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23. Juni 2012

Von der Arbeits- zur Tätigkeitsgesellschaft oder zur politischen Gemeinschaft?

Wo über das Bedingungslose Grundeinkommen diskutiert wird, ist das Schlagwort von einer Tätigkeitsgesellschaft nicht weit. Einige sehen im Grundeinkommen die Chance, die Erwerbszentrierung der Arbeitsgesellschaft zu überwinden. Endlich könnte die Vielfalt an Tätigkeiten, die für ein Gemeinwesen unerlässlich sind, anerkannt werden (z.B. hier, hier und hier). Überhaupt steht häufig das Tätigsein im Zentrum, drängen, so Befürworter, die Menschen doch ohnehin dazu. Dabei ist oft nicht klar, was das eine - das Bedingungslose Grundeinkommen - mit dem anderen - dem Tätigsein - zu tun hat, ob die Vorstellung von einer Tätigkeitsgesellschaft überhaupt hilfreich oder nicht eher missverständlich ist. In seiner Stoßrichtung kann es der Diskussion indes auch einen Bärendienst leisten; denn seine Bedeutung gewinnt es gerade vor dem Hintergrund, die Arbeitsgesellschaft, nicht aber ihr Prinzip: das rege Tätigsein als gemeinschaftsstiftendes Moment überwinden zu wollen. Von der Verknüpfung des BGE mit der Vorstellung von einer Tätigkeitsgesellschaft ist es nicht allzu weit zum Konzept eines Participation Income (Anthony Atkinson), eines Mindesteinkommens, das von "participation", Teilnahme, also einem Beitrag, abhängt. Damit wären wir keinen Schritt weiter, wir hätten sogar eher einen Rückschritt erreicht, weil lediglich die Leistungsbedingung für den Bezug eines Grundeinkommens ausgeweitet würde.

Von einer Tätigkeitsgesellschaft zu sprechen kann so noch als vorauseilende Antwort an die Kritiker des BGE verstanden werden, es solle durch ein BGE ja nicht dem untätigen Herumhängen gefrönt werden. Genau dieser Vorwurf ist auch immer wieder gegen unseren Slogan vorgebracht werden, er fördere eine Vorstellung davon, mit dem BGE das süße Nichtstun ermöglichen zu wollen. Von daher sei er für die Grundeinkommensdiskussion sogar schädlich. Offenbar bereitet die Vorstellung Unbehagen, es könne irgendwie suggeriert werden, dass wir nicht auf Engagement angewiesen sind. Zu betonen, dass es darum nicht gehe, ist also auch Ausdruck einer Unsicherheit. Sie scheint der Grund, weshalb manche meinen, dem Faulheitseinwand dürfe erst gar kein Angriffspunkt geboten werden. Indem wir aber etwas Selbstverständliches, jeden Tag Beobachtbares meinen versichern zu müssen, bieten wir doch gerade einen Angriffspunkt. Das Selbstverständliche herausheben muss doch nur, wer ihm nicht ganz vertraut. So lässt man sich auf einen Einwand ein, dem gar keine Evidenz zukommt, der nur in Vorurteilen gründet. Wer das Schlagwort von der Tätigkeitsgesellschaft bemüht, muss sich darüber im Klaren sein, dass er mehr will als die gegenwärtige politische Ordnung verlangt. Sie setzt einfach die Bereitschaft und den Willen der Bürger voraus, sich einzubringen. Wo das nicht geschieht, aber notwendig wäre, kann und sollte darüber öffentlich debattiert werden. Mehr Handhabe räumen wir aber auch heute dem Gemeinwesen gegenüber dem Individuum nicht ein. Wer vor diesem Freiraum sich fürchtet, dem müsste schon heute mulmig zumute sein.

