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7. September 2023

1. September 2023

"Care & Gender - Potentials & Risks of UBI" - das Programm der FRIBIS-Jahrestagung...

...ist nun online einsehbar. An manchen Stellen wünscht man sich noch konkretere Angaben. Der Workshop von Ute Fischer und Sascha Liebermann am Dienstag widmet sich dem Stellenwert der fallrekonstruktiven (oder auch qualitativen) Forschung für die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen.

17. November 2022

Wie zu mehr "Zeitsouveränität"?...

...Solange darauf keine Antwort gegeben wird, bleibt es eine folgenlose Diskussion, deswegen ist das Bedingungslose Grundeinkommen der entscheidende Hebel. Nicht nur verschafft es Zeitsouveränität, es führt zu einer normativen Umwertung, der Einzelne als mündige Person steht im Zentrum und muss eine Antwort darauf finden, wohin er mit seinem Leben will. Heute wird ihm die Antwort aufgetischt: erwerbstätig soll er sein, das ist das einzig richtige, der Rest ist Privatsache, der in Sonntagsreden gefeiert werden kann.

Sascha Liebermann

18. August 2022

"Care-Arbeit" - wie abgrenzen?

Monika Bütler, Professorin an der HSG St. Gallen, gab der Neuen Zürcher Zeitung ein Interview anlässlich der bevorstehenden Volksabstimmung über eine Reform der AHV (Alten- und Hinterbliebenenversicherung der Schweiz) am 25. September. In wenigen Passagen geht es darin auch um "Care-Arbeit", diese seien hier kommentiert:

"[NZZ] Könnte man die unbezahlte Arbeit – Kinderbetreuung, Altenpflege, Nachbarschaftshilfe – mit Geld abgelten?

[MB] Alle reden von Care-Arbeit, doch niemand definiert, was das genau ist. Wenn ich für meine Familie koche, ist das schon Care? Ich finde nicht. Ein zweiter Punkt: Welche Care-Arbeit fällt in den privaten Bereich, welche Tätigkeit geht den Staat etwas an? Drittens: Wie soll Care abgegolten werden? Alles ist auch eine Wertefrage."

Bütler stellt drei Fragen. Die erste ist für sie schnell beantwortet, das Kochen für die Familie zähle nicht dazu, ohne zu erläutern, worin der Unterschied besteht. In der Diskussion um unbezahlte Arbeit wird dieser Unterschied gemeinhin durch das Drittpersonenkriterium definiert, was allerdings methodische Probleme aufwirft. Unmittelbar anschließend stellt sie eine weitere, aber anders gelagerte Frage, und zwar nach der Zuständigkeit. Die dritte zielt auf die Abgeltung. Wie aber löst sie diese Fragen, die auch Wertfragen sind, auf? Was wird nun aus der privaten Sorgetätigkeit? 

In der folgenden Passage geht es weiter:

"[NZZ] Die Linke sieht vornehmlich den Staat in der Pflicht. Care-Arbeit gehöre zum Service public.

[MB] Ich halte gar nichts davon, dass der Staat die Care-Arbeit in der Familie direkt mitfinanzieren soll. Über das Steuersystem mit Abzügen und teilweise unterschiedlichen Tarifen, über die Betreuungsgutschriften in der AHV/IV und Subventionen wird die geringere Leistungsfähigkeit der Familien durch den Staat ja durchaus berücksichtigt. Wir vergessen zudem oft, dass die Zeit, in der die Kinder klein sind, im Vergleich zur ganzen Lebensspanne doch recht überschaubar ist. Man muss sich nicht vierzig Jahre lang um die Kinder kümmern. Viele Eltern könnten vor der Geburt der Kinder vorsorgen oder Lücken in der Altersvorsorge, die während der Familienphase entstanden sind, später wieder füllen. Anders sieht es aus in Familien, wo kranke oder behinderte Kinder und Angehörige gepflegt werden müssen. Hier bin ich klar der Meinung, dass diese Arbeit unter bestimmten Bedingungen vom Staat entschädigt werden sollte. So zum Beispiel über eine Betreuungsrente im Alter, damit die Betroffenen nicht auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind."

