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25. November 2019

20. Februar 2018

"Happy und frei oder faul und träge? Pro und contra Grundeinkommen"...

...dass diese Titel immer nötig zu sein scheinen, wie auch immer, eine Podiumsdiskussion des Inforadio RBB. Gäste: Marcel Fratzscher Präsident des  Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung(DIW), Prof. Minna Ylikännö Ph.D., leitende Wissenschaftlerin am finnischen Sozialversicherungsinstitut Kela, Ralph Boes Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V., Michael Bohmeyer Gründer des Vereins  "Mein Grundeinkommen" e.V., Moderation: Ute Holzhey, Leiterin der Inforadio-Wirtschaftsredaktion (rbb)

Wenn man die Einleitungsworte von Marcel Fratzscher hört, könnte man zuerst denken, er habe seine Meinung geändert (im Vergleich zu hier, siehe auch hier), aber dann kommt doch wieder, was er bisher dazu gesagt hat. Ganz deutlich, wenn er das "solidarische Grundeinkommen" für "hervorragend" hält. Ganz wichtig "mit der eigenen Hände Arbeit leben", angesichts der Arbeitsteilung eine Illusion sondergleichen.

Sascha Liebermann

26. Mai 2017

Ralph Boes überreicht Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht

Ralph Boes hat seine Verfassungsbeschwerde dem Bundesverfassungsgericht übergeben. Weitere Informationen finden Sie hier.

17. September 2015

"Er hungert seit 75 Tagen wegen Hartz IV"...

...berichtet die Süddeutsche zur Aktion von Ralph Boes. Auch ist ein Interview mit Diana Aman zum Gesundheitszustand von Ralph Boes und der laufenden Aktion erschienen.

Kommentare von Sascha Liebermann zum "Sanktionshungern" von Ralph Boes hier, hier und hier.

6. September 2015

4. September 2015

"Die Würde des Menschen ist unantastbar..."...

...schrieb Lutz Hausstein auf den Nachdenkseiten über Ralph Boes' Sanktionshungern. Trotz "massiven Drucks" aus der "Bevölkerung", der es vermocht hat, die Sanktionen in die öffentliche Debatte zu bringen, sei nichts geschehen, heißt es in seinem Beitrag. Er zeichnet ein deutliches Bild davon, was die gegenwärtige Sozialgesetzgebung für Folgen hat.

Dass eine Abschaffung der Sanktionen in der Sozialgesetzgebung erstrebenswert ist, steht außer Frage. Doch zu erreichen ist das nur, wenn ein Mindesteinkommen als Regelfall bereitgestellt wird und nicht als Notfall- oder Ausnahmeleistung. Erst ein Bedingungsloses Grundeinkommen ebnet diesen Weg, weil nur es die normative Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit aufhebt. Davon ist in dem Beitrag hingegen keine Rede, obwohl Ralph Boes Engagement gerade vor diesem Hintergrund zu verstehen ist.

Eine auffällige Lehrstelle ist das, denn wer von Menschenwürde spricht, müsste sogleich zu dem Schluss kommen, dass jedes System sozialer Sicherung, das Sicherungsleistungen nur als Ausgleichsleistungen zu fehlendem Erwerbseinkommen rechtfertigt, gerade nicht die Würde der Person im Zentrum hat. Hier besteht ein offener Widerspruch im Denken derer, die zwar mit der Würde des Menschen aus dem Grundgesetz gegen "Hartz IV" argumentieren, aber kein BGE haben wollen (siehe z.B. hier, hier und hier).

Lutz Hausstein argumentiert darüber hinaus ausschließlich juristisch, wenn er die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen hervorhebt. Diese Argumentation ist insofern problematisch, als sie die juristische Auslegungslehre an die Stelle der politischen Willensbildung setzt. Es ist vorstellbar, dass das Bundesverfassungsgericht keineswegs "Hartz IV" für verfassungswidrig erklärt. Für diejenigen, die juristisch argumentieren, wäre damit die Diskussion erledigt oder sie müssten dagegen wiederum den Rechtsweg beschreiten. Die Willensbildung aber sollte in unserer politischen Ordnung in der Öffentlichkeit sich vollziehen, die Bürger als Bürger ansprechen und für einen Gestaltungsvorschlag werben. Im Parlament dann wäre über die Ausgestaltung und Absicherung durch Gesetz zu entscheiden. Nur dort entscheiden wir, wie wir zusammenleben wollen, nicht im Bundesverfassungsgericht (siehe meine Kommentare zu dieser Frage hier und hier).

