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28. August 2023

Gegenwärtige Sozialpolitik auf den Punkt gebracht...

...und damit das entscheidende Problem zu erkennen gegeben: dass Unabhängigkeit als wirtschaftliche betrachtet wird, Erwerbsbeteiligung das erste Ziel sein muss und die Vorstellung obsiegt, Transfers würden zum Abhängen verleiten. Manchmal kann man den Eindruck gewinnen, solche Vorstellungen sind schlicht empirieresistent, wenn man sich solche Befunde ansieht:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Sascha Liebermann

15. März 2023

Das Sozialgericht und die "Anreize"

Es ist doch überraschend, wie simpel und krude hier offenbar das Gericht argumentiert. Das entspricht der undifferenzierten Rede von "Anreizen", die sich in den vergangenen Jahrzehnten ausgebreitet hat und die mittlerweile zur Alltagssprache gehört. Würden die Beweggründe für Entscheidungen etwas differenzierter betrachtet, wäre klar, dass man mit diesem Begriff dem realen Leben nicht beikommt.

Siehe auch die Behauptungen rund um die sogenannte Armutsfalle.

Sascha Liebermann

14. September 2022

Worum geht es bei der "Armutsfalle"?

Diese Frage wurde mir gestellt und zugleich darum gebeten, ob ich das kurz erläutern könne, da ich seit Jahren auf Forschungsergebnisse hinweise, die gezeigt haben, dass das "Theorem der Armutsfalle", wie es Georg Vobruba einst bezeichnete, haltlos ist oder besser ausgedrückt: das worum es geht, wäre viel differenzierter zu betrachten. Da Vobruba den Kern der Sache gut auf den Punkt gebracht hat, sei er zitiert. In einem Kurzinterview aus dem Jahr 2003, das nach der Veröffentlichung der Studie zur Armutsfalle geführt, wurde, sagte er dazu folgendes:

"In der Standardökonomie wird die These von der Armutsfalle vertreten, die bedeutet: Wenn der Abstand zwischen Lohnersatzleistung und dem alternativ erzielbaren Lohn nicht groß genug ist - wobei man nie genau weiß, wie viel groß genug ist - dann bleiben die Leute in Sozialleistungsbezug bzw. Sozialhilfe und stehen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Wenn dies wirklich so ist, so unsere Überlegung, dann müssten die individuellen Sozialhilfebezugsdauern sehr, sehr lang, virtuell unbegrenzt lang sein. Das ist die logische Schlussfolgerung. An dieser Stelle hören viele einfach mit dem Denken auf und sagen: So ist das [...] Dass man zeigen kann - an einem schönen, forschungstechnisch überschaubaren und wichtigen Teilgebiet wie dem "Theorem der Armutsfalle" -, dass sich Anreizstrukturen nicht eins zu eins in Handeln umsetzen. Dass eben Menschen über eine eigene Rationalität verfügen und dass all jene Theorieansätze, die Handeln auf irgendeine Schmalspurrationalität zurückführen, im Ansatz verkehrt sind. Will man wissen, wie Menschen handeln, muss man sie anschauen und ihnen nicht irgendwelche Handlungslogiken wie Kuckuckseier unterschieben. Das allerdings wird gern gemacht, in der Ökonomie sowieso und bei den Sozialwissenschaften gibt es auch gewisse Tendenzen."

Zum Befund sagte er darüber hinaus:

"Und siehe da: Die überwiegende Anzahl der Sozialhilfeepisoden ist ziemlich kurz. Die Leute verlassen also das Sozialhilfesystem. Und das obwohl in der Tat in vielen Fällen der Abstand zwischen Lohn und Lohnersatzleistung nicht gerade groß ist. Anders gesagt: Die allermeisten Leute gehen auch dann arbeiten, wenn die zustehenden Lohnersatzleistungen relativ nah am beziehbaren Lohn liegen. Das haben wir in unserer Studie herausgefunden; und bisher habe ich keine entgegen lautende Untersuchung auf demselben Empirieniveau gesehen [...] Bei "Warum" fragt man am besten die Beteiligten selbst. Dabei haben wir eine Fülle von Motiven hervorgebracht. Und mein Eindruck ist - sofern man auf qualitativer Basis so was sagen kann: Ganz überwiegend wird mit Sozialhilfe rational umgegangen. Rational im Sinn der Lebensplanung, die die Menschen selbst haben."

Hier argumentiert Vobruba in meinen Augen viel zu defensiv, womöglich, weil er mit qualitativen Verfahren nicht vertraut genug ist. Seine Projektmitarbeiter können anhand von Interviewausschnitten (hier würde ich mir eine noch viel detailliertere Analyse wünschen) zeigen, dass die Gründe dafür, weshalb jemand im Sozialhilfebezug war oder auch geblieben ist, mit dem "Lohnabstand" nichts, mit vernünftigen Abwägungen zwischen der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und anderen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten viel zu tun hat. Erst wenn man - hier die Standardökonomie, aber durchaus auch die Soziologie -, wie Vobruba oben deutlich macht, den Menschen eine bestimmte Handlungslogik unterstellt, kann das Armutsfallentheorem ins Spiel gebracht werden. Der empirischen Überprüfung hält es nicht stand. Dabei ist nicht die Einsicht darein, dass die praktische Vernunft vielfältigen Gründen folgt, überraschend, überraschend ist vielmehr, wie ein Theorem in der wissenschaftlichen Debatte fortleben kann, das weder Hand noch Fuß hat. In Variationen tauchen die ihm unterliegenden Annahmen immer wieder in anderen Zusammenhängen auf, man denke nur an die Diskussion über das Ehegattensplitting.

Mehrere Beiträge, die aus der Studie berichten, finden Sie hier, zur Verwendung von "Anreiz" siehe hier. Wie Vobruba diese Frage im Zusammenhang mit einem BGE einschätzt, siehe hier. Zur fortwährenden Frage, wer denn die "unangenehmen Tätigkeiten" mache, siehe hier.

Sascha Liebermann

24. Januar 2022

"Steinmeiers soziale Kälte" - gut, das in Erinnerung zu rufen, dennoch ein Heimspiel und wo ist die Alternative?

