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9. Juni 2025

Ein Praktikum für Sanktionsverschärfer?

9. März 2025

"Das Bürgergeldgesetz ist gescheitert", aber wie genau?

Das Magazin focus gibt auf seiner Website ein Interview mit dem Essens Stadtdirektor Peter Renzel wieder, das in "Die Welt" erschienen ist (Bezahlschranke, deswegen der Rückgriff auf focus für diese Anmerkung).

Was bemängelt Peter Renzel und was schlägt er vor (laut focus)?

Als eine "Art bedingungsloses Grundeinkommen" würden Bezieher das Bürgergeld wahrnehmen, wird behauptet, nun das ginge an der Realität vorbei und wäre eine erstaunliche Umdeutung des sanktionsbewehrten, auf Beaufsichtigung setzenden Bürgergeldes, das nach wie vor nur eine "Grundsicherung für Arbeitsuchende" ist, wie es im Gesetz steht.

Schwarzarbeit sei ein Problem - die hat aber mit dem Bürgergeld nicht direkt zu tun, das sind zwei verschiedene Dinge, es sei denn Rentzel verknüpft das eine notwendig mit dem anderen im Sinne dessen, dass Schwarzarbeit aus dem Bürgergeld folge. Wie auch immer - Schwarzarbeit ist eine Verletzung eines anderen Rechts und kann entsprechend geahndet werden.

Arbeit gehöre wieder in den Mittelpunkt, fordert Renzel, aber genau das steht im Gesetz, denn das Bürgergeld ist eine "Grundsicherung für Arbeitsuchende". Er sagt weiter:

"Die fehlende Bereitschaft, sich anzustrengen eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen, ist viel höher, als gemeinhin angenommen."

Nun ist im focus-Beitrag leider nicht erwähnt, worauf er sich dabei beruft, denn bislang gibt es vor allem die Zahlen der Bundesagentur und die sind keine Annahmen, sondern zuerst eimal Statistik. Man kann beklagen, dass diese Zahlen vielleicht  nicht genügend erfassen, dann müsste man die Datenerhebung verbessern. Man könnte aber auch entgegnen, dass sie nicht differenziert genug erfassen, was hinter der Ablehnung eines Angebotes steckt. Immerhin gabe es schon vor zwanzig Jahren eine Untersuchung, die sich mit den Beweggründen befasste und interessante Einsichten bietet (siehe hier), andere Studien folgten.

Dann sagt er:

„Im Jahr 2023 haben rund 50 bis 60 Prozent der Bürgergeld-Empfänger in Essen ihre Termine nicht wahrgenommen. Dann hat der Gesetzgeber nachgesteuert, heute liegen wir trotzdem noch bei 30 bis 40 Prozent.“

Betrachtet man sich die Statistik zu Leistungsminderungen im Grundsicherungsbezug wäre das ziemlich ungewöhnlich, die Sanktionsquote ist niedrig und recht konstant, das passt nicht zu "viele":

Auch die Erkenntnisse zu Termin- bzw. Meldeversäumnissen sind nicht neu:

Als Zuständiger für das kommunale Jobcenter wird ihm das bekannt sein. Ist Essen ein Sonderfall? Da scheint so nicht zu sein, denn Renzel behauptet, seinen Kollegen bundesweit machen ähnliche Erfahrungen.

Man muss immer hellhörig werden, wenn gesagt wird "Viele Kunden würden nicht mitwirken". Was heißt das, relativ wozu, was sind genau die Gründe, ist die Erwartung einer Mitwirkung womöglich unrealistisch, weil sie an den Lebensumständen der Betreffenden vorbeigeht? - Wir erfahren das hier nicht, in den Studien, die oben erwähnt wurde, aber schon.

Folgendes Zitat im Beitrag ist aufschlussreich:

„Es vergeht keine Woche, ohne dass ich mit Arbeitgebern spreche, die mir sagen: 'Bei mir tauchen Bewerber auf, die entweder absichtlich so auftreten, dass ich sie gar nicht einstellen kann, oder die mir direkt sagen: Nein, angemeldet werden möchte ich nicht, weil das mir auf mein Bürgergeld angerechnet wird. Also lieber schwarz – und bitte nicht am Wochenende oder abends.'“

Hier wird die Äußerung eines Dritten wiedergegeben und wir können nicht sagen, ob es sich so zugetragen hat, wie es dargestellt wird. Das sei hier vorab angemerkt. Diese Art von anekdotischer Evidenz klärt die Lage nicht auf, sie kann zu Fehldeutungen Anlass geben, wenn von ihnen aus verallgemeinert wird. 

