Posts mit dem Label Mindestlohn werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Mindestlohn werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

9. Dezember 2024

In der Tat, eine weitere Alternative

Wichtig bei dieser Alternative ist: es käme gar nicht darauf an, aus dem "Bezug" herauszukommen, weil das BGE an die Person gebunden ist.

Sascha Liebermann 

20. Juni 2024

"Irrweg Mindestlohn. Fokussierung auf und Fetischisierung von Lohnarbeit beenden"...

 ...so ist ein lesenswerter Beitrag übertitelt, den Eric Manneschmidt verfasst hat, der sich schon länger mit der Diskussion beschäftigt.

Kommentare zur Diskussion um Mindestlöhne von unserer Seite finden Sie hier, hier, hier und hier.

22. November 2023

"Wenn es sich doch lohnt, fürs Bürgergeld zu kündigen"...

...unter diesem Titel in der Frankfurter Allgemeine Zeitung von Jakob Arnold (Bezahlschranke) soll Stichhaltiges dafür aufgeboten werden, dass das "Bürgergeld" einen "Anreiz" biete, zu kündigen. Es sei keineswegs so, wie der Bundesarbeitsminister behaupte, dass es am Bürgergeld nicht liege. Doch was bietet der Artikel dazu an Einsichten?

Das Beispiel, anhand dessen die Problematik illustriert werden soll, stammt von einem Unternehmer:

"Zuletzt habe er das mit einem Mitarbeiter aus Afghanistan erlebt. Der verdiente für eine Aushilfstätigkeit knapp 13 Euro in der Stunde, also sogar mehr als den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro. Damit sei dem Beschäftigten jedoch der Abstand zum Bürgergeld nicht mehr ausreichend gewesen. Und dann kam folgendes Kalkül hinzu, wie Krätz berichtet: Auf dem freien Mietmarkt hätte er es mit seinem Gehalt und dem nicht deutschen Namen schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Im Bürgergeld hingegen kümmert sich der Staat um die Wohnung. Und mindestens 100 Euro könne er sogar völlig anrechnungsfrei zum Bürgergeld hinzuverdienen. Unter dem Strich stehe er damit besser da als in einem geregelten Arbeitsverhältnis mit der Pâtisserie, so Krätz."

Der Unternehmer stellt es so dar, wir gehen einmal davon aus, dass der Mitarbeiter es auch so dargestellt hat. Zuerst heißt es, der Abstand zum Bürgergeld sei nicht mehr "ausreichend" gewesen, der Arbeitsplatz war für den Mitarbeiter also bloß ein Einkommensplatz, mehr verband er damit nicht. Dann aber folgt der Hinweis, der weder mit dem Arbeitsplatz noch mit dem Bürgergeld direkt zu tun hat: die Lage am Wohnungsmarkt für den betreffenden Mitarbeiter, der aus Afghanistan stammt. Es geht hier also nicht einfach darum, den besseren Schnitt zu machen, wie es zuerst klingt, vielmehr hat er ein drängendes Problem, weil er aufgrund seiner Herkunft keine Wohnung findet. Eine, Weg aus der Lage angesichts des ohnehin angespannten Wohnungsmarktes (der nur indirekt erwähnt wird) bietet das Bürgergeld, insofern holt er auch nicht das "Maximum" aus dem "System" heraus, er reagiert auf eine bedrängende Lage. In diesem Fall hätte selbst der Bezug von Wohngeld nicht geholfen, solange er keine Wohnung findet. Wäre die Lage am Wohnungsmarkt besser, hätte er diese Hilfe über den Bürgergeldbezug womöglich nicht benötigt. Festzuhalten ist, dass es gar nicht alleine um die Differenz zwischen Bürgergeld und Lohn geht (siehe die jüngste Berechnung zum Verhältnis hier und hier), sondern die Lage komplexer ist.