Sascha Liebermann

31. August 2015

"Nicht mein Wille zu sterben"...

...nochmals ein Beitrag zur Aktion von Ralph Boes in junge welt.

27. August 2015

"“Our system only values people that work. Everyone else has no value, even if they are contributing to society in other ways”...

...so wird Ralph Boes in der Irish Times zitiert, die über seine Aktion berichtet.

24. August 2015

20. August 2015

Lebensmittelgutscheine der Jobcenter in der Praxis...

...eine Darstellung von Ralph Boes.
Sie macht unter anderem deutlich, wie sehr Lebensmittelgutscheine zur Stigmatisierung ihrer Nutzer beitragen und wie die Möglichkeiten bzw. Bedingungen sind, sie einzulösen.

Nachtrag 21.8.: "Essen nach Ermessen", Beitrag der junge Welt zu Lebensmittelgutscheinen












18. August 2015

"Stellungnahme zu Ralph Boes Sanktionshunger" - Antwort auf den offenen Brief von Diana Aman

Am 12. August schrieb mir Diana Aman in einem offenen Brief, der im Newsticker von "Wir sind Boes" veröffentlicht wurde. Sie bezieht sich auf meine Stellungnahme zur Aktion von Ralph Boes, der seit dem 1. Juli im Sanktionshunger ist, wie er es selbst bezeichnet.

"Sehr geehrte Frau Aman,

vielen Dank für Ihr Schreiben, auf das ich gerne antworte.

Dass ich das Ziel der Aktion teile, ist klar, der Weg dahin ist es, den ich nicht teile.

In meiner Stellungnahme vom 8. Juli (nicht 3. Juni, wie Sie schreiben) ging es mir darum, deutlich zu machen, dass die Gestaltung des Zusammenlebens in einer politischen Gemeinschaft von Bürgern nicht vor allem juristisch zu erreichen ist. Wenn ich dort für eine öffentliche Debatte bzw. Willensbildung über die Sozialgesetzgebung, damit auch die Sanktionspraxis, plädiere, dann deswegen, weil in einem demokratischen Gemeinwesen nur ein Ort für die Willensbildung besteht: die Öffentlichkeit. Im Parlament muss die Willensbildung dann zu einem Gesetz führen, in dem sich der politische Wille verbindlich zum Ausdruck bringt. Ein Gesetz, das ein Gemeinwesen nicht mehr haben will, weil es zu der Auffassung gelangt ist, dass es ihm nicht mehr entspricht, muss durch das Parlament aufgehoben werden. Nur so ist die Sanktionspraxis dauerhaft zu beenden. Wobei wir uns darüber klar sein müssen, dass damit das heutige Prinzip der Bereitstellung von Leistungen überhaupt in Frage gestellt ist. Es kann keine nach heutigen Verfahren durchgeführten, bedürftigkeitsgeprüften Leistungen geben, die nicht mit Sanktionsmöglichkeiten - also Leistungsentzug - verbunden sind.

Wenn Sie in ihrer ersten Anmerkung schreiben:

"Ich halte allein die Anfrage beim Bundesverfassungsgericht schon für einen Akt der öffentlichen Willensbildung, welcher die Bürger schon jetzt (und auch hinterher je nach Entscheid) vor die Frage stellt, welche Form des Umganges mit arbeitslosen Menschen sie befürworten oder in Zukunft anstreben wollen".

Wenn Sie anmerken, dass die Anfrage beim Bundesverfassungsgericht schon ein Akt der Willensbildung sei, so möchte ich folgendes zu bedenken geben. Nicht erst durch die Anfrage an das BVerfG muss jeder dazu Stellung beziehen. Die Gesetze, die nun geprüft werden, sind ja schon durch einen Willensbildungsprozess hindurchgegangen, sonst hätten wir sie gar nicht. Die Gesetze sind eine Stellungnahme nach dem Mehrheitsprinzip. Wiederholt waren die Sanktionen Gegenstand von Prüfungsverfahren (z.B. Petitionen), es fand sich aber keine Mehrheit, um sie aufzuheben. Wir müssen also ernst nehmen, dass die Mehrheit der Bürger nicht gegen Sanktionen ist. Das ist nicht überraschend, da Sanktionen schon vor der heutigen Gesetzgebung in der Sozialgesetzgebung vorgesehen waren. Einzig die Verschärfung der Gesetze ist das neue an "Hartz IV"