Was Bütler in den ersten Zeilen ihrer Antwort übergeht, ist, dass steuerliche Begünstigungen nur greifen, wenn (Erwerbs)Einkommen vorliegt und die "Betreuungsgutschriften" erst wirksam werden, wenn die Rente in Anspruch genommen wird - beides ist in Deutschland vergleichbar. Für die Gegenwart bietet beides keine Lösung, mehr Zeit für Familie erlangt man dadurch nicht. Nun lässt sich der Arbeitsumfang reduzieren, auch das muss man sich aber leisten können, und was, wenn das nicht der Fall ist. Offenbar hat für sie Erwerbstätigkeit den Vorrang, wodurch sie zugleich normativ degradiert wird. Polemisch überspitzt stellt sie zurecht fest, dass Eltern nur über eine gewisse Lebensspanne gefordert sind, doch diese Spanne ist recht lang, je nachdem, ob jemand diese Aufgabe weitgehend selbst wahrnehmen oder sie an andere delegieren will. Bütlers Überlegungen bewegen sich ganz im Gefüge der Anerkennung von Erwerbsausfallzeiten bzw. steuerlichen Vergünstigungen, ohne aber eine wirkliche Alternative anzubieten, die es erlaubte, sich frei von einer Erwerbsverpflichtung für Sorgetätigkeiten familiarer Art entscheiden zu können - das wäre nur mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen möglich.

Mit der Übernahme des Care-Begriffs aus dem Englischen und seiner Ausweitung hat sich Ilona Ostner  differenziert auseinandersetzt.

Sascha Liebermann

10. August 2022

"Caring Societies" - ganz ohne Grundeinkommen, das Wort scheint nicht einmal im gesamten Buch vorzukommen...

..., ist das einfach nur abseits dessen, was im Band thematisiert wird oder wird es einfach nicht als Möglichkeit gesehen, "Care" auf eine andere Grundlage zu stellen?

Sascha Liebermann

17. Dezember 2021

Fürsorge gesellschaftlich anerkennen und zugleich auslagern - das vollziehen...

...Sarah Menne und Antje Funcke im Policy Brief der Bertelsmannstiftung (siehe auch hier) über "Aufstocker-Familien in Deutschland: Wenn das Geld trotz Job nicht ausreicht" und schlagen vor, wie dem begegnet werden könnte. Am Ende des Beitrages werden verschiedene "Reformbausteine" benannt, dazu gehört u. a. eine Kindergrundsicherung. Die Vorschläge sind beruhen allergings auf einer offenbar unverrückbaren Prämisse, was in Widersprüche führt: Es heißt z. B.:

"Ohne Care-Arbeit wäre unsere Gesellschaft aber nicht überlebensfähig. Zeit, Zuwendung und Fürsorge sind wichtige Bedarfe im Leben eines Kindes oder einer/ eines Jugendlichen – genauso wie von Erwachsenen. Wir müssen daher über andere Ansätze nachdenken, wie Fürsorge gesellschaftlich anerkannt und die Arbeitswelt so ausgestaltet werden kann, dass Frauen und Männer Care-Arbeit und Erwerbstätigkeit gut miteinander vereinbaren können. Gerade Alleinerziehende brauchen dabei besondere Unterstützung, um einer auskömmlichen Erwerbstätigkeit nachgehen zu können – nicht nur prekären und/oder geringfügigen Jobs – und gleichzeitig ihrer besonderen Fürsorge- verantwortung für die Kinder nachkommen zu können. Und damit sind wir beim nächsten Reformbaustein."

Der erste Teil ist sicher unstrittig und zeugt von einem deutlichen Verständnis dafür, wie bedeutend "Care-Arbeit" ist. Allerdings gilt das nicht mehr, wenn darauffolgend die Vereinbarkeit von "Fürsorge" und "Arbeitswelt" angesprochen wird, denn hier müsste zuerst einmal konstatiert werden, dass die harmonisierende Rede von einer Vereinbarkeit verbirgt, wie unvereinbar beides ist. Die Spannung zwischen beidem rührt daher, dass es um gänzlich unterschiedliche Beziehungsgefüge geht. Dass dies bei Alleinerziehenden noch drastischer in Erscheinung tritt, ist richtig, dort ist diese Spannung noch gesteigert. Insofern ist die Schlussfolgerung, es brauche Unterstützung, um "auskömmlicher Erwerbsarbeit" nachgehen zu können, ein Wink mit dem Zaunpfahl, Erwerbsarbeit doch den normativen Vorrang zu lassen. Wer das eine tut, muss das andere vernachlässigen; wer vollerwerbstätig ist, hat so gut wie keine Zeit für "Fürsorge", die müssen dann andere übernehmen. Daran zeigt sich allerdings, wie sehr "Vereinbarkeit" bloß als Organisationsherausforderung betrachtet, in ihren Folgen aber nicht beachtet wird. Was wird dann wohl der folgende Reformbaustein beinhalten?

