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20. August 2021

"Milde Form der Reziprozität" und ein Missverständnis, denn Reziprozität kann zweierlei Form annehmen...

...doch im Interview mit Holger Schäfer (Institut der deutschen Wirtschaft) von Barbara Dribbusch in der taz kommt nur eine zur Sprache, die andere fehlt. Dribbusch schrieb immer wieder über Hartz IV und die Folgen, mit gewissen Sympathien für eine Abmilderung der Sanktionen, obwohl sie in einem Interview mit einem ehemaligen Fallmanager von Seiten eines erfahrenen Praktikers hören konnte, dass Sanktionen destruktiv sind. Was hat Holger Schäfer zu sagen?

Auf die erste Frage, was er von einer Erhöhung des Mindestlohnes halte, antwortet er:

"Holger Schäfer: Es kommt darauf an, wie die Reaktionen auf die Mindestlohnerhöhung ausfallen. Sicher werden mit der Erhöhung des Mindestlohnes einige Menschen ein höheres Monatseinkommen haben und damit über die Grenze rutschen, bis zu der ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht. Aber es gibt auch das Risiko, dass Arbeitsplätze verloren gehen, weil sie sich durch den höheren Mindestlohn nicht mehr rechnen und dann wegfallen. Dann müssten Erwerbstätige, die heute zum Mindestlohn arbeiten, wieder ausschließlich von Arbeitslosengeld II leben, weil es ihre Jobs nicht mehr gibt. Das kann niemand wollen."

Ob eine Erhöhung tatsächlich zu einem Verlust an Arbeitsplätzen führen würde, ist strittig, insofern ist er zurecht vorsichtig. Doch seine Begründung für die Sorge ist aufschlussreich, denn sie läuft darauf hinaus: lieber niedrige Einkommen über Erwerbsarbeit als Erwerbslosigkeit. Doch weshalb? Wenn Erwerbsarbeit nicht dazu ausreicht, ein auskömmliches Einkommen zu erzielen, was in der Folge heißt, relativ niedrige ALG- wie auch Rentenansprüche zu erwerben, dann verfehlt sie das Ziel der schönen, wenn auch illusionären Maxime "von eigener Hände Arbeit leben" zu können. Wozu braucht es dann solche Arbeitsplätze? Arbeitslosigkeit (also Erwerbslosigkeit) ist heute ein normativ unerwünschter Zustand, um sie aufrechtzuerhalten wird viel in Kauf genommen, dessen Folgen zugleich beklagt werden. Diese Haltung weist aber zum einen keinen Ausweg aus dem Dilemma und führt zum anderen zur Entwertung von Leistungsbereitschaft, die in die Erzeugung von Wertschöpfung münden kann. Denn dieses Ziel ist keineswegs notwendig mit dem Entstehen von Arbeitsplätzen verbunden. Schäfer steht hier für die Haltung, Arbeitsplätze höher zu gewichten als Wertschöpfung und zu akzeptieren, dass Niedrigeinkommen durch das Gemeinwesen aufgestockt werden. Im Grunde bahnt diese Haltung einem Bedingungslosen Grundeinkommen den Weg, das darauf fusst, die Existenzsicherung nicht von Erwerbstätigkeit und auch nicht von Erwerbsbereitschaft abhängig zu machen. Das wäre aber eine Neuausrichtung des Verständnisses davon, wozu Einkommen zu dienen hat und wie es zur Verfügung gestellt wird.

Schäfer behauptet in der Folge, um eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern zu versorgen, bedürfe es eines Mindestlohns von 15 bis 16 Euro in der Stunde. Diesen Wert hatte auch einst Dietrich Creutzburg in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung genannt, woraufhin Johannes Steffen verschiedene Familienkonstellationen vorrechnete und die dazugehörige Bruttolohnschwelle benannte, also die Schwelle, an der gerade kein Anspruch mehr auf aufstockende ALG II-Leistungen bestehe. Er berücksichtigte dabei existierende Sozialleistungen wie Kindergeld, -zuschlag und Wohngeld. So gelangte er für das genannte Beispiel auf einen Wert von etwa 10 Euro. Leider fragt Frau Dribbusch nicht nach, wie Schäfer zu seiner Aussage gelangt.