Die Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht reduziert die Frage der Willensbildung auf eine Frage der juristischen Angemessenheit. Geprüft wird nur, ob ein Gesetz im Einklang mit dem Grundgesetz ist. Gesetze müssen dazu nach juristischen Methoden ausgelegt werden - das hat jüngst der Gothaer Richter Petermann nochmals betont. Das BVerfG prüft und urteilt. Aus gutem Grund hat es keine Durchsetzungsmacht, um seinen Urteilen zur Geltung zu verhelfen. Das Parlament wird durch ein Urteil aufgerufen, dieses Gesetz zu überarbeiten bzw. es dem Urteil entsprechend zu verändern. Wann das geschieht und wie, ist vollkommen offen, weil es nicht erzwungen werden kann. Willensbildung und Rechtsprüfung sind zwei vollkommen verschiedene Dinge. Aus dem einen folgt nicht das andere. Nur dadurch, dass wir in Öffentlichkeit und Parlament Willensbildung betreiben, wird eine Veränderung wirklich.

Ihre zweite Anmerkung lautet:

"Halte ich das Bundesverfassungsgericht für ein mögliches Korrektiv, auch der Mehrheit der Bevölkerung ins Bewusstsein zurück zu rufen, auf welche Abwege wir inzwischen möglicherweise geraten sind, um anschließend die politische Willensbildung neu zu gestalten".

Sie erkennen in einem möglichen Urteil ein Korrektiv. Juristisch kann es das sein, was die Frage betrifft, ob ein Gesetz mit der Verfassung übereinstimmt. Politisch jedoch gibt es großen Rückhalt für die Sanktionen, sonst wäre es zu der Gesetzgebung gar nicht gekommen - und zwar parteiübergreifend. Meine langjährige Erfahrung mit der Grundeinkommensdiskussion hat mir eines in aller Deutlichkeit gezeigt: die außerordentlich große Bereitschaft, andere auf den "richtigen Weg" zu drängen, dafür sind Sanktionen in den Augen vieler offenbar ein wichtiges Instrument. Öffentliche Willensbildung wäre der Ort, um herausfinden, ob nicht Abkehr von dieser Haltung möglich ist, das geht nur mit Argumenten und Offenheit gegenüber dem anderen. Was machen Sie denn, wenn das BVerfG die Sanktionspraxis für legitim hält? Würden Sie dann das Urteil als falsch ablehnen? Mit welchem Recht würde das wiederum geschehen, wenn sie zugleich zuvor das Gericht als Entscheidungsinstanz anrufen? Von seinem Urteil darf die politische Willensbildung nicht abhängen in meinen Augen, sonst entmündigen wir uns selbst.

Sie schreiben dann, während Sie mich zuerst zitieren:

"Das eigene Leben jedoch gegen eine demokratische legitimierte Gesetzgebung einzusetzen, richtet die Grundlage der Demokratie, die Würde des Menschen, gegen die Demokratie selbst.“ An dieser Stelle möchte ich widersprechen: Denn ob die Gesetzgebung wirklich demokratisch legitim ist, ist hier die große Frage."

Woran beurteilen Sie das? Das Parlament als Repräsentant des Souveräns hat dieses Gesetz bzw. diese Gesetze verabschiedet, damit sind sie legitimiert und solange in Kraft, bis sie aufgehoben werden. Andere Verfahren haben wir dafür nicht. Wenn Sie die Legitimität der Gesetzgebung in Frage stellen, müssen Sie sich auf eine andere Legitimationsquelle berufen. Welche sollte das sein? Und wenn Sie sich auf eine andere Geltungsquelle berufen, sprechen Sie dem Parlament die Legitimität ab. Dann würden Sie sich über demokratische Verfahren stellen.

Sie schreiben danach:

"Wäre die Mehrheit der Bevölkerung als auch die Verantwortungsträger in der Politik sich sicher, dass ihre Sanktionspraxis nicht nur legitim, sondern auch legal ist, würde das Sterben eines Bürgers als logische Folge der angewandten Praxis keinerlei Empörung oder Besorgnis hervorrufen."

