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6. September 2021

"Ganz viele Menschen wollen keine staatliche Unterstützung" meint Christian Lindner...

..., was bliebe denn, wenn "ganz viele Menschen" auf all die Unterstützung verzichteten, die das Gemeinwesen heute organisiert und bereitstellt? 

Die Frage danach, welche Form staatlichen Ausgleichs gerecht ist, ergibt sich aus der Frage, wie ernst wir es damit nehmen, dass alle Bürger gleich sind - als Bürger. Die FDP ist dahrendorfvergessen (siehe auch hier), denn die Gleichheit der Bürger verlangt auch eine Absicherung, damit sie ihre demokratischen Rechte wahrnehmen können, deswegen meinte schon Dahrendorf, ein Grundeinkommen sei konstitutionelles Anrecht. Das schließt in keiner Weise aus, dass sozialer Aufstieg möglich sein soll, setzt jedoch ganz anders an. Aufstieg ist auch eine Frage von Macht und Selbstbestimmung, verbreitet ist jedoch pädagogisierende Bevormundung und ein weltfremdes Verständnis von Unabhängigkeit.

Sascha Liebermann

15. Juni 2021

"Erneuerung [...] der Bürgerrechte für alle" durch ein garantiertes Mindesteinkommen,...

...darüber schrieb Ralf Dahrendorf in der Zeit 1986 in einem Beitrag zum "garantierten Einkommen". Der Beitrag ist Teil einer Serie zu dieser Thematik. Darin heißt es z. B.:

 "Das Mindesteinkommen löst also auch nicht alle Fragen der Zeit. Aber es ist eine wichtige Antwort auf eine Grundfrage: Gehen wir in eine Zeit, in der die Mehrheitsklasse der Besitzenden immer brutaler ihren Status verteidigt – oder öffnen wir uns erneut für die Bürgerrechtsgesellschaft, die allen Freiheit verspricht?"

So wartet der Beitrag noch mit anderen Anmerkungen auf, die beinahe wie aus der Gegenwart klingen, auch wenn der folgende Anfang nicht mehr gilt:

"Die Verfechter eines garantierten Mindesteinkommens werden im offiziellen Deutschland beinahe totgeschwiegen. Wer will schon ernsthaft über die Zukunft unseres Gemeinwesens reden, nachdem doch die Von-Tag-zu-Tag-Politik sogar die Grünen in kurzer Zeit eingeholt hat? Und doch, um es zu wiederholen: Die Idee wird bleiben."

Hier hat er Recht behalten, wenn es auch in den 1990er Jahren ziemlich still um das Grundeinkommen geworden war (siehe hier). Und später im Beitrag heißt es z. B.:

"Die andere Methode muß daher in einer Erneuerung des dynamischen Prozesses der Bürgerrechte für alle bestehen. Es ist ja schon eine nachdenklich stimmende Tatsache, daß der im Prinzip allen gemeinsame Grundstatus aller Bürger zum Privileg geworden ist – zum Privileg der großen Mehrheit gewiß, aber doch zu einem ausschließenden, nicht zu einem einschließenden Grundsatz."

Für Dahrendorf ist das garantierte Grundeinkommen nicht vor allem eine Antwort auf Arbeitslosigkeit und Armut, was noch heute eine große Rolle in der Debatte spielt, aber auch hier ist es hilfreich. Es gibt nicht viele, die diesen Zusammenhang so deutlich herausheben. Bedenkt man, wie lange Dahrendorfs Ausführungen zurückliegen, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es offenbar nicht so einfach ist, eine Einkommensgarantie als Bürgerrecht zu erkennen.

Sascha Liebermann

16. Februar 2021

Ralf Dahrendorf weitsichtig, aber auch widersprüchlich zum garantierten Grundeinkommen...

