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18. Juli 2024

Der Linnemann wieder...

...oder sollte es respektvoller ausgedrückt werden, wenn erneut sogenannte Berechnungen zum Bürgergeld vorgelegt werden, die sich schon bei früherer Gelegenheit als unhaltbar erwiesen haben?

Siehe unsere früheren Beiträge zu Ausführungen Carsten Linnnemanns hier.

Sascha Liebermann

5. Juni 2024

"Raus aus Hartz IV. Wie hoch muss der Bruttolohn sein?"

Mit dieser Frage hat sich - wieder einmal - das Portal Sozialpolitik beschäftigt:

"Im vergangenen Dezember stieß Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Ex-Grüner) auf der Suche nach dem SGB-II-Bedarf seiner vierköpfigen Familie auf den Hart-IV-Rechner der Caritas. Der warf ihm einen Betrag von 3.368 Euro aus. Sein Fazit gegenüber BILD: »Wenn ich Alleinverdiener wäre, müsste ich schon um die 4500 brutto heim bringen, um dasselbe zu erreichen« – was seiner Rechnung nach einem Stundenlohn von fast 25 Euro entspräche. Kurz zuvor hatte bereits sein Landrat, Joachim Walter (CDU), im SWR 1 eine ähnliche Rechnung aufgemacht. Erst vor wenigen Tagen zitierte Welt-online Holger Schäfer, Arbeitsmarktökonom vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, mit den Worten: »Schon bei einer vierköpfigen Familie kann es sein, dass die Stundenlöhne bei 20 Euro oder höher liegen müssen«, um aus der Bürgergeldberechtigung herauszukommen."

Hier geht es zur Darstellung. Wie nicht selten in diesen Fragen, so zeigt sich auch hier, dass manche reißerische Aussage sich in Luft auflöst, wenn beachtet wird, wie die Gesetzeslage nach dem Sozialgesetzbuch ist. 

Sascha Liebermann

5. April 2024

Was will die CDU genau ändern am "Bürgergeld"?

Wenn man sich die Ausführungen Karin Priens anhört, sind sie etwa so weitreichend wie die Carsten Linnemanns oder der Broschüre "Neue Grundsicherung". Allenfalls bedeuteten sie eine Rückkehr zum Arbeitslosengeld II. 

À propos Bürgergeld: im Gesetz ist das nur ein Label, auf das sogleich die offizielle Bezeichnung "Grundsicherung für Arbeitsuchende" folgt. An ihr hat sich also durch die Einführung des "Bürgergeldes" nichts geändert, auch nicht am Zweck des Gesetzes. Dass die Bezeichnung "Bürgergeld" irreführend ist und schon, als der Vorschlag in die Diskussion gelangte, als kosmetische Veränderung bezeichnet werden konnte, sei hier nur erwähnt.

Sascha Liebermann

19. August 2019

Tacheles e.V. fragt beim Bundesverfassungsgericht nach, wie der Stand des Verfahrens zu Sanktionen im Sozialgesetzbuch II ist


4. Februar 2019

"6,56 Millionen Menschen leben von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen"...

...auch hier wieder ein guter Hinweis von O-Ton-Arbeitsmarkt, um das Bild der Beschäftigungsentwicklung ein wenig geradezurücken.






28. November 2018

Sanktionen helfen?

Das sollen sie, nicht bestrafen. Geäußert wurde dies kürzlich in einer Diskussionsrunde von einem Wissenschaftler, der sich intensiv mit den Sozialsystemen und darin den Sanktionen beschäftigt. Hartz IV sei besser als sein Ruf, nur ein geringer Teil der Bezieher werde überhaupt sanktioniert, wie kann es dennoch sein, dass darüber so breit diskutiert wird? In dieser Diskussionsrunde ging es um Auswirkungen des Sanktionssystems, wie es im Sozialgesetzbuch niedergelegt ist, aber eben auch um das Bedingungslose Grundeinkommen. Dabei sind Sanktionen nichts Neues, die Möglichkeit gab es auch im Bundessozialhilfegesetz von 1962 schon, sie kennzeichnen Sozialsysteme, in denen ein dauerhafter Leistungsbezug nicht vorgesehen ist, weil die Aufnahme von Erwerbstätigkeit oberstes Ziel ist.