Auch wenn ich, wie Sie, die Gesetzgebung für unsäglich halte, deute ich die Reaktion und was sie als "logische Folge" bezeichnen anders. Ist denn das "Sterben eines Bürgers" die "logische Folge" der Gesetzgebung wie Sie schreiben? Gab es keine Stellenangebote? Gab es keine Sachgutscheine für Lebensmittel oder anderes? In den Brandbriefen (Zweiter Brandbrief, Erster Brandbrief) schreibt Ralph Boes jedoch ausdrücklich davon, dass er die Sanktionen provoziert und Angebote oder Hilfen abgelehnt habe. Also handelt es sich nicht um eine "logische Folge", er hat vielmehr die Sanktionen bewusst herausgefordert. Es wären also Folgen, die entstanden sind, weil dem Gesetz zuwidergehandelt wurde, worauf dann entsprechend der Gesetzeslage geantwortet wurde. Wo letzteres nicht der Fall ist, wäre es eine Gesetzesverletzung.

Die Empörung, auf die Sie hinweisen, ist vor diesem Hintergrund leicht zu verstehen. Ralph Boes setzt das höchste Gut, das menschliche Leben, gegen das Leben der politischen Gemeinschaft in Gestalt seiner Bürger selbst ein. Damit wird das Leben zum politischen Instrument und ist nicht mehr schützenswertes höchstes Gut. Er richtet sich auf diese Weise selbst gegen den Gehalt von Artikel 1 Grundgesetz, auf den er sich beruft. Dass vielen Bürgern die Sozialgesetzgebung und ihre Folgen nicht bekannt sind, weil sie sich darum nicht scheren, rechtfertigt die Aktion nicht. Als Bürger ist jeder dazu aufgefordert, sich mit solchen Fragen zu befassen, mindestens sich zu erkundigen, wenn es notwendig ist. Wer sich informieren will, kann dies auf einfache Weise im Internet tun, sogar Medienberichte hat es in erheblicher Anzahl gegeben. Selbst wenn das nicht der Fall gewesen wäre, wäre Aufklärungsarbeit gefordert, wie es einige Aktivisten und Ralph Boes samt seiner Mitstreiter ja tun.

Sie schreiben weiter:

"Das Problem der Gesetzgebung liegt ja gerade in ihrer scheinbar selbstimmanenten Widersprüchlichkeit zu ebenfalls bestehenden Grundwerten! Diese mögliche Aporie deutlich zu machen, die bisher öffentlich verborgen bleiben konnte, ist ja das Anliegen von Ralph Boes."

Es muss öffentlich darüber gestritten werden, was unter Menschenwürde zu verstehen ist. Diese Frage stellt sich stets von neuem und ist niemals abgeschlossen. Um die Widersprüchlichkeit - wobei das ja gerade strittig ist - deutlich zu machen, reicht es aufzuklären.

"Demokratie erfordert Transparenz und Offenlegung aller Tatsachen. Ralph Boes legt durch sein Sanktionshungern nun unmissverständlich dar, welches die Folgen des SGBII im schlimmsten Falle sind, so dass das Bild über das SGBII vollständig wird."

Ralph Boes hat diese Folgen willentlich in Kauf genommen durch die bewusste Provokation von Sanktionen. Er verweigert die Annahme von Gutscheinen und folgt den Aufforderungen der Jobcenter nicht, wenn ich recht informiert bin. Dazu wäre er vom Gesetz aber gerade verpflichtet. Dass die Jobcenter anders reagieren könnten, das aber nicht zu tun scheinen, steht auf einem anderen Blatt. Entscheidend aber ist, dass mit dem Hungern das höchste Gut, das menschliche Leben gegen andere eingesetzt wird, wo es auch andere, dieses Leben nicht gefährdende Mittel gäbe.

"Erst jetzt kann sich die Bevölkerung eine echte Meinung bilden. Die Aktion ruft deutlich zu politscher Willensbildung auf, indem sie jeden Einzelnen anregt, sich bezüglich dieses Gesetzes zu positionieren. Ralph Boes bezeichnet seine Aktion folglich auch als "Experiment mit der Wahrheit“."

Was heißt "echte Meinung"? Es gab ohne die Aktion genügend Möglichkeiten, sich dazu eine Meinung zu bilden. Wiederholt wurde in den Medien über die Gesetzgebung und mögliche Folgen berichtet in den vergangenen Jahren. Es gibt etliche Veröffentlichungen dazu, es gab Anhörungen im Petitionsausschuss.