"Familien brauchen eine qualitativ hochwertige und flächendeckende ganztägige Betreuung in Kitas und Schulen. Dabei geht es nicht nur darum, dass ein solches Angebot überhaupt vorhanden ist. Vielmehr können Eltern nur dann mit gutem Gewissen erwerbstätig sein, wenn sie ihr Kind einer Kita oder Schule anvertrauen, in der es sich wohl fühlt, vertrauensvolle Bezugspersonen vorfindet und mit Freude lernen, spielen und sich ausprobieren kann. Daher muss neben einem weiteren Ausbau mehr in gute Qualität investiert werden. Der im Koalitionsvertrag anvisierte gemeinsame Qualitätsrahmen für Ganztagsangebote in Kita und Grundschule sowie die Gesamtstrategie, um den Fachkräftebedarf zu decken, sind positive Impulse, die nun dringend in die Umsetzung gebracht werden müssen."

Wenn nun die Antwort auf diese Herausforderung "ganztätige Betreuung in Kitas und Schulen" ist, heißt das ganz praktisch gedacht, weniger Zeit für Fürsorge und Familie, also für die Bedürfnisse der Kinder. Wie kann man diesen eklatanten Bruch übersehen, das scheint doch rätselhaft? Ganztagsbetreuung ist das genaue Gegenteil davon, Zeit füreinander zu haben. Es schränkt zugleich die Erfahrungsmöglichkeiten von Kindern ein, denn Ganztagsbetreuung heißt Aufenthalt in einer Dauerbeaufsichtigung von Personen, die zu den Kindern in einem Dienstleistungsverhältnis stehen. Kinder können dann gerade nicht stromern gehen, um die Welt in ihrer Nachbarschaft zu erkunden. Es ist dasselbe Horn, in das seit Jahren die Familienberichte der Bundesregierung blasen. Den Autorinnen scheint dieser Widerspruch überhaupt nicht aufzufallen, dass die Fürsorge mit ihrem "Reformbaustein" ausgelagert wird, statt die Möglichkeiten, sie wahrzunehmen, zu stärken. Wofür sie plädieren ist eben gerade nicht Wertschätzung für "Care-Arbeit" (siehe auch hier), denn sie kann von Eltern nur noch in den Randzeiten des Erwerbsarbeitstages wahrgenommen werden. Das führt also gerade zum Gegenteil dessen, was die Autorinnen erreichen wollen. Eingewandt werden könnte hier, es gehe doch um die gesamte "Care-Arbeit", nicht nur um die von Eltern wahrzunehmende. Nun, das mag sein, doch eine Dienstleistung ist etwas anderes als die Fürsorge zu Personen, mit denen man in einer Beziehung um dieser Personen selbst willen steht. Eine Dienstleistung ist ein Angebot für alle, die es in Anspruch nehmen wollen.

Sascha Liebermann

9. Dezember 2020

"Care-Dienstleistungen sind Voraussetzung für eine gut laufende Wirtschaft" - was folgt daraus?

Diese Frage stellt sich anlässlich des Beitrages von Uta Meier-Gräwe im Handelsblatt, der mit folgender Passage schließt:

"Care-Dienstleistungen sind Voraussetzung für eine gut laufende Wirtschaft. Sie müssen in Zukunft über Digitalisierungsgewinne und Produktivitätsfortschritte mitfinanziert werden. Anders werden auch künftige Pandemien nicht gut zu bewältigen sein. "

Was heißt das? Wie steht es um Haushaltstätigkeiten, wie darum, diese Leistungen ernst zu nehmen? Wer nicht eine Kommodifizierung aller Leistungsformen in Kauf nehmen will, benötigt eine Ermöglichung von Tätigkeiten, die nicht zu einem Erwerbsverhältnis werden oder mit einer Leistungsprämie versehen werden sollen. Einkommenssicherung von einer Gegenleistung unabhängig zu machen, ist nur möglich, wenn sie vom Erwerbsgebot abgekoppelt wird. Das geht nur mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen.

Sascha Liebermann

"...dringend neue Konzepte" nötig - "Carearbeit" lässt sich im Ansehen nur verbessern, wenn sie ernst genommen wird, dazu ist ein BGE nötig

Siehe unsere Beiträge dazu hier und hier.

Sascha Liebermann 

12. November 2020

Sehr konsequent und gar nicht überraschend im bestehenden Sozialstaat - Existenzsicherung ist nicht "zielgenau"

4. Mai 2020

Misunderstanding: Universal Basic Income is not(!) a wage for housework, it enables to do housework


UBI is not a wage for something done or to be done, it is simply a means to empower a person for its own sake.