Wie tief in unserem Selbstverständnis die Vorstellung verankert ist, das Tätigsein sei entscheidend, lässt sich sogar bei einem Denker, Ralf Dahrendorf, ausmachen, der dem Grundeinkommen einst den Status eines konstitutionellen Anrechts zuerkannt hat, also eines Anrechts, das keine Gegenleistungsbedingung mehr kennt. Dahrendorf hat sich zu Grundeinkommen und freiem Tätigsein schon 1986 geäußert und folgendes geschrieben (in: Befreiung von falscher Arbeit, hrsg. von Thomas Schmid, 1986, S. 132 f.; siehe auch Archiv Grundeinkommen):

...In der Tat hat ja die Erwerbsarbeit längst jene zentrale Stellung im Leben der meisten Menschen verloren, die die Rede von der Arbeitsgesellschaft rechtfertigte. Aus gutem Grund liegt etwas Schrilles in der unternehmerisch-gewerkschaftlichen Forderung, die Bedeutung der Erwerbsarbeit nur ja nicht geringzuschätzen. Das liegt quer zu den Entwicklungen eines Jahrhunderts, in dem im Namen der Erleichterung der Arbeit, auch der Befreiung von (»falscher«) Arbeit, das »Reich der Freiheit“ ständig ausgeweitet worden ist. Wir stehen möglicherweise an der Schwelle zu einer Gesellschaft, in der Erwerbsarbeit gegenüber Formen der freien Tätigkeit zurücktritt, in diesem Sinne am Ende der Arbeitsgesellschaft und am Beginn von so etwas wie der Tätigkeitsgesellschaft. Aber nur sehr privilegierte Gruppen - zum Beispiel mittelständische Jungakademiker mit Beamtenrechten - können aus dieser Tendenz so weitreichende Folgerungen ziehen wie sie zuweilen erörtert werden, also etwa behaupten, die Zeit sei gekommen, Arbeit und Einkommen grundsätzlich zu entkoppeln. Weniger Privilegierte wissen, daß Beruf und Erwerbsarbeit in mehrfacher Hinsicht unentbehrliche Elemente des sozialen Lebens geblieben sind:...

Dahrendorfs Ausführungen sind bemerkenswert in zweierlei Hinsicht. Zum einen lassen sie erkennen, wie weit zurück die Diskussion reicht, die wir heute führen, zum anderen allerdings können wir sie als Beleg dafür nehmen, wie ungenau, wenn nicht gar missverständlich argumentiert wurde und wird. In seiner Einschätzung der Stellung von Erwerbstätigkeit wirft Dahrendorf zwei Aspekte zusammen, die getrennt betrachtet und gewichtet werden müssen. Auf der einen Seite geht es vor allem um die voranschreitende tatsächliche und weiterhin mögliche Rückgewinnung von Lebenszeit durch die Nutzung von Automatisierungstechnologie. Steigende Produktivität erlaubt mehr Güter mit weniger menschlicher Arbeitskraft zu erzeugen, eine Entwicklung, die noch immer sich vollzieht. Dass Erwerbsarbeit angesichts eines größeren Umfangs aufzuwendender Arbeitsstunden auch relativ mehr Lebenszeit beanspruchte und trotz aller Fortschritte immer noch beansprucht, liegt auf der Hand. Die Fortwirkung dessen ist uns heute noch allzu bekannt, denn trotz gesunkenen Arbeitsvolumens in Jahresstunden hat Erwerbstätigkeit ihre normative Vorrangstellung behalten.

Dies bestimmt jedoch zu früheren Zeiten (sofern das allgemeine und gleiche Wahlrecht schon eingeführt war) wie auch heute nicht die Stellung des Einzeln im Gemeinwesen, denn dieser Status ist von Erwerbstätigkeit unabhängig. Dahrendorf, der zu den wenigen gehört, die das sonst sehen, überrascht hier mit diesem verengten Blick. Die außerordentliche Bedeutung, die Erwerbsarbeit zugemessen wird, steht ja durchaus im Widerspruch zur politischen Dimension des Gemeinwesens oder anders ausgedrückt: der Erwerbstätige bestreitet dem Staatsbürger seine Vorrangstellung - zumindest in unserem Selbstverständnis. Wenn Dahrendorf schreibt, Erwerbsarbeit sei ein "unentbehrliche[s] Element des sozialen Lebens geblieben", widerspricht das gar nicht der Logik eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Das BGE relativiert lediglich die Stellung von Erwerbsarbeit zugunsten anderer Tätigkeiten, räumt der Anerkennung des Bürgers um seiner selbst willen den Platz ein, der ihr gebührt: Zweck um seiner selbst und des Gemeinwesens willen zu sein. Die Rede oder Selbstbezeichnung als Arbeitsgesellschaft geht schon lange an den grundlegenden Verhältnissen vorbei, das gilt für die Ausweitung zur Tätigkeitsgesellschaft genauso.