Was irritierte den Kollegen? Vielleicht war es das, was er übersah. Sicher, wer nicht gegen die Mitwirkungspflicht verstößt, erfährt keine Sanktionen. Aber alle, die im Leistungsbezug sind, sind mit Sanktionen bedroht, denn - darüber informiert die Broschüre zum Arbeitslosengeld "Ihre Rechte, ihre Pflichten" -, sie sind ein Instrument, das jeden treffen kann. Sanktionen sollen Konformität mit der Gesetzgebung erzwingen, das ist ihr Sinn. Sie treffen aber nicht nur diejenigen im Leistungsbezug, es handelt sich um eine Gesamtdrohung, sie richtet sich an alle, das Gemeinwesen ruft sich selbst zur Ordnung und weist darauf hin, was bei Zuwiderhandeln geschehen kann.

Wer nicht spurt, wird sanktioniert. Das halten manche schon für Polemik, es ist indes die Realität. Wer ein disziplinierendes Instrument dahingehend verklärt, dass es doch bloß helfen solle - wie es der Kollege tat -, der verleugnet die Realität durch Pädagogisierung. Es ist dieselbe Verleugnung, auf die man stößt, wenn "Arbeitsuchende" als "Kunden" bezeichnet werden, so als gingen sie in die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, um eine fertige Leistung einzukaufen und zu verzehren. Eine Verhöhnung kann man das zurecht nennen.

Es ist doch verwunderlich, wenn sich erfahrene Wissenschaftler, aber auch Politiker, damit so schwertun, offen zu benennen, was Aufgabe von Sanktionen ist. Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, ist da klar und eindeutig. Ohne Disziplinierungsinstrument kann nichts erzwungen werden. Daran müssen sich alle messen lassen, die irgendwie Hartz IV abschaffen, das Erwerbsgebot aber beibehalten wollen, die eine "repressionsfreie Grundsicherung" fordern, wie z. B. Sahra Wagenknecht und Christoph Butterwegge, aber dazu jedoch Sanktionen benötigen, damit diejenigen, die erwerbsfähig sind, "zumutbare Arbeit" auch annehmen.

In einem erwerbszentrierten Sozialstaat kann es das eben nicht geben, das ist international nicht anders, ein Kennzeichen aller Wohlfahrtsstaaten. Sind wir deswegen eine Arbeitsgesellschaft, wie häufig zu vernehmen ist? Wir sind zumindest eine hinsichtlich dessen, was unseren Sozialstaat auszeichnet. Allerdings kennt unsere politische Ordnung kein Erwerbsgebot, diesbezüglich sind wir also eine Bürgergemeinschaft. Im Grundgesetz spielt es keine Rolle und nirgendwo ist davon die Rede, dass Erwerbsarbeit im Sozialstaat im Zentrum stehen soll. Wer also darauf verweist, Sanktionen gehören zu uns wie die Erwerbsarbeit, muss das demokratische Fundament verschweigen oder verleugnen. Vielleicht wäre ernsthaft zu erwägen, um eine wirkliche Arbeitsgesellschaft zu werden, doch nicht mehr "alle Staatsgewalt vom Volke" (Art. 20 GG) ausgehen zu lassen. Also wäre der nächste Schritt, das Grundgesetz zu ändern, um ernst zu machen. Dafür wird sich wohl wiederum keine Mehrheit finden. Leben wir einfach fort in dem Widerspruch zwischen einem vordemokratischen Sozialstaat und der demokratischen Grundordnung. Vielleicht ist das ja ein oder gar der Grund, weshalb so sehr, durchaus diffus, über Hartz IV diskutiert wird und Parteien Zulauf erhalten, ohne dass ein Großteil der Wähler sich mit ihnen identifizieren.

Wer es anders will, müsste ein Bedingungsloses Grundeinkommen wollen. Aber, wer will das schon jenseits von Rhetorik?

Sascha Liebermann

22. November 2018

Sanktionen zeigen Wirkung?

In der Tat zeigen die Sanktionen von Arbeitslosengeld II-Beziehern Wirkung, die Frage ist nur welche, was steckt genau dahinter und zuletzt, ob man sie tatsächlich für sinnvoll hält? Bei der angesichts der Vorschläge von Robert Habeck und Andrea Nahles heftig einsetzenden Verteidigung von "Fördern und Fordern" ist es hilfreich, sich den IAB Kurzbericht "Schnellere Arbeitsaufnahme, aber auch Nebenwirkungen" sowie die Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes anlässlich einer Anfrage des Bundesverfassungsgerichts, vor Augen zu führen. Der DGB  hat sich davon selbst offenbar distanziert und das Gutachten aus dem Netz genommen, es scheint so gar nicht zu seiner offiziellen Linie zu passen.

Auch eine Studie, über die Zeit Online unter dem Titel "Mehr Kindergeld fließt nicht in Alkohol und Unterhaltung" berichtet, widerspricht gängigen Vorurteilen. Deutlich wird an ihr allerdings, wie wenig die eingesetzten Methoden taugen, um der Frage nachzugehen. Statt nicht-standardisierte Forschungsgespräche zu führen und sie fallrekonstruktiv auszuwerten, werden standardisierte Befragungen eingesetzt, die nur an der Oberfläche der Phänomene kratzen und keine differenzierten Erklärungen ermöglichen.

Siehe zur Debatte auch:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Sascha Liebermann

26. Juli 2018

Von der Ausnahme auf die Regel schließen?...


...Die Frage stellt sich angesichts dieses Postings bei Twitter und der dazugehörigen Diskussion. Sie nimmt Bezug auf die Äußerungen Richard David Prechts dazu, wer das BGE nicht bekommen soll und aus welchem Grund.

Was passiert in diesem Beitrag? Jemand hat Erfahrungen mit bestimmten Lebenswelten gemacht, die im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung als Ausnahme gelten können. Die Erfahrungen waren eindringlich und offenbar verunsichernd, obwohl der- oder diejenige in diesem Bereich ausgebildet ist. Es sind - so deute ich das hier - Lebenswelten, die entweder schon mit dem Jugendamt in Berührung gekommen sind oder kurz davor sind, mit ihm in Berührung zu kommen, weil die Kinder- und Jugendhilfe im Achten Buch Sozialgesetzbuch dem Schutz des Kindeswohls dient. 

Ja, das ist die Realität, es gibt Eltern, die keinen Sinn für ihre Kinder haben, deren Aufmerksamkeit vor allem oder ganz auf sich gerichtet ist und die zu mehr nicht fähig sind. Das ist entscheidend: Sie sind nicht fähig dazu, weil sie eine entsprechende Vorgeschichte haben. Darüber darf nicht vergessen werden, dass dieses Phänomen nichts mit Egoismus oder Eigeninteresseverfolgung zu tun hat, sondern noch Ausdruck davon ist, das eigene Leben nicht wirklich gestalten zu können. Die Unfähigkeit, die Bedürfnisse anderer wahr- und ernstzunehmen ist eine schwerwiegende Folge einer gescheiterten Sozialisation. Was hier nun vielleicht hart klingen mag, ist jedoch keine moralische Bewertung, sondern nur eine Feststellung der Zusammenhänge. Daraus folgt eben keineswegs, und das ist der Unterschied zum Posting bei Twitter, denjenigen ihre Würde abzusprechen und sie unter Vorbehalt zu stellen. Nein, sie sind, wie sie sind, allenfalls müssen ihre Kinder vor ihnen geschützt werden und das ist wahrlich eine diffizile Aufgabe (siehe hier). Trotz alledem darf nicht übersehen werden, in welcher Lage sie sind und ob ein BGE nicht ihnen ebenso eine Anerkennung zuteil lassen würde, die es heute so nicht gibt, und diese Anerkennung vielleicht Dinge ermöglicht, die ihnen heute nicht möglich sind. Davon abstrahiert das Posting vollständig und verharrt damit bloß in der Feststellung eines Missstandes, ohne seine Entstehung zu berücksichtigen. Damit übersieht es Alternativen.

Sascha Liebermann

6. Juni 2018

"Sanktionen abschaffen, reformieren, beibehalten? Was die »Sachverständigen« sagen"...

...ein Beitrag der Redaktion des OXI-Blogs anlässlich der Anhörung zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe im Deutschen Bundestag am 4. Juni. Darin sind sowohl die Anträge verknüpft, die zur Anhörung geführt haben, als auch die Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen. Siehe auch hier. Hier geht es zur Website des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

16. April 2018

"Wie sinnvoll sind Sanktionen?"...