...so z. B. wenn er davon sprach, dass Erwerbstätigkeit für die "Strukturierung des Zeithaushaltes" wichtig sei, obgleich er in einem Grundeinkommen selbst erhebliche Möglichkeiten sah. Diese Widersprüchlichkeit scheint der Grund dafür zu sein, sowohl die Möglichkeiten eine garantierten Grundeinkommens sehen zu können, als auch zugleich Vorbehalte dagegen zu haben. Dabei lieferte gerade Dahrendorf eine Begründung für ein GG aus dem Geist der Demokratie und der Stellung ihrer Bürger darin.

Sascha Liebermann

20. Januar 2021

"Das liberale Denken beginnt nicht an der Decke, sondern gemäss Ralf Dahrendorf auf dem «gemeinsamen Fussboden»...

 ..., von dem aus jedes Individuum, dank seinem Antrieb und seinen Fähigkeiten, so hoch aufsteigen kann wie jemand, der in einem Penthouse ins Leben startet. Dazu beitragen können eine negative Einkommenssteuer (wie sie schon Milton Friedman empfahl), ein bedingungsloses Grundeinkommen (das bei einer Umfrage meines Forschungsteams in Oxford überwältigende 71 Prozent der Europäer bejahten), ein steuerfinanziertes universales Minimalerbe (besonders wünschenswert, wenn – wie in Grossbritannien und Amerika – der entscheidende Graben nicht beim Einkommen, sondern beim geerbten Vermögen klafft), ausserdem allgemeine Grundversorgung für Gesundheit, Wohnung und soziale Sicherheit. Es gibt ganz unterschiedliche nationale Varianten des liberalen, demokratischen Kapitalismus; deshalb wird sich der Mix dieser Massnahmen von Land zu Land unterscheiden."

Eine interessante und folgenreiche Einschätzung des Liberalismus durch Timothy Garton Ash in der Neuen Zürcher Zeitung. Der hier erwähnte Ralf Dahrendorf war auf der einen Seite einen klarer Vertreter einer Bürgergemeinschaft, in der es nicht entscheidend ist, welchen Beitrag jemand leistet, sondern dass er  um seiner selbst willen und um der Gemeinschaft willen anerkannt wird. Zugleich hatte Dahrendorf aber erstaunliche Vorbehalte gegen ein garantiertes Grundeinkommen.

Sascha Liebermann

21. Juni 2019

"Deutsche Illusionen" - ein Blick auf Europa von Ralf Dahrendorf...

...in Jahr 2005 in einem Interview, das auf Zeit Online noch zugänglich ist. Angesichts des letzten Wahlkampfes zur Europawahl in Deutschland wirkt das Interview beinahe wie aus der Zeit gefallen und macht zugleich Beschränkungen der Diskussion über die Europäische Union deutlich. Ob Dahrendorf sich heute wohl des Einwands erwehren müsste, er verbreite anti-europäisches Gedankengut?

Auf ein garantiertes Mindesteinkommen kommt er ebenfalls zu sprechen, für das er große Sympathien hatte, bei ihm wäre es wohl der einzige Boden, der eingezogen würde.

Sascha Liebermann

23. Juni 2012

Von der Arbeits- zur Tätigkeitsgesellschaft oder zur politischen Gemeinschaft?

Wo über das Bedingungslose Grundeinkommen diskutiert wird, ist das Schlagwort von einer Tätigkeitsgesellschaft nicht weit. Einige sehen im Grundeinkommen die Chance, die Erwerbszentrierung der Arbeitsgesellschaft zu überwinden. Endlich könnte die Vielfalt an Tätigkeiten, die für ein Gemeinwesen unerlässlich sind, anerkannt werden (z.B. hier, hier und hier). Überhaupt steht häufig das Tätigsein im Zentrum, drängen, so Befürworter, die Menschen doch ohnehin dazu. Dabei ist oft nicht klar, was das eine - das Bedingungslose Grundeinkommen - mit dem anderen - dem Tätigsein - zu tun hat, ob die Vorstellung von einer Tätigkeitsgesellschaft überhaupt hilfreich oder nicht eher missverständlich ist. In seiner Stoßrichtung kann es der Diskussion indes auch einen Bärendienst leisten; denn seine Bedeutung gewinnt es gerade vor dem Hintergrund, die Arbeitsgesellschaft, nicht aber ihr Prinzip: das rege Tätigsein als gemeinschaftsstiftendes Moment überwinden zu wollen. Von der Verknüpfung des BGE mit der Vorstellung von einer Tätigkeitsgesellschaft ist es nicht allzu weit zum Konzept eines Participation Income (Anthony Atkinson), eines Mindesteinkommens, das von "participation", Teilnahme, also einem Beitrag, abhängt. Damit wären wir keinen Schritt weiter, wir hätten sogar eher einen Rückschritt erreicht, weil lediglich die Leistungsbedingung für den Bezug eines Grundeinkommens ausgeweitet würde.