Sascha Liebermann

3. September 2019

3. Mai 2019

Vereinnahmungen von Familie und eine selten klare Kritik daran

Bruno Hildenbrands Beitrag "Kann Liebe Arbeit sein?, der vor einigen Jahren schon in der Zeitschrift parapluie erschienen ist, zeichnet ein ungewöhnliches, differenziertes und selten in der Form anzutreffendes Bild von der Vereinnahmung von Familie durch die Sozial-, Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik der vergangenen zwanzig Jahre. Zugleich kritisiert er Vorschläge, die eine Entlohnung von Familientätigkeiten vorsehen, wie es z. B. Angelika Krebs vorgeschlagen hat. Hildenbrand geht es darum, auf die eigensinnigen Solidaritäten in Familien (er verwendet einen weiten Begriff) hinzuweisen, die durch staatliche Vereinnahmung zerstört würden. Zu Beginn seines Beitrags fragt man sich, ob er denn keinerlei Familienunterstützung für hilfreich hielte, am Ende wird dann deutlich, dass es genau einer solchen Bedarf, die Eltern, wenn sie unterstützt werden, nicht zugleich für andere Zwecke in die Pflicht nimmt. Von der Diskussion um ein BGE hat er offenbar noch nicht gehört und sieht darin keine Antwort auf die drängende Frage, dabei könnte es gerade hierfür eine äußerst weitreichende Antwort sein.

Sascha Liebermann

24. April 2019

Wie kann "Care-Arbeit" mehr Anerkennung erhalten?" - Eine Twitter-Diskussion...

...zwischen Claire Funke und Michael Sienhold. Siehe unsere Kommentare zum Thema Care und zu unbezahlter Arbeit.

26. Februar 2019

"Debatte zur Grundrente. Der Ärger der Frauen" - treffend weisen...

...die Schilderungen in einem Beitrag auf Spiegel Online darauf hin, wo die Problematik der Grundrente liegt, die Hubertus Heil vorgeschlagen hat. Noch deutlicher aber wird, welche Folgen die Überbewertung von Erwerbstätigkeit und die Geringschätzung von Haushaltstätigkeiten hat.

Siehe dazu auch hier und hier.

24. Oktober 2018

"Frauen kümmern sich um ALLES - aber keiner um sie"...

...unter diesem etwas reißerischen Titel veröffentliche die Zeitschrift Brigitte ein Interview mit Gabriele Winker, Professorin für Arbeits- und Genderwissenschaft an der TU Hamburg-Harburg, über unbezahlte Arbeit bzw. Sorgearbeit. Frau Winker hat große Sympathien für ein Bedingungsloses Grundeinkommen. An der entsprechenden Stelle heißt es:

Brigitte: "Was schlagen Sie vor?"
Winker: "Umwandlung des Ehegattensplittings in ein Familiensplitting. Reduzierung der Normalarbeitszeit auf 30 Stunden. Einführung eines armutsresistenten Mindestlohns. Ich bin auch für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Das löst nicht alle Probleme, aber es wäre eine menschenwürdige Form der Grundsicherung."

Die Reihenfolge ist beachtenswert. Weshalb steht das BGE nicht am Anfang der Aufzählung, würde es sich doch auf alle voranstehend genannten Aspekte auswirken? Man kann diese Frage für eine Kleinigkeit halten, sie lässt jedoch eine Gewichtung dahingehend erkennen, wer das Agens der Veränderung ist. Vom BGE aus gedacht, wären die heutigen steuerlichen Regelungen, die in der Passage mit dem Ehegatten- bzw. Familiensplitting erwähnt werden, ohnehin überflüssig (siehe hier).

Wozu soll eine allgemeine Reduzierung der Erwerbsarbeitszeit dienen (siehe meine früheren Kommentare dazu hier, hier und hier)? Zur besseren Aufteilung des Erwerbskuchens? Weshalb sollte er besser aufgeteilt werden, was ohnehin nur formal möglich ist? Die Frage der Verteilung von Arbeitszeit heute ist ja immer auch die Frage nach der Verteilung von Einkommenschancen. Sie ist aber leistungsfeindlich, weil sie Einkommensverteilung und Leistungsentstehung nicht im Zusammenhang betrachtet. Weshalb mit einem BGE diese Frage nicht zuerst einmal den Bürgern überlassen und dann sehen, ob sie eine weitere Regelung für wichtig erachten? Weshalb erachtet sie einen Mindestlohn als notwendig, wenn ein BGE in ausreichender Höhe genau die Funktion übernähme, die ein Mindestlohn heute hat?

Sascha Liebermann

19. Juni 2018

"Ich bin Hausfrau. Na und?"...

...ein Beitrag von Dörthe Zimmermann in der taz, der differenziert herausarbeitet, was es heißt, Hausfrau oder -mann zu sein (was heute nicht selten durch "Familienarbeiter" ersetzt wird) und wie wenig wir heute dafür tun, dass diese Aufgaben ohne die Predigt, wie wichtig Erwerbstätigkeit sei, übernommen werden können. Um so mehr verwundert, dass die Autorin zwar das Bedingungslose Grundeinkommen in einem Nebensatz dahinschmeißt, aber offenbar seine Tragweite nicht erkannt hat. Es wäre eben gerade keine Bezahlung, die zur Vermarktlichung von Familie führte, es wäre eine Ermöglichungspauschale, das tun zu können, was für wichtig und richtig erachtet wird - durch ein BGE wäre es normativ erwünscht. Mehr nicht, weniger auch nicht.

