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1. April 2022

"Verantwortbarkeit ist das Gebiet der demokratisch gewählten Abgeordneten"...

 ...sehr klare Antwort Achim Trugers, Mitglieds des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, auf eine Frage Hannes Kochs im Interview für der taz.

Es sollte selbstverständlich sein, den Unterschied zwischen wissenschaftlicher Expertise und praktischer Entscheidung samt Verantwortung so klar zu ziehen, das ist es leider nicht. Siehe auch hierhier und hier.

Sascha Liebermann

15. März 2022

"Meine Befürchtung wäre"...

...sagt Cornelia Klinger im Interview in der taz, ohne weiter auszuloten, was denn ein Bedingungsloses Grundeinkommen gerade leisten könnte. Es geht in dem Gespräch um "Care", Klinger hält den Ausdruck "Lebenssorge" für angemessener und äußert sich an einer Stelle zum BGE:

"[taz] Es stimmt, die patriarchale Grundstruktur ist nie aufgeknackt worden. Wie würde man da denn rauskommen? Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen in der Hoffnung, dass dann alle Menschen ihr Verhältnis zwischen Erwerbsarbeit und Lebenssorge besser austarieren können?

 [Klinger] Diese Fragen muss ich den Ökonominnen und den Sozialwissenschaftlerinnen überlassen. Meine Befürchtung wäre, dass die ganzen gut gemeinten Reformen nichts ändern werden, wenn sich die Gesellschaft in ihrer Gesamtstruktur nicht verändert. Forderungen nach ein bisschen mehr Lohn – diese Vertariflichung von Arbeit hat nicht zur Veränderung von Klassenverhältnissen geführt. Solange die Logik der kapitalistischen Ökonomie und der nationalstaatlichen Rahmung nicht verändert ist, sehe ich keinen richtigen Ausweg. Die sogenannte Humanisierung des Kapitalismus durch kleine Schritte hat wenig gebracht. Die Schere gesellschaftlicher Ungleichheit geht immer weiter auf."

Klinger antwortet hier überraschend zurückhaltend, als Philosophin könnte sie doch ausloten, was ein BGE möglich machen könnte und was nicht, indem sie vergleicht, welche Möglichkeiten es schüfe, die es heute in der Form nicht gibt. Ebenso überraschend fällt dann ihre nachfolgende Bewertung der "gut gemeinten" Reformen aus, dabei kommt es nicht darauf an, ob Reformen gut gemeint sind, sondern darauf, was sie tatsächlich ermöglichen. Das könnte in Sachen BGE ausgelotet werden, unterbleibt aber, vielleicht ist ihr die Debatte auch nicht vertraut. Desweiteren wäre die Frage, was denn wohl die "Gesamtstruktur" der "Gesellschaft" ausmacht, ist sie überhaupt so homogen, wie es bei Klinger erscheint? Gibt es nicht Veränderungsmöglichkeiten, die klein scheinen, aber große Folgen haben? 

All die gut gemeinten Reformen, die sie dann anführt, sind solche innerhalb der Erwerbszentrierung, und es ist geradezu konsequent, dass die Bedeutung von Erwerbstätigkeit nicht ab-, sondern eher noch zugenommen hat, seitdem sie für Frauen gleichermaßen gilt wie für Männer. Klinger scheint genau diesen Zusammenhang nicht zu sehen und zugleich wäre das der Ansatzpunkt, um ein BGE in seiner Reichweite zu bestimmen. Dass ein BGE die Erwerbszentrierung in ihrer normativen Stellung aufheben würde, dass Einkommenssicherheit nicht mehr an Erwerbsbereitschaft gebunden wäre, dass dann erst die Möglichkeit bestünde, Sorgetätigkeiten zu übernehmen, ohne zuvor die Frage geklärt zu haben, wie Einkommen erzielt wird - nichts davon erwähnt sie. Dabei wäre das die entscheidende Frage, wenn die Degradierung von "Lebenssorge" ein Ende haben und aus der Erwerbszentrierung hinausgelangt werden soll. So bleibt die Rede von der "Gesamtstruktur" abstrakt und unterbestimmt.

Ebenso erstaunt ihre Geringschätzung der "nationalstaatliche[n] Rahmung"? Ist nicht andersherum der Nationalstaat gerade die Form politischer Vergemeinschaftung, die Universalismus verkörpert und zugleich Selbstbestimmung ermöglicht? Sie ist bislang die einzige durch und durch demokratisch legitimierte Form politischer Selbstbestimmung, sie bietet alle Möglichkeiten.

Zuvor sagt sie noch dies:

"[taz] Wo kollidieren Lebenssorge als bezahlte Arbeit und Kapitalismus?

[Klinger] Die Frage ist, ob das Leben von Menschen profitabel gemacht werden kann. Ich glaube, da verzocken wir uns. Ja, solange die menschliche Arbeitskraft vermachtet und vermarktet wird, kann und soll auch Sorgearbeit – gut – bezahlt werden. Aber die Sache geht schief, wenn Profit zum einzigen Motiv der Lebenstätigkeit wird. Dieses Leben, das so ins Einzelne geht, und das so am Einzelnen hängt, das gepflegt und versorgt werden muss, das können wir der ökonomischen Rationalität nicht unterwerfen. Und jetzt ist die Frage: Ändern wir unsere Rationalität so, dass sie für unser Leben passt? Oder ändern wir unser Leben so, dass es in die rationalen Prozesse von Markt und Staat passt?"