Nicht überraschend ist, dass er in der Folge implizit mit dem Theorem der Armutsfalle argumentiert, das sich empirisch schon lange als nicht haltbar erwiesen hat. Die Zusammenhänge, auf die es Anwendung findet, sind erheblich komplexer und vielfältiger.

Dass er die Ausweitung der Erwerbsteilnahme für erstrebenswert hält und deswegen vorschlägt, Erwerbseinkommen bis zur Minijobgrenze vollständig auf ALG II anzurechnen, heißt zugleich, dass er die Attraktivität, geringfügig erwerbstätig zu sein, reduzieren will. Das ist zwar aus seiner Vorstellung heraus, dass Erwerbstätigkeit entscheidend ist, nachvollziehbar, nicht aber dann, wenn der Zweck existenzsichernder Leistungen darin besteht, möglichst frei von der Einkommensfrage entscheiden zu können, welchen Aufgaben ich mich widmen will.

Dass die Erhöhung von Freibeträgen oder etwa den Regelsätzen dazu führe, dass mehr Personen Anspruch auf ALG hätten, hält er für keine gute Idee. Warum aber?

"Es kann aber doch nicht das Ziel sein, einen so großen Teil der Erwerbstätigen zu Empfängern von Hartz-IV-Leistungen, die aus Steuergeldern bezahlt werden, zu machen."

Aber nur, wenn man das für problematisch hält, ist seine Einschätzung naheliegend. An dieser Stelle des Interviews findet sich auch die Überleitung zur Frage nach der Aufhebung von Sanktionen und einem BGE. Darauf antwortet er:

"Ohne Sanktionen würden Elemente eines bedingungslosen Grundeinkommens in die Leistung des Arbeitslosengeldes II einfließen. Unsere Gesellschaft ist aber so konzipiert, dass jeder erst mal für sich selbst verantwortlich ist. Diejenigen, die das nicht können, die haben den Anspruch auf solidarische Unterstützung. Was die Empfänger dieser Leistung schulden, ist im Wesentlichen das erkennbare Bemühen, künftig ohne diese Leistung auszukommen."

Ist unsere Gesellschaft so "konzipiert", wie er sagt, oder wurde die Verantwortung bislang nur so gedeutet? Das sind zwei verschiedene Dinge, denn die Grundfesten der Demokratie sind Autonomie und Selbstbestimmung, die durch entsprechende Rechte garantiert werden. Es ist genau dieses Verständnis, das in der Vergangenheit schon dazu geführt hat, das Existenzminimum unbesteuert zu lassen und abzusichern. Wir tun das bislang so, dass diese Absicherung erst dann greift, wenn der Einzelne bedürftig geworden ist, das ist richtig. Das folgt aber keineswegs aus der Verfasstheit des Gemeinwesens, wie auch im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2019 deutlich wird. Es gibt keine Erwerbsobliegenheit im Grundgesetz, das Gemeinwesen ist also anders konzipiert, als er behauptet. Damit steht diese Verfasstheit auf der einen Seite und eine ihr nicht entsprechende Deutung von Sozialstaatlichkeit auf der anderen, die dieser Verfasstheit widerspricht.

"Diese Gegenleistung ist eine eher milde Form der Reziprozität, die, so glaube ich, von den meisten Menschen als gerecht empfunden wird. Die Menschen sind schon altruistisch, das können wir durch Experimente feststellen. Aber sie lassen sich eben ungern ausnutzen, wenn sie feststellen, hier ist eine Sache völlig einseitig. Eine Abschaffung der Sanktionen würde den Jobcentern jede Handhabe nehmen, eine Aktivierung der Leistungsempfänger voranzubringen."