Sascha Liebermann

2. Mai 2017

"Ich finde, dass wir jedem Arbeitsfähigen Arbeit geben sollen" - wie die Erweiterung des Arbeitsbegriffs zur Ausweitung von Erwerbsarbeit führt

meinte der Arbeits- und Sozialrechtler Wolfgang Mazal in der Tiroler Tageszeitung Online. Er äußert sich in dem Interview zum gegenwärtig dominanten Verständnis von Arbeit und im Zuge dessen auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Auf die Frage, wie es mit Arbeit im Sinne von Erwerbsarbeit in Zukunft aussehen werde, sagt er:

"Uns geht die Arbeit aus?"
Mazal: Nein, wir werden nach wie vor viel Arbeit haben. Nur müssen wir umdenken, was Arbeit ist. Wenn es in Zukunft um Arbeit geht, werden wir wieder Familien- und Kulturarbeit als Arbeit definieren müssen. Wir werden künftig beispielsweise viele Menschen für die Betreuung von Kindern und die Unterstützung von Familien, in Schulen und von älteren Menschen brauchen. Die „Care-Work", die momentan vielfach unbezahlt von Frauen geleistet wird, muss als bezahlte Arbeit ausgestaltet werden. Zeigen wir, dass sie uns viel wert ist, indem wir entsprechende Löhne ermöglichen."

Auf der einen Seite fordert er damit einen erweiterten Arbeitsbegriff, der auch dasjenige als Arbeit bzw. Leistung anerkennt, was heute als unbezahlte Arbeit weitgehend verächtlich behandelt wird. Auf der anderen Seite geht es ihm aber nicht darum, diese Anerkennung durch eine Relativierung von Erwerbstätigkeit zu erreichen und durch eine andere Form des Einkommens zu ermöglichen, sondern sie zu "bezahlen" und "Löhne ermöglichen". Das führt zur Kommodifizierung von Arbeit, was die bisher unbezahlte Arbeit im Kern verändern würde. Sie würde in Erwerbsarbeit umgewandelt. Damit geht es nicht mehr um einen erweiterten Arbeitsbegriff, es geht und führt mit dieser Lösung zu einer Ausweitung von Erwerbsarbeit in Lebensbereiche hinein, die bislang frei von ihr waren. Es ist ein grundsätzlicher Unterschied, ob ich eine Tätigkeit ergreife, weil ich zu einer Person in einer bestimmten Beziehung stehe oder ob ich eine Dienstleistung anbiete bzw. ihr diene. Während erstere auf die konkrete Person gerichtet ist und von der Beziehung zu ihr getragen, ist letztere ein generalisiertes Angebot, das nicht aufgrund der Beziehung zu einer bestimmten Person bereitgestellt wird. Man kann das vergleich mit dem Unterschied zwischen Eltern, die sich um ihre Kinder kümmern oder Erziehern, die sich um Kinder in einer Kita kümmern, ganz gleich, welche Kinder dort hinkommen.

Auf Mazals Ausführung folgt eine Rückfrage, in der auch das BGE eingeführt wird:

"Wer soll das bezahlen? Andere reden davon, dass es eine Art nutzlose Klasse geben wird — für diese wird man ein bedingungsloses Grundeinkommen andenken müssen. Denken Sie nicht so?
Mazal: Es ist ein Skandal, von Menschen als nutzlose Klasse zu sprechen. Es wäre eine Kapitulation der Humanität einer Gesellschaft, wenn sie das zulassen würde. Wir sollten uns bemühen, trotz Digitalisierung für alle Arbeit zu suchen, die Anerkennung und sozialen Schutz schafft. Ich finde, dass wir jedem Arbeitsfähigen Arbeit geben sollen. Deshalb bin ich gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen. Es würde Menschen zwar durch Transferleistung ruhigstellen, aber keinen Selbstwert durch Anerkennung verschaffen. Hier liegt auch ein wichtiges Finanzierungspotenzial — verkürzt gesagt: Arbeitsentgelt statt Arbeitslosengeld."