...- Es ist uns noch kein anderer Weg eingefallen, um die Wohlfahrtschancen einer entwickelten Gesellschaft und ihre (notwendige?) Differenzierung zu gewährleisten als der über Arbeitseinkommen. Das gilt übrigens noch für die Umverteilungselemente der Wohlfahrt, also die Lohnnebenkosten und den Sozialstaat.

Nun, das BGE ist ein alternativer Weg, der Einkommen aus Erwerbstätigkeit nicht abschaffen will, er stellt sie aber auf ein anderes Fundament. Hier klingt Dahrendorf so, als seien ihm die Auswirkungen eines BGE von der Wiege bis zur Bahre (wenn er denn von einem solchen spricht) nicht vor Augen.

- Es ist uns auch noch keine andere Basis für das Selbstbild und Selbstbewußtsein von Menschen eingefallen als die Berufsposition. Nicht zufällig wird noch die Emanzipation von Frauen an ihr festgemacht. Und wo es Ansätze zu anderen Pflöcken für das Selbstbild gibt - etwa sportliche Leistungen oder Errungenschaften der Freizeittätigkeit - haben diese meist eine verdächtige Ähnlichkeit mit der Arbeit...

Symptomatisch ist es nun, wie auch er die "Basis für das Selbstbild" wie eine ahistorische Größe behandelt, die einfach so da sei. Es ist nicht verwunderlich, wenn der Berufsposition angesichts der Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit eine so große Bedeutung zukommt und auch größere Teile der Frauenbewegung Emanzipation als eine hin zur Erwerbstätigkeit gedacht haben. Dahrendorf unterscheidet allerdings Beruf im Sinne von Berufung und Erwerb nicht. Sinnerfüllung im Beruf würde eben nicht mehr auf den Erwerbsberuf beschränkt, sondern auf alle Berufe als Berufung ausgeweitet. Das BGE führt eben deswegen auch zu einer Aufwertung durch Anerkennung aller Berufung. Auch für die Beispiele, die er hier nennt, würde das gelten, sie wären davon befreit, ihre Arbeitsähnlichkeit auszuweisen müssen, um wertgeschätzt zu werden.

...- Es ist uns vor allem noch nicht gelungen, andere Prinzipien für die Strukturierung des Zeithaushalts von Menschen zu finden als die der Erwerbsarbeit. Wenn der Fixpunkt der Berufsarbeit fehlt, wissen Menschen oft nicht, woran sie ihren Tages-, Wochen-, Jahresplan festmachen sollen (am Fernsehprogramm?).

Wieder wirft er Erwerb und Beruf qua Berufung zusammen, sie ist jedoch ein Ergebnis der Verengung von Berufung auf Erwerbstätigkeit. Das könnte ein BGE gerade ändern. Auch ein Beruf jenseits von Erwerb kann selbstverständlich mit einer Zeitstruktur einhergehen, denn überall, wo Arbeitsteilung und Zusammenarbeit mit anderen erfolgt - das dürfte jedem geläufig sein, der sich bürgerschaftlich engagiert -, bedarf es der Organisation.

Wie ist es möglich, dass ein Denker die weitreichenden Auswirkungen eines BGE nicht erkennt, der doch selbst wichtige Argumente für es vorgebracht hat? Liegt der Grund für das Durcheinanderwerfen unterschiedlicher Aspekte womöglich darin, dass Dahrendorf letztlich die Anerkennung des Einzelnen nicht unabhängig vom Tätigsein sehen kann und aufgrund der Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit dazu auch keine Alternative sieht? Wer diese Verknüpfung für selbstverständlich und nicht überwindbar hält, muss am BGE zumindest zweifeln oder ihm gegenüber skeptisch sein. Das zeigt die anhaltende Debatte über Grundeinkommen in Gestalt der Einwände dagegen. Dabei läge eine andere Betrachtung auf der Hand. Sie drängt sich indes erst auf, wenn der Blick auf die Stellung der Bürger in der politischen Ordnung und damit auf das Fundament des Gemeinwesens gerichtet wird. Erst dort zeigt sich das vermeintlich Undenkbare als selbstverständliche Voraussetzung, deren wir offenbar nicht gewahr sind: die bedingungslose Anerkennung der Bürger als Souverän, wie sie in der bedingungslosen Verleihung der Staatsbürgerschaft zum Ausdruck kommt. Daran wird um so deutlicher, wie sehr unser sozialstaatliches Gefüge - samt aller gängigen Vorurteile - dieser Voraussetzung entgegensteht. Wir leben also in einem Widerspruch, den gerade ein BGE zu überwinden helfen könnte.