Hier nun folgt die einseitige Auslegung des Reziprozitätsverständnisses, das Leistung und Gegenleistung in Beziehung zueinander setzt. Die Grundfesten der Demokratie hingegen ruhen in einem umfassenden Reziprozitätsverständnis, in dem Konstitution von Autonomie und Gemeinschaft durch die Anerkennung der Staatsbürger um ihrer selbst willen und um des Gemeinwesens willen gründet.

"Mild" ist eine sanktionsbewehrte Reziprozität keineswegs, die das Existenzminimum verfügbar macht. Sicher ist es so, dass die Mehrheit dahin tendiert, das eingeschränkte Reziprozitätsverständnis als gerecht zu empfinden, sonst hätten wir einen solchen Sozialstaat auch nicht. Genau dieses Empfinden allerdings hinkt der Verfasstheit der Demokratie hinterher, steht in eklatantem Widerspruch zu ihr und sollte genau aus diesem Grund Gegenstand der öffentlichen Auseinandersetzung darum sein, ob das angemessen ist. Es ist vollkommen richtig, dass die Frage, ob sich das ändern wird, davon abhängt, ob die Bürger das ändern wollen, ob sie diesen Widerspruch aufheben wollen. Mit ihm lässt sich noch lange leben, was aber, wie schon Ralf Dahrendorf vor langer Zeit schrieb, das Gemeinwesen selbst angreift - auch wenn das nicht bemerkt wird. Die Frage danach, wann jemand ausgenutzt wird und was das bedeutet, ist der Dreh- und Angelpunkt für diese Diskussion.

Einen früheren Kommentar zur Schäfers Einschätzungen zum BGE finden Sie hier.

Sascha Liebermann

3. Januar 2020

Das Lächeln des Säuglings als Gegenleistung - Dominik Enstes Reziprozitätsverständnis

In einem Interview mit dem Tagesspiegel, vom 25.12.19, äußerte sich der Wirtschaftsethiker Dominik Enste wieder einmal auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Hier die entsprechende Passage:

"[Tagesspiegel] Apropos Grundeinkommen: In verschiedenen Varianten wird seit Jahren auch die Einführung eines Grundeinkommens diskutiert. Halten Sie das für einen aussichtsreichen Ansatz, um die solidarische Gesellschaft zu stärken?

[Enste] Nein. Das ist eine Sackgasse. Ein bedingtes Grundeinkommen könnte zum vielfach beklagten Bürokratieabbau im Sozialsystem beitragen, ohne das Fundament der Finanzierung der Sozialleistungen zu zerstören. Solidarität hingegen wird durch die bedingungslose Gewährung von Leistungen zerstört. Es gibt schlichtweg – zumindest auf Erden – nichts bedingungslos, oftmals [Heraushebung SL] nicht einmal die Liebe der Eltern: denn selbst Eltern fällt es leichter ihre Kinder zu lieben, wenn die Kinder ihnen ab und zu ein Lächeln schenken oder die Jungs in der Pubertät ab und zu mal duschen.

... eine harte Analyse ...

Klar, als Verhaltensforscher und Ethiker mache ich mir da keine Illusionen: Warum sollte ich einem wildfremden Menschen etwas von meinem Geld, Ersparten oder meiner Zeit abgeben, wenn er keine Gegenleistung erbringt?"

Analyse? Davon kann nicht die Rede sein, eher handelt es sich wohl um eine undifferenzierte Abwehr der Erfahrung von Bedingungslosigkeit - das Beispiel ist bezeichnend. Enstes Verdrehungen zu Reziprozität habe ich schon einmal kommentiert, es ist überraschend, dass er sich auf ein differenziertes Verständnis von Reziprozität so gar nicht einlassen will und noch die groteskesten Beispiele anführt (siehe meinen früheren Kommentar zum Lächeln des Säuglings als Gegenleistung), um an einer bestimmten Deutung festzuhalten. Was er hier als Einsicht des "Verhaltensforschers" herausstellt, bezeugt vor allem mangelnde Differenzierung. Er unterscheidet nicht einmal zwischen den unterschiedlichen Folgen einer in der Regel vorbehaltlosen und einer in der Regel ("oftmals") vorbehaltvollen Zuwendung für die Entwicklung eines Kindes, als mache beides keinen Unterschied.