Von einer Tätigkeitsgesellschaft zu sprechen kann so noch als vorauseilende Antwort an die Kritiker des BGE verstanden werden, es solle durch ein BGE ja nicht dem untätigen Herumhängen gefrönt werden. Genau dieser Vorwurf ist auch immer wieder gegen unseren Slogan vorgebracht werden, er fördere eine Vorstellung davon, mit dem BGE das süße Nichtstun ermöglichen zu wollen. Von daher sei er für die Grundeinkommensdiskussion sogar schädlich. Offenbar bereitet die Vorstellung Unbehagen, es könne irgendwie suggeriert werden, dass wir nicht auf Engagement angewiesen sind. Zu betonen, dass es darum nicht gehe, ist also auch Ausdruck einer Unsicherheit. Sie scheint der Grund, weshalb manche meinen, dem Faulheitseinwand dürfe erst gar kein Angriffspunkt geboten werden. Indem wir aber etwas Selbstverständliches, jeden Tag Beobachtbares meinen versichern zu müssen, bieten wir doch gerade einen Angriffspunkt. Das Selbstverständliche herausheben muss doch nur, wer ihm nicht ganz vertraut. So lässt man sich auf einen Einwand ein, dem gar keine Evidenz zukommt, der nur in Vorurteilen gründet. Wer das Schlagwort von der Tätigkeitsgesellschaft bemüht, muss sich darüber im Klaren sein, dass er mehr will als die gegenwärtige politische Ordnung verlangt. Sie setzt einfach die Bereitschaft und den Willen der Bürger voraus, sich einzubringen. Wo das nicht geschieht, aber notwendig wäre, kann und sollte darüber öffentlich debattiert werden. Mehr Handhabe räumen wir aber auch heute dem Gemeinwesen gegenüber dem Individuum nicht ein. Wer vor diesem Freiraum sich fürchtet, dem müsste schon heute mulmig zumute sein.

Wie tief in unserem Selbstverständnis die Vorstellung verankert ist, das Tätigsein sei entscheidend, lässt sich sogar bei einem Denker, Ralf Dahrendorf, ausmachen, der dem Grundeinkommen einst den Status eines konstitutionellen Anrechts zuerkannt hat, also eines Anrechts, das keine Gegenleistungsbedingung mehr kennt. Dahrendorf hat sich zu Grundeinkommen und freiem Tätigsein schon 1986 geäußert und folgendes geschrieben (in: Befreiung von falscher Arbeit, hrsg. von Thomas Schmid, 1986, S. 132 f.; siehe auch Archiv Grundeinkommen):

...In der Tat hat ja die Erwerbsarbeit längst jene zentrale Stellung im Leben der meisten Menschen verloren, die die Rede von der Arbeitsgesellschaft rechtfertigte. Aus gutem Grund liegt etwas Schrilles in der unternehmerisch-gewerkschaftlichen Forderung, die Bedeutung der Erwerbsarbeit nur ja nicht geringzuschätzen. Das liegt quer zu den Entwicklungen eines Jahrhunderts, in dem im Namen der Erleichterung der Arbeit, auch der Befreiung von (»falscher«) Arbeit, das »Reich der Freiheit“ ständig ausgeweitet worden ist. Wir stehen möglicherweise an der Schwelle zu einer Gesellschaft, in der Erwerbsarbeit gegenüber Formen der freien Tätigkeit zurücktritt, in diesem Sinne am Ende der Arbeitsgesellschaft und am Beginn von so etwas wie der Tätigkeitsgesellschaft. Aber nur sehr privilegierte Gruppen - zum Beispiel mittelständische Jungakademiker mit Beamtenrechten - können aus dieser Tendenz so weitreichende Folgerungen ziehen wie sie zuweilen erörtert werden, also etwa behaupten, die Zeit sei gekommen, Arbeit und Einkommen grundsätzlich zu entkoppeln. Weniger Privilegierte wissen, daß Beruf und Erwerbsarbeit in mehrfacher Hinsicht unentbehrliche Elemente des sozialen Lebens geblieben sind:...

