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9. August 2023

Kein Gegensatz zwischen "Ja" und "Ja, aber"...

...und versteckter Paternalismus. Wer unzufrieden ist, muss etwas dagegen unternehmen, wenn er es nicht bleiben will, das ist immer so und unausweichlich. Die Frage ist doch, ob man sich dieser Herausforderung in der Breite stellen kann oder sich ihr vorrangig durch die Orientierung an Erwerbstätigkeit stellen soll. Ein BGE ändert nichts daran, dass Erwerbstätigkeit genauso wichtig ist wie Sorgetätigkeiten in nicht erwerbsförmigen Zusammenhängen. Es ist illusionär beides gegeneinander zu stellen.

Sascha Liebermann

12. April 2023

Den "Staat" gegen die Mündigkeit ausspielen,...

...BGE Eisenach rückt zurecht, was schief ist daran. 

Die entscheidende Frage ist doch, worin die Leitplanke besteht, was muss sie leisten können? Der Staat lebt von der Mündigkeit der Bürger, was nicht dasselbe ist wie ihre finanzielle Selbständigkeit. 

Welche Anstrengung ist denn gemeint? Man kann sich lange anstrengen, um gute Eltern zu sein, wenn es nicht möglich ist, ohne Einkommen für die Kinder zuhause zu sein, Angehörige zu pflegen oder sich anderswo zu engagieren. Der Vorrang von Erwerbstätigkeit ist der Übergriff.

Sascha Liebermann

14. Juni 2022

Eben, ein Bedingungsloses Grundeinkommen, aber nicht als Ausnahme, sondern als Regel...

...dann entscheiden die Einzelnen darüber, wer ihr BGE oder Anteile davon erhält. Dazu müsste allerdings auf deren praktische Vernunft vertraut werden, dass sie schon damit umzugehen wissen. Angesichts mancher Einwände gegen ein BGE und darüber hinaus, scheint das viel verlangt zu sein.

Sascha Liebermann 

27. Oktober 2020

Verständlicher Einwand, aber: wir schreiben seit 14 Jahren darüber im Blog von Freiheit statt Vollbeschäftigung

30. März 2020

Verlust der Tagesstruktur, weniger Aufsicht, wo soll das nur hinführen...

...müssten sich doch diejenigen fragen, die stets einem Bedingungslosen Grundeinkommen die Sorge entgegenhalten, es führe dazu, dass "Menschen" dann keine Tagesstruktur durch geregelte Erwerbstätigkeit mehr hätten. Das Phänomen gibt es, aber das ist in jeder Krise der Fall, die entscheidende Frage ist, geht man davon aus, dass in der Regel jemand damit auch umgehen kann?  Zeigt die gegenwärtige Lage aber nicht vielmehr, wie pragmatisch mit einem wirklichen Ausfall dieser Tagesstruktur in vielerlei Hinsicht umgegangen wird, wie findig die Bürger sind, wie einfallsreich sie der Lage begegnen? Sicher, wer würde bestreiten wollen, dass es angesichts der plötzlichen Herausforderungen der Alltag vieler durcheinandergeworfen wird, doch eines scheint bei alldem deutlich: Es gibt keinen Grund, die Fähigkeiten zur Bewältigung solcher Herausforderungen zu unterschätzen. Auf einmal sind Dinge möglich, die vorher angeblich unmöglich waren.

Sascha Liebermann

27. März 2020

"Kann man etwas ausprobieren, auf dessen Grundlage wir schon leben?"


28. November 2019

Sanktionen oder Befähigung oder einfach: vom mündigen Bürger ausgehen?



So nachvollziehbar und naheliegend Saskia Eskens Haltung zu Sanktionen ist, so sehr ist doch die Vorstellung, "Menschen" müssten motiviert oder befähigt werden - was ja immer heißt: von anderen - nicht Lösung, sondern Teil des Problems. Befähigung ist mehr als Unterstützung, denn letztere setzt Eigenaktivität voraus, erstere nicht. Mangelt es wirklich an Motivation oder sind es nicht eher unangemessene Erwartungen, die an jemanden herangetragen werden, die es dann so erscheinen lassen, als mangele es an Motivation? Oder ist diese Erwartung gerade der Grund für Resignation? Wer unter Traumatisierungen leidet, bedarf ebenso wenig der Motivation, sondern einer angemessenen Unterstützung gemäß seiner Möglichkeiten. Das erfordert eine andere Haltung, es muss vom Einzelnen ausgegangen werden, nicht von Erwartungen anderer.

Sascha Liebermann

2. Oktober 2019

"Nieder mit dem Zwang zur Arbeit!" - beschränkter Blick und Opferhaltung...

...das kommt in Franz Schuhs Rezension des bei Suhrkamp erschienenen Bandes zum Bedingungslosen Grundeinkommen, der von Birger P. Priddat und Philip Kovce herausgegeben wurde, zum Ausdruck. Deutlich wird das in der abschließenden Passage:

"Werden die Bedürftigen jemals irgendetwas Bedingungsloses haben? Unwahrscheinlich, dass die Staaten- und die Wirtschaftslenker (deren Arbeit ihnen Freude macht) auf den eingebürgerten Sadismus verzichten, mit dem man die Massen der Erwerbsarbeiter – durch die Angst vor der Arbeitslosigkeit – so gut in Schach halten kann."

