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20. August 2021

"Milde Form der Reziprozität" und ein Missverständnis, denn Reziprozität kann zweierlei Form annehmen...

...doch im Interview mit Holger Schäfer (Institut der deutschen Wirtschaft) von Barbara Dribbusch in der taz kommt nur eine zur Sprache, die andere fehlt. Dribbusch schrieb immer wieder über Hartz IV und die Folgen, mit gewissen Sympathien für eine Abmilderung der Sanktionen, obwohl sie in einem Interview mit einem ehemaligen Fallmanager von Seiten eines erfahrenen Praktikers hören konnte, dass Sanktionen destruktiv sind. Was hat Holger Schäfer zu sagen?

Auf die erste Frage, was er von einer Erhöhung des Mindestlohnes halte, antwortet er:

"Holger Schäfer: Es kommt darauf an, wie die Reaktionen auf die Mindestlohnerhöhung ausfallen. Sicher werden mit der Erhöhung des Mindestlohnes einige Menschen ein höheres Monatseinkommen haben und damit über die Grenze rutschen, bis zu der ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht. Aber es gibt auch das Risiko, dass Arbeitsplätze verloren gehen, weil sie sich durch den höheren Mindestlohn nicht mehr rechnen und dann wegfallen. Dann müssten Erwerbstätige, die heute zum Mindestlohn arbeiten, wieder ausschließlich von Arbeitslosengeld II leben, weil es ihre Jobs nicht mehr gibt. Das kann niemand wollen."

Ob eine Erhöhung tatsächlich zu einem Verlust an Arbeitsplätzen führen würde, ist strittig, insofern ist er zurecht vorsichtig. Doch seine Begründung für die Sorge ist aufschlussreich, denn sie läuft darauf hinaus: lieber niedrige Einkommen über Erwerbsarbeit als Erwerbslosigkeit. Doch weshalb? Wenn Erwerbsarbeit nicht dazu ausreicht, ein auskömmliches Einkommen zu erzielen, was in der Folge heißt, relativ niedrige ALG- wie auch Rentenansprüche zu erwerben, dann verfehlt sie das Ziel der schönen, wenn auch illusionären Maxime "von eigener Hände Arbeit leben" zu können. Wozu braucht es dann solche Arbeitsplätze? Arbeitslosigkeit (also Erwerbslosigkeit) ist heute ein normativ unerwünschter Zustand, um sie aufrechtzuerhalten wird viel in Kauf genommen, dessen Folgen zugleich beklagt werden. Diese Haltung weist aber zum einen keinen Ausweg aus dem Dilemma und führt zum anderen zur Entwertung von Leistungsbereitschaft, die in die Erzeugung von Wertschöpfung münden kann. Denn dieses Ziel ist keineswegs notwendig mit dem Entstehen von Arbeitsplätzen verbunden. Schäfer steht hier für die Haltung, Arbeitsplätze höher zu gewichten als Wertschöpfung und zu akzeptieren, dass Niedrigeinkommen durch das Gemeinwesen aufgestockt werden. Im Grunde bahnt diese Haltung einem Bedingungslosen Grundeinkommen den Weg, das darauf fusst, die Existenzsicherung nicht von Erwerbstätigkeit und auch nicht von Erwerbsbereitschaft abhängig zu machen. Das wäre aber eine Neuausrichtung des Verständnisses davon, wozu Einkommen zu dienen hat und wie es zur Verfügung gestellt wird.

Schäfer behauptet in der Folge, um eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern zu versorgen, bedürfe es eines Mindestlohns von 15 bis 16 Euro in der Stunde. Diesen Wert hatte auch einst Dietrich Creutzburg in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung genannt, woraufhin Johannes Steffen verschiedene Familienkonstellationen vorrechnete und die dazugehörige Bruttolohnschwelle benannte, also die Schwelle, an der gerade kein Anspruch mehr auf aufstockende ALG II-Leistungen bestehe. Er berücksichtigte dabei existierende Sozialleistungen wie Kindergeld, -zuschlag und Wohngeld. So gelangte er für das genannte Beispiel auf einen Wert von etwa 10 Euro. Leider fragt Frau Dribbusch nicht nach, wie Schäfer zu seiner Aussage gelangt.

Nicht überraschend ist, dass er in der Folge implizit mit dem Theorem der Armutsfalle argumentiert, das sich empirisch schon lange als nicht haltbar erwiesen hat. Die Zusammenhänge, auf die es Anwendung findet, sind erheblich komplexer und vielfältiger.