Dann heißt es in dem Beitrag:

"Außerdem sei das Arbeitsverhältnis, abweichend von Heils Vorstellung, nicht mit einer Kündigung durch den Mitarbeiter zu Ende gegangen. Der Mann habe angefangen, sich krankzumelden – schließlich sechs Wochen lang mit Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Zum Ende dieser Frist, nach deren Ablauf er ins geringere Krankengeld gerutscht wäre, sei er für einen Tag wieder zur Arbeit erschienen – um sich dann abermals krankzumelden."

Hier hat der Mitarbeiter offenbar um die Folgen einer Kündigung gewußt und sich insofern klug verhalten,  als er sich nicht in eine schwierige Lage manövrieren wollte (wir halten uns noch immer an die Schilderung des Unternehmers durch den Journalisten). Wenn die Folgen einer Kündigung die sind, die hier beschrieben werden, wäre es äußerst unklug gewesen, zu kündigen. Was aber hat denn der Unternehmer von einem Mitarbeiter, der nicht mehr bei ihm arbeiten will? Diese Frage wird gar nicht gestellt. Wie sich die Sache darstellen würde, wenn er denn eine Wohnung gefunden hätte, ohne die Unterstützung der zuständigen Behörde, wird auch nicht gestellt. 

Im Beitrag geht es dann folgendermaßen weiter:

"Die Betriebe müssten halt höhere Löhne zahlen. Krätz mag diesen Ratschlag nicht mehr hören. Vor allem wenn er von Leuten kommt, die aus seiner Sicht nicht berücksichtigen, dass auch der Betrieb steigende Kosten habe, die er nicht ohne Weiteres an die Kunden weiterreichen könne. 'Schlussendlich sind wir auch ein Unternehmen, was darauf ausgelegt ist, Erträge zu erwirtschaften.' Etwas anderes ließen im Übrigen auch die Kreditgeber, die Aufbau und Betrieb des Unternehmens erst ermöglichen, gar nicht zu."

Und soll deswegen etwa der besagte Mitarbeiter nicht nach einer für ihn geeigneten Lösung seines Problems suchen? Soll es denn keine höheren Löhne geben können? Liegt dann das Problem gar nicht beim Bürgergeld? Die Lage ist hier doch erheblich komplexer.

Überraschend ist dann ein Beispiel gegen Ende des Beitrags:

"Doch ein Zusammenhang mit dem Bürgergeld scheint aus seiner Sicht möglich. Wer seine reguläre Arbeit aufgibt, Bürgergeld erhält und daneben dann schwarzarbeitet, macht theoretisch einen besonders guten Schnitt. Politisch lässt sich darüber aber noch schwerer diskutieren als über das Lohnabstandsgebot – denn wie könnte man politisch überzeugend nachweisen, dass es so etwas im Alltag überhaupt gibt?"

Nun, das ist eine Gesetzesverletzung, wo es geschieht, worauf will der Beitrag hinaus? Dass es etwa keine Schwarzarbeit geben würde, wenn es gar keine Sozialleistungen gäbe? Dass dann das Lohnabstandsgebot optimal realisiert wäre? 

Solange es Steuern und Sozialversicherungsabgaben gibt, solange kann es Versuche geben, sie zu umgehen. Ob das der Fall ist, darüber entscheidet, wie belastbar die Bindung der Bürger an geltende Normen ist. Diese Bindung wiederum hängt auch mit dem Selbstverständnis eines politischen Gemeinwesens als Gemeinwesen zusammen. Dass es immer solche Fälle wird geben können, kann nicht gänzlich vermieden werden in einem demokratischen Rechtsstaat. Der Artikel legt aber nahe, dass darin das entscheidende Problem liege.

Sascha Liebermann

28. Juni 2023

"Die Kommission hat das Mindestlohngesetz eigentlich missachtet"...

...so Tom Krebs in einem Interview mit Zeit Online. 

Kommentare zur Diskussion um Mindestlöhne von unserer Seite finden Sie hier, hier und hier.