Zurecht bemerkt Mazal, dass es skandalös ist, "Menschen als nutzlose Klasse" zu bezeichnen (dafür gab es vor Jahren eine Diskussion über "Überflüssige", siehe hier und hier). Denn in einer Demokratie ist kein Mensch "nutzlos" bezüglich seiner Zugehörigkeit zu ihr. Was er als Kapitulation vor der Humanität erkennt, nimmt dann die Haltung eines fürsorglichen Paternalismus an. Wenn "wir" für alle "Arbeit suchen" sollen oder gar jedem "Arbeitsfähigen Arbeit geben sollen" und beides als Begründung dafür anführt, weshalb er gegen ein BGE ist, dann bestätigt er, dass er ein Jenseits der Erwerbsarbeit als legitimen Ort des Engagements gar nicht anerkennt. Die Ausweitung des Arbeitsbegriffs ist eine Ausweitung der Erwerbsarbeit, nicht aber der Ermöglichung von Engagement in den verschiedensten Tätigkeitesfeldern. Genau das aber würde ein BGE leisten können, ohne heute unbezahlte Arbeit zu kommodifizieren, also in ein Erwerbsverhältnis notwendig hineinzusaugen. Das bedeutet natürlich nicht, dass es nicht zugleich ein Bemühen darum geben kann, die Dienstleistung Pflege attraktiver zu machen. Beides gehört zusammen, doch nur das BGE würde beides gleichrangig möglich machen.

Sascha Liebermann

23. Mai 2016

21. April 2016

"Was wird aus der gesellschaftlich notwendigen Arbeit" - fragt Mascha Madörin...

...in einem Interview mit der woz. Ich kommentiere nur wenige Ausschnitte, in denen es auch um das Bedingungslose Grundeinkommen geht.

"WOZ: Sie haben einmal gesagt: Wenn in einer Familie die Zeit für unbezahlte Arbeit schrumpft, sinkt der Lebensstandard.
Madörin: Ja, wenn die Zeit nicht reicht, das tun zu können, was das Leben angenehm und die Konsumgüter konsumierbar macht, verschlechtert sich die Lebensqualität. Ich finde viele Debatten über Haus- und Familienarbeit sehr seltsam. Da wird so getan, als sei alles nur eine Frage der effizienten Organisation. Das stimmt einfach nicht. Und oft wird vor allem problematisiert, dass Frauen diese Arbeit machen. Aber ich finde andere Fragen wichtiger: Welche dieser Arbeiten sollte man bezahlen? Was wäre gerechter? Wie organisiert die Gesellschaft die Care-Arbeit, die immer teurer wird?"

Eine selten klare Haltung zur abwegigen Diskussion darüber, dass es bei diesen Tätigkeiten um eine Frage der "effizienten Organisation" geht (siehe auch hier). Die Frage nach der Bezahlung dieser Tätigkeiten ist die Frage danach, inwiefern man die Logik der Lohnarbeit darauf ausdehnen will. Zuerst einmal wäre es wichtig, dass diejenigen, die diese Tätigkeiten gerne machen wollten, die Möglichkeiten dazu hätten, das würde ein BGE leisten. Etwas anderes ist es, diese Leistungen als Dienstleistungen einzukaufen, sie sind mit den anderen, aus einer Bindung an die Person erbrachten Leistungen nicht vergleichbar. Und genau hierin greifen die Ausführungen zu kurz, was deutlich wird, wenn familiale Beziehungen betrachtet werden. Eltern sind für Kinder nicht einfach "Care-Arbeiter", sie sind keine Dienstleister, die zur Bewältigung einer Aufgabe angestellt oder dafür beauftragt werden. Es geht um ein Beziehungsgefüge, das aus dem Familiesein erst entsteht - Eltern sind in dieser Hinsicht nicht ersetzbar, sie sind einzigartig (siehe Beiträge dazu hier). Genau das gilt für Dienstleistungen nicht, sie werden angeboten und jemand fragt sie nach oder umgekehrt. Die Dienstleistung kennt eine geregelte Arbeitszeit, einen Feierarbend und Ferien. Wer diesen Dienst leistet, ist austauschbar, lediglich die "Chemie" muss aufgrund der intimen Nähe stimmen.

Weiter heißt es:

"Warum wird sie [die Care-Arbeit, SL] immer teurer?
Weil sie im Gegensatz zur Güterproduktion nicht produktiver werden kann. Man kann immer billiger Smartphones herstellen, aber nicht immer billiger pflegen. Jetzt wird viel über die Roboterisierung debattiert, darüber, dass uns die Arbeit ausgehe, doch im Care-Sektor geht die Arbeit nicht aus, im Gegenteil!"

