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1. Juli 2021

"Sanktionen können sich längerfristig auf die Beschäftigungsqualität auswirken"...

...darum geht es in einem Beitrag von Markus Wolf, der im IAB-Forum über „Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020“ berichtet. Überraschend sind diese Befunde nicht. Leider erlauben die dazu genutzten standardisierten Daten keine Einsichten in die konkrete Problemlage von Leistungsbeziehern und wie sie mit ihr umgehen. Instruktiver sind dann Studien wie die zur sogenannten Armuts- bzw. Arbeitslosigkeitsfalle, in deren Rahmen immerhin ausführliche Interviews geführt wurden:

"Zur Kritik des Armutsfallentheorems" (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
"Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform" (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
"Wer sitzt in der Armutsfalle?" (Ronald Gebauer, Hanna Petschauer, Georg Vobruba)
"Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems" (Ronald Gebauer)

Ein Mangel ist darin allerdings, dass man nichts darüber erfährt, wie sie ausgewertet wurden, wie dabei vorgegangen wurde.

Interessant hierfür auch die Arbeit von Franz Erhard "Die Erfahrung von Armut"

Sascha Liebermann

17. Januar 2019

"Findet die Politik aus der Armutsfalle heraus?"...

...nach wie vor aktuell, obwohl schon mehr als 15 Jahre alt, ein Interview mit Georg Vobruba über seiner und seiner Kollegen Forschungen zur sogenannten Armutsfalle. An der Gewichtigkeit der Befunde hat sich nichts geändert. Hier einige Zitate aus dem Interview:

Vobruba: "Will man wissen, wie Menschen handeln, muss man sie anschauen und ihnen nicht irgendwelche Handlungslogiken wie Kuckuckseier unterschieben. Das allerdings wird gern gemacht, in der Ökonomie sowieso und bei den Sozialwissenschaften gibt es auch gewisse Tendenzen."

Vobruba: "Die Standardökonomie - stützt sich, höflich gesagt, vornehmlich auf Axiome und daraus abgeleitete Schlussfolgerungen. Und eines der Axiome lautet: Bei unzureichendem zusätzlichem Einkommen wird Arbeitskraft nicht angeboten. "

Vobruba: "Die überwiegende Anzahl der Sozialhilfeepisoden ist ziemlich kurz. Die Leute verlassen also das Sozialhilfesystem. Und das obwohl in der Tat in vielen Fällen der Abstand zwischen Lohn und Lohnersatzleistung nicht gerade groß ist. Anders gesagt: Die allermeisten Leute gehen auch dann arbeiten, wenn die zustehenden Lohnersatzleistungen relativ nah am beziehbaren Lohn liegen."

Vobruba: "Man forscht und forscht, und wenn es jemand zur Kenntnis nimmt, so freut es einen. Ich würde mich aber hüten, Forschung zu betreiben mit Blick auf Politik und erst recht mit Blick auf irgendeine Partei ... Stellen wir es uns realistisch vor: Soll sich die SPD hinstellen und sagen "Liebe Bevölkerung, das mit dem Abbau der Arbeitslosigkeit wird nun mal nichts mehr. Nehmt es uns nicht übel."

Vobruba: "Ja! Natürlich! Die Anerkennung der Realität als Realität ist immer der erste Schritt, Politik zu machen. Aber die Anerkennung dieser Realität ist sehr schwer. Das Beschäftigungsthema ist so stark besetzt, dass, wer da auch nur den Verdacht erweckt, er sei nicht besten Willens, sich wahrscheinlich unheimliche Probleme einhandelt."

Hier weitere Arbeiten von Vobruba und Kollegen zu dieser Thematik:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Sascha Liebermann

19. April 2018

"Holt die Leute raus!"...

...ein Beitrag von Wolfgang Strengmann-Kuhn in derFreitag, in dem zwar nicht für ein Bedingungsloses Grundeinkommen argumentiert wird, aber für eine Verbesserung im bestehenden System mit Garantieelementen. Es geht darin auch um die Abschaffung der Sanktionen (siehe dazu hier) und das sogenannte Lohnabstandsgebot, das letztlich auf das Theorem der Armutsfalle zurückgeht (siehe dazu hier).

20. März 2018

Keine Spur von Aufbruch...