Ist Willensbildung, die unter Einsatz des Lebens betrieben wird, frei? Sie lässt den anderen gerade nicht in seiner Willensbildung frei, sie stellt ihn vor die Alternative: Leben oder Tod.
Statt auf die Einsicht durch Argumente zu setzen, wird die Basis jeglichen Argumentierens - das Leben selbst - als Instrument benutzt. Willensbildung hingegen setzt Leben voraus, nur deswegen kann sie plural sein. Das Leben gegen die nach demokratischen Verfahren zustandegekommen Gesetze zu richten, richtet sich gegen die politische Ordnung, die den Schutz menschlichen Lebens in ihr Zentrum stellt: die Demokratie.

Sascha Liebermann

13. August 2015

"Eingriff in Grundrechte"...

...unter diesem Titel berichtet die junge welt von einer Veranstaltung mit dem Gothaer Richter Jens Petermann über die Sanktionspraxis der Jobcenter und die dazu bestehende Gesetzgebung (siehe frühere Meldungen bei uns hier). Petermann gehört der Kammer des Gothaer Sozialgerichts an, die im Juni das Bundesverfassungsgericht zu einer Klärung angerufen hat, ob die Gesetzgebung und Sanktionspraxis verfassungsgemäß ist. Eine Passage aus dem Artikel sei hier zitiert:

"Petermann sprach von einer juristischen und einer politischen Ebene, auf der die Praxis angegangen werden müsse. Letztere beschreibe die Stimmung, unter der die Agenda entstanden ist und fortgeführt wird. »Die Mehrheit ist meiner Einschätzung nach pro Sanktionen«, sagte er. Dabei spiele das Menschenbild vom »faulen Erwerbslosen« und gleichzeitiges Ausblenden wirtschaftlicher Faktoren eine tragende Rolle. Hier seien kritische Politiker gefordert. Bundestagsfraktionen könnten beispielsweise eine Normenkontrollklage in Karlsruhe erwirken. Diese würden in der Regel schneller beschieden als Richtervorlagen..."

Auf diesen Umstand habe ich meinem Beitrag zur Aktion von Ralph Boes hingewiesen. Die Gesetze, die die Sanktionspraxis ermöglichen, sind nach demokratischen Verfahren zustande gekommen, dadurch sind sie legitimiert. Wer sie für nicht legitim hält, muss dagegen mit politischen Mitteln vorgehen, wobei stets vorausgesetzt bleiben muss, dass die Würde des Menschen Grundlage jeden Handelns bleibt. Das ist eine eminent politische und keine juristische Frage. Sich über die Geltung des Rechts einfach hinwegzusetzen ist ein Willkürakt und zieht - wir vor etlichen Jahren in der Diskussion um zivilen Ungehorsam deutlich wurde - entsprechende Konsequenzen nach sich. Die Geltung des Rechts muss dann wiederhergestellt werden. Die Alternative wäre, sich der Rechtslage zu beugen, so bitter das für jeden sein muss, der mit ihr nicht einverstanden ist. Ein nach demokratischen Verfahren zustandegekommenes Gesetz steht in seiner Geltung jedoch über dem Einzelnen.


Petermann wird weiter so zitiert:

"...Juristisch gehe es um die Auslegung von Gesetzen. Die sei sehr unterschiedlich. So deklarierte das BVerfG das physische und soziokulturelle Existenzminimum als »dem Grunde nach unverfügbar«. Aus dem Zusatz »dem Grunde nach« bastelten einige »Experten« die Einschränkung, dass Bedürftige verpflichtet werden könnten, ihr Minimum nur unter Einhalten von Auflagen zu erhalten. »Das ist schlicht falsch«, rügte Petermann. Ein weiteres Problem sieht er darin, dass Jobcenter bei Klagen von Betroffenen von der Zahlung der Gerichtskosten ausgenommen seien. Andere Behörden und Krankenkassen müssten etwa 150 Euro pro Verfahren löhnen. »Hätten Jobcenter auch diesen Druck, würde sich vielleicht etwas ändern«, vermutet Petermann."

