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19. April 2021

"2500 Franken – für alle" - schreibt die Basler Zeitung...

 ...und berichtet (Bezahlschranke) über das Vorhaben, eine weitere Volksiniative für ein Bedingungsloses Grundeinkommen zu lancieren in der Schweiz. Daran beteiligt sind der Oswald Sigg, ehemaliger Sprecher des Bundesrates, und die Regisseurin Rebecca Panian, die zuletzt sich für ein Grundeinkommensprojekt in Rheinau eingesetzt hatte. Laut Bericht sehen die Befüworter der neuen Initiative in der Darlegung der Finanzierung eines Grundeinkommens einen wichtigen Punkt, um Einwände zu entkräften, womit zugleich die Kritik an der ersten Initiative formuliert ist, der es in dieser Hinsicht an Klarheit gemangelt habe, sie sei zu "philosophisch" gewesen. Im Beitrag werden Daniel Häni und Philip Kovce erwähnt, die die neue Initiative genau aus diesem Grund kritisiert haben sollen, der Fokussierung auf die Finanzierung wegen und der Missverständnisse, die damit verbunden seien - es gehe eben beim BGE nicht um "mehr Geld". Vorgesehen scheint das Grundeinkommen der neuen Initiative nur für Personen über 18 Jahre, womit die Frage sich stellt, was Kinder erhalten sollen und weshalb sie ausgenommen sind. Dazu wird es vermutlich weitere Ausführungen geben, wenn die Initiative gestartet ist, was im Juni geschehen soll. Im Beitrag wird behauptet, in der ersten Initiative sei ein Betrag von 2500 Franken als Grundeinkommen gefordert worden, das ist jedoch nicht richtig. Dieser Betrag wurde lediglich in Diskussionen genannt, im Initiativtext spielte er keine Rolle. Dass im Beitrag nun die "Realisten" (Sigg, Panian) den "Puristen" (Häni, Kovce) gegenübergestellt werden, ist schon ein gelungenes Manöver der Kritiker. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Diskussion nicht in solch simplifizierenden Bahnen bewegt.

Sascha Liebermann

8. März 2021

Welche "soziale Integration"? Lisa Herzog über Jobgarantie, Demokratie und ein Bedingungsloses Grundeinkommen

Zu lesen sind Lisa Herzogs Ausführungen in der Basler Zeitung online (Bezahlschranke), wenige Auszüge seien hier kommentiert. Für frühere Anmerkungen zu Ausführungen von ihr, siehe hier.

Im Interview geht es um verschiedene Fragen, die nachfolgend zitierte Passage dreht sich um die Folgen der Pandemie für die Arbeitsplätze und wie darauf geantwortet werden könnte:

"[BAZ| Eine Jobgarantie?

[Herzog] Eine solche finde ich interessanter als ein bedingungsloses Grundeinkommen. Dass man etwa ein staatlich unterstütztes Praktikum im öffentlichen oder privaten Bereich machen kann. Das wäre reizvoll für Jugendliche und junge Erwachsene, die im Moment den regulären Jobeinstieg nicht gut schaffen. Es eröffnet den Leuten eine sinnvolle Tätigkeit: Arbeit ist ja so viel mehr als nur Einkommensgenerierung, bedeutet oft auch soziale Integration."

Als Beispiele für eine Jobgarantie und dafür, dass sie "interessanter" sei als ein BGE, führt Herzog staatlich unterstützte Praktika an. Das ist ein etwas überraschendes Beispiel, denn der Vorschlag einer Jobgarantie soll doch vor allem auf "unfreiwillige Arbeitslosigkeit" reagieren und Erwerbsbereiten einen Arbeitsplatz anbieten.