Welche "Sorgearbeit" meinte sie hier, die als professionelle Dienstleistung erbrachte, die in den eigenen vier Wänden, für Angehörige, für Freunde? Das sind verschiedene Dinge, denn im ersten Fall geht es zwar auch um die Sorge für eine Person, allerdings für eine, zu der man keinerlei über das professionelle Sorgeverhältnis hinausgehende Verbindung haben muss, sie wäre sogar eher kontraproduktiv, Quell von Überlastung und Überforderung, wenn man jedes Lebensschicksal nah an sich heranließe. Die zweite Form ist gerade anders herum gestrickt, wenn man so sagen will, sie beruht auf einer Nahbeziehung, die nicht über die professionelle Sorgetätigkeit entstehen kann, sondern ihr vorausgeht, sie überhaupt erst eröffnet und nahelegt. Soll sie "bezahlt" und damit in eine Dienstleistung verwandelt werden? Erhalten sorgende Angehörige ein "Gehalt", inklusive festen Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen usw.? Klinger würde damit jedoch gerade vorantreiben, was sie zuvor zum Problem erhoben hat. Es geht dabei nicht darum, ob "Profit" Zweck der Dienstleistung ist, es geht um das Beziehungsgefüge, das im Zentrum steht. Ist denn "Profit" heute das einzige "Motiv" oder ist das eher ein Klischee? Nun sagt sie wenige Zeilen später, dass das Leben nicht der "ökonomischen Rationalität" unterworfen werden soll. Das würde eine Bezahlung aber mit sich bringen, die sie zuvor vorgeschlagen hat.

Was ist nun der Ausweg? Hängt man die Frage etwas niedriger auf und zielt nicht sogleich auf die Gesamtstruktur, dann wäre das BGE ein weitreichender Vorschlag, der Vieles leisten könnte. Klinger scheint das fremd zu sein.

Sascha Liebermann

28. Februar 2022

"Ohne Druck" und eine individualistische Verkürzung...

... - Hannes Koch schreibt in der taz über eine Teilnehmerin des Pilotprojekts Grundeinkommen, das vom Verein Mein Grundeinkommen initiiert und u.a. vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung begleitet wird. Wie schon viele der von Mein Grundeinkommen gesammelten und erzählten Geschichten ist auch die von Koch insofern interessant, als sie Einblick in die Lebensvorstellung eines Menschen gibt, der ohne Grundeinkommen schon seine Vorstellungen hatte und seinen Weg gemacht hat. Beeindruckend ist an diesen Geschichten immer die Vielfalt der Lebensentwürfe, auf die man stößt, das Ringen mit Lebensbedingungen und die Beharrlichkeit darin, Anliegen zu verfolgen. Zugleich kehren bestimmte Fragen, die sich jedem stellen, wieder, so dass die Lebensentwürfe immer als Antwort auch auf allgemeine Fragen verstanden werden können.

Diese Vielfalt, die Eigensinnigkeit des Lebens und seine Autonomie zu erforschen - dazu bräuchte es allerdings keines Pilotprojekts, dessen Erkenntnisse ohnehin beschränkt sein werden, was am Charakter solcher Feldexperimente liegt (siehe meinen Kommentar dazu hier). Doch lassen die Geschichten aufhorchen und verlangen nach einer Forschung, die diese konkreten Lebensentwürfe ernst nimmt und sie nicht nur in ihrer Einzigartigkeit betrachtet, sondern als Antwort auf eine allgemeine Frage versteht und ihre Gemeinsamkeiten herausstellt. Zu leisten ist das allerdings nicht mit Instrumenten der standardisierten Sozialforschung, deren Weg zum Individuum durch seine Subsumtion unter vordefinierte Antworten bzw. zu erhebende Merkmalskategorien beschränkt ist (siehe den vorangehenden Hinweis).

Die von Koch berichtete Geschichte ist noch in anderer Hinsicht interessant, und zwar als Zeugnis des Zeitgeistes. Wenn es z. B. heißt:

"Beispielsweise bestehe keine Notwendigkeit [wegen des Grundeinkommens, SL], 'nach sechs Monaten unbedingt eine Tagesmutter finden zu müssen – und dann eine Kita, in der sich das Kind wohlfühlt'. Bäcker kann sich etwas mehr Zeit lassen. Sie muss auch nicht unbedingt so schnell wie möglich in den Job zurück, um Geld zu verdienen."

Das Elterngeld wird heute in voller Höhe für ein Jahr bereitgestellt, das Grundeinkommen aus dem Projekt erhält sie obendrauf. Sie könnte sich also, je nach Lebenshaltungskosten, erheblich mehr Zeit lassen als zuvor. Woher kommt der Druck? Und auch wenn sie kein Grundeinkommen erhielte, könnte der Kindsvater sie doch unterstützen, damit sie nicht nach sechs Monaten wieder erwerbstätig sein müsste? Und selbst für den Fall, dass er es nicht täte, könnte sie den Bezug von Sozialhilfe prüfen lassen, wenn sie denn länger zuhause bleiben wollte (bis einschließlich des dritten Jahres), denn bei allem stigmatisierenden Charakter von Sozialhilfe handelt es sich um einen Rechtsanspruch. Es fragt sich also, ob der Druck hier weniger von der Einkommensseite herrührt als von einer bestimmten Vorstellung davon, was Unabhängigkeit bedeutet. In der folgenden Passage heißt es dann:

"Sie denkt an ihre Mutter, die in den 1980er Jahren ihren Beruf aufgab, um die Kinder zu erziehen. Der Vater bestritt den finanziellen Lebensunterhalt. Selbst nach der Trennung der Eltern ist die Mutter finanziell abhängig von ihrem Ex-Partner, weil ihre Rente nicht reicht. Auch dank des Grundeinkommens „stecke ich mit Kind nicht in dieser Abhängigkeitsfalle“. Sie müsse 'niemanden um Hilfe bitten'[!, SL]."