Wie Petermann selbst herausstellt, ist die juristische Frage eine, in der es um die Auslegung von Gesetzen im Verhältnis zur Verfassung geht. Es geht also nicht mehr um demokratische Verfahren, sondern um juristische Methodenlehre. Petermann legt die Verfassung anders aus, als es bisher getan wurde, andere legen sie anders aus. Wenn er davon spricht, dass die hier monierte Auslegung "falsch" sei, ist das dann eine Schlussfolgerung aus der juristischen Auslegungstechnik oder eine aus einem politischen Werturteil? Nehmen wir den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht die Gesetzeslage und Sanktionspraxis für verfassungsgemäß hielte, was dann? Sollte deswegen das politische Ringen um eine Veränderung unterlassen werden? Natürlich nicht, da es hierbei nicht um juristische Auslegungstechnik geht, sondern um Willensbildung. Das Bundesverfassungsgericht fragt und prüft nicht, wie wir zusammenleben wollen, genau darum jedoch geht es jedoch in der Diskussion und in der Aktion von Ralph Boes. Die Selbstbestimmung des Souveräns einer politischen Ordnung, also der Gemeinschaft von Bürgern, findet ihren entscheidenden Ausdruck gerade in der Gesetzgebung. Sie findet im Parlament statt. Aus gutem Grund hat das Bundesverfassungsgericht keine Durchsetzungsmacht, es kann keine Exekutive beauftragen, seine Urteile durchzusetzen. Das sollten wir ernst nehmen.

Ohnehin ist es eine sonderbare Eigenheit des Grundgesetzes, die Würde des Menschen nicht in ihrer Geltung vorauszusetzen und sich zu ihr in der Präambel zu bekennen, wie es in anderen Verfassungen der Fall ist. Das Grundgesetz erhebt mit Artikel 1 die Würde zu einem Wert, der erst durch es geschaffen werde. Eine Abschaffung oder Außerkraftsetzung der Verfassung würde dann eine Abschaffung oder Außerkraftsetzung der Würde zur Folge haben. Das wäre die Konsequenz daraus, die Würde des Menschen juristisch zu betrachten, nicht politisch.

Sascha Liebermann

5. August 2015

Ralph Boes' Sanktionshungern" dauert an

Vor etwas mehr als vier Wochen hat Ralph Boes wieder mit dem "Sanktionshungern" begonnen. Wir haben in einem Beitrag darauf hingewiesen und Sascha Liebermann hat dazu Stellung bezogen, wie er zu der Haltung steht, mit der um den Preis des eigenen Lebens für ein politisches Ziel gekämpft wird. Die Aktion hat Befürwortung wie Kritik gefunden, eine differenzierte Kritik von Inge Hannemann. Die Originalquelle bei Facebook konnten wir leider nicht finden.

Nachtrag vom 14. August: Ralph Boes hat mittlerweile auf Inge Hannemann erwidert.

8. Juli 2015

Ralph Boes hat am 1. Juli mit dem "Sanktionshungern" wieder begonnen

Nach zweieinhalb Jahren "Totalsanktion" durch das Jobcenter Berlin-Mitte hat sich Ralph Boes entschlossen, das Sanktionshungern wieder aufzunehmen. Im Jahr 2012 hatte er schon einmal gehungert, um auf die Folgen der Sanktionen im Sozialgesetzbuch hinzuweisen. Nun will er noch weiter gehen. Folgende Begründung hat er an das Jobcenter geschrieben (vollständige Fassung hier):

"...Auf weitere Hilfe von Freunden (Darlehen) habe ich zu verzichten, weil meine Aufgabe, die Sanktionsgesetze nach Karlsruhe zu bringen, erfüllt ist.

Essenmarken lehne ich genauso ab wie Sanktionen, weil sie nur vordergründig eine Hilfe, in Wahrheit aber ein Mittel der weiteren Entwürdigung sind. (S. hier>>)

Hartz IV ist ein Erpressungssystem: Während der Staat auf der einen Seite die Rationalisierung mit allen Mittel fördert, werden andererseits die dadurch freigestellten Menschen nicht als Freigestellte behandelt sondern zu "Bedürftigen" gestempelt und in einem Maße staatlichen Zwangsmaßnahmen unterworfen, das jeglicher Beschreibung spottet.(Man sehe z.B. die entsprechende Wallraff-Reportage)

Das Mittel der Erpressung ist die erzeugte Angst vorm Tod. Wer nicht bedingungslos sich unterwirft und nicht alles mitmacht, was dem Gesetzgeber und dem Jobcenter an Unsinnsmaßnahmen für ihn einfällt, wer sich nicht in einen Arbeitsmarkt pressen lässt, der immer mehr ein Sklavenmarkt ist, wird mit erst teilweisem, dann dem vollständigen Entzug der Lebensgrundlagen bedroht. Wie viele tausend Menschen sind schon Opfer dieses System geworden.