Ulrike Herrmann ruft in einem Beitrag für die taz in Erinnerung, dass Bundespräsident Steinmeier sowohl die Steuersenkungspolitik als auch die Agenda 2010 der rot-grünen Bundesregierung unter Kanzler Schröder "orchestriert" habe. Allerdings folgte die Regierung hier, so Herrmann, nur Vorschlägen die aus der CDU kamen, wie auch die schärfere Sanktionierung von Beziehern von Arbeitslosengeld- und Sozialhilfe schon im Schwange war, als es die Agenda noch gar nicht gab, damals z. B. unter Roland Koch in Hessen. Vergessen wird hierbei oft, dass auch Oskar Lafontaine für solche Verschärfungen plädierte. Es waren nur Verschärfungen, weil die Sozialgesetzgebung schon immer Sanktionen auch in Form von Leistungskürzungen vorsah. Sie zeichnen den erwerbszentrierten Sozialstaat geradezu aus.

Nun ist die Kritik daran wohlfeil heutzutage, doch was sind die Alternativen, welche hat denn Frau Herrmann vorgeschlagen in der Vergangenheit? Mehr als das Schlagwort von einer sanktionsfreien Mindestsicherung konnte ich nicht ausmachen in den letzten Jahren, das wäre dann im besten Fall so etwas wie die Garantiesicherung Robert Habecks, die Mindestsicherung müsste dann nur beantragt werden, die Bedürftigkeit würde geprüft. Wenn Herrmann dafür uneingeschränkt wäre, weshalb kann sie einem BGE nichts abgewinnen, das viel breiter wirkt, keine Hürden für die Beantragung stellt und im Geiste der Fürsorgeverpflichtung des Gemeinwesens zielgenau ist? Vermutlich, weil sie den Vorrang von Erwerbstätigkeit nicht aufgeben will und kann.

Siehe meinen früheren Kommentar zu Herrmanns Äußerungen hier, weitere hier und hier. Letzterer zeigt, wie auch sie in "Anreiz"-Modellen festhängt, die direkt zum Theorem der Armutsfalle führen.

Sascha Liebermann

18. November 2021

Hilfreich für Interessierte und die Diskussion um "Anreize"...

..., dieser lange Twitter-Beitrag von Sebastian Thieme gibt einen Einblick in die Diskussion um verschiedene Annahmen zum homo oeconomicus (in der Soziologie häufiger unter dem Schlagwort "Rational Choice" oder "rationale Wahl" thematisiert), die auch für die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen interessant sind. Denn darin tauchen diese Annahmen stets im Zusammenhang mit der Frage danach auf, ob denn nun das "Arbeitsangebot" (Erwerbstätigkeit) gleichbleibe, ab- oder zunehme. Das Theorem der Armuts- bzw. Arbeitslosigkeitsfalle fußt ebenso darauf und gilt bis heute als ein Kriterium (Lohnabstandsgebot) für die Bestimmung der Regelsatzhöhe. Dem unterliegt, wie Thieme auch schreibt, ein "Anreiz"-Konzept, das in der meist verwendeten Schlichtheit einen erstaunen lassen kann (für eine anspruchsvollere Variante siehe hier, man beachte das Schaubild und die Verortung des "Anreizes", wodurch das Konzept vollständig umgedreht wird). Diese Vorstellung vom rationalen Akteur ist es, die standardisierten Befragungen unterliegt, die an allen Ecken und Enden erstellt und zitiert werden. Denn Befragungen zielen auf Selbsteinschätzungen, erlauben es nicht, dass Antworten ungeschminkt "in der Sprache des" Befragten zum Ausdruck kommen. Selbsteinschätzungen können ziemlich weit von dem entfernt sein, wie jemand denkt und handelt, das ist eine Erfahrung aus der Auswertung nicht-standardisierter Interviews. Aussagen sind stets viel reichhaltiger und widersprüchlicher, als Skalenantworten oder vordefinierte Optionen erwarten lassen.

Sascha Liebermann

17. Oktober 2021

"Eine Steuerreform als Job-Turbo für Frauen" - und täglich grüßt die Anreizdebatte...

...so könnte der Beitrag von Johannes Pennekamp in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung kommentiert werden, der sich auf eine Studie der Bertelsmann-Stiftung mit Querverweisen zu einer Studie des ifo-Instituts befasst. 

Man kann doch immer wieder darüber staunen, dass mit solch unterkomplexen Annahmen zu "Anreizen" - um es freundlich auszudrücken - in solchen Berechnungen hantiert wird.

Unsere früheren Beiträge zum Ehegattensplitting finden Sie hier, zur Armutsfalle, die auch Erwähnung im Beitrag findet, hier.

Sascha Liebermann

Aufbruch oder "weiter so"? Wird das Bürgergeld mehr als eine Aufhübschung sein?...

...diese Frage stellt sich nach ersten selbstbelobigenden Äußerungen aus den Reihen der Parteien, die kürzlich ein Sondierungspapier der Verhandlungen zu einer Ampelkoalition veröffentlicht haben. Hartz IV werde nun abgeschafft oder überwunden, war zu vernehmen, eine Ankündigung, die einem aus den letzten Jahren vertraut vorkommt. Doch ist da etwas dran? Die Zweifel sind mehr als berechtigt (siehe auch den Beitrag von BR24). Das Papier erlaubt einen gewissen Ausblick auf etwaige Vorhaben, auch wenn es bald schon überholt sein kann. Ich kommentiere hier ausgewählte Passagen, die im Zusammenhang der Grundeinkommensdiskussion meines Erachtens besonders wichtig sind.

Schon der Auftakt ist vollmundig, vielleicht eine Art Selbstcharismatisierung, die allerdings - salopp ausgedrückt - viel auf den Löffel nimmt:

"Die Grundlage dafür ist eine umfassende Erneuerung unseres Landes. SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FREIE DEMOKRATEN sehen, dass Deutschland einen Aufbruch braucht. Wir fühlen uns gemeinsam dem Fortschritt verpflichtet. Uns eint, dass wir Chancen in der Veränderung sehen."

Unweigerlich erinnert einen der Duktus an die Ruck-Rede des damaligen Bundespräsidenten Herzog oder vergleichbare Aufbruchsforderungen.

"Hier werden sie angekündigt. Doch, was soll eine "umfassende Erneuerung des Landes" sein, hat das Land nicht etliche Aufbrüche hinter sich seit 1945? Und sind Aufbrüche nicht für eine Demokratie etwas Selbstverständliches? Also nur in diesem Sinne wäre eine Erneuerung kein technokratisches Vorhaben, denn das Land bleibt das Land, das es ist. Auch ist Veränderung nicht per se fortschrittlich, was also steht bevor?