Das Phänomen als solches im ersten Teil ist nicht neu, denn die Verweigerung von Angeboten kann Sanktionen nach sich ziehen, also gehen auch diejenigen solchen Angeboten nach, für die sie nicht in Frage kommen. Der zweite Fall ist einer, der anders gelagert ist und unter die Schwarzarbeit fällt, die oben erwähnt wurde - das wird es immer geben, solange Schwarzarbeit bedeutet, Steuern und Abgaben zu umgehen. Auch hier gilt zum einen, dass man genau wissen müsste, warum die "Kunden" sich so verhalten, zum anderen sollte man den Arbeitgeber fragen, ob er denn solche Mitarbeiter gebrauchen könnte für sein Unternehmen. Denn alles klagen geht an der Sache vorbei, wenn diese Bewerber ohnehin nicht geeignet wären. Personalmangel kann man wohl kaum damit begegnen, dass ungeeignete Mitarbeiter eingestellt werden. Wir formalistische in diesen Fragen allerdings argumentiert wird, sieht man hieran:

"Wir haben einen sehr großen Bedarf an Arbeits- und Fachkräften. Wir müssen in unserem Land alles daransetzen, dass wir die Potenziale der Bürgergeldempfänger heben und diese nutzen. Sofern sie gesund sind, dürfen wir ihnen nicht durchgehen lassen, dass sie sich verweigern."

Würde denn der Essener Stadtdirektor ungeeignete Mitarbeiter beschäftigen? Wie verhält es sich mit all den anderen, die sich nicht verweigern, die bezeichnenderweise gar keine Erwähnung finden (siehe hier)? Über verdeckte Armut wird kein Wort verloren (siehe hier und hier).

Abschließend dieser Vorschlag:

"Diejenigen, die keinem sozialversicherungspflichtigen Job nachgehen und weiterhin Bürgergeld beziehen, sollen laut Renzel zum Gemeinwohl beitragen - also etwa durch gemeinnützige Einsätze in Sport- und Parkanlagen oder Hilfe bei der Sauberkeit in den Stadtteilen."

Diese Vorschläge gab es immer wieder, auch schon im letzten Jahrhundert, warum nicht als Angebot vorhalten, wobei die Diskussion dann sein wird, ob sie nicht mit regulärer Beschäftigung konkurriert. Außerdem sollte dieses Angebot nicht mit Qualifizierungsmaßnahmen kollidieren. Wie bei anderen Vorschlägen muss hier ebenso danach gefragt werden, weshalb jemand nicht zur Verfügung steht oder stehen kann - erst dann kann ihm wirklich geholfen werden.

Wie an vielen Beiträgen zur Diskussion um das Bürgergeld zeigt sich auch an diesem, wie sehr die normativen Ziele des Sozialstaats bestimmte Erwartungen hervorbringen, was Leistungsbezieher denn zu tun hätten. Das ist konsequent, ob es aber richtig und hilfreich ist, ist eine andere Frage. Diese Diskussionen würden wir anders führen können, wenn das Ziel des Sozialstaats nicht zuallererst die Rückführung in den Arbeitsmarkt wäre, doch das geht nur mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen.

Sascha Liebermann

30. Oktober 2024

Strukturelle Zwänge vs. individuelles Bestreben,...

....treffend bemerkt, dass es nicht am Einzelnen liegt, ob es "Augenhöhe" gibt oder nicht. Es kann sie nicht geben, wenn der eine sanktionieren kann und der andere nicht. Statt solche Euphemismen zu verwenden, sollte man einfach sagen, wie es ist. Trotz des Machtgefälles allerdings kann es einen helfenden und unterstützenden Umgang geben oder einen, der herablassend ist.

Sascha Liebermann

25. April 2024

Auch nur eine Befragung...

...und nur, weil Mitarbeiter der Auffassung seien, die veränderte Sanktionspraxis stelle ein Problem dar, folgt daraus nicht, dass in der Verschärfung eine Lösung bestehe. Wie insgesamt in der Debatte, lassen sich Vorurteile auch bei Mitarbeitern im Jobcenter feststellen.