Wie begründet sie das? Weil damit für junge Erwachsene in diese schwierigen Phase eine "sinnvolle Tätigkei"t eröffnet werde - damit ist klar, dass etwas Sinnvolles nicht jenseits der Erwerbstätigkeit liegen kann. "Arbeit" bedeute "oft auch soziale Integration", deswegen sei eine Jobgarantie wichtig. Woran bemisst sich, wann etwas für jemanden sinnvoll ist? Hierfür lässt sich zum einen als Kriterium heranziehen, dass eine Leistung für andere erbracht wird; zum anderen allerdings muss beachtet werden, dass die Wahrnehmung von etwas als sinnvoll von der Person selbst abhängt. Der Beruf der Lehrers z. B. ist äußerst bedeutsam und dennoch nicht für jeden das richtige. Deswegen schützt das Grundgesetz die freie Berufswahl (Art. 12, GG), damit Arbeitsaufgabe und -ort möglichst gut zur entsprechenden Person passen. Für Herzog spielt das keine Rolle. Welche Art "sozialer Integration" kann ein Arbeitsplatz leisten? Wie jeder Arbeitsplatz als Errungenschaft des modernen Erwerbslebens und der Befreiung aus der Leibeigenschaft integriert nur bezogen darauf, eine Aufgabe zu übernehmen und zu erledigen, das geschieht in Absehung von der Person als ganzer oder anders ausgedrückt: der Einzelne in seinen Eigenheiten als ganze Person ist in Erwerbsarbeitsverhältnissen nur solange von Bedeutung, wie er seine Aufgaben erledigt. Diese Integration ist, wenn man so will, eine funktional-spezifische. Auch die Rechtsform ändert daran nichts, ein Unternehmen hat diesbezüglich keine sozialfürsorgerische Aufgabe, diese kommt dem Gemeinwesen zu, das der demokratischen Kontrolle unterliegt. In ihm, ganz anders als in einem Arbeitsverhältnis, stehen die Bürger als Bürger im Zentrum, sie sind die Legitimationsbasis und tragen das Gemeinwesen als ganze Personen. Hier gilt nicht das Kriterium der Leistung. Während hier die Bürger eben nicht austauschbar sind aufgrund ihres Status, zeichnet die Austauschbarkeit Arbeitsverhältnisse gerade aus.

Von der BAZ kommt entsprechend eine Rückfrage.

"Wird so etwas nicht schnell zum Jobzwang?

Natürlich gibt es Menschen, die aus den verschiedensten Gründen nicht oder nur reduziert arbeiten können. Aber ich glaube, das Hauptproblem gerade für viele Jüngere im Moment ist, dass sie, abgesehen von der frustrierenden Jobsuche, quasi zur Untätigkeit verdammt sind. Bezüglich der Gefahr des Zwangs müsste man freilich festlegen, dass so eine Jobgarantie nicht andere Sicherungsmassnahmen verdrängt."

Herzog fokussiert hier auf "Jüngere", die aufgrund ihrer Lebensphase gerade den Einstieg in die Arbeitswelt zu finden hoffen. Das ist zwar zutreffend, hängt aber auch damit zusammen, dass ihnen ein Einstieg in eine Tätigkeit jenseits der Erwerbstätigkeit nachteilig ausgelegt werden würde, kein Einkommen mit sich brächte und normativ abgewertet ist. Herzog reproduziert hier den status quo, ohne zu fragen, ob das denn so sein müsste. Würden anderen Tätigkeiten mehr Raum gegeben, indem sie ebenso Anerkennung fänden, was eine normative Relativierung von Erwerbstätigkeit voraussetzte, dann wären junge Erwachsene heute freier und selbstbestimmter. Zur "Untätigkeit" sind sie eben nur "verdammt", weil Engagement außerhalb der Erwerbssphäre als Untätigkeit gilt. Welche anderen Sicherungsmaßnahmen meint sie, die nicht verdrängt werden dürften? Wenn sie von heutigen ausgeht, dann sind es die mit Erwerbsbereitschaft als Bezugsbedingung versehenen Leistungen wie Arbeitslosengeld und Sozialhilfe, die sie im Auge haben muss. Sie sind jedoch gerade Ausdruck des Vorrangs von Erwerbstätigkeit und haben eine Stigmatisierung der Bezieher zur Folge. Das hält sie offenbar für angemessen.

Abschließend sei noch diese Passage zitiert:

"Wie tun wir das?

Für viele ist der Job nur eine Plackerei, bei der sie respektlos behandelt, völlig fremdbestimmt werden. Ihr eigentliches Leben findet anderswo statt. Die Bedingungen dafür, dass Arbeit positiver Bestandteil des Lebens ist, sollten aber für alle Mitglieder der Gesellschaft herrschen – eben auch dadurch, dass sie aus dem «ersten Arbeitsmarkt» aussteigen, ohne Statusverlust etwas Sinnstiftendes tun können."