Die Bedürftigen - und nicht nur sie - haben etwas bedingungslos, das ihnen womöglich nicht bewusst ist: ihre Stellung als Staatsbürger, als Volk, von dem alle Gewalt ausgeht. Darüber hinaus gibt es noch andere Erfahrungen der Bedingungslosigkeit, die ebenso wenig im öffentlichen Bewusstsein fest verankert zu sein scheinen.

Weshalb sollte also eine Veränderung von den "Staaten- und Wirtschaftslenkern" abhängen? Würden die Bürger es anders haben wollen, ernsthaft und nicht nur am Buffet, dann würden sie sich entsprechend artikulieren. Schon Max Weber wusste, dass keine Herrschaft sich erhalten kann, die keine Gefolgschaft findet, die sich auf keinen Legitimitätsglauben der Beherrschten gründet. In der Demokratie beherrschen die Bürger als Volk sich selbst, sie sind nicht Opfer der Verhältnisse, nicht Unterworfene von Staaten- oder Wirtschaftslenkern. Die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen hat über die Jahre gerade in aller Deutlichkeit gezeigt, dass "Arbeit" gar nicht als Zwang, sondern als Notwendigkeit, als Ausdruck von Solidarität usw. gedeutet wird. Freiheit und Selbstbestimmung gelten wenig, wenn sie sich auf mehr als nur auf Erwerbstätigkeit beziehen sollen. Schuhs Deutung entspricht der weit verbreiteten Selbstentmachtung. Wenn die oben es nicht wollen, dann wird sich auch nichts ändern.

Und die Angst vor der Arbeitslosigkeit? Nun, gerade sie ließe sich ja beseitigen, durch ein BGE, doch das muss auch gewollt sein, nicht von den "Staaten- und Wirtschaftslenkern", von den Bürgern. Dagegen gäbe es kein Bollwerk.

Sascha Liebermann

2. Mai 2019

In wessen Namen wird Sozialpolitik gemacht? Politische Souveränität als Ideologie?


Letzteres zumindest erkennt Michael Opielka in meinem Hinweis darauf, wer Legitimationsquelle politischer Entscheidungen ist und verwechselt diese Legitimationsquelle mit den praktischen Rechtsfolgen von Entscheidungen. Träger politischer Rechte im umfassenden Sinne sind in einer Demokratie nur die Staatsbürger. Sozialpolitik wird in deren Namen gemacht und muss sich vor ihnen rechtfertigen, gleichwohl muss sie Lösungen anbieten, die möglichst breit wirken können. Dass Sozialpolitik selbstverständlich Folgen für alle hat, die sich im Territorialgebiet des Staates aufhalten, der diese zu verantworten hat, ist etwas gänzlich anderes.

Der Ausdruck "einbeziehen", den Opielka wählt (Arfst Wagner sprach von "beteiligen") ist diesbezüglich ambivalent, denn bezogen auf die Träger der politischen Ordnung ist er paternalistisch, sie brauchen gar nicht einbezogen oder beteiligt werden, sie sind es schon immer, auch wenn sie sich nicht artikulieren, deswegen müssen sich Entscheidungen vor ihnen rechtfertigen.

Bezogen auf die Nicht-Staatsbürger ist er angemessen, wenn damit gesagt sein soll, dass die Folgen der Gesetzgebung sie genauso treffen, doch das ist banal. Oder meint "einbeziehen", dass die Sorgen und Nöte von Nicht-Staatsbürgern ebenso berücksichtigt werden, auch wenn sie "nichts zu sagen" haben? Das wäre ebenso banal, wenn politische Entscheidungen in einer Demokratie möglichst breitenwirksame Lösungen darstellen sollen. Jemanden zu "beteiligen" oder "einzubeziehen", ohne dass er zum Volkssouverän gehört, ist genauso verbindlich bzw. unverbindlich wie Bürgerbeteiligungsverfahren, in denen Anwesende ihre Begehren äußern können, ohne dass daraus etwas folgen muss. Jemanden "einbeziehen" oder "beteiligen" zu wollen ist wie ein Almosen, eine freiwillige Leistung, keine aber, die sich auf die Rechte dessen gründet, um den es geht.

Wenn also nur Staatsbürger Träger politischer Ordnung mit allen Rechten und Pflichten sind, was ist daran ideologisch?

Sascha Liebermann

11. April 2019

"Zweifel an diesem idealisierten Menschenbild" - oder der Preis der Demokratie

Baukje Dobberstein hat jüngst einen Beitrag in ihrem Blog veröffentlicht, der zum Ausgangspunkt die Frage aufwirft, ob nicht in der Grundeinkommensdiskussion, hier auch in Bezugnahme auf Äußerungen von mir, ein "idealisiertes Menschenbild" entworfen werde. Im Grunde teilt sie die Idealisierung, doch gleichermaßen hat sie Zweifel daran. Sie schreibt zu Beginn:

„Die Idee des Grundeinkommens geht vom mündigen Bürger aus. Wer das nicht teilt, müsste konsequenterweise auch die Demokratie in Frage stellen. Nicht nur Sascha Liebermann macht solche Aussagen. Und es ist ja auch eine Menge Wahres daran. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen wäre wie Aufklärung 2.0, ein emanzipatorischer Schritt, ein Stück Befreiung aus der Knechtschaft der Arbeitgeber.