Hier der Link zur Studie des DIW

Eine standardisierte Befragung bleibt bezüglich der Denkwelten oberflächlich, auch wenn sie "repräsentativ" wäre, das liegt in der Methodik begründet und sollte einen dazu veranlassen, sich anderes Datenmaterial zu verschaffen. Wenn das nicht möglich ist, kann ein Anfang sein, die Komplexität von Alltagsbeobachtungen ernst zu nehmen. 

Sascha Liebermann

21. April 2024

19. März 2024

"...das komplette System vom Kopf auf die Füße stellen"...

...darüber spricht Carsten Linnemann in diesem Kurzinterview und sieht im Vorschlag der CDU, eine neue Grundsicherung einzuführen, offenbar den großen Wurf. Man fragt sich allerdings, ob das denn der Fall wäre. Vom Kopf auf die Füße wird den Ausführungen im Gespräch zufolge nichts gestellt, es sind doch eher Anpassungen innerhalb des bestehenden Gefüges, teils wäre es die Rückkehr zu Altbekanntem im Arbeitslosengeld II. Zu behaupten, es gebe keine verbindliche Kooperation mehr zwischen "Staat" und "Bürgergeldempfänger" muss man wohl als Wahlkampfgetöse verstehen. Linnemann sagt selbst, dass die Mehrheit der Bezieher gar nicht im Fokus der Neuen Grundsicherung stehe - "wir reden über den ganz harten Kern". Das ganze Getöse dient also der Aufmischung weniger Bezieher, als handele es sich dabei um gewiefte, hartgesottene, sich durch nichts beirren lassende Bürgergeldbezieher, die wirklich mit allen Wassern gewaschen sind. Man könnte meinen, es gebe heute keine Sanktionsmöglichkeiten im Bürgergeldbezug. Linnemann begründet das Getöse damit, es den "Menschen schuldig" zu sein, "die jeden Tag arbeiten gehen". Hat er die denn gefragt und haben sie dem zugestimmt? Oder handelt es sich nicht eher um unverhältnismäßige Mittel, die wenig Erfolg - gemessen an dem vorausgesetzten Ziel - versprechen? Wenn man den Worten der Leiterin eines Jobcenters (Interview im NDR) folgt, gelangt man zu einer ganz anderen Einschätzung (siehe auch hierhier und hier). Beratungsprozesse benötigen Zeit, gerade wenn es um den Personenkreis geht, der hier im Fokus steht, der in der Regel vielfältige Beschwernisse hat. Kurzfristige Erfolge seien unrealistisch. Sind das ganz neue Einsichten? Nein, sie sind altbekannt (siehe die Verlinkungen oben). Zuguterletzt meint Linnemann noch, wir brauchten "dringend in Deutschland einen Mentalitätswandel" - starker Tobak, würde ich denken. Sicher, wir stehen vor Herausforderungen; sicher ist auch, dass Altbewährtes sich nicht mehr eignen mag, dazu gehört aber gerade auch die Haudrauf-Sozialpolitik, die kein Problem löst. 

Sascha Liebermann

19. Juni 2023

Brandbrief aus einem Jobcenter

6. Januar 2023

"Wir brauchen einen gesunden Druck"...

...sagt Stefan Graaf, Geschäftsführer der Jobcenter StädteRegion Aachen im Interview auf Zeit Online, das im November veröffentlicht wurde. Worum geht es?

"ZEIT ONLINE: Die Umstellung von Hartz IV auf das Bürgergeld soll den Druck auf Arbeitssuchende verringern, es soll künftig mehr gefördert als gefordert werden. Derzeit werden allerdings in vielen Bereichen händeringend Arbeitskräfte gesucht. Kommt die Reform da nicht zum völlig falschen Zeitpunkt?
Graaf: Die Frage ist doch: Schaffen wir es mit Druck, eine langfristige, erfolgreiche Arbeitsmarktintegration hinzubekommen? Eine kurzfristig erfolgreiche Vermittlung sicher, aber nach meiner praktischen Erfahrung keine langfristige. Eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration gelingt nur mit den Menschen und nicht gegen sie. Ja, wir brauchen einen gesunden Druck. Aber das Thema Sanktionen wird immer viel zu hoch gehangen, weil die Mehrzahl der Betroffenen ordnungsgemäß mitwirkt. Das ist teilweise eine Phantomdiskussion, die wir in Deutschland führen. Wichtig ist, dass die Mitarbeiter der Jobcenter ganz eng an den Menschen mit einer guten Beziehungsarbeit dran sein können."