Wir können einen Beitrag leisten, politische Frontstellungen aufzuweichen und neue politische Kreativität zu entfachen. So schaffen wir einen neuen gesellschaftlichen Aufbruch auf Höhe der Zeit. Als Fortschrittskoalition können wir die Weichen für ein Jahrzehnt der sozialen, ökologischen, wirtschaftlichen, digitalen und gesellschaftlichen Erneuerung stellen."

Einen "neuen gesellschaftlichen Aufbruch" soll es geben, das heißt, es hat schon andere gegeben, es ist also selbstverständlich, aufzubrechen, um neue bzw. andere Wege zu gehen. Nun, es wäre denkbar, dass die Veränderungen größer als zu anderen Zeiten sein werden, sehen wir, was kommt.

Alles was über den Abschnitt Arbeitsbedingungen (Abschnitt 3, S. 4) geschrieben wird, ist im Allgemeinen wünschenswert unter dem Vorbehalt einer Konkretisierung. Es ist aber nicht, wie andere schon kommentiert haben so neu, wie behauptet wird, viele Schlagworte tauchten auch in anderen Programmen schon auf. Darüber hinaus zeigt sich in diesem Abschnitt wieder einmal, um wie viel hilfreicher es wäre, ganz einfach die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmer so zu stärken, dass sie unabhängig von der Arbeitsmarktsituation, sei es im Allgemeinen, sie es branchenspezifisch, über Arbeitsbedingungen verhandeln könnten. Dann wären sowohl eine Sicherheit erreicht, die anders nicht erreichbar ist, als auch Möglichkeiten zur Flexibilisierung, ohne dass es dazu aufwendiger gesetzlicher Regelungen bedürfte (die es natürlich dennoch geben könnte). Man könnte auch sagen: Einfach die Bürger einmal machen lassen. Das wäre praktizierter "Respekt", statt wohlfeiler Rhetorik, die irritieren muss, denn davon, dass dieser Respekt Bürgern entgegengebracht wird bzw. entgegenzubringen ist, sollten wir schlicht ausgehen. Im Folgeabschnitt geht es um den Sozialstaat:

"Wir wollen neue Wege gehen, so dass alle auch konkrete Chancen auf Teilhabe und berufliche Perspektiven haben und Lebensleistung anerkannt wird. Wir stehen für einen verlässlichen und aktivierenden Sozialstaat, der die Bürgerinnen und Bürger in den Stationen ihres Lebens unterstützt, Teilhabe ermöglicht, vor Armut schützt und Lebensrisiken absichert. Diese Zusage ist eine wichtige Basis dafür, Bürgerinnen und Bürger zu ermutigen, auch Neues zu wagen."

Was ist daran neu, sind das nicht altbekannte Formeln? Was heißt denn, Lebensleistung anzuerkennen, kann das ein Sozialstaat überhaupt oder soll er nicht einfach, Einkommenssicherung verschaffen? Lebensleistung wird heute meist gleichgesetzt mit Beiträgen in die Systeme sozialer Sicherung, Leistung ist also Erwerbsleistung. Und die andere Seite des Lebens? Bleibt weitgehend außen vor. Beim Signalwort "aktivierender Sozialstaat" lässt sich nicht vermeiden, an die Agenda 2010 zu denken, die Zeit, in der dieses Signalwort die Losung für schärfere Sanktionen, mehr Druck und noch stärkere Erwerbsorientierung stand, auch für die Verhöhnung derer, die wenig Einkommen haben. Damit nun genau soll zu neuen Ufern aufgebrochen werden? Selbst wenn die Bezugsbedingungen milder werden, bleibt doch die unangefochtene Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit bestehen, was wir in den letzten 20 Jahren also gesehen haben, setzt sich fort.

"Die umlagefinanzierte Rente wollen wir durch die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die erwerbsbezogene und qualifizierte Einwanderung stärken."

Liest man diese Passage, dann ist deutlich, was Aktivierung heißt: Erwerbsbeteiligung, und das angesichts einer schon sehr hohen Erwerbsbeteiligung von Männern ohnehin, von Frauen aber auch.

Über Familie heißt es dann:

"Gleichzeitig wollen wir Kitas und (Ganztags-)Schulen weiter fördern und Angebote der Bildung und Teilhabe stärken. Bund, Länder und Kommunen sollen gemeinsam darauf hinwirken, dass jedes Kind die gleiche Chance auf Entwicklung und Verwirklichung hat (Kooperationsgebot)."

"Entwicklung und Verwirklichung" müsste, wenn man es ernst meinte, bedeuten, dass es Zeit für Familie gibt, wie einst der Achte Familienbericht übertitelt war, dessen Empfehlungen jedoch schon zu weniger Zeit für Familie führten - ganz wie im Sondierungspapier und ebenso im Neunten Familienbericht. Auch hier setzt sich fort, was die Sozialpolitik der letzten Jahre geprägt hat, das war schon im Wahlkampf der Grünen zu erkennen.

Zum Bürgergeld gibt es nur die folgenden Passage.

"Anstelle der bisherigen Grundsicherung (Hartz IV) werden wir ein Bürgergeld einführen. Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein. Es soll Hilfen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt stellen. Während der Corona-Krise galten großzügige Regelungen zu Schonvermögen und zur Überprüfung der Wohnungsgröße. Wir prüfen, welche dieser Regeln wir fortsetzen wollen. An Mitwirkungspflichten halten wir fest und prüfen, wie wir hier entbürokratisieren können. Die Zuverdienstmöglichkeiten wollen wir verbessern, mit dem Ziel, Anreize für Erwerbstätigkeit zu erhöhen."

Dass der Begriff "Bürgergeld" aufgegriffen wird, den die SPD gebrauchte, um vermeintlich Abschied von Hartz IV zu nehmen, der einen langen Weg hinter sich hat vom Kronberger Kreis, über Joachim Mitschkes Vorschlag für die FDP bis zur Dieter Althaus' Solidarisches Bürgergeld - zeigt eine gewisse Handschrift. Was soll sich ändern? Die Würde zu achten ist schon Aufgabe bestehender Leistungen - ganz gleich, ob man das für angemessen hält oder nicht. "Unkompliziert" soll die Leistung erfolgen, das klingt immerhin gut, könnte die Zielgenauigkeit erhöhen, hängt entscheidend von der Ausgestaltung ab. Ziel ist und bleibt die "Rückkehr in den Arbeitsmarkt" - damit wird am Erwerbsgebot nicht gerüttelt, anders als bei der Garantiesicherung, die die Grünen vorgeschlagen haben. Dass es weiterhin bedarfsgeprüfte Leistungen geben soll, wäre noch kein Hinweis auf die Fortschreibung des Erwerbsgebots, denn auch nach Einführung eines BGE bräuchte es solche Leistungen - allerdings unter anderen Voraussetzungen und eben ohne Erwerbsnorm. Das änderte den Charakter von Bedürftigkeitsprüfungen grundsätzlich. An "Mitwirkungspflichten" soll festgehalten werden, was zur Folge hat, dass es weiterhin Sanktionsinstrumente geben muss - das haben viele Kommentare zum Sondierungspapier schon festgehalten. Worin liegt nun der Abschied von Hartz IV, ist er etwa so wie die Umbenennung von Arbeitslosen zu Kunden der Arbeitsagenturen, also rhetorisch?