Dahrendorfs Ausführungen sind bemerkenswert in zweierlei Hinsicht. Zum einen lassen sie erkennen, wie weit zurück die Diskussion reicht, die wir heute führen, zum anderen allerdings können wir sie als Beleg dafür nehmen, wie ungenau, wenn nicht gar missverständlich argumentiert wurde und wird. In seiner Einschätzung der Stellung von Erwerbstätigkeit wirft Dahrendorf zwei Aspekte zusammen, die getrennt betrachtet und gewichtet werden müssen. Auf der einen Seite geht es vor allem um die voranschreitende tatsächliche und weiterhin mögliche Rückgewinnung von Lebenszeit durch die Nutzung von Automatisierungstechnologie. Steigende Produktivität erlaubt mehr Güter mit weniger menschlicher Arbeitskraft zu erzeugen, eine Entwicklung, die noch immer sich vollzieht. Dass Erwerbsarbeit angesichts eines größeren Umfangs aufzuwendender Arbeitsstunden auch relativ mehr Lebenszeit beanspruchte und trotz aller Fortschritte immer noch beansprucht, liegt auf der Hand. Die Fortwirkung dessen ist uns heute noch allzu bekannt, denn trotz gesunkenen Arbeitsvolumens in Jahresstunden hat Erwerbstätigkeit ihre normative Vorrangstellung behalten.

Dies bestimmt jedoch zu früheren Zeiten (sofern das allgemeine und gleiche Wahlrecht schon eingeführt war) wie auch heute nicht die Stellung des Einzeln im Gemeinwesen, denn dieser Status ist von Erwerbstätigkeit unabhängig. Dahrendorf, der zu den wenigen gehört, die das sonst sehen, überrascht hier mit diesem verengten Blick. Die außerordentliche Bedeutung, die Erwerbsarbeit zugemessen wird, steht ja durchaus im Widerspruch zur politischen Dimension des Gemeinwesens oder anders ausgedrückt: der Erwerbstätige bestreitet dem Staatsbürger seine Vorrangstellung - zumindest in unserem Selbstverständnis. Wenn Dahrendorf schreibt, Erwerbsarbeit sei ein "unentbehrliche[s] Element des sozialen Lebens geblieben", widerspricht das gar nicht der Logik eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Das BGE relativiert lediglich die Stellung von Erwerbsarbeit zugunsten anderer Tätigkeiten, räumt der Anerkennung des Bürgers um seiner selbst willen den Platz ein, der ihr gebührt: Zweck um seiner selbst und des Gemeinwesens willen zu sein. Die Rede oder Selbstbezeichnung als Arbeitsgesellschaft geht schon lange an den grundlegenden Verhältnissen vorbei, das gilt für die Ausweitung zur Tätigkeitsgesellschaft genauso.

...- Es ist uns noch kein anderer Weg eingefallen, um die Wohlfahrtschancen einer entwickelten Gesellschaft und ihre (notwendige?) Differenzierung zu gewährleisten als der über Arbeitseinkommen. Das gilt übrigens noch für die Umverteilungselemente der Wohlfahrt, also die Lohnnebenkosten und den Sozialstaat.

Nun, das BGE ist ein alternativer Weg, der Einkommen aus Erwerbstätigkeit nicht abschaffen will, er stellt sie aber auf ein anderes Fundament. Hier klingt Dahrendorf so, als seien ihm die Auswirkungen eines BGE von der Wiege bis zur Bahre (wenn er denn von einem solchen spricht) nicht vor Augen.