Zu denken geben müsste ihm darüber hinaus, dass 1) in der politischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland die Stellung der Staatsbürger eben eine bedingungslos gewährte ist (Art. 20 (2) GG), die keinerlei Vorbehalt - also auch keine einforderbare Gegenleistung - kennt; 2) es wissenschaftliche Disziplinen, wie z. B. die Entwicklungspsychologie, die Ethnologie und die Soziologie gibt, die eben auch einen Begriff der Reziprozität kennen, der mit dem Leistungs-Gegenleistungsverständnis gar nichts gemein hat. Reziprozität gibt es dort in der von Enste zitierten, wie auch in der anderen Form einer vorbehaltlosen Anerkennung der Person um ihrer selbst willen. Beides muss nicht nur auseinandergehalten werden, die bedingungslose Reziprozität ist die basale, das lässt sich gerade an Prozessen der Sozialisation ablesen.

Sascha Liebermann

24. Januar 2019

"Hartz IV hinter uns lassen" - aber mit Gegenleistungspflicht? Zum Beschluss der BAG Wirtschaft und Finanzen...

...von Bündnis 90/ Die Grünen. Hier geht es zum Beschluss und hier zur Simulation des ifo Instituts zu etwaigen Kosten einer Garantiesicherung.

In Abschnitt 7 auf S. 3 des Beschlusses geht es um "Menschenbild und Arbeitsanreize". Da ist folgendes zu lesen:

"Unsere Reformvorschläge beruhen auf einer Gerechtigkeitsphilosophie der Reziprozität: Die Mitglieder der Gesellschaft werden unterstützt, weil sie sich auch in die Gesellschaft einbringen und ihre Regeln akzeptieren..."

Das hier verwendete Reziprozitätsverständnis ist doch einigermaßen überraschend, weil Reziprozität nur im Sinne eines Tausches von Leistung und Gegenleistung betrachtet wird. Das hat seinen Platz im Wirtschaftsgeschehen, nicht aber bezogen auf das Gefüge einer politischen Vergemeinschaftung, die eine Demokratie wie die unsere trägt (Art. 20 (2) GG). Entsprechend gibt es im Grundgesetz auch keine Erwerbsobliegenheit. Der Beschluss der AG zumindest in diesem Abschnitt verkehrt die politischen Verhältnisse ins Gegenteil. Nicht erhalten "Mitglieder der Gesellschaft" Unterstützung, weil sie sich einbringen. Sie müssten Unterstützung erhalten (auch wenn der Sozialstaat das gar nicht abbildet), weil sie Träger der politischen Ordnung sind, ohne dass sie dafür eine bestimmte Leistung zu erbringen hätten. Dass Regeln einzuhalten sind, steht außer Frage, sonst kann es kein Zusammenleben geben, aber die Regeln sind solche, die sich der Souverän selbst gegeben hat, sie beruhen nicht auf einer sanktionsbewehrten Gegenleistungspflicht.

Der Passus geht folgendermaßen weiter:

"In der idealen Form ist jeder Mensch frei und selbstbestimmt und agiert gleichzeitig solidarisch."

Soll hiermit die vorangehende Verkehrung ins Gegenteil gerechtfertigt werden? Denn ein Ideal vom Menschen als frei und solidarisch zu entwerfen, muss - wie könnte es anders sein - darauf hinauslaufen, es als nicht realistisch zu erklären. Jetzt eine Wendung:

"Ein gängiges Argument für das derzeitige System der Sozialhilfe ist, dass diese Reziprozität nur möglich wäre, wenn Menschen, die nicht arbeiten, sanktioniert würden. Auch die reformierte Grundsicherung wird nur das Existenzminimum zur soziokulturellen Teilhabe an der Gesellschaft abdecken. Wir fordern keine höheren Sätze als das soziokulturelle Existenzminimum hinaus [sic]."