Pflichtverletzungen müssen festgestellt und Sanktionen durchgesetzt werden - wie soll so eine Entbürokratisierung möglich sein? Die Stigmatisierung von Leistungsbeziehern wird sich also fortsetzen. Fehlen darf hier gegen Ende nicht, was zum Gemeinplatz in dieser Diskussion gehört, dass "Anreize" zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu niedrig seien. Dieser Deutung folgt ebenso Florian Diekmann in seinem treffenden Kommentar zum Sondierungspapier auf Spiegel Online, der viele der fraglichen Punkte aufführt. An einer Stelle allerdings gibt es zu meinen Anmerkungen einen klaren Dissens, und zwar wenn es um die Armutsfalle geht, also um die vermeintlich geringen "Anreize" (siehe auch hier), aufgrund des Transferentzugs den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe zu verlassen. Das ist ein Mythos, wie die Untersuchungen zur Armutsfalle gezeigt haben, allerdings einer, der sich trotz seiner Weltfremdheit hält.

Sascha Liebermann

7. September 2021

"Das Zerrbild von vermögenden Hartz-IV-Empfängern hat nichts mit der Realität zu tun"...

...selbstverständlich fällt immer jemandem einer ein, der einen kennt, bei dem es aber anders sei. Vorurteile sind beharrlich, ganz wie im Zusammenhang mit den Sanktionen im SGB II. Weshalb aber sollten solche Vorurteile sich schneller verändern als die empirielose Annahme einer Armutsfalle, wie sie in der fachwissenschaftlichen Debatte noch immer hochgehalten wird.

Sascha Liebermann

1. Juli 2021

"Sanktionen können sich längerfristig auf die Beschäftigungsqualität auswirken"...

...darum geht es in einem Beitrag von Markus Wolf, der im IAB-Forum über „Befunde aus der IAB-Grundsicherungsforschung 2017 bis 2020“ berichtet. Überraschend sind diese Befunde nicht. Leider erlauben die dazu genutzten standardisierten Daten keine Einsichten in die konkrete Problemlage von Leistungsbeziehern und wie sie mit ihr umgehen. Instruktiver sind dann Studien wie die zur sogenannten Armuts- bzw. Arbeitslosigkeitsfalle, in deren Rahmen immerhin ausführliche Interviews geführt wurden:

"Zur Kritik des Armutsfallentheorems" (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
"Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform" (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
"Wer sitzt in der Armutsfalle?" (Ronald Gebauer, Hanna Petschauer, Georg Vobruba)
"Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems" (Ronald Gebauer)

Ein Mangel ist darin allerdings, dass man nichts darüber erfährt, wie sie ausgewertet wurden, wie dabei vorgegangen wurde.

Interessant hierfür auch die Arbeit von Franz Erhard "Die Erfahrung von Armut"

Sascha Liebermann

6. April 2021

"Was tun gegen Armut?" - Cash-Transfer ist wirksamer als Sanktionen, über diese bescheidenen Einsichten...

 ...berichtet Stephan Kaufmann in neues deutschland, Hintergrund sind die Entscheidungen über ein umfangreiches Konjunkturpaket in den USA, zu dem auch Einmalzahlungen an Haushalte und erhöhte Arbeitslosenhilfe gehören. Berichtenswert erscheinen solche Befunde bloß wegen der verbreiteten Vorurteile, die anderes behaupten, aber auch wegen begrifflicher Unschärfen in der sozialwissenschaftlichen Forschung. Dass die sogenannte Arbeitslosen- bzw. Armutsfalle eine recht voraussetzungsvolles Theorem ist, hat Ronald Gebauer schon vor längerem dargelegt. Weitere Studien in diesem Zusammenhang z. B.:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems“ (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform“ (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern“ (Ronald Gebauer)

Siehe auch "Wer wissen will, ob und wie ein Grundeinkommen die Gesellschaft verändert, der muss es einführen".

Wie simpel Herleitungen für die Behauptung sinkender "Arbeitsanreize" gestrickt sind, habe ich einmal versucht deutlich zu machen: „…da geht das Arbeitsangebot zurück…“. Schon das Schlagwort "Anreiz" (zu methodischen Beschränkungen, siehe hier) ist für das Verstehen von Handeln unterbestimmt und verkürzt Zusammenhänge erheblich.

Sascha Liebermann



2. Februar 2021

Das Lohnabstandsgebot, das Lohnabstandsgebot - wie wichtig ist das tatsächlich?

Wenn auch meist als Selbstverständlichkeit betrachtet, so stellt sich die Frage, ob denn das vielbeschworene Lohnabstandsgebot tatsächlich die Bedeutung hat, die ihm zugeschrieben wird. Sein Geschwister ist die sogenannte Armuts- bzw. Arbeitslosigkeitsfalle, auch sie wird für ein großes Problem gehalten, wie diese Passage aus einem Interview mit Peter Weiß (Sozialpolitiker der CDU) im Deutschlandfunk erkennen lässt:

"Das haben wir jetzt gerade zum 1. Januar neu gemacht und wenn wir uns daran nicht halten, glaube ich, würden wir für eine große Verunsicherung sorgen, zumal dieses System ja aus Steuern finanziert werden muss. Das heißt, ich muss auch immer gucken, dass ich einen gewissen Lohnabstand halte zu denjenigen, die arbeiten gehen können und mit ihrem Geld die Steuern bezahlen, aus denen das System bezahlt wird. Einfach so mal über den Daumen gepeilt kann man nicht die Regelsätze erhöhen."

Es gibt eine hohe Transferentzugsrate im Leistungsgefüge, das ist richtig. Sie wird meist damit kritisiert, dass sich Arbeit "lohnen" müsse, sonst sei sie nicht attraktiv.