Sascha Liebermann

14. März 2012

"Schlaraffenland oder verwirklichte Bürgergesellschaft" - Langfassung des Interviews auf ZEIT online

Ende des vergangenen Jahres erschien ein Interview mit Theo Wehner und Sascha Liebermann auf ZEIT online, "Das bedingungslose Grundeinkommen macht nicht faul", das 1442 mal kommentiert wurde. Nun ist die ausführliche Fassung veröffentlicht worden:

Schlaraffenland oder verwirklichte Bürgergesellschaft? Ein Interview zum bedingungslosen Grundeinkommen mit Sascha Liebermann und Theo Wehner von Max Neufeind. Zürcher Beiträge zur Psychologie der Arbeit. Eine Schriftenreihe des Zentrums für Organisations- und Arbeitswissenschaften der ETH Zürich, Heft 1/2012 (Januar) 

28. Mai 2011

"Bedingungsloses Grundeinkommen: Zukunftsmodell oder zu phantastisch?" - Audiomitschnitt online

Unter diesem Titel diskutierten am 26. Mai in Frankfurt am Main Axel Gerntke (IG Metall) und Sascha Liebermann über das bedingungslose Grundeinkommen. Eingeladen hatte dazu die Humanistische Union Frankfurt. Kurz zusammengefasst kann die Diskussion auf folgendes Fazit gebracht werden.

Auf der eine Seite, Axel Gerntke, stand die Position, die das Erwerbsprinzip möglichst breit ausweiten will. Dazu sollen die Verkürzung der Arbeitszeit, die Erhöhrung der Erwerbsquote, der Ausbau der Kinderbetreuung und andere Maßnahmen dienen. Obwohl Gerntke eingestand, dass all die Leistungen, die jenseits des Arbeitsmarkts erbracht werden, ebenso wichtig sind, wollte er die Konsequenz nicht ziehen, sie dann durch ein bGE zu ermöglichen. Nicht von ungefähr wiederholte er mehrfach die Formel, dass die einen die Leistungen erbringen, von denen die anderen leben. Auch der Hinweis von Sascha Liebermann, dass diese Relation zweiseitig sei, dass eben auch die Erwerbstätigen von den Leistungen derer leben, die nicht erwerbstätig sind, ließ er nicht gelten. Die Familie sei Hort des Patriarchats und emanzipationsfeindlich. Man könnte auch sagen, er plädierte für die Totalisierung des Erwerbsprinzips und eine Emanzipation von oben. Da wunderte nicht mehr, wie fremd ihm der Begriff des Bürgers als Citoyen, als Fundament der Demokratie war. Es war dann auch nicht weit bis zur These, ein Gemeinwesen bedürfe der Solidarität und die gehe nicht auf Individuen zurück, sondern auf Gruppen und Klassenverhältnisse.

Für die andere Seite stand Sascha Liebermann, dessen Position ausreichend bekannt ist. Für Interessierte sei auf zwei frühere Blogbeiträge verwiesen, hier der eine, hier der andere. Er plädierte dafür, Emanzipation von unten zu denken, dadurch dass den Bürgern Freiräume eröffnet werden und sie dann das Leben entfalten könnten, das für sie im Einklang mit dem Gemeinwesen steht, gleichwohl aber in ihrer Hand belassen wird.

Diskussion online hören oder herunterladen

16. März 2011

Bittsteller oder Bürger? Kommentar von Sascha Liebermann

Für die Aprilausgabe von Sozialpsychiatrische Informationen (Psychiatrie-Verlag) hatte Sascha Liebermann Gelegenheit, eine Umfrage der Redaktion zu seinem Beitrag im letzten Jahr zu kommentieren.

Aktueller Beitrag: "Bittsteller oder Bürger? Kommentar zur Befragung psychiatrieerfahrener Menschen zum bedingungslosen Grundeinkommen", in der Datei ist auch eine Darstellung der Ergebnisse der Umfrage durch die Redaktion enthalten.