Was Koch hier zitiert, gilt natürlich nur für die unmittelbar bevorstehende Zeit, nicht aber für die Rente, die im Beispiel eine Rolle spielt. Denn die nicht vorhandenen Rentenanwartschaften der Mutter Bäckers rühren daher, dass der erwerbszentrierte Sozialstaat keine Einkommenssicherung in Absehung von Erwerbstätigkeit oder Erwerbsbereitschaft vorsieht und Kindererziehungszeiten nur geringfügig berücksichtigt. Deutlich wird hier, welche Folgen ein erwerbszentrierter Sozialstaat hat, weil er keine dauerhafte Absicherung bereitstellt, die unabhängig von Erwerbstätigkeit oder Erwerbsbereitschaft existiert und in der Gegenwart schon sich auswirkt. Daraus ergibt sich dann die Abhängigkeit der Mutter nach der Trennung, denn sie konnte ja, wenn sie Zeit für die Kinder haben wollte, nicht ausreichend Rentenansprüche erwerben. Heute wird in der Regel als Ausweg aus dieser Lage die Erhöhung der Erwerbsquote und die Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit angestrebt.

Allerdings ist die Rede von einer Abhängigkeit wiederum verkürzt, denn abhängig sind in einer Paarbeziehung immer beide voneinander, das macht eine Paarbeziehung aus, man lebt - und wohnt nicht nur - zusammen, teilt das Leben, richtet sich aufeinander aus. Eine solche Abhängigkeit gehört also dazu, ist gar nicht vermeidbar, aus ihr folgt aber ebenso: Einkommen ist immer gemeinsames Einkommen, ganz gleich, wer es heranschafft. Weil es ein solches gemeinsames Leben ist, gibt es Unterhaltsansprüche und einen Versorgungsausgleich für den Fall einer Trennung. Beides würde mit einem BGE zwar in einem anderen Licht erscheinen, doch würde auch ein BGE die für eine Paarbeziehung notwendige Abhängigkeit voneinander nicht aufheben, die in ganz anderer Hinsicht viel stärker ist als in finanzieller, und zwar in affektiver, emotionaler. Weshalb schreibe ich das? Weil die Deutung in Kochs Beitrag Paarbeziehungen als etwas erscheinen lässt, das man haben könnte, ohne abhängig zu sein. Denn erst, wenn man der Auffassung ist, diese Abhängigkeit ließe sich vermeiden, kann man die Vorstellung haben, ein BGE ändere daran etwas. So sehr ein BGE das Individuum um seiner selbst willen stärkt, so sehr es auf einfache Weise wirksamer wäre als heutige Leistungen, so sehr hebt es grundsätzliche Abhängigkeiten nicht auf, es verlagert sie eher auf eine andere Ebene. Wenn also das Gefühl, von anderen abhängig zu sein, das eigentliche Problem darstellt, dann findet sich eine Lösung dafür nicht in einer Vermeidung von Abhängigkeit, sondern eher in ihrer Anerkennung. Auch das bringt ein BGE zum Ausdruck.

Sascha Liebermann

25. November 2021

"Nicht finanzierbar" - nach welchen Annahmen? -...

...schreiben dieselben Autoren - Andreas Peichl, Ronnie Schöb, Christian Althoff und Alfons Weichenrieder -, die schon im September in der Wirtschaftswoche eine Replik auf Thomas Straubhaar verfasst hatten, nun über ein Bedingungsloses Grundeinkommen in der taz. Kommentare zu Annahmen, auf denen das Gutachten beruht, finden Sie hier.

Der taz-Beitrag beginnt schon mit der Ungenauigkeit, dass ein BGE alle sozialstaatlichen Leistungen ersetzen solle - ohne dass gesagt wird, wer das vertrete. Kaum jemand. Ein BGE sei ein Scheinriese, der nicht funktioniere, dafür berufen sich die Autoren auf das Gutachten, an dem sie mitgewirkt haben. Das "Gießkannenprinzip" sei das Problem, doch weshalb? Außerdem - haben wir ein solches nicht schon, teils realisiert im Grundfreibetrag in der Einkommensteuer und anderen Freibeträgen? Die mangelnde Zielgenauigkeit wird beklagt, nun, hier stellt sich aber eine Grundsatzfrage: will man den Anteil an Pauschalen erhöhen, um das Verfahren zu vereinfachen und in jeden Fall die Bürger damit zu erreichen oder will man detaillierte Einzelfeststellungen, für die Kriterien festgelegt werden, die die Eintrittsschwelle erhöhen (Stichwort verdeckte Armut) oder will man ein Mischsystem? Ein BGE wäre eine Pauschale, dadurch leicht verständlich, schwellenlos, weil es nur eines Aufenthaltsstatus bedürfte, für jeden nachvollziehbar, einfach zu verwalten (weil schlicht ausbezahlt). Im Gegenzug können Leistungen wegfallen, die genau dem Umfang eines eingeführten BGE entsprechen. Das ist zielgenau in dem Sinne, als es die Existenzsicherung auf ein verlässliches Fundament stellt, sie immer verfügbar ist für den Einzelnen und dadurch Handlungsspielräume eröffnet. Für Ansprüche, die über ein BGE hinausgehen, z. B. für Menschen mit Behinderung, aber auch etwaige Wohngeldleistungen aufgrund hoher Mieten (was für Einpersonenhaushalte mit BGE sich anders darstellt als für Mehrpersonenhaushalte).