Die Sanktionierung - denkt man systemimmanent - folgt daraus, dass eine Gegenleistung erwartet wird. Insofern ist also das bisherige Gefüge im Arbeitslosengeld II und darüber hinaus ganz im Einklang mit dem Reziprozitätsverständnis des Beschlusses. Wer sich nicht einbringt, erhält nichts. Wenn nun die reformierte Grundsicherung, wie der Beschluss sie vorschlägt, am Gegenleistungsgedanken festhalten will, was geschieht dann, wenn jemand sich nicht mehr einbringt? Müsste er nicht irgendwie dafür belangt werden können?

Zieht man Abschnitt 4 des Beschlusses hinzu, der dafür plädiert, das Existenzminimum nicht zu sanktionieren, wenn jemand einen "Job", den er "subjektiv als unzumutbar" erachtet, nicht annimmt, hinterlässt einen das ratlos. Er steht unmittelbar im Widerspruch zu Abschnitt 7. Was ist hieraus zu schließen? Entweder gibt man die Sanktionen auf (Abschnitt 4) oder man behält das Gegenleistungsprinzip bei (Abschnitt 7), beides ist nicht möglich. Robert Habecks Vorschlag, wie er sich bislang darstellt, sieht gerade vor, nicht mehr zu sanktionieren. Dann aber entspricht das Leistungsgefüge nicht dem engen Reziprozitätsverständnis, das an entsprechender Stelle vorgebracht wird. Hier scheint es noch erheblichen Klärungsbedarf zu geben. Deutlich wird auch, wie groß die Unklarheit bezüglich der politischen Ordnung sind. Das allerdings überrascht weniger, ist es doch ein verbreitetes Phänomen.

Siehe zu Reziprozität auch hier sowie hier.

Sascha Liebermann

14. Dezember 2018

Freiheit ohne Demokratie? Eine Kontroverse anlässlich einer Twitter-Nachricht


Dieser Kommentar von Holger Schäfer, Institut der deutschen Wirtschaft, reagiert auf einen Tweet von Wolfgang Strengmann-Kuhn. Auf den Kommentar von Schäfer reagiert Timo Bahrs. Es werden hierbei zwei Deutungen von Freiheit artikuliert, die auf Wertpositionen beruhen, in der Diskussion geht es um das Menschenbild. Sie stehen gegeneinander. Keiner von beiden stellt die Frage, auf welchem Menschenbild die Demokratie beruht, dann würde nämlich deutlich, dass Reziprozität nicht im engen Sinn alleine verstanden werden kann (do ut des), wie Schäfer aber behauptet, sondern im weiten einer bedingungslosen Anerkennung als Angehöriger einer politischen Vergemeinschaftung verstanden werden muss. Diese Anerkennung kann sich dann eben auch in einer vorbehaltlosen Sicherung des Existenzminimums ausdrücken, wie ein BGE es vorsieht. Hier vertritt Schäfer die Position, als sei Einkommen, das letztlich ein Anteil an der gesamtwirktschaftlichen Wertschöpfung ist (Bruttoinlandsprodukt), nicht vermittelt über Kollektivleistungen, sondern der Eigenverantwortung des Einzelnen zuzuschreiben. Das ist eine Deutung, die auch der illusionären Deutung des Lohns als Leistungslohn zugrundeliegt. Wenn nun aber zuftrifft, dass Individualleistung immer zugleich von Kollektivleistung abhängt, stellt sich die Frage, wie diese Kollektivleistung verteilt wird und mit Bezugnahme auf welches Legitimationskritierium. Von der Warte einer demokratischen politischen Grundordnung ist das Existenzminimum, ganz gleich, wie das in der Höhe definiert wid, ein Anteil an der Wertschöpfung, der auf alle Bürger als Bürger verteilt wird - und das ohne bedürftig zu sein.