17. März 2009

Freiheit statt, Freiheit zu, Freiheit durch Vollbeschäftigung? Irritationen

„Freiheit statt Vollbeschäftigung“, mit diesem Slogan ist die Initiative vor etwas mehr als fünf Jahren angetreten, um für ein bedingungsloses Grundeinkommen zu streiten. Immer wieder ruft er Irritationen hervor. Worum geht es dabei, weshalb kann ein Gegensatz zwischen Freiheit und Vollbeschäftigung bestehen?

Zuerst einmal rückwärts. „Freiheit durch Vollbeschäftigung“ (z.B. gefordert von Daniel Kreutz) – das ist so, als werde man durch Erwerbsarbeit ein freier Mensch, denn Vollbeschäftigung ist ein terminus technicus, ein Fachausdruck, der sich nur auf Erwerbsarbeit bezieht, auf nichts anderes. Fast klingt es wie der umgedrehte Slogan „Vollbeschäftigung statt Freiheit“, wie kürzlich Juliane Jaschik es auf den Punkt brachte. Nicht steht der tätige Mensch im Zentrum. Darauf hat jüngst auch Wolfgang Strengmann-Kuhn in einem Beitrag hingewiesen – auch wenn er darin der Meinung ist, das Konzept der Vollbeschäftigung vor unserem Slogan in Schutz nehmen zu müssen (S. 12 f.). Freiheit durch Vollbeschäftigung wäre beinahe noch eine Verschärfung dessen, was wir mit den sogenannten Hartz-Gesetzen bislang erlebt haben, weil es noch stärker an die Stelle des Bürgers und seiner Autonomie, sich seinen Weg im Leben und für das Gemeinwohl zu suchen, den Erwerbstätigen setzte. Auch die gefällig klingende Variation von Dieter Scholz, in der immerhin das freie Tätigsein erkennbar ist - "Freiheit durch selbstbestimmte Arbeit" (siehe "Arbeit und Freiheit im Widerspruch, S. 7) - lässt den Menschen erst durch Arbeit zum Menschen werden. Nicht ist er es schon um seiner selbst willen, ganz gleich, ob er etwas unternimmt. Frei scheint er erst werden zu müssen. Ein Rückschritt hinter unsere politische Ordnung.
"Freiheit zu Vollbeschäftigung", das käme der Sache schon näher, um die es mit dem bedingungslosen Grundeinkommen geht, wenn damit die Freiheit gemeint wäre, sich mit dem voll und ganz beschäftigen zu können, das man für wichtig und richtig erachtet. Das aber ist nicht mit dem Ausdruck "Vollbeschäftigung" gemeint. Denn Vollbeschäftigung heißt der Zustand eines weitgehenden Gleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage. Was aber, wenn es ein Ungleichgewicht, sprich ein Über- oder ein Unterangebot an Arbeitskraft gibt? Für die Vollbeschäftigungsdenke muss das zum Problem werden. Nicht aber, wenn dies vom BGE aus betrachtet wird, da der Einzelne tun kann, was er für richtig hält, ganz gleich ob im oder jenseits vom Arbeitsmarkt.

Steht denn, so müssen wir uns fragen, nicht vor jeder Tätigkeit, vor jeder Auseinandersetzung mit einer Aufgabe, einer Herausforderung, einem Problem die Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen, also die Anerkennung der politischen Vergemeinschaftung als Selbstzweck? Ist nicht das gerade die Grundlage unserer politischen Ordnung: die Bürger so anzuerkennen, wie sie sind, ihnen die Bürgerrechte bedingungslos zu verleihen, weil wir zumindest im Handeln, wenn auch nicht im Denken, uns darüber im klaren sind, dass mit der Freiheit des Einzelnen im Gemeinwesen alles beginnt und auch endet? Und folgt nicht erst an zweiter Stelle die andere Freiheit als Freiwilligkeit, die Freiheit, das zu tun, das man für wichtig und richtig erachtet, also die Freiheit zur Tätigkeit?
Wenn das so ist, dann sind Freiheit und Tätigkeit nicht gleichwertig, letztere folgt erst aus ersterer. Wird aber die Tätigkeit für wichtiger erachtet, wie es unsere Sozialpolitik nicht nur in den letzten Jahren auszeichnet, dann treten Freiheit und Tätigkeit und erst recht Freiheit und "Vollbeschäftigung" in Gegensatz. Sie müssen erst wieder in das ihnen angemessene Verhältnis gebracht werden. Genau deshalb kann es um nichts anderes gehen als um „Freiheit statt
Vollbeschäftigung“.