...so klingt zumindest, wie die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey im Tagesspiegel zitiert wird:

„Es geht darum, dass eigentlich der Abstand zu denjenigen, die arbeiten, größer sein müsste. Das heißt nicht, dass man die Sätze senken soll. Aber man sollte schauen, wie können diejenigen, die arbeiten, besser verdienen.“

Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, dass das sogenannte Lohnabstandsgebot, hinter dem das Armutsfallentheorem steht, eine empirielose Annahme ist, die sich als Vorurteil unbeirrt hält. Siehe dazu nachstehende Studien:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Wer den Menschen Verhandlungsmacht gibt, ermöglicht ihnen auch, über ein aus ihrer Sicht angemessenes Einkommen zu verhandeln. Das spricht für ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Wer für den ersten Arbeitsmarkt nicht geeignet ist, weil er andere Sorgen hat, könnte auf der Basis eines BGE sich anders orientieren, statt einem unerreichbaren Ziel hinterherrennen zu müssen.

Weiter wird sie so zitiert:

„Arbeit muss sich lohnen. Und Menschen müssen befähigt werden statt nur versorgt wenden.“ Unser Ziel müsse es sein, dass nicht - wie in Berlin-Neukölln - 75 Prozent des Haushaltsbudgets für Sozialleistungen ausgegeben werden müssen. Das sei kein normaler Zustand „Wir müssen dahin kommen, dass mehr Menschen ein selbstbestimmtes Leben über die Arbeit auch führen. Und dafür müssen wir sie fördern.“

Dieser Gegensatz zwischen Befähigung und Versorgung ist falsch. Eine auskömmliche Einkommenssicherung, z. B. durch BGE, "befähigt" insofern, als jemand mit Einkommen versorgt ist. Er kann dann in Angriff nehmen, was er für wichtig und richtig erachtet. Eine sozialpolitische Grundfrage ist, will man nun dem Einzelnen Verhandlungsmacht geben und dann sehen, was er darüber hinaus benötigt oder will man ihn "von oben" auf den rechten Weg führen. Das erste ist, was ein BGE anstrebt, das zweite findet man z. B. in der Haltung Marcel Fratzschers.

Sascha Liebermann

2. Februar 2018

"Freiheit ist ein mächtiger Produktionsfaktor"...

...ein Interview mit Philippe van Parijs, einem der Gründer des Basic Income European (heute: Earth) Network, im Magazin brand eins (Heft 1, 2018). Das Interview enthält viele interessante Bemerkungen, z.B. über die Frage einer schrittweisen Einführung, die Höhe des Betrags, den Rückgang des Arbeitsangebots, das entstehende Leistungspotenzial, ein Partizipationseinkommen und Feldexperimente (siehe hier und hier). Dass van Parijs ohne weitere Kommentierung die Beseitigung der Armutsfalle für einen Effekt eines auch niedrigen BGE hält, überrascht angesichts der mangelnden empirischen Belege dafür, dass die Armutsfalle tatsächlich ein Problem darstellt. Siehe dazu diese differenzierten Darstellungen:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Am Ende zitiert van Parijs den deutschen Soziologen Max Weber mit einer Passage, die sich am Ende seines berühmten Aufsatzes "Politik als Beruf" findet.Ich gebe hier den gesamten Absatz wieder, die von van Parijs zitierte Stelle ist hervorgehoben:

"Die Politik bedeutet ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich. Es ist ja durchaus richtig, und alle geschichtliche Erfahrung bestätigt es, daß man das Mögliche nicht erreichte, wenn nicht immer wieder in der Welt nach dem Unmöglichen gegriffen worden wäre. Aber der, der das tun kann, muß ein Führer und nicht nur das, sondern auch – in einem sehr schlichten Wortsinn – ein Held sein. Und auch die, welche beides nicht sind, müssen sich wappnen mit jener Festigkeit des Herzens, die auch dem Scheitern aller Hoffnungen gewachsen ist, jetzt schon, sonst werden sie nicht imstande sein, auch nur durchzusetzen, was heute möglich ist. Nur wer sicher ist, daß er daran nicht zerbricht, wenn die Welt, von seinem Standpunkt aus gesehen, zu dumm oder zu gemein ist für das, was er ihr bieten will, daß er all dem gegenüber: “dennoch!” zu sagen vermag, nur der hat den “Beruf” zur Politik."

Besser lässt es sich nicht ausdrücken.

Sascha Liebermann

21. Juni 2017

"...und keiner hat mehr einen Anreiz, dafür zu sorgen, dass diese Menschen jemals aus diesem prekären Einkommenssegment entkommen..."