Allerdings wird hierbei, ganz wie im Interview mit Herrn Weiß, stets ein direkter Zusammenhang zwischen Einkommenschance und Leistungsbereitschaft hergestellt, der zuallererst einmal zu belegen wäre. Denn frühere Untersuchungen zu Armuts- bzw. Arbeitslosigkeitsfalle haben zeigen können, dass dieser Zusammenhang so nicht besteht und dass auch die gesamte Konzeptualisierung des vermeintlichen Problems unpräzise ist. So fällt auf, dass in diesen Zusammenhängen kaum je beachtet wird, welche Bedeutung das Tätigsein, das Mitgestalten und Mitwirken als solche hat als Ausdruck einer Bewährungsdynamik, einer Frage nach dem Sinn des Lebens. Ebenso wird den Bedingungen, unter denen das geschieht, zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet. Berücksichtigt man dies, sind andere Schlüsse zu ziehen. 

Apropos Transferentzug: Mit einem BGE gäbe es das Problem nicht.

Sascha Liebermann

14. Januar 2021

"Poverty trap"? A persevering myth/ Die Armutsfalle ist ein beharrlicher Mythos...

...sie ist keinesfalls so einfach in ihren Zusammenhängen, wie oft behauptet, siehe folgende Studien dazu:

"Zur Kritik des Armutsfallentheorems" (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
"Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform" (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
"Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern" (Ronald Gebauer)
"Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems" (Ronald Gebauer)

Wie vereinfachend mit dem Lohnabstandsgebot in vielen Studien hantiert wird, dazu siehe:


Letztlich unterliegt den behaupteten Zusammenhängen stets die vereinfachte Annahme, Handeln werde durch Anreize initiiert. Dass in diesen Studien Handeln nicht nur unterkomplex betrachtet wird, sondern die zugrundeliegenden Daten die Komplexität von Handlungsmotivierungen nicht sichtbar machen, dazu siehe die methodischen Hinweise hier.

Sascha Liebermann


11. Mai 2020

Entscheidende Frage: Weshalb wird überhaupt "gearbeitet" und was verändert BGE diesbezüglich? Davon hängt alles ab...


..."Armutsfallentheorem" ist unterkomplex, siehe schon vor vielen Jahren dazu z. B.:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Standardisierte Daten führen hier nicht weiter (siehe Gebauer/ Petschauer), handlungsleitende Überzeugungen müssen rekonstruiert statt phantasiert werden, um zu sehen, worin denn überhaupt Veränderungen durch ein BGE bestehen könnten. "Anreize"(siehe auch hier) - ebenso missverständlich, eine black box, schon bei George Herbert Mead thematisiert. Wirkung der Normativität von Erwerbstätigkeit wird unter- und überschätzt zugleich. Auch die Begrifflichkeit, mit der Handeln und Handlungsmotivierungen bestimmt werden, muss auf den Prüfstand. Hilfreich sind Untersuchungen wie z. B. diese von Ute Fischer. Abgesehen davon ist Bedingungslosigkeit schon heute Voraussetzung der politischen Ordnung, das wird allerdings oft übersehen.

Sascha Liebermann

27. Februar 2019

"Eigentlich will niemand Hartz IV abschaffen"...

...schreibt Ralph Bollmann in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ein differenzierter Beitrag, der die "Hartz"-Reform nicht auf das Arbeitslosengeld II reduziert.

Wie so oft fehlt auch in diesem Beitrag ein Hinweis darauf, dass die Gruppe der Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosengeld II-Bezieher überhaupt keine homogene Gruppe ist und schon gar nicht statisch, also immer dieselben Personen im Leistungsbezug sind. Es gibt eine hohe Fluktuation, ausgenommen davon sind nur langjährig erwerbslose Personen. Würde das beachtet, stellte sich viel mehr noch die Frage, wozu es dann Sanktionen braucht, wenn es nicht einfach nur darum geht, ein Druckmittel zu haben.

Sascha Liebermann

18. Januar 2019

"Trauen wir uns bald den notwendigen Sprung ins Ungewisse?"...

...fragt Alexander Spermann in seinem Beitrag "Hartz IV ist nicht das Ende der Geschichte" in der Wirtschaftswoche.

Er plädiert für mehr Mut und überrascht. Gleich zu Beginn spricht er davon, dass sich "Fördern und Fordern" bewährt habe, von der hohen Zahl an Erwerbstätigen, zu denen die Sozialpolitik beigetragen habe und zur Reduktion von Arbeitslosigkeit. Dabei sind ihm die Strukturdaten der Arbeitsmarktentwicklung sicher nicht unbekannt: hoher Anteil an Teilzeit am Beschäftigungswachstum, Niedriglöhne und Arbeit um beinahe jeden Preis. In welcher Hinsicht ist das ein Erfolg, wenn noch berücksichtigt wird, wie stark diese Entwicklung konjunkturell bedingt ist? Für die Zukunft tauge das aber nicht.

Seine Behauptung "Zahlreiche empirische Studien belegen jedoch, dass die Dauer der Arbeitslosigkeit zunimmt, je länger das Arbeitslosengeld gezahlt wird" ist aber gerade nicht gedeckt von den Forschungsarbeiten von z. B. Georg Vobruba. Welche Studien, auf der Basis welcher Daten meint Spermann?

Dann schreibt er:

"Wer wirklich ein modernes Grundsicherungssystem für das Zeitalter der Digitalisierung schaffen will, der braucht Mut für längerfristige Experimente. Dabei geht es nicht darum, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen und den Sozialstaat inklusive Sozialversicherungen abzuschaffen. Ein solches Unterfangen wäre verantwortungslos, weil funktionierende Institutionen zerschlagen würden – in der Hoffnung, dass neue Strukturen die erhofften Veränderungen bringen."

Und ein BGE einführen und bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen beibehalten, für die in den überwiegenden Fällen bei einem ausreichenden BGE, der zum Bezug berechtigende Sachverhalt nicht mehr gegeben wäre? Dazu muss nichts zerschlagen, sehr wohl aber umgebaut und damit weiterentwickelt werden.

Abschließend plädiert er:

"Doch es braucht Experimente mit der automatischen Auszahlung des Regelsatzes der Grundsicherung an alle Bürger ohne Bedürftigkeitsprüfung."

Das wäre doch ein BGE, wenn auch auf niedrigem Niveau.

"Ein solches Basisgeld könnte in Kombination mit einer Steuergutschrift für die Aufnahme von Vollzeitbeschäftigung die richtige Antwort sein."