Wie kann man denn ohne "Statusverlust" aus dem ersten Arbeitsmarkt aussteigen? Oder will man womöglich erst gar nicht einsteigen, weil man andere Aufgaben für wichtiger erachtet? Das kommt bei Herzog nicht vor, kam es auch in dem oben erwähnten Interview auf Zeit Online nicht. Hier scheint sie die Tragweite eines BGE nicht zu sehen oder nicht für richtig zu halten, denn das würde genau vieles von dem  ermöglichen, was sie hier offenbar für erstrebenswert hält, alleine dadurch, die Entscheidungsmöglichkeiten des Einzelnen zu verbessern.

Im Interview wird das Manifest "Arbeit - demokratisieren, dekommodifizieren, nachhaltig gestalten" erwähnt, siehe dazu unsern Kommentar hier.

Sascha Liebermann

26. Oktober 2018

"Die Kinder werden zu überangepassten Wesen" und ein Bedingungsloses Grundeinkommen...

...darüber sprach die Basler Zeitung mit Remo Largo (seine Website, siehe frühere Kommentare von uns hier), Entwicklungsforscher und Kinderarzt, ehemaliger Professor am Zürcher Kinderspital. Es geht darin um das Schulsystem, seine spezifische Leistungsorientierung und die Tabuisierung von Begabungsunterschieden, die nicht "ausgebügelt" werden könnten, die der Einzelne anzunehmen lernen müsse. Auch die Gesellschaft müsse damit anders umgehen statt Bildungsziele zu normieren. Wie in seinem Buch "Das passende Leben" und in früheren Schriften geht es vor allem darum, Bildung vom Kind her zu denken, nicht von den abstrakt formulierten vermeintlichen Erfordernissen der Nutzbarkeit. Vom Kind her gedacht kann es seine Begabungen am besten entfalten.

An einer Stelle kommt die Sprache auf ein Bedingungsloses Grundeinkommen, wozu Largo sich in jüngerer Zeit wiederholt geäußert hatte, meist jedoch vor allem mit Bezug auf etwaige Folgen der Digitalisierung. Was sagt er?

BAZ: "Wie sieht Ihrer Meinung nach die Zukunft aus, wenn wir weitermachen wie bisher?
Wir müssen gar nicht in die Zukunft schauen. Wir haben ja schon jetzt ein monströses Problem, das sich einfach noch verstärken wird. Nicht nur in der Schule, auch in der Wirtschaft. Die Arbeit ist immer mehr sinnentleert. Immer mehr Menschen arbeiten nur noch für den Lebensunterhalt. Doch der Mensch hat ein Bedürfnis nach Befriedigung und Wertschätzung. Er will seine Begabungen bei der Arbeit einsetzen, Leistung erbringen. Das ist in der Wirtschaft immer weniger möglich. Wenn wir beispielsweise ein Grundeinkommen hätten, hätten wir viel mehr Freiheiten, das zu tun, was wir wollen und auch brauchen."

Dieser Gedanke entspricht ganz seinem Fit-Konzept, passt aber gleichermaßen zu der Einsicht, dass Leistungserbringung immer auch mit Neigung und Fähigkeiten zu tun hat sowie mit einer Sache oder Aufgabe, der man sich auch widmen will. Ein BGE, das scheint er zu meinen, würde die Bedingungen dafür verbessern, eine solche Entsprechung zwischen Neigungen und Aufgabe näher zu kommen. Weiterhin heißt es:

"Das bedingungslose Grundeinkommen haben wir jedoch vor Kurzem an der Urne verworfen.
Das kommt wieder. Es ist unvermeidlich, da es bald gar nicht mehr genug Arbeit für alle geben wird. Digitalisierung und Automatisierung vernichten Stellen. In den nächsten 10 bis 20 Jahren werden 50 Prozent aller Dienstleistungsstellen verloren gehen. Der Lebensunterhalt kann nicht mehr nur durch Arbeit allein finanziert werden. Wir werden das Grundeinkommen schneller einführen, als wir uns das derzeit vorstellen können."