...ein Beitrag auf tagesschau.de von Dominik Lauck. Siehe unsere Beiträge zu Sanktionen im Sozialgesetzbuch. Forschungsergebnisse über Auswirkungen von Sanktionen finden Sie hier.






13. April 2018

"Paritätischer fordert vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV"...

...starke Worte sind das, was aber wird genau gefordert?

"Eine vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit vorgestellten Statistik. Notwendig sei eine komplette Neuausrichtung der Grundsicherung. Der Verband kündigt an, innerhalb der kommenden zwei Wochen ein eigenes Konzept zur Reform von Hartz IV vorzulegen..."

Da kann man gespannt sein, wie das gehen soll, denn die Sanktionen rechtfertigen sich vor dem Hintergrund dessen, dass das Arbeitslosengeld II nicht als dauerhafte Alimentierungsleistung konstruiert ist und die Verpflichtung besteht, Erwerbsarbeit aufzunehmen. Helga Spindler (siehe auch hier), die Hartz IV ebenfalls kritisiert, hat eingräumt, dass auf Sanktionen nicht ganz verzichtet werden kann; Christoph Butterwegge hat dasselbe zu erkennen gegeben, auch wenn er es selten ausspricht. Wer also ernst machen wollte mit der Aufhebung von Sanktionen, muss das Ziel der bedarfsgeprüften Leistungen verändern: nicht Rückführung in Erwerbstätigkeit stünde dann im Zentrum, sondern Stärkung von Autonomie. Das geht nur ohne das Erwerbsgebot.

Um der Verklärung der Zeiten vor 2005 etwas entgegenzuwirken, sei in Erinnerung gerufen, was schon das alte Bundessozialhilfegesetz vorsah. In § 25 BSHG hieß es:

"(1) 1 Wer sich weigert, zumutbare Arbeit zu leisten oder zumutbaren Maßnahmen nach den §§ 19 und 20 nachzukommen, hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. 2Die Hilfe ist in einer ersten Stufe um mindestens 25 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes zu kürzen. 3Der Hilfeempfänger ist vorher entsprechend zu belehren.

(2) Die Hilfe soll bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche eingeschränkt werden"

Wer also davon wirklich weg will, kann nicht einfach die Aufhebung der Sanktionen fordern, an der Architektonik jedoch nichts ändern wollen.

Wie geht es weiter in der Pressemitteilung?

"...Der Verband begrüßt, dass auch Detlef Scheele, der Vorstandsvorsitzende der BA, Veränderungsbedarf einräume. Aus Sicht des Paritätischen sind jedoch kleine Korrekturen nicht ausreichend. „Die Sanktionen gehören vollständig abgeschafft. Wir müssen weg von dieser misanthropischen Grundhaltung, die Hartz IV prägt, hin zu einem echten Hilfesystem. Hilfe statt Strafe muss die Richtschnur sein“, so Schneider. Der Paritätische kündigt für die kommenden zwei Wochen die Vorstellung eines Reformkonzeptes zur konsequenten Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende an."

Also, wir können gespannt sein, ob das nicht wieder nur derselbe Deckmantel ist, der auch im solidarischen Grundeinkommen um diejenigen gelegt wird, die der Hilfe bedürfen, die aber nicht durch ein BGE ermächtigt werden sollen.

Sascha Liebermann

Siehe auch "Hartz IV-Sanktionen - Eine existenzielle Bedrohung"

12. April 2018

"Nur ein ganz geringer Teil wird überhaupt sanktioniert"...

...so Detlef Scheele, Vorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, über Sanktionen für Arbeitslosengeld II-Bezieher, zitiert nach der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:

"Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr leicht auf knapp 953.000 gestiegen. Das waren rund 13.700 mehr als im Vorjahr, wie die Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mitteilte. Die Sanktionsquote - also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - lag unverändert bei 3,1 Prozent. „Die allermeisten Leistungsberechtigten halten sich an die gesetzlichen Spielregeln. Nur ein ganz geringer Teil wird überhaupt sanktioniert“, sagte dazu BA-Chef Detlef Scheele.