Garantiesicherung und Bonus werden verknüpft, wenn aber alle eine Garantiesicherung haben, jegliches Erwerbseinkommen hinzukäme, wozu dann noch den Bonus, wo doch das Erwerbseinkommen der Bonus wäre? Nötig wäre er dann, wenn Spermann meint, es brauche ihn als Anreiz - dahinter stünde wieder im Grunde das Armutsfallentheorem in abgewandelter Form. Gegen ein BGE und dafür zugleich also?!

Sascha Liebermann

17. Januar 2019

"Findet die Politik aus der Armutsfalle heraus?"...

...nach wie vor aktuell, obwohl schon mehr als 15 Jahre alt, ein Interview mit Georg Vobruba über seiner und seiner Kollegen Forschungen zur sogenannten Armutsfalle. An der Gewichtigkeit der Befunde hat sich nichts geändert. Hier einige Zitate aus dem Interview:

Vobruba: "Will man wissen, wie Menschen handeln, muss man sie anschauen und ihnen nicht irgendwelche Handlungslogiken wie Kuckuckseier unterschieben. Das allerdings wird gern gemacht, in der Ökonomie sowieso und bei den Sozialwissenschaften gibt es auch gewisse Tendenzen."

Vobruba: "Die Standardökonomie - stützt sich, höflich gesagt, vornehmlich auf Axiome und daraus abgeleitete Schlussfolgerungen. Und eines der Axiome lautet: Bei unzureichendem zusätzlichem Einkommen wird Arbeitskraft nicht angeboten. "

Vobruba: "Die überwiegende Anzahl der Sozialhilfeepisoden ist ziemlich kurz. Die Leute verlassen also das Sozialhilfesystem. Und das obwohl in der Tat in vielen Fällen der Abstand zwischen Lohn und Lohnersatzleistung nicht gerade groß ist. Anders gesagt: Die allermeisten Leute gehen auch dann arbeiten, wenn die zustehenden Lohnersatzleistungen relativ nah am beziehbaren Lohn liegen."

Vobruba: "Man forscht und forscht, und wenn es jemand zur Kenntnis nimmt, so freut es einen. Ich würde mich aber hüten, Forschung zu betreiben mit Blick auf Politik und erst recht mit Blick auf irgendeine Partei ... Stellen wir es uns realistisch vor: Soll sich die SPD hinstellen und sagen "Liebe Bevölkerung, das mit dem Abbau der Arbeitslosigkeit wird nun mal nichts mehr. Nehmt es uns nicht übel."

Vobruba: "Ja! Natürlich! Die Anerkennung der Realität als Realität ist immer der erste Schritt, Politik zu machen. Aber die Anerkennung dieser Realität ist sehr schwer. Das Beschäftigungsthema ist so stark besetzt, dass, wer da auch nur den Verdacht erweckt, er sei nicht besten Willens, sich wahrscheinlich unheimliche Probleme einhandelt."

Hier weitere Arbeiten von Vobruba und Kollegen zu dieser Thematik:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Sascha Liebermann

8. Januar 2019

"Arbeitsverweigerer sind nützlich für Arbeitnehmer"...

...schreibt Jörg Gastmann auf Telepolis und kommt auf ein Bedingungsloses Grundeinkommen sowie manch gängiges Vorurteil über das Lohnabstandsgebot und die Armutsfalle zu sprechen.

18. Dezember 2018

Ein Denkmal für Leistungsfeindlichkeit...

...will Michael Theurer (FDP, MdB) in seinem Beitrag in der taz errichten, in dem wieder einmal die vermeintlichen Erfolge der Agenda 2010 gefeiert werden. Hier dürfen die üblichen Erfolgsanzeichen nicht fehlen: gestiegene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und halbierte Langzeitarbeitslosigkeit. Es stört dabei den Verfasser nicht, dass der größte Anstieg der Beschäftigung in Teilzeit (siehe Arbeitszeit je Erwerbstätigen) zu verzeichnen ist und die Halbierung der Langzeitarbeitslosigkeit nichts darüber sagt, was sie an Wertschöpfungssteigerungen mit sich bringt. Dabei macht Theurer die Crux der Sozialpolitik deutlich:

"Wenn wir heute über eine weitere Sozialstaatsreform diskutieren, müssen wir uns zunächst fragen, was die Zielsetzung eines Sozialstaats sein sollte. Die Agenda-Reformen hatten das Ziel, möglichst viele Menschen in Arbeit zu bringen."

Das wäre in der Tat zu fragen. Soll der Sozialstaat dazu dienen, die Autonomie der Bürger zu stärken oder soll er Arbeit zum Selbstzweck erheben? Diese Frage ist nicht ohne. Orientiert sich die Antwort in die erste Richtung wäre zu fragen, wie die Handlungsfähigkeit der Bürger maximal unterstützt werden kann entsprechend der vielfältigen Ambitionen und Neigungen. Autonomie setzt Vertrauen in die Mündigkeit voraus, dass die Bürger sehr wohl wollen und wünschen, ihre Leben in die eigenen Hände zu nehmen, aber nach ihrer Vorstellung davon. Die zweite Richtung, in die noch immer die Antwort gesucht wird, erhebt Erwerbsarbeit zum Selbstzweck, als ob Wohl und Wehe einer Demokratie davon abhingen. Dabei kann doch niemand ernsthaft behaupten, dass es für Unternehmen gleichgültig ist, welche Mitarbeiter sie haben, ob diese dort sich engagieren wollen oder nicht. Zwar ist die Haltung verbreitet, als wäre es Aufgabe von Unternehmen, Mitarbeiter zu erziehen, im Sinne der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen, im Sinne der Erzeugung neuer Problemlösungen ist das nicht. Während die Unterstützung von Autonomie dem Leistungsethos gewogen ist, ist die Überhöhung von Erwerbstätigkeit leistungsfeindlich. Deswegen kann auch die oben genannte Erfolgsmeldung nur die Hälfte der Geschichte sein. Sie geht zu Lasten anderer Lebensbereiche, wenn wir nur daran denken, in welch absurde Dimensionen die außerhäusliche Betreuung von Kindern getrieben wird: je früher, je länger, desto besser (siehe hier und hier).

Weiter schreibt er:

"Dahinter steckt die Erkenntnis, dass ein auf Verstetigung von Arbeitslosigkeit ausgerichtetes Sozialsystem auf Dauer das bestehende Wohlstandsniveau nicht halten kann und gleichzeitig Arbeit nichts per se Schlechtes ist: Sie stiftet Sinn und Selbstverständnis, während Langzeitarbeitslosigkeit oft in Depression und Verzweiflung mündet."