Sascha Liebermann

9. Juli 2008

Statuserhalt oder Gleichheit der Bürger?

Welche dieser Aufgaben ein System sozialer Sicherung erfüllen muss, diese Frage stellt sich seit der Agenda 2010, aber auch durch die Diskussion um ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) von neuem. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe unter der Regierung Schröder hat zwar einen Schritt dahin unternommen, die Gleichheit der Bürger als Prinzip sozialer Sicherung zu stärken, sie hat es aber auf eine Weise getan, die den Schritt nach vorne mit einem zurück verbindet. Zugleich ist das Arbeitslosengeld als Transferleistung, die im Verhältnis zum Erwerbseinkommen bezahlt wird, beibehalten worden. Konsequent ist dies, da sich die Sicherungssysteme am Erwerbsprinzip orientieren und nach wie vor einen deutlichen Unterscheid zwischen Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen vollziehen, der bis in den Rentenanspruch hineinreicht. Ist aber diese Unterscheidung einem bürgerschaftlichen Gemeinwesen angemessen?

Diskutiert man z.B. mit Vertretern von Gewerkschaftern, dann richtet sich ein Einwand gegen das BGE der (Einkommens-) Gleichmacherei von Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen, es geht hierbei vor allem um den relativ großen Abstand (für alle, die ein hohes Erwerbseinkommen beziehen) zwischen dem heutigen Arbeitslosengeld und einem BGE (1). Außerdem, ein weiterer Einwand, sei das BGE selbst in ausreichender Höhe etwa von 1000 € (Achtung Hausnummer) nicht hoch genug, um jemanden in die Lage zu versetzen, eine Stelle wegen schlechter Arbeitsbedingungen aufzugeben (2). Die Freiheitsversprechen, die BGE-Befürworter im Munde führen, werden also nicht erfüllt.

Aus Sicht eines BGEs aus dem Geiste einer die Bürger als Souverän anerkennenden Einkommensgarantie lässt sich hierzu folgendes erwidern.

  1. Welchen Lebensstandard oberhalb eines kulturellen Existenzminimums jemand erreichen will, ist eine private Entscheidung. Sie hat er auch als private Entscheidung zu verantworten. Wer also unter Bedingungen eines BGEs sich gegen eine Arbeitsstelle entscheidet, muss den Statusverlust in Kauf nehmen, der aufgrund der Differenz zwischen Erwerbseinkommen und BGE womöglich entsteht. Aber: Die Gewährung des BGEs pro Kopf, für Kinder und Erwachsene gleichermaßen, von der Wiege bis zur Bahre verändert die Lage. Denn selbst bei Statusverlust bleiben Freiräume erhalten, sofern das BGE ausreichend hoch ist. Selbst für Alleinlebende würde das BGE solche Freiräume erhalten.
  2. Ob jemand Freiräume, die ein BGE verschafft, nutzen wird, ob er also eine Stelle aufzugeben bereit ist, hängt auch davon ab, wie wichtig dem Einzelnen Freiheit und Selbstbestimmung auf der einen und Lebensstandardsicherung auf der anderen Seite sind. Wer Freiheit stärker gewichtet, wird auch bereit sein, einen etwaigen Statusverlust in Kauf zunehmen; wer hingegen Statussicherung für wichtiger erachtet, der wird auch widrige Arbeitsbedingungen womöglich akzeptieren, ganz gleich wieviele Freiräume er hat.

Mit der Diskussion um ein BGE sind also grundsätzliche Fragen aufgeworfen, die unser Selbstverständnis als Gemeinwesen betreffen. Das BGE in seinen Auswirkungen macht nicht, wie manche Gewerkschafter glauben, vor den Werkstoren halt. Da es Arbeitnehmern größere Verhandlungsmacht verleiht, wird es sich mittelbar auf die Arbeitsbedingungen sei es in Unternehmen, sei es in öffentlichen Einrichtungen auswirken. Wie sehr es sich auswirken wird, hängt von uns Bürgern ab - wie alles andere auch.

Sascha Liebermann

29. April 2008

Die Ungewißheit der Zukunft – was bleibt?

Wer sich für ein BGE einsetzt und es in Diskussionen vorstellt, sieht sich sehr schnell der Forderung gegenüber, eine Voraussage darüber machen zu sollen, wie denn dann alles werde, ob denn überhaupt zukünftig ein BGE finanzierbar sei. Was werden die Bürger tun, wie werden sie ihr Leben gestalten, wenn sie über ein BGE verfügen. All das sind berechtigte Fragen – mit dem BGE ist eine große Ungewissheit in mancher Hinsicht verbunden.