Graaf spricht aus Erfahrung und gerade deswegen überrascht die Zweischneidigkeit seiner Aussage. Auf der einen macht er deutlich, dass nur "mit den Menschen und nicht gegen sie" das Ziel der "Arbeitsmarktintegration" erreicht werden könne. Auf der anderen aber schließt er "Druck" nicht aus, "gesunden Druck". Was er damit meint, denn Druck, so wie er es hier verwendet, ist einer, der von außen einwirkt. Inwiefern kann er hilfreich sein und ist es tatsächlich so, dass solcher Druck förderlich ist?

"ZEIT ONLINE: Wie viel Druck ist denn notwendig aus Ihrer Sicht?
Graaf: Es muss zumindest die Verpflichtung bestehen, einer Einladung des Jobcenters auch Folge zu leisten, und das steht im Gesetzentwurf auch drin. Jetzt kann man sich politisch streiten, ob das erst bei der zweiten Einladung greift, wie es jetzt vorgesehen ist, oder ob es schon bei der ersten Einladung greifen soll. Für uns wäre es einfacher, wenn das schon beim ersten Mal der Fall wäre. Dann hätten wir klare Spielregeln. Aber das ist eine politische Entscheidung, die aus Sicht der Praktiker nicht so zentral ist."

"Klare Spielregeln" hätte man ganz gleich, welche Regelung gälte, denn Regelung ist Regelung. Graaf scheint aber zu bevorzugen, dass schon die erste "Einladung" sanktionsbewehrt wäre, also im Grunde dem Leistungsbezieher keinen Spielraum zu lassen, obgleich es nicht zentral sei, welche Regelung nun gelte. Die sogenannte Einladung ist faktisch eine Vorladung, wenn sie nur unter Inkaufnahme von Sanktionen ausgeschlagen werden kann, aber das gehört zur semantischen Aufhübschung der Nomenklatur im Jobcenter durch den Gesetzgeber.

"ZEIT ONLINE: Aber grundsätzlich finden Sie eine Vertrauenszeit, in der man erst mal nicht sanktioniert wird, schon sinnvoll?

Graaf: Lassen Sie uns doch mal mit einem Vertrauensvorschuss anfangen. Wir haben das in Deutschland ja noch gar nicht versucht. Wir sollten das wissenschaftlich evaluiert zwei Jahre lang begleiten und dann mal schauen, was das mit den Menschen macht. Wenn es da wirklich viel Missbrauch gibt, viele Menschen nicht mitmachen, sollte man nachbessern. Aber ich habe den Glauben, dass die absolute Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger kooperieren wird. Klar ist, dass wir ein gesundes Maß von Anstrengungsbereitschaft erwarten und einfordern dürfen."

Immerhin ist Graaf bereit, den größeren Spielraum auszuprobieren, auch wenn es wie eine großzügige Geste klingt. Seine Erfahrung und seine Überzeugung scheinen ihm allerdings zu sagen, dass mit "viel Missbrauch" nicht zu rechnen wäre - das ist nicht überraschend, es gab ihn unter der alten Grundsicherung auch nicht, darauf weist er zuvor schon hin. Warum er hier nicht den Blick darauf richtet, warum manche gar nicht können, es nicht die fehlende "Anstrengungsbereitschaft" ist, verwundert, denn auch das müsste ihm aus Erfahrung vertraut sein. Dann sagt er:

"Graaf: Ich erlebe immer wieder, wie Menschen aufblühen, wenn sie nach langer Arbeitslosigkeit wieder einen Job haben. Wenn sie ein bisschen Wertschätzung, ein bisschen Kollegialität und soziale Zuwendung erfahren. Wir haben ganz viele Alleinstehende in der Betreuung. Egal ob mit 449 Euro wie jetzt oder mit 502 Euro Bürgergeld: Große Sprünge kann man da nicht machen, man sitzt alleine zu Hause. Arbeitslosigkeit macht krank und kränker, das ist auch durch die bisherige Forschung hinreichend bewiesen. Daher ist das Investieren in Arbeit immer die beste Medizin, das Bürgergeld geht da in die richtige Richtung, auch wenn man an dem ein oder anderen noch feilen kann."