Sascha Liebermann

3. Januar 2023

15. November 2022

7. Juni 2022

Mindestlohn und Grundeinkommen, nicht einfach Fortentwicklung, sondern Bruch...

...mit dem bestehenden erwerbszentrierten Sozialstaat. Darin liegt die größte Hürde die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens (sofern hier ein solches gemeint ist). Es geht nicht ums Können, sondern ums Wollen und dieses Wollen hängt davon ab, wie wir als Gemeinwesen zur vorbehaltlosen Anerkennung der Bürger stehen. Der Mindestlohn (auch der angemessene, der noch nicht existiert) weist nicht über die Erwerbszentrierung und zugleich Degradierung von unbezahlter Arbeit hinaus, er bekräftigt diesen Zustand noch, solange sanktionsbewehrte Sicherungssysteme fortbestehen. Selbst wenn die Sanktionen abgeschafft würden, bliebe noch der Vorrang von Erwerbstätigkeit bestehen, solange es kein BGE gäbe.

Sascha Liebermann 

4. März 2022

Mindestlöhne in der EU...

...zugleich sollte nicht aus den Augen verloren werden, worum es bei Mindestlöhnen gehen müsste und was sie nicht zu leisten im Stande sind, siehe dazu hier und hier.

Sascha Liebermann 

7. Februar 2022

Interessantes zur Diskussion um eine Mindestlohnerhöhung

4. Januar 2022

"Weiterhin gibt es einen konstant hohen Anteil von Niedriglöhnern"...

 ...schreibt Stefan Sell in einem Beitrag auf seiner Website, der sich mit der Erhöhung des Mindestlohns befasst.

Siehe unsere früheren Beiträge zum Mindestlohn hier.

10. Dezember 2021

Fortschritt oder nicht - Anmerkungen zur Mindestlohndebatte von Sebastian Thieme

Unsere Beiträge dazu finden Sie hier. 

30. Oktober 2021

Grundeinkommen versus Mindestlohn

Frühere Beiträge zum Mindestlohn (hier auch Thesen dazu) und zur Frage, wie sich die Lage von Bürgern mit Behinderung verändert.

Sascha Liebermann

23. September 2021

12 Euro versus 13,15 Euro - oder worum geht es nochmal beim Mindestlohn?

Ein lesenswerter Kommentar zur Mindestlohndiskussion.

Siehe unsere Kommentare dazu hier.

22. September 2021

"Ich will keine 12 Euro Mindestlohn"...

15. September 2021

"12 Euro reichen nicht"...

 ...eine Übersicht über die Debatte zum Mindestlohn von Jörg Wimalasena in der taz, in der auch Widersprüche bei den Befürwortern benannt werden und die Grenzen des Mindestlohn aufscheinen.

Siehe unsere Beiträge zur Debatte hier.

6. September 2021

Welche Aufgabe hat der Mindestlohn - interessante Anmerkungen von Sebastian Thieme...

...und zugleich die Frage, welche Aufgabe ein Mindestlohn haben könnte, ob er überhaupt noch relevant wäre, wenn ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt würde. Denn heute übernimmt der Mindestlohn zwei Funktionen, auf die Sebastian Thieme hinweist, eine Mindesteinkommenssicherung auf der einen, die Definition eines Mindestanteils am Unternehmenserfolg auf der anderen.

Bedürfte es aber der ersten Funktion noch, wenn es ein ausreichend hohes BGE gäbe? Würde es nicht an der Vorrangigkeit von Erwerbstätigkeit festhalten, weil Erwerbstätige doppelt abgesichert würden - mit BGE als Bürger und Mindestlohn als Mitarbeiter? Würde durch die größere Verhandlungsmacht von Mitarbeitern bzw. Arbeitnehmern nicht etwas erreicht, das der Mindestlohn heute pauschal absichern soll, und zwar über diesen Anteil am Unternehmenserfolg jederzeit verhandeln zu können? Man darf hierbei auch nicht vergessen, dass nach Einführung eines auskömmlichen BGE die Einkommenssituation von Haushalten sich ganz anders darstellte als heute - Einkommenszuwachs durch mehr Personen im Haushalt.  Es wird schnell klar, dass etwaige Möglichkeiten durch BGE von der Höhe in Kaufkraftverhältnissen abhängt. 

