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13. April 2017

"Auswirkungen von Sanktionen im SGB II. Überblick über qualitative Studien in Deutschland"...

4. November 2016

Forscher empfehlen Entschärfung von Hartz-IV-Sanktionen - sprach denn je etwas dafür?

Report Mainz berichtete als erstes darüber, nun werden die Befunde einer Studie des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aufgegriffen - siehe Berliner Zeitung, neues deutschland - und die Aufhebung von Sanktionen im Sozialgesetzbuch gefordert. Dass die Studie neue Details zutagefördert, mag der Fall sein, doch aus dem IAB gab es schon früher Hinweise auf die Problematik, siehe hier und hier. doch gab es denn je empirische Belege dafür, dass Sanktionen überhaupt etwas bewirken, geschweige denn die für die ihnen zugrundeliegende Behauptung einer Armutsfalle? Es haben sich schon früher Forscher mit dieser Behauptung beschäftigt und belegt, dass in der Realität ihr nichts entspricht. Hier sind einige Arbeiten, die sich mit dem Theorem beschäftigen:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Wenn zwei Vertreter des Forscherteams im Gespräch in der Report-Sendung dann vorschlagen, man könnte ja positive Anreize schaffen, Belohnungen einsetzen, damit die Leistungsbezieher eine positive Erfahrung machen, es gehe darum, die "Menschen in Arbeit zu kriegen", dann kann man angesichts der Schlussfolgerungen nur staunen. Läge es angesichts der verschiedenen Forschungsergebnisse zum Armutsfallentheorem und zur Autonomie der Lebenspraxis - ganz abgesehen von den Voraussetzungen der Demokratie - nicht auf der Hand, den Bürgern mehr Vertrauen entgegenzubringen? Läge es nicht auf der Hand, einmal die Reichhaltigkeit alltäglicher Erfahrungen zuzulassen, die einen lehren, dass der Einzelne immer seinen Möglichkeiten entsprechend bemüht ist, sein Leben in die eigenen Hände zu nehmen? Was hält uns nur davon ab, sich dieser Realität ernsthaft zu stellen? Die Sanktionspraxis in der Sozialpolitik beruht vor allem auf Vorurteilen und empirisch nicht bestätigten Behauptungen.

Es ist an der Zeit, das einzugestehen. Selbstverständlich sollte es weiterhin Beratungsangebote geben, wenn es aber keine Sanktionsdrohungen, wenn es das Misstrauen nicht mehr gibt, gibt es auch manche Phänomene nicht mehr, mit denen wir es heute zu tun haben. Naiv allerdings ist in meinen Augen die Forderung, die Sanktionen abzuschaffen, ohne die Erwerbsverplichtung aufzugeben. Eine repressionsfreie Grundsicherung kann es im erwerbszentrierten Sozialstaat nicht geben, denn Sanktionen gehören zu ihm seitdem es ihn gibt. Also bleibt nur die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens, wenn diese Vorurteile einmal der Vergangenheit angehören können sollen.

Sascha Liebermann

8. Juli 2015

Ralph Boes hat am 1. Juli mit dem "Sanktionshungern" wieder begonnen

Nach zweieinhalb Jahren "Totalsanktion" durch das Jobcenter Berlin-Mitte hat sich Ralph Boes entschlossen, das Sanktionshungern wieder aufzunehmen. Im Jahr 2012 hatte er schon einmal gehungert, um auf die Folgen der Sanktionen im Sozialgesetzbuch hinzuweisen. Nun will er noch weiter gehen. Folgende Begründung hat er an das Jobcenter geschrieben (vollständige Fassung hier):

"...Auf weitere Hilfe von Freunden (Darlehen) habe ich zu verzichten, weil meine Aufgabe, die Sanktionsgesetze nach Karlsruhe zu bringen, erfüllt ist.