Die Bemerkung der BAZ-Journalistin ist knapp, geht gar nicht darauf ein, dass fast ein Viertel der Stimmen pro Volksinitiative waren, das ist nicht wenig. Largo hingegen ist sich ganz sicher, es wird kommen, doch wie begründet er das? Mag sein, dass es so kommt oder auch nicht. Es ist, wie bei früheren Ausführungen von ihm auch (siehe oben den Verweis auf Kommentare), eine gewisse Verengung der Thematik. Erst weitet er sie, in dem er von den Freiräumen spricht, die entstehen, das entspricht ganz dem BGE. Dann begründet er es mit der Digitalisierung, was nicht nötig wäre und nicht zwingend ist. In seinem Buch "Das passende Leben" beschäftigt ihn die Frage, die im Interview mit der BAZ ebenso auftaucht, wie wir denn leben wollen. Das ist eine gemeinschaftliche Frage, wie das BGE eine gemeinschaftliche Antwort wäre - es würde unser Solidarverständnis verändern, und den Blick auf andere Fragen verschieben bzw. heutige Fragen anders stellen.

Sascha Liebermann

3. September 2018

"Bereits erste Anmeldungen für das Grundeinkommen in Rheinau"...

...das berichten mehrere Medien über die Gemeindeversammlung in Rheinau am 31. August, hier eine Auswahl:

1815.ch
Basler Zeitung 
Blick (archivierter Live-Ticker und Video) 
Handelszeitung 

7. Februar 2018

"Wolf im Schafspelz" - Daniel Häni antwortet Thomas Straubhaar...

...der in der Basler Zeitung ein Interview zum Bedingungslosen Grundeinkommen gegeben hatte. Hänis Beitrag ist in der gleichen Zeitung erschienen. Siehe ebenso den Kommentar von Sascha Liebermann.

1. Februar 2018

Modernisierung der "sozialen Marktwirtschaft" oder Stärkung der Demokratie? Ein Interview mit Thomas Straubhaar in der Basler Zeitung

In diesem Interview mit Thomas Straubhaar in der Basler Zeitung erklärt er unter anderem, weshalb er die Volksinitiative zum Bedingungslosen Grundeinkommen in 2016 abgelehnt hat. Dazu sagt er:

"Erstens haben die Initianten über die Höhe geschwiegen. Das haben die Gegner des Grundeinkommens geschickt ausgenutzt, indem sie einen Betrag von 2500 Franken in den Raum stellten, der schlicht nicht ohne massive Steuererhöhungen möglich wäre. Und zweitens blieb die Frage nach der Finanzierung offen. Wird der bisherige Sozialstaat abgeschafft? Oder ergänzt das Grundeinkommen den Sozialstaat? Das sind entscheidende Fragen, die unbeantwortet blieben."

Die Höhe des Betrags war damals aber nicht Gegenstand der Volksinitiative, er kursierte aus früheren Debatten in der Öffentlichkeit und wurde diesbezüglich aufgegriffen, auch in deutschen Medien. Was den zweiten Punkt betrifft, hatten die Initianten eine klare Haltung, das BGE sollte in die Sozialwerke hineinwachsen, sie also nicht vollständig ersetzen. Aber auch das war nicht Gegenstand der Volksinitiative.

Auf die Frage, weshalb er in Deutschland sich für ein BGE von 1000 Euro einsetze, antwortet er:

"Aus einem einfachen Grund: Der heutige Sozialstaat kostet jährlich rund 1000 Milliarden Euro. Verteilt man dieses Geld auf alle Einwohner, erhalten alle 1000 Euro pro Monat."

Wenn er so rechnet, bedeutet das aber, dass es keine anderen Leistungen mehr geben wird, keine Krankenversicherung, keine bedarfsgeprüften Leistungen. Hierzu muss man zweierlei festhalten:
1) Wenn der Betrag tatsächlich pro Person in gleicher Höhe (Erwachsene wie Kinder) gedacht ist, dann könnte ein großer Teil heute bedarfsgeprüft gewährter Leistungen tatsächlich mit dem BGE schon gedeckt sein. Denn auf einen Haushalt bezogen kumulieren die BGE.
2) Die Frage wäre, wie es sich hier mit den Krankenversicherungsleistungen darstellte, würde das über eine Kopfpauschale abgedeckt und aus anderen Steuermitteln getragen? Die Pauschale dürfte dann aber nicht zu hoch sein, um das BGE nicht aufzuzehren.
3) Für Alleinstehende Personen verhält es sich ganz anders als für Haushalte
4) Für Personen, die hohe Aufwendungen haben, die heute über bedarfsgeprüfte Leistungen gedeckt werden, wäre es keine Lösung, sie würden das Nachsehen haben.