Unsere früheren Kommentare zur Debatte um das Verhältnis von Bedingungslosem Grundeinkommen und Mindestlohn sowie der Bedeutung eines Mindestlohns als solchen finden Sie hier. 

Nachtrag: Selbst der Mindestlohn von 12 Euro reicht heute nicht aus, um Rentenansprüche über Grundsicherungsniveau zu erreichen. Der Sozialstaat muss sich daran messen lassen, was er zu leisten im Stande ist.

Sascha Liebermann

2. Juli 2021

"Der Mindestlohn steigt ab Juli auf 9,60 Euro"

10. März 2021

Die SPD, der Mindestlohn und die Rente - CDU allerdings nicht besser

Zum Verhältnis von BGE und Mindestlohn, siehe hier und hier. 

20. Januar 2021

"denn ein höherer Lohn steigert [...] den Suchanreiz der Arbeitslosen" - oder räumt er Hindernisse zur Seite?

Diese Frage ist nicht banal, nimmt die Rede vom "Anreiz" doch stets an, es mangele dem Individuum an Impulsen und es seien diese Impulse, die es zum Handeln veranlassen. Genau in diese Richtung liest sich das bei Tom Krebs, der im Handelsblatt über die Auswirkungen von Mindestlöhnen schreibt:

"Einerseits führt eine Anhebung des Mindestlohns zu einem Rückgang der Arbeitsnachfrage der Unternehmen im Niedriglohnbereich, weil einige Jobs durch den Mindestlohn unprofitabel werden. Andererseits wird das Arbeitsangebot der Erwerbspersonen gesteigert, denn ein höherer Lohn steigert die Motivation der Erwerbstätigen und den Suchanreiz der Arbeitslosen."

Wie eine simple Mechanik wird Handeln betrachtet, als wirke ein solcher "Anreiz" zielgenau, als wirke er überhaupt ohne korrespondierende Haltung des Individuums. Siehe unsere früheren Ausführungen dazu hier.

Ganz ähnlich ist das in diesem Beitrag der Süddeutschen Zeitung, in dem über die Reaktionen auf die Pläne des Bundesarbeitsminister berichtet wird. Ökonomen meinen mit manchem der Vorschläge lasse sich die "Motivation [...] steigern" - oder müsste hier nicht vielmehr geschrieben werden: damit würden die demotivierenden Effekte mancher Regelungen bei Hartz IV beseitigt? 

In dieser das Individuum passivierenden Deutung liegt das entscheidende Problem vieler politischer Vorschläge. Wer meint, es fehle an "Anreizen", der versucht sie zu erhöhen. Im Grunde geht es immer um die Karotte, die vor die Nase gehalten und noch mit Sanktionsmöglichkeiten versehen wird. Geht man hingegen davon aus, dass das Handeln vom Individuum ausgeht und dass es unterstützt oder behindert werden kann, muss das Ziel sein, behindernde Regelungen aus dem Weg zu räumen bzw. unterstützende zu schaffen. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen wäre eine maximal freilassende Unterstützung, die verlässlich vorhanden ist und ganz auf die Initiative des Einzelnen setzt. Das schließt ja keineswegs Hilfeleistungen oder Angebote aus, doch aus sie müssen so gestaltet sein, dass sie den Einzelnen in seinen Möglichkeiten und Fähigkeit unterstützen und ihn nicht lenken. Anreize versuchen zu lenken.

Sascha Liebermann

18. Januar 2021

Mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen stellte sich die Frage anders...

...Mindestlohn wie "living wage" hätten eine andere Aufgabe.

Sascha Liebermann