Dass er die Ausweitung der Erwerbsteilnahme für erstrebenswert hält und deswegen vorschlägt, Erwerbseinkommen bis zur Minijobgrenze vollständig auf ALG II anzurechnen, heißt zugleich, dass er die Attraktivität, geringfügig erwerbstätig zu sein, reduzieren will. Das ist zwar aus seiner Vorstellung heraus, dass Erwerbstätigkeit entscheidend ist, nachvollziehbar, nicht aber dann, wenn der Zweck existenzsichernder Leistungen darin besteht, möglichst frei von der Einkommensfrage entscheiden zu können, welchen Aufgaben ich mich widmen will.

Dass die Erhöhung von Freibeträgen oder etwa den Regelsätzen dazu führe, dass mehr Personen Anspruch auf ALG hätten, hält er für keine gute Idee. Warum aber?

"Es kann aber doch nicht das Ziel sein, einen so großen Teil der Erwerbstätigen zu Empfängern von Hartz-IV-Leistungen, die aus Steuergeldern bezahlt werden, zu machen."

Aber nur, wenn man das für problematisch hält, ist seine Einschätzung naheliegend. An dieser Stelle des Interviews findet sich auch die Überleitung zur Frage nach der Aufhebung von Sanktionen und einem BGE. Darauf antwortet er:

"Ohne Sanktionen würden Elemente eines bedingungslosen Grundeinkommens in die Leistung des Arbeitslosengeldes II einfließen. Unsere Gesellschaft ist aber so konzipiert, dass jeder erst mal für sich selbst verantwortlich ist. Diejenigen, die das nicht können, die haben den Anspruch auf solidarische Unterstützung. Was die Empfänger dieser Leistung schulden, ist im Wesentlichen das erkennbare Bemühen, künftig ohne diese Leistung auszukommen."

Ist unsere Gesellschaft so "konzipiert", wie er sagt, oder wurde die Verantwortung bislang nur so gedeutet? Das sind zwei verschiedene Dinge, denn die Grundfesten der Demokratie sind Autonomie und Selbstbestimmung, die durch entsprechende Rechte garantiert werden. Es ist genau dieses Verständnis, das in der Vergangenheit schon dazu geführt hat, das Existenzminimum unbesteuert zu lassen und abzusichern. Wir tun das bislang so, dass diese Absicherung erst dann greift, wenn der Einzelne bedürftig geworden ist, das ist richtig. Das folgt aber keineswegs aus der Verfasstheit des Gemeinwesens, wie auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2019 deutlich wird. Es gibt keine Erwerbsobliegenheit im Grundgesetz, das Gemeinwesen ist also anders konzipiert, als er behauptet. Damit steht diese Verfasstheit auf der einen Seite und eine ihr nicht entsprechende Deutung von Sozialstaatlichkeit auf der anderen, die dieser Verfasstheit widerspricht.

"Diese Gegenleistung ist eine eher milde Form der Reziprozität, die, so glaube ich, von den meisten Menschen als gerecht empfunden wird. Die Menschen sind schon altruistisch, das können wir durch Experimente feststellen. Aber sie lassen sich eben ungern ausnutzen, wenn sie feststellen, hier ist eine Sache völlig einseitig. Eine Abschaffung der Sanktionen würde den Jobcentern jede Handhabe nehmen, eine Aktivierung der Leistungsempfänger voranzubringen."

Hier nun folgt die einseitige Auslegung des Reziprozitätsverständnisses, das Leistung und Gegenleistung in Beziehung zueinander setzt. Die Grundfesten der Demokratie hingegen ruhen in einem umfassenden Reziprozitätsverständnis, in dem Konstitution von Autonomie und Gemeinschaft durch die Anerkennung der Staatsbürger um ihrer selbst willen und um des Gemeinwesens willen gründet.

