...hat das ifo-Institut ausfindig gemacht und eine Inventarliste erstellt. Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung:
"Als Sozialleistungen gelten Dienstleistungen, Geldleistungen, Sachleistungen oder andere Hilfen, die zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit erbracht werden im Sinne der Paragraphen 1 und 11 des Sozialgesetzbuchs I (SGB I). Die Autoren garantieren keine Vollständigkeit der Liste. Experten und Interessierte sind dazu eingeladen, potenzielle Ergänzungen oder Korrekturen mitzuteilen, um die Qualität und Vollständigkeit der Informationen zu verbessern. Die Datenbank ist aufrufbar unter: https://github.com/ifo-institute/sozialleistungen"16. Oktober 2025
23. Januar 2024
"Lohnt sich die Arbeitsaufnahme"...
1. Mit den neuen Zahlen des @ifo_Institut wissen wir jetzt, dass jemand der arbeitet immer mehr hat als jemand der nicht arbeitet.
— Mark Schieritz (@schieritz) January 18, 2024
Die Frage ist nun: "Lohnt" sich die Aufnahme einer Arbeit in einer umfassenden Betrachtung von Kosten und Nutzen? https://t.co/mPefUQa3i2 pic.twitter.com/IfD4Ftjb9v
...Mark Schieritz kommentiert eine jüngst erschienene Studie des ifo-Instituts. Einer der Verfasser kommentiert den Kommentar wiederum, um Missverständnisse auszuräumen:
Hier die Antwort zu Schieritz' Kommentar von Andreas Peichl:
Welche Annahmen liegen den Modellierungen zugrunde - das ist die entscheidende Frage? Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, wie aussagekräftig die Daten sind, wie nah sie also an die handlungsleitenden Überzeugungen von Personen herankommen, denn diese Überzeugungen tragen die Entscheidungen. Da in den Modellierungen in der Regel mit standardisierten Befragungsdaten (zu Präferenzen; siehe Meinungsumfragen) gearbeitet wird, verlässt man sich auf die Auskunft, die jemand auf eine Frage hin geben kann. Befragte müssen ihre Antwort innerhalb einer vorgegebenen Skala oder im Rahmen definierter Antwortmöglichkeiten verorten. Sie können nicht frei antworten, es sind keine Rückfragen bzw. Nachfragen möglich, wie sie für die Datenerhebung in nicht-standardisierten Forschungsgesprächen hilfreich sind. Dieser Mangel an konkreten Antworten beschneidet die Qualität der Daten erheblich, denn nicht-standardisierte Forschungsgespräche fördern zu tage, wie wenige transparent Befragten selbst ihre Beweggründe, wie widersprüchlich ihre Äußerungen sind. Diese Widersprüche lassen sich in ihrer konkreten Gestalt und damit in ihrem aussagekräftigem Gehalt gerade auf der Basis nicht-standardisierter Daten besonders gut bestimmen. Auf diese Weise erlauben sie gehaltvolle Schlussfolgerungen. Bedauerlicherweise wird in Studien zum "Lohnabstand" und der Erwerbsbereitschaft mit solchen Datentypen wenig gearbeitet, entsprechend wird der Stellenwert von Erwerbstätigkeit jenseits von Einkommen und Ausgaben dafür unterschätzt.Im Ergebnis reagieren Menschen unterschiedlich auf Anreize- zB Singles vs. Alleinerziehende, Männer/Frauen, ... -was wir dann in d Analysen auch entsprechend zeigen & diese Heterogenität berücksichtigen. Als Ergebnis sehen wir, für wen sich Arbeit (nach dem Modell) "lohnt" 12/12
— Andreas Peichl (@APeichl) January 18, 2024
Schon vor mehr als zwanzig Jahren haben sich damit Georg Vobruba und Kollegen mit solchen Fragen befasst und gerade die damals geführten Interviews zur "Armutsfalle" sind noch heute aufschlussreich:
„Zur Kritik des Armutsfallentheorems“ (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
„Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform“ (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
„Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern“ (Ronald Gebauer)
„Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems“ (Ronald Gebauer)
Wie vereinfachend mit dem Lohnabstandsgebot in vielen Studien hantiert wird, dazu siehe:
„…da geht das Arbeitsangebot zurück…“
Sascha Liebermann
29. Juli 2022
In der Tat ein blinder Fleck...
https://t.co/h5mZdakQgq
— BGE Eisenach (@bge_esa) July 14, 2022
Vor lauter Anreizen, Motivationen und Verhaltensunterschieden den Elefanten im Raum übersehen.
Der Elefant im Raum ist der Mensch an sich. Ihm gilt das #BGE. Nicht dem, was er damit tut. #Grundeinkommen
...in der Diskussion des ifo-Instituts zum Bedingungslosen Grundeinkommen, die ich gestern kommentiert habe. Zwar konnten Ausführungen von Jürgen Wegge durchaus so gelesen werden, dass ein BGE genau dem entspricht, was den Menschen auszeichnet, nämlich in der Welt wirken zu wollen und diese Bereitschaft alles andere überragt. Wegge verlässt diesen Pfad am Ende der Diskussion allerdings, wie überhaupt in der ganzen Diskussion das Leben jenseits von Erwerbstätigkeit so gut wie nicht zur Sprache kommt. Seine Ausführungen hätten aber durchaus Anlass gegeben sich zu fragen, ob nicht grundsätzlich Existenzsicherung heißen müsste, dass diese immer unverfügbar ist und eine entsprechende Höhe haben muss. Es ist banal, aber dennoch muss man immer wieder darauf hinweisen, dass auch BGE-Befürworter durchaus wissen, dass es finanzierbar sein muss, die Finanzierungsfrage ist aber erheblich komplexer als es Mikrosimulationsstudien suggerieren, denn letztlich ist sie auch eine Frage danach, wie sehr sich die Bürger in einem Gemeinwesen in allen Belangen einbringen, Erwerbstätigkeit ist nur einer davon.
Sascha Liebermann
28. Juli 2022
Diskussion mit ungewöhnlicher Stimme und unerwarteten Schlussfolgerungen - Jürgen Wegge zu Motivation und Erwerbsarbeit
Ronnie Schöb war am Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministerium der Finanzen beteiligt und hatte sich schon früher dazu geäußert, dass ein darin simuliertes BGE vielfach unerwünschte Effekte habe (siehe hier). Seine Einwände waren erwartbar, vor allem bezogen sie sich auf die Folgen für das Arbeitsangebot aufgrund höherer Steuerbelastung (laut Gutachten). Jürgen Schupp ist dem BGE äußerst aufgeschlossen und sieht Chancen darin. Er begleitet für das DIW das Pilotprojekt Grundeinkommen wissenschaftlich und setzt darauf, durch das Projekt belastbare Einsichten zu den etwaigen Auswirkungen zu erhalten. Jürgen Wegges Beiträge waren insofern interessant - besonders zu Beginn -, weil er darlegte, dass der Motivationsbegriff in der Psychologie bzw. Arbeitspsychologie äußerst komplex sei und keineswegs auf einen "Anreiz", nämlich Einkommen, reduziert werden dürfe. Damit hob er einen der Standardeinwände aus den Angeln, der dem BGE entgegengehalten wird.
Forschung zu Arbeitsmotivation, auf die er verwies, zeige, dass "Objekte", "soziale Kontakte", "Ausführung von Tätigkeiten" und Arbeitsbedingungen eine entscheidende Rolle spielen, Geld komme darin nicht vor. Menschen, so Wegge, gehen gern zu Arbeit, wenn die Arbeitsplätze gut gestaltet sind. Das habe Folgen für Innovation, Gesundheit - Autonomie sei hier förderlich. Gerechtigkeitsfragen spielen auch eine Rolle, das führte er aber nicht weiter aus. Am Ende plädierte er dennoch gegen ein BGE, für bessere Löhne und Arbeitsgestaltung, mehr Erwerbsintegration, was aus seinen vorangehenden Ausführungen keineswegs erwartbar war und einigermaßen überraschend kam. Obwohl er über die stigmatisierenden Effekte von Erwerbslosigkeit sprach und die damit verbundenen Ängste, zog er daraus keine weitergehenden Schlüsse. Unbezahlte Arbeit kam überhaupt nicht vor. Er verstieg sich am Ende zur Bemerkung, dass ein BGE dann doch eigentlich überflüssig sei - damit hatte er all die Differenziertheit, die seine Ausführungen zu Beginn enhielten, verloren.Ronnie Schöb fiel vor allem einer Bemerkung wegen auf. Er entwarf das Szenario, dass angesichts der Freizügigkeit in der EU bei Einführung eines BGE eine Zweiklassengesellschaft entstünde, Zuwanderer dann Arbeiten machten, die Deutsche bzw. alle für ein BGE bezugsberechtigten Personen dann nicht mehr machen würden, worin er ein Gerechtigkeitsproblem sah. Zum einen stellt sich die Frage, weshalb es so kommen sollte (für ihn lag das wieder an den geringen Anreizen), zum anderen übersah wer wohl, dass es solche Phänomene in gewisser Hinsicht schon gibt. Dass es einer Regulierung der Bezugsberechtigung bedarf z. B. über eine Mindestaufenthaltszeit, ist klar, für eine solche musste schon in der Vergangenheit für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe gesorgt werden.
Sascha Liebermann
12. Oktober 2021
Deutschland, kein Hochsteuerland
So viel zum Mythos, Deutschland sei ein #Hochsteuerland:
— Marcel Fratzscher (@MFratzscher) October 12, 2021
„die Belastung aus #Einkommensteuer und Sozialabgaben seit 1986 ist deutlich gesunken.“ — dies gilt vor allem auch für Topverdiener.
Schöne Studie unserer Kollegen vom @ifo_Institut.@DIW_Berlin https://t.co/vgXZcBpgyN
Siehe hierzu auch die Grafik auf dem Portal Sozialpolitik aktuell
3. September 2021
"Warnmeldung vor Falschmeldung" - ein Kommentar von Ronald Blaschke zum ifo-Forschungsbericht und zum Stellenwert von Mikrosimulationen
ifo-Forschungsbericht für den Beirat des von Olaf Scholz geführten Bundesministeriums der Finanzen behauptet: BGE nicht finanzierbar. Die Behauptung wird widerlegt, Methoden des Forschungsberichts werden massiv kritisiert. #Grundeinkommen, #BGE, #EBIBGE https://t.co/ZLl3QL3PZg
— NW Grundeinkommen (@NetzwerkBGE) September 3, 2021
In seinem Kommentar stellt Ronald Blaschke berechtigte Fragen an den Bericht aus dem ifo-institut und formuliert wichtige Anmerkungen. Dazu gehören auch solche zu den eingesetzten Methoden. Dass die Autoren selbst die Grenzen ihrer Simulationsrechnung benennen, zeigt zumindest, dass ihnen diese Grenzen klar sein müssen. Wenn sie trotzdem zu Schlussfolgerungen gelangen, die keine Wirklichkeitsaussagen sind, diese aber als solche behandelt werden, kann man nur staunen. Das gehört allerdings zu den Eigenheiten in der vermeintlich empirischen Forschung, die nicht auf Realitäten, sondern auf Simulationen von Realitäten abhebt (siehe auch hier, hier, hier und hier). Es handelt sich also, zugespitzt ausgedrückt, um eine empirielose Empirie, die in der politischen Planung als Hilfsmittel dienen kann, nicht aber für Tatsachenaussagen herhalten sollte.
Siehe unseren Kommentar zur Pressemeldung des BMF hier.
Sascha Liebermann
16. August 2021
ifo-Studie soll Grundlage für die Einschätzung der Studie zur Finanzierbarkeit eines Grundeinkommens sein,...
...die gerade durch die Medien ging. Der Verweis ist in einem Beitrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu finden. Zur entsprechenden ifo-Studie geht es hier.
21. April 2021
ifo-Institut zu Schule und Lernzeiten - treffend kommentiert, ganz abgesehen von methodischen Beschränkungen,...
1/2 Das #ifo-Institut behauptet, dass S*S an einem normalen Schultag 7,3 Std mit schulischen Tätigkeiten verbringen:
— Tobias Schreiner (@Tob_Sch) April 20, 2021
Schulvormittag: 8:00 - 13:00 Uhr = 5 Std
- 30min Pause
- 30min Orga/Lehrerwechsel, etc.
Von den 4 Std. geht dann noch die Zeit ab, in der jemand aus dem ... pic.twitter.com/sDFVxUfzoC
...denn es handelt sich um eine standardisierte Elternbefragung, also eine Einschätzung der Lage, die wiederum auch von Bildungsvorstellungen der Eltern abhängt und den Vorstellungen, die sie von Schule und Unterricht haben. Über diese komplexen Hintergründe erfährt man auf diesem methodischen Weg gar nichts, auch nicht über die Widersprüche in diesen Vorstellungen, was aber wichtig wäre, um zu verstehen, wie Eltern zu ihren Einschätzungen gelangen und was aus ihnen geschlossen werden kann. Davon ganz abgesehen wäre es wichtig zu erfahren, was denn die Kinder für Erfahrungen durch die größere Selbstbestimmung des Lernens machen, die sie in der Schule so nicht machen können. Das ist nicht nur eine Erfahrung, die Kinder aus "privilegierten Elternhäusern" machen. Hieraus ließ sich dann einiges schlussfolgern bezogen darauf, was sich in der Schule ändern müsste, um solche Erfahrungen zu ermöglichen oder zu stärken.
Siehe frühere Kommentare von uns dazu hier.
Sascha Liebermann
1. Februar 2021
"Anreizeffekte" - ein doch recht begrenztes Verständnis von Bildungsprozessen...
"Von einer Versetzungsgarantie riet Wößmann ab. Für die Motivation der Kinder sei es wichtig, dass Test- und Prüfungsverfahren auch im Distanzunterricht weitergeführt würden." Ihr arbeitet doch auch besonders gut, wenn die Kündigung droht, oder? https://t.co/ECK8OsZl37
— Ninia LaGrande (@NiniaLaGrande) January 29, 2021
...siehe frühere Kommentare von unserer Seite zu dem offenbar auch im ifo-Institut verbreiteten Verständnis von Bildungsprozessen hier, hier und hier.
Sascha Liebermann
6. Januar 2021
Nochmals Bildungsforschung: hier differenzierte Anmerkungen zur Studie des ifo-Instituts...
Ich bin keine Bildungsforscherin, aber ich kenne mich ein bisschen mit allgemeinen Gleichgewichten und der Wahl des korrekten Referenzszenarios aus. Und diese Berechnungen zum Verlust von Lebenseinkommen durch weniger Schulmonate, die scheinen mir ein ziemlich ausgewachsenes
— Dr. 700Sachen (@700sachen) January 5, 2021
...aber gleichwohl nur standardisierte Daten, die über Bildungsprozesse in ihrer Konkretion keine Auskunft geben. Um zu verstehen, was im Unterricht bzw. in der Lehre an einer Hochschule vor sich geht, braucht es Unterrichts- und Lehrforschung, in der Interaktionen untersucht werden müssen. Das gilt nicht nur hierfür, sondern auch für Fragen rund um das Bedingungslose Grundeinkommen. Bedauerlicherweise wird auf nicht-standardisierte Forschung viel zu wenig zurückgegriffen.
Sascha Liebermann
5. Januar 2021
Methodische Beschränktheit - es handelt sich bei dieser Studie um einer standardisierte Befragung, also: Selbsteinschätzung...
Anlässlich des Threads @SDullien habe ich mal in die ifo-Studie geschaut.👉https://t.co/8OoPYGPNFq [PDF]
— SeTh (@EconomicEthics) August 5, 2020
Und ganz ehrlich, ich kann's nicht fassen: eine "deutschlandweite Umfrage unter mehr als 1 000 Eltern von Schulkindern" als Basis für Aussagen zur Bildungsqualität?1/7 https://t.co/YLToQoHTzH
...der Eltern, daraus "Bildungsqualität" abzuleiten, ist abenteuerlich. Selbst die Schlussfolgerungen in der Studie, worauf Sebastian Thieme hinweist, sind nicht zwingend. Fallrekonstruktive Bildungsforschung scheint hier ein Fremdwort zu sein, auch strukturelle Bedingungen von Beschulung unter rigider Schulpflicht in Deutschland müssten ob ihrer Auswirkungen (siehe hier) bei Normalbeschulung bedacht werden und was zuhause womöglich sogar durch individuierten Lernrhythmus besser zu erreichen ist. Die Sache ist also anspruchsvoller, als es eine standardisierte Befragung zu ermitteln erlaubt.
Siehe frühere Beiträge dazu hier. Zur Begrenztheit standardisierter Befragungen siehe hier.
Sascha Liebermann
13. Juli 2020
Bedingungsloses Grundeinkommen als Ausschlussinstrument sowie ein beschränktes Verständnis von Subsidiarität...
"Die vierte Leitplanke ist das Subsidiaritätsprinzip. Es besagt, dass jeder Bürger zunächst selbst für seine wirtschaftliche Existenz verantwortlich ist. Erst wenn das scheitert, springt der Sozialstaat ein. Zur Eigenverantwortung gehört, dass die Bürger sich gegen absehbare Risiken absichern. So lässt sich begründen, dass Arbeitnehmer verpflichtet werden, Beiträge an die Sozialversicherungen zu entrichten. Bei Selbständigen und Unternehmern geht man davon aus, dass sie ohne gesetzliche Verpflichtung für Risiken vorsorgen. Den Bürgern steht darüber hinaus das soziale Netz der Grundsicherung zur Verfügung."
Fuest kommt hier auf ein Verständnis des Subsidiaritätsprinzips zu sprechen, das als das vorherrschende bezeichnet werden kann, institutionalisiert im Sozialstaat, keineswegs aber die zwingende Form darstellt. Ich habe mich damit schon vor längerer Zeit befasst, es anders zu deuten (siehe hier). Die entsprechende Passage aus der Enzyklika Quadragesimo Anno, die hierfür von Bedeutung ist, spricht in keiner Form davon, Eigenverantwortung und Erwerbsverpflichtung zu verbinden. Sie kann vielmehr als Betonung des Autonomiegedankens gedeutet werden, der sich grundsätzlich auf die Handlungsfähigkeit des Indivdiuums bezieht. Autonomie muss geschützt und gestärkt werden, das ist ihr Kern. Fuest befindet sich mit seiner Deutung in einem bestimmten Fahrwasser und schert sich um Alternativen nicht. Er fährt fort:
"Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip wird jedoch erwartet, dass die Grundsicherung nur beansprucht, wer keine anderen Reserven hat, beispielsweise eigenes Vermögen. Daraus folgt unter anderem, dass die populäre Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens abzulehnen ist. In Deutschland und den meisten europäischen Ländern gibt es bereits ein Grundeinkommen, das vor Armut durch Erwerbslosigkeit schützt. Es ist aber nicht bedingungs los, steht also nur denen zur Verfügung, die es brauchen, weil eigenes Einkommen oder Vermögen fehlt. Das entspricht dem Subsidiaritätsprinzip."
Sicher, wer es wie Fuest auslegt, muss ein BGE ablehnen, aus dem Subsidiaritätsgebot selbst folgt das keineswegs. Insofern also nichts Neues für die Debatte. Fuest analysiert hier folglich nicht, er bezieht einfach seiner Wertbindung folgend Stellung. Das ist sein gutes Recht, trägt zur Analyse aber nichts bei, hält nur alte Voreingenommenheiten aufrecht. Zugleich aber verdeckt er etwas, das allzuoft in seiner Konsequenz nicht beachtet wird, was aufgrund von Fuests Expertise überraschen kann: Es fehlt jede Bezugnahme auf das geltende Verständnis dahingehend, dass das Existenzminimum gesichert sein muss und der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer genau das abzusichern hilft - ganz abgesehen davon, über welches Vermögen jemand verfügt. Fuest müsste hier doch eigentlich ins Straucheln geraten mit seiner vermeintlich konsequenten Herleitung - damit ist er nicht allein.
Fehlt im Grunde nur noch, dass ein BGE eine Stilllegungs- und Stillhalteprämie ist:
"Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde den Staat finanziell überfordern. Um den rund 80 Millionen Einwohnern in Deutschland ein bedingungsloses Grundeinkommen von beispielsweise
800 Euro im Monat zu zahlen, müsste man im Jahr 768 Milliarden Euro aufbringen. Das gesamte Steueraufkommen in Deutschland betrug im Jahr 2019 799 Milliarden Euro. Darüber hinaus würde das bedingungslose Grundeinkommen einen Teil der Bevölkerung aus dem Erwerbsleben ausschließen. Das hätte höchst negative ökonomische und soziale Folgen."
Fuest spricht von Brutto-, nicht von Nettokosten, das kann einen schon einmal erstaunen, denn letztere sind entscheidend. Außerdem ist nicht das Steueraufkommen alleine von Bedeutung, es müssen ebenso die Sozialversicherungen beachtet werden und darüber hinaus die Grundfreibeträge, die darin gar nicht auftauchen. Letztlich hängt die Finanzierungsfrage am sogenannten Volkseinkommen. Weshalb, das ist beinahe noch die interessantere Frage, würde ein BGE einen "Teil der Bevölkerung aus dem Erwerbsleben ausschließen"? Wir können mutmaßen, dass ein BGE wohl die Politik aus der Verantwortung entlasse, sich um das Entstehen von Arbeitsplätzen zu kümmern usw. usf. Die Frage ist, wer entscheidet darüber, was in einem Land geschieht? Können sich die Bürger, wenn sie etwas nicht wollen, dagegen nicht wehren gemäß der Verfahren und Wege, die wir dafür haben?
Siehe meine früheren Beiträge zu Ausführungen Fuests im Zusammenhang mit einem BGE hier.
Sascha Liebermann
4. Oktober 2018
"CESifo Forum 03/2018 (Autumn): Unconditional Basic Income"...
28. September 2018
"Globalisierung und technologischer Wandel führen nicht einfach so zu sinkenden Löhnen und sozialer Ungleichheit"...
"Ein Versuch, die Einkommensungleichheit alleine durch Qualifizierungsmaßnahmen zu verringern, reicht nicht aus. Um den Rückgang der Lohnquote umzukehren, bedarf es vielmehr eines institutionellen Rahmens, der die Verhandlungsmacht der Arbeit stärker mit der Verhandlungsmacht des Kapitals in Einklang bringt. Unsere Ergebnisse deuten an, dass es möglicherweise nicht ausreicht, den gewerkschaftlichen Organisationsgrad zu erhöhen, um solche gleichen Ausgangsbedingungen zu erreichen. Vielmehr bedarf es eines Policy-Mixes, der darauf abzielt, die institutionelle Macht der Gewerkschaften durch eine höhere Tarifdeckung sowie möglicherweise durch eine bessere Tarifkoordination zu stärken und die strukturelle Macht der Arbeit durch die Verbesserung der Sicherungsnetze der Arbeitnehmer zu erhöhen."
Welche Schlüsse könnten daraus gezogen werden? Wer im alten Modell denkt, demzufolge vor allem "Arbeitnehmer" geschützt werden müssen, kann so argumentieren, wie es die Studie tut und wie es jeden Gewerkschafter erfreuen wird. Wie ist es aber mit denen, die keine Arbeitnehmer sind, die anderes zu tun haben, z. B. für die Familie da sein wollen? Die haben von einer Ausweitung der Tarifdeckung nichts außer womöglich eine bessere Einkommenssituation. Erreicht würde das aber um den Preis, das Erwerbsgebot - und damit die normative Degradierung nicht erwerbsförmiger Tätigkeiten - unangetastet zu lassen. Wer die Verhandlungsmacht stärken und zugleich das Individuum in Gemeinschaft fördern will, kommt an einem BGE nicht vorbei. Denn nur es öffnet das breite Tätigkeitsfeld jenseits der Erwerbsarbeit, erst es egalisiert das Leistungsethos auf alle Formen. Gerade weil es in Absehung von Erwerbstätigkeit und -bereitschaft verfügbar sein soll, stärkt es das Individuum in seiner Position, auch als Arbeitnehmer. Ein BGE und Gewerkschaften schließen sich gar nicht aus, die Gewerkschaften müssten damit aber ihr Selbstverständnis ändern. Diesen Schritt will Schreiner offenbar nicht gehen, stattdessen in alte Sphären zurück. Ganz wie das ifo-Institut.
Sascha Liebermann
13. September 2018
"...da geht das Arbeitsangebot zurück..."
"Das vorgeschlagene Bürgergeldkonzept führt nicht zu einer Entlastung des Arbeitsmarkts. Durch das Grundeinkommen, das alle (erwachsenen) Staatsbürger unabhängig von etwaigen Erwerbseinkünften erhalten, wird die Option, nicht bzw. weniger zu arbeiten, attraktiver als im geltenden Steuersystem. Personen, die derzeit ein niedriges Einkommen erzielen, können im Althaus-Konzept weniger oder nicht mehr arbeiten, ohne dabei deutlich Einkommenseinbußen hinnehmen zu müssen." ("Beschäftigungs- und Finanzwirkungen des Althauskonzepts" (2007) von Clemens Fuest, Andreas Peichl und Thilo Schaefer, S. 40)
Auffällig bei diesen Studien ist stets, dass im Indikativ geschlussfolgert wird, obwohl die Simulation mit Annahmen arbeitet, von denen niemand weiß, ob sie in Zukunft gelten werden. Im Grunde müsste hier also immer im Konjunktiv geschlussfolgert werden. Das kann man für eine Kleinigkeit halten, da doch jeder weiß, dass es sich nur um ein Simulationsmodell handelt. Es wird dann aber doch in entsprechenden Diskussionen so getan, als spiegele die Simulation tatsächliche Ereignisse in der Zukunft wieder. Das kann sie aber gar nicht. Simulationen sind keine empirische Forschung, auch wenn diejenigen, die diese Modelle nutzen, das Gegenteil behaupten. Simulationsmodelle sind ein Zugeständnis der Forschung an die politische Planung, um vermeintliche Sicherheit über die Folgen von Entscheidungen zu gewinnen, eine Sicherheit, die trügerisch ist. Letzlich wird also nur die Vergangenheit in die Zukunft verlängert unter Berücksichtigung einer vermeintlichen, nicht tatsächlichen Veränderung.
Entscheidend sind für solche Simulationen die Annahmen:
1) Im zitierten Fall wird von einem direkten Zusammenhang zwischen Grundeinkommen und Arbeitsbereitschaft ausgegangen. Ist ein gewisses Einkommen sicher gegeben, sinke die Arbeitsbereitschaft. Das gelte besonders dort, wo niedrige Einkommen erzielt werden. Diesen Zusammenhang kann man nur herstellen, wenn man behauptet, Arbeitsbereitschaft hänge direkt vom Einkommen ab bzw. dem Streben nach Einkommen. Dass dies nicht so ist, darauf haben wir in unserem Blog schon öfter hingewiesen, direkt dazu besonders interessant sind diese Studien:
Zur Kritik des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer und Hanna Petschauer)
Die Arbeitslosigkeitsfalle vor und nach der Hartz-Reform (Georg Vobruba und Sonja Fehr)
Fordern statt Fördern? – Nein! Wege aus Arbeitslosigkeit und Armut erleichtern (Ronald Gebauer)
Arbeit gegen Armut. Grundlagen, historische Genese und empirische Überprüfung des Armutsfallentheorems (Ronald Gebauer)
Sie zeigen, wie sehr dieses "Anreizdenken" von empirisch nicht gedeckten Annahmen ausgeht und dennoch weiter als harte Wirklichkeit betrachtet wird. Würde eine andere Annahme getroffen, dass nämlich Arbeitsbereitschaft auf habituellen Neigungen und Motivierungen beruhe und in keiner direkten Relation zu Einkommserzielung steht, würde man zu einem anderen Ergebnis gelangen.
2) Die einseitige Bewertung von Folgen ist für solche Simulationen ebenso bedeutend. Die hier zitierte Studie konstatiert vermeintliche Effekte auf das Arbeitsangebot. Sie sagt aber nichts darüber, weshalb das ausschließlich negativ wäre und vor allem wird nicht berücksichtigt, was der Zugewinn an Freiräumen, der die Chance erhöht, das für einen Passende zu finden, zugleich ein Zugewinn an Verhandlungsmacht gegenüber einem Arbeitgeber mit sich brächte. Hier sind also verschiedene Effekte denkbar, die trotz Reduzierung des Arbeitsangebots positive Auswirkungen auf die Arbeitsleistung insgesamt haben könnte. Wer einen Beruf ausübt, der zu ihm passt, und das noch unter Arbeitsbedingungen tut, die seine Motivierung unterstützten, leistet mehr und anders. Da dies als allgemeiner Effekt eines Grundeinkommens (je nach Ausgestaltung) betrachtet werden muss, hätte es ebenso allgemeine Auswirkungen auf die Leistungserstellung. Das wiederum hätte Auswirkungen auf die Einnahmeseite des Staates. Darüber hinaus kann die Entscheidung dafür, das Arbeitsangebot zu reduzieren oder zurückzuziehen für den Einzelnen eben die angemessene Entscheidung sein. Würde er sie nicht treffen können, weil unbedingte Arbeitsbereitschaft erwartet würde, so wie heute, hat dies eben auch Folgen für die Leistungsfähigkeit. Das wird in der Studie nicht einmal erwähnt.
Interessant ist, dass die Argumentation in der Studie auf ähnlichen Annahmen beruht, wie sie in gewerkschaftsnahen Kreisen genutzt werden (siehe "Brüder im Geiste" sowie hier und hier). Das war auf der Fair-Finance-Week eben auch der Fall.
Da sich die Autoren der oben genannten Studie an einer Stelle für ihre Erläuterungen auf die Negative Income Tax-Experimente in den USA Anfang der 1970er beziehen, sei dazu auf den Artikel von Karl Widerquist hingewiesen, der sich mit der Rezeption der Ergebnisse dieser Experimente ausführlich befasst hat. Auf Studien berufen sich Autoren aus unterschiedlichen Gründen und mit unterschiedlichen Motiven. Das macht Widerquist in seinem Beitrag deutlich.
Sascha Liebermann
9. Dezember 2016
Clemens Fuest zum Grundeinkommen...
Update 12.7.2020: Da das Interiew auf der Website des ifo-Instituts nicht mehr zugänglich ist, hier der Link zur entsprechenden Seite bei Die Zeit.
4. Dezember 2014
Es wäre angebrachter, darüber zu debattieren, was für eine Gesellschaft wir sein wollen, …
Thomas Loer