Auf Punkt 4) geht er an einer späteren Stelle ein und sagt:

"Das Grundeinkommen ist für Menschen mit einschneidenden Behinderungen wohl zu tief. Diesen Einzelfällen muss man zusätzliche Mittel [Hervorhebung SL] geben. Das hat den Nachteil, dass dann viele eine Einzelfallbehandlung fordern und es schwierig wird, eine faire Grenze zu ziehen, wie weit Behinderungen finanziell zu berücksichtigen sind."

Also ersetzt das BGE doch nicht alles. Zugleich wird deutlich, dass es immer eine nur praktisch zu lösende Frage ist, welche Leistungen für angemessen gehalten werden.

Dass die Einführung eines BGE mit dem heutigen System verträglich ist, habe ich hier dargelegt: "Bedingungsloses Grundeinkommen und bedarfsgeprüfte Leistungen: entwirrt". Es müssten nicht einmal die Sozialgesetzbücher geändert werden, weil mit der Einführung eines BGE die Ansprüche heutiger Bezieher von Transferleistungen, welcher Art auch immer, bis zur Höhe des BGE entfallen würden. Für Familien stellte sich das wiederum anders dar als für Alleinstehende.

Recht simpel ist das von Thomas Straubhaar ohne weitere Ausführungen vorausgesetzte Anreizmodell (siehe hier), als wirkten solche "Anreize" unmittelbar, beinahe sozialmechanisch direkt. Dabei muss man keinen idealistischen oder besseren Menschen voraussetzen, um zu dem Schluss zu gelangen, dass ein BGE dennoch leistungsunterstützend wirken kann. Es sind nicht die "Anreize", diese black box, die Menschen davon abhält und anspornt, etwas zum Wohlergehen des Gemeinwesens beizutragen. Es ist ihre Gemeinwohlbindung, die in der Regel wie selbstverständlich durch die Sozialisation gegeben ist, aber sehr wohl durch widrige Handlungsbedingungen beeinträchtigt werden kann. In differenzierteren Betrachtungen ist stets das Verhältnis von "Anreizen" und "Präferenzen" entscheidend, von denen die Auswirkungen der Anreize abhängig sind.

Interessant ist dann diese Frage des Interviewers:

"Aber das Grundeinkommen muss von jemandem finanziert werden, und der Staat holt sich diese Mittel notfalls mit Gewalt. Das ist für andere eine grobe Einschränkung der Freiheit."

Der Staat wird  hier, Straubhaar bezeichnet es zurecht als libertäre Position, so behandelt, als könne es ihn auch nicht geben. Dass ist jedoch eine lediglich theoretische Position, keineswegs eine historisch relevante. Denn die Freiheit des Einzelnen existiert nicht ohne ein Gemeinwesen, dem er angehört. In archaischen Gesellschaften spielte Freiheit noch gar keine Rolle, in modernen erst gerade dort, wo dem Individuum ein relativer Eigenwert zugemessen wird. Es gibt kein gemeinschaftsloses Leben ohne Herrschaftsordnung, zu der der Staat gehört. Es muss erst von diesem Zusammenhang abstrahiert werden, um eine staatsloses Gemeinwesen zu postulieren, das ebenso existieren könne. Wie stark diese Vorstellung des Staates als nicht kontrollierbarem Agenten ist, hat sogar Andrea Nahles in ihrer Rede auf der re:publica im letzten Jahr gezeigt. Man hätte meinen können, Sie sei gar keine Bundesministerin gewesen, als sie dort geredet hat, sondern Anhängerin einer anarchistischen Bewegung. Stattdessen ist es angemessener den Staat als Moment des Gemeinwesens zu bezeichnen, der durch die Gemeinschaft der Bürger umgestaltet werden muss, wenn er ihr nicht zusagt.