"Mild" ist eine sanktionsbewehrte Reziprozität keineswegs, die das Existenzminimum verfügbar macht. Sicher ist es so, dass die Mehrheit dahin tendiert, das eingeschränkte Reziprozitätsverständnis als gerecht zu empfinden, sonst hätten wir einen solchen Sozialstaat auch nicht. Genau dieses Empfinden allerdings hinkt der Verfasstheit der Demokratie hinterher, steht in eklatantem Widerspruch zu ihr und sollte genau aus diesem Grund Gegenstand der öffentlichen Auseinandersetzung darum sein, ob das angemessen ist. Es ist vollkommen richtig, dass die Frage, ob sich das ändern wird, davon abhängt, ob die Bürger das ändern wollen, ob sie diesen Widerspruch aufheben wollen. Mit ihm lässt sich noch lange leben, was aber, wie schon Ralf Dahrendorf vor langer Zeit schrieb, das Gemeinwesen selbst angreift - auch wenn das nicht bemerkt wird. Die Frage danach, wann jemand ausgenutzt wird und was das bedeutet, ist der Dreh- und Angelpunkt für diese Diskussion.

Einen früheren Kommentar zur Schäfers Einschätzungen zum BGE finden Sie hier.

Sascha Liebermann

2. März 2021

"Sanktionen sind destruktiv" - sagt der ehemaliger Fallmanager...

... Herbert Sternitzke im Interview Barbara Dribbusch in der taz. Er gibt Einblick in seine ehemals alltägliche Arbeit und Erfahrungen, das ist erhellend angesichts der vielen Vorurteile, die diesbezüglich anzutreffen sind. Erhellend ist aber auch, wie sich hier etwas zeigt, dass zugleich Ausgangspunkt für die Vorstellung ist, Sanktionen könnten hilfreich sein:

"[taz] Was soll besser werden ohne Sanktionen?

[Sternitzke] Sanktionen sind eine destruktive Form der Motivationserzeugung, wir brauchen aber eine konstruktive Form der Motivationsentwicklung. Viele der Leute haben keine Berufsqualifikation. Eine Arbeitsaufnahme ist viel nachhaltiger, wenn man eine Qualifikation hat, und sei es nur eine Teilqualifikation, auf der man dann aufbauen kann, mit einer qualifizierteren Arbeit und besserer Bezahlung. Das ist dann eine Arbeit, wo die Leute eher dabei bleiben. Daran müssen wir arbeiten, diese Selbstwirksamkeit, auch dieses Selbstvertrauen zu schaffen. Dem steht ein Drohpotenzial durch Sanktionen aber entgegen.">

Motivationserzeugung, Motivationsentwicklung - der Begriff Motivation bleibt hier ganz unscharf, letztlich steht er mehr oder minder für "Antrieb". Doch dieser lässt sich nicht "erzeugen", er lässt sich aber auch nicht "entwickeln", ohne das Gegenüber nicht zum Gegenstand von Erziehungsmaßnahmen zu machen, schließlich hat es das Jobcenter überwiegend mit Erwachsenen zu tun. Wenn jemand keinen "Antrieb" hat, sich für nichts interessiert, dann muss herausgefunden werden, woher das rührt. Entweder sind diese Interessen nur verschütt gegangen unter einer schwierigen Lebensgeschichte oder tatsächlich nicht entstanden.

"Sind die Anforderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt gestiegen?

Ich denke, jeder Modernisierungsschub in der Wirtschaft löst gesellschaftlich einen gewissen Anteil an Modernisierungsverlierern aus. Das sind Leute, die den schulischen und beruflichen Anforderungen nicht mehr standhalten können. Mir sind in der Beratung junge Männer begegnet, die haben keine Ausbildung und keine Tagesstruktur, die sind computersüchtig geworden, haben sich zurückgezogen in eine eigene Welt. Die sind einfach nicht mehr realitätstauglich. Dieser Fluchtreflex, dieses Abschotten vor der Realität, die ja auch nicht einfach ist auf dem Arbeitsmarkt, das sind keine Einzelfälle, das werden immer mehr."

Was folgt nun daraus?

Genau dies mag der Grund sein, weshalb Sternitzke gegen Sanktionen ist, sie führen nicht weiter. Nicht benannt wird hier allerdings, weshalb denn die jungen Männer sich zurückgezogen haben, welche Rolle spielt hierbei, dass es für sie keinen Ort gibt in einem Gemeinwesen, das die Würde des Menschen sowohl als solche zum Ausgangspunkt nimmt als sie auch an die Teilnahme am Arbeitsmarkt bindet. Würde es keine Sanktionen geben, stellten sich Angebote ganz anders dar, sie wären echte Angebote und keine Maßnahmen, die zu vollstrecken sind.

"Es taucht in den Debatten über die Sanktionen aber auch immer wieder das Gespenst vom Hartz-IV-Empfänger auf, der sich mit der Sozialleistung und sogenannter Schwarzarbeit auf Dauer einrichtet. Wie sind Ihre Erfahrungen?