Mit 77 Prozent entfällt zudem ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse - wenn also beispielsweise jemand einen Termin beim Jobcenter ohne Angaben eines wichtigen Grundes nicht wahrnimmt. 2017 mussten die Jobcenter bei 733.800 Menschen deswegen die Regelleistung um zehn Prozent absenken. „Drei von vier Sanktionen entstehen schlicht deshalb, weil vereinbarte Termine im Jobcenter gar nicht erst wahrgenommen werden“, sagte Scheele. Deshalb böten die Jobcenter einen Termin-Erinnerungsservice per SMS an."

An den Vorurteilen gegenüber den Leistungsberechtigten wird das wohl wenig ändern, siehe auch hier, hier und hier. Hat nicht kürzlich noch Rainer Hank, Redakteur der FAZ, behauptet, der Anreiz sei hoch, sich einzurichten im Arbeitslosengeld II?

Sascha Liebermann

26. März 2018

"SPD-Spitzengenossen wollen Hartz IV beenden"...so,so...

...große Worte - bislang ist das "solidarische Grundeinkommen" nur ein schönes Etikett. Keine Rede war in den bisherigen Einlassungen davon, die Sanktionen im Sozialgesetzbuch aufzuheben. Sie sind es aber, die zur Existenzbedrohung werden. Daran ändert auch ein sozialer Arbeitsmarkt nichts, dem sich nicht verweigern darf, wer ein "solidarisches Grundeinkommen" erhalten können will.

Siehe meine bisherigen Kommentare hier und hier. Ralf Stegners Haltung lässt sich hier nachschauen.

Sascha Liebermann

Nachtrag: Heute berichet auch Spiegel online über die Widersprüche des Müllerschen Vorschlags und macht deutlich, dass ein solidarisches Grundeinkommen Hartz IV nur ergänzen soll. Am Ende heißt es dann wieder, der Vorschlag stehe für einen Mentalitätswandel. Ja, wie ist das denn möglich, wenn Hartz IV samt Sanktionen bestehen bleibt?

1. März 2018

Rechtsanspruch oder Almosen?

In der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen geht es neben vielen Aspekten ganz zentral um die Würde des Einzelnen, Anerkennung durch die Gemeinschaft und das Recht auf Einkommen. Von daher liegt es nicht fern, darin den Kontrapunkt zum heutigen Sozialstaat auszumachen, doch dabei gerät manches durcheinander oder gar aus dem Blick. In einem Interview aus dem Jahr 2016 mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom, Timotheus Höttges, sagt dieser folgendes:

"Nur, was mir am heutigen Sozialstaat vor allem missfällt: Ich muss um Hilfe bitten, auch wenn ich mein Leben lang gearbeitet habe. Das Grundeinkommen verspräche mehr Würde und könnte das Unternehmertum sogar fördern." (Handelsblatt, "Wir sind zu satt, Interview mit Timotheus Höttges, 22. Dezember 2016)

Höttges macht genau den Missstand aus, der erwähnt wurde. Aber ist es so, dass die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch heute einer Bitte um Hilfe entspricht? Nein, es handelt sich nicht um ein Ersuchen, sondern um einen Rechtsanspruch, der gemäß geltender Verfahren geprüft wird. Nun lässt sich am Verfahren, den Bereitstellungsbedingungen, dem Ermessensspielraum der Sachbearbeiter und dem Machtgefälle zwischen Sachbearbeiter und Antragsteller manches kritisieren, doch verwandelt all dies den Rechtsanspruch nicht in eine Bitte oder gar ein Almosen. Zwar ist es nachvollziehbar, wenn das Prozedere als entwürdigend und beschämend wahrgenommen wird, das hat mit dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit zu tun, reicht als Erklärung aber nicht aus (siehe hier). Wie könnte man erklären, dass der Rechtsanspruch so leicht in eine Bittstellung umgedeutet wird?