Ein Gespräch zwischen Anke Hassel (Hertie School of Governance/ WSI Hans Böckler Stiftung) und Thomas Straubhaar (Universität Hamburg) in der Wirtschaftswoche (siehe auch dieses Interview mit Anke Hassel) unter dem Titel "Bedingungsloses Grundeinkommen. Geld für gar nichts?". Meine früheren Kommentare zur Haltung von Anke Hassel zum BGE finden Sie hier. Zu Thomas Straubhaars Argumentation habe ich mich ebenso wiederholt geäußert, siehe hier. Es ist nicht allzulange her, dass er die Hartz-Reformen gelobt hat, siehe hier. Damals sagte Straubhaar z. B. folgendes:

"Viele Komponenten der Hartz-Gesetze haben sich als reine Luftnummern erwiesen und haben viel Geld gekostet. Aber entscheidend war der Mentalitätswechsel, der durch die kürzeren Bezugszeiten von Arbeitslosengeld befördert wurde. Dadurch stieg für viele Menschen der Druck, sich rasch nach einer neuen Arbeit umzuschauen, weil sonst sehr schnell Hartz-IV-Verhältnisse drohen."

Mit seiner Argumentation für ein BGE heute passt das überhaupt nicht mehr zusammen. Was ist denn der Erfolg einer solchen Politik des Drucks, die er mittlerweile nicht für förderlich hält? Das Gespräch stammt aus dem Jahr 2012, womöglich ist ein "Ruck" durch ihn gegangen. Und damals lagen schon lange die Befunde dazu vor, ob der Bezug von Arbeitslosengeld oder vergleichbaren Leistungen, Menschen davon abhält, den Bezug wieder zu verlassen, siehe hier.

Nun zum Gespräch mit Anke Hassel in der Wirtschaftswoche. Ob es Missverständnisse oder willentliche Entstellungen der differenzierten Argumente für ein BGE sind, dass Anke Hassel folgendes sagt?

"Hassel: Nein, denn dadurch [durch ein BGE, SL] würden ja alle sozialen Sicherungssysteme wegfallen. Das wäre ein fataler Fehler. Wir würden alles dem Einzelnen oder dem Markt überlassen, also den privaten Kranken- und Rentenversicherungen. Doch das sind keine Solidargemeinschaften. Das wäre ein Rückschritt in unserer Entwicklung des Wohlfahrtsstaates. Stattdessen hätten wir eine Gießkanne, die über alle Menschen einen gewissen Geldbetrag ausschüttet."

Straubhaar reagiert darauf und weist auf die Ineffizienz des heutigen Systems sozialer Sicherung hin, wenn es um die Einkommenssicherung geht. Der Vorwurf, es werde mit der Gießkanne Geld verteilt, kann ja gar keiner sein, weil das BGE gerade, weil es "mit der Gießkanne" auf alle verteilt wird, eine Einkommenssicherheit über die gesammte Lebensspanne verschafft. Bedarfsgeprüfte Leistungen müssen ja fortbestehen, wenn der Zweck eines BGE, die Handlungsmöglichkeiten zu erweitern, für alle auch erreicht werden können soll.

Oder dies:

"Hassel: Ich habe überhaupt nichts dagegen, Kapitaleinkommen höher zu besteuern. Womit ich ein Problem habe, ist die Grundannahme, dass wir Beschäftigung verlieren. Die Arbeit wird uns nicht ausgehen. Wir haben den höchsten Beschäftigungsstand seit 25 Jahren. Mit dem Grundeinkommen gäbe es eine Gruppe, die nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen würde. Das wäre ein Nachteil für die soziale Mobilität in diesem Land."

In der Diskussion um "das Ende der Arbeit", die in der Digitalisierungsdebatte eine Neuauflage erhält, ist es nicht weniger seriös, wenn Hassel nun der Digitalisierungseuphorie entgegenhält, das alles mehr oder weniger beim Alten bleibt. Dass hier so ohne Vorbehalt der Beschäftigungsstand gefeiert wird, überrascht ebenso, siehe hier. Soziale Mobilität scheint nur dann zu bestehen, wenn ein Einkommensaufstieg angestrebt wird, weshalb? Könnte diese Mobilität nicht ebenso darin bestehen, sich anderweitig zu engagieren? Diese Mobilität wäre dann nicht eine, die in Einkommen, sondern in Erfahrung gemessen wird. Und weshalb ist soziale Mobilität überhaupt ein Selbstzweck? Wir schreiben auch heute niemandem vor, dass er sozial mobil zu sein hat. Wenn er es will, ist das eine andere Sache.