Ich würde nicht sagen, dass es das nicht gibt. Aber insgesamt, wenn man sich die Zahlen anschaut, ist das eher selten. Im Jahre 2018 hatten wir beispielsweise 144.000 Fälle mit Verdacht auf Leistungsmissbrauch, das sind bei 7 Millionen Empfängern von Arbeitslosengeld II nicht so viele. Nur in 8.800 Fällen kam es zu einer Anklage wegen Leistungsmissbrauch. Das sind nur 0,1 Prozent."

Diese Zahlen sind bekannt und sprechen Bände. Dennoch wird an dem Sanktionsregime bislang festgehalten, weil das Vorurteil herrscht, die Welt sei voller Schlitzohre, Betrüger und Leistungsverweigerer. Vorurteile sind beharrlich, das macht es so schwer. Solange die Ausnahme zur Regel gemacht und Sozialpolitik mit Strafrecht verwechselt wird, scheint kein Weg aus den sanktionsbewehrten Leistungen hinauszuführen.

Sascha Liebermann

19. November 2020

"In anderer Verpackung" - über Sprachkosmetik, Hartz IV und den Bundesarbeitsminister...

darüber schreibt  Barbara Dribbusch in der taz.

Zurecht verweist Bundesarbeitsminister Heil darauf, dass die Grundsicherung einen Rechtsanspruch darstellen un kein Almosen sei (siehe "Rechtsanspruch oder Almosen" und hier), doch Dribbusch weist zurecht auf die Bezugsbedingungen hin, auch wenn diese gelockert worden seien. Doch werden Einkommen weiterhin angerechnet, die für Selbständige aber auch in diesen Zeiten die Mittel zur Investition sind, die sie benötigen. Dabei ist Dribbusch selbst kein Gegner von Sanktionen im Arbeitslosengeld II-Bezug, siehe hier.

Sascha Liebermann



9. Januar 2019

"Vorurteilsmaschine Hartz-IV"...

...ein nach wie vor aktueller Beitrag von Barbara Dribbusch in der taz aus dem Jahr 2010 (!).

Der Beitrag endet so:

"Nur weil fast jeder schon mal von einer Alleinerziehenden auf Hartz IV gehört hat, die einen neuen Lebenspartner verschweigt, kann man nicht ständig Sozialdetektive in Schlafzimmer schicken. Nur weil fast jeder schon mal einen kannte, der von einem arbeitslosen Bauhandwerker wusste, der viel nebenbei schwarz arbeitet, kann man die Leistung nicht generell kürzen. Auch bei den Wirtschaftssubventionen gibt es "Mitnahmeeffekte", dennoch stellt man die Unternehmensförderung nicht ein.

Wer Einschränkungen fordert, der sieht in den Beziehern von Hartz-IV- Leistungen nicht die heterogenen, empfindlichen Bevölkerungsgruppen mit oft sehr fragilen Biografien, sondern eine homogene Masse von Schmarotzern unter Generalverdacht. Diese Entdifferenzierung ist wohl eine der schlimmsten Demütigungen, die man SozialleistungsempfängerInnen antun kann."

An dieser Haltung hat sich bis heute wenig geändert, erst die jüngere Diskussion um  Sanktionen im Arbeitslosengeld II hat Bewegung in die Frage gebracht. Dribbusch könnte hier allerdings noch weiter gehen. Die ganze  Anrechnungsproblematik, die sie für die bis heute gültige Konstellation (Leistungsbezug plus Erwerbseinkommen) skizziert, könnte mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen leicht überwunden werden. Aber daran hindert sie ihre Haltung, wie ein Beitrag aus dem vergangenen Jahr deutlich macht, siehe hier. Sanktionen müssen doch sein.

Sascha Liebermann

23. August 2018

"Überleben in der Ämterbürokratie"...

...eine Ergänzung zum veröffentlichten Hinweis auf "Sozialstaat gegen Arme". Im Deutschlandfunk wird der Alltag von Leistungsbeziehern skizziert und was für sie die Kontrolle und Sanktionsdrohungen bedeuten. Vielleicht sollte der Beitrag Barbara Dribbusch empfohlen werden, die in der taz Sanktionen verteidigt hat?

22. August 2018

"Abmildern ja, abschaffen nein" - Sanktionsverteidigung in der taz...