Die Angst vor dem Tod, die gilt es zu besiegen, wenn man das System besiegen will.
Nach 10 Sanktionen in Folge bin ich in dieser Disziplin geübt.

Mein Leben liegt jetzt ganz in Ihrer Hand -
mit freundlichem Gruß, R.B."

Aktuelle Informationen und Tagebuch des Sanktionshungerns


Angesichts der großen Bedeutung, die für Ralph Boes Entscheidung die Würde des Menschen hat, und auch angesichts der Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht Klarheit schaffen könnte, scheinen mir einige Überlegungen zum Verhältnis von Würde und Demokratie angebracht.

Würde kommt dem Menschen nach unserem Verständnis bedingungslos zu, er muss sie sich weder verdienen, noch kann sie ihm wegen Fehlverhaltens abgesprochen werden. Sie geht jeder Rechtssprechung voraus, weil sie der Grund des Rechts ist. Das Recht kann sie nicht schaffen, es kann nur dazu beitragen, die Verletzung oder Missachtung der Würde nach Regeln der Gesetzgebung zu sanktionieren. Das Recht bringt nicht die Würde hervor, es bringt sie nicht in die Welt (siehe hier). Es ist eine Eigenheit des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschlands, die vermeintliche Unantastbarkeit der Würde in den Grundrechtskatalog aufgenommen zu haben, statt die Grundrechte als Menschenrechte in der Präambel als Fundament vorauszusetzen.

Ralph Boes ist dazu bereit, bis zum Letzten zu gehen, wie er schreibt. Ich kann darin einen Akt der Verzweiflung erkennen und die Wut darüber verstehen, wie wir in unserem Land die Würde des Menschen deuten – ja: wir, der Souverän, der das Parlament beauftragt, stellvertretend Entscheidungen für ihn zu treffen, die wir tragen und verantworten müssen. Das Jobcenter, das mag einem übel aufstoßen und einen ratlos machen, handelt im Auftrag des Gesetzgebers – also in unserem Auftrag, im Auftrag des Souveräns. Es handelt auf einer demokratisch legitimierten Grundlage, es hat ein Mandat erhalten nach den Verfahren, die wir uns gegeben haben. Gegen diese Gesetzgebung vorzugehen, auch wenn sie bis heute eine Mehrheit hinter sich zu haben scheint (denn nirgendwo kündigen sich bedeutende Gegenbewegungen an), sind alle aufgerufen, die sie nicht für richtig halten – selbstverständlich mit demokratischen Mitteln. Dazu gehört es, in die Öffentlichkeit hineinzuwirken und auf diese Missstände hinzuweisen, sie öffentlich zu kritisieren und mit Argumenten dafür zu werben, dass es anders wird – wie es Ralph Boes bislang mit großem Engagement getan hat. Ein solches Engagement setzt die Anerkennung der Würde des Menschen voraus. Das eigene Leben jedoch gegen eine demokratische legitimierte Gesetzgebung einzusetzen, richtet die Grundlage der Demokratie, die Würde des Menschen, gegen die Demokratie selbst.

Sascha Liebermann

31. Mai 2014

Kölner Initiative wirbt mit Bodenzeitung für das Bedingungslose Grundeinkommen

Eine schöne Aktion der Kölner Grundeinkommensinitiative, um das BGE ins Gespräch zu bringen. Weitere Fotos finden Sie hier. Hier weitere Infos zur Aktion.













17. Februar 2014

"Auf dem Weg..." - Ralph Boes unterwegs

Heute startet Ralph Boes (siehe hier und hier)seine "Tour" durch Deutschland, auf der er über die Auswirkungen heutiger Sozialpolitik (Arbeitslosengeld II usw.) informieren, mit Betroffenen ins Gespräch kommen und auf Alternativen aufmerksam machen möchte. Zentral natürlich hierfür ist das Bedingungslose Grundeinkommen.

6. Juni 2013

"Der archimedische Punkt" - u.a. eine Kurzdarstellung der 'Konsumsteuer"


Zur Konsumsteuer ab Minute 17. Siehe auch die instruktive Darstellung dazu von Ralph Boes. Eine andere Sicht auf diese Zusammenhänge hat Paul Kirchhof, eine durch und duch juristische allerdings.