Essenmarken lehne ich genauso ab wie Sanktionen, weil sie nur vordergründig eine Hilfe, in Wahrheit aber ein Mittel der weiteren Entwürdigung sind. (S. hier>>)

Hartz IV ist ein Erpressungssystem: Während der Staat auf der einen Seite die Rationalisierung mit allen Mittel fördert, werden andererseits die dadurch freigestellten Menschen nicht als Freigestellte behandelt sondern zu "Bedürftigen" gestempelt und in einem Maße staatlichen Zwangsmaßnahmen unterworfen, das jeglicher Beschreibung spottet.(Man sehe z.B. die entsprechende Wallraff-Reportage)

Das Mittel der Erpressung ist die erzeugte Angst vorm Tod. Wer nicht bedingungslos sich unterwirft und nicht alles mitmacht, was dem Gesetzgeber und dem Jobcenter an Unsinnsmaßnahmen für ihn einfällt, wer sich nicht in einen Arbeitsmarkt pressen lässt, der immer mehr ein Sklavenmarkt ist, wird mit erst teilweisem, dann dem vollständigen Entzug der Lebensgrundlagen bedroht. Wie viele tausend Menschen sind schon Opfer dieses System geworden.

Die Angst vor dem Tod, die gilt es zu besiegen, wenn man das System besiegen will.
Nach 10 Sanktionen in Folge bin ich in dieser Disziplin geübt.

Mein Leben liegt jetzt ganz in Ihrer Hand -
mit freundlichem Gruß, R.B."

Aktuelle Informationen und Tagebuch des Sanktionshungerns


Angesichts der großen Bedeutung, die für Ralph Boes Entscheidung die Würde des Menschen hat, und auch angesichts der Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht Klarheit schaffen könnte, scheinen mir einige Überlegungen zum Verhältnis von Würde und Demokratie angebracht.

Würde kommt dem Menschen nach unserem Verständnis bedingungslos zu, er muss sie sich weder verdienen, noch kann sie ihm wegen Fehlverhaltens abgesprochen werden. Sie geht jeder Rechtssprechung voraus, weil sie der Grund des Rechts ist. Das Recht kann sie nicht schaffen, es kann nur dazu beitragen, die Verletzung oder Missachtung der Würde nach Regeln der Gesetzgebung zu sanktionieren. Das Recht bringt nicht die Würde hervor, es bringt sie nicht in die Welt (siehe hier). Es ist eine Eigenheit des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschlands, die vermeintliche Unantastbarkeit der Würde in den Grundrechtskatalog aufgenommen zu haben, statt die Grundrechte als Menschenrechte in der Präambel als Fundament vorauszusetzen.

Ralph Boes ist dazu bereit, bis zum Letzten zu gehen, wie er schreibt. Ich kann darin einen Akt der Verzweiflung erkennen und die Wut darüber verstehen, wie wir in unserem Land die Würde des Menschen deuten – ja: wir, der Souverän, der das Parlament beauftragt, stellvertretend Entscheidungen für ihn zu treffen, die wir tragen und verantworten müssen. Das Jobcenter, das mag einem übel aufstoßen und einen ratlos machen, handelt im Auftrag des Gesetzgebers – also in unserem Auftrag, im Auftrag des Souveräns. Es handelt auf einer demokratisch legitimierten Grundlage, es hat ein Mandat erhalten nach den Verfahren, die wir uns gegeben haben. Gegen diese Gesetzgebung vorzugehen, auch wenn sie bis heute eine Mehrheit hinter sich zu haben scheint (denn nirgendwo kündigen sich bedeutende Gegenbewegungen an), sind alle aufgerufen, die sie nicht für richtig halten – selbstverständlich mit demokratischen Mitteln. Dazu gehört es, in die Öffentlichkeit hineinzuwirken und auf diese Missstände hinzuweisen, sie öffentlich zu kritisieren und mit Argumenten dafür zu werben, dass es anders wird – wie es Ralph Boes bislang mit großem Engagement getan hat. Ein solches Engagement setzt die Anerkennung der Würde des Menschen voraus. Das eigene Leben jedoch gegen eine demokratische legitimierte Gesetzgebung einzusetzen, richtet die Grundlage der Demokratie, die Würde des Menschen, gegen die Demokratie selbst.

Sascha Liebermann

5. Juli 2015

"Hartz-IV-Sanktionen sollen möglich bleiben " - Video einer Anhörung des Auschusses für Arbeit und Soziales online



Es war nicht die erste Verhandlung über die Sanktionen im Sozialgesetzbuch (siehe hier) - eine ernüchternde Bestandsaufnahme. Siehe auch die weiteren Links unter dem Video auf Youtube, die unter anderem auf einen Blogbeitrag von Stefan Sell hinweisen. Alle schriftlichen Stellungnahmen für die Sitzung finden sich hier. Siehe unseren Beitrag zur Abschaffung der Sanktionen im Sozialgesetzbuch und was von der Forderung zu halten ist.