Die Vorstellung, vom "Staat" abhängig zu sein, sich von anderen versorgen zu lassen, es nicht geschafft zu haben "von der eigenen Hände Arbeit" zu leben (siehe hier) - das sind die stärkeren Quellen dafür, woher die Beschämung rührt. Es gibt keines oder nur ein sehr schwachse Bewusstsein davon, eine Gemeinschaft von Bürgern zu sein, deren Status nicht von Leistung abhängig ist. Bedenkt man noch, dass in der deutschen politischen Kultur das Vertreten von Partikularinteressen stets unter Verdacht steht, gemeinwohlschädigend zu sein, Konflikte in der politischen Auseinandersetzung nicht wirklich offensiv ausgetragen, sondern schnell abgekanzelt werden (siehe z. B. die Verhandlungen zur Großen Koalition), dann unterstützt das nicht die Wahrnehmung von Eigeninteresse, es schwächt sie (siehe dazu auch hier). Daraus ließe sich also der Schluss ziehen, dass wir nicht zu viel selbstbewusstes Vertreten von Partikularinteressen haben, sondern zu wenig. Zugleich haben wir aber nicht zu viel Selbstbewusstsein als Gemeinwesen, sondern zu wenig. Beides zusammen ist das Problem.

Sascha Liebermann

12. Januar 2018

"Muss Hartz IV weg? „Ja, auf jeden Fall“...

...das sagte Andrea Ypsilanti (SPD) in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau. Aber was bietet sie als Alternative an?

FR: "Was bedeutet das mit Blick auf den Hauptstreitpunkt? Würden Sie sagen: Hartz IV muss weg?"
Ysilanti: "Ja, auf jeden Fall. Als Erstes müssen die Sanktionen weg. Das Fördern sollte eine bessere Qualität haben. Diejenigen, die in Hartz IV sind, müssen sich Gängelungen aussetzen. Sie müssen Arbeiten annehmen zu jedweden Bedingungen. Da ist der Mindestlohn nur eine kleine Hilfe. Dann gibt es diejenigen, die noch in Arbeit sind, aber die sich bedroht fühlen von der Situation, in die sie Hartz IV bringen würde."

Die Sanktionen beim Arbeitslosengeld vollständig aufzuheben, ist im bestehenden Gefüge widersinnig, da es auf das Gebot gebaut ist, erwerbstätig sein zu sollen. Folgerichtig muss jeder Leistungsbezieher alles in seinen Möglichkeiten liegend unternehmen, um den Leistungsbezug zu verlassen. Das folgt aus dem Nachrangigkeitsprinzip, das den Sozialstaat bestimmt. Zuallererst haben erwerbsfähige Erwachsene die Pflicht, für sich selbst zu sorgen, indem sie Einkommen erzielen, erst für den Notfalle, wenn man so will, dürfen andere Leistungen in Anspruch genommen werden. Insofern ist ihre Forderung also unrealistisch oder sie ist sich nicht darüber im klaren, worauf sie hinausläuft oder sie spricht nicht aus, was beibehalten werden soll: dass nämlich, wie Christoph Butterwegge jüngst einräumte, erwerbsfähige Erwachsene sehr wohl die Verpflichtung haben, erwerbstätig zu sein. Dafür bräuchte es die Sanktionen dann als Disziplinierungsinstrument. Dann sollte es doch deutlich gesagt werden, stattdessen nur schöne Worte.

Einer Meldung von Spiegel Online zufolge, fordere Andrea Ypsilanti in ihrem Buch die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Das wäre dann allerdings überraschend.

Sascha Liebermann

22. Dezember 2017

Bedingungsloses Grundeinkommen und bedarfsgeprüfte Leistungen: entwirrt

In der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen wird nicht selten behauptet, damit es eingeführt werden könne, müssen alle bisher bestehenden Leistungen der Systeme sozialer Sicherung abgeschafft werden. Manche, wie Christoph Butterwegge, nennen das die neoliberale Variante eines BGE - ein einfaches Spiel mit Schubladen. Sie kann nicht als verbreitete Position in der öffentlichen Debatte gelten, wer es also ernst meint mit der Auseinandersetzung, kann sich auf sie nicht berufen. Wer sich dennoch darauf beruft, betreibt bewusste Irreführung. Nur weil Vorstände großer Unternehmen oder Unternehmer für ein BGE sind, so munkeln andere, sei das schon verdächtig. Dabei fällt diese Vorverurteilung auf diejenigen zurück, die sie vornehmen, so, als könne und wolle jeder nur über das nachdenken, was zu seiner vermeintlich sozialen Verortung passe. Auch Thomas Straubhaar räumt in seinem Buch "Radikal gerecht" ein, dass bedarfsgeprüfte Leistungen sehr wohl beibehalten werden können, letztlich sei es eine Frage des politischen Willens, mag er auch selbst die Beibehaltung nicht favorisieren.