Nicht überraschend stellt er lediglich fest, was auf der Basis der normativen Überhöhung von Erwerbstätigkeit strukturell geschieht, wenn man erwerbslos wird. Folgerichtig sieht er die Lösung nur in einer Richtung, der Erwerbsintegration und unterliegt damit den Illusionen, die nach wie vor bezüglich einer "Integration" durch Erwerbstätigkeit vorherrschen. Denn selbst unter Bedingungen einer "Arbeitsgesellschaft" (siehe hier und hier), eine unterkomplexe Klassifizierung gegenwärtiger Lebensverhältnisse, leistet Erwerbstätigkeit keine normative Integration der Person, denn nirgendwo ist die Person so austauschbar, und zwar notwendigerweise austauschbar, wie in Erwerbsverhältnissen. Sie dienen lediglich der Aufgabenbewältigung, so dass Angestellte daran gemessen werden, ob sie diese Aufgaben bewältigen bzw. ob diese Aufgabe nicht mit Maschinen bewältigt werden können. Wer in diesem Zusammenhang von Integration spricht, kann also bestenfalls damit meinen, zum Leistungsgeschehen in diesen Zusammenhängen beizutragen. 

Abschließend sei noch folgende Passage betrachtet:

"ZEIT ONLINE: Die Sorge ist ja, dass künftig mehr Menschen Bürgergeld beantragen werden als bisher, wenn die Schonvermögen so hoch sind. Ist das aus Ihrer Sicht berechtigt?

Graaf: Wir haben erstaunlicherweise in der Corona-Zeit, als das Schonvermögen ja auch schon hochgesetzt worden war, nicht diese Erfahrungen gemacht. Wir haben eher erlebt, dass etwa Soloselbstständige, der Friseurladenbesitzer oder der Gastronom erst zu uns kamen, als sie ihr Vermögen für die Altersvorsorge schon weitgehend aufgezehrt hatten. Wir haben dann gesagt: Warum seid ihr denn nicht früher gekommen?"

Graaf schildert hier, wie es tatsächlich ist, und nicht wie sich manche das gemäß bestimmter Annahmen bzw. Vorurteile vorstellen. Das ist erfrischend und klärend. Den Blick über den Tellerrand hinaus richtet Graaf leider nicht.

Sascha Liebermann

23. November 2022

„Die Debatte über die Sanktionen war überzogen“...

...ein sehr interessantes Interview mit der Leiterin des Frankfurter Jobcenters in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Bezahlschranke). Sie sagt zwar nichts, was einen überraschen kann, wenn man sich mit der Materie ein wenig befasst hat, aber ihre Ausführungen sprechen aus Erfahrung, sind bodenständig und verklären nicht die Asymmetrie zwischen Jobcenter und Leistungsbezieher zu einem Verhältnis "auf Augenhöhe". 

Sie bedauert, dass das Bürgergeld in einer veränderten Variante zur Entscheidung steht, weil dem Jobcenter damit Möglichkeiten verloren gehen, auf Sanktionen zu Beginn zu verzichten. Sie erkennt darin dennoch eine neue Grundlage für ihr Handeln und hält es auch für wichtig "Menschen dauerhaft aus der Arbeitslosigkeit zu holen", das sei "das richtige Ziel". Hier ist sie der gängigen Deutung treu, als müssten sie herausgeholt werden, statt sie dort hinausgehen zu lassen, wenn sie es für richtig erachten.

Vollkommen klar sieht sie die Lage derer, mit denen das Jobcenter zu tun hat. Unter denjenigen, die das Jobcenter aufsuchen, sind Langzeitarbeitslose gemäß der Definition des Sozialgesetzbuches:

"Darunter sind viele Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, viele Alleinerziehende, viele Ausländer, viele Geringqualifizierte ohne eine abgeschlos­sene Berufsausbildung. Neu hinzugekommen sind die Soloselbständigen, deren Einkommen in der Pandemie plötzlich wegbrach. Daneben gibt es nicht wenige, die Vollzeit arbeiten, aber ergänzend Grundsicherung beziehen, weil das Geld sonst für sie und ihre Familie nicht reicht."

Ungeschminkt, von Arbeitsverweigerung, Hängematten usw. ist keine Rede. Und sie fährt fort:

"Da kommen oft mehrere Probleme zusammen: Ein großer Teil der Langzeitarbeitslosen hat Schulden oder eine schwere Erkrankung, zum Beispiel eine Suchtproblematik oder psychosoziale Nö­te. Auch eine fehlende Qualifizierung und mangelnde Motivation können eine Rolle spielen. Und manchmal ist es alles auf einmal. Dann haben die Menschen gar nicht den Kopf dafür frei, sich eine Arbeit zu suchen."