Wenn man dies wohlmeinend als eine Kritik an einer entwürdigenden, mit Sanktionen bewehrten Beaufsichtung durch Arbeitsagenturen und Jobcenter deuten könnte, wäre dem etwas abzugewinnen. Es ist der normative Druck, durch Arbeitslosigkeit in eine illegitimen Zustand zu fallen, der bedrückend ist; es ist das Signal, wer nicht erwerbstätig ist, ist nichts, der Grund für diesen Missstand ist.

Weit gefehlt, hier wird gefeiert.

"Gerade deshalb ist es konsequent, von Arbeitslosen eine tätige Mithilfe bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung oder Qualifikation von staatlicher Seite einzufordern. Wenn jemand vom Lohn seiner Arbeit nicht vernünftig leben kann, gibt der Staat noch etwas dazu – wer im gleichen Job mehr arbeitet, soll auch mehr bekommen."

Das ist konsequent innerhalb des heutigen Gefüges, so wie der Sozialstaat gedeutet wird. Es ist nicht konsequent, wenn dabei an die Grundfesten der Demokratie gedacht wird: Mündigkeit, was nichts anders als Autonomie ist. "Tätige Mithilfe" kann hier nur als Verballhornung dessen betrachtet werden, was das mit Sanktionen bewehrte System heute bedeutet.

"Diese Grundprinzipien sind gesamtgesellschaftlich akzeptiert. Auch wenn es medial anders klingt: Es ist eine verschwindend kleine Minderheit, welche beispielsweise Sanktionen für Grundsicherungsempfänger abschaffen will. So wie nun eine grüne Politikerin Knecht Ruprecht abschaffen will, weil man Kinder niemals bestrafen dürfe, so wollen auch die Spitzen von Grün-Rot-Rot die Grundsicherungsempfänger nicht mehr sanktionieren, wenn sie beispielsweise wiederholt nicht zu vereinbarten Terminen erscheinen."

Hier liegt Theurer bislang richtig, in der Tat ist es die Mehrheit, die dieser Überzeugung ist (man lasse sich von Meinungsumfragen nicht täuschen). Das sollte einen allerdings nicht davon abhalten, über die Widersprüche aufzuklären und welche Folgen die Sozialpolitik langfristig hat, wenn wir den Leistungsbegriffs seines Inhalts berauben, weil Erwerbsarbeit als solche für wichtig gehalten wird.

Achtung, es folgt ein Vergleich:

"Man stelle sich vor, man würde andere erwachsene Menschen so infantilisieren, indem man etwa einem Handwerker, der nie erscheint, einen Auftrag nicht entzieht oder akzeptiert, dass die Feuerwehr einfach nicht kommt."

Hanebüchen. Hier wird deutlich, wie wichtig die Frage nach dem Zweck des Sozialstaats ist. Wer würde ernsthaft an einem Handwerker festhalten wollen, der unzuverlässig ist? Würde es etwa einem Unternehmen helfen, Mitarbeiter einzustellen, die nicht bei ihm arbeiten wollen? Theurer argumentiert hier paternalistisch und nimmt einen schiefen Vergleich zu Hilfe. Weder ist ein Leistungsbezieher ein Auftragnehmer, noch bewirbt er sich, weil ihn die Arbeitsagentur einfach gewähren lasse. Sicher, er kann das tun, tut er es aber nicht, bekommt er dies zu spüren. Die Feuerwehr kommt, weil diejenigen, die dort tätig sind, diesen Beruf ergriffen haben oder sich ehrenamtlich engagieren. Wenn aber die Feuerwehrkräfte kündigen bzw. ihr Engagement niederlegen, kommt die Feuerwehr eben nicht. Dagegen gibt es kein Sanktionsmittel. So viel zu diesem Vergleich.

Akademikerschelte darf natürlich nicht fehlen von einem erfahrenen, nah am Leben sich orientierenden Mitglied des Deutschen Bundestages:

"Diese Denke mag im akademischen Elfenbeinturm oder in Berliner Politzirkeln gefeiert werden, als gerecht oder sinnvoll werden es arbeitende Normalbürger nicht empfinden. Würde man das Prinzip „Fördern und Fordern“ aufgeben, täte man nahezu niemandem einen Gefallen. Das Ende von Sanktionen würde massiv zulasten der Schwächsten gehen: einerseits durch eine stärkere Stigmatisierung, andererseits durch eine fehlende Aktivierung."

Eben, paternalistisch, von Autonomie keine Rede, man fühlt sich an Westerwelles Klage über "spätrömische Dekadenz" erinnert. Dass es gerade die Fixierung auf Erwerbstätigkeit ist, die zur Stigmatisierung führt, das war vor der Agenda 2010 auch nicht besser, auf diesen Gedanken scheint Theurer nicht zu kommen. Es wäre hilfreich, hier den akademischen Elfenbeintrum zu Rate zu ziehen oder sich schlicht die Grundfesten der Demokratie vor Augen zu führen. Aber das scheint nicht so einfach zu sein.

Theurer kritisiert dann zurecht die hohe Transferentzugsrate, überstrapaziert aber auch das Lohnabstandsgebot, hinter dem stets das Armustfallentheorem lauert.

Abschließend stellt er in seinem Beitrag fest:

"Die bestehenden Zuverdienstmöglichkeiten sind also leistungsfeindlich und ungerecht. In den frühen 2000ern musste man sich damit zufriedengeben, dass viele Arbeitslose aufgrund der angespannten Arbeitsmarktlage möglicherweise nur einen 1-Euro-Job bekommen. Heute ist das anders – es gibt viele Stellen. Statt die Menschen also durch ein leistungsfeindliches System künstlich in geringfügigen Beschäftigungen zu halten, sollten einerseits der Freibetrag und die erste extrem geringe Entzugsstufe wegfallen, andererseits jedoch darüber der Transferentzug deutlich geringer ausfallen. Orientierungsgröße sollte dabei 50 Prozent Transferentzug sein; in jedem Fall sollte er nach Möglichkeit nie über 70 Prozent liegen. Arbeit muss sich lohnen."

So berechtigt diese Kritik ist, so leistungsfeindlich ist Theurers Überhöhung von Arbeitsplätzen. Wenn Leistung das Maß sein soll, dann muss es um die Bereitstellung von Problemlösungen in Gestalt von Gütern und Dienstleistungen gehen. Wenn es dazu menschlicher Arbeitskraft bedarf, gut, wenn nicht, auch gut. Wer aber Arbeitsplätze über Wertschöpfung stellt, argumentiert leistungsfeindlich.