Doch ich habe auch immer wieder Zweifel an diesem idealisierten Menschenbild. Es kommt mir naiv und verklärt vor angesichts der realen Geschehnisse in unserem Land und auf der ganzen Welt."

Idealisiert, "naiv und verklärt"? Wer meine Ausführungen zur Demokratie kennt, weiß, dass ich nicht "das Gute" im Menschen feiere oder für ein "positives Menschenbild" plädiere. Meine Schlussfolgerungen habe ich ganz anders gewonnen. Dazu gehört auf der einen Seite ein Blick auf unser politisches Ordnungsgefüge, bei dem es sich gar nicht um eine Theorie oder eine philosophische Idee, sondern um reale Lebensverhältnisse handelt. Art. 20 (2) GG geht nicht von einem idealisierten Staatsbürger aus, der erst menschheitsgeschichtlich zu erreichen wäre, er wird schlicht als Tatsache vorausgesetzt, auf den sich die Volkssouveränität gründet. Nun kann man dem GG natürlich vorwerfen, dass genau darin die Idealisierung bestehe und die Wirklichkeit gar nicht so sei. Aber die Idealisierung ist ja gerade die Wirklichkeit in diesem Falle, wirkmächtig, zum Anfassen, auf die wir uns immer beziehen können und müssen, wenn wir in unserer Demokratie etwas in ihrem Geiste erreichen wollen. Das heißt nun nicht "Friede, Freude, Eierkuchen", alles sei gut, nein, Demokratie ist ein stetiges Ringen miteinander, ein Ringen um Ausgleich, es gibt keine Ur-Harmonie die wiedergewonnen oder ein für allemal erreicht werden könnte.

Steckt hinter den Zweifeln vielleicht doch die Hoffnung, es könnte diese Ur-Harmonie geben, den Zustand, in dem nichts mehr schief laufen kann? Es gibt keine Vollkommenheit und die Demokratie ist in vielerlei Hinsicht nichts anderes als ein tägliches Plebiszit (Ernest Renan). Naiv? Wenn man so will, ist die Demokratie naiv, wie sie eine Idealisierung darstellt, vielleicht ist sie aber auch nur die Herrschaftsform, die sich genau zu dieser Unvollkommenheit bekennt im Vertrauen darauf, dass sich ein Ausgleich finden lässt. Der erreichte Ausgleich muss einem nicht gefallen, das gehört dazu, dann muss von Neuem gerungen werden. Hat das eine Grenze? Ja, die harte, nicht überwindbare Grenze des Machbaren sind die Bürger, die etwas nicht haben wollen und die Verantwortung für die Folgen zu tragen haben. Das ist, was Mündigkeit auch meint.

Dann heißt es im Beitrag weiter:

"Ist die Mehrzahl der Bürger wirklich in der Lage, rationale, menschliche und nachhaltige Entscheidungen zu treffen? So viel Egoismus, Dummheit und Missachtung der Mitmenschen kann doch nicht ignoriert werden. Und ja, wenn man den Gedanken weiter verfolgt, dann stellt man die Demokratie tatsächlich auch mit in Frage. Und dann? Wer oder was sollte denn dann die Entscheidungen treffen? Kluge und gute Diktatoren hat es in der Menschheitsgeschichte nicht allzu oft gegeben. Das ist also auch keine Lösung."

Hier würde man gerne wissen, was genau die Autorin beschäftigt hat, denn es ist ein Leichtes, andere der Dummheit, des Egoismus usw. zu schelten, ohne genau zu sagen, worum es geht und ob diese Vorwürfe denn treffen, worum es geht. Kurzsichtigkeit muss mit Egoismus nichts zu tun haben, Wertvorstellungen sind über eine lange Zeit gebildet worden, noch immer war es der Wechsel zwischen den Generationen, der auch Veränderungsmöglichkeiten barg. Als sei es so einfach zu bestimmen, was denn rationale, menschliche und nachhaltige Entscheidungen sind, nach welchem Maßstab?

Dann folgt eine Schilderung aus der therapeutischen Praxis:

"Nachdem mich nachts solch pessimistische Gedanken umgetrieben haben, holt mich tagsüber die Realität wieder ein. Ein Patient berichtet davon, wie er im Jobcenter vom Sicherheitsdienst rausgeschmissen wurde. Obwohl er alles richtig gemacht hatte und seine Beschwerde gegen die Leistungskürzung rechtens war und sachlich vorgetragen wurde."