Interessant ist, dass sie vom "Care-Sektor" spricht und durch den Vergleich mit der Produktion standardisierter Güter offenbar nur oder vor allem die erwerbstätige Form dieser Tätigkeit im Auge hat. Die Engführung Madörins wird in der nächsten Passage deutlich:

"Aber wer soll sie bezahlen?
Diese Frage müssen wir dringend diskutieren. Klar ist: Investitionen in die Care-Arbeit haben Effekte weit über den Sektor hinaus. Es gibt ein spannendes Beispiel aus Argentinien. Dort startete der Staat während der Krise um die Jahrtausendwende ein Programm: Gemeinden und Gruppen konnten Leute zum Minimallohn anstellen. Frauen in armen Quartieren organisierten bezahlte Kinderhüte- und Kochdienste. Das war ein Riesenerfolg, die beste Armutsbekämpfung. Die Frauen sagten: Erstens sieht man jetzt, wie wichtig unsere Arbeit ist, und zweitens haben wir Geld. Aber als es wieder mehr reguläre Arbeitsplätze gab, fuhr die Regierung das Projekt zurück. Die Jobs der Frauen wurden wieder zu unbezahlter Arbeit."

Deutlich wird hier, wie sehr zwischen Ermöglichung durch leistungsunabhängige Alimentierung und Bezahlung unterschieden werden muss. Dass Madörin dies nun als Beispiel dafür angeführt wird, wie Anerkennung für eine Leistung zum Ausdruck gebracht werden könnte, ist bezeichnend. Sorgetätigkeiten würden dadurch in der Erwerbslogik anerkannt, nicht aber als Sorgetätigkeiten. Es ist doch heute hingegen gerade ein Symptom des Vorrangs von Erwerbstätigkeit, dass der größte Teil der Sorgetätigkeiten - die privaten - so gering geschätzt werden: sie gelten nicht als Arbeit, weil sie nicht bezahlt werden. Wäre es da hilfreich sie zu bezahlen statt die Stellung von Bezahlung in Frage zu stellen? Eher nicht.

"Manche Linke erhoffen sich vom bedingungslosen Grundeinkommen mehr Spielraum für die Care-Arbeit. Sie sind skeptisch.
Ja. Zum einen besteht die Gefahr, dass das Grundeinkommen zu Wohlfahrtsnationalismus führt. In Dänemark sieht man das: Das Land hat eine sehr gut organisierte Care-Ökonomie, aber immer ist die Angst da, dass einem jemand etwas wegnimmt. Wie lange müsste eine Ausländerin im Land sein, um das Grundeinkommen zu erhalten? Und weil die Kosten für die Care-Arbeit zunehmen, befürchte ich, dass mit dem Grundeinkommen eine gespaltene Gesellschaft entsteht, wie es sie heute im Ansatz schon gibt: Die Armen können sich keine personenbezogenen Dienstleistungen leisten. Wenn jemand auf Pflege angewiesen ist, reicht das Grundeinkommen nirgends hin. Was wird aus der gesellschaftlich notwendigen Arbeit?"

Der erste Teil ihrer Sorge ist einer, um den man nicht herumkommt. Weil ein Gemeinwesen eine Gemeinschaft von Gleichen ist, in der Demokratie eine Gemeinschaft von Bürgern, muss diese Gemeinschaft auch darüber befinden können, wann jemand dazugehört. Wer das nicht mehr entscheiden will, gibt Gemeinschaft auf. Ohne Gemeinschaft keine Solidarität, ohne Solidarität keine Selbstbestimmung.

Der zweite Teil ist einer, der nicht mit dem BGE zu tun hat. Weshalb sollte mit dem BGE eine gespaltene Gesellschaft entstehen? Die Frage, was wir aus dem BGE machen, ist doch eine gemeinschaftlich zu beantwortende. Dass mit ihm alleine Pflegedienstleistungen finanzierbar wären, ist abwegig. Bedacht werden muss aber, dass aufgrund eines BGE ganz andere Pflegezusammenhänge entstehen könnten, weil nun zum einen das BGE als Daueralimentierung vorhanden ist, zum anderen gewollt wird, sich zu entscheiden, wo man wirken will. Wenn also die Pflege eines Angehörigen drängt, wäre es nicht nur möglich, es wäre auch erwünscht, sich dem zu stellen.

Im folgenden Abschnitt kommt ein Aspekt zu tragen, den ich schon anderweitig behandelt habe (siehe hier und hier):

"Die Befürworter eines Grundeinkommens gehen davon aus, dass die Menschen sozial genug sind, um diese Arbeit auch ohne Bezahlung zu leisten.
Aber wer leistet sie? Zu welchen Bedingungen? Das Initiativkomitee unterschätzt diesen Sektor massiv. Sie gehen auch davon aus, dass die Leute, die mies bezahlt werden, einfach nicht mehr arbeiten gehen. Aber es gibt Arbeit, die gemacht werden muss. Wenn ich Pflege brauche, muss ich mich darauf verlassen können.
Für mich ist es ein grundlegender linker Wert, anzuerkennen, dass alle wichtig sind für die Schaffung von Reichtum, Wohlfahrt und Lebensstandard. Ich bin für die radikale Bezahlung von Arbeit. Die traditionelle Linke betrachtete Arbeit als ökonomische Frage – wie organisiert die Gesellschaft die Arbeit, zu welchen Bedingungen? Das Grundeinkommen hingegen geht vom bestehenden Markt aus."