Das Hin und Her darum, was aus bedarfsgeprüften Leistungen bei Einführung eines BGE werde, übersieht einen einfachen Zusammenhang. Würde ein BGE eingeführt und würden die bestehenden Systeme vollständig beibehalten, änderte sich die Sachlage dafür, sie beziehen zu können. Wer heute Arbeitslosengeld II beantragen muss, um Einkommen zu haben, bräuchte es dann nicht nur nicht mehr tun (in Abhängigkeit davon, wie hoch ein BGE ausfiele, stellte sich das unterschiedlich dar), er erfüllte schlicht die Bezugsbedingungen nicht mehr. Für Mehrpersonenhaushalte stellte sich die Lage anders dar als für Alleinstehende, während erstere vermutlich ab zwei oder drei Personen die Bedingungen für den Bezug von Wohngeld nicht mehr erfüllen würden, sähe es für letztere womöglich anders aus. Denn bedarfsgeprüfte Leistungen, dafür spricht einiges, müssten - anders als ein BGE - auch in Zukunft haushaltsbezogen ermittelt werden. Es ließe sich also eine Einführung des BGE vorstellen, ohne an bestehenden Leistungen etwas zu ändern, weil ein großer Teil oder gar die meisten Leistungsbezieher die Bedingungen nicht mehr erfüllen würden. Ein solches Szenario ist allerdings unrealistisch, weil vor Einführung eines BGE es naheläge zu prüfen, welche Leistungen der bestehenden Systeme durch es ersetzt werden könnten.

Insofern ist also die Diskussion darum, welche Leistungen heutiger Strickart nach Einführung eines BGE wegfallen könnten, nicht unangemessen, man könnte sie aber auch nachgelagert führen. Die Sache nüchtern betrachtende Sozialpolitiker müssten diesen Zusammenhang eigentlich sehen. Ein Gang durch die Sozialgesetzbücher im Zuge des Abwägens, wie sich ein BGE zu bedarfsgeprüften Leistungen verhält, würde ebenso Klarheit schaffen. Weshalb also, muss man sich fragen, wird dieser Sachverhalt nicht ganz nüchtern diskutiert? Weshalb gehen selbst Kenner der Sache, wie Christoph Butterwegge, Marcel Fratzscher oder auch Andrea Nahles, beinahe an die Decke, wenn es um das BGE geht?

Weil es letztlich eben doch um eine ganz grundsätzliche Frage geht, die unsere politische Ordnung zwar schon längst beantwortet hat, im Selbstverständnis (nicht im alltäglichen Handeln)  der deutschen Bürger aber nur eine geringe Rolle spielt: Mündigkeit, Selbstbestimmung, Vertrauen in die Bereitschaft anderer, sich einzubringen. Wäre es anders, gäbe es längst wirkliche Mehrheiten für ein BGE statt bloßer Meinungsumfragen, die von solch angeblich vorhanden künden.

Sascha Liebermann

23. Oktober 2017

"DGB streitet um Positionierung zu Hartz IV"...

...darüber berichtet Peter Nowak in neues deutschland und bezieht sich auf ein Gutachten der Rechtsabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Das Gutachten, das der DGB-Vorstand nicht veröffentlicht sehen wollte (siehe hier), ist auf der Website von Labournet verfügbar.

21. September 2017

Grundeinkommensbefürworter von Bündnis 90/ Die Grünen lancieren Wahlaufruf

Das Grüne Netzwerk Grundeinkommen hat einen Wahlaufruf veröffentlicht, der bislang von über einhundert Befürwortern eines "Grundeinkommens" aus den Reihen der Grünen unterzeichnet wurde. Damit positionieren sie sich klar.

Was allerdings im Aufruf teils zu lesen steht, ist nicht ganz in Einklang mit dem Programm zur Bundestagswahl oder der Haltung der Spitzenkandidaten. Diese hatten im vergangenen Dezember zum Bedingungslosen Grundeinkommen Stellung bezogen. Darin findet das BGE jedoch kaum Unterstützung.