6. Dezember 2012

Der Geist von Hartz IV - bei Maischberger und Anne Will

Zweimal bestand in dieser Woche die Möglichkeit, den Geist der Sozialgesetzgebung in seiner Lebendigkeit zu erfahren. In der ersten Sendung, Menschen bei Maischberger, war durch die Einladung von Ralph Boes und Katja Kipping (Die Linke) auch das Bedingungslose Grundeinkomen Thema (Sendung online verfügbar via youtube). Schon der Titel "Wer arbeitet, ist der Dumme" zielte auf bestimmte Werthaltungen. So klischeehaft er ist, so sehr fasste er zuspitzend zusammen, weshalb wir Hartz IV haben. Enno Schmidt hat einen guten Kommentar zur Sendung verfasst. Alle vertraten in der Sendung, was sie zu vertreten hatten, eine Diskussion wurde daraus nicht. Schönfärberisch wurde über die Folgen der Sozialgesetzgebung gesprochen, die Anlass der Sendung war. Dabei hätte sachlich darüber diskutiert werden können, was es für unser Gemeinwesen bedeutet, eine solche Sozialgesetzgebung zu haben und ob wir sie zukünftig wollen. Ob wir damit nicht alles untergraben, was für unser Bestehen wichtigt ist: Freiheit, Demokratie, Solidarität und Leistung. Diese Frage ist keine juristische, es geht nicht um Rechtsauslegung, sie ist politisch, es geht um Gestaltung unseres Zusammenlebens. 

Das Archiv Grundeinkommen hat einige Presseartikel und andere Stellungnahmen zur Maischberger-Sendung gesammelt.

In der zweiten Sendung, Anne Will, ging es ebenfalls um die Sozialgesetzgebung. Wie in der ersten Sendung erkennen Befürworter wie auch einige Kritiker der Sozialgesetzgebung nicht den Zusammenhang zwischen Anspruchs- bzw. Bedarfsprüfung und Stigmatisierung unter heutigen Bedingungen (mit einem BGE änderte die Bedarfsprüfung für Bedarfe über das BGE hinaus ihren Charakter). Selbst diejenigen, die eine Aufhebung von Sanktionen befürworten, meinen, damit wäre ein Sicherungssystem geschaffen, das Druck von den Menschen nähme (siehe hier und hier). Das kann getrost als naiv betrachtet werden, denn nicht die Sanktionen alleine erzeugen die Stigmatisierung, sie verstärken sie nur. Der Status der Notfallleistungen, die nach Anspruchs- bzw. Bedarfsprüfung stets nach Maßgabe des Vorrangs von Erwerbstätigkeit gewährt werden, ist es, der die Stigmatisierung bedingt. Wer aber, wie auch einige Kritiker der Sanktionen (die häufig den "alten" Sozialstaat verteidigen), die das Sozialgesetzbuch vorsieht, den Vorrang von Erwerbstätigkeit für richtig erachtet, nimmt die Stigmatisierung in Kauf.

Wertvoll, wirkliche Arbeit ist eben nur Erwerbsarbeit - alles andere ist ein schönes Hobby. Markus Söder bemerkte gar nicht, wie er durch seine Ausführungen in der Maischberger-Sendung, das Engagement seiner Frau, die sich um ihre vier Kinder kümmert, herabwürdigte. Diese Herabwürdigung ist eine Folge der Überbewertung von Erwerbstätigkeit und degradiert Familie ebenfalls zu einer nachgeordneten Angelegenheit.

Sascha Liebermann

28. November 2012

Sanktionshungern ausgesetzt - Sanktionen aufgehoben

Ralph Boes, der Anfang November sein Sanktionshungern begann, hat es gestern vorerst beschlossen. Anlass war die Rücknahme der Sanktionen durch das Jobcenter. Hier geht es zu seiner Stellungnahme.

9. November 2012

"Das ist kein Hungerstreik" - Ralph Boes im Interview

Im Interview mit Neues Deutschland erläutert Ralph Boes seine Motive für das "Sanktionshungern".

Nachtrag 10.11: Weitere Presseartikel sind erschienen - "Kipping appelliert an von der Leyen"
und "Dann sollen die Damen und Herren mal abwarten"