Bei allem Leiden, das hier erkennbar ist, das Gefühl des Verletztseins des Patienten, vielleicht der Erniedrigung, der womöglich ungerecht behandelt wurde, so war doch die Autorin im Jobcenter offenbar nicht dabei. Ist es nicht so, dass die Jobcenter etwas praktizieren, wozu der Gesetzgeber sie beauftragt hat? Und ist es nicht so, dass dieser Gesetzgeber noch immer die Mehrheit der Bürger hinter sich hat? Ist das egoistisch? Zugleich gibt es die Seite derer, die auf das Jobcenter treffen. So beklagenswert das ist, so kritikwürdig, so sehr sind sie gegenwärtig noch gewollt. Beklagenswert ist, wie das Beantragungssystem unseres Sozialstaats gerade diejenigen am härtesten trifft, die ihn am meisten brauchen, die ihre Interessen am wenigsten wahrnehmen können und ohne seine Leistungen besonders bedroht sind. Aber, spricht das gegen Mündigkeit?

Es ist doch aber deswegen nicht naiv oder idealisierend, auf das Fundament der politischen Ordnung zu verweisen, es macht deutlich, dass wir darüber steiten müssen, was das dort Niedergelegte praktisch bedeutet und ob wir als Bürger das noch so haben wollen - auch das setzt auf Mündigkeit.

Sascha Liebermann

9. April 2019

"So leicht lassen sich Menschen nicht manipulieren" - ja, wie, was ist denn da los?

Diese Einsicht hat offenbar Tobias Kaiser, Die Welt, erreicht. Anlass sollen die Einsichten aus Finnlands Feldversuch sein, die zu einer fulminanten Einsicht bei ihm geführt zu haben scheinen. Gab es denn je Grund dafür anzunehmen, Manipulation (z. B. nudging) sei so wirkungsvoll, wie manche Manipulatoren es gerne hätten?

Sascha Liebermann

24. Januar 2019

"Hartz IV hinter uns lassen" - aber mit Gegenleistungspflicht? Zum Beschluss der BAG Wirtschaft und Finanzen...

...von Bündnis 90/ Die Grünen. Hier geht es zum Beschluss und hier zur Simulation des ifo Instituts zu etwaigen Kosten einer Garantiesicherung.

In Abschnitt 7 auf S. 3 des Beschlusses geht es um "Menschenbild und Arbeitsanreize". Da ist folgendes zu lesen:

"Unsere Reformvorschläge beruhen auf einer Gerechtigkeitsphilosophie der Reziprozität: Die Mitglieder der Gesellschaft werden unterstützt, weil sie sich auch in die Gesellschaft einbringen und ihre Regeln akzeptieren..."

Das hier verwendete Reziprozitätsverständnis ist doch einigermaßen überraschend, weil Reziprozität nur im Sinne eines Tausches von Leistung und Gegenleistung betrachtet wird. Das hat seinen Platz im Wirtschaftsgeschehen, nicht aber bezogen auf das Gefüge einer politischen Vergemeinschaftung, die eine Demokratie wie die unsere trägt (Art. 20 (2) GG). Entsprechend gibt es im Grundgesetz auch keine Erwerbsobliegenheit. Der Beschluss der AG zumindest in diesem Abschnitt verkehrt die politischen Verhältnisse ins Gegenteil. Nicht erhalten "Mitglieder der Gesellschaft" Unterstützung, weil sie sich einbringen. Sie müssten Unterstützung erhalten (auch wenn der Sozialstaat das gar nicht abbildet), weil sie Träger der politischen Ordnung sind, ohne dass sie dafür eine bestimmte Leistung zu erbringen hätten. Dass Regeln einzuhalten sind, steht außer Frage, sonst kann es kein Zusammenleben geben, aber die Regeln sind solche, die sich der Souverän selbst gegeben hat, sie beruhen nicht auf einer sanktionsbewehrten Gegenleistungspflicht.

Der Passus geht folgendermaßen weiter:

"In der idealen Form ist jeder Mensch frei und selbstbestimmt und agiert gleichzeitig solidarisch."

Soll hiermit die vorangehende Verkehrung ins Gegenteil gerechtfertigt werden? Denn ein Ideal vom Menschen als frei und solidarisch zu entwerfen, muss - wie könnte es anders sein - darauf hinauslaufen, es als nicht realistisch zu erklären. Jetzt eine Wendung:

"Ein gängiges Argument für das derzeitige System der Sozialhilfe ist, dass diese Reziprozität nur möglich wäre, wenn Menschen, die nicht arbeiten, sanktioniert würden. Auch die reformierte Grundsicherung wird nur das Existenzminimum zur soziokulturellen Teilhabe an der Gesellschaft abdecken. Wir fordern keine höheren Sätze als das soziokulturelle Existenzminimum hinaus [sic]."

Die Sanktionierung - denkt man systemimmanent - folgt daraus, dass eine Gegenleistung erwartet wird. Insofern ist also das bisherige Gefüge im Arbeitslosengeld II und darüber hinaus ganz im Einklang mit dem Reziprozitätsverständnis des Beschlusses. Wer sich nicht einbringt, erhält nichts. Wenn nun die reformierte Grundsicherung, wie der Beschluss sie vorschlägt, am Gegenleistungsgedanken festhalten will, was geschieht dann, wenn jemand sich nicht mehr einbringt? Müsste er nicht irgendwie dafür belangt werden können?