Sicher lässt sich auch über ein regional gestaffeltes BGE nachdenken, doch das macht die Sache wieder aufwendig, weil dafür Kriterien definiert werden müssen. An einer Stelle heißt es:

"Beim BGE kommt es nicht auf die Familiengröße an, beim Bedarf jedoch sehr wohl. So braucht ein Zweipersonenhaushalt keine zweite Küche und kein zweites Badezimmer. Die beim Arbeitslosengeld II übernommenen Kosten der Unterkunft berücksichtigen das ebenso wie das Wohngeld. Anders das BGE: Es behandelt ein Paar, als hätte jeder Partner eine eigene Wohnung. Es zahlt damit deutlich mehr, als notwendig ist, um den Wohnbedarf abzudecken. Wichtige Informationen zur Bedürftigkeit werden ignoriert."

Ein BGE wirft gerade die Frage auf, wie wir Bedarfe und Bedürftigkeit verstehen und wie wir ihnen begegnen wollen. Was ein Zweipersonenhaushalt "braucht", hätte er selbst zu entscheiden. Die Autoren nehmen das bestehende System als Maßstab, geradezu als Ideal, und attestieren einem BGE hier Versagen.  Weshalb sollte das Vorhandensein eines Einkommenspuffers, so könnte man ein BGE auch verstehen, nicht wünschenswert sein? Es verschafft verlässliche Kaufkraft wofür auch immer. 

Die Autoren führen eine Besonderheit ein - Abschaffung aller Sozialleistungen -, um dann dagegen verfassungsrechtliche Bedenken anzumelden, eine Art petitio principii. Dass es verfassungsrechtlichen Regelungsbedarf gäbe, ist von anderen ebenso schon festgestellt worden, das widerspricht einer Einführung aber keineswegs, hier ist der Gesetzgeber gefordert. Interessant ist dann, dass die Autoren meinen, das entsprechende Änderungen eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderten, und das  womöglich schon der "Todesstoß" für das Vorhaben sei. Kann sein, kann auch nicht sein - das hängt von der Willensbildung ab. Ist es die Aufgabe von Ökonomen das zu beurteilen? Sicher, eine Meinung haben kann jeder.

Zuletzt weisen die Autoren noch darauf hin, dass das Sozialbudget nicht einfach zur Finanzierung herangezogen werden könne, das ist in der Debatte bekannt. Allerdings greifen sie zu kurz, wenn bestimmte Dinge auch nicht in Frage gestellt werden. Pensions- und Rentenansprüche sind Eigentumsansprüche, das ist richtig, wie diese Ansprüche bedient werden, ist damit aber nicht in Stein gemeißelt. Ein BGE würde in seiner Betragshöhe diese Ansprüche anteilig bedienen können. Angesichts der durchschnittlichen Rentenzahlbeträge wäre das ein ziemlich großer Anteil (siehe Deutsche Rentenversichung, in diesem Dokument S. 34). Wenn das nicht berücksichtigt wird, haben Finanzierungsrechnungen alleine deswegen schon Schlagseite.

Andere Aspekte in dem Beitrag spare ich aus, da ich sie schon früher kommentiert habe, siehe hier.

Sascha Liebermann

26. Oktober 2021

"Bürgergeld muss auskömmlich sein" - pädagogisch wertvolle Umdeklarierung des Altbekannten...

...so ließe sich ein Interview mit der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken in der taz kommentieren. Wir hatten vor kurzem das Sondierungspapier kommentiert, in dem vom Bürgergeld und anderen Zielen die Rede war, die die Ampel-Koalition an die Stelle von Hartz IV setzen will. Bislang klang das stark nach Aufhübschung. Wer von der Sanktionslogik im Arbeitslosengeld wirklich wegkommen will, muss am Erwerbsgebot ansetzen, sonst geht das nicht, denn zu nichts anderem dienen Sanktionen, als seine Geltung zu bekräftigen. Im Sondierungspapier war das unter dem Begriff der Mitwirkungspflicht deutlich zu erkennen. Was nun hat Saskia Esken (siehe auch hier und hier) dazu zu sagen?

Die taz fragt sie:

"[taz] Ein weiteres SPD-Thema ist das neue Bürgergeld, das Hartz IV ersetzen soll. Wie hoch soll es sein?

[Esken] In unserem Zukunftsprogramm steht, dass wir die Berechnung überarbeiten wollen. Gleichzeitig gilt das Lohnabstandsgebot. Wer Vollzeit arbeitet, muss mehr in der Tasche haben als BezieherInnen einer Lohnersatzleistung. Wenn die Löhne steigen, kann das entsprechend höher sein."