So naheliegend und verständlich also die Sorgen sind, so missverständlich sind sie, wenn in ihnen die Hoffnung lebt, die Ungewissheit einer offenen Zukunft könnte doch vielleicht irgendwie beseitigt werden – z.B. durch Rechenmodelle. Sie können informieren, doch nur über die Vergangenheit; genauso können sie den Blick verstellen auf das konkrete, das wirkliche Leben.

Wir können - auch wenn wir Berechnungen anstellen - stets nur von der Gegenwart aus auf der Basis der Vergangenheit die Zukunft entwerfen. Was wir mit Voraussagen und Prognosen tun, ist also nicht anderes, als die Verlängerung der Gegenwart in die Zukunft - so, als änderte sich nichts, wenn wir Entscheidungen treffen. Wer Berechnungen anstellt, muß dazu Annahmen darüber treffen, was in Zukunft sein wird, wie die Menschen handeln werden usw. Auch das beseitigt aber die Ungewissheit nicht, es schafft lediglich die Illusion, über die Zukunft etwas Sicheres sagen zu können.

Spricht man diese Zusammenhänge in der Diskussion um das BGE aus, schallt einem entgegen: „Sie haben ja gar kein Modell“, „Sie wissen ja nicht, ob das gut geht“, „Sie können nicht sagen, ob ein BGE auch in Zukunft finanzierbar ist“. Antwortet man hierauf, das könne niemand wissen, wird man für verantwortungslos gehalten – und nicht etwa nur von Laien, sondern genauso von Experten.

Worüber wird sich hier empört, wenn eine Berechnung der Zukunft, eine Voraussage darüber, was tatsächlich sein wird, gar nicht möglich ist?

Es ist die Ungewissheit, der offene Ausgang, der wohl zu enormer Beunruhigung führt. Das ist allzuverständlich, doch der Schuldige dafür ist nicht derjenige, der es ausspricht. Wollten wir diese Ungewissheit loswerden, müssten wird die Zukunft abschaffen, die Gegenwart müßte ewig fortbestehen, dann erst wäre die Ungewißheit beseitigt.

Aus der Unmöglichkeit, die Zukunft durch Berechnung abzusichern, kann doch keinesfalls geschlossen werden, dass wir keine Basis haben, um Entscheidungen zu treffen, die in die Zukunft führen. Wir richten in dieser Frage allerdings selten den Blick auf uns selbst, auf Erfahrungen, die wir gemacht haben. Diese Erfahrungen sagen uns etwas darüber, was Menschen im allgemeinen wichtig ist, dass sie bei aller Verschiedenheit doch auch Gemeinsamkeiten haben.

Hätten wir wohl einen solch gewaltigen Wohlstand schaffen können, wenn die Bürger nicht bereit wären, sich dafür beruflich zu engagieren? Würde es all die Wohlfahrtsorganisationen, würde es unsere Parteien geben ohne all die Ehrenamtlichen? Könnte unsere Demokratie überhaupt bestehen, ohne unsere Loyalität?

Wenn wir diese Phänomene ernst nehmen, können wir gar nicht daran zweifeln, dass auch zukünftig, mit einem BGE im Rücken, wir Bürger bereit sind uns einzubringen. Weder hat dies damit zu tun, dass man die Menschen für gut hält, noch das man ein idealistisches Menschenbild hat. Es reicht, der eigenen Erfahrung zu vertrauen, mit offenen Augen durch die Welt zu gehen und Probleme argumentativ auszuloten - etwas anderes haben wir nicht.

Sascha Liebermann


20. Februar 2008

"Erfahrung ermöglichen oder Wissen vermittlen?"

Unter diesem Titel hat Sascha Liebermann im Rahmen einer Tagung zur Schulentwicklung einen Vortrag darüber gehalten, welcher Begriff von Bildung den Herausforderungen der Gegenwart angemessen sein könnte.

