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1. Februar 2018

Modernisierung der "sozialen Marktwirtschaft" oder Stärkung der Demokratie? Ein Interview mit Thomas Straubhaar in der Basler Zeitung

In diesem Interview mit Thomas Straubhaar in der Basler Zeitung erklärt er unter anderem, weshalb er die Volksinitiative zum Bedingungslosen Grundeinkommen in 2016 abgelehnt hat. Dazu sagt er:

"Erstens haben die Initianten über die Höhe geschwiegen. Das haben die Gegner des Grundeinkommens geschickt ausgenutzt, indem sie einen Betrag von 2500 Franken in den Raum stellten, der schlicht nicht ohne massive Steuererhöhungen möglich wäre. Und zweitens blieb die Frage nach der Finanzierung offen. Wird der bisherige Sozialstaat abgeschafft? Oder ergänzt das Grundeinkommen den Sozialstaat? Das sind entscheidende Fragen, die unbeantwortet blieben."

Die Höhe des Betrags war damals aber nicht Gegenstand der Volksinitiative, er kursierte aus früheren Debatten in der Öffentlichkeit und wurde diesbezüglich aufgegriffen, auch in deutschen Medien. Was den zweiten Punkt betrifft, hatten die Initianten eine klare Haltung, das BGE sollte in die Sozialwerke hineinwachsen, sie also nicht vollständig ersetzen. Aber auch das war nicht Gegenstand der Volksinitiative.

Auf die Frage, weshalb er in Deutschland sich für ein BGE von 1000 Euro einsetze, antwortet er:

"Aus einem einfachen Grund: Der heutige Sozialstaat kostet jährlich rund 1000 Milliarden Euro. Verteilt man dieses Geld auf alle Einwohner, erhalten alle 1000 Euro pro Monat."

Wenn er so rechnet, bedeutet das aber, dass es keine anderen Leistungen mehr geben wird, keine Krankenversicherung, keine bedarfsgeprüften Leistungen. Hierzu muss man zweierlei festhalten:
1) Wenn der Betrag tatsächlich pro Person in gleicher Höhe (Erwachsene wie Kinder) gedacht ist, dann könnte ein großer Teil heute bedarfsgeprüft gewährter Leistungen tatsächlich mit dem BGE schon gedeckt sein. Denn auf einen Haushalt bezogen kumulieren die BGE.
2) Die Frage wäre, wie es sich hier mit den Krankenversicherungsleistungen darstellte, würde das über eine Kopfpauschale abgedeckt und aus anderen Steuermitteln getragen? Die Pauschale dürfte dann aber nicht zu hoch sein, um das BGE nicht aufzuzehren.
3) Für Alleinstehende Personen verhält es sich ganz anders als für Haushalte
4) Für Personen, die hohe Aufwendungen haben, die heute über bedarfsgeprüfte Leistungen gedeckt werden, wäre es keine Lösung, sie würden das Nachsehen haben.

Auf Punkt 4) geht er an einer späteren Stelle ein und sagt:

"Das Grundeinkommen ist für Menschen mit einschneidenden Behinderungen wohl zu tief. Diesen Einzelfällen muss man zusätzliche Mittel [Hervorhebung SL] geben. Das hat den Nachteil, dass dann viele eine Einzelfallbehandlung fordern und es schwierig wird, eine faire Grenze zu ziehen, wie weit Behinderungen finanziell zu berücksichtigen sind."

Also ersetzt das BGE doch nicht alles. Zugleich wird deutlich, dass es immer eine nur praktisch zu lösende Frage ist, welche Leistungen für angemessen gehalten werden.

Dass die Einführung eines BGE mit dem heutigen System verträglich ist, habe ich hier dargelegt: "Bedingungsloses Grundeinkommen und bedarfsgeprüfte Leistungen: entwirrt". Es müssten nicht einmal die Sozialgesetzbücher geändert werden, weil mit der Einführung eines BGE die Ansprüche heutiger Bezieher von Transferleistungen, welcher Art auch immer, bis zur Höhe des BGE entfallen würden. Für Familien stellte sich das wiederum anders dar als für Alleinstehende.