Wenn man das allerdings als Ideologie bezeichnet (das tat einst Sebastian Lotz, ein ehemaliger Kollege Schäfers am IW), also die Bezugnahme auf Prinzipien der politischen Ordnung für Ideologie hält (siehe hier und hier), ist die Relevanz eines BGE nicht zu erkennen. Zu Schäfers Haltung, siehe auch den Beitrag von gestern.

Sascha Liebermann

21. April 2017

"...dann muss ich auch verdammt noch mal den Arsch hochkriegen" - Niko Paech zum Bedingungslosen Grundeinkommen, aber anders, als es scheint


In diesem Videozusammenschnitt von den Hamburger Utopie-Wochen 2014 reagiert Niko Paech, Befürworter einer Postwachstumsökonomie, auf das von Ulrich Schachtschneider vertretene "Ökologische Grundeinkommen". An einer Stelle wird Paechs Haltung zum BGE besonders deutlich (ab Minute 5:40). Wenn "ich" Geld erhalten will, "dann muss ich auch verdammt noch mal den Arsch hochkriegen und selber in dieser Maschinerie irgendwie Leistung erbringen". Das sei nötig, weil der Bezieher sonst in einem Schlaraffenland lebe, was naturwissenschaftlich nicht möglich sei. Paech gibt damit zu erkennen, wie er Leistung entstehen sieht, nämlich durch sanktionierbare Verpflichtung. Wer nichts tut, aber sehr wohl könnte, der erhält eben nichts - ausgenommen sind Fälle wie z.B. eine alleinerziehende "Frau mit zwei, drei Kindern oder was". Damit bewegt er sich im Geiste heutiger Sozialpolitik. Dies mag auch der Grund dafür sein, wie er in seinen Ausführungen den Zusammenhang von BGE und Konsum vollkommen überzeichnet, als gehe es beim BGE vor allem darum, Geld zu erhalten, um mehr konsumieren zu können. Sein Leistungsbegriff ist der heutige, der Leistung offenbar nur als Beitrag zu Erstellung von handelbaren Gütern- und Dienstleistungen versteht. Dass aber die Bürger in einer Demokratie, auf die er sich durchaus bezieht, ihre Stellung und Bedeutung gar keiner Leistung verdanken, sondern der Zugehörigkeit zum Gemeinwesen, müsste ihm im Grunde zu denken geben. Denn die Stabilität eines Gemeinwesens hängt entscheidend davon ab, ob die Bürger nicht durch sich dem Recht unterwerfen, es als Randbedingung akzeptieren, sondern die politische Ordnung auch aktiv tragen, dem Gemeinwesen sich verbunden fühlen im Sinne des modernen Staatsbürgerschaftsverständnisses. Michael Opielka hat vor wenigen Jahren eine interessante Rezension zu einem Buch Paechs geschrieben, siehe hier.

Sascha Liebermann

7. September 2016

Schiefe Vergleiche und unausgesprochener Paternalismus - eine Anhörung im NRW Landtag zum Bedingungslosem Grundeinkommen

Am 30. Juni fand auf Antrag der Piratenpartei eine Experten-Anhörung im Hauptausschuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen zum Bedingungslosen Grundeinkommen statt. Nun steht das Protokoll (S. 5-25) der Anhörung online und erlaubt, Einblick in die Beiträge der Experten sowie in Antworten auf Fragen, die an sie gerichtet wurden, nachzulesen. Wer mit der Diskussion zum BGE vertraut ist, wird wenig Neues darin entdecken, allerdings finden sich hier und da Differenzierungen, die in der öffentlichen Diskussion selten vorkommen.

Interessant ist die nachfolgende Passage aus einer Antwort von Dominik Enste (TH Köln/ Institut der deutschen Wirtschaft) auf eine Frage aus dem Ausschuss. Er bezieht sich hierbei auf Ausführungen von Ute Fischer (Fh Dortmund/ Freiheit statt Vollbeschäftigung) zur Bedeutung bedingungsloser Anerkennung in vergemeinschaftenden Lebenszusammenhängen. Was sagte er?