Weiter sagt sie:

"Hassel: Das leuchtet mir überhaupt nicht ein. Wenn Sie allen ein Grundeinkommen geben von einer Summe, die unter der Armutsgrenze liegt, kann jeder Arbeitgeber sagen: Du hast dein Grundeinkommen, also kannst du günstiger bei mir arbeiten. Wer heute für zwölf Euro arbeitet, würde dies künftig vielleicht noch für 4,50 Euro tun. Menschen, die unter unanständigen Bedingungen arbeiten, stünden in Konkurrenz zu Robotern. Und dass dann die Mehrheit der Betroffenen sagt: Super, dann gehe ich meinen Neigungen nach, das ist doch völlig unrealistisch."

In dieser Passage kommen mehrere Dinge zusammen. Ein zu niedriges BGE hätte in der Tat andere Auswirkungen als ein auskömmliches. Weshalb es notwendig unter der Armutsgrenze sein sollte, ist hier nicht ersichtlich. Dass, wo verhandelt werden kann, die Löhne sich entwickeln, ist unbestritten und in der Tat, kann das BGE nicht einfach "oben drauf" kommen, auch das ist richtig. Dennoch aber wäre es denkbar, dass die Einkommenssumme aus BGE und Lohn höher ausfällt als heute nur aus Lohn. Weshalb aber wäre das ein Problem, wenn der Einzelne nicht gezwungen werden könnte, Arbeitsbedingungen anzunehmen? Auch in der BGE-Welt wäre es möglich, für eine angebotene Leistung keine Nachfrage zu finden, derjenigen wäre dann lediglich nachfrage-, aber nicht BGE-los. Im Unterschied zu heute verfügte er über ein nicht-stigmatisierendes Einkommen von der Wiege bis zur Bahre. Das ist ein erheblicher Unterschied zur gegenwärtigen Lage.

Deutlich wird der Kontrast zwischen Anke Hassel und Straubhaar in der folgenden Passage:

"Hassel: Das ist eine Stilllegeprämie für alle, die in diesem Segment tätig sind. Die gehen dann vielleicht noch für drei Euro arbeiten, sind versorgt – und keiner hat mehr einen Anreiz, dafür zu sorgen, dass diese Menschen jemals aus diesem prekären Einkommenssegment entkommen. So wie es heute auch schon ist."

Sie sieht nicht, dass das BGE "diese Menschen" ja überhaupt einmal ernst nimmt und ihnen eine Basis verschafft, die nicht abhängig ist von Erwerbstätigkeit. Heute haben sie die Basis doch gerade nicht. Darauf entgegnet Straubhaar:

"Straubhaar: Wer sich weiterbilden möchte, hat erst auf Basis des Grundeinkommens alle Freiheiten dazu. Die Betroffenen bleiben nicht so wie heute aus Existenzgründen am aktuellen Job kleben, nur weil sie sich eine Auszeit für Weiterbildung nicht leisten können.

Hassel: Es gibt doch jetzt schon viele Menschen, die in vergleichbaren materiellen Verhältnissen leben. Und da lässt sich nicht feststellen, dass die viel in Weiterbildung investieren. Das ist nicht realistisch.

Straubhaar: Weil es heute gerade für Menschen mit Existenzproblemen unmöglich ist, sich ein Jahr nicht mit Einkommensfragen herumschlagen zu müssen. Sie müssen bei Hartz IV jeden Job annehmen und können nicht argumentieren, dass sie sich gerade weiterbilden."

Erstaunlich an dieser Passage ist, dass Frau Hassel die Handlungsmöglichkeiten auf Basis eines BGE gleichsetzt mit der heutigen Situation, so als kenne sie die stigmatisierenden Folgen gegenwärtiger Sozialpolitik nicht, als habe sie von der Sanktionspraxis der Jobcenter nicht gehört. Wer heute im Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch ist, sieht sich einem Machtgefüge gegenüber, demgegenüber er am kürzeren Hebel sitzt. Je weniger selbstbewußt jemand ist, desto weniger ist er in der Lage, seine Interessen zu vertreten.

Sascha Liebermann

10. März 2017

"Das Agenda-Trauma"...