Im Programm zur Bundestagswahl lautet der Passus zum Grundeinkommen:

"Wir wollen eine breite gesellschaftliche Debatte vorantreiben und Fragen von einer Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, das gesellschaftliche Teilhabe er- möglicht, über die Frage einer Wertschöpfungsabgabe bis hin zu institutionellen Reformen der Sicherungssysteme in den Blick nehmen. Viele von unseren Vorschlägen von der Kindergrundsicherung bis zur Garantierente wurden auch von dem Vorschlag eines Grund- einkommens beeinflusst. Wir wollen diese Ideen weiterdiskutieren. Wir brauchen Antworten auf bisher nicht geklärte Fragen. Dabei wollen wir auch Erfahrungen aus anderen Ländern berücksichtigen und das Grundeinkommen in einem Modellprojekt erproben." ( "Zukunft wird aus Mut gemacht", S. 198)

Ein doch eher vorsichtiges Herantasten.

Zur Abschaffung von Sanktionen im Sozialgesetzbuch heißt es auf S. 205:

"Wir wollen, dass das Grundrecht auf Existenzsicherung einfach und zuverlässig wahrgenommen werden kann. Jobcenter sollen zu Dienstleistern der Arbeitsuchenden werden und kooperativ mit ihnen zusammenarbeiten. Wir stärken die Rechte der Leistungsberechtigten und setzen in der Grundsicherung nicht auf Sanktionen, sondern auf Motivation, Anerkennung und Beratung. Daher wollen wir die Sanktionen abschaffen. Dies gilt insbesondere für die Sonderregeln für unter 25-Jährige und für die Kosten der Unterkunft und Heizung."

Das klingt gut, die Frage ist jedoch, wie realistisch ist dieser Schritt in einem Sozialstaat, der um Erwerbstätigkeit als Norm herumgebaut ist? Lassen sich in diesem Gefüge Sanktionen abschaffen, ohne das ganze Gefüge aufzuheben? Solange selbst für die Sozialhilfe noch gilt, dass ein Dauerbezug nicht vorgesehen ist und Leistungsbezieher wieder, sofern nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen, in den Arbeitsmarkt zurückkehren sollen, kann man es für ziemlich unrealistisch halten, dass Sanktionen abgeschafft werden können (siehe dazu auch hier und hier)

Siehe auch frühere Kommentare zur Haltung der Grünen hier.

Sascha Liebermann

1. Juni 2017

"Die Starre vor dem Fall. Wie ein junger Mensch vom Jobcenter unter das Existenzminimum gedrückt wird - und wie er aus dem System fällt"...

...eine Reportage von Timo Stukenberg auf der Website CORRECT!V.

Angesichts dessen, dass die Praxis der Arbeitsagenturen und Jobcenter nach wie vor von "Jubelberichten über den Arbeitsmarkt" (siehe auch hier) überstrahlt werden, kann nicht oft genug daran erinnert werden, wie wir heute mit denjenigen umgehen, die im Leistungsbezug sind. Und nicht nur mit denjenigen, denn die Gesetzgebung gilt für alle, sie ist also ein Zeichen dafür, wie wir als Gemeinwesen zu den anderen und uns selbst stehen.

Zur Wirkung von Sanktionen siehe hier und hier.


5. September 2016

Rechtsverschärfung durch Rechtsvereinfachung - Neue Anweisung der Bundesagentur für Arbeit

Stefan Sell führt in einem Blogbeitrag aus, was es mit der "Rechtsvereinfachung" auf sich hat, auch Harald Thomé hat in seinem Newsletter vom 31. August darauf hingewiesen.

Wäre die Konsequenz nicht, das Mindesteinkommen auf andere Weise bereitzustellen und damit die Erwerbszentrierung der Sicherungssysteme zu verlassen, die die Legitimationsbasis für Sanktionen abgibt? Das wäre der Schritt zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Über diesen sind sich viele Kritiker des Bestehenden, auch Stefan Sell, doch nicht ganz sicher. Stattdessen fordern manche eine "repressionsfreie Grundsicherung", als könne ein erwerbszentriertes Sicherungssystem auf Sanktionen verzichten.

Sascha Liebermann