Zieht man Abschnitt 4 des Beschlusses hinzu, der dafür plädiert, das Existenzminimum nicht zu sanktionieren, wenn jemand einen "Job", den er "subjektiv als unzumutbar" erachtet, nicht annimmt, hinterlässt einen das ratlos. Er steht unmittelbar im Widerspruch zu Abschnitt 7. Was ist hieraus zu schließen? Entweder gibt man die Sanktionen auf (Abschnitt 4) oder man behält das Gegenleistungsprinzip bei (Abschnitt 7), beides ist nicht möglich. Robert Habecks Vorschlag, wie er sich bislang darstellt, sieht gerade vor, nicht mehr zu sanktionieren. Dann aber entspricht das Leistungsgefüge nicht dem engen Reziprozitätsverständnis, das an entsprechender Stelle vorgebracht wird. Hier scheint es noch erheblichen Klärungsbedarf zu geben. Deutlich wird auch, wie groß die Unklarheit bezüglich der politischen Ordnung sind. Das allerdings überrascht weniger, ist es doch ein verbreitetes Phänomen.

Siehe zu Reziprozität auch hier sowie hier.

Sascha Liebermann

11. Januar 2019

Subsidiarität, Bedürftigkeit und Mündigkeit - wie steht die Demokratie dazu? Wie das Bundesverfassungsgericht?

Diese Frage wirft ein interessantes Gespräch mit Wolfgang Neskovic, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, übertitelt, in neues deutschland auf. Veröffentlicht wurde es wegen des bevorstehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Beiträge zur Stellung des Bundesverfassungsgerichts von uns hier) zu Sanktionen im Sozialgesetzbuch. Neskovic ist sehr deutlich und sieht die Sanktionen im Widerspruch zur Unverfügbarkeit des Existenzminimums, die das BVerfG selbst in Urteilen festgestellt hatte. Neskovic sagt, dass Juristen selten die Verbindung zwischen dem Rechtsstaats- und dem Sozialstaatsprinzip herstellen und deswegen bislang Sanktionen für verfassungskonform gehalten wurden. Er erwartet hier kein umstürzendes Urteil in dieser Hinsicht, aber hält sich mit einer Prognose zurück. An einer Stelle äußert er sich indirekt zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Er sagt auf die Frage:

"Gibt es weitere Urteile [über das von 2010 hinaus, SL] des Bundesverfassungsgerichts, aus denen Sie ableiten, dass das Existenzminimum nicht gekürzt werden darf?
Ja. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2012 zum Asylbewerberleistungsgesetz verdeutlicht, dass das Recht auf Gewährleistung des Existenzminimums zwar nicht bedingungslos ist, aber nur eine Bedingung beziehungsweise Einschränkung kennt: die Bedürftigkeit. Danach ist das Recht auf Gewährleistung des Existenzminimums gerade kein Recht auf ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Entscheidung allerdings unmissverständlich klargestellt, dass es neben der Bedürftigkeit keine weiteren Voraussetzungen oder Bedingungen für die Inanspruchnahme dieses Rechts gibt. So heißt es in der Entscheidung, dass »migrationspolitische« Gründe keine Kürzungen rechtfertigen. Konsequenterweise müsste das auch für die Gründe gelten, mit denen Sanktionen gerechtfertigt werden: Demnach können auch »pädagogische Gründe«, wie das Prinzip des »Förderns und Forderns«, Kürzungen nicht legitimieren."

Zumindest also folgte daraus, dass nur Bedürftigkeit eine Rolle spielen dürfe, in diese Richtung hatte jüngst Robert Habeck argumentiert mit seinem Vorschlag zu einer Garantiesicherung. Wie aber kommt es zu dieser Herleitung? Ganz einfach. Der konventionellen Auslegung des Subsidiaritätsgedankens folgend habe der Einzelne die Verpflichtung selbst für sein Einkommen zu sorgen. Erst wenn das, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich ist, muss der Staat diese Aufgabe übernehmen - auch Nachrangigkeitsprinzip genannt. Dass diese Argumentation dem Subsidiaritätsgedanken nicht standhält, habe ich an anderer Stelle wiederholt ausgeführt. Die konventionelle Auslegung wird hier einfach vorausgesetzt, das normative Stellung des Erwerbsprinzips damit als fraglos geltend anerkannt. Genau das folgt aber nicht aus dem Sozialstaatsgebot, wie es im Grundgesetz lediglich benannt ist. Würde Neskovic hinzuziehen, welche Stellung den Staatsbürgern in der Demokratie zukommt (Art. 20 GG), dann lägen andere Schlussfolgerungen näher. Wenn von der Mündigkeit der Staatsbürger ausgegangen wird, dann erfordert sie eine Einkommensabsicherung, damit ihr entsprechend gelebt werden kann. Die Geltung des Vorrangs von Erwerbstätigkeit unterläuft diesen Zusammenhang. Am Ende des Interviews liegt das BGE ganz nahe, wenn Neskovic gefragt wird:

"Welche Auswirkung hätte es für das Hartz-IV-System, wenn das Gericht entscheidet, dass die Sanktionen verfassungswidrig sind?
Das wäre wunderbar, weil es dieses menschenrechtswidrige Sanktionssystem endgültig und abschließend beseitigen würde. Es wäre eine juristische Revolution, also ein Wunder. Daran kann ich - leider - nicht glauben."

