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29. Juni 2017

Befreiung durch Bildung oder durch "Machtumverteilung"? - zur Diskussion in der Phoenix-Runde



Das Video ist auch unter dieser Adresse zugänglich.

Am 27. Juni wurde in der Phoenix-Runde über das Bedingungslose Grundeinkommen diskutiert. 45 Minuten waren dafür vorgesehen, das ist nicht viel, aber auch nicht nichts. Mit Anke Hassel (Hertie School of Governance/ WSI Hans Böckler Stiftung) und Ulrike Herrmann (taz) waren zwei Kritikerinnen eingeladen, die sich schon öfter zur Sache geäußert haben. Daniel Häni und Michael Opielka (Ernst-Abbe-Hochschule Jena) auf der anderen Seite sind erfahrene Befürworter. Die Diskussion zeigte, dass zwischen beiden "Lagern" keine Brücken gebaut werden konnten, das hatte auch mit Werthaltungen zu tun. Frau Hassel und Frau Herrmann finden es eben falsch, Geld mit der "Gießkanne" (Herrmann") zu verteilen. Sie plädieren für eine - wie ich es nennen würde - Befreiung von oben zur Erwerbstätigkeit durch Bildung (Hassel, Herrmann), nicht aber für eine Befreiung des Individuums als Bürger eines Gemeinwesens durch "Machtumverteilung" (Häni), also eine Befreiung von unten durch Erweiterung von Handlungsmöglichkeiten ohne Richtungsweisung. Während Häni und Opielka darauf hinwiesen, dass ein BGE durch Einkommenssicherheit zu einer Machtumverteilung führe, zu einer Ermächtigung, betonten Hassel und Herrmann, dass Teilhabe durch Bildung entscheidend sei. Sie stellten aber nicht die Frage, auf welcher Basis Bildungsprozesse sich am besten entfalten können, denn dann hätten sie im Grunde zum BGE gelangen müssen, wenn das Bildungswollen ernst gemeint ist. Sonst bleibt es eine Bildungsverordnung. Weil beide aber eher die Verordnungshaltung vertraten, war der Weg zueinander versperrt. Deswegen stieg wahrscheinlich keine von beiden auf den Hinweis Opielkas wie Hänis ein, dass ein Verständnis von Arbeit, das sich auf Erwerbsarbeit fokussiere, andere Tätigkeitsformen schlicht unter den Tisch fallen lasse. Hassel "glaube" daran, dass ein Arbeitgeber eben den Lohn eines Mitarbeiters, der ein BGE erhalte, kürzen würde. Dass dies nicht ohne Zustimmung des Mitarbeiters möglich ist, darauf wurde nicht eingegangen oder anders gesagt: die Machtumverteilung wurde nicht ernst genommen. Wie überhaupt der Einzelne in seinen Selbstbestimmungsfähigkeiten und in seiner tatsächlichen Selbstbestimmung, wie sie der politischen Ordnung der Demokratie zugrundeliegt, nicht ernst genommen wurde. Darauf konnte Häni noch so emphatisch hinweisen, er erreichte Hassel und Herrmann nicht. Aufregung verursachte auch das Taschenrechner-Beispiel, dass eine Familie mit zwei Kindern über ein Haushaltseinkommen von 48 Tausend Euro pro Jahr verfügen würde, wenn das BGE mit 1000 Euro angesetzt wäre. Da war offenbar auch Opielka mulmig zumute. Dabei wurde vergessen zu erwähnen, dass dieser Fall nur für einen bestimmten Zeitraum gelten würde, solange nämlich, wie die Kinder zuhause wohnen, nicht aber, wenn sie das Elternhaus verlassen haben. Und worin besteht eigentlich der Skandal dieser Höhe, wenn die mittleren Einkommen in Deutschland betrachtet werden, wie dies die Hans Böckler Stiftung einst getan hat:



Wer einen Boden einziehen will, auf dem jeder sicher stehen kann, der kommt nicht umhin, über den Bedarf von Familien zu reden, ein Bedarf an Zeit frei von anderen Verpflichtungen - und der ist hoch.