9. Juni 2015

"Das gefährdet die Existenz"...

...so Richter Jens Petermann vom Sozialgericht in Gotha, das die Sanktiongsregelung im SGB II vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen will, in einem Interview mit dem mdr. Siehe auch diesen Beitrag des mdr.

Siehe unseren Kommentar zur Frage, ob solche Fragen juristisch oder politisch gelöst werden müssen sowie weitere Kommentare hier und hier zur Geschichte der Sanktionen im Bundessozialhilfe- wie im Arbeitsförderungsgesetz von 1969. An dem heute geltenden Sozialgesetzbuch gibt es Vieles zu kritisieren, es sollte jedoch nicht der Eindruck entstehen, das sei alles von gestern auf heute über uns gekommen - es hat vielmehr Tradition.

8. Dezember 2013

Petition zur Abschaffung der Sanktionen im Sozialgesetzbuch - Zeichnungsfrist endet am 18.12.

Aus aktuellem Anlaß, da die Zeichungsfrist am 18.12. endet, möchten wir noch einmal auf die Petition von Inge Hannemann an den Deutschen Bundestag hinweisen. Sie fordert die Abschaffung der Sanktionen im Sozialgesetzbuch. Hier finden Sie die Petition und die Möglichkeit der Unterzeichnung. Welchen Status und welche Bedeutung Petitonen haben, dazu siehe unseren jüngeren Kommentar hier. Dass eine Abschaffung von Sanktionen im bestehenden Sozialsystem diesem selbst widersprechen würde, dazu siehe den Kommentar hier.

27. April 2012

Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV - Dokumente zur Sitzung vom 26. April

Am 26. April wurden zwei Anträge zur Abschaffung von Sanktionen bei Hartz IV im Deutschen Bundestag abschließend beraten. Die Anträge wurden abgelehnt. Sowohl Die Linke (Bundestagsdrucksache 17/5174) als auch Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 17/3207) hatten Anträge eingebracht.

Für die Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens ist die Debatte ein aufschlussreiches Dokument, denn deutlich wird die Haltung der Verteidiger von Sanktionen. In deren Überlegung steht nicht das Individuum und die ihm ermöglichten Entscheidungsfreiräume im Zentrum. Es geht nicht um die Bürger als Fundament des Gemeinwesens, es geht nicht darum, ihnen den Rücken zu stärken. Vorrang haben die Anständigen: die Erwerbstätigen.

Sitzungsprotokoll
Videomitschnitt der Sitzung

Persönliche Erklärung einiger Abgeordneter von Bündnis 90/ Die Grünen zum Antrag der Linken zur Abschaffung von Sanktionen bei Hartz IV

23. März 2012

Sanktionen bei ALG II - wie sich wehren?

Ralph Boes hat den Sanktionen den Kampf angesagt, einen mit Argumenten. In seinem Brandbrief eines entschiedene Bürgers begründet er sein Vorgehen und in einem Interview beantwortet er Fragen. Jüngst hat er das noch einmal getan (siehe ausführliches Interview vom 17.2.2012 (Youtube)). Mittlerweile haben sich Mitstreiter gefunden, einer davon ist Torsten Büscher. Auch er will sich die Sanktionen nicht einfach gefallen lassen und informiert auf seiner Website - "Hartz IV ohne Sanktionen"-, wie er sich wehrt. Für alle, die sich die Gängelung nicht gefallen lassen wollen und die Kraft haben, sich zu wehren, sind beide Websites hilfreich. Das Ziel kann nur ein BGE sein, doch verteidigen sollten wir uns im Jetzt und nicht erst jenseits davon.

7. Juni 2011

Sanktionen und ihre Wirkungen - Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags

"Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel ”Rechte der Arbeitssuchenden stärken – Sanktionen aussetzen“ (17/3207) sowie der Fraktion Die Linke mit dem Titel ”Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen“ (17/5174) waren Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag." Siehe die ganze Pressemeldung auf der Website des Deutschen Bundestags.

Die gesamte Anhörung ist online verfügbar.

Argumente für die Abschaffung von Sanktionen hat Prof. Dr. Stephan Lessenich in der Anhörung vorgetragen, siehe hier.