Hier werden Sanktionen nicht als das Mittel der Wahl gefeiert, wie es in der Kritik am Bürgergeldvorschlag erscheint, es werden die vielfältigen Lebenssituationen gesehen, mit denen das Jobcenter konfrontiert ist. Das Frankfurter Jobcenter, das sie leitet, bietet auch schon Beratung an, in der es noch gar nicht um Arbeitsplätze geht. Dann wird sie nach der Bedeutung von Sanktionen gefragt:

"Eine sehr kleine. Nur gegen ganz wenige Hartz-IV-Bezieher werden überhaupt Sanktionen verhängt, das betrifft zwischen 1 und 3 Prozent. In der Regel sind das Fälle, in denen jemand nicht zum vereinbarten Termin erschienen ist. Ich persönlich fand die Debatte über die Sanktionen deshalb auch überzogen. Natürlich gibt es Menschen, die nicht arbeiten wollen. Das ist in der Beratung sehr anspruchsvoll, und die brauchen dann auch tatsächlich einen Schubs. Es ist aber nicht die Masse. Und es war ja von vornherein klar, dass Leistungskürzungen auch im neuen Bürgergeld grundsätzlich möglich sein sollen."

Das war vom Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, ebenso immer wieder zu hören wie von anderen, die in dem Bereich erfahren sind. Frei von Paternalismus ist Frau Czernohorsky-Grüneberg nicht, wenn sie hier von dem "Schubs" spricht, den manche brauchen, sie sagt aber deutlich, dass dies nicht die "Masse" sei. Weshalb spricht sich statt von einem "Schubs" nicht von der intensiven Beratung, das wäre angemessener, zumal sie das zuvor eingeführt hat, es wäre auch realistischer, denn der Schubs hilft nicht, wenn der andere nicht will. In der Beratung muss also doch ein Weg gefunden werden, wie jemand sein Leben in die Hände nehmen kann, ohne ihm die Ziele vorzugeben - das allerdings bleibt mit der Rückkehr in Erwerbstätigkeit der Fall, trotz aller Beschwernisse, über die zuvor gesprochen wird. Aus den Jobcentern gibt es durchaus stimmen, wie die eines ehemaligen Falllmanagers,  die sich gegen Sanktionen aussprechen, weil sie sie für zerstörerisch halten.

Differenziert ist der Blick auf das Schonvermögen:

"Es wäre doch eine Idee, das Schonvermögen altersgestaffelt zu definieren. Gerade im Hinblick auf die Anerkennung der Lebensleistung wäre es angemessen, für Menschen, die mit über 60 in die Grundsicherung fallen, eine andere Obergrenze für Schonvermögen festzulegen als für Jüngere, die sich noch in der Ausbildung befinden. Zur Praxis bleibt auch hier zu sagen, dass Fälle mit erheblichen Vermögen nur vereinzelt vorkommen. Der Großteil unserer Klientel hat so viel Geld gar nicht auf dem Konto."

Erhalten bleibt in der Rede von Lebensleistung leider auch, dass eine entscheidende Leistung, und zwar Kinder großzuziehen oder Angehörige zu pflegen, keine Rolle spielt. Das muss hier nicht verwundern, denn in den Aufgabenbereich der Leitung eines Jobcenters gehört das nicht, wiewohl ihr das offenbar vertraut ist. Ganz konsequent ist dann diese Vorstellung:

"Wer morgens aus dem Haus geht zur Arbeit, ist Vorbild für seine Familie, hat eine feste Struktur, soziale Kontakte und im besten Fall eine Tätigkeit, die ihm Freude macht."

Wer zuhause bleibt, Kinder und Angehörige versorgt, ist kein Vorbild, hat keine "feste Struktur"? Bürger als Bürger haben keine "feste Struktur"? Dass es Menschen geben mag, die einer äußeren "Struktur" bedürfen, ist nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Die Ausnahme sollte nicht zur Regel erhoben werden, zumal Frau Czernohorsky-Grüneberg davon sprach, dass es der nur ein kleiner Teil der Bezieher ist. Diese Einseitigkeit ist bitter und zeigt, wo der blinde Fleck ist. Sicher, Erwerbstätigkeit kann erfüllend sein, sie kann Freude machen, deswegen ist alles andere aber doch nicht nichts.

Abschließend sei noch zitiert, was sie zur "Augenhöhe" sagt:

"Auch heute beraten wie die Arbeitslosen in Frankfurt schon empathisch und begegnen ihnen mit großer Akzeptanz. Das Wort „Augenhöhe“ finde ich aber schwierig. Denn offen gesagt: Wie soll die entstehen? Wir sind in einer ungleichen Situation. Auf der einen Seite des Tisches sitzt der Berater, der im Jobcenter seinen Arbeitsplatz hat und dort sein Geld verdient. Auf der anderen Seite der Mensch, der zu uns kommt und Hilfe benötigt. Nebenbei be­merkt glaube ich nicht, dass die Formulierung das Image der Jobcenter ver­bessert."

Wieder Klartext, ganz anders als die rhetorischen Verdrehungen rund um das Bürgergeld und die zuletzt vernehmbaren Jubelmeldungen. Augenhöhe (siehe auch hier und hier) setzt eben Gleichrangigkeit voraus, sie ist eine Selbstverständlichkeit in der Demokratie, die Gleichrangigkeit der Bürger, das sollte die Richtschnur für den Sozialstaat sein, grundsätzlich davon auszugehen. Dann kann es immer noch eine Asymmetrie geben, wenn über eine Existenzsicherung hinaus, wie das Bedingungslose Grundeinkommen es vorsieht, Bedarfe gibt, die festgestellt werden müssen und die dann gewährt werden, wenn Bedingungen erfüllt sind. Das ist aber etwas ganz anderes.

Sascha Liebermann

18. November 2022

Voller Fallstricke - gute Übersicht

21. Juni 2022

„Das Jobcenter nimmt die nächste drohende Stromsperre in Kauf“...

 ...ein Beitrag von Alina Leimbach in der taz über die ganz alltäglichen Nöte, die dadurch entstehen, dass in der Sozialverwaltung etwas "vergessen" wurde. Diese menschliche Seite der Verwaltung, für die sicher jeder Verständnis hat, denn so etwas kann immer einmal vorkommen, hat hier drastische Folgen. Ebenso verhält es sich mit der Fehlberechnung in der Leistungsermittlung, was hier ein Fehler bleibt, ist in seinen Wirkungen ein Leistungsausfall - es geht jedoch um das Existenzminimum. 

Wenn es um das Existenzminimum geht, sollte so etwas nicht passieren können. Das wäre dann der Fall, wenn es keiner Absicherung bedarf, die von einer Bewilligung abhängt. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen leistet genau das.

Sascha Liebermann

12. April 2022

Aus der Jobcenter-Welt

8. März 2022

4. Februar 2021

So sieht ein "erleichterter" Zugang ins Arbeitslosengeld aus

14. Oktober 2020

Apropos - Verpflichtungen von Hartz IV-Beziehern

Die entsprechende Broschüre der Arbeitsagentur informiert über diese Pflichten eindrücklich, siehe hier

14. September 2020

"Andauernde Abwesenheit von Selbstverständlichkeit" und "lebensfeste Sozialhilfe" - und das Erwerbsgebot?

"Andauernde Abwesenheit von Selbstverständlichkeit" - eine gute Beschreibung für die Erfahrung des ständigen Mangels an Einkommen, formuliert von der Journalistin Anna Mayr, die ihre Geschichte im Buch "Die Elenden" beschrieben hat. An einer Stelle sagt sie in der Talkrunde, dass ihre Eltern sie davor beschützt haben, ein Jobcenter "betreten" zu müssen, wozu sie im Alter von 16 durch das Jobcenter aufgefordert wurde. Sie spricht manches aus, was aus der Armuts- und Arbeitslosigkeitsforschung schon lange bekannt ist: die Stigmatisierung Erwerbsloser, das Sündenbockphänomen, die Verklärung individueller Möglichkeiten usw. Ein wenig irritiert, dass man nichts darüber erfährt, wie es dazu gekommen ist, dass sie unter Einkommensmangel litten. Für ihren Werdegang ist das ja nicht unerheblich und wichtig, um zu verstehen, wie sie aufgewachsen ist, denn immerhin haben ihre Eltern sich gegen die Anliegen des Jobcenters gewehrt und sie damit beschützt. An einer Stelle hält sie dem Plädoyer für Bildung, das ein Gast der Runde anstimmt, entgegen, dass man Bildung nicht essen könne: "Bildung hilft erst, wenn Familien genug Geld haben, um zu leben". Als sich Luisa Neubauer einschaltet und die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen anführt, das ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern solle, reagiert Frau Mayr zwar nickend, nimmt das aber nicht auf. Stattdessen spricht sie von einer "lebensfesten Sozialhilfe", wie sie es auch in früheren Stellungnahmen schon getan hat, in denen sie sich gegen ein BGE aussprach. Es ist merkwürdig, dass auf der einen Seite zurecht den Umgang mit Menschen kritisiert, die nicht erwerbstätig sind, aus welchen Gründen auch immer, auf der anderen aber nicht sieht, dass dieser Umgang auch etwas mit dem normativen Rang von Erwerbstätigkeit zu tun hat. Und hier zeigt sich, dass ihre Betrachtungen doch gewisse Verengungen enthalten, denn dieser Rang von Erwerbstätigkeit zeigt sich im Allgemeinen. Die Abwertung von Familie, das sozialpolitische Plädoyer für außerhäusliche Frühförderung und Ganztagsbetreuung ist ohne das Erwerbsgebot in seiner gegenwärtigen Stellung gar nicht zu verstehen. So reicht dieser Geist bis in die Bildungseinrichtungen hinein und formt - Stichwort "Bologna-Reformen" - diese erheblich. Gegen das Erwerbsgebot scheint sie aber nichts zu haben, ihre Kritik ist damit kurzsichtig.

