arbeit hinaus, dann gilt sich nicht davon unabhängig.

Sascha Liebermann

22. November 2018

Sanktionen zeigen Wirkung?

In der Tat zeigen die Sanktionen von Arbeitslosengeld II-Beziehern Wirkung, die Frage ist nur welche, was steckt genau dahinter und zuletzt, ob man sie tatsächlich für sinnvoll hält? Bei der angesichts der Vorschläge von Robert Habeck und Andrea Nahles heftig einsetzenden Verteidigung von "Fördern und Fordern" ist es hilfreich, sich den IAB Kurzbericht "Schnellere Arbeitsaufnahme, aber auch Nebenwirkungen" sowie die Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes anlässlich einer Anfrage des Bundesverfassungsgerichts, vor Augen zu führen. Der DGB  hat sich davon selbst offenbar distanziert und das Gutachten aus dem Netz genommen, es scheint so gar nicht zu seiner offiziellen Linie zu passen.

Auch eine Studie, über die Zeit Online unter dem Titel "Mehr Kindergeld fließt nicht in Alkohol und Unterhaltung" berichtet, widerspricht gängigen Vorurteilen. Deutlich wird an ihr allerdings, wie wenig die eingesetzten Methoden taugen, um der Frage nachzugehen. Statt nicht-standardisierte Forschungsgespräche zu führen und sie fallrekonstruktiv auszuwerten, werden standardisierte Befragungen eingesetzt, die nur an der Oberfläche der Phänomene kratzen und keine differenzierten Erklärungen ermöglichen.

Siehe zur Debatte auch:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Sascha Liebermann

15. Mai 2018

"Atlas der Arbeit" - enthält verkürzte Überschlagsrechnung zum Bedingungslosen Grundeinkommen

Das Info-Heft mit Daten und Fakten rund um Arbeit und Einkommen ist auf der Website des Deutschen Gewerkschaftsbundes erhältlich.

Auf S. 56 f. geht es um das Bedingungslose Grundeinkommen - ein enttäuschend knapper Beitrag der sich nur mit BGE und Erwerbsarbeitsmarkt befasst, alles andere wird ausgelassen. Immerhin versammelt das ganze Heft einmal die für die Gewerkschaften relevanten Annahmen bzw. Werturteile.

In dem kurzen Abschnitt zum BGE wird eine Überschlagsrechnung präsentiert (siehe dazu hier). Da ein BGE ja nicht zusätzlich um Sozialbudget bereitgestellt werden könne, müsse es substituierende Effekte haben, also Leistungen müssten gestrichen werden. Dagegen lässt sich nichts sagen, sofern die betroffenen Leistungen durch ein BGE abgedeckt werden. Diesbezüglich wird jedoch lediglich von den Ausgaben des Sozialbudgets für die bisherigen Grundsicherungssysteme gesprochen. Das ist aber zu kurz gegriffen, weil ein BGE auch erworbene Rentenansprüche in BGE-Höhe abdecken könnte. Dasselbe gilt für Leistungen der Pflegeversicherung in BGE-Höhe. Dazu müssen die Ansprüche nicht angetastet werden, sie werden lediglich aus einem anderen Topf bedient, wie es heute teils schon bei der Rentenversicherung der Fall ist, die aus dem allgemeinen Steueraufkommen unterstützt wird. Die Broschüre ist nicht allzu einfallsreich darin, die strukturellen Auswirkungen auf das gesamte Gefüge zu eruieren.

Sascha Liebermann


23. Oktober 2017

"DGB streitet um Positionierung zu Hartz IV"...

...darüber berichtet Peter Nowak in neues deutschland und bezieht sich auf ein Gutachten der Rechtsabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Das Gutachten, das der DGB-Vorstand nicht veröffentlicht sehen wollte (siehe hier), ist auf der Website von Labournet verfügbar.

28. August 2017

Sanktionen im SGB II - Stellungnahme des DGB online

Die DGB-Stellungnahme zu Sanktionen im SGB II ist bei labournet verfügbar und wurde anlässlich der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Klage des Sozialgerichts Gotha erstellt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund wollte offenbar nicht, dass diese Stellungnahme Verbreitung findet und hat sie aus dem Netz nehmen lassen. Näheres zur Vorgeschichte bei labournet. Offenbar entspricht die Stellungnahme der DGB-Fachabteilung nicht den Ansichten des Bundesvorstands, der bislang in dieser Frage der Auffassung von Andrea Nahles folgte.

16. Mai 2014

"...von Erwerbsarbeit als Voraussetzung für ein Leben in Würde ist dort nicht die Rede..."

In einem Beitrag über den Deutschen Gewerkschaftsbund schreibt Eva Roth in der Frankfurter Rundschau:

"...Umso erstaunlicher ist die Bescheidenheit der DGB-Spitze. Das Gehalt eines Arbeitnehmers solle zumindest den Lebensunterhalt gewährleisten, heißt es in ihrem Leitantrag zum Thema Arbeit. Denn: „Jeder Mensch hat das Recht auf ein Einkommen aus Arbeit, das ihm ein Leben in Würde [Hervorhebung SL] ermöglicht.“ Mit Verlaub: Dass die Würde des Menschen unantastbar ist, steht bereits im Grundgesetz. Von Erwerbsarbeit als Voraussetzung für ein Leben in Würde ist dort nicht die Rede..."

Scharfsinnig bemerkt die Autorin die Umdeutung der Menschen- in die Erwerbstätigen-Würde. Doch was wäre daraus die Konsequenz? Die Autorin zieht keinen Schluss daraus, der ihrer Bemerkung entsprechen würde. Wenn die Würde nicht von Erwerbstätigkeit abhängen darf, dann gibt es dafür nur eine Alternative: ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Die Stellung des Bürgers in der Demokratie wird durch die Bürgerrechte abgesichert, nicht durch Erwerbstätigenrechte. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen würde dem genau entsprechen.

Sascha Liebermann