"Eine völlige Bedingungslosigkeit gibt es vielleicht in der Familie, manchmal noch bedingungslose Liebe – danach sehnen wir uns alle – und selbst die ist meistens nicht gegeben, denn die Eltern lieben ihr Kind vor allem dann, wenn es zurücklächelt. Insofern ist auch dort eine gewisse Reziprozität vorhanden. Und diese ist dann eben auch in der Form der Bedürftigkeit bei diesem Einkommen Voraussetzung." (Protokoll der Anhörung, S. 16)

Überraschend ist, wie Enste zwei Dinge zusammenführt, die nicht vergleichbar sind. Die Eltern-Kind-Beziehung, die er zum Vergleich wählt und von ihr aus die Bedürftigkeitsprüfung herleitet (Reziprozität), ist eine asymmetrische. Kinder sind von den Eltern in vielerlei Hinsicht abhängig, Eltern treffen Entscheidungen für die Kinder, solange diese noch nicht entscheidungsfähig sind. Das ist nun in keiner Form vergleichbar mit der Beziehung Erwachsener zueinander, die sich in ihrer Selbstbestimmung frei begegnen. In einem Gemeinwesen begegnen sie sich darüber hinaus noch als Angehörige qua Staatsbürgerschaft, dadurch sind sie Gleiche unter Gleichen. Diese Beziehung ist eben nicht asymmetrisch, sie ist symmetrisch. Von hier aus gelangt man eben nicht zur Begründung der Bedürftigkeitsprüfung, stattdessen eröffnet es den Weg zum BGE. Enste sucht sich zur Veranschaulichung dessen, dass er die Bedürftigkeitsprüfung für richtig hält (Werturteil) ein ungeeignetes Beispiel, das der Analyse nicht standhält. Dass dadurch der Erwerbstätigkeit eine vorrangige Wichtigkeit zugesprochen wird und andere Tätigkeiten unter den Tisch fallen, sieht er nicht oder will er nicht sehen. Genau darauf wies jedoch Ute Fischer hin.

Eine zynische Note erhält das Ganze, indem er - und das ist eine Unterstellung - behauptet, dass "meistens" Eltern ihr Kind vor allem dann liebten, wenn es zurück lächele. Nehmen wir einmal an, dass dies so sei, was folgte daraus? Wir hätten es dann mit einem Phänomen zu tun, das für entsprechende sozialisatorische Folgen sorgte. Denn die für einen gelingenden Bildungsprozess unerlässliche bedingungslose Hinwendung zu den Kindern zeigt diesen gerade, dass sie, so wie sie sind, angenommen werden. Diese Hinwendung ist eine, die keine bestimmte Gegenleistung voraussetzt. Ein Kind macht dadurch die Erfahrung, dass es ganz gleich, was es tut, geliebt wird. Was nun passiert, wenn diese Bedingungslosigkeit nicht einschränkungslos gegeben ist, lässt sich leicht veranschaulichen. Kinder machen die Erfahrung, dass es nicht um sie als solche geht, sondern darum, sich wohlzuverhalten, elterlichen Erwartungen zu entsprechen, sich also anzupassen an das, was den Eltern gefällt, nicht aber ihre Bedürfnisse zu artikulieren. Sollte eine solche Haltung der verbreitete Normalfall sein, müssten wir uns ernsthaft Sorgen machen. Dass sie vorkommt, steht außer Frage, ist aber gerade problematisch, weil sie die Herausbildung des Selbstvertrauens in die eigene Person als ganze beeinträchtigt (zur Lektüre dazu siehe z. B. hier). Wenn Enste das nun zum Regelfall erklärt, argumentiert er gerade gegen die Anerkennung der Person um ihrer selbst willen und erhebt einen Missstand zum Ideal. Das ist zynisch.

