Posts mit dem Label Sorgetätigkeit werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Sorgetätigkeit werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

6. Januar 2025

Der Maßstab wird einfach gesetzt

23. Juni 2024

"...wenn ich mich nicht zehn Jahre lang um meine Mutter gekümmert hätte..."

Die Verschriftung entspricht nicht dem Wortlaut des Beitrages.

19. Februar 2024

Unbezahlte und bezahlte Tätigkeiten - Abgrenzung und Fallstricke

Auf diese Schwierigkeit der Abgrenzung ist schon von verschiedener Seite zu Recht hingewiesen worden, sehr differenziert z. B. von Norbert Schwarz und Florian Schwahn. Zwar ist es nachvollziehbar, wenn dennoch versucht wird, den Umfang "unbezahlter Arbeit" zu quantifizieren, gerade wenn man auf ihre Bedeutung hinweisen will, man begibt sich aber auch in ein schwieriges Fahrwasser. Das zur Abgrenzung bemühte Drittperson-Kriterium muss vom konkreten Beziehungsgefüge abstrahieren, soweit es möglich ist und damit genau eine entscheidende Dimension vernachlässigen, und zwar die zwischen Beziehungen, die sich auf die ganze Person als solche beziehen und solchen, die klienten- bzw. kundenorientierten Charakters sind. In ersteren sind die Personen nicht austauschbar, in letzteren schon. Setzt man beide Beziehungstypen gleich, ebnet man den grundlegenden Unterschied beider ein. Genau das ist in den vergangenen Jahrzehnten besonders in der Frage zu beobachten, wie sich inner- und außerhäusliche Betreuung von Kindern zueinander verhalten. Letztere konnte mit der Abstrahierung von der konkreten Beziehung forciert werden.

Siehe zu dieser Frage diesen Beitrag und hier.

Sascha Liebermann


12. September 2023

Anderer Blickwinkel...

..., der die Erwerbszentrierung deutlich bezeugt und daraus folgend das Ausblenden unbezahlter Arbeit

Sascha Liebermann

7. Februar 2022

Ist das ein Erkenntnis- oder nicht vielmehr ein Bewertungsproblem?

An Veröffentlichungen dazu mangelt es nicht, Vorschläge zur Veränderung rütteln aber an einer entscheidenden Säule nicht: dem Vorrang von Erwerbstätigkeit. Allenfalls gibt es Konzepte wie z. B.  "atmende Lebensverläufe", eine andere Vollzeit oder Lebenszeitkonten, am Vorrang von Erwerbstätigkeit ändern sie jedoch nichts und damit auch nicht an der Degradierung anderer, nicht-erwerbsförmiger Tätigkeiten. Sie rütteln also nicht grundsätzlich an der Bewertung von Erwerbstätigkeit, solange sie das nicht tun, ist es unwahrscheinlich, dass sich etwas ändern wird.

Sascha Liebermann 

20. Dezember 2021

"Bedingungslosigkeit irritiert Paternalismus"

In seinem Beitrag in Jacobin - zumindest in den Ausführungen zu Beginn, da er hinter einer Bezahlschranke ist - beschreibt Alexander Brentler gleich zu Beginn die Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit, ohne deren Grund zu nennen. Es ist nicht (Erwerbs-)Arbeitslosigkeit als solche, die diese Folgen verursacht, es ihre normative Seite, ein gesellschaftlich unerwünschter Zustand zu sein, der deswegen sobald als möglich wieder verlassen werden soll. Darauf sollen alle vom Gesetzgeber bestimmten Instrumente hinwirken. Stigmatisierung ist also Folge einer normativen Bewertung eines bestimmten Handelns. Dann schreibt er:

"Als Kompensation für Sorgearbeit ist das BGE ein wenig zielgenaues Instrument. Wer sich wirklich Vollzeit um andere kümmert, hat mehr verdient als ein Existenzminimum. Die »Freiheit«, die das BGE verspricht, zielt eher auf Selbstentfaltung ab – daher sein besonderer Appeal unter Kreativen. Die unausgesprochene Erwartung lautet, das Leben über die Erwerbsarbeit hinaus als zielorientierte Karriere zu begreifen."

Will Brentler Sorgetätigkeiten, die in der Familie erbracht werden, in ein Lohnarbeitsverhältnis verwandeln? Dann würde genau zerstört, was es von einem solchen gerade unterscheidet. In der Tat stellt sich die Frage, was die angemessene Höhe eines BGEs wäre, doch sie ändert nichts daran, dass eine Bezahlung für eine Leistung nicht die Person um ihrer selbst willen in den Blick nimmt, sondern nur die erbrachte Leistung. Insofern ist es auch richtig zu sagen, die Person hat dann "mehr verdient", wie Brentler meint, ein BGE hingegen will aber zuerst einmal die Person um ihrer selbst willen zum Kriterium für Einkommenssicherung erheben.

Wie Brentler dann zu dem Schluss kommt, dass ein BGE dazu führe "das Leben [...] als zielorientierte Karriere" zu begreifen, bleibt unklar. Es mag BGE-Befürworter geben, die solche Erwartungen hegen, ein BGE für sich führt dazu nicht. Eine Frage allerdings, der wir in unseren Lebensverhältnissen nicht ausweichen können, ist die, wie man zum Wohlergehen des Gemeinwesens beitragen will, denn sie stellt sich, ganz gleich, ob wir das wollen oder nicht. Ein BGE lässt aber gerade frei, worin die Antworten darauf liegen. 

Ob der Autor im Verlauf des Artikels womöglich sein Augenmerk darauf richtet?

Sascha Liebermann

12. November 2020

Sehr konsequent und gar nicht überraschend im bestehenden Sozialstaat - Existenzsicherung ist nicht "zielgenau"

20. Mai 2013

"Kein Grund zum Feiern" - von der Abwertung der "Hausfrau"

In der Neuen Zürcher Zeitung hat Joachim Güntner sich zum Verfall des Bildes von der Hausfrau geäußert. Am Beispiel dieses Verfalls kritisiert er das heutige Emanzipationsverständnis, das eben nicht - wie einst Simone de Beauvoir und andere erstrebten - zu einer Aufwertung der Haus- oder Sorgetätigkeiten geführt hat, sondern zu deren forcierter Abwertung. Siehe auch einen älteren Kommentar zur Sache von Sascha Liebermann.