...so muss ein Kommentar von Barbara Dribbusch in der taz zu den Sanktionen im Arbeitslosengeld II betrachtet werden. Andrea Nahles (Reaktionen auf Nahles Vorschlag, siehe hier) äußerte jüngst die erstaunliche Einsicht, die Sanktionen könnten bei jungen Erwachensen kontraproduktiv sein. Was schreibt Frau Dribbusch?

"Es ist der Albtraum für so manche Sozialpolitiker: Der junge Mensch aus einem sogenannten sozialen Brennpunkt, vielleicht Berlin-Neukölln, der auf die Frage nach seiner beruflichen Zukunft vor laufender Kamera antwortet: „Ich werde Hartz IV.“ Der Albtraum war vor einigen Jahren so bedrückend, dass man in Deutschland die Sanktionen für jüngere EmpfängerInnen von Hartz IV verschärfte."

Dribbusch beschreibt zielsicher, wofür der Ausspruch "Ich werde Hartz IV" steht. Reflektiert wird die Äußerung allerdings selten (siehe auch hier). Heute kann der Ausspruch als Protest gegen die Zumutungen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik verstanden werden, als Provokation der Erwachsenenwelt aus der Perspektive Jugendlicher, die gerade ihren Ort in der Welt zu finden versuchen. Wie gut diese Provokation funktioniert, lässt sich an der häufigen Bezugnahme darauf ablesen.

Treffend beschreibt Dribbusch den Zweck der Sanktionen:

"Die stärkere Sanktionierung [Jugendlicher, SL] ist ein Teil der Disziplinierungspakete der Jobcenter. Dazu gehört auch eine vielfältige Latte an Berufsbildungsmaßnahmen, in die man junge Menschen steckt, so dass nur ja niemand auf die Idee kommt, sich an den Hartz-IV-Bezug zu gewöhnen. Dieser Disziplinierungsgedanke für Jüngere hat allerdings mit der Praxis oft wenig zu tun."

In der Tat - weshalb aber gilt das nur für Jugendliche? Ist die Realitätsferne der Sanktionen bei Erwachsenen weniger stark? Keineswegs, wie verschiedene Studien gezeigt haben (Siehe unsere Beiträge zu Sanktionen im Sozialgesetzbuch. Forschungsergebnisse über Auswirkungen von Sanktionen finden Sie hier. Weitere Beiträge zu Sanktionen hier.)

"In Berlin beispielsweise hatten die Sanktionen zur Folge, dass viele junge Leute abtauchten, sich beim Jobcenter nicht mehr meldeten, vielleicht sogar obdachlos wurden und als junge Bettler mit Psychoknacks und Suchtproblemen vor den U-Bahnhöfen landeten. Hauptsache, man hat Ruhe vor den Behörden."

Eine alte Einsicht wird hier angeführt, die für "verdeckte Armut" im Allgemeinen gilt (siehe hier und hier). Sanktionen sind nicht autonomiefördernd, sie werden als Drohung und normative Stigmatisierung erfahren. Das hängt mit dem Erwerbsgebot zusammen.

"Die Forderung ist daher richtig, wieder zurückzurudern: Die schärferen Sanktionen müssen gestrichen und nur noch einheitliche Sanktionen für alle Altersgruppen festgelegt werden, wie es heute die Bundesarbeitsagentur selbst fordert. Grundsätzlich alle Kürzungen für Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen, die jede Mitwirkung ablehnen, wie es die Linke etwa vorschlägt, wäre äußerst fragwürdig."

Die Logik dieser Schlussfolgerung erschließt sich nicht, denn bei Erwachsenen sind die Sanktionen genausowenig autonomiefördernd wie bei Jugendlichen. Es kann zu den Märchen gezählt werden, dass der Leistungsbezug dazu führe, sich in ihm auszuruhen oder es sich gemütlich zu machen (siehe hier). Naheliegend ist angesichts dieser Logik Dribbusch Schlussfolgerung:

"Hartz IV würde damit zu einer Art Grundeinkommen ohne jede Gegenleistung. Die Spaltung zwischen SteuerzahlerInnen, die Hartz IV finanzieren, und den Leistungsempfängern würde sich vertiefen. Das Verhetzungspotenzial ist groß. Es wäre einfach keine gute Idee."

Das entspricht etwa dem "die einen zahlen für die anderen", als ginge es vor allem darum.

Sascha Liebermann