...hat das ifo-Institut ausfindig gemacht und eine Inventarliste erstellt. Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung:
"Als Sozialleistungen gelten Dienstleistungen, Geldleistungen, Sachleistungen oder andere Hilfen, die zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit erbracht werden im Sinne der Paragraphen 1 und 11 des Sozialgesetzbuchs I (SGB I). Die Autoren garantieren keine Vollständigkeit der Liste. Experten und Interessierte sind dazu eingeladen, potenzielle Ergänzungen oder Korrekturen mitzuteilen, um die Qualität und Vollständigkeit der Informationen zu verbessern. Die Datenbank ist aufrufbar unter: https://github.com/ifo-institute/sozialleistungen"16. Oktober 2025
14. April 2023
Was ist das Problem von Geld- statt Sachleistungen...
👇Passt nicht zusammen:
— BGE Eisenach (@bge_esa) April 7, 2023
Es gibt nur deshalb eine so große Bürokratie zur Einkommenssituation, weil die Gelder zielgenau fließen sollen.
Je zielgenauer, desto höher Nachweisanforderungen & desto wahrscheinlicher ihre Nichterfüllung#BGE hätten auch alle, die’s wirklich brauchen https://t.co/K0g2lVl8py
...muss man sich bei manchen Einwänden gegen ein BGE wirklich fragen. Hier ist seine Zielgenauigkeit im Vergleich zur Zielungenauigkeit der bestehenden Leistungen benannt. Viele - nicht alle - Verfahren, die aufgrund der Bedürftigkeitsfeststellung nötig sind, könnten der Vergangenheit angehören. Die Bedarfsprüfung, überhalb des BGE- Betrages hätte normativ einen anderen Charakter (siehe hier).
Sascha Liebermann
2. November 2022
"Ein Grundeinkommen kann unser Sozialsystem höchstens ergänzen"...
"[Hassel]Bleibt unser Sozialsystem neben einem BGE erhalten, müsste sich das Budget verdoppeln. Die 1.161,5 Milliarden Euro umfassen aber schon 32,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Also müsste extrem viel Geld umverteilt werden, heißt: hohe Steuern auf Einkommen, Vermögen, Immobilien, Wertpapiere und so weiter. Menschen mit mittleren bis hohen Gehältern würden das BGE für alle finanzieren und hätten selbst kaum oder nichts davon."
Sie antwortet hier auf die Frage nach der Finanzierung, nachdem die Interviewerin darauf hingewiesen hatte, dass es BGE-Konzepte gebe, die eine Beibehaltung der Sozialversicherungen vorsehen. Zurecht merkt Hassel an, wozu das führen würde für die Finanzierung und übergeht doch zugleich eine Korrektur, die sie hätte anbringen können. Die vollständige Beibehaltung bedarfsgeprüfter Leistungen wäre nicht einmal begründbar, wenn doch mit einem BGE eine dauerhaft bereitgestellte Absicherung (als Sockel) eingeführt werden würde. Je nach Kaufkraft, die das BGE hätte, wäre der Regelsatz in der Grundsicherung und manches darüber hinaus in der heutigen Form gar nicht notwendig. Welche Leistungen das beträfe, könnte ein Blick in die Sozialgesetzbücher zutage fördern. Bedenkt man noch, dass ein BGE als Individualleistung, so ist es ja gedacht, in Haushalten die Einkommenssituation erheblich verbesserte, stellte sich die Frage, ob je nach Haushaltsgröße Leistungen, die heute nötig sind, nicht mehr beantragt werden müssten (z. B. Wohngeld). Differenzierungen dieser Art sind wichtig in der Diskussion und werden hier unterlassen.
Weshalb erwähnt Hassel den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer nicht, denn dieser Betrag würde in das BGE eingehen und nicht zusätzlich bereitgestellt? Er ist ja heute schon gesichert für diejenigen, die Erwerbseinkommen erzielen, und zwar als Besteuerungsvorbehalt. Wer ein BGE einführen will, muss also nur Verteilungswege und -modi verändern. Der Grundfreibetrag wird ausgezahlt und als Freibetrag abgeschafft, das betrifft dann den größten Teil der Personen. Für die Finanzierung sind darüber hinaus nicht die Bruttokosten relevant, sondern die Nettoaufwendungen (siehe auch hier und hier). Dass Einnahmen mittels Steuern abgeschöpft werden müssen, um sie bereitzustellen, ist klar, doch weshalb sollte das einen höheren Umverteilungsaufwand darstellen als heute? Ob es gewollt ist von den Bürgern, das ist die entscheidende Frage.
Die Bemerkung am Ende, dass "Menschen mit mittleren bis höheren Gehältern" davon nichts hätten, überrascht doch. Zum einen ist die normative Basis eines BGE eine andere als im Falle bestehender Leistungen, damit würde für alle die Anerkennung der Person um ihrer selbst willen durch und für das Gemeinwesen erfahrbar. Sie ist zwar schon im (Staats-)Bürgerstatus enthalten, findet aber in der Einkommenssicherung keinen vorbehaltlosen Ausdruck. Zum anderen entfaltet das auf Bedürftigkeitsprüfung und Erwerbszentrierung basierende Sozialsystem auch auf diejenigen eine normative Wirkung, die nicht unmittelbar Leistungen beziehen, das gilt z. B. für "unbezahlte Arbeit". Mit einem BGE wehte im Gemeinwesen ein anderer Wind als heute.Die Interviewerin fragt nach:
"Vertreter:innen neoliberaler BGE-Modelle wollen soziale Leistungen deswegen an anderer Stelle abbauen.[Hassel] Ja, und das würde die bestehenden Machtverhältnisse in unserer Gesellschaft zementieren. Menschen, die arm sind, bleiben arm und Menschen, die von Armut bedroht sind, könnten abrutschen.
Alleinstehende Sozialhilfeempfänger:innen bekommen aktuell 449 Euro, plus Wohngeld, Heizkosten et cetera – insgesamt ungefähr so viel wie ein Grundeinkommen. Sie würden mit einem BGE also genauso dastehen wie bisher. Menschen, die nicht zu den ärmsten gehören, aber dennoch auf Sozialleistungen und Sicherungssysteme angewiesen sind, würden schlechter dastehen. Denn sie müssten sich plötzlich selbst vor sozialen Risiken schützen…"
Mit dem Adjektiv "neoliberal" lassen sich schnell Überlegungen in die Ecke stellen, um sie abzutun. Dass es jedoch nicht sinnvoll ist, Leistungen beizubehalten, die ein BGE ebenfalls erbringen kann, hat mit "Abbau" nichts zu tun, mit Substituierung viel. Wer allerdings das Attribut "neoliberal" zum Abkanzeln eines Vorschlags nutzen will, ist für eine Diskussion offenbar nicht offen. Ob Menschen "arm bleiben", hängt doch an der Höhe des BGE, nicht am BGE als solchem. Die Betragshöhe von Leistungen aber ist nur eine Seite, die andere, wie die Leistungen bereitgestellt werden, das erwähnt Hassel mit keiner Silbe. Verdeckte Armut und Stigmatisierung sind Auswirkungen bedarfsgeprüfter Leistungen, nicht eines BGE. "Sozialhilfeempfänger" stünden eben nicht "genauso" da wie bisher, wenn sie sich keiner Bedürftigkeitsprüfung mehr unterziehen müssten für den Sockelbetrag und die Bedarfsprüfungen für Leistungen oberhalb des Sockelbetrags auf einem gänzlich anderen normativen Fundament stünden. Überraschend ist, dass sie das als Sozialwissenschaftlerin nicht sieht, als ob sie nicht um die Wirkung von Normen wisse, um die geht es hier aber.
Die nächste Sorge oder Befürchtung, die immer wieder als Einwand gegen ein BGE zu hören ist, ist eine, die immer gilt, auch heute:
"Würde man das alles durch eine allgemeine Steuer ersetzen, wie es in vielen BGE-Modellen vorgesehen ist, kann der Staat damit finanzieren, was er möchte. Was, wenn die nächste Bundesregierung eine andere politische Linie verfolgt und das BGE plötzlich kürzt? Oder nur noch private Krankenversicherungen möchte?
Wenn nun Steuermittel für ein BGE ausgegeben würden, befürchte ich, dass an anderen sozialen Dienstleistungen gespart würde, etwa in der Bildung. Dabei sind wir dort massiv unterausgestattet, genauso in der Gesundheitsvorsorge und psychologischen Betreuung. Natürlich hat unser Sozialstaat Fehler. Er ist bürokratisch, an bestimmten Stellen ungerecht. Aber ich würde ihn immer eher verbessern, als ihn abzuschaffen."
Sicher ist es möglich, dass eine Bundesregierung - mit Zustimmung des Parlaments - Leistungen zu kürzen anstrebt, dann sind die Bürger per öffentlicher Willensbildung gefordert, sich dagegenzustemmen, wenn sie das nicht wollen. Wenn es sie nicht kümmert, wird es zur Kürzung kommen. Hat Frau Hassel hier vergessen, dass die Rentenformel ebenfalls zum Spielball politischer Entscheidungen werden kann und dass "Hartz IV" nicht einfach so über die Bürger hereingebrochen ist?
Weiter heißt es:
"Das Argument, jeder Mensch bräuchte ein Grundeinkommen, weil es bald kaum noch Jobs geben wird, halte ich für völlig aus der Luft gegriffen. Natürlich sind bestimmte Berufsfelder automatisierbar und könnten um einige Prozentpunkte schrumpfen. Es gibt aber keine empirischen Belege dafür, dass massenhaft Arbeitsplätze einfach verschwinden werden. Berufe verändern sich, Menschen lassen sich umschulen. Und wenn Jobs wegfallen, entstehen neue durch die Digitalisierung, wie wir es im E-Commerce, in der Logistik und in den sozialen Medien beobachten konnten. Wir leben in einer schnell alternden Gesellschaft. Die Branchen der Zukunft, die wir jetzt ausbauen müssen, sind deshalb: Pflege, Gesundheit und Bildung."
Hier spricht sie zurecht einen wunden Punkt der Debatte an, die Verknüpfung von BGE und etwaigen Folgen der Digitalisierung. Zwar wäre es durchaus so, dass ein BGE für den Fall, dass eine solche Entwicklung eintreffen sollte, eine gute Absicherung böte, doch ist die Frage der Einführung unabhängig von der Entwicklung des Arbeitsmarktes, selbst wenn es Fachkräftemangel gibt (siehe hier). Hassel verfällt dann in die ebenso ungewisse und nur beschworene Aussicht, es werde alles nicht so gravierend, in anderen Bereichen bestehe großer Bedarf. Wir wissen nicht, welche Automatisierungspotentiale schlummern, die aufgrund der Fixierung auf Erwerbstätigkeit nicht gehoben werden, wie wir nicht wissen, in welchen Bereichen tatsächlich entsprechende Arbeitsplätze gefragt sein werden - für Berufe muss man auch geeignet sein, Umschulungen reichen dafür nicht aus, es muss ein Interesse an und eine Neigung zu einem Beruf bestehen.
Abschließend sei noch diese Passage kommentiert:
"Es ist nachweislich besser, wenn ältere Menschen so lange wie möglich zu Hause wohnen bleiben und dort von Angehörigen oder einem Pflegedienst betreut werden. In einer Pflegeeinrichtung wären die Kosten höher und die Senioren unglücklicher. Was privat und von Pflegediensten geleistet wird, ist sehr wertvoll für Staat und Gesellschaft. Daher sollten wir uns fragen: Wie können wir pflegende Angehörige besser unterstützen? Vielleicht mit Geldern, die sonst an Pflegedienste gegangen wären. Allerdings sollten wir nicht in ein System kommen, wo Familienangehörige Arbeiten wie diese nur noch gegen Geld übernehmen."
Rätselhaft ist es, wie Frau Hassel die Passage beschließt. Ja, es ist bekannt, dass häusliche Pflege viele Vorzüge hat, ohnehin werden fast drei Viertel der Pflegebedürftigen privat versorgt. Doch was hat das damit zu tun, dass ein BGE dazu führen könnte, Pflege nur noch gegen Bezahlung zu übernehmen? Ein BGE ist keine Bezahlung, aber eine Ermöglichungspauschale. Man könnte eben pflegen, wenn man das wollte, weil ein BGE schon zur Verfügung stünde, auch für den Pflegebedürftigen. Das würde manches erleichtern, ohne damit behaupten zu wollen, es bedürfe keiner weiteren Leistungen um Erkrankungen zu behandeln.
Das Interview ist in vielerlei Hinsicht wieder ein Scheingefecht.
Meine früheren Kommentare zu Ausführungen Anke Hassels finden Sie hier, hier und hier.
Sascha Liebermann
15. August 2022
Nachvollziehbarer Vorschlag von Bartsch, an "Bedürftigkeit" orientiert...
Mit Flickwerk wie #Wintergeld und anderen Einmalzahlungen kommen wir nicht weit.
— Susanne Wiest 🌿 (@susannewiest) August 15, 2022
Wir brauchen Bedingungsloses #Grundeinkommen als sichere finanzielle Basis für alle in allen Lebenslagen.
Barrierefrei, unbürokratisch, demokratisch.
Gerecht teilen statt umverteilen: #BGEJetzt❤️ https://t.co/JASd69stYF
..., nicht aber am zuerst am Bedarf, der davon zu unterscheiden ist. Insofern ist der Hinweis von Susanne Wiest ganz treffend, Bedarfe können auch anders gedeckt werden, zumindest der Grundbedarf, und zwar durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Bedarfe, die darüber hinaus gehen, benötigten weiterhin eine Prüfung. Hier meinen manche, dann gäbe es doch keinen Unterschied zwischen der heutigen Lösung und dem BGE. Dabei wird verkannt, dass ein Sozialstaat mit BGE die Bedarfsprüfung auf ein anderes normatives Fundament stellt. Im Zentrum stünde stets die Wahrung oder Unterstützung von Autonomie, nicht, wie heute, die Erwerbsteilnahme bzw. Prüfung auf Nicht-Teilnahme. Während im Falle eines BGEs die Bedürftigkeitsprüfung also dazu dient, die Autonomie angemessen zu unterstützen, steht im heutigen System die Erwerbsteilnahme als Ziel im Zentrum, deswegen muss Erwerbsunfähigkeit auch erst festgestellt werden. Aus dieser Orientierung an Erwerbsteilnahme als Gebot, als Norm, folgt die strukturelle Stigmatisierung der Leistungsbezieher in dem Sinne, dass sie dem Gebot nicht entsprechen. Eine weitere Folge ist die Degradierung aller Leistungen "außerhalb" des Erwerbssystems, denn diese muss man sich dann erst leisten können. Ein BGE würde also mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Denkt man an die letzten Jahre zurück, hätte es sowohl in der Pandemie sofort seine Wirkung entfaltet im Sinne einer verlässlichen Basiseinkommenssicherung als auch angesichts drastisch steigender Energiepreise im kommenden Winter. Ein BGE sichert zwar auch in Krisen ab, reicht jedoch weit darüber hinaus.
Sascha Liebermann
12. Januar 2022
Zielgerichtet, zielgenau - was ist das Ziel?...
https://t.co/4Aw8kkht71@matschnetzer zum #BGE:
— BGE Eisenach 🧢 (@bge_esa) January 12, 2022
Es „schafft..individuelle Freiheiten, hat aber..den..Nachteil, dass es nicht zielgerichtet ist."
Für einen universellen Bedarf ist eine universelle Leistung maximal zielgenau.
Individueller Anspruch auf Mehr bleibt bestehen.
...diese Frage stellt sich angesichts des Beitrages von Herrn Schnetzer. Ein BGE ist "maximal zielgenau", weil es sich an die Person richtet, die weder bedürftig sein muss, noch Leistungen zu erbringen hat. Bedarfe, die darüber hinaus bestehen, können mit anderen Leistungen bedient werden. Der heutige, an Bedürftigkeit ausgerichtete Sozialstaat ist nicht zielgenau, weil er stets Gruppen und Sachverhalte definieren muss, damit Leistungen beansprucht werden können. Weil er damit Hürden definiert, gibt es "verdeckte Armut", damit ist er zielungenau. Ein BGE zieht nicht nur einen festen Boden ein, es stellt auch die Bedarfsprüfung für andere Bedarfe auf eine andere Grundlage.
Sascha Liebermann
1. September 2020
Wird darüber nicht schon lange nachgedacht in der Debatte?
Wer vertritt denn in der BGE-Debatte ernsthaft die Position, dass Mehrbedarfe oberhalb des BGE nicht gedeckt werden sollen? Siehe auch meinen Beitrag hier.Wichtiger Punkt @stefansell : Stromkosten beim ALG II. Übrigens noch so ein Grund, über den Befürworter:innen von BGE-Modellen bzgl. Bedürftigkeit nachdenken sollten.— سيباستيان/SeTh (@EconomicEthics) August 31, 2020
cc #EconTwitter @EconJena @econ4future @AchimTruger @popp5201 @egghat https://t.co/otfOuPM8mu
Sascha Liebermann