Es bliebe also nur die Bedürftigkeitsfeststellung übrig, wenn es keine Sanktionen gäbe. Damit wäre zwar nicht am Vorrang von Erwerbstätigkeit gerüttelt, er wäre im Verhältnis zu heute aber immerhin relativiert. Einen wirklichen Ausweg aus dieser normativen Vorrangigkeit weist nur ein BGE, denn erst durch es würde erreicht, was dem Mündigkeitsgedanken entspricht, dass das Existenzminimum an die Person als solche gehen muss. Erst dann würde die sogenannte unbezahlte Arbeit ernst genommen als Option, für die sich entschieden werden kann, ohne auf die Einkommenserzielung schielen zu müssen.

Sascha Liebermann

30. November 2018

Ob denn die Bürger mündig genug sind?

Alleine schon, dass diese Frage gestellt wird, könnte einem zu denken geben. Sie taucht ja nicht nur auf, wenn es um ein Bedingungsloses Grundeinkommen geht, sie gehört zu den Standardbedenken, wenn die Sprache auf direkte Demokratie kommt - in Deutschland, in der Schweiz nicht. Genau diese Frage stellte kürzlich ein Kollege aus der Wissenschaft in einer Diskussionsrunde über Bedingungsloses Grundeinkommen. Im Raum standen Bedenken, wie denn wohl mit den Freiräumen umgegangen würde, wenn ein BGE eingeführt wäre; ob denn wohl die Freiheit nur eine Freiheit dazu wäre, die meiste Zeit  World of Warcraft zu spielen?

Besonders häufig wird dies dann in Verbindung mit pubertierenden Kindern gebracht, durchaus auch den eigenen, mit denen man sich ja manches Wortgefecht liefern müsse und die so gar nicht dem folgen wollen, was man selbst für ungeheuer bedeutend hält. Vielleicht käme man mit den eigenen Bedenken weiter, wenn man sich klar machte, in welcher Lebensphase Adoleszente sind, dass sie gerade ihren Platz in der Erwachsenenwelt zu finden suchen - Erwachsene, die es ihnen nicht gerade leicht machen durch den Erwartungsdruck, den sie ausüben. Man könnte sich ein wenig kundig machen, eventuell bei Einsichten aus Forschung über kindliche Entwicklung (vielleicht hier, hier oder hier).

Nachdem der Kollege in unserem Gespräch diese Bedenken geäußert hatte, meinte ich, das sei doch ein weitreichender Einwand. Müsste dieser Einwand ihn, also den Kollegen, nicht dazu führen, Artikel 20 (2) GG in Frage zu stellen, denn er bestimmt schließlich, dass alle "Staatsgewalt vom Volke ausgehe" und das Volk seien die Staatsbürger. Mündigkeit ist das Fundament der Demokratie. Da stutzte er, der Gedanke war ihm offenbar fremd, wie er, meiner Erfahrung nach vielen fremd ist. Man kann doch nicht Mündigkeit unter Vorbehalt praktizieren, sie also so lange voraussetzen, wie Wohlverhalten erfolgt, und in Abrede stellen, wo keines vorliegt. Das ist letztlich pädagogisierende Entmündigung. Es gibt nicht ein bißchen Demokratie oder temporäre Demokratie für ausgewählte Mitglieder - es gibt sie nur ganz oder gar nicht.

Es nimmt also nicht Wunder, dass Vorbehalte gegenüber der Demokratie sich genauso gegenüber dem BGE zeigen. Dabei ist das Menschenbild des BGE nicht irgend ein ausgedachtes, sondern ein brute fact, eine Tatsache, und zwar eine Tatsache unserer politischen Ordnung. Wer das als ideologisch oder philosophisch abtut, muss sich fragen lassen, wie er zur Demokratie steht. Vielleicht doch besser abschaffen, zumindest einschränken, auf Arbeitswilligkeit gründen?

Sascha Liebermann

16. Mai 2018

Voraussetzungen des Staates, die er selbst nicht garantieren kann...

...das ist der Gegenstand des sogenannten Böckenförde-Diktums. Es geht auf Ausführungen des Verfassungsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde zurück, der sich in einem mittlerweile berühmten Aufsatz mit der Frage befasste, wie sich das Verhältnis des Staates zu den Voraussetzungen seines Existierens darstellt. Im Wortlaut heißt es:

„Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft, reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat. Die verordnete Staatsideologie ebenso wie die Wiederbelebung aristotelischer Polis-Tradition oder die Proklamierung eines „objektiven Wertsystems“ heben gerade jene Entzweiung auf, aus der sich die staatliche Freiheit konstituiert. Es führt kein Weg über die Schwelle von 1789 zurück, ohne den Staat als Ordnung der Freiheit zu zerstören.“ (Böckenförde, Ernst- Wolfgang (1976): Die Entstehung des Staates als Vorgang der Säkularisation, in: Böckenförde, Ernst Wolfgang: Staat, Gesellschaft, Freiheit, Frankfurt: Suhrkamp, S. 60)