Das Lohnabstandsgebot gilt als ehernes Gesetz der Sozialpolitik und schreibt fest, dass es eine Ungleichbehandlung von Ungleichem geben soll. Hintergrund dafür ist das Theorem der Armuts- oder auch Arbeitslosigkeitsfalle, das auf der Vorstellung fußt, dass es einen "Anreiz" geben müsse, damit Bezieher von Arbeitslosengeld oder auch Sozialhilfe den Weg zurück in den Arbeitsmarkt finden. Ohne Anreiz, so die Behauptung, fänden sie ihn nicht. Auch wenn sich diese Vorstellung hartnäckig hält, nicht nur in der öffentlichen Diskussion sondern ebenso in der Fachliteratur, so ist das Theorem mehr als zweifelhaft und harrt seiner empirischen Bestätigung, wie schon vor ca. zwanzig Jahren deutlich wurde (siehe hier). Überhaupt wird der Begriff "Anreiz" in der Regel in einer extrem vereinfachten Form gebraucht, die auf eine Dimension zusammenschrumpft: Aussicht auf Einkommen. Das wird nicht einmal der in der Psychologie differenzierteren Betrachtung gerecht. Wie man an der Diskussion sehen kann, hindert eine empirische Widerlegung Vorurteile bzw. stark reduktionistische Annahmen nicht an ihrem Fortleben. Davon einmal abgesehen wäre das Lohnabstangsgebot ganz einfach einzuhalten, wenn es eine dauerhafte Basisalimentierung gäbe, in Form eines Bedingungslosen Grundeinkommens, und jedes darüber hinausgehende Einkommen einfach dazukäme. Doch den Schritt will die Ampel nicht gehen.

Sogar für Hartz IV allerdings hat Johannes Steffen schon vor drei Jahren gezeigt, gelte das Lohnabstandsgebot noch - auch wenn es für die Rückkehr in den Arbeitsmarkt überhaupt nicht so bedeutend ist, wie behauptet wird. Die benannten Studien zur Armutsfalle haben hingegen gezeigt, dass der Abstand gar nicht die Bedeutung hat, die ihm beigemessen wird.

Eine andere Frage, die sich hier ergibt, ist, wird das Bürgergeld denn als fester, unverfügbarer Boden verstanden, der eine definierte Höhe haben muss oder kann es, um das Lohnabstandsgebot einzuhalten auch niedriger ausfallen? Ausgeschlossen worden ist das bislang nicht.

Zu Sanktionen heißt es:

"[taz] Im Moment kürzen Jobcenter säumigen Arbeitslosen die Grundsicherung, um sie zu disziplinieren. Müssen die Sanktionen weg?

[Esken] Es geht nicht um Disziplin, sondern um das gemeinsame Ziel einer besseren Teilhabe. Der Staat muss ein menschenwürdiges Existenzminimum garantieren. Wer staatliche Leistungen erhält, der hat auch Verantwortung und muss daran mitwirken, seine Situation zu verbessern. Aber Augenmaß ist wichtig."

Eine schöne rhetorische Aufhübschung auch hier: Sanktionen dienen dazu, eine bessere Teilhabe zu erreichen, also dienen sie dem guten Zweck und helfen denjenigen, die das noch nicht verstanden haben, ihre Lebenslage zu verbessern. Gut, dass dies festgestellt wird, hätte es sonst beinahe übersehen werden können. Das Sozialgesetzbuch sieht das anders. Bei der Gelegenheit muss man sich daran erinnern, dass Arbeitslose ja seit etlichen Jahren Kunden sind, das klingt auch gut. Aber welche Kunden erhalten denn sanktionsbewehrte Einladungen, also Vorladungen?

Hier sieht man, was dabei herauskommt, wenn Reden über die Abschaffung von Hartz IV oder gar Sanktionen gehalten werden, auf das Erwerbsgebot jedoch nicht verzichtet werden soll. Das eine geht allerdings nicht ohne das andere. Da bleibt nur, die Sache etwas umzuformulieren.

Es gibt noch einen weiteren Anlauf im Interview, um Aufklärung zu erreichen, und zwar direkt im Anschluss an die vorangehende Passage:

"[taz] Das heißt?

[Esken] Wir wollen eine wertschätzende, die Selbstbestimmung stärkende Kultur in den Jobcentern. Wer alters- oder gesundheitsbedingt geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat, braucht andere Maßnahmen als die alleinerziehende Mutter. Wenn wir sie beide mit denselben Erwartungen konfrontieren, müssen wir uns nicht wundern, wenn die Motivation schwindet."

Wertschätzung und Selbstbestimmung unter Sanktionsbewehrung - warum nicht, klingt auch gut. Selbstbestimmung setzt voraus, ich kann entscheiden, ob ich eine Möglichkeit wahrnehmen will oder nicht - ist das beim Arbeitslosengeld so? Kann man darauf verzichten, wenn kein anders Einkommen zur Verfügung steht? Wer das behauptet, ist zynisch, oder hat nicht verstanden, dass Kunden der Jobcenter eben keine echten Kunden sind. Die pädagogisch wertvolle Formulierung dessen, was in den Jobcentern selbstverständlich sein sollte, ändert nun gar nichts an der Sanktionsbewehrung. Der Verweis auf die alleinerziehende Mutter sollte hellhörig machen, denn hier zeigt sich, was auch im Sondierungspapier deutlich wurde. Nicht benötigt diese Mutter Möglichkeiten, damit sie entscheiden kann, ob sie erwerbstätig sein oder sich um ihr Kind kümmern will - sie soll erwerbstätig sein.

Die Würde des Menschen ist die Würde des Erwerbstätigen.

Sascha Liebermann

18. Oktober 2021

"Bürgergeld statt Hartz IV : Etikettenschwindel"...

...ein Beitrag von Jörg Wimalasena in der taz

Dass hier eine Umetikettierung mit geringfügigen Veränderungen erfolgt, war schon deutlich, als die SPD das erste Mal diesen Begriff ins Spiel brachte. So konnte man damals - zu Zeiten der Agenda 2010 - registrierte Arbeitslose zu Kunden umdeklarieren und damit zugleich tilgen, dass die Leistungsbezieher keine Wahl hatten, denn wer kann es sich schon leisten, auf diese Leistung zu verzichten, wenn er kein anderes Einkommen hat. Die Rede vom Kunden suggerierte aber eine Wahlfreiheit, ganz wie die Einladungen zum Gespräch über die berufliche Situation bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter, die tatsächlich Vorladungen gleichkamen. Diese Verleugnung der Realitäten hat mit dem viel beschworenen "Respekt" nichts zu tun, der besonders von der SPD so hochgehalten wurde im Wahlkampf, im Sondierungspapier aber auch wieder in Erscheinung tritt.

Siehe meinen jüngsten Kommentar dazu hier.

Sascha Liebermann

6. September 2021

Simpel, treffend, folgenreich - Aufgefangensein, ohne etwas Bestimmtes tun zu müssen

14. Juni 2021

"Der arbeitende Souverän" - oder: zur Verkürzung von Autonomie durch die Brille der Arbeitsgesellschaft...

 ...so ließe sich ein Beitrag des Sozialphilosophen Axel Honneth mit dem Titel "Der arbeitende Souverän", den die taz veröffentlicht hat, übertiteln. Es geht darin um das Verhältnis von Demokratie bzw. demokratischer Willensbildung und der Bedeutung von Erwerbstätigkeit. Nachdem ich schon angefangen hatte, den Beitrag zu kommentieren, habe ich nun aufgegeben, da die Zusammenhänge in meinen Augen äußerst verkürzt sind. Stattdessen verweise ich auf einen Kommentar, den ich Anfang des letzten Jahres verfasst hatte. Dieser bezog sich auf ein Interview, das Honneth dem handelsblatt gab und indem er sich zum Bedingungslosen Grundeinkommen äußerte. Hier geht es zum Kommentar.

Sascha Liebermann

7. Juni 2021

"Es ist still ums Thema"...

 ...schreibt Reinhard Wolff in der taz und verweist auf den Endbericht (Zusammenfassung in Englisch hier, ein Gespräch dazu hier, ein Beitrag von Scott Santens hier) zum finnischen Experiment und der Diskussion darüber, was es wohl in Finnland zu Beginn der Pandemie bedeutet hätte, eine solche Einkommenssicherung gehabt zu haben. Doch sei es still geworden um das Thema, wobei man sagen muss, dass es diese mediale Stille immer wieder gegeben hat (siehe meine Kommentare z. B. dazu hier). Sie ändert allerdings nicht am festen Platz, die ein Bedingungsloses Grundeinkommen in der öffentlichen Diskussion hat. Die Frage ist nur, wann daraus ernst werden könnte?

Es gab wiederholt Dokumentationen, in denen Gesprächsausschnitte gezeigt wurden, die manchen Einblick geben, den standardisierte Befragungen, wie sie in der Regel durchgeführt werden, nicht erlauben, und zwar zu erfahren, wie konkret jemand mit dem Grundeinkommen umgegangen ist und darüber denkt, z. B. in dieser Dokumentation, die auf ARTE gezeigt wurde.

Norbert Blüm meinte zum Experiment "Die Bürger sind doch keine Mäuse, an denen man wie im Labor etwas ausprobiert", womit er einen wichtigen Punkt bei all diesen Experimenten getroffen hat.

Weitere Beiträge von uns zum Experiment hier und hier.

Sascha Liebermann

17. Mai 2021

"Wahlprogramm der Grünen: Operation 'Samtpfote'"...

 ...darüber schreibt Ulrich Schulte in der taz und fragt sich, wozu die Grünen wohl konkret bereit sein werden angesichts eines Entwurfs für das Bundestagswahlprogramm, der äußerst große Spielräume lässt. Sie müssen sich zumindest an manchen Ansprüchen messen lassen, aber das war auch schon so, bevor sie in der Regierung mit der SPD Hartz IV eingeführt haben. Wir werden sehen. Siehe auch hier.

Sascha Liebermann

28. April 2021

"Gefangen im System" - die taz schreibt über Langzeitarbeitslosigkeit...

 ...die Antworten sind altbekannt und führen letztlich nicht weiter, weil das Ziel der Erwerbsfähigkeit an den Situationen der Leistungsbezieher womöglich doch eher vorbeigeht, um es vorsichtig auszudrücken. Dass sie deswegen "gefangen im System" sind, liegt am Ziel des Systems, nicht an den Leistungsbeziehern - es erzeugt Stigmatisierung (siehe auch hier). Also läge es nahe, eine Lösung zu suchen, die ihnen eine Anerkennung ermöglicht, die mit diesem Ziel nicht verbunden ist und zugleich nicht als pädagogisch wertvoll verpackte Sonntagsrede daherkommt, sondern ganz praktisch ihre Wirkung entfaltet. Weder eignen sich dazu bisherige Vorhaben, noch solche wie eine Jobgarantie - es muss eine Würdigung der Person um ihrer selbst willen am Anfang stehen, das kann nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Dazu müssen auch Mythen wie die "Armutsfalle" aufgegeben werden.

Sascha Liebermann

2. Februar 2021

"SPD-Linke wollen 600 Euro Regelsatz" - sicher eine Erleichterung, aber kein Abschied von Hartz IV

 Alina Leimbach schreibt in der taz über das Bündnis, das eine Erhöhung des Regelsatzes in der Grundsicherung fordert sowie den Druck, den diese Forderung auf die SPD ausübe. Zweifelsohne wäre eine solche Erhöhung eine Verbesserung der Einkommensseite derer, die Grundsicherung beziehen. Der Geist von Hartz IV hängt jedoch nicht alleine und gar nicht vor allem an der Höhe des Regelsatzes, sondern am Ziel der Grundsicherung und den zu seiner Erreichung bereitgestellten Instrumenten. Eine Erhöhung des Regelsatzes wie eine Einschränkung der Sanktionsmöglichkeiten wäre nur eine Verbesserung innerhalb des Hartz IV-Geistes, nicht aber ein Abschied davon. 

Sascha Liebermann

11. Dezember 2020

"Statt Geld kommt Anzeige" - Corona-Hilfen für Selbständige

 ...darüber berichtet die taz. Siehe hierzu auch "Der deutsche Staat verachtet Selbstständige und Kreative", eine Kolumne von Sascha Lobo auf Spiegel Online.

19. November 2020

"Comeback des Grundeinkommens" - Befürworter sind nicht dasselbe wie "Fans"

Ulrich Schulte schreibt in der taz über den bevorstehenden Parteitag der Grünen, auf dem das neue Grundsatzprogramm beschlossen werden soll. Das Grundeinkommen spielt in einigen Anträgen eine Rolle, der Bundesvorstand allerdings - Annalena Baerbock und Robert Habeck - hat sich dagegen ausgesprochen und favorisiert eine Garantiesicherung. Schulte schreibt dann unnötig unsachlich:

"Ein Grundeinkommen, versprechen seine Fans, könne das komplexe System der deutschen Sozialleistungen ersetzen, gebe allen Menschen Sicherheit und ermögliche Selbstverwirklichung frei vom Zwang der Lohnarbeit. Auch Parteichef Habeck hegt dafür Sympathien. Schon 2010 dachte er in seinem Buch „Patriotismus. Ein linkes Plädoyer“ über ein Grundeinkommen nach, das nur an eine einzige Bedingung geknüpft ist: sich weiterzubilden."

Zum einen ist der Ausdruck "Fans" hier geradezu degradierend, als gehe es nicht um Argumente, sondern um identifikatorische Bejubelung. Auch soll ein BGE in den wenigsten Fällen das gesamte System der Sozialleistungen ersetzen - das wäre leicht nachzulesen gewesen. Auf der anderen Seite wird hier etwas deutlich, was schon in früheren Vorschlägen bei den Grünen zu erkennen war. Habeck verknüpfte seine frühere Befürwortung eines Grundeinkommens (genauer wird er in seinem Buch nicht) mit einer  Bildungspflicht. Ähnlich sah schon ein früherer Vorschlag einer Grünen Grundsicherung eine Kitapflicht vor (siehe dazu hier und hier). Da ist ein Rest an fürsorglicher Bevormundung zu erkennen, als gäbe es nicht schon lange eine Diskussion über Sinn und Unsinn einer solchen Verpflichtung, in der gewichtige Argumente negative Folgen einer Schulpflicht deutlich machen, die Grundlage des deutschen Schulwesens ist.

Frühere Beiträge zur Garantiesicherung finden Sie hier.

Sascha Liebermann



10. November 2020

"Schulden sind kein Problem"...

 ...schreibt Ulrike Herrmann in der taz.

Die Autorin hat sich wiederholt auch mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen befasst, siehe unsere Kommentare hier und hier.

Sascha Liebermann

14. September 2020

3. September 2020

"Geld für alle für nix" - ist die Zugehörigkeit zu einem Gemeinwesen "nix"?

Unendlich viele Artikel und Beiträge zum Bedingungslosen Grundeinkommen nutzen die Gegenüberstellung von Tätigkeit und Nixtun, besser von Ewerbs-Tätigkeit und Nixtun = Faulheit, um deutlich zu machen, worum es beim BGE gehen könnte. Dieser Beitrag in der taz macht dies ebenso, zumindest im Titel, um sogleich in der ersten Zeile ins Spiel zu bringen, dass es um etwas anderes geht: die Existenz einer Person als solches. Im Bericht geht es um eine Feldstudie zum BGE, für die sich Expedition Grundeinkommen (hier ein früherer Kommentar dazu) einsetzt, in Bremen soll sie durchgeführt werden. Die Frage, die sich immer stellt, wenn es um Feldexperimente geht, ist, was soll gezeigt werden? Etwa, dass die Bürger sich nicht in die Hängematte begeben, apathisch werden, sondern ihre "Chancen" ergreifen? Sind das die Erfolgskriterien? Lässt sich das auf diesem Weg zeigen? Wieviele dürfen in der Hängematte liegen, damit es noch als Erfolg gewertet wird?

Über die Deutung der Ergebnisse entscheidet die politische Debatte, wie es in der Vergangenheit immer war. Dann läge es nahe, die Sache gleich zu einer politischen Angelegenheit zu erheben, zu einer Gestaltungsfrage, über die nach demokratischen Verfahren befunden werden muss. Da entscheidet nicht, was die Bürger tun oder eben nicht, sondern ob sie den Schritt wagen wollen.

Sascha Liebermann

6. Juli 2020

"Im Grunde gut" - aber: der Bundeshaushalt als Bezugspunkt für die Finanzierung?

Diese Frage stellt sich anlässlich eines Beitrags von Susanne Messmer zur Grundeinkommendiskussion in der taz. Solche Überblicksartikel gibt es ja immer wieder und es ist gut, dass Sie an die Debatte erinnern, denn auch jenseits medialer Aufmerksamkeit hat es in den letzten 15 Jahren immer Veranstaltungen zur BGE gegeben. Dass es aber noch immer solche Passagen gibt:

"Und woher soll man das Geld fürs Grundeinkommen nehmen? Nur ein Jahr 1.000 Euro im Monat für jeden kostet fast eine Billion Euro. Der Bundeshaushalt 2019 entsprach einem Drittel dieser Summe. Trotzdem kein Problem, sagen die Befürworter des Grundeinkommens. Man spare viel Bürokratie. Ansonsten gibt es plausible Vorschläge zur Reform des Steuersystems."

Das kann einen doch erstaunen oder vielleicht erschüttern oder gar ratlos machen? Ein wenig Recherche - sogar in der taz - hätte schnell das Ergebnis gehabt, dass der Bundeshaushalt eine irrelevante Größe ist. Wenn schon, dann wäre als Vergleich das Sozialbudget näher an der Frage gewesen. Am besten aber ist der Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt bzw. dem Volkseinkommen, denn von ihm hängt eine Finanzierung ab.

Sascha Liebermann

29. April 2020

14. April 2020

taz macht aus Selbstverständlichkeiten Außergewöhnliches - zum Verhältnis von Politik und Wissenschaft


Das Transkript des Pressegesprächs im science media center germany, auf das sich die taz, aber auch andere Medien wie focus, beziehen, finden Sie hier (hier auch eine Befragung Drostens im ZDF am selben Tag zur Heinsberg-Studie; in einem sehr ausführlichen Interview auf Zeit Online hat er sich zum Verhältnis von Wissenschaft und Politik geäußert). Sowohl das Transkript wie auch das Gespräch im ZDF bezeugen vielmehr Banalitäten, dass nämlich ein Wissenschaftler mit einer Studie zurückhaltend umgeht, solange er sie nicht kennt, dann eben keine Schlüsse aus ihr zieht. Drosten hätte vielleicht noch zurückhaltender sein können, stellt jedoch differenzierte Fragen an die Studie und tut nicht, was Medien kolportieren, und zwar sie kritisieren. Dass Drosten diese Fragen in der Pressekonferenz nicht beantwortet sieht, heißt nicht, dass Streeck sie nicht beantworten kann. Folgerichtig hält er sich mit Einschätzungen zurück. Das sollte jeder Wissenschaftler tun, der zu einer Studie befragt wird, zu der er keine detaillierten Informationen hat, z. B. über Datenerhebung (was wurde erhoben, wie wurde es erhoben, wer wurde untersucht), Datenauswertung (wie wurde vorgegangen) und daraus gezogene Schlüsse. Denn um diese einschätzen zu können, müssen sie ins Verhältnis zu den Daten gesetzt werden.

Eine Anmerkung zur Eigendynamik der Medien sei noch angefügt. Forschung bzw. Forschungsergebnisse über Publikationen hinaus in die Öffentlichkeit zu tragen, indem z. B. Pressekonferenzen gehalten und Interviews gegeben werden, ist durchaus begrüßenswert. Allerdings handelt sich es dabei immer um Untersuchungen, die sich auf den state of the art einer oder mehrerer Disziplinen zu einer ganz bestimmten Fragestellung beziehen. Es ist also ein durchaus anspruchsvolles Unterfangen, solche Untersuchungen einer breiteren Öffentlichkeit zu präsentieren, die die Eigenheiten von Forschung in der Regel nicht kennt und den Status von Ergebnissen nicht gut einschätzen kann. Mit entsprechenden Methodendiskussionen ist sie nicht vertraut. Für Missverständnisse sind hier Tür und Tor geöffnet. Die mediale Berichterstattung tendiert hier zu reißerischen Überschriften und knalligen Zuspitzungen, wodurch Ergebnisse weniger differenziert vermittelt werden, als sie womöglich vorgetragen wurden. Hinzukommt, was Drosten auch in Interviews schon beschrieben hat, dass Forschungsergebnisse schnell politisiert werden. Das ist ein Geist, der ernsthafter Forschung diametral entgegengesetzt ist, was nicht selten dazu führt, dass  Wissenschaftler, die in der Öffentlichkeit auftreten, darauf nicht vorbereitet sind und der Vereinnahmung nicht entgegenzutreten vermögen.

Das ist auch für die BGE-Diskussion von Bedeutung, denn der Gegenstand ist eine "hot potatoe", es mangelt oft an nüchterner Betrachtung der Zusammenhänge, was eine differenzierte Argumentation erschwert. Erinnert sei hier nur an die häufige Reaktion (siehe auch hier) von Diskutanten mit überdurchschnittlichem Einkommen, die darauf hinweisen, ein BGE nicht zu "brauchen". Dass sie es dennoch erhalten würden, bezeuge, wie ungerecht es sei. Im selben Atemzug vergessen diese Diskutanten zu erwähnen, welche Freibeträge sie ganz fraglos in Anspruch nehmen, die sie ebensowenig "brauchen". Sie vergessen auch, dass sich Freibeträge im Einkommensteuergesetz nicht aus einer Bedarfslage heraus begründen, sondern als Absicherung des Existenzminimums, das jeder Person, in Absehung von ihrer Einkommenslage, zusteht.

Siehe frühere Beiträge zu Wissenschaft und Politik hier und hier.

Sascha Liebermann