- Es ist uns auch noch keine andere Basis für das Selbstbild und Selbstbewußtsein von Menschen eingefallen als die Berufsposition. Nicht zufällig wird noch die Emanzipation von Frauen an ihr festgemacht. Und wo es Ansätze zu anderen Pflöcken für das Selbstbild gibt - etwa sportliche Leistungen oder Errungenschaften der Freizeittätigkeit - haben diese meist eine verdächtige Ähnlichkeit mit der Arbeit...

Symptomatisch ist es nun, wie auch er die "Basis für das Selbstbild" wie eine ahistorische Größe behandelt, die einfach so da sei. Es ist nicht verwunderlich, wenn der Berufsposition angesichts der Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit eine so große Bedeutung zukommt und auch größere Teile der Frauenbewegung Emanzipation als eine hin zur Erwerbstätigkeit gedacht haben. Dahrendorf unterscheidet allerdings Beruf im Sinne von Berufung und Erwerb nicht. Sinnerfüllung im Beruf würde eben nicht mehr auf den Erwerbsberuf beschränkt, sondern auf alle Berufe als Berufung ausgeweitet. Das BGE führt eben deswegen auch zu einer Aufwertung durch Anerkennung aller Berufung. Auch für die Beispiele, die er hier nennt, würde das gelten, sie wären davon befreit, ihre Arbeitsähnlichkeit auszuweisen müssen, um wertgeschätzt zu werden.

...- Es ist uns vor allem noch nicht gelungen, andere Prinzipien für die Strukturierung des Zeithaushalts von Menschen zu finden als die der Erwerbsarbeit. Wenn der Fixpunkt der Berufsarbeit fehlt, wissen Menschen oft nicht, woran sie ihren Tages-, Wochen-, Jahresplan festmachen sollen (am Fernsehprogramm?).

Wieder wirft er Erwerb und Beruf qua Berufung zusammen, sie ist jedoch ein Ergebnis der Verengung von Berufung auf Erwerbstätigkeit. Das könnte ein BGE gerade ändern. Auch ein Beruf jenseits von Erwerb kann selbstverständlich mit einer Zeitstruktur einhergehen, denn überall, wo Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit anderen erfolgt - das dürfte jedem geläufig sein, der sich bürgerschaftlich engagiert -, bedarf es der Organisation.

Wie ist es möglich, dass ein Denker die weitreichenden Auswirkungen eines BGE nicht erkennt, der doch selbst wichtige Argumente für es vorgebracht hat? Liegt der Grund für das Durcheinanderwerfen unterschiedlicher Aspekte womöglich darin, dass Dahrendorf letztlich die Anerkennung des Einzelnen nicht unabhängig vom Tätigsein sehen kann und aufgrund der Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit dazu auch keine Alternative sieht? Wer diese Verknüpfung für selbstverständlich und nicht überwindbar hält, muss am BGE zumindest zweifeln oder ihm gegenüber skeptisch sein. Das zeigt die anhaltende Debatte über Grundeinkommen in Gestalt der Einwände dagegen. Dabei läge eine andere Betrachtung auf der Hand. Sie drängt sich indes erst auf, wenn der Blick auf die Stellung der Bürger in der politischen Ordnung und damit auf das Fundament des Gemeinwesens gerichtet wird. Erst dort zeigt sich das vermeintlich Undenkbare als selbstverständliche Voraussetzung, deren wir offenbar nicht gewahr sind: die bedingungslose Anerkennung der Bürger als Souverän, wie sie in der bedingungslosen Verleihung der Staatsbürgerschaft zum Ausdruck kommt. Daran wird um so deutlicher, wie sehr unser sozialstaatliches Gefüge - samt aller gängigen Vorurteile - dieser Voraussetzung entgegensteht. Wir leben also in einem Widerspruch, den gerade ein BGE zu überwinden helfen könnte.

Sascha Liebermann