Was hatte denn Ute Fischer eigentlich gesagt, worauf Dominik Enste reagierte? Ute Fischer unterschied zwei Begriffe von Reziprozität, um deutlich zu machen, dass die verbreitete Rede von Reziprozität als Verhältnis von Leistung und Gegenleistung verkürzt sei:

"Wir haben das Prinzip des Äquivalententausches. Das ist die zweckgerichtete Leistung für die Ökonomie, für den Arbeitsmarkt – da verwenden wir Leistung und Gegenleistung als Äquivalent. Es gibt aber daneben den Bereich der sittlichen Reziprozität, der zweckfreien Gegenseitigkeit. Das verwenden wir immer da, wo wir als ganze Menschen eingebunden sind – in Familien und im politischen Gemeinwesen. Es sind zwei verschiedene Arten, Gegenseitigkeit zu verstehen. Für den ökonomischen Bereich ist der Äquivalententausch genau richtig: Leistung auf Gegenleistung. Für den anderen Bereich – und wir reden hier über das Sozialsystem, das ist der Bereich der politischen Vergemeinschaftung – ist die Gegenseitigkeit als zweckfreie Kooperation entscheidend." (S. 10)

Es gibt ein Verständnis von Reziprozität, das seinen Ort dort hat, wo Leistung bzw. -svermögen getauscht wird, z. B. am Güter- und Arbeitsmarkt. Diese Austauschlogik ist mit zweckgerichteter Reziprozität gut umschrieben, weil auch die Leistungsersteller in Gestalt von Mitarbeitern nicht um ihrer selbst willen eingestellt werden, sondern weil sie einem Zweck dienen sollen. Sie übernehmen eine Aufgabe oder Rolle. Deswegen sind sie ja auch austauschbar, ohne dass der Zweck, dem sie dienen sollen, darunter leiden würde. Es macht diese Tauschform aus, dass es nicht um die Person um ihrer selbst willen geht. Um die Person um ihrer selbst willen geht es woanders, und zwar gilt dort ein Verständnis von Reziprozität im Sinne eines zweckfreien Tauschs. Nicht Leistung wird dort getauscht, Personen als ganze tauschen sich miteinander aus und erkennen sich darin um ihrer selbst willen an. Deswegen ist es auch unangemessen, dies als Rolle zu bezeichnen, vielmehr sind es Positionen, die an Personen hängen, z. B. Vater, Mutter, Staatsbürger. Dieser zweckfreie Tausch, anders als häufig dargestellt, ist die Basis dafür, dass der zweckgerichtete verlässlich möglich ist. Normbindung, Bindung an Regeln und damit auch Verträge wird durch die Erfahrung des zweckfreien Tauschs als Grundlage von Bildungsprozessen erst ermöglicht. Die zweckfreie Reziprozität vollzieht sich in zwei Gemeinschaftsformen: in Familie bzw. familienähnlichen Sozialgebilde und in Gemeinwesen. In der Familie ist es die bedingungslose Anerkennung des Gegenübers als Angehöriger eines Verwandtschaftsgebildes (Gatte-Gattin, Eltern-Kind), im Gemeinwesen ist es die bedingungslose Anerkennung der Bürger als Legitimationsquelle politischer Ordnung (GG Art 20, (2)).

In der Diskussion um das BGE wird diese Differenzierung selten vorgenommen, sie ist jedoch wichtig, um zu verstehen, dass ein Gemeinwesen auf anderen Grundlagen steht als ein Erwerbsverhältnis. Solange das nicht genügend auseinandergehalten wird, scheint nicht nur das BGE eine Angelegenheit von einem anderen Stern zu sein, unser Verhältnis zu uns selbst als Bürger eines Gemeinwesens, die die Basis von allem sind, bleibt ebenso verstellt. Wir übersehen uns selbst, könnte man auch sagen. Wie soll es da Veränderungen geben können, die dazu führen, die Bedeutung der Bürger mehr zu achten?

Sascha Liebermann