Böckenförde macht hiermit deutlich, dass der Staat in seiner Existenz von etwas abhängig ist, das er nicht per Planung oder Steuerung herstellen und damit nicht "garantieren" kann. Sehr wohl kann er Möglichkeiten schaffen, damit diese Voraussetzungen sich erhalten können. Worum geht es hierbei? Es geht um das, worein der Staat als Gemeinwesen von Bürgern vertrauen muss. Autonomie und Mündigkeit sind etwas, auf dass die moderne Demokratie angewiesen ist, das ihre Existenzgrundlage bildet, ohne deren Entstehen gewährleisten zu können. Das Bedingungslose Grundeinkommen lässt sich als Antwort auf diesen Zusammenhang begreifen, es verbessert die Möglichkeiten für Autonomie und Mündigkeit und macht zugleich deutlich, dass sie ohne eine Solidargemeinschaft nicht zu haben sind.

Sascha Liebermann

26. Januar 2018

"Die falsche Gerechtigkeit" und die Frage der Individuierung...

...damit befasste sich ein Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der auf ein Gespräch mit dem Soziologen Stefan Liebig (Universität Bielefeld/ Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) zurückgeht. Darin ging es um die Frage, ob der Vorstellung von Verteilungsgerechtigkeit, also der Verteilung von Einkommensströmen, nicht ein anderes Gerechtigkeitsmoment an die Seite gestellt werden müsse, denn in jüngerer Vergangenheit hätten Vorschläge zu einer stärkeren Umverteilung im klassischen Sinne nicht die entsprechende Resonanz erhalten. Liebig, folgt man dem Bericht, macht damit auf einen interessanten Punkt aufmerksam, ob nämlich der heutige Sozialstaat und seine Vorstellung von Umverteilung nicht einem anderen wichtigen Moment des modernen Lebens entgegensteht: Selbstbestimmung und individuellem Freiraum. Diese Frage führt direkt, ohne dass es im Beitrag erwähnt würde, zum Bedingungslosen Grundeinkommen, das genau damit gerechtfertigt werden könnte. Dabei ist mit der Stärkung des Individuums nicht der Marktteilnehmer gemeint. Im Zentrum steht dabei eine Existenzvoraussetzung der modernen Demokratie: der mündige, autonome Bürger.

Ulrich Oevermann gehörte in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts zu den wenigen, die genau diese Seite schon starkmachten (siehe hier), dass sich die Frage stelle, welcher Modus der Verteilung mit welchem Zweck der modernen Lebensführung am angemessensten sei. Zwar sprach er dabei noch nicht vom Bedingungslosen Grundeinkommen, hat dies dann aber später getan (in diesem Band). Wenn also der bisher existierende Sozialstaat aufgrund seiner paternalistischen Ausgestaltung diesem Moment wenig Raum gibt, wäre das BGE dafür wie geschaffen.

Sascha Liebermann

18. Januar 2018

"Opium für das Volk" - Diagnose als Symptom...

...eine schöne Fortsetzung der Tradition entmündigender Argumentation findet sich im jüngsten Beitrag von Anke Hassel im IPG Journal. Sie setzt damit ihre Überlegungen aus "Süßes Gift" (siehe hier und hier) fort bzw. wiederholt dieselben. Mit Thomas Sattelberger könnte sie sich zusammentun.

Im Beitrag von Frau Hassel wird Bezug genommen auf die Experimente mit der Negativen Einkommensteuer in den USA in den 1970er Jahren, siehe dazu hier. Zur Auswertung von Daten des Mincomeexperiments in Dauphin durch Evelyn L. Forget, siehe hier. Zur vermeintlichen Integration von Migranten durch Erwerbstätigkeit, siehe hier.

Sascha Liebermann

22. Dezember 2017

Bedingungsloses Grundeinkommen und bedarfsgeprüfte Leistungen: entwirrt

In der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen wird nicht selten behauptet, damit es eingeführt werden könne, müssen alle bisher bestehenden Leistungen der Systeme sozialer Sicherung abgeschafft werden. Manche, wie Christoph Butterwegge, nennen das die neoliberale Variante eines BGE - ein einfaches Spiel mit Schubladen. Sie kann nicht als verbreitete Position in der öffentlichen Debatte gelten, wer es also ernst meint mit der Auseinandersetzung, kann sich auf sie nicht berufen. Wer sich dennoch darauf beruft, betreibt bewusste Irreführung. Nur weil Vorstände großer Unternehmen oder Unternehmer für ein BGE sind, so munkeln andere, sei das schon verdächtig. Dabei fällt diese Vorverurteilung auf diejenigen zurück, die sie vornehmen, so, als könne und wolle jeder nur über das nachdenken, was zu seiner vermeintlich sozialen Verortung passe. Auch Thomas Straubhaar räumt in seinem Buch "Radikal gerecht" ein, dass bedarfsgeprüfte Leistungen sehr wohl beibehalten werden können, letztlich sei es eine Frage des politischen Willens, mag er auch selbst die Beibehaltung nicht favorisieren.