Insgesamt war die Diskussion in der Sendung etwas zu aufgeregt, so dass Argumente nicht in Ruhe vorgebracht werden konnten, vielleicht war diese Aufregung jedoch eine Reaktion darauf, wie wenig sich auf die befürwortenden Argumente eingelassen, wie sehr sie verkürzt wurden.

Sascha Liebermann

Nachtrag: Michael Opielka hat einen auch selbstkritischen Kommentar zur Diskussion veröffentlicht und weist auf die mangelnde Bereitschaft zur Auseinandersetzung hin.

27. Juni 2017

"phoenix Runde: '1000 Euro für jeden – Wie sinnvoll ist das Grundeinkommen?'"...

...am Dienstag, den 27. Juni, von 22.15 bis 23 Uhr.

Ankündigung: "Die Idee klingt geradezu revolutionär: Jeden Monat ein sicheres Grundeinkommen in Höhe des Existenzminimums – für jeden, ob mit Job oder ohne. Finnland probiert das schon aus, und auch die neue Jamaika-Koalition in Kiel will das Konzept in einem Modellversuch in Schleswig-Holstein testen. Die Schweizer dagegen haben das bedingungslose Grundeinkommen in einem Referendum abgelehnt. Und auch bei uns halten Kritiker die Idee für brandgefährlich, fürchten sogar die Abschaffung des Sozialstaats. Wie funktioniert das bedingungslose Grundeinkommen? Ist mehr Gleichheit auch gerechter? Ist das überhaupt bezahlbar?

Anke Plättner diskutiert u.a. mit: Prof. Michael Opielka (Soziologe, FH Jena)"

4. Juli 2012

16. Oktober 2009

Bürgergeld und Hartz IV - alles beim Alten

In der Phoenix-Runde vom 14. Oktober wurde über die Frage "Bürgergeld statt Hartz IV - Ist das sozial?" diskutiert (Sendung als Videostream oder Podcast). Gäste waren Norbert Blüm, CDU (Ehem. Bundesarbeitsminister), Andreas Pinkwart, FDP (Stellv. Bundesvorsitzender), Michael Schlecht (ver.di, Bereichsleiter Wirtschaftspolitik, seine Sicht auf das bedingungslose Grundeinkommen) und Wolfgang Engler (Kultursoziologe). Was gibt es zu berichten? Deutlich wurde, wie sehr das FDP-Bürgergeld den Druck auf die Bürger, die es beziehen, erhöhen soll - die FDP will Hartz IV lediglich "unbürokratischer" gestalten. Auch hält die FDP an der Statussicherung, auf die die Sicherungssysteme wie Arbeitslosengeld bislang ausgerichtet sind, beibehalten. Gekrönt wurden Andreas Pinkwarts Ausführungen durch den Spruch "Solidarität ist keine Einbahnstraße" - den hätten Norbert Blüm und Michael Schlecht sofort unterschreiben können. Frühere Kommentare zur FDP im Bundestagswahlkampf siehe hier.

Wundern kann einen, wie ungenau Wolfgang Engler über das Grundeinkommen spricht, das er einfach mit einer Negativen Einkommensteuer gleichsetzt, die letztlich nur eine sehr liberale Form der Ersatzleistung darstellt. Früher schon hat er verlauten lassen, dass ein Grundeinkommen auf jeden Fall an eine Bildungsverpflichtung gekoppelt sein sollte. Einen Mindestlohn hält er für unabdingbar, denn er sei kein blauäugiger Grundeinkommensbefürworter. Ohne Mindestlohn geschehe, was Götz Werner vorhabe: Löhne durch den Arbeitgeber um das Grundeinkommen zu kürzen. Bitte, wie? Gewiss, Herr Werner hat sich schon missverständlich geäußert, doch in seinem Buch "Einkommen für alle" (S. 100 f.) bleibt die Aushandlung der Löhne beiden Verhandlungsparteien aufgegeben. Von einer direkten Verrechnung auf Arbeitgeberseite ist keine Rede. Dass die Verfügbarkeit des Grundeinkommens zu jeder Zeit sich auf die Verhandlungen auswirkt, ist selbstverständlich. Außerdem: Weshalb, sofern das Grundeinkommen ausreichend hoch ist, soll der Arbeitnehmer nicht auch niedrige Löhne akzeptieren dürfen? Nieman wäre gezwungen, sich darauf einzulassen.