Dass "den Linken" ein BGE in Höhe zwischen 2000 und 3000 Euro vorschwebe, ist mir neu. Es gibt einen Vorschlag der BAG Grundeinkommen (Broschüre der BAG Grundeinkommen aus dem Jahr 2016, S. 31), der 1080 Euro für Erwachsene und für Kinder die Hälfte vorsieht, weit entfernt von den Beträgen, die Straubhaar nennt.

Interessant sind Straubhaars Überlegungen, wie es mit Personen wäre, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten (z. B. Asylberechtigte). Er beantwortet sie mit Blick auf die Schweiz:

"Eine weitere Frage ist, was mit Zugewanderten passiert, die der Schweiz oder Deutschland nach ein paar Jahren den Rücken kehren. Hier muss es eine Regel geben. Die Weiterbezahlung des Grundeinkommens an Personen, die im Ausland leben, muss an die vorherige Anwesenheitsdauer in der Schweiz gekoppelt werden. Nur wer länger als 30 Jahre hier gelebt hat, erhält etwas, und nur wer länger als 60 Jahre hier gelebt hat, erhält auch weiterhin das volle Grundeinkommen."

Wie auch immer das in Deutschland gehandhabt würde, es muss eine Regelung geben.

Das Gemeinwesen als politische Vergemeinschaftung von Bürgern scheint für Straubhaar allerdings keine große Rolle zu spielen, er scheint es einfach vorauszusetzen, sieht jedoch nicht, dass ein BGE von dort aus begründet werden kann, ohne all die anderen Bezüge überhaupt herstellen zu müssen:

"Viele Befürworter des Grundeinkommens sind Romantiker. Was sind Sie?
Ich will die alte Grundidee der sozialen Marktwirtschaft modernisieren. Zuerst sollten die Unternehmen so wirkungsvoll wie möglich das Sozialprodukt erwirtschaften, bevor es zur Umverteilung kommt. Der zweite Punkt ist, dass der Liberalismus nicht nur die Interessen der Kapitalisten vertreten sollte, er muss auch die Proletarier im Blick haben. Als Liberaler sollte man nicht «pro business» sein, sondern «pro market».

Die "soziale Marktwirtschaft" ist eine schöne Idee, sozial aber ist nicht die Marktwirtschaft bzw. der Markt, sondern die durch eine politische Vergemeinschaftung gestaltete Verteilung von Einkommen, um Ungleichheiten, die der Markt hervorbringt, relativ auszugleichen. Da Straubhaar dies nicht für so bedeutend zu halten scheint, sieht er auch nicht, dass von der Warte eines politischen Gemeinwesens wie unserem aus zuerst einmal darum gehen muss, was aus der Stellung der Bürger in der Demokratie für den Sozialstaat folgt. Dasselbe gilt dann für das Wirtschaftsleben. Nicht umgekehrt.

Sascha Liebermann

13. Oktober 2017

IWF gegenüber dem Bedingungslosen Grundeinkommen aufgeschlossen

Darüber berichteten die Basler Zeitung wie auch die Neue Zürcher Zeitung in ihren Ausgaben online am 11. Oktober und verwiesen dabei auf den Bericht "Fiscal Monitor" des Internationalen Währungsfonds (IWF). Im Bericht werden offenbar keine weiteren Ausführungen zur Gestaltungeines BGE gemacht, sodaß unklar bleibt, ob das BGE als Substitut für alle sozialstaatlichen Leistungen gedacht ist oder als Einkommenssicherung nach unten, über die hinaus es weiter bedürftigkeitsgeprüfte Leistungen gäbe.

18. Mai 2016

5. Mai 2016

"Das Grundeinkommen - eine linke oder eine rechte Idee?"...

...fragte Daniel Binswanger in "Das Magazin", das u. a. in der Basler Zeitung und im tagesanzeiger beigelegt ist. Binswanger räsonniert sehr aufgeschlossen über Möglichkeiten, die ein BGE schüfe. Ganz anders Eric Gujer in der Neuen Zürcher Zeitung.

4. Mai 2016

15. April 2016

16. Februar 2016

"Jenseits von links und rechts. Die Wurzeln des «bedingungslosen Grundeinkommens» in der Frankfurter Soziologie"...