Das Hin und Her darum, was aus bedarfsgeprüften Leistungen bei Einführung eines BGE werde, übersieht einen einfachen Zusammenhang. Würde ein BGE eingeführt und würden die bestehenden Systeme vollständig beibehalten, änderte sich die Sachlage dafür, sie beziehen zu können. Wer heute Arbeitslosengeld II beantragen muss, um Einkommen zu haben, bräuchte es dann nicht nur nicht mehr tun (in Abhängigkeit davon, wie hoch ein BGE ausfiele, stellte sich das unterschiedlich dar), er erfüllte schlicht die Bezugsbedingungen nicht mehr. Für Mehrpersonenhaushalte stellte sich die Lage anders dar als für Alleinstehende, während erstere vermutlich ab zwei oder drei Personen die Bedingungen für den Bezug von Wohngeld nicht mehr erfüllen würden, sähe es für letztere womöglich anders aus. Denn bedarfsgeprüfte Leistungen, dafür spricht einiges, müssten - anders als ein BGE - auch in Zukunft haushaltsbezogen ermittelt werden. Es ließe sich also eine Einführung des BGE vorstellen, ohne an bestehenden Leistungen etwas zu ändern, weil ein großer Teil oder gar die meisten Leistungsbezieher die Bedingungen nicht mehr erfüllen würden. Ein solches Szenario ist allerdings unrealistisch, weil vor Einführung eines BGE es naheläge zu prüfen, welche Leistungen der bestehenden Systeme durch es ersetzt werden könnten.

Insofern ist also die Diskussion darum, welche Leistungen heutiger Strickart nach Einführung eines BGE wegfallen könnten, nicht unangemessen, man könnte sie aber auch nachgelagert führen. Die Sache nüchtern betrachtende Sozialpolitiker müssten diesen Zusammenhang eigentlich sehen. Ein Gang durch die Sozialgesetzbücher im Zuge des Abwägens, wie sich ein BGE zu bedarfsgeprüften Leistungen verhält, würde ebenso Klarheit schaffen. Weshalb also, muss man sich fragen, wird dieser Sachverhalt nicht ganz nüchtern diskutiert? Weshalb gehen selbst Kenner der Sache, wie Christoph Butterwegge, Marcel Fratzscher oder auch Andrea Nahles, beinahe an die Decke, wenn es um das BGE geht?

Weil es letztlich eben doch um eine ganz grundsätzliche Frage geht, die unsere politische Ordnung zwar schon längst beantwortet hat, im Selbstverständnis (nicht im alltäglichen Handeln)  der deutschen Bürger aber nur eine geringe Rolle spielt: Mündigkeit, Selbstbestimmung, Vertrauen in die Bereitschaft anderer, sich einzubringen. Wäre es anders, gäbe es längst wirkliche Mehrheiten für ein BGE statt bloßer Meinungsumfragen, die von solch angeblich vorhanden künden.

Sascha Liebermann

6. September 2017

Voraufklärerische Einstellung...

...das attestiert Rigmar Osterkamp in seinem Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung "Alles testbar" der Haltung von Philip Kovce zu Feldexperimenten zum BGE. Osterkamp ist Ökonom, hat sich mehrfach durch Kommentare zum Feldversuch in Namibia hervorgetan, und im vergangenen Jahr einen Sonderband der Zeitschrift für Politik zum Bedingungslosen Grundeinkommen herausgegeben. Ist Kovces Haltung voraufklärerisch?

Wenn es darum geht, Auswirkungen eines allgemeinen Bedingungslosen Grundeinkommens zu testen, leiden Feldexperimente immer unter dem Problem, dass sie Sonderwirtschafts- bzw. Sonderlebenszonen schaffen müssen, damit das Experiment durchgeführt werden kann. So lässt sich ein allgemeines BGE aber gerade nicht in seinen Auswirkungen untersuchen. Was sich für naturwissenschaftlich-technische Fragen sinnvoll einsetzen lässt, ist kein probates Mittel für die menschliche Praxis. Abgesehen von diesen methodischen Beschränkungen lassen sich noch viel gewichtigere Einwände vorbringen gegen Feldexperimente in diesem Fall. Denn, was würde ein BGE denn testen wollen? Das wäre doch die Gemeinwohlbindung der Bürger in einer Demokratie, ob sie also zum Wohlergehen beitragen wollen, ganz gleich, in welchem Bereich des Lebens? Etwas zu testen, was heute aber schon Voraussetzung der politischen Ordnung ist, würde letztlich bedeuten, an der Mündigkeit der Bürger - ihrer Autonomie und Verantwortungsbereitschaft - generell zu zweifeln, sonst müsste sie ja nicht getestet werden. Wer solche Feldexperimente für unsinnig hält, ist er deswegen voraufklärerisch? Nein, er denkt politisch-demokratisch. Was Osterkamp für aufklärerisch hält, würde zu einem Mündigkeitsprüfungsinstrument - das wäre technokratisch.

Sascha Liebermann

13. Januar 2017