Dass sie von einem BGE nichts hält, bestätigt auch ein Interview in der Berliner Zeitung:

"Haben Sie neben der Anhebung des Hartz-IV-Satzes noch weitere Ideen, um die Situation der Arbeitslosen zu verbessern?
[Mayr] Wenn wir dann gleichzeitig auf einer gesellschaftlichen Ebene das Nicht-Arbeiten enttabuisieren, wäre vieles schon viel besser. Darüber hinaus sollte man den dritten Arbeitsmarkt als politisches Konzept wiederentdecken, also staatlich geförderte Beschäftigung. Damit Menschen einen Ort haben, wo sie hingehen und etwas Sinnvolles tun können: in sozialen Einrichtungen helfen, mit Flüchtlingen arbeiten, Erzieher unterstützen, Schulkindern über die Straße helfen. Ich bestreite ja nicht, dass Arbeit glücklich machen kann."

Frühere Beiträge zu Anna Mayrs Überlegungen finden Sie hier.

Sascha Liebermann

3. Juli 2020

"Hartz-IV-Empfänger müssen wieder mit Sanktionen rechnen" - Ja, aber was wäre denn die Alternative?...


...innerhalb des bestehenden Sozialstaats ist das konsequent.

Sascha Liebermann

23. Juni 2020

"Bittsteller-Position"? Bei aller Kritik: die Grundsicherung beruht auf einem Rechtsanspruch...


..., gewährt wird sie aber nur in Abhängigkeit davon, ob die Bezugsbedingungen vom Antragsteller erfüllt werden. Daran kann vieles kritisiert werden, aber es handelt sich nicht um ein Almosen und auch nicht um eine Bitte. Dass dies in der öffentlichen Diskussion immer wieder einmal so gesehen wird, zeugt von einem unklare Rechtsverständnis. Dass die Bezugsbedingungen stigmatisierend wirken, weil sie die Leistungsbezieher trotz Rechtsanspruch zu jemandem machen, der sich erklären muss und auf einen bestimmten Weg zurückfinden soll, das ist unstrittig. Zu einfach sollte man es sich nicht machen, denn immerhin steht die Mehrheit hinter dieser Art von Bedingungen.

Siehe meinen früheren Beiträge zu dieser Frage hier und hier, zur Stigmatisierung durch die Bedingungen für den Leistungsbezug hier.

Sascha Liebermann

25. März 2020

"Jobcenter warnen vor den Folgen dauerhaft gelockerter Hartz-IV-Regeln"


26. Februar 2020

"Zwischen Frust und Hoffnung" - Fallmanager im Jobcenter und ihre "Kunden"...



..., dass sich diese Nomenklatur durchgesetzt hat, ist schon bezeichnend. Zwar ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch von "Leistungsberechtigten" die Rede, zugleich aber werden "Kundennummern" vergeben. Das ist eine Verhöhnung der Lage derer, die auf diese Leistungen angewiesen sind, denn Kunden zeichnet es für gewöhnlich aus, auf den Kauf einer Ware verzichten zu können, ohne in ihrer Selbstbestimmung Einschränkungen zu erleiden. Das gilt für diejenigen, die auf Arbeitslosengeld angewiesen sind, nicht.

Sascha Liebermann