Sascha Liebermann

Siehe auch das Gespräch mit Michael Theurer im Deutschlandfunk.

7. Dezember 2018

"Neue Generationen-Studie: Einmal Hartz IV, immer Hartz IV?"

Was voller Inbrunst immer wieder einmal durch die Medien getrieben wird, muss deswegen nicht dem realen Leben entsprechen. Im Deutschlandfunk wurde über eine Studie berichtet, die an der Universität Duisburg-Essen durchgeführt wurde und sich mit den Lebenswirklichkeiten von Familien befasst, die schon über mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte auf Transferleistungen angewiesen sind. Die Forscher haben herausgefunden, welche Beschwernisse auf diesen Familien liegen, wie komplex die Problemlagen sind und dass einfache Antworten nicht weiterführen. Wer sich mit solchen Fragen zuvor schon befasst und dazu nicht-standardisierte Interviews ausgewertet hat, den werden die Ergebnisse nicht überraschen. Sie widersprechen aber verbreiteten Vorurteilen, die gerade auch in der Diskussion um ein BGE anzutreffen sind. Vor etlichen Jahren schon gab eine Studie von Hanna Petschauer, Ronald Gebauer und Georg Vobruba mit dem Titel "Wer sitzt in der Armutsfalle?" Einblick in die individuellen Problemkonstellationen, die zu beachten sind. Hier Veröffentlichungen im Anschluss an die Ausgangsstudie:

Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)

Dass es die "Armutsfalle" in der Form, wie oft behauptet, gar nicht gibt, war ein wichtiges Ergebnis, das leider viel zu wenig rezipiert wird. Man denke nur an die jüngste Debatte, Sanktionen durch "Anreize" zu ersetzen.

Sascha Liebermann

26. Oktober 2018

Beharrlichkeit von Mythen und ein vereinfachender Blick auf Armut...

 ...das konnte wieder gut in der jüngsten Ausgabe von Maischberger beobachtet werden, wenn die üblichen Vedächtigen, muss man fast sagen, sich ein Stelldichein geben und keine Expertise bemüht wird, um dazu einmal differenziertere Aussagen zu erhalten. Es war gerade der jüngste Gast in der Sendung, Jeremias Thiel, der einen Einblick gab in das Leben einer Familie, in der beide Eltern krank sind und die Höhe von Sozialleistungen weder Hindernis noch Hilfe dafür ist, sich diesen Erkrankungen stellen zu können. Manches davon scheint im Kommentar von Hand Hütt in der Frankfurter Allgemeine Zeitung auf, wird aber auch nicht vertieft.

Der Wirtschaftsredakteur der FAZ, Rainer Hank, konnte sich wieder über einen Auftritt freuen, um seine üblichen Invektiven gegen den Sozialstaat loszulassen und an die  Eigenverantwortung zu appellieren. Dabei könnte eine treffende Kritik am Paternalismus des deutschen Sozialstaats sehr wohl die Richtung weisen, um ihn fortzuentwickeln zu einem, der Autonomie und Initiative tatsächlich unterstützt, statt durch Beaufsichtigung und Kontrolle zu behindern. Hank wandte sich hier zurecht gegen die Vorstellung der Börsen-Expertin Anja Kohl, der Staat hätten Herrn Thiel helfen, ihn aus der Familie nehmen müssen. Sie weiß vermutlich nicht, dass der Auftag des Jugendamtes gesetzlich definiert ist (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) und die Entscheidung, ein Kind aus einer Familie zu nehmen, keine so einfache Angelegenheit ist. Dann läge es ja nahe, sich dazu nicht zu äußern. Das scheint schwer zu sein, selbst für eine erfahrene Journalistin. Doch Hank meint mit Paternalismus die angeblich passivierenden Folgen von Sozialleistungen, wenn sie denn zu hoch ausfallen. Ein Blick in die dynamische Armutsforschung würde hier weiterhelfen, um mit Mythen aufzuräumen (siehe z. B. hier und auch hier: Verweildauer im Leistungsbezug). Aber daran scheint er kein Interesse zu haben.



Die Kritik an seinem Kollegen Creutzburg, der vollmundig behauptete, wie komfortabel man von Sozialleistungen lebe, hatte er offenbar vergessen - die Berechnungen waren schlicht unzulänglich und fehlerhaft.

Hank beklagte darüber hinaus den falschen Stolz, der dazu führe, Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen (Stichwort "verdeckte Armut"), was wohl als Ermahnung derer zu verstehen war, die den Gang in ein Jobcenter oder vergleichbare Einrichtungen scheuen. Zwar liegt er damit richtig, wenn er auf den Rechtsanspruch hinweisen will, der auf solche Leistungen besteht, doch unterschätzt er, dass die Wahrnehmung des Anspruchs zugleich bedeutet, der normativen Erwartung, erwerbstätig zu sein, nicht zu entsprechen. Genau so begründet sich ja auch die Nachweispflicht, die Bedingungen für den Anspruch auf Leistungen zu erfüllen. Diese Nicht-Befolgung des Erwerbsgebots ist der Grund für die stigmatisierenden Wirkungen solcher Leistungen, der Bezieher erhält sie, weil er etwas anderes nicht erreicht, das aber als erwünscht und erstrebenswert gilt.

Um diese Zusammenhänge schert sich Hank nicht, dadurch wird die Welt einfacher. Wer die Lage ernst nimmt, müsste fragen, wie es möglich ist, dass Anspruchsberechtigte möglichst geringe Schwellen übertreten müssen, um ihnen zustehende Leistungen abzurufen. Das wäre eine Diskussion um die Fortentwicklung des Sozialstaats, die nicht illusionär geführt werden sollte. Dennn die unter anderen von Sahra Wagenknecht als Alternative ins Feld geführte "repressionsfreie Grundsicherung" weist hier keinen Ausweg, sie ist illusionär, solange das Erwerbsgebot aufrecht erhalten bleibt und der Grundsicherungsbezug nicht für dauerhaften Bezug vorgesehen ist. Denn solange das so ist, wird kein Bezieher in ihm verbleiben können, ohne sich stets einer Prüfung unterziehen zu müssen.

Und dann? Dann landen wir wieder beim BGE, das aber keiner der Anwesenden für eine sinnvolle Lösung hält, ohne allerdings brauchbare Alternativen nennen zu können.

Sascha Liebermann