...so ist ein Beitrag in der gestrigen Augabe der Basler Zeitung (Printfassung, Kultur, S. 9) überschrieben, der sich mit Überlegungen des Soziologen Ulrich Oevermann zur "Krise der Arbeitsgesellschaft" befasst. Der Autor, Sigfried Schibli, stellt die Überlegungen dar und verweist darauf, dass diese schon 30 Jahre alten Ausführungen angesichts der bevorstehenden Volksabstimmung nach wie vor aktuell seien.

Die in Rede stehende Analyse verfasste Ulrich Oevermann, Prof. em. (Soziologie), 1983. Sie kursierte lange nur als Manuskript, das zwar heruntergeladen werden konnte, seit wenigen Jahren jedoch auch als Buchbeitrag veröffentlicht zugänglich ist (siehe Sammelband von Manuel Franzmann).

Wohl gab es in den achtziger Jahren eine intensive, wenn auch vor allem akademische Debatte über die „Krise der Arbeitsgesellschaft“ und das Grundeinkommen, insofern ist Oevermanns Beitrag hierzu nicht ungewöhnlich. Die Analyse selbst jedoch ist es durchaus, weil sie technologischen Fortschritt und strukturelle Arbeitslosigkeit anders deutet. Sie sind nicht alleine der Grund für Alternativen zur Erwerbszentrierung, sondern auch Resultat intrinsisch motivierter Leistungsbereitschaft. Folgerichtig hebt der Beitrag heraus, dass beide Phänomene nur die Problemlage verschärfen, die sich aus der historischen Entfaltung von Autonomie ergibt. Die Lage führt zu folgendem Widerspruch: Auf der einen Seite besteht – so die Diagnose von 1983 – eine allgemeine Leistungsverpflichtung fort, die in Erwerbsarbeit einzulösen ist, und nur dort als Gemeinwohlbeitrag anerkannt wird. Das soll notfalls mit einer Umverteilung von (Erwerbs-) Arbeit erreicht werden (Arbeit als knappes Gut); auf der anderen Seite jedoch hat sich die Lebensführung in einem Maße individuiert, dass Leistung und Sinnhaftigkeit nach eigenen Gütekriterin bestimmt werden, eine allgemeine Umverteilung und Vorschrift von Arbeitszeit oder Bestimmung von Gütekriterien ihr jedoch entgegenstehen. Dieser Widerspruch droht nun gerade die Leistungsethik, die Grundlage des Wohlstandes ist, zu zerstören, weil an einer normativen Verpflichtung – der Erwerbsarbeit – festgehalten wird, sie aber individuierten Lebensentwürfen nicht mehr entspricht.

Diese Schlussfolgerung ist es, die die Analyse, auch wenn vom Grundeinkommen in ihr keine Rede ist (Oevermann veröffentlicht dazu erst später, siehe seinen Beitrag in diesem Band sowie die Diskussion darin mit Joachim Mitschke; siehe auch die Podiumsdiskussion aus dem Jahr 2006; hier ein Ausschnitt aus einer Diskussion Oevermanns mit Daniel Cohn-Bendit zum Grundeinkommen). Sie hebt nämlich die Basis von Wohlstand, die individuierte Leistungsbereitschaft, heraus, die in der Regel unterschätzt, wenn nicht gar in ihrer Bedeutung kleingeredet wird – das Stichwort „Anreiz“ sei zum Hinweis genannt.

Oevermanns Einsichten, das sei erläuternd beigefügt, rühren aus einem Forschungsverständnis, dass sich die Welt nicht anhand hoch aggregierter standardisierter Daten erschließt, wie sie in weiten Teilen der Sozialwissenschaften verwendet werden, sondern auf der Basis von Fallrekonstruktionen (siehe hier und hier). Sie geben reichhaltigen Einblick in konkrete Lebensvollzüge und erlauben es, handlungsleitende Überzeugungen und Motivationen detailliert zu bestimmen, die in quantitativen Erhebungen verschüttet werden.

Sascha Liebermann

21. September 2015

"Grundeinkommen ist ein Lebensmittel"...

...so ist eines der Interviews übertitelt, die mit Daniel Häni und Philip Kovce anlässlich der Erscheinung ihres Buches geführt wurden. Es erschien in der Basler Zeitung. Unter einem anderen Titel erschien es auch in der Online-Ausgabe. Auch im Migros-Magazin ist eines erschienen. Migros ist einer der "Großverteiler" im Handel, wie man es in der Schweiz nennt.