1. Juli 2007

Rechnerisch oder systematisch? Zwei Perspektiven auf das bedingungslose Grundeinkommen

In einem Gespräch über „Grundeinkommen für alle“ zwischen Thomas Straubhaar und Hilmar Schneider im Deutschlandfunk, am 13. Juni, entstand wiederholt Verwirrung. Während Straubhaar eher auf die verändernde Kraft des Grundeinkommens hinwies, betonte Schneider vor allem, daß sich mit einem bGE gar nicht so viel ändern würde, wie viele glauben. Er warnte davor, zu große Erwartungen zu erwecken.

Woher rührt die unterschiedliche Einschätzung?

Als erstes ergibt sich eine solche daraus, wie man die Veränderungen betrachtet. Richtet man - rechnerisch - das Augenmerk nur auf den Geldbetrag, der am Ende den Bürgern als bGE zur Verfügung steht, dann könnte man zum Schluß kommen, es veränderte sich gar nichts durch das bGE. Diese Einschätzung gilt nicht nur für den Vergleich von bGE und ALG II. Er gilt auch für den von bGE und Negativer Einkommensteuer (z.B. Milton Friedman), die wesentlich liberaler wäre als ALG II. Schneider veranlaßte dies in dem Gespräch dazu festzustellen, daß die Nettosteuerschuld, die im Althausmodell ab einer bestimmten Einkommensgrenze entstehe, doch für diejenigen, die dann eine höhere Steuerlast tragen, als der Betrag des bGEs ist, vom bGE gar nichts hätten. Diese Schlußfolgerung muß ziehen, wer nur den Geldbetrag in Augenschein nimmt.

Allerdings macht es schon selbst bei diesem Betrag in Höhe von ALG II einen Unterschied, ob er frei verwendet werden kann, ob er frei von Kontrolle und Beaufsichtigung vergeben wird oder nicht. Auch Althaus sieht eine bedingungslose Vergabe vor, so daß also die Bürger, denn alle sollen das bGE erhalten, frei über es verfügen können und an das bGE keine Gegenleistungsverpflichtungen gebunden sind.

Die Sache sieht also ganz anders aus, wenn die Veränderungen, die ein bGE ermöglicht, systematisch betrachtet werden. Rückt man die Gewährungsbedingungen dabei ins Zentrum, ist selbst bei gleicher Betragshöhe wie ALG II eines erreicht: mit einem bGE von der Wiege bis zur Bahre wären alle Bürger gleichgestellt - ihr Engagement, wo immer es stattfände, wäre gleichwertig. Das Engagement wäre allerdings nur möglich, wenn der Betrag auch ausreicht, um auf Erwerbsarbeit zu verzichten.

Die Gleichwertigkeit des Engagements entsteht aus dem einfachen Zusammenhang, daß das Gemeinwesen den Betrag gewährt, ohne eine Vorleistung zu erwarten bzw. mit der Gewährung eine Rückführung in den Arbeitsmarkt zu verbinden. Ansprüche auf Transferleistungen müßten also nicht erst erworben werden, es gäbe auch nichts mehr nachzuweisen, wie es heute der Fall ist. Mit der Aufhebung dieser Verpflichtungen fiele auch der stigmatisierende Effekt der Transferleistungen weg, den nicht nur Hilmar Schneider offenbar für unbedeutend hält.

Das bGE wird vom Status (Staatsbürger bzw. dauerhaft Aufenthaltberechtigter), nicht von einer Leistung abhängig gemacht. Es ist keine Ermäßigung oder ein Steuerfreibetrag, wie Thomas Straubhaar sagte, denn einen Steuerfreibetrag kann nur geltend machen, wer Erwerbseinkommen erzielt hat, das bGE aber erhalten alle.

Von der Systematik aus gedacht, sind vom bGE erhebliche Veränderungen zu erwarten: die Anerkennung der Bürger um ihrer selbst willen, die durch die Gewährung des Betrags ausgesprochen wird, stärkt die Solidarität, weil das bGE selbst schon solidarisch ist; jeder wird sich dann fragen, was er beitragen will und kann; das normative Ideal, demzufolge Erwerbsarbeit der höchste Zweck ist, würde aufgehoben und vieles mehr.

Daß die Freiheit, die wir ermöglichen wollen, auch von der Höhe des Betrags abhängt, versteht sich von selbst. Doch die Erfahrung zeigt, der schwerste Schritt ist der, ein wirklich bedingungsloses Grundeinkommen zu wollen. Wagen wir diesen Schritt, steht die Diskussion um die Höhe auf einer anderen Grundlage.

Sascha Liebermann