...ein Rückblick auf die Agenda 2010 und ihre Folgen auf Zeit Online, zugleich eine überraschend differenzierte Darstellung der Entwicklung des Niedriglohnsektors und seiner Vorgeschichte sowie des Arbeitsmarkts im Allgemeinen. Was die "Arbeitslosigkeit" betrifft allerdings fällt der Artikel ab im Vergleich zu diesem hier von Stefan Sell (hier, hier und hier). Keine Rede ist vom Arbeitsvolumen, das darüber Auskunft gibt, was denn die Zunahme an Erwerbstätigen tatsächlich bedeutet: eine starke Zunahme an Teilzeitarbeit. Zur These, das Arbeitslosengeld II habe den "Anreiz" zur Arbeitsaufnahme erhöht, sind die nachstehend aufgeführten Untersuchungen instruktiv, die zugleich das Armutsfallentheorem empirisch kritisieren:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

In diesen Untersuchungen wird herausgehoben, dass weniger die "Anreize", die das Lohnabstandsgebot setzen, dafür verantwortlich waren, dass Leistungsbezieher relativ schnell den Leistungsbezug wieder verließen, auch schon vor der Agenda 2010, sondern individuelle Handlungsmöglichkeiten und -fähigkeiten sowie die Qualität der Beratung im damaligen Arbeitsamt.

Siehe auch "Clemens Fuest (Ifo-Institut) über den „wirklichen Menschen…"
 

Sascha Liebermann

4. November 2016

Forscher empfehlen Entschärfung von Hartz-IV-Sanktionen - sprach denn je etwas dafür?

Report Mainz berichtete als erstes darüber, nun werden die Befunde einer Studie des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aufgegriffen - siehe Berliner Zeitung, neues deutschland - und die Aufhebung von Sanktionen im Sozialgesetzbuch gefordert. Dass die Studie neue Details zutagefördert, mag der Fall sein, doch aus dem IAB gab es schon früher Hinweise auf die Problematik, siehe hier und hier. doch gab es denn je empirische Belege dafür, dass Sanktionen überhaupt etwas bewirken, geschweige denn die für die ihnen zugrundeliegende Behauptung einer Armutsfalle? Es haben sich schon früher Forscher mit dieser Behauptung beschäftigt und belegt, dass in der Realität ihr nichts entspricht. Hier sind einige Arbeiten, die sich mit dem Theorem beschäftigen:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Wenn zwei Vertreter des Forscherteams im Gespräch in der Report-Sendung dann vorschlagen, man könnte ja positive Anreize schaffen, Belohnungen einsetzen, damit die Leistungsbezieher eine positive Erfahrung machen, es gehe darum, die "Menschen in Arbeit zu kriegen", dann kann man angesichts der Schlussfolgerungen nur staunen. Läge es angesichts der verschiedenen Forschungsergebnisse zum Armutsfallentheorem und zur Autonomie der Lebenspraxis - ganz abgesehen von den Voraussetzungen der Demokratie - nicht auf der Hand, den Bürgern mehr Vertrauen entgegenzubringen? Läge es nicht auf der Hand, einmal die Reichhaltigkeit alltäglicher Erfahrungen zuzulassen, die einen lehren, dass der Einzelne immer seinen Möglichkeiten entsprechend bemüht ist, sein Leben in die eigenen Hände zu nehmen? Was hält uns nur davon ab, sich dieser Realität ernsthaft zu stellen? Die Sanktionspraxis in der Sozialpolitik beruht vor allem auf Vorurteilen und empirisch nicht bestätigten Behauptungen.

Es ist an der Zeit, das einzugestehen. Selbstverständlich sollte es weiterhin Beratungsangebote geben, wenn es aber keine Sanktionsdrohungen, wenn es das Misstrauen nicht mehr gibt, gibt es auch manche Phänomene nicht mehr, mit denen wir es heute zu tun haben. Naiv allerdings ist in meinen Augen die Forderung, die Sanktionen abzuschaffen, ohne die Erwerbsverplichtung aufzugeben. Eine repressionsfreie Grundsicherung kann es im erwerbszentrierten Sozialstaat nicht geben, denn Sanktionen gehören zu ihm seitdem es ihn gibt. Also bleibt nur die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens, wenn diese Vorurteile einmal der Vergangenheit angehören können sollen.

Sascha Liebermann

31. Oktober 2016

"Kindergrundsicherung, bedingungsloses Grundeinkommen" - Eindrücke von der Anhörung

Am 27. Oktober fand die Anhörung zu einem Antrag der Fraktion der Piraten im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtags von Nordrhein-Westfalen statt. Den vorab einsehbaren Stellungnahmen einiger Sachverständiger, die geladen waren, konnte schon entnommen werden, woher der Wind weht: Anreize, Anreize, Anreize - Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Bekämpfung von Kinderarmut durch den Ausbau von Betreuungsinfrastruktur, um Erwerbstätigkeit von Eltern zu fördern. Um die Eigenheiten von Familie und wie Eltern sich dieser Herausforderung am besten stellen könnten, ging es im Grunde kaum, denn die meisten Vorschläge zur "Bekämpfung" von Kinderarmut liefen darauf hinaus, die Erwerbschancen von Eltern zu stärken, nicht aber ihre Entscheidungsmöglichkeiten für ihre Kinder dazusein.

Dominik Enste vom Institut der deutschen Wirtschaft führte - wie schon im Juni - ein einprägsames Beispiel dafür an, was es mit der bedingungslosen Zuwendung in Familien auf sich hat. Auch die Hinwendung von Eltern sei nicht so bedingungslos, denn sie erwarteten als Gegenleistung für ihre Mühen eben doch eine Gegenleistung: das Lächeln des Säuglings. Das brachte er wieder in Zusammenhang mit der Gegenleistung für Hilfeleistungen des Gemeinwesens.

Aufschlussreich war auch seine Bemerkung, dass er den Eindruck habe, das BGE werde von Menschen gefordert, die ihre Produkte am Markt nicht loswürden, woraufhin Daniel Düngel, Ausschussmitglied für die Piratenfraktion, auf dm und das Engagement von Götz Werner hinwies. Dass ein Sachverständiger eine solch argumentationslose, herablassenden Bemerkung äußert, um einen Vorschlag wie das BGE als unseriös zu erklären, kann einen verwundern.

Eine wichtige Anmerkung sei abschließend noch gemacht. In der Anhörung, unter anderm von Herrn Enste, wurde das Armutsfallentheorem als Begründung dafür bemüht, weshalb ein BGE eine schlechte Idee sei. Dieses Theorem, das sehr verbreitet ist, aber einer empirischen Prüfung nicht standhält, besagt, dass zwischen Transferleistung und Lohn ein nennenswerter Abstand (Lohnabstandsgebot) gegeben sein müsse, damit Transferleistungbezieher einen "Anreiz" haben, den Leistungsbezug zu verlassen. Verschiedene Untersuchungen der dynamischen Armutsforschung haben sich einer empirischen Überprüfung des Theorems gewidmet. Sie konnten zeigen, dass es empirisch nicht gedeckt ist. Dennoch halten viele Wissenschaftler unbeirrt an ihm fest.


Einige Arbeiten, die sich mit dem Theorem beschäftigen:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)

Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Das Protokoll der Ausschussitzung soll in den nächsten Monaten online verfügbar sein.

Sascha Liebermann

2. Oktober 2012

Zur Problematik von Mikrosimulationen - erstaunliche Äußerungen eines Volkswirts

Es kommt nicht häufig vor, dass ein Volkswirt einräumt, wie problematisch Mikrosimulationen sind, wie sehr die Ergebnisse von den Annahmen abhängen, die zur Simulation getroffen werden, wie sehr diese wiederum vom Forschungsstand selbst abhängen und zuletzt, wie sehr verbreitete Modelle dem Erkenntnisstand hinterherhinken. Es sind gerade diese Simulationen, die in der öffentlichen Debatte über Arbeitsmarkt und Sozialpolitik ständig zurate gezogen werden. Nicht selten werden sie so behandelt, als seien ihre Ergebnisse mit dem Eintreten tatsächlicher Veränderungen gleichzusetzen, als könne die Zukunft vorausgesagt werden. Doch, ob eine Prognose zutreffend war oder nicht, ist immer nur ex post, im Nachhinein, zu erkennen. Umso hilfreicher ist es, dass Alexander Spermann sich dazu nun geäußert hat. Einst klarer Kritiker des Grundeinkommens, hat er seine Auffassung geändert und schreibt über die genannten Zusammenhänge. Sein Beitrag ist in Das Grundeinkommen. Würdigung, Wertungen, Wege abgedruckt. Hier kann der Band heruntergeladen werden.

Eine der gängigen Annahmen solcher Mikrosimulationen ist die sogenannte Armuts- oder Arbeitslosigkeitsfalle. Georg Vobruba und Kollegen wiesen schon vor Jahren darauf hin, dass für diese Behauptung keine empirischen Belege zu finden sind, siehe hier.