Wie sieht es mit Norbert Blüm und Michael Schlecht aus? Das alte Lied.

Blüm kann die Welt nur in Erwerbsarbeit denken. Zwar redet er auch von Erziehungsarbeit usw., doch wie soll die möglich sein, wenn es kein Grundeinkommen gibt? Und wie wird sie ohne Grundeinkommen davon befreit, nur zweite Wahl zu sein gegenüber der Erwerbsarbeit? Gar nicht. Weil das so ist, sind Erwerbstätige das Maß aller Dinge. Es sei eine Ungerechtigkeit, dass Erwerbstätige, die dreißig Jahre eingezahlt haben, nach einem Jahr ALG I denselben Status haben, wie jemand, der nie eingezahlt hat - Erwerbsfixierung und Statusdenken fallen zusammen. Wer nur Erwerbstätige kennt, kann auch "Teilhabe" nur als Erwerbsteilhabe denken und erklärt dann, subsidiär solidarisch sei nur, wer versucht, sein Einkommen selbst zu erzielen. Eine verbreitete Darstellung, die mit dem Subsidiaritätsgedanken jedoch gar nichts zu tun hat.

Michael Schlecht fordert, was die Gewerkschaften schon lange fordern: Arbeit, Arbeit, Arbeit. Es werde einfach nicht genügend Arbeit angeboten, das müsse geändert werden. Es geht natürlich nur um Erwerbsarbeit. Für die Herrschaften gilt es mehr, Kinder gegen Bezahlung betreuen zu lassen, als selbst für sie zu sorgen. Was stört Michael Schlecht eigentlich an der ausgleichenden Wirkung des bedingungslosen Grundeinkommens, fragt man sich, wenn er sich vehement dagegen ausspricht, Unternehmen darin zu unterstützen, niedrige Löhne zahlen zu können? Hat er noch nicht davon gehört, dass, ganz gleich welche Kosten einem Unternehmen aufgebürdet werden, ganz gleich, welche Mindestlöhne eingeführt würden, sie ohnehin vor allem der Verbraucher tragen müsste?

Also, doch alles beim Alten, keine Denkbewegung, kein Fortkommen.

Sascha Liebermann

3. Juni 2009

Direkte Demokratie, bedingungsloses Grundeinkommen und die Widerstände dagegen

In der Phoenix-Runde wurde Ende Mai über das Thema "Wir sind das Volk – Brauchen wir mehr Demokratie?" diskutiert. Das Video der Sendung steht auf der Website bereit. Die geistige Verwandtschaft dieser Frage zum bedingungslosen Grundeinkommen liegt auf der Hand, wenn es auch keine notwendige Verbindung gibt. Beides kann ohne einander auskommen, wie man (zumindest bislang) in der Schweiz sieht.
Aufschlussreich war die Sendung aber dennoch, weil es einen Schweizer Diskutanten, Gebhard Kirchgässner, gab, der sich nicht nur wissenschaftlich mit der direkten Demokratie beschäftigt, sondern aus einem Land kommt, das sie praktiziert. Achten Sie unter anderem auf die Einwände von Norbert Geis (CSU) gegen Volksentscheide, dann verstehen Sie, weshalb es nicht nur die direkte Demokratie, sondern auch bedingungsloses Grundeinkommen so schwer haben. Allerdings bemerkenswert ist, dass Norbert Geis mit keiner Silbe die seit fünf Jahren sehr erfolgreichen Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene in Bayern erwähnt. Die funktionieren eben auch.