Auf den ersten Teil kann man nur antworten: wie soll etwas sichergestellt werden, wenn Zwang kein Weg dahin ist? Was anderes sollte es aber im Zweifelsfall heißen, wenn Madörin schreibt, dass es Arbeit gebe, die gemacht werden müsse, als Zwang auszuüben? Vermutlich würde sie das zurückweisen, sie drückt sich aber mindestens missverständlich aus. Am Ende des ersten Absatzes sagt sie dann, was die Voraussetzung ist, die nicht erzwungen werden kann: "...muss ich mich darauf verlassen können". Der einzige Weg also, dies zu erreichen, ist, dass Verantwortung ernst- und wahrgenommen wird. Ich muss mich verlassen können, das ist aber genau, was auch heute zählt. Es reicht ja nicht, dass jemand seine Aufgabe wahrnimmt, er muss dies auch angemessen tun, gerade in diesem Bereich. - Und wenn nicht? Doch Zwang? Das eine schließt das andere aus. Wenn diese Verantwortung nicht wahrgenommen wird, dann bleibt nur der Weg, genau das zum Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzung zu machen. Dabei geht es um die Frage, wie wir leben wollen.

"Aber was ist mit denen, die nicht arbeiten können?
Es braucht auch eine gute Sozialhilfe ohne Arbeitszwang und mit einer relativ grossen Marge, die man dazuverdienen kann, ohne die Sozialhilfe zu verlieren. Aber abgesehen davon soll man Menschen einen Lohn geben für gesellschaftlich relevante Leistungen. Es gibt so viel Arbeit, die das Leben bereichern würde. Lebenssinn hat doch auch etwas mit Relevanz für die Gesellschaft zu tun."

Eine Sozialhilfe ohne Arbeitszwang? Wer sich die Logik der Systeme sozialer Sicherung heute anschaut, wird feststellen, dass Sozialhilfe nicht als Dauerlösung konstruiert ist. Wer sie bezieht, soll langfristig auf "eigenen Beinen" stehen können - also erwerbstätig sein. Die Stigmatisierung von Leistungsbeziehern im heutigen Gefüge ist struktureller Art. Es ist der Vorrang von Erwerbstätigkeit, der Sozialhilfe oder andere Leistungsformen zur Ausnahme erklärt. Wer sie benötigt, schafft es selbst nicht - darum geht es.

Kann es eine Sozialhilfe "ohne Arbeitszwang" (ganz wörtlich genommen gibt es ihn heute auch nicht), eine repressionsfreie Mindestsicherung geben, die in der Erwerbslogik verbleibt? Nein. Selbst eine sehr freilassende Form der Mindestsicherung über eine Negative Einkommensteuer erhielte das Erwerbsgebot aufrecht, denn die Bereitstellung einer Gutschrift ist ausgleichender Art. Sie gleicht den mangelnden Erfolg in der Erzielung von Erwerbseinkommen aus.

Madörin hängt in der Erwerbslogik fest, was umso mehr erstaunt angesichts ihrer berechtigten Kritik am verengten Arbeitsbegriff heute. Doch die Verengung setzt sie fort, wenn sie von "gesellschaftlich relevante[n] Leistungen" spricht. Wer definiert? Was fällt dabei unter den Tisch? Nur mit einem BGE fällt nichts unter den Tisch, sofern es eine ausreichende Höhe hätte, weil es um das Individuum in seiner Angewiesenheit auf ein Gemeinwesen geht.

Sascha Liebermann

Siehe auch die Leseprobe aus "Grundeinkommen von A bis Z" zum Stichwort "Care"

12. Januar 2016

Tagesspiegel und New York Times über das Grundeinkommen

Im Tagesspiegel steht der Beitrag unter der Überschrift "Die Menschen von der Arbeit befreien", in der New York Times Sunday Review unter dem Titel "It's Payback-Time for Women". Sie hebt die Bedeutung des BGE für Frauen, aber auch im Allgemeinen heraus, wobei missverständlicherweise davon gesprochen wird, das BGE sei "a way to reimburse mothers and other caregivers for the heavy lifting they now do free of charge". Das BGE stellt indes keine Bezahlung oder Entschädigung dar, es handelt sich vielmehr um eine Ermöglichungspauschale, die es erlaubt, Dinge tun zu können, ohne dafür einen Marktpreis erzielen zu sollen.