Recht simpel ist das von Thomas Straubhaar ohne weitere Ausführungen vorausgesetzte Anreizmodell (siehe hier), als wirkten solche "Anreize" unmittelbar, beinahe sozialmechanisch direkt. Dabei muss man keinen idealistischen oder besseren Menschen voraussetzen, um zu dem Schluss zu gelangen, dass ein BGE dennoch leistungsunterstützend wirken kann. Es sind nicht die "Anreize", diese black box, die Menschen davon abhält und anspornt, etwas zum Wohlergehen des Gemeinwesens beizutragen. Es ist ihre Gemeinwohlbindung, die in der Regel wie selbstverständlich durch die Sozialisation gegeben ist, aber sehr wohl durch widrige Handlungsbedingungen beeinträchtigt werden kann. In differenzierteren Betrachtungen ist stets das Verhältnis von "Anreizen" und "Präferenzen" entscheidend, von denen die Auswirkungen der Anreize abhängig sind.

Interessant ist dann diese Frage des Interviewers:

"Aber das Grundeinkommen muss von jemandem finanziert werden, und der Staat holt sich diese Mittel notfalls mit Gewalt. Das ist für andere eine grobe Einschränkung der Freiheit."

Der Staat wird  hier, Straubhaar bezeichnet es zurecht als libertäre Position, so behandelt, als könne es ihn auch nicht geben. Dass ist jedoch eine lediglich theoretische Position, keineswegs eine historisch relevante. Denn die Freiheit des Einzelnen existiert nicht ohne ein Gemeinwesen, dem er angehört. In archaischen Gesellschaften spielte Freiheit noch gar keine Rolle, in modernen erst gerade dort, wo dem Individuum ein relativer Eigenwert zugemessen wird. Es gibt kein gemeinschaftsloses Leben ohne Herrschaftsordnung, zu der der Staat gehört. Es muss erst von diesem Zusammenhang abstrahiert werden, um eine staatsloses Gemeinwesen zu postulieren, das ebenso existieren könne. Wie stark diese Vorstellung des Staates als nicht kontrollierbarem Agenten ist, hat sogar Andrea Nahles in ihrer Rede auf der re:publica im letzten Jahr gezeigt. Man hätte meinen können, Sie sei gar keine Bundesministerin gewesen, als sie dort geredet hat, sondern Anhängerin einer anarchistischen Bewegung. Stattdessen ist es angemessener den Staat als Moment des Gemeinwesens zu bezeichnen, der durch die Gemeinschaft der Bürger umgestaltet werden muss, wenn er ihr nicht zusagt.

Dass "den Linken" ein BGE in Höhe zwischen 2000 und 3000 Euro vorschwebe, ist mir neu. Es gibt einen Vorschlag der BAG Grundeinkommen (Broschüre der BAG Grundeinkommen aus dem Jahr 2016, S. 31), der 1080 Euro für Erwachsene und für Kinder die Hälfte vorsieht, weit entfernt von den Beträgen, die Straubhaar nennt.

Interessant sind Straubhaars Überlegungen, wie es mit Personen wäre, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten (z. B. Asylberechtigte). Er beantwortet sie mit Blick auf die Schweiz:

"Eine weitere Frage ist, was mit Zugewanderten passiert, die der Schweiz oder Deutschland nach ein paar Jahren den Rücken kehren. Hier muss es eine Regel geben. Die Weiterbezahlung des Grundeinkommens an Personen, die im Ausland leben, muss an die vorherige Anwesenheitsdauer in der Schweiz gekoppelt werden. Nur wer länger als 30 Jahre hier gelebt hat, erhält etwas, und nur wer länger als 60 Jahre hier gelebt hat, erhält auch weiterhin das volle Grundeinkommen."

Wie auch immer das in Deutschland gehandhabt würde, es muss eine Regelung geben.

Das Gemeinwesen als politische Vergemeinschaftung von Bürgern scheint für Straubhaar allerdings keine große Rolle zu spielen, er scheint es einfach vorauszusetzen, sieht jedoch nicht, dass ein BGE von dort aus begründet werden kann, ohne all die anderen Bezüge überhaupt herstellen zu müssen:

"Viele Befürworter des Grundeinkommens sind Romantiker. Was sind Sie?
Ich will die alte Grundidee der sozialen Marktwirtschaft modernisieren. Zuerst sollten die Unternehmen so wirkungsvoll wie möglich das Sozialprodukt erwirtschaften, bevor es zur Umverteilung kommt. Der zweite Punkt ist, dass der Liberalismus nicht nur die Interessen der Kapitalisten vertreten sollte, er muss auch die Proletarier im Blick haben. Als Liberaler sollte man nicht «pro business» sein, sondern «pro market».

Die "soziale Marktwirtschaft" ist eine schöne Idee, sozial aber ist nicht die Marktwirtschaft bzw. der Markt, sondern die durch eine politische Vergemeinschaftung gestaltete Verteilung von Einkommen, um Ungleichheiten, die der Markt hervorbringt, relativ auszugleichen. Da Straubhaar dies nicht für so bedeutend zu halten scheint, sieht er auch nicht, dass von der Warte eines politischen Gemeinwesens wie unserem aus zuerst einmal darum gehen muss, was aus der Stellung der Bürger in der Demokratie für den Sozialstaat folgt. Dasselbe gilt dann für das Wirtschaftsleben. Nicht umgekehrt.

Sascha Liebermann

12. Juli 2009

"Willi Weise" und Konsorten - eine Herausforderung für mündige Bürger

In den letzten Monaten ergingen manche Aufrufe dazu, Parteien oder ähnliche Gruppierungen wie "Willi Weise", "D4U", "D-Bü" u.a. zu unterstützen, die sich ein bedingungsloses Grundeinkommen auf die Fahne schreiben bzw. geschrieben haben. Offenbar fanden die Aufrufe Gehör, einige bGE-Befürworter sind ihnen gefolgt. Kritik an den Gruppierungen hat nicht lange auf sich warten lassen (siehe z.B. Archiv Grundeinkommen, Netzwerk Grundeinkommen). Auf manche Merkwürdigkeit wurde hingewiesen, programmatische Themensetzungen wurden kritisiert, durchaus auch am Ziel vorbei.

Eines lehrt uns diese Diskussion auf jeden Fall: dass es darauf ankommt, genau hinzusehen, was sich hinter denjenigen verbirgt - auch den etablierten Parteien -, die mit dem bGE für sich werben. Die Diskussion um die Trittbrettfahrer hat gezeigt, wie einfach zu erkennen ist, wo Schindluder getrieben wird, man muss nur hinsehen. Insofern stellen diese Entwicklungen also lediglich eine Herausforderung unserer Mündigkeit dar, nicht vorschnell und unbedacht vermeintlich progressiven Vorschlägen hinterherzulaufen.

Manche Kritik an den oben genannten Gruppierungen gibt allerdings zu denken, weist sie auf Unklarheiten in der Grundeinkommensdiskussion hin. Jörg Marx z.B. schreibt in seinem Blog über die "D-Bü", die er als rechtsradikal bezeichnet: "Auch das neu ins Parteiprogramm aufgenommene Bekenntnis zu den Menschenrechten klingt ganz toll, bleibt aber eine hohle Phrase, wenn es wenig später heißt: 'Asyl kann bei politischer Verfolgung gewährt werden.' Kann, muss aber eben nicht - ein merkwürdiges Verständnis der Menschrechte."

Bei aller berechtigten Kritik an der Trittbrettfahrerei dieser Gruppierungen hinsichtlich des bGEs wird hier eine auch für die bGE-Diskussion wichtige Frage in die rechte Ecke gestellt. In Marx' Stellungnahme scheint die Frage auf, welche Bedeutung die Souveränität politischer Gemeinschaft hat, welche Stellung die Staatsbürger haben und welche Status-Bedingung erfüllt sein muss, um ein bGE zu erhalten. Asyl zu gewähren im Sinne eines Obdachs und einer Zuflucht setzt stets jemanden voraus, der einem anderen diese Zuflucht gewährt. Es handelt sich also um eine freiwillige Entscheidung, dem Flüchtigen Schutz zu geben. Die Gewährung von Asyl setzt also eine souveräne Gemeinschaft voraus, die über das Ersuchen befindet. Sie hat das letzte Wort, nur sie kann darüber entscheiden, ob Asyl gewährt wird. Insofern ist die Kann-Bestimmung, die Jörg Marx für ein Skandalon hält, unerlässlich, denn eine Muss-Bestimmung käme einer Selbstentmündigung bzw. -verleugnung gleich.

Der Artikel 16 Grundgesetz, auf den wir gerne voller Stolz verweisen, weil er zeigt, dass aus den Erfahrungen des Dritten Reiches Lehren gezogen wurden, ist gerade deswegen auch problematisch. Er bringt ein Selbstmisstrauen zum Ausdruck, denn letztlich besagt er, dass wir uns selbst nicht über den Weg trauen. Gäbe es das Grundrecht nicht, so seine Stellung, stünden wir stets in Verführung, Asyl gar nicht zu gewähren. Genau darauf zielt Jörg Marx. Was aus historischen Gründen nachvollziehbar erscheint, stellt der Sache nach eine Fortsetzung des Obrigkeitsstaates dar. Genau darin besteht die Gemeinsamkeit zur Grundeinkommensdiskussion, sowohl hinsichtlich der bGE-Kritiker als auch mancher Befürworter.

Wird in der bGE-Diskussion auf das bGE als Menschenrecht gepocht, um so seine Gewährung zu garantieren, wird die Souveränität politischer Gemeinschaft ausgehebelt. Ein bGE sei nur bedingunglos, wenn es gar keine Bezugsbedingung gäbe, deswegen dürfe es auch nicht an Staatsbürgerschaft gebunden werden, so z.B. Ronald Blaschke in einer Diskussion. Fragt man nach, ob denn auch Touristen ein bGE erhalten sollen, wird eingeräumt, dass es schon einer Status-Bedingung für die Gewährung bedürfe, z.B. einer Mindestaufenthaltszeit im Land. Das ist nun aber auch eine Bedingung, jedoch eine, die auf jegliche Loyalität der Staatsbürger verzichtet und zwischen ihnen und Nicht-Staatsbürgern keinen Unterschied macht.

Auf diese Unterscheidung und damit auf die Bedingung der Staatsbürgerschaft für die Gewährung eines bGEs zu verzichten (von der ja andere Status abgeleitet werden können, z.B. ein bGE Personen mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis zu gewähren), würde unsere politische Ordnung und das solidarische Gefüge erodieren lassen (siehe hierzu "Vielfältige Möglichkeiten, eigenartige Hindernisse", insbesondere Fußnote 5 und 6). Die Staatsbürgerschaft hingegen als Status-Bedingung zu nehmen, entspräche ganz der Verfasstheit demokratischer nationalstaatlicher Ordnung, in der die Staatsbürger das Fundament sind. Soverän ist ein Staat nur, wenn seine Bürger souverän sind.

Sascha Liebermann

Ergänzung (14.8.2009): Ein weiterer interessanter Artikel über Willi Weise samt Kommentaren findet sich beim Forum Grundeinkommen. Offenbar werden die AGB von Willi Weise im Verborgenen gehalten, um Interessenten nicht vorzeitig abzuschrecken. Die Seite besteht noch, ist aber im sichtbaren Menü nicht mehr zu finden. Allerdings gibt eine Lektüre der Website auch ohne diese Feinheiten ausreichend Aufschluss über das Demokratieverständnis.