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12. Mai 2020

Anekdotisches oder Argumente? Dominik Enste zum Bedingungslosen Grundeinkommen...

...in der Rhein-Neckar-Zeitung. In derselben Ausgabe war auch ein redaktioneller Beitrag zum Thema enthalten und ein Interview mit Philip Kovce. Dominik Enste, auf dessen Ausführungen ich kurz eingehen möchte, habe ich schon wiederholt kommentiert (siehe hier und hier). Zu Beginn antwortet er auf die Frage, weshalb nun gerade wieder über ein BGE diskutiert werde u.a. folgendes:

"[Enste] Solche Situationen [die "Corona-Krise", SL] eignen sich ja immer, um radikale Veränderungen vorzuschlagen, wenn einem die Reform des bestehenden Systems zu mühsam erscheint. Deshalb wundert mich das nicht. Die Argumente werden leider auch nicht unbedingt besser."

Zweierlei sticht heraus, zum einen die Behauptung, das BGE-Befürworter "mühsam[en]" Umgestaltungen im "bestehenden System" aus dem Weg gehen wollen. Das ist kein Argument, sondern ein Versuch der Abkanzelung. Zum anderen ruft er den Leser indirekt dazu auf, die von ihm vorgebrachten Einwände auf ihre Qualität zu prüfen, denn der Pro-Seite wirft er vor, dass die Argumente dafür noch immer nicht "besser" geworden seien. Dann machen wir uns doch einmal an die Prüfung:

"Ein zentrales Problem ist die Bedingungslosigkeit. Hier soll Menschen etwas gegeben werden, ohne dass wir eine Gegenleistung erhalten. Das ist etwas, was es in unserem System so nicht gibt. Man müsste also die Menschen umerziehen und dafür sorgen, dass sie eine andere Haltung zueinander entwickeln. Unser Leben besteht bisher ja daraus, dass der eine etwas gibt, wenn der andere etwas zurückgibt. Das ist das Prinzip unserer Marktwirtschaft: Ich bezahle und bekomme dafür etwas, und ich bin nicht darauf angewiesen, dass der andere mir besonders wohlgesonnen ist. Und dann gibt es die Hilfe bei Bedürftigkeit. Das große Problem beim bedingungslosen Grundeinkommen ist, dass es nur wenige Menschen gibt, die anderen bedingungsloslos etwas geben möchten. Sie wollen entweder eine Gegenleistung oder sie wollen wissen, dass der andere bedürftig ist und tatsächlich unsere Hilfe braucht."

Die Bedingungslosigkeit gebe es in unserem "System" nicht - welches ist gemeint? Zielt er auf das politische System, also die politische Grundordnung oder auf den Sozialstaat? Die Frage ist von Bedeutung, denn in ersterem gibt es sehr wohl Bedingungslosigkeit, und zwar in der Geltung des Status der Bürger. Alle Rechte diesbezüglich gelten bedingungslos, vorbehaltlos, können nicht eingezogen werden - ganz wie Artikel 20 (2) GG es zum Ausdruck bringt (siehe auch hier). Das Grundgesetz kennt eben keine Erwerbsobliegenheit. Das wurde selbst in dem widersprüchlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II deutlich. Auch bezüglich des Existenzminimums gilt eine Bedingungslosigkeit, es muss sichergestellt werden. Die Art und Weise, wie es gegenwärtig getan wird, ist wiederum bedingt entweder mit einer Bedarfsprüfung versehen oder durch das Verfügen über steuerbares Einkommen. Die Existenz und Funktion des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer wird in ihrer Tragweite häufig übersehen oder vielleicht gar ignoriert (siehe hier). Diese Bedingungslosigkeit in ihren verschiedenen Formen nicht zu sehen bzw. für nicht von Bedeutung zu halten, damit steht Enste allerdings nicht allein. Grotesk ist seine Aussage, "die Menschen" müssten also umerzogen werden - das müssten sie eben nicht, wenn von der politischen Grundordnung her gedacht würde. Das hält er offenbar nicht für relevant. Dass unser Verständnis von Sozialstaatlichkeit dieser Grundordnung selbst nicht entspricht, ist gerade symptomatisch. Enstes Vorstellung, die Bürger ließen sich überhaupt umerziehen in einer Demokratie, zeigt seine Gemeinsamkeiten mit den Stilllegungsprämienvertretern, die meinen, ein BGE könne dafür sorgen, Bürger stillzulegen. Der Schlussteil seiner Äußerung spiegelt dann nur wieder, dass es ein Missverhältnis zwischen der Bedingungslosigkeit politisch und der Bedingungshaftigkeit sozialstaatlich gibt. Merke: den Grundfreibetrag brauchen viele auch nicht, erhalten ihn aber dennoch.

Ungleiches, so Enste, werde mit einem BGE ungleich behandelt, doch stimmt das überhaupt? Eher ist es doch so, dass Gleiches gleich (BGE) und Ungleiches ungleich (bedarfsgeprüfte Leistungen) behandelt würde. Aber, wovon man überzeugt ist, darf man unendlich wiederholen, nur treffender wird es deswegen nicht. Dann beantwortet er die Frage der Finanzierung oder benennt ihre Herausforderungen und arbeitet dabei mit Bruttokosten - ein Grundproblem in der Debatte, siehe hier. Nun folgt eine Passage, die ihres anekdotischen Charakters wegen interessant ist:

"[Rhein-Neckar-Zeitung] Es wird auch oft argumentiert, dass durch die Digitalisierung Jobs vernichtet werden. Könnte das ein Grundeinkommen nicht auffangen?
[Dominik Enste] Strukturwandel gab es immer schon. Wenn ein Grundeinkommen dazu führt, dass wir die Hände in den Schoß legen und auf die Digitalisierung verweisen, anstatt uns aktiv weiterzubilden, dann ist das letztlich fatal. Dann wären immer mehr Menschen auf ein Grundeinkommen angewiesen und es würde sich die Frage stellen, wie es finanziert werden soll. Mein 14-jähriger Sohn sagte einmal sehr schön, wenn ein Grundeinkommen käme, bräuchte er nichts mehr zu lernen, sondern könnte viel Zeit vor dem Computer verbringen. Allerdings fragte er sich dann auch, wer die Computerspiele entwickeln und ihm die Pizza bringen soll."

Zur Frage, was ein BGE und Digitalisierung miteinander zu tun haben oder eben auch nicht, siehe z. B. hier. Zur gleichen Frage wie hier bezüglich dessen, was ein BGE für Jugendliche bedeuten würde, habe ich in einem Vortrag ausführlicher geantwortet, siehe hier (ab Minute '47). Diese Sorge wird immer wieder vorgebracht, ohne weiter zu reflektieren, was denn die Jugendphase gerade auszeichnet und was dies überhaupt mit einem BGE zu tun habe (siehe hier). Enste verfährt hier ähnlich, führt eine Aussage seines vierzehnjährigen Sohnes an, der gerade in der adoleszenzspezifischen Phase ist, seinen Platz in der Welt überhaupt erst finden zu müssen. In diesem Alter wissen Jugendliche noch gar nicht recht, wo sie hinwollen mit ihrem Leben, das ist nicht ungewöhnlich. Sie wissen aber auch außerordentlich wenig über die Arbeitswelt, was es heißt, einen erfüllenden Beruf zu haben usw. Wozu soll also diese Auskunft dienlich sein? Berücksichtigt werden muss auch, dass der Sohn diese Aussage gegenüber seinem Vater getroffen hat, von dem er sich ablösen muss und das geschieht in einer typischen Abgrenzung von den Eltern auch damit, deren Selbstverständlichkeiten in Frage zu stellen. Letztlich aber - ganz realistisch - sieht der Sohn jedoch, dass Güter nicht einfach so in der Welt vorhanden sind. Enste hätte hieraus den Schluss ziehen können, dass ein BGE daran eben nichts ändere und berufstätig zu sein erheblich mehr ist, als Einkommen zu erzielen. Das unterbleibt aber und der Interviewer hat es offenbar auch nicht bemerkt.

Sascha Liebermann

18. Oktober 2018

Repressionsfreie Grundsicherung im Wolkenkuckucksheim...

...so könnte der Vorwurf gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen umgekehrt werden, den Christoph Butterwegge in der Rhein-Neckar-Zeitung erhebt, wenn man sich einmal vor Augen geführt hat, weshalb in einem erwerbszentrierten Sozialstaat eine Grundsicherung, die nicht mit Sanktionen bewehrt ist, weltfremd ist. Selten so klar äußert sich Butterwegge zur "moralichen Verpflichtung ... selbst für sein Einkommen" zu sorgen.

Hier wird nach unbezahlter Arbeit (siehe hier und hier) gefragt:

RNZ: "Es gibt aber auch sehr viele Menschen, die etwas leisten, ohne bezahlt zu werden: in der Erziehung, in der Pflege, im Ehrenamt, in der Kultur. Das ist doch auch nicht gerecht. Wäre das Grundeinkommen nicht eine Möglichkeit, diese Arbeit wertzuschätzen?"
Butterwegge: "Ich sehe nicht, wo die Wertschätzung sein soll, wenn jeder 1000 Euro bekommt. Das Grundeinkommen ist ja unabhängig davon, was jemand macht. Wenn der Mensch ehrenamtlich oder karitativ arbeitet oder einen Angehörigen pflegt, dann wird er mit dem Grundeinkommen nicht dafür entlohnt, sondern seine Existenz nur auf einem niedrigen Niveau gesichert."

Gefragt wird nicht nach der Entlohnung unbezahlter Arbeit, sondern nach Wertschätzung. Wertschätzung kann nun ganz unterschiedlich erfolgen: 1) durch eine Gegenleistung, sei sie immateriell oder materiell. Letzere könnte auch in Form eines Geschenks geschehen oder aber in Gestalt einer Gratifikation, eines Lohnes z. B. 2) durch die Anerkennung der Person um ihrer selbst willlen als Angehörige einer Gemeinschaft, hier eines politischen Gemeinwesens.

Nun weist Butterwegge zurecht darauf hin, dass ein BGE keine Entlohnung darstellt - die Frage könnte im ersten Teil so verstanden werden - und dass dies auch nicht das Ziel sei. Damit allerdings ist die Frage nach Wertschätzung für ihn erledigt. Weshalb? Nur wenn Wertschätzung und Anerