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2. November 2022

"Ein Grundeinkommen kann unser Sozialsystem höchstens ergänzen"...

...ein Interview - unter einem Titel, der im Text nicht auftaucht - mit der Sozialwissenschaftlerin Anke Hassel im enorm magazin, das wieder einmal zeigt, wie sehr Werturteile die Auseinandersetzung - hier mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen - leiten können. Das beginnt schon in der zu Beginn angestellten Kostenrechnung:

"[Hassel]Bleibt unser Sozialsystem neben einem BGE erhalten, müsste sich das Budget verdoppeln. Die 1.161,5 Milliarden Euro umfassen aber schon 32,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Also müsste extrem viel Geld umverteilt werden, heißt: hohe Steuern auf Einkommen, Vermögen, Immobilien, Wertpapiere und so weiter. Menschen mit mittleren bis hohen Gehältern würden das BGE für alle finanzieren und hätten selbst kaum oder nichts davon."

Sie antwortet hier auf die Frage nach der Finanzierung, nachdem die Interviewerin darauf hingewiesen hatte, dass es BGE-Konzepte gebe, die eine Beibehaltung der Sozialversicherungen vorsehen. Zurecht merkt Hassel an, wozu das führen würde für die Finanzierung und übergeht doch zugleich eine Korrektur, die sie hätte anbringen können. Die vollständige Beibehaltung bedarfsgeprüfter Leistungen wäre nicht einmal begründbar, wenn doch mit einem BGE eine dauerhaft bereitgestellte Absicherung (als Sockel) eingeführt werden würde. Je nach Kaufkraft, die das BGE hätte, wäre der Regelsatz in der Grundsicherung und manches darüber hinaus in der heutigen Form gar nicht notwendig. Welche Leistungen das beträfe, könnte ein Blick in die Sozialgesetzbücher zutage fördern. Bedenkt man noch, dass ein BGE als Individualleistung, so ist es ja gedacht, in Haushalten die Einkommenssituation erheblich verbesserte, stellte sich die Frage, ob je nach Haushaltsgröße Leistungen, die heute nötig sind, nicht mehr beantragt werden müssten (z. B. Wohngeld). Differenzierungen dieser Art sind wichtig in der Diskussion und werden hier unterlassen. 

Weshalb erwähnt Hassel den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer nicht, denn dieser Betrag würde in das BGE eingehen und nicht zusätzlich bereitgestellt? Er ist ja heute schon gesichert für diejenigen, die Erwerbseinkommen erzielen, und zwar als Besteuerungsvorbehalt. Wer ein BGE einführen will, muss also nur Verteilungswege und -modi verändern. Der Grundfreibetrag wird ausgezahlt und als Freibetrag abgeschafft, das betrifft dann den größten Teil der Personen. Für die Finanzierung sind darüber hinaus nicht die Bruttokosten relevant, sondern die Nettoaufwendungen (siehe auch hier und hier). Dass Einnahmen mittels Steuern abgeschöpft werden müssen, um sie bereitzustellen, ist klar, doch weshalb sollte das einen höheren Umverteilungsaufwand darstellen als heute? Ob es gewollt ist von den Bürgern, das ist die entscheidende Frage. 

Die Bemerkung am Ende, dass "Menschen mit mittleren bis höheren Gehältern" davon nichts hätten, überrascht doch. Zum einen ist die normative Basis eines BGE eine andere als im Falle bestehender Leistungen, damit würde für alle die Anerkennung der Person um ihrer selbst willen durch und für das Gemeinwesen erfahrbar. Sie ist zwar schon im (Staats-)Bürgerstatus enthalten, findet aber in der Einkommenssicherung keinen vorbehaltlosen Ausdruck. Zum anderen entfaltet das auf Bedürftigkeitsprüfung und Erwerbszentrierung basierende Sozialsystem auch auf diejenigen eine normative Wirkung, die nicht unmittelbar Leistungen beziehen, das gilt z. B. für "unbezahlte Arbeit". Mit einem BGE wehte im Gemeinwesen ein anderer Wind als heute.

Die Interviewerin fragt nach:

"Vertreter:innen neoliberaler BGE-Modelle wollen soziale Leistungen deswegen an anderer Stelle abbauen.

[Hassel] Ja, und das würde die bestehenden Machtverhältnisse in unserer Gesellschaft zementieren. Menschen, die arm sind, bleiben arm und Menschen, die von Armut bedroht sind, könnten abrutschen.

Alleinstehende Sozialhilfeempfänger:innen bekommen aktuell 449 Euro, plus Wohngeld, Heizkosten et cetera – insgesamt ungefähr so viel wie ein Grundeinkommen. Sie würden mit einem BGE also genauso dastehen wie bisher. Menschen, die nicht zu den ärmsten gehören, aber dennoch auf Sozialleistungen und Sicherungssysteme angewiesen sind, würden schlechter dastehen. Denn sie müssten sich plötzlich selbst vor sozialen Risiken schützen…"

Mit dem Adjektiv "neoliberal" lassen sich schnell Überlegungen in die Ecke stellen, um sie abzutun. Dass es jedoch nicht sinnvoll ist, Leistungen beizubehalten, die ein BGE ebenfalls erbringen kann, hat mit "Abbau" nichts zu tun, mit Substituierung viel. Wer allerdings das Attribut "neoliberal" zum Abkanzeln eines Vorschlags nutzen will, ist für eine Diskussion offenbar nicht offen. Ob Menschen "arm bleiben", hängt doch an der Höhe des BGE, nicht am BGE als solchem. Die Betragshöhe von Leistungen aber ist nur eine Seite, die andere, wie die Leistungen bereitgestellt werden, das erwähnt Hassel mit keiner Silbe. Verdeckte Armut und Stigmatisierung sind Auswirkungen bedarfsgeprüfter Leistungen, nicht eines BGE. "Sozialhilfeempfänger" stünden eben nicht "genauso" da wie bisher, wenn sie sich keiner Bedürftigkeitsprüfung mehr unterziehen müssten für den Sockelbetrag und die Bedarfsprüfungen für Leistungen oberhalb des Sockelbetrags auf einem gänzlich anderen normativen Fundament stünden. Überraschend ist, dass sie das als Sozialwissenschaftlerin nicht sieht, als ob sie nicht um die Wirkung von Normen wisse, um die geht es hier aber. 

Die nächste Sorge oder Befürchtung, die immer wieder als Einwand gegen ein BGE zu hören ist, ist eine, die immer gilt, auch heute:

"Würde man das alles durch eine allgemeine Steuer ersetzen, wie es in vielen BGE-Modellen vorgesehen ist, kann der Staat damit finanzieren, was er möchte. Was, wenn die nächste Bundesregierung eine andere politische Linie verfolgt und das BGE plötzlich kürzt? Oder nur noch private Krankenversicherungen möchte?

Wenn nun Steuermittel für ein BGE ausgegeben würden, befürchte ich, dass an anderen sozialen Dienstleistungen gespart würde, etwa in der Bildung. Dabei sind wir dort massiv unterausgestattet, genauso in der Gesundheitsvorsorge und psychologischen Betreuung. Natürlich hat unser Sozialstaat Fehler. Er ist bürokratisch, an bestimmten Stellen ungerecht. Aber ich würde ihn immer eher verbessern, als ihn abzuschaffen."

Sicher ist es möglich, dass eine Bundesregierung - mit Zustimmung des Parlaments - Leistungen zu kürzen anstrebt, dann sind die Bürger per öffentlicher Willensbildung gefordert, sich dagegenzustemmen, wenn sie das nicht wollen. Wenn es sie nicht kümmert, wird es zur Kürzung kommen. Hat Frau Hassel hier vergessen, dass die Rentenformel ebenfalls zum Spielball politischer Entscheidungen werden kann und dass "Hartz IV" nicht einfach so über die Bürger hereingebrochen ist?

Weiter heißt es:

"Das Argument, jeder Mensch bräuchte ein Grundeinkommen, weil es bald kaum noch Jobs geben wird, halte ich für völlig aus der Luft gegriffen. Natürlich sind bestimmte Berufsfelder automatisierbar und könnten um einige Prozentpunkte schrumpfen. Es gibt aber keine empirischen Belege dafür, dass massenhaft Arbeitsplätze einfach verschwinden werden. Berufe verändern sich, Menschen lassen sich umschulen. Und wenn Jobs wegfallen, entstehen neue durch die Digitalisierung, wie wir es im E-Commerce, in der Logistik und in den sozialen Medien beobachten konnten. Wir leben in einer schnell alternden Gesellschaft. Die Branchen der Zukunft, die wir jetzt ausbauen müssen, sind deshalb: Pflege, Gesundheit und Bildung."

Hier spricht sie zurecht einen wunden Punkt der Debatte an, die Verknüpfung von BGE und etwaigen Folgen der Digitalisierung. Zwar wäre es durchaus so, dass ein BGE für den Fall, dass eine solche Entwicklung eintreffen sollte, eine gute Absicherung böte, doch ist die Frage der Einführung unabhängig von der Entwicklung des Arbeitsmarktes, selbst wenn es Fachkräftemangel gibt (siehe hier). Hassel verfällt dann in die ebenso ungewisse und nur beschworene Aussicht, es werde alles nicht so gravierend, in anderen Bereichen bestehe großer Bedarf. Wir wissen nicht, welche Automatisierungspotentiale schlummern, die aufgrund der Fixierung auf Erwerbstätigkeit nicht gehoben werden, wie wir nicht wissen, in welchen Bereichen tatsächlich entsprechende Arbeitsplätze gefragt sein werden - für Berufe muss man auch geeignet sein, Umschulungen reichen dafür nicht aus, es muss ein Interesse an und eine Neigung zu einem Beruf bestehen.

Abschließend sei noch diese Passage kommentiert:

"Es ist nachweislich besser, wenn ältere Menschen so lange wie möglich zu Hause wohnen bleiben und dort von Angehörigen oder einem Pflegedienst betreut werden. In einer Pflegeeinrichtung wären die Kosten höher und die Senioren unglücklicher. Was privat und von Pflegediensten geleistet wird, ist sehr wertvoll für Staat und Gesellschaft. Daher sollten wir uns fragen: Wie können wir pflegende Angehörige besser unterstützen? Vielleicht mit Geldern, die sonst an Pflegedienste gegangen wären. Allerdings sollten wir nicht in ein System kommen, wo Familienangehörige Arbeiten wie diese nur noch gegen Geld übernehmen."

Rätselhaft ist es, wie Frau Hassel die Passage beschließt. Ja, es ist bekannt, dass häusliche Pflege viele Vorzüge hat, ohnehin werden fast drei Viertel der Pflegebedürftigen privat versorgt. Doch was hat das damit zu tun, dass ein BGE dazu führen könnte, Pflege nur noch gegen Bezahlung zu übernehmen? Ein BGE ist keine Bezahlung, aber eine Ermöglichungspauschale. Man könnte eben pflegen, wenn man das wollte, weil ein BGE schon zur Verfügung stünde, auch für den Pflegebedürftigen. Das würde manches erleichtern, ohne damit behaupten zu wollen, es bedürfe keiner weiteren Leistungen um Erkrankungen zu behandeln.

Das Interview ist in vielerlei Hinsicht wieder ein Scheingefecht.

Meine früheren Kommentare zu Ausführungen Anke Hassels finden Sie hier, hier und hier.

Sascha Liebermann

1. November 2022

Ein Missverständnis oder eine Verdrehung?...

...Wie kommt Anke Hassel zu dieser Schlussfolgerung, wenn doch ein BGE gerade keine Bezahlung darstellt? Das muss doch sofort auffallen, dass es darum eben nicht geht, Sorgetätigkeiten, die heute "unbezahlt" erbracht werden, mit einem BGE zu "bezahlen"?

Sascha Liebermann 

29. Mai 2020

"Positive as negative outcomes depend on those who decide and must carry the consequences"



Das war eine Entgegnung auf eine Anmerkung von Anke Hassel zum Bedingungslosen Grundeinkommen, die sich dazu schon öfter geäußert hat.

Sascha Liebermann

24. April 2019

Anke Hassel für Feldexperimente zum BGE!?

Den Eindruck erweckt zumindest eine Twitter-Nachricht von ihr, die dafür plädiert, dem BGE mit Feldexperimenten auf den Grund zu gehen.

An der Kurzdiskussion zum Tweet mit Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft wird auch das methodische Selbstverständnis deutlich, auf deren Basis Für und Wider betrachtet von beiden betrachtet werden. "Evidence-based policy making" wie Anke Hassel das nennt, kennt nur standardisierte Datentypen (sogenannte "quantitative Forschung") und deren ebenso standardisierte Auswertungen. Dabei gibt es andere methodische Traditionen aus der fallrekonstruktiven Forschung, die hier zu rate gezogen werden könnten und die keine durch ein Feldexperimente geschaffene artifizielle Konstellation benötigte. Denn Feldexperimente können gerade nicht leisten, was offenbar beide davon immer noch erhoffen, siehe hier.

Siehe Kommentare von uns zu früheren Beiträgen Anke Hassels zum BGE hier.

Sascha Liebermann

13. November 2018

"Neue Zeitsouveränität: Ist ein Grundeinkommen die richtige Antwort?" - SPD Debattencamp


Siehe unsere Kommentare zu Ausführungen zum BGE von Lars Klingbeil und  Anke Hassel

16. Mai 2018

Nürnberger Gespräche: Bedingungsloses Grundeinkommen im Widerstreit


Aus der Ankündigung: "1000 Euro im Monat – einfach so und für jeden. Eine linke Spinnerei oder notwendig angesichts des digitalen Wandels? Diese Frage diskutierten im Rahmen der Nürnberger Gespräche am 7. Mai 2018 Heinrich Alt (ehemaliges Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit), Ronald Blaschke (Mitgründer des Netzwerks Grundeinkommen und Herausgeber mehrerer Bücher zum Thema), Prof. Anke Hassel (Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung) und Georg Schürmann (Geschäftsleiter der Triodos Bank N.V. Deutschland). Nach einer Einführung von Prof. Joachim Möller (IAB) moderierte Gerhard Schröder (Deutschlandradio) die Diskussion. Nürnbergs Stadtkämmerer Harald Riedel hielt das Schlusswort".

"Selbst 1-Euro-Jobber" fühlen sich besser als Erwerbslose" - das habe das IAB in vielen Studien herausgefunden, so Joachim Möller in seinen einleitenden Worten. Er führt diese Befunde offenbar an, um zu zeigen, wie wichtig Erwerbstätigkeit ist. Eine Analyse, die allerdings bei diesem Befund stehenbleibt und nicht nach den Gründen dafür fragt, weshalb das so ist, ist eine verkürzte Analyse. Wo könnte eine Erklärung zu finden sein? Dazu muss man sich vor Augen führen, dass Erwerbstätigkeit nicht einfach nur ein Betätigungsfeld unter anderen ist in unserem Gemeinwesen, sondern eines, das normativ aufgeladen ist. Es gilt das Erwerbsgebot, Erwerbstätigkeit als ethisch hochstehender Beitrag zum Gemeinwohl. Alle sozialstaatlichen Sicherungsleistungen werden vor dem Hintergrund dieses Gebots gewährt. Wer von ihnen abhängig wird, weil er kein anderes Einkommen hat, fällt also in einen normativ unerwünschten Zustand zurück. Daher die Stigmatisierung und der Wunsch, aus dem illegitimen Zustand herauszukommen (siehe auch hier, hier und hier).

Im Verweis auf die BGE-Diskussion und die Frage nach der Zukunft der Arbeit verweist Möller auf die Beschäftigungszahlen, die enorm gestiegen seien. Das folgende Schaubild klärt dieses "enorme" Wachstum auf. Man beachte die Arbeitszeit je Erwerbstätigen:





Dieses Schaubild zeigt, welche Leistungen dabei alle nicht berücksichtigt werden. Eine ausführliche Betrachtung finden Sie hier, Kommentar von mir hier und hier.
























Frühere Kommentare zu Joachim Möller finden Sie hier, zu Anke Hassel hier.

Sascha Liebermann

7. März 2018

"Bedingungsloses Grundeinkommen – Nonsens oder Notwendigkeit?"...

...eine Diskussionsveranstaltung zum Bedingungslosen Grundeinkommen, Veranstalter ist das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg, wo auch die Veranstaltung am 17. Mai stattfindet. Diskutanten sind:

„„Diskutanten
Heinrich Alt, Ehemaliges Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit
Ronald Blaschke, Mitgründer des Netzwerks Grundeinkommen und Herausgeber mehrerer Bücher zum Thema
Prof. Dr. Anke Hassel, Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung
Georg Schürmann, Geschäftsleiter der Triodos Bank N.V. Deutschland

Programmfaltblatt

Siehe unsere Kommentare zu Ausführungen von Anke Hassel hier, hier und hier.

 


18. Januar 2018

"Opium für das Volk" - Diagnose als Symptom...

...eine schöne Fortsetzung der Tradition entmündigender Argumentation findet sich im jüngsten Beitrag von Anke Hassel im IPG Journal. Sie setzt damit ihre Überlegungen aus "Süßes Gift" (siehe hier und hier) fort bzw. wiederholt dieselben. Mit Thomas Sattelberger könnte sie sich zusammentun.

Im Beitrag von Frau Hassel wird Bezug genommen auf die Experimente mit der Negativen Einkommensteuer in den USA in den 1970er Jahren, siehe dazu hier. Zur Auswertung von Daten des Mincomeexperiments in Dauphin durch Evelyn L. Forget, siehe hier. Zur vermeintlichen Integration von Migranten durch Erwerbstätigkeit, siehe hier.

Sascha Liebermann

2. Januar 2018

"Streitgespräch: Soziale Investitionen versus bedingungsloses Grundeinkommen" - Yannick Vanderborght und Anke Hassel...



... sowie Bruno Palier (SciencesPo) diskutierten auf Einladung der Hans-Böckler-Stiftung. Anke Hassels frühere Äußerungen zum Bedingungslosen Grundeinkommen hatten wir kommentiert, siehe hier und hier. Siehe dazu auch das Gespräch mit Anke Hassel über "(Un)sichere Arbeit" bei Grautöne.

9. November 2017

"Wer wissen will, ob und wie ein Grundeinkommen die Gesellschaft verändert, der muss es einführen"...

...schreibt Georg Vobruba, Professor em. für Soziologie an der Universität Leipzig, in einem Beitrag für den Standard aus Wien, in dem er sich mit der Grundeinkommensdiskussin auch von seiten der Befürworter beschäftigt. Er schreibt:

"I.Sollte es ein Grundeinkommen geben? Das Thema eignet sich gut, um grundlegende Fragen zu erörtern: Fragen der Menschenwürde, nach Anerkennung und gesellschaftlicher Integration, nach dem Sinn von Arbeit, nach der angemessenen Dimensionierung von Politik. Die Einführung eines Grundeinkommens beantwortet all diese Fragen keineswegs überzeugend. Aber die Forderung nach einem Grundeinkommen wirkt als gesellschaftspolitischer Lackmustest: Man erfährt viel über jene, die sich dazu zu Wort melden. Die Verwirklichung der Grundeinkommensidee aber bleibt in weiter Ferne. Woran liegt das? Die Diskussion befasst sich viel zu wenig mit Strategiefragen. Dieses Defizit hat die Grundeinkommensidee in eine Utopiefalle geführt."

Weshalb sind die Antworten des Grundeinkommens - welches meint er? - nicht überzeugend? Das hätte man doch gerne näher gewusst, denn gerade auf die von ihm angeführten Aspekte der Menschenwürde, der Anerkennung und "gesellschaftlicher Integration" wirft zumindest ein Bedingungsloses Grundeinkommen ein interessantes Licht. Die Anerkennung der Person um ihrer selbst willen und um des Gemeinwesens willen würde sich darin in einer Weise zum Ausdruck bringen, wie sie heute nur in den Grundrechten des Grundgesetzes deutlich wird. Vobruba hat vollkommen recht, wenn er die Diskussion als Lackmustest bezeichnet, denn keine andere Diskussion wirft so grundsätzliche Fragen auf und bietet zugleich einen weitreichenden Vorschlag dazu, wie sie beantwortet werden könnten. Dennoch sieht er die Diskussion in der "Utopiefalle". Hier würde man ebenfalls gerne genauer wissen, worauf er sich bezieht, denn in der jüngeren Diskussion seit etwa 2004 ging es von Anfang an auch darum, wie ein Einführung zu bewerkstelligen wäre. Die Diskussion verband und verbindet seitdem grundsätzliche Fragen mit pragmatischen. Dass es dabei zu überhöhten Erwartungen an das BGE kommt, dass wundersame Veränderungen des Zusammenlebens erhofft werden - das kommt ebenfalls vor, ist aber nicht "die" Diskussion. Gleichwohl sollte nicht unterschätzt werden, wie sehr ein BGE genau der heutigen Lebensführung entspricht, die schon durch die schwergewichtige Frage, was der Einzelne mit seinem Leben anfangen soll, bestimmt wird. Das darauf mögliche Antworten durch den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit engeführt werden, sollte nicht übersehen lassen, dass die darunterliegende Frage die entscheidende ist.

Was schreibt er noch?

"II.Bedingungsloses Grundeinkommen für alle ist kaum denkbar. Ich ziehe es darum vor, von einem "garantierten Grundeinkommen" zu sprechen."

Weshalb ist es nicht denkbar? Meint er vielleicht, es ist nicht durchsetzbar oder kann gegenwärtig keine Mehrheit finden? Das wäre aber etwas anderes und in der Tat richtig, denn eine Mehrheit gibt es bislang dafür nicht. Aber was folgt daraus? Aufhören? Vobruba bevorzugt die Bezeichnung "garantiertes" Grundeinkommen, die aber keineswegs klarer ist als die Rede vom "bedingungslosen" Grundeinkommen, zumal sich das Attribut "bedingungslos" in der Diskussion auf etwas sehr Bestimmtes bezieht: die Leistungsbedingungen, die erfüllt werden müssen, um heutige Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

"Tatsächlich lenkt die Bezeichnung "bedingungslos" von unangenehmen Fragen ab. Zwei Einschränkungen der "Bedingungslosigkeit" sind unvermeidbar. 1. Der Kreis der Berechtigten ist immer räumlich begrenzt. Die Forderung "Grundeinkommen für alle" löst das Problem nicht, sondern verdeckt es. Ja, Ausschlüsse zu formulieren ist unangenehm. Aber ein Weltgrundeinkommen zu fordern ist eine billige Ausflucht."

Allerdings ist der Kreis der Berechtigten einzuschränken, und zwar aus verschiedenen Gründen. Die Idee selbst ist zwar eine universalistische, ihre Realisierung aber immer von einem konkreten Gemeinwesen abhängig. Ein konkretes Gemeinwesen aber kann nur etwas einführen, über das es die Hoheit hat, also kann es das BGE nur in seinem Herrschaftsbereich (Rechtsgemeinschaft) einführen, nur dazu wäre es legitimiert. Über andere zu bestimmen, die außerhalb leben, steht ihm nicht zu. Das ist aber kalter Kaffee und in der Diskussion keinesweg strittig, nimmt man einen kleinen Kreis an Befürwortern aus, der ein globales Grundeinkommen fordert, ohne zu beantworten, wer konkret für wen mit welcher Legitimation diese Forderung stellt (siehe hier und hier). Wie Vobruba hatte kürzlich schon Ferdinand Knauß in der Wirtschaftswoche behauptet, vor dieser Frage drücke sich die Diskussion. Diese Diskussion wird aber ebenso seit 2004 geführt und ist gar nichts Neues, das erst zu erreichen wäre.

Vobruba entdeckt noch eine zweite Begrenzung der Bedingungslosigkeit.

"2. Ab welchem Alter soll man zum Bezug des garantierten Grundeinkommens berechtigt sein? Niemand kann sagen, welchen Einfluss ein Grundeinkommen im jugendlichen Alter auf die gesamte Biografie hätte. Immerhin ist denkbar, dass es die Ausbildungs- und Arbeitsorientierung stört. Dazu kommt, dass dieser Einfluss nicht erst mit dem Zeitpunkt der Auszahlung entsteht, sondern schon durch die Aussicht darauf, also viel früher."

Wer etwas darüber in Erfahrung bringen will, wie ein BGE im Jugendalter wirken könnte, muss sich mit Bildungsprozessen beschäftigen und untersuchen, was in der Adoleszenz genau geschieht, wie Normbindung entsteht. Vorbruba geht davon aus, als gebe es das Phänomen jugendlicher Delinquenz heute nicht, das stimmt aber nicht. Wir können schon heute untersuchen, woher sie rührt und was in den Bildungsprozessen schief laufen muss, damit ein Jugendlicher sich nicht in das Gemeinwesen einbringen will. Ein BGE würde die Bedeutung von Erwerbstätigkeit auch nicht aufheben, es würde sie lediglich relativieren, ihr den im Gefüge anderer Aufgaben angemessenen Platz einräumen und sie nicht mehr über alles andere erheben. Dabei ist die Frage, um die es Vobruba geht, eine allgemeine Frage, die jeder für sich beantworten muss. Sie stellt sich im Zuge der Sozialisation jedem, teils vermittelt über die Eltern, die peer-group, die Bildungseinrichtungen, teils direkt durch die Struktur von Reziprozität, in der Anerkennung immer zugleich auch mit Verantwortung einhergeht. Letzlich läuft Vobrubas Frage darauf hinaus zu erklären, woher die Leistungsethik kommt, die für uns so selbstverständlich zu sein scheint. Kommt sie aus der normativen Verpflichtung, erwerbstätig zu sein? Die normative Verpflichtung spricht lediglich eine, wenn auch für die Anerkennung folgenreiche besondere Wertschätzung von Erwerbstätigkeit aus. Woher aber kommt die Sachbindung, die für eine Leistungsethik, die nicht in Geschäftigkeit enden soll, wichtig ist? Sachbindung ist Voraussetzung dafür, eine Aufgabe bewältigen zu können bzw. neue zu schaffen. Dabei muss folgendes beachtet werden. Jedes Gemeinwesen und jeder, der ihm angehört, wird in der Lebenspraxis mit drei Fragen konfrontiert (für eine grundsätzliche Darlegung, siehe hier), auf die er Antworten geben muss, die zugleich einer Begründung vor seinem Lebensentwurf und dem Gemeinwesen standhalten: 1) Generativität oder sexuelle Reproduktion: Damit ein Gemeinwesen fortbestehen kann, braucht es Nachwuchs, wie stehe ich dazu?; 2) Damit ein Gemeinwesen fortbestehen kann, benötigt es Güter und Dienstleistungen als standardisierte Problemlösungen, welchen Beitrag leiste ich dazu?; 3) Damit ein Gemeinwesen fortbestehen kann, bedarf es der Loyalität seiner Angehörigen, gemeinschaftliche Aufgaben gemeinsam zu lösen und füreinander einzustehen. Wie trage ich dazu bei?

Man könnte hier einwenden, dass sich doch kaum jemand diese Fragen so explizit stelle, doch empirisch ist das nicht zutreffend, die Form, in der sie sich gestellt und wie sie beantwortet werden, sind jedoch sehr unterschiedlich. Wer also auf die Frage, wie denn wohl ein BGE wirken würde, eine Antwort geben möchte, der muss sich damit beschäftigen, wie diese drei Fragen heute beantwortet werden, denn weder gibt es einen unmittelbaren Zwang zu Erwerbsarbeit es gibt nur eine normative Verpflichtung dazu, Einkommen durch sie zu erzielen. Damit ist aber noch nicht beantwortet, wie das konkret geleistet wird. Das Grundgesetz schützt die freie Berufswahl, die also niemandem abgenommen wird, und es schützt überhaupt die persönliche Entfaltung.

Wer also Fragen und Zweifel hat, muss zugleich auf die Gegenwart blicken, ob denn diese Zweifel nicht heute schon ebenso angebracht wären. Zweifel müssen auch heute schon begründet werden, wenn sie nicht in ihrer Abstraktheit einfach in der Luft hängen sollen (siehe hier und hier). Denn bezweifeln kann man alles zu jeder Zeit.

Vobruba schreibt weiter:

"All die guten Argumente, dass die Leute mit einem Grundeinkommen ohnehin weiterarbeiten würden, beziehen ihre Plausibilität aus einer bereits erfolgten Arbeitssozialisation, treffen also für Erwachsene der ersten Generation in einem "Grundeinkommenszeitalter" zu. Für die Nachwachsenden lautet die Frage nicht: Werden ausreichend viele bereit sein, unangenehme, aber unvermeidbare Jobs zu übernehmen? Dieses Problem lässt sich mit ausreichend hohen Löhnen wohl lösen. Die entscheidende offene Frage ist vielmehr: Wie viele werden es überhaupt schaffen, in ein "tätiges Leben" (Hannah Arendt) zu finden? Mit wohlmeinenden Verweisen auf die angeborene Kreativität ist es nicht getan."

In der Tat wäre der Hinweis auf "angeborene Kreatitivät" eine naive Ausflucht, der Hinweis auf "Arbeitssozialisation" greift aber ebenfalls zu kurz. Wir müssen uns heute fragen, weshalb, diese "Arbeitssozialisation" denn überhaupt so gut gelingt, das ist ja keine Selbstverständlichkeit. Dazu reicht es nicht, auf die normative Stellung von Erwerbstätigkeit zu verweisen, die greift für weite Phasen der Sozialisation gar nicht, in denen aber die Grundlage für eine spätere Leistungsethik durchaus gelingt wird - im Spiel, der Welterschließung von Kleinkindern, der Auseinandersetzung mit Dingen um ihrer selbst willen. Das bleibt die tragende Seite der Leistungsethik, wenngleich die Leistung sich dann in einem bestimmten Rahmen entfalten soll.

Weiter heißt es:

"III.Das führt zu der großen Unsicherheit bezüglich der Frage, wie ein existenzsicherndes Grundeinkommen auf das Angebot an Arbeitskraft wirken würde. In diesem Punkt geht die Diskussion wild durcheinander. Hoffnungsvolle Erwartungen freigesetzter Kreativität stehen gegen düstere Prognosen einer allgemeinen Flucht aus der Arbeit. Die schulterzuckende Feststellung, es gebe eben unterschiedliche "Menschenbilder", ist unbefriedigend. Jede sinnvolle Diskussion sollte mit dem Eingeständnis beginnen, dass man über die Wirkung eines Grundeinkommens auf die Arbeitsorientierung wenig weiß."

Es kann in der Tat keine Auskünfte darüber geben, die etwas über tatsächliche Entwicklungen aussagen. Wer anderes behauptet, begibt sich auf das Terrain unseriöser Prognostik. Doch unseriös wäre es ebenso zu unterstellen, dass ein BGE eine vollkommen andere Welt erforderte als heute. Die grundsätzliche Frage ist doch, ob die Entstehung von Leistungsbereitschaft und Sachbindung heute eine andere Basis hat als sie es mit einem BGE hätten? Hierfür spricht in meinen Augen nichts. Leistung entsteht nicht, weil man Geld verdienen muss, um ein Einkommen zu haben. Sie setzt voraus, dass man bereit ist, sich mit einer Sache auseinanderzusetzen, also mit Aufgaben, die es zu bewältigen gilt, ganz gleich, welche Anforderungen diese stellen. Erfolgreicher Unternehmer wird man nicht, weil man Geld verdienen muss, dann müsste es mehr davon geben und ebenso wird man keine gute Reinigungskraft, weil man Geld verdienen muss. Ohne Sachbindung an eine Aufgabe, ist das gewünschte Ergebnis nicht oder nur mit großen Abstrichen erreichbar. Es muss die Bedeutung dessen, was häufig als intrinsische Motivierung bezeichnet wird, ernster genommen werden, sie bildet sich im Zuge der Sozialisation in Abhängigkeit von den Bedingungen des Aufwachsens aus. Sie macht es erst möglich, das Aufgaben so erledigt werden können, dass damit auch Einkommen erzielt werden kann.

Vorbruba stellt dann Vermutungen darüber an, wie ein BGE wirken könnte:

"Immerhin, ein paar Vermutungen scheinen mir nicht ganz aus der Luft gegriffen. Durch ein Grundeinkommen geht das Angebot an Arbeitskraft insgesamt leicht, im unteren Einkommensbereich stärker zurück. Hier verteuert sich die Arbeit, weil das Grundeinkommen als Lohnuntergrenze wirkt. Das führt gemeinsam mit dem verringerten Angebot im unteren Einkommensbereich zu Lohnsteigerungen. Allerdings wird längerfristig ein Teil dieses Effekts wieder aufgehoben, weil die Nachfrage nach bisher niedrig bezahlter Arbeitskraft zurückgeht, da durch Automatisierung, Übertragung von Arbeit auf Kunden etc. Arbeitskraft eingespart wird. Manchmal wird das Gegenteil behauptet: Das Angebot an Arbeitskraft im Niedriglohnsektor bleibt gleich oder weitet sich noch aus, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich durch ein Grundeinkommen auf noch niedrigere Löhne einigen können.

Plausibel ist diese Vermutung allerdings nur bei Arbeiten, die in allererster Linie um ihrer selbst willen und nicht aus Einkommensinteresse verrichtet werden. Das setzt sehr spezifische, altruistische Arbeitsmotive voraus. In solchen Fällen wirkt ein Grundeinkommen also nicht als Lohnuntergrenze, sondern als Lohnsubvention. Dagegen ist eine allgemeine Zweckentfremdung eines Grundeinkommens als Lohnsubvention unplausibel."

Diese Überlegungen klingen plausibel, sind aber nicht etwas, das sich in der Grundeinkommensdiskussion nicht finden würde. Vobruba erwähnt hier "spezifische, altruistische Arbeitsmotive", diese gelten allerdings ebenso für Jugendliche oben. Wie entstehen diese Motive und würde ein BGE ihre Entstehung noch verstärken? Diese Frage scheint mir berechtigt, weil diese Motive heute durchaus verschüttet sein können unter der normativen Bewertung von Erwerbstätigkeit.

Treffend sind seine Anmerkungen zu Experimenten:

"IV. Wie gesagt: Das sind Vermutungen. Insgesamt weiß man hinsichtlich der Wirkung eines garantierten Grundeinkommens auf das Arbeitskraftangebot sehr wenig. Auch Experimente helfen nur bedingt weiter. Grundeinkommensexperimente, wie sie gegenwärtig zum Beispiel in Finnland durchgeführt werden, sind stets auf Zeit angelegt, und sie erfassen immer nur ausgewählte Gruppen der Bevölkerung. Das muss so sein (sonst wäre es kein Experiment, sondern die Einführung eines Grundeinkommens), schränkt aber ihre Aussagekraft gerade bezüglich des Angebots an Arbeitskraft ein.

Erstens hängen Reaktionen davon ab, ob man ein Grundeinkommen für die nächsten zwei Jahre (Experiment) oder für immer (Einführung) erwarten kann. Wer wird denn ernsthaft daran denken, aus einem Job auszusteigen, wenn er weiß, dass das Grundeinkommen demnächst wieder weg ist? Zweitens wird ein Grundeinkommen sehr unterschiedlich wirken, je nachdem, ob alle ein Grundeinkommen beziehen oder nur die Testgruppe. Keinesfalls lässt sich an einer Testgruppe ablesen, ob ein Grundeinkommen einen grundlegenden kulturellen Wandel anstößt. Alles in allem: Man kann mit unterschiedlichen Versionen eines Grundeinkommens ausgestattete Testgruppen untereinander vergleichen, nicht aber von Testergebnissen auf die Gesellschaft hochrechnen. Will man wissen, ob und wie ein Grundeinkommen die Gesellschaft verändert, muss man es einführen."

Eines fehlt an dieser Stelle: Was ein solcher Text praktisch bedeutet, wenn er herausfinden soll, ob der Einzelne bereit ist, sich einzubringen, obwohl wir auf dieser Basis heute schon leben. Hier stellt sich abgesehen von methodischen Einwänden gegen Experimente die Frage, ob sie für die Frage, um die es hier geht, ein legitimes Mittel wären oder ob sich nicht gerade ein Misstrauen dagegen aussprächen, was heute schon Grundlage unseres Zusammenlebens ist? Siehe meine früheren Ausführungen dazu hier und hier.

Abschließend kommt Vobruba noch auf folgendes zu sprechen:

"V.Die unvermittelte Forderung nach einem garantierten Grundeinkommen hat etwas stark Entlastendes. Man bewegt sich in der heilen Welt des Normativen: Erst wird ein schlechter gesellschaftlicher Ist-Zustand diagnostiziert, dann wird ihm ein Grundeinkommen als Soll entgegengesetzt. Wie aber kommt man politisch von hier nach da? Wenn sich ein Grundeinkommen nur mit einem großen Sprung einführen lässt, dann lässt es sich überhaupt nicht einführen."

In der Tat ist es ein Phänomen in der Diskussion, die Gegenwart zu unterschätzen, das BGE als etwas zu betrachten, wovon wir noch sehr weit entfernt seien. Das halte ich für unangemessen, wie in den voranstehenden Ausführungen, so hoffe ich, deutlich geworden ist.

"Das ist die Utopiefalle. Um ihr zu entgehen, muss man die schrittweise Verwirklichung des Grundeinkommens ins Auge fassen. 1. Es erfordert Reformschritte, die unmittelbare Verbesserungen bringen und für die es politische Bündnispartner jenseits der Grundeinkommensszene gibt. 2. Man darf keinesfalls das Risiko eingehen, dass man bei den Schritten zur Einführung eines Grundeinkommens bei einem Zustand steckenbleibt, der schlechter ist als der gegenwärtige Status quo. Also: Jeder Reformtorso muss akzeptabel sein. 3. Das hat den Vorteil, dass sich schon an den Reformschritten in Richtung auf ein Grundeinkommen erkennen lässt, was damit beabsichtigt ist. So lässt sich das Durcheinander der weltanschaulich höchst unterschiedlich motivierten Vorschläge in der Diskussion praktisch auflösen."

Ja, so ist es. Wer aber hat ernsthaft anderes behauptet? Risiken lassen sich nicht vermeiden, sicher, die Einführung kann steckenbleiben. Wenn das nicht gewollt ist, muss etwas dagegen unternommen werden. Die Richtung muss klar und deutlich sein, denn davon hängt ab, wie die Einführungsschritte gesetzt werden können. Denn selbst, wenn man der Überzeugung ist, dass das BGE bezogen auf unser politisches Ordnungsgefüge kein so großer Schritt ist, wie es scheint, so spielt für die Deutung der Lage eine erhebliche Rolle, wie die Bürger das Gemeinwesen in Deutschland selbst sehen und bewerten. Und da spielt eine ausgesprochen ambivalente Haltung zum "Staat" eine große Rolle, die Tendenzen zur Selbstentmündigung sind groß, wenn es um das "Politische" geht.

Sascha Liebermann

2. August 2017

"Natürlich kann ein eingeführtes BGE auch Nachteile mit sich bringen. Aber..."

...darauf kommt Karl Reitter, Lektor für Sozialphilosophie an der Universität Wien und langjähriger Befürworter eines Bedingungslosen Grundeinkommens, am Ende eines Beitrag auf der Website der Kommunistischen Partei Österreichs zu sprechen. Er fährt dann fort:

"....– und das ist die Frage – welche Forderung kann das nicht? Gibt es überhaupt eine Perspektive, die ausschließlich positive, emanzipatorische Effekte haben muss? Können etwa Lohnerhöhungen nicht zur weiterer Spaltung der ArbeiterInnenklasse beitragen? Kann eine „Belebung der Wirtschaft“ nicht auch ökologisch katastrophale Folgen zeitigen? Usw. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass so manche linke KritikerInnen des BGE mit zweierlei Maß messen."
Diese Bemerkung über die Nachteile ist insofern wichtig, als sie, wie Reitter zurecht schreibt, als Einwand grundsätzlicher Art gegen das BGE vorgebracht wird, so z.B. von Anke Hassel (siehe hier und hier), Christoph Butterwegge (siehe hier und hier) und Werner Vontobel (siehe hier und hier). Die Sorge vor den Nachteilen, die da artikuliert wird, verunmöglicht jeden Schritt, der vom Bestehenden wegführen würde. Wäre sie nun bloß Ausdruck eines persönlichen Unbehagens, nun gut, sie jedoch als allgemeinen Einwand zu gebrauchen führt zu bevormundendem Paternalismus.

Sascha Liebermann

29. Juni 2017

Befreiung durch Bildung oder durch "Machtumverteilung"? - zur Diskussion in der Phoenix-Runde



Das Video ist auch unter dieser Adresse zugänglich.

Am 27. Juni wurde in der Phoenix-Runde über das Bedingungslose Grundeinkommen diskutiert. 45 Minuten waren dafür vorgesehen, das ist nicht viel, aber auch nicht nichts. Mit Anke Hassel (Hertie School of Governance/ WSI Hans Böckler Stiftung) und Ulrike Herrmann (taz) waren zwei Kritikerinnen eingeladen, die sich schon öfter zur Sache geäußert haben. Daniel Häni und Michael Opielka (Ernst-Abbe-Hochschule Jena) auf der anderen Seite sind erfahrene Befürworter. Die Diskussion zeigte, dass zwischen beiden "Lagern" keine Brücken gebaut werden konnten, das hatte auch mit Werthaltungen zu tun. Frau Hassel und Frau Herrmann finden es eben falsch, Geld mit der "Gießkanne" (Herrmann") zu verteilen. Sie plädieren für eine - wie ich es nennen würde - Befreiung von oben zur Erwerbstätigkeit durch Bildung (Hassel, Herrmann), nicht aber für eine Befreiung des Individuums als Bürger eines Gemeinwesens durch "Machtumverteilung" (Häni), also eine Befreiung von unten durch Erweiterung von Handlungsmöglichkeiten ohne Richtungsweisung. Während Häni und Opielka darauf hinwiesen, dass ein BGE durch Einkommenssicherheit zu einer Machtumverteilung führe, zu einer Ermächtigung, betonten Hassel und Herrmann, dass Teilhabe durch Bildung entscheidend sei. Sie stellten aber nicht die Frage, auf welcher Basis Bildungsprozesse sich am besten entfalten können, denn dann hätten sie im Grunde zum BGE gelangen müssen, wenn das Bildungswollen ernst gemeint ist. Sonst bleibt es eine Bildungsverordnung. Weil beide aber eher die Verordnungshaltung vertraten, war der Weg zueinander versperrt. Deswegen stieg wahrscheinlich keine von beiden auf den Hinweis Opielkas wie Hänis ein, dass ein Verständnis von Arbeit, das sich auf Erwerbsarbeit fokussiere, andere Tätigkeitsformen schlicht unter den Tisch fallen lasse. Hassel "glaube" daran, dass ein Arbeitgeber eben den Lohn eines Mitarbeiters, der ein BGE erhalte, kürzen würde. Dass dies nicht ohne Zustimmung des Mitarbeiters möglich ist, darauf wurde nicht eingegangen oder anders gesagt: die Machtumverteilung wurde nicht ernst genommen. Wie überhaupt der Einzelne in seinen Selbstbestimmungsfähigkeiten und in seiner tatsächlichen Selbstbestimmung, wie sie der politischen Ordnung der Demokratie zugrundeliegt, nicht ernst genommen wurde. Darauf konnte Häni noch so emphatisch hinweisen, er erreichte Hassel und Herrmann nicht. Aufregung verursachte auch das Taschenrechner-Beispiel, dass eine Familie mit zwei Kindern über ein Haushaltseinkommen von 48 Tausend Euro pro Jahr verfügen würde, wenn das BGE mit 1000 Euro angesetzt wäre. Da war offenbar auch Opielka mulmig zumute. Dabei wurde vergessen zu erwähnen, dass dieser Fall nur für einen bestimmten Zeitraum gelten würde, solange nämlich, wie die Kinder zuhause wohnen, nicht aber, wenn sie das Elternhaus verlassen haben. Und worin besteht eigentlich der Skandal dieser Höhe, wenn die mittleren Einkommen in Deutschland betrachtet werden, wie dies die Hans Böckler Stiftung einst getan hat:



Wer einen Boden einziehen will, auf dem jeder sicher stehen kann, der kommt nicht umhin, über den Bedarf von Familien zu reden, ein Bedarf an Zeit frei von anderen Verpflichtungen - und der ist hoch.

Insgesamt war die Diskussion in der Sendung etwas zu aufgeregt, so dass Argumente nicht in Ruhe vorgebracht werden konnten, vielleicht war diese Aufregung jedoch eine Reaktion darauf, wie wenig sich auf die befürwortenden Argumente eingelassen, wie sehr sie verkürzt wurden.

Sascha Liebermann

Nachtrag: Michael Opielka hat einen auch selbstkritischen Kommentar zur Diskussion veröffentlicht und weist auf die mangelnde Bereitschaft zur Auseinandersetzung hin.

21. Juni 2017

"...und keiner hat mehr einen Anreiz, dafür zu sorgen, dass diese Menschen jemals aus diesem prekären Einkommenssegment entkommen..."

Ein Gespräch zwischen Anke Hassel (Hertie School of Governance/ WSI Hans Böckler Stiftung) und Thomas Straubhaar (Universität Hamburg) in der Wirtschaftswoche (siehe auch dieses Interview mit Anke Hassel) unter dem Titel "Bedingungsloses Grundeinkommen. Geld für gar nichts?". Meine früheren Kommentare zur Haltung von Anke Hassel zum BGE finden Sie hier. Zu Thomas Straubhaars Argumentation habe ich mich ebenso wiederholt geäußert, siehe hier. Es ist nicht allzulange her, dass er die Hartz-Reformen gelobt hat, siehe hier. Damals sagte Straubhaar z. B. folgendes:

"Viele Komponenten der Hartz-Gesetze haben sich als reine Luftnummern erwiesen und haben viel Geld gekostet. Aber entscheidend war der Mentalitätswechsel, der durch die kürzeren Bezugszeiten von Arbeitslosengeld befördert wurde. Dadurch stieg für viele Menschen der Druck, sich rasch nach einer neuen Arbeit umzuschauen, weil sonst sehr schnell Hartz-IV-Verhältnisse drohen."

Mit seiner Argumentation für ein BGE heute passt das überhaupt nicht mehr zusammen. Was ist denn der Erfolg einer solchen Politik des Drucks, die er mittlerweile nicht für förderlich hält? Das Gespräch stammt aus dem Jahr 2012, womöglich ist ein "Ruck" durch ihn gegangen. Und damals lagen schon lange die Befunde dazu vor, ob der Bezug von Arbeitslosengeld oder vergleichbaren Leistungen, Menschen davon abhält, den Bezug wieder zu verlassen, siehe hier.

Nun zum Gespräch mit Anke Hassel in der Wirtschaftswoche. Ob es Missverständnisse oder willentliche Entstellungen der differenzierten Argumente für ein BGE sind, dass Anke Hassel folgendes sagt?

"Hassel: Nein, denn dadurch [durch ein BGE, SL] würden ja alle sozialen Sicherungssysteme wegfallen. Das wäre ein fataler Fehler. Wir würden alles dem Einzelnen oder dem Markt überlassen, also den privaten Kranken- und Rentenversicherungen. Doch das sind keine Solidargemeinschaften. Das wäre ein Rückschritt in unserer Entwicklung des Wohlfahrtsstaates. Stattdessen hätten wir eine Gießkanne, die über alle Menschen einen gewissen Geldbetrag ausschüttet."

Straubhaar reagiert darauf und weist auf die Ineffizienz des heutigen Systems sozialer Sicherung hin, wenn es um die Einkommenssicherung geht. Der Vorwurf, es werde mit der Gießkanne Geld verteilt, kann ja gar keiner sein, weil das BGE gerade, weil es "mit der Gießkanne" auf alle verteilt wird, eine Einkommenssicherheit über die gesammte Lebensspanne verschafft. Bedarfsgeprüfte Leistungen müssen ja fortbestehen, wenn der Zweck eines BGE, die Handlungsmöglichkeiten zu erweitern, für alle auch erreicht werden können soll.

Oder dies:

"Hassel: Ich habe überhaupt nichts dagegen, Kapitaleinkommen höher zu besteuern. Womit ich ein Problem habe, ist die Grundannahme, dass wir Beschäftigung verlieren. Die Arbeit wird uns nicht ausgehen. Wir haben den höchsten Beschäftigungsstand seit 25 Jahren. Mit dem Grundeinkommen gäbe es eine Gruppe, die nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen würde. Das wäre ein Nachteil für die soziale Mobilität in diesem Land."

In der Diskussion um "das Ende der Arbeit", die in der Digitalisierungsdebatte eine Neuauflage erhält, ist es nicht weniger seriös, wenn Hassel nun der Digitalisierungseuphorie entgegenhält, das alles mehr oder weniger beim Alten bleibt. Dass hier so ohne Vorbehalt der Beschäftigungsstand gefeiert wird, überrascht ebenso, siehe hier. Soziale Mobilität scheint nur dann zu bestehen, wenn ein Einkommensaufstieg angestrebt wird, weshalb? Könnte diese Mobilität nicht ebenso darin bestehen, sich anderweitig zu engagieren? Diese Mobilität wäre dann nicht eine, die in Einkommen, sondern in Erfahrung gemessen wird. Und weshalb ist soziale Mobilität überhaupt ein Selbstzweck? Wir schreiben auch heute niemandem vor, dass er sozial mobil zu sein hat. Wenn er es will, ist das eine andere Sache.

Weiter sagt sie:

"Hassel: Das leuchtet mir überhaupt nicht ein. Wenn Sie allen ein Grundeinkommen geben von einer Summe, die unter der Armutsgrenze liegt, kann jeder Arbeitgeber sagen: Du hast dein Grundeinkommen, also kannst du günstiger bei mir arbeiten. Wer heute für zwölf Euro arbeitet, würde dies künftig vielleicht noch für 4,50 Euro tun. Menschen, die unter unanständigen Bedingungen arbeiten, stünden in Konkurrenz zu Robotern. Und dass dann die Mehrheit der Betroffenen sagt: Super, dann gehe ich meinen Neigungen nach, das ist doch völlig unrealistisch."

In dieser Passage kommen mehrere Dinge zusammen. Ein zu niedriges BGE hätte in der Tat andere Auswirkungen als ein auskömmliches. Weshalb es notwendig unter der Armutsgrenze sein sollte, ist hier nicht ersichtlich. Dass, wo verhandelt werden kann, die Löhne sich entwickeln, ist unbestritten und in der Tat, kann das BGE nicht einfach "oben drauf" kommen, auch das ist richtig. Dennoch aber wäre es denkbar, dass die Einkommenssumme aus BGE und Lohn höher ausfällt als heute nur aus Lohn. Weshalb aber wäre das ein Problem, wenn der Einzelne nicht gezwungen werden könnte, Arbeitsbedingungen anzunehmen? Auch in der BGE-Welt wäre es möglich, für eine angebotene Leistung keine Nachfrage zu finden, derjenigen wäre dann lediglich nachfrage-, aber nicht BGE-los. Im Unterschied zu heute verfügte er über ein nicht-stigmatisierendes Einkommen von der Wiege bis zur Bahre. Das ist ein erheblicher Unterschied zur gegenwärtigen Lage.

Deutlich wird der Kontrast zwischen Anke Hassel und Straubhaar in der folgenden Passage:

"Hassel: Das ist eine Stilllegeprämie für alle, die in diesem Segment tätig sind. Die gehen dann vielleicht noch für drei Euro arbeiten, sind versorgt – und keiner hat mehr einen Anreiz, dafür zu sorgen, dass diese Menschen jemals aus diesem prekären Einkommenssegment entkommen. So wie es heute auch schon ist."

Sie sieht nicht, dass das BGE "diese Menschen" ja überhaupt einmal ernst nimmt und ihnen eine Basis verschafft, die nicht abhängig ist von Erwerbstätigkeit. Heute haben sie die Basis doch gerade nicht. Darauf entgegnet Straubhaar:

"Straubhaar: Wer sich weiterbilden möchte, hat erst auf Basis des Grundeinkommens alle Freiheiten dazu. Die Betroffenen bleiben nicht so wie heute aus Existenzgründen am aktuellen Job kleben, nur weil sie sich eine Auszeit für Weiterbildung nicht leisten können.

Hassel: Es gibt doch jetzt schon viele Menschen, die in vergleichbaren materiellen Verhältnissen leben. Und da lässt sich nicht feststellen, dass die viel in Weiterbildung investieren. Das ist nicht realistisch.

Straubhaar: Weil es heute gerade für Menschen mit Existenzproblemen unmöglich ist, sich ein Jahr nicht mit Einkommensfragen herumschlagen zu müssen. Sie müssen bei Hartz IV jeden Job annehmen und können nicht argumentieren, dass sie sich gerade weiterbilden."

Erstaunlich an dieser Passage ist, dass Frau Hassel die Handlungsmöglichkeiten auf Basis eines BGE gleichsetzt mit der heutigen Situation, so als kenne sie die stigmatisierenden Folgen gegenwärtiger Sozialpolitik nicht, als habe sie von der Sanktionspraxis der Jobcenter nicht gehört. Wer heute im Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch ist, sieht sich einem Machtgefüge gegenüber, demgegenüber er am kürzeren Hebel sitzt. Je weniger selbstbewußt jemand ist, desto weniger ist er in der Lage, seine Interessen zu vertreten.

Sascha Liebermann

2. Mai 2017

"Geld vom Staat für alle? - Pro & Contra"...

...eine Diskussion im Deutschlandfunk zwischen Anke Hassel (WSI, Hans Böckler Stiftung) und Michael Bohmeyer (Mein Grundeinkommen). In jüngerer Zeit haben wir Ausführungen von Anke Hassel zweimal kommentiert, siehe hier und hier.

28. April 2017

"Einzelfälle im Mahlwerk der Gesetze"...

...Hans Hütt kommentiert die jüngste Sendung von Maybrit Illner, in der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und Jens Spahn (CDU) zur Sozialpolitik Stellung bezogen. Der Titel des Beitrags von Hans Hütt bringt schon auf den Punkt, worum es politisch gehen müsste, nicht darum nämlich, was Sozialpolitik statistisch leistet, sondern was sie dem Individuum für Möglichkeiten bietet, sein Leben zu leben. Die Gesetzgebung hat ein Mahlwerk geschaffen, in dem der Einzelne vom herrschenden Verständnis der "Einzelfallgerechtigkeit" zerrieben wird. Dass weder die Bundesarbeitsministerin noch der Staatssekretär den Blick darauf richten, was die Sozialgesetzgebung konkret für den Einzelnen bedeutet, welche Geringschätzung sie zum Ausdruck bringt, ist nichts Neues. (Siehe auch unseren Kommentar "Jedes Leid hat einen Namen" und "Die Soziologin spricht über das Leben – und verwechselt es mit Statistik").

Jens Spahn gab vor wenigen Wochen ebenfalls bei Maybrit Illner in der Sendung "Zurück in die Zukunft - weniger Agenda, mehr Gerechtigkeit?" deutlich zu erkennen, wo er sozialpolitisch steht:

"...natürlich brauchen wir auch - wir sind doch alle Menschen, ist doch auch so, en bißchen Druck braucht jeder von uns, ich habe früher auch Druck gebraucht, um morgens aufzustehen..." (Ab Minute 55)

Wer von sich auf andere schließt und auf diese Weise ein Rezept für alle entwirft, setzt sich über sie hinweg. Wenn Jens Spahn Druck gebraucht hat, um morgens aufzustehen, dann heißt das noch lange nicht, dass andere ihn ebenfalls benötigen. Und selbst wenn sie ihn benötigten, wäre es doch an ihnen, sich einen Druckmacher zu besorgen, statt ihn allen gleichermaßen zu verordnen. Spahn schloss aus seiner Schulerfahrung und den Mühen, die er hatte auf andere, ohne überhaupt die Frage zu stellen, woher diese Mühen den kamen, ob sie etwas mit der Schule, der Lebensphase oder seiner persönlichen Situation zu tun gehabt haben könnten. Und wären all diese Gründe nicht legitim? In Spahns Augen offenbar nicht, deswegen braucht es Druckmacher (ganz ähnlich argumentierte Anke Hassel, Direktorin im WSI der Hans Böckler Stiftung vor wenigen Monaten).

Mit Andrea Nahles befindet Spahn sich in guter Gesellschaft, denn ihre Haltung gegenüber Leistungsbeziehern unterscheidet sich von seiner unwesentlich, wenn überhaupt. Was lässt das für die Bundestagswahl erwarten? Weiter so, es geht uns doch gut.

Sascha Liebermann

13. Februar 2017

"Ist es sinnvoll, junge Arbeitslose in Beschäftigung zu zwingen?" - Anke Hassel reagiert auf Zuschriften

Offenbar erhielt Anke Hassel auf ihren Beitrag in der Süddeutschen Zeitung "Süßes Gift" (siehe meinen Kommentar) viele Zuschriften. Auf Facebook reagierte sie noch einmal mit einer zusammenfassenden Stellungnahme.

Der Platz in einer Zeitung erlaube es nur, Argumente zu umreißen und darüber hinaus gebe es keine Erkenntnisse darüber, wie ein BGE wirken würde. Kritik richte sich gegen ihre Ausführungen dazu, wie es auf Jugendliche und ihre Bildungsambitionen wirken könne. Sie fasst zusammen:

"Die Annahme ist die folgende: Wenn ein 18jähriger Schulprobleme hat (weil die Schule schlecht ist oder er schlecht deutsch spricht z.B.) und dann die Wahl hat sich entweder weiter durch die Schule zu quälen, eine Ausbildung zu machen und dann eventuell als Polizist zu arbeiten oder zu wissen, dass er auch ohne Anstrengung ein Auskommen hat, dann befürchte ich, dass mehr junge Menschen mit Schwierigkeiten den zweiteren Weg gehen. Ist das überheblich oder paternalistisch? So sehr wie die Schulpflicht paternalistisch ist, weil Jugendliche nicht selbst darüber entscheiden sollen, ob sie zur Schule gehen."

Ist das nun eine rhetorische Frage? Offenbar nicht. Da Frau Hassel eine allgemeine Aussage trifft, ist sie von großer Bedeutung. Sie beruft sich selbst darauf, dass sie ein bestimmtes Handeln "befürchte". In der Tat ist es paternalistisch, dann mit einer allgemeinen Lösung zu antworten, die nicht auf Selbstbestimmung setzt. Diesen Jugendlichen könnten selbstverständlich doch Angebote unterbreitet werden, aber auf einer anderen Basis als der "Schulpflicht", Angebote eben, die ausgeschlagen werden können. Alleine, dass diese Option nicht vorgesehen ist, könnte ja schon zur Problemlage beitragen (viele Länder kennen nur eine Beschulungspflicht - sie erlaubt Homeschooling -, aber keine Schulpflicht). Die Schule ist ja nicht das Elternhaus, ebensowenig wie das Gemeinwesen eines ist.

Vorsicht oder Bedacht walten in Anke Hassels Ausführungen nicht, obwohl sie sich nur auf ihre Einschätzung stützt, auf sonst nichts. Es könnten die Gründe dafür differenziert erworgen werden, weshalb ein junger Mensch eine solche Haltung gegenüber der Schule hat, welchen Beitrag Lehrer dazu leisten, welchen die allgemeinen öffentlichen Debatten usw. Davon hinge nämlich ab, worin das Problem liegt und ob denn die allgemeine Schlulpflicht eine angemessene Problemlösung darstellt. Man kann nun nicht behaupten, dass es eine solche Diskussion nicht in differenzierter Form gäbe (siehe hier). Will man das differenziert betrachten, ist ein holzschnittartiges Beispiel wie oben wenig hilfreich.

Davon abgesehen muss gefragt werden, ob der Beispiel-Fall denn einer aus der Zukunft mit BGE ist? Treffen Jugendliche solche Entscheidungen nach Abwägen? Heute verlassen Jugendliche die Schule ohne Abschluss, ohne dass die allgemeine Schulpflicht das verhindern könnte. Ähnliche Erfahrungen machen auch Jugendämter mit Familien, die sich nicht erreihen lassen wollen. Und weil all das so ist, weil es also Menschen gibt, die wir nicht erreichen, soll allen gleichermaßen misstraut werden. Weil das solch schwierige Lebensgeschichten gibt, darf keiner ein BGE erhalten? Aus den Ausnahmen werden Regeln geschmiedet?

Sie fährt dann fort:

"Gibt es eine Evidenz außerhalb der Alltagserfahrung? Das iab hat gerade eine Studie zur Wirkung von Sanktionsmechanismen bei jungen Menschen veröffentlicht, die man so interpretieren kann, dass mehr Sanktionen zu mehr Arbeitsaufnahmen führen. Ist es sinnvoll junge Arbeitslose in Beschäftigung zu zwingen? Da werden sich die Geister scheiden, aber es nicht zu tun ist noch keine sinnvolle Arbeitsmarktpolitik."

Was ist damit erreicht, dass mehr Sanktionen zu mehr Arbeitsaufnahmen führen? Darin kann doch nur eine Lösung gesehen werden, wenn "jeder Arbeitsplatz besser als keiner" ist. Wer sagt, dass die Erfolge geringer wären, wenn mehr Vertrauen entgegengebracht würde? Mehr vertrauen darein, dass jeder erst einmal fähig ist, sich seinen Weg zu suchen - das erwarten wir ohnehin schon, und für den Fall, dass er das nicht ist, auf seine Verantwortung zu setzen, sich Hilfe zu suchen, z. B. in Form von Angeboten, die vorgehalten werden.

Es gibt sehr wohl Studien darüber, auf der Basis fallrekonstruktiver Verfahren, die besser verstehen lassen, wozu eine solche Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik führt, ihre stigmatisierenden Folgen, der zerstörerischen Druck, den sie aufbaut (siehe z. B. hier). Diese Art der Forschung jenseits standardisierter Verfahren erlaubt es, Bildungsprozesse in ihrer Individuierungsgeschichte zu verstehen, was die Voraussetzung dafür ist, angemessene Lösungen finden zu können. Sie erlaubt aber auch, allgemeine Einsichten in die Lebensführung zu gewinnen, die sich heute darin bewähren muss, mit den enormen Autonomieanforderungen eines enttraditionalisierten Lebens klarzukommen. Das ist weder etwas Besonderes, noch etwa neu, denn diese Autonomiezumutung ist in unsere politische Ordnung eingeschrieben, die in ihr Zentrum die Staatsbürger als Legitimationsbasis staatlicher Gewalt stellt. In der politischen Grundordnung setzen wir auf diese Selbstbestimmung sehr wohl: Den Souverän bilden die Staatsbürger. In der Sozialpolitik bleibt von ihnen nicht viel übrig. Von ihnen ist womöglich nicht ganz zufällig keine Rede in Anke Hassels Überlegungen.

Sascha Liebermann

10. Februar 2017

"Das Grundeinkommen ist ein verführerisches Gift"...

...schreibt Anke Hassel, wissenschaftliche Direktorin des WSI der Hans Böckler Stiftung und Professorin an der Hertie School of Governance in der "Außenansicht" der Süddeutschen Zeitung über das Bedingungslose Grundeinkommen. Wie bei vielen Beiträgen zu diesem Thema steckt auch der von Anke Hassel voller weitreichender Annahmen, die nicht ausgeführt werden, aber die Basis für Schlussfolgerungen abgeben. Deswegen widme ich ihm etwas ausführlicher.

Nachdem in hier und da ironisierender Weise etwaige Folgen eines BGE aufgeführt werden, schreibt sie:

"Aber die finanzielle Seite ist noch nicht einmal das wichtigste Argument gegen ein Grundeinkommen. Das Grundeinkommen ist ein verführerisches Gift. Es nutzt den Rändern der Gesellschaft auf Kosten ihrer Mitte. Für Bedürftige und Langzeitarbeitslose ist das Grundeinkommen eine Hilfe, weil es den Druck zur Arbeitsaufnahme nimmt und die unangenehmen Seiten der Aktivierungspolitik beseitigt. Die Reichen wird es voraussichtlich nicht mehr kosten als bisher und ihnen zugleich ihr soziales Gewissen erleichtern. Steigende soziale Ungleichheit wäre dann kein gesellschaftlicher Skandal mehr, da alle ja ein Auskommen haben, liege es auch nahe an der Armutsgrenze. Gerade daraus ergeben sich drei wesentliche Gründe, die gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen sprechen:"

Ein starkes Bild wird hier benutzt, ein Gift kann tödlich sein, die Sinne vernebeln, die Wahrnehmung trüben usw. Heißt das, es gebe keine Argumente für ein BGE, die sich prüfen und abwägen ließen, um sich daran ein Urteil zu bilden? Auf der einen Seite nutze es den "Bedürftigen und Langzeitarbeitslosen", auf der anderen aber "auf Kosten der Mitte" - weshalb? Außerdem nimmt es den Druck von allen, man darf ja nicht übersehen, dass er nicht nur über das Jobcenter und die Arbeitsagentur weitergegeben wird, sondern über den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit.

Ist es Aufgabe der Reichen, für gemeinschaftlichen Ausgleich zu sorgen in einem demokratisch verfassten Gemeinwesen? Es geht ja hier nicht um Almosen oder freiwillige Leistungen, sondern um demokratisch herbeigeführte Entscheidungen, die dann Gesetzescharakter erhalten. Das "soziale Gewissen" der "Reichen" ist hierfür nicht maßgeblich. Sie sind Bürger wie allen anderen.

Weshalb wäre steigende soziale Ungleichheit kein "Skandal" mehr, wenn es ein BGE gäbe? Es wird einer sein, wenn die Bürger z. B. das BGE als zu niedrig erachten, dann sind sie aufgerufen, dagegen etwas zu unternehmen. Wenn es in ihren Augen ausreichend ist, werden sie nichts unternehmen. Übersieht Frau Hassel hierbei nicht, dass ein BGE, weil pro Person bereitgestellt, enorme Wirkungen auf jede Form von Haushalt hätte? Dass ein BGE dadurch gerade zu einer erheblichen Beitrag zur relativen Reduzierung dieser Ungleichheit beitrüge? Es lässt sich nun, nach den voraussetzungsvollen Ausführungen im ersten Drittel des Beitrags ahnen, in welche Richtung wohl die Gründe gehen, die gegen ein BGE sprechen sollen. Wie lauten sie?

"Erstens wird das Grundeinkommen die Gesellschaft weiter spalten und soziale Mobilität verhindern. Jene, die aufgrund ihrer familiären Herkunft gute Aussichten auf eine interessante Beschäftigung und ein hohes Einkommen haben, werden weiterhin am bestehenden Arbeitsethos festhalten, sich in Schule und Studium engagieren und zwischendurch das eine oder andere Sabbatical einlegen. Das ist eine feine Sache. Jungen Menschen aus der bereits bei der Bildung benachteiligten Hälfte der Gesellschaft, aus Arbeiter- und Migrantenfamilien, wird der Aufstieg jedoch noch schwerer gemacht, als er ohnehin schon ist."

Weshalb sollte das so sein und weshalb gerade durch das BGE? Interessant ist, dass soziale Mobilität hier offenbar nur auf Erwerbstätigkeit, also Einkommenserzielung, bezogen wird. Zumindest klingt das so. Eine weitere Verknüpfung fällt auf: zwischen familiärer Herkunft, Einkommenschancen und Schule/ Studium. Gerade ein BGE würde doch Kindern aus einkommensschwachen Haushalten erleichtern, ein Studium ernsthaft ins Auge zu fassen, Schülern ans Ausflügen teilzunehmen usw.

Hassel verknüpft wie selbstverständlich Bildungsaspiration und Einkommenschance, ohne es weiter zu erläutern. Wer ist denn heute von den Bachelor-Master-Studienstrukturen am meisten betroffen? Das sind die Kinder aus relativ einkommensschwachen Familien, weil sie nebenbei relativ viel durch Jobs verdienen müssen, um ihr Studium zu finanzieren. Sie sind aber noch in ganz anderer Weise benachteiligt. BA-MA-Strukturen sind - ganz gleich in welcher Ausgestaltung, es gibt rigide und weniger rigide Varianten - stark lenkend. In einem Studium sich auf die Suche zu machen, um herauszufinden, ob einen das wirklich interessiert, was man studiert, ist nicht mehr selbstverständlich. Das war aber die Chance früherer Studiengänge, vor allem der Magisterstudiengänge, in der Vor-Bologna-Zeit. Studienabbruch gilt heute, angesichts der hohen Studierquote, viel mehr als Scheitern denn zuvor. Warum sieht Hassel nicht, dass ein BGE also hier Unterstützung schaffen würde? Entweder ist sie der Meinung, dass Kinder sich nur des BGE wegen um Bildung nicht mehr scheren - weshalb sollte das BGE dafür die Verantwortung tragen und nicht vielmehr das Elternhaus, ein statusorientiertes Bildungswesen, in dem Mittelschichtsgeist herrscht, der schon in Bildungsstudien der 1960er und 1970er Jahre als das eigentliche Problem ausgemacht wurde. Bildungsbenachteiligung durch normative Überwertung der Lebensambitionen der Mittelschicht. Wenn, dann muss all dies auf den Tisch, statt es dem BGE zuzuschreiben.

Sie schreibt weiter:

"Das süße Gift des Grundeinkommens wird sie bei jedem Schritt in ihrer Schul- und Berufsausbildung begleiten. Die Kinder aus dem Berliner Problembezirk Neukölln sagen heute oftmals: "Ich werde Hartzer", wenn sie gefragt werden, was ihre Berufsziele sind."

Hier kehrt das Betäubende, Vernebelnde wieder, um dann die Berufswunschäußerung zu zitieren, die oft in diesem Zusammenhang zitiert wird. Und Anke Hassel lässt sie einfach so stehen, nimmt sie als Beleg. Ohne anzugeben, woher sie diesen Ausspruch bezieht, lässt sich wenig dazu sagen. Im Allgemeinen muss man sich allerdings nur fragen, was in Jugendlichen im Pubertätsalter vorgeht, die gerade auf der Suche nach ihrem Platz in unserem Gemeinwesen sind. Ist es angesichts einer Bildungs- und Sozialpolitik, die noch immer der Maxime folgt "Jeder Arbeitsplatz ist besser als keiner" nicht eine gewaltige Provokation, wenn Autoritäten wie Eltern und Lehrern entgegengeschleudert wird, "Hartzer" werden zu wollen? Und geht es in der Pubertät oder Adoleszenz nicht entscheidend darum, sich mit den Zumutungen des Erwachsenenlebens auseinanderzusetzen, wozu durchaus das demonstrative Abweisen gehört, wenn es denn dazu dient, die Peer Group zu stärken?

Dass dieser Druck objektiv besteht, kann Frau Hassel nicht entgangen sein, dann muss er aber auch einbezogen werden in die Deutung solcher Äußerungen. Desweiteren werden Problemlagen, die im heutigen Gefüge entstehen, einfach auf ein BGE übertragen. Das Provokative des Ausspruchs, "Hartzer" werden zu wollen, fiele mit einem BGE doch weg, weil es ein legitimes Einkommen wäre. Wer sagen würde "Ich werde Grundeinkommen", dem würde wohl entgegnet "Ja, und? Das sind ja alle".

Echte Integration würde gerade durch ein BGE möglich, weil es Jugendliche als erstes so anerkennt, wie sie sind und sie sich gegen Druck wehren können, der sie in eine Richtung drängt, in die sie nicht gehen wollen. Genau darin besteht ja durchaus das Innovative der Adoleszenz, andere Wegen gehen zu wollen als die Erwachsenen bisher. Das gehört zur Pluralität in einem Gemeinwesen, wie auch das Vertrauen darauf, dass Jugendliche ihren Platz schon finden, sofern man bereit ist, sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Hier könnte Anke Hassel nun ernsthaft Sorgen artikulieren, denn wie ist eine solche Auseinandersetzung möglich, wenn die Vollerwerbstätigkeit beider Eltern zunimmt, wenn Betreuungszeiten in Kitas zunehmen, so dass für solche Auseinandersetzungen immer weniger Zeit und Raum bleiben?

Erwerbstätigkeit gewährleistet gerade keine Integration als ganze Person, denn relevant ist der Einzelne in Erwerbsverhältnissen nur bezogen auf Aufgaben, die es zu bewältigen gilt. Es geht diesbezüglich um Leistung. Wer sich dafür nicht eignet, muss gehen, ganz gleich, was für ein Mensch er ist. Es ist eine Illusion - wenn durchaus eine verbreitete - zu glauben, heute und in der Vergangenheit sei Integration auf diese Weise erreicht worden.

Das BGE ist eine starke Solidargeste, die nicht als Fürsorge und nicht als Almosen daherkommt, sondern als demokratisch beschlossene Einkommensgarantie. Weshalb wird das nicht gesehen von der Verfasserin?

Weiter heißt es:

"In Zukunft werden sie stattdessen "Ich werde Grundeinkommen" dazu sagen. Ihre Zahl wird in dem Maße steigen, wie auch das Grundeinkommen steigt. Ihre Motivation, in sich selbst zu investieren und über qualifizierte Arbeit aufzusteigen, wird täglich auf eine neue Probe gestellt werden, und zwar in einem Alter, in dem man sowieso mit sich und den Anforderungen der Umwelt zu kämpfen hat. Der Rest der Gesellschaft wird sich um diesen Aufstieg noch weitaus weniger kümmern als heute - die Leute sind ja versorgt."

Nun wird ausgesprochen, was zuvor nur angedeutet war: "in sich selbst zu investieren und über qualifizierte Arbeit aufzusteigen" - das ist das Ziel. Was bewegt nun Hassel zu diesem Schluss? Liegt er nahe? Doch nur, wenn bestimmte Voraussetzungen gemacht werden, dass nämlich der Wunsch, zum Gemeinwesen beizutragen, grundsätzlich durch ein BGE geschwächt wird. Je höher es ausfiele, um so stärker wäre das der Fall ihrer Meinung nach. Anstrengung, Neugierde, Bildungsprozesse - das alles hängt also davon ab, ob Einkommenschancen bestehen. Gespräche mit Jugendlichen zwischen 14 und 18 über Sozialstaat, Bildung und ähnliche Fragen lassen ebenso andere Schlüsse zu. Zuerst einmal wissen die meisten Schüler wie auch Studenten im ersten Semester überhaupt nicht, was "Hartz IV" überhaupt ist, wie es bereitgestellt wird, was Bezieher machen müssen. Die Funktionsweise der heutigen Sicherungssysteme ist ihnen meist nicht bekannt. Sie sind, wie es dieser Entwicklungsphase entspricht, sehr mit sich beschäftigt und sehen die Welt aus dieser Perspektive. Deswegen sind die Anforderungen der Umwelt auch eine Zumutung, eine notwendige, um aus dieser Phase herauszukommen. Dass dieser Zumutung trotzig begegnet wird, ist nicht ungewöhnlich. Der Trotz dient auch der Abwehr von Anforderungen, von denen der Jugendliche noch nicht weiß, ob er ihnen entsprechen kann und will.

Wie steht es mit dem zweiten Einwand?

"Zweitens fehlt dem bedingungslosen Grundeinkommen die gesellschaftliche Legitimation. Es lassen sich derzeit keine Modelle vorstellen, in denen alle Teile der Gesellschaft gleichermaßen gewinnen."

Ist mit Legitimation Mehrheit gemeint? Dass das BGE bislang nicht mehrheitsfähig ist, ist unstrittig (von Meinungsumfragen sollte man sich nicht beeindrucken lassen). Deswegen setzen sich Befürworter ja für eine Diskussion an, um auf etliche Vorurteile und Ilusionen hinzuweisen, mit denen wir leben. Nur weil die Relevanz nicht gesehen wird, setzt das Argumente nicht außer Kraft. Gleichwohl ist es richtig, dass Argumente nicht reichen, denn in der Gestaltung des Zusammenlebens geht es um Werturteile, um die Frage, was man für richtig hält. Eine Diskussion ist aber der einzige Weg in einer Demokratie, um auf Widersprüche in unseren Vorstellungen über unser Zusammenleben aufmerksam zu machen (siehe hier, hier und hier). Es ist also nicht so, dass das BGE den Gerechtigkeitsvorstellungen vollständige entgegenstehe, schon gar nicht der Verfasstheit unserer politischen Ordnung (siehe hier und hier).

Wenn alle ein BGE erhielten und es ausreichend hoch wäre, um auf Erwerbstätigkeit zu verzichten, dann würden doch alle gewinnen, oder ist etwas Anderes gemeint?

"Wahrscheinlich ist daher, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen von der Mitte der Gesellschaft an diejenigen umverteilt, die nicht oder nur in geringem Umfang erwerbstätig sind."

Das ist missverständlich. Ein BGE erhält doch jeder, es wird also von der Gemeinschaft an alle umverteilt. Oder ist hier die Verteilung der Steuerlast gemeint? Oder das Verhältnis von Nettoempfängern zu Nettozahlern? Wie das gestaltet wird, ist eine praktische Entscheidung.

"Umfassende Sozialleistungen, die über reine Armutsbekämpfung hinausgehen, werden jedoch über bestehende Gerechtigkeitsvorstellungen legitimiert - wie auch sonst? Dazu gehört das Ziel der Chancengleichheit, das etwa Bildungsausgaben oder die Erbschaftsteuer begründet."

Dahinter steht die Vorstellung, man müsse nur mehr investieren, dann werde das schon. In der Regel ist das verbunden mit starken normativen Lenkungen, so z. B. heute die Ausweitung der Kinderbetreuung sowohl was die Altersspanne der Kinder (ab dem ersten Lebensjahr oder auch früher) als auch die Menge des Angebots betrifft. Einher geht damit die enorme Aufwertung von Erwerbstätigkeit. Über all das verliert Frau Hassel wahrscheinlich deswegen kein Wort, weil sie es für richtig hält. Das ist ihr gutes Recht, nicht aber ein Problem des BGE, das genau daran ja etwas ändern will. Wer Bildung und Erwerbstätigkeit so eng miteinander verknüpft, wie es in dem Beitrag bislang der Fall ist, landet dort, wie wir heute im Bildungswesen stehen. Daran ändern Investitionen gar nichts, sie bestärken es nur. Die Frage ist, wollen wir das? Und wenn wir es wollen, sind wir bereit die Konsequenzen zu tragen?

"Drittens ist das bedingungslose Grundeinkommen das Gegenteil von dem, was eine rasch wachsende Einwanderungsgesellschaft braucht. Bei einer hohen Zahl von Arbeitsmigranten und anderen Zuwanderern sind mehr Mechanismen der gesellschaftlichen Integration nötig und nicht weniger."

Eben, das geht aber nicht über Erwerbstätigkeit, wenn man damit ernst machen will und so, wie bislang Einwanderung gehandhabt wurde, ist es kein Weg für die Zukunft.

"Es ist eine Erfahrung, die jeder im Alltag machen kann: Menschen begegnen sich am Arbeitsplatz, sie lernen einander kennen, erfahren Wertschätzung und lernen die Sprache. In dieser Situation den Menschen einen Grund zu geben, aus der Erwerbsarbeit auszusteigen, nicht mehr Qualifikationen zu erwerben, sondern zu Hause zu bleiben, wäre ein fatales Signal."

Auch hier werden wieder zwei verschiedene Formen der Wertschätzung in einen Topf geworfen: Wertschätzung der Leistung einer Person und Wertschätzung der Person um ihrer selbst willen. Am Arbeitsplatz steht Leistung im Zentrum, sie ist die Legitimationsbasis für Arbeitsverhältnisse. Sicher erfährt man manches über Kollegen, das nicht an den Arbeitsplatz gehört, das hat eben deswegen seine problematische Seite.

Die Wendung am Schluss des Absatzes spricht Bände. Weshalb sollte das BGE der Grund sein auszusteigen? Genauso gut ließe sich sagen, dass es eine andere Basis verschafft, einzusteigen. Wer beitragen will, wird beitragen, wer nicht will, wird es nicht tun. Dagegen ist kein Kraut gewachsen, es lässt sich nicht verhindern, wenn partout keine Bereitschaft besteht. Wo der Grund dafür jedoch der stigmatisierende Effekt der heutigen Erwerbszentrierung ist, wird er an  Bedeutung eben verlieren.

Der Schluss des Beitrags erstaunt:

"Dessen ungeachtet brauchen wir eine Debatte über eine gute Gesellschaft, die nicht allein auf Erwerbstätigkeit und den Arbeitsmarkt setzt. Es gibt viel gesellschaftlich notwendige Arbeit, die nicht über den Markt erfolgen kann und die honoriert werden muss. Das bedingungslose Grundeinkommen ist jedoch dafür der falsche Weg."

Nun hat Frau Hassel nicht die kleinste Bemerkung dazu gemacht, wie sie sich das vorstellt. Angesichts ihrer Ausführungen, die den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit überhaupt nicht in Frage stellen, mag sie an Lebenszeitkonten, "atmende Lebensverläufe" und ähnliche Arbeitszeitmodelle denken. Das BGE jedoch geht viel weiter und schafft mehr Freiraum als jedes dieser Modell vermag.

Baukje Dobberstein wandte sich in einem offenen Brief an Anke Hassel und kritisierte in ihrem Blog, dass manche Ausführungen überheblich klingen. Dagegen verwahrte sich Anke Hassel so:

"Ich verwahre mich jedoch ausdrücklich gegen den Vorwurf der elitären Überheblichkeit. Ich lebe in dieser Gesellschaft genau wie Sie und habe Zugang zu anderen Menschen. Ich habe Kinder und lange mit jungen Menschen gearbeitet. Es ist völlig unbenommen, dass Menschen, die nicht erwerbstätig sind, ein sinnvolles Leben führen. Warum auch nicht. Es geht hier nicht um intrinsische Motivation sondern darum, ob jungen Menschen die Orientierung an Erwerbsarbeit, die in unserer Gesellschaft die einzige Möglichkeit sozialer Mobilität außer dem Glücksspiel ist, eher genommen wird oder nicht. [Hervorhebung SL| Das ist nicht überheblich sondern eine ernsthafte Überlegung. Als elitär und überheblich empfinde ich es, wenn sehr reiche Menschen für ein BGE plädieren, weil sie davon ausgehen, dass man die Arbeitswelt nicht gerecht organisieren kann oder will. Aber selbst darüber würde ich eher mit ihnen diskutieren und sie nicht diffamieren."

Diese Sorge wie es um die Orientierung der "jungen Menschen" stehe, kann man haben. Dann ist man allerdings in der Verantwortung, Argumente dafür anzuführen. Einfach zu behaupten, dass ein BGE diese Orientierung "eher" nehme, ist kein Argument (siehe "Ich werde Hartzer"). Anke Hassels Beitrag ist voller Voraussetzungen, die ob ihrer diagnostischen Angemessenheit gerade in Frage stehen. Dass soziale Mobilität durch eine stabile Einkommenssituation, wie ein BGE sie schafft, gerade gefördert werden könnte; dass Qualifizierungen außerhalb von Erwerbsverhältnissen erworben werden könnten - das sollte dann zumindest erwogen werden. Ein BGE würde zur Öffnung der außerordentlich starken Erwerbszentrierung führen, das wäre die Chance.

Zum Vorwurf der Überheblichkeit. Anke Hassel weist ihn zurück und setzt auf Diskussion, wie sie am Ende bemerkt. Das ist sympathisch, eigentlich selbstverständlich. Die Passage über die "Ich werde Hartzer"-Jugendlichen, die ich oben kommentiert habe, ist jedoch mindestens ambivalent. Weder wird die Äußerung samt der Hintergründe, vor denen sie gemacht wird, analysiert, noch einbezogen, dass ein BGE eine ganz andere Situation schaffen würde. Von daher wohnt der Passage ein Paternalismus inne, der den Einzelnen bestimmte Freiräume nicht geben will, in der Sorge, sie könnten missbraucht werden. Ist diese Art von Paternalismus mit guten Absichten dann nicht doch überheblich? Stellt man sich nicht über denjenigen, über den man spricht, wenn man weiß, was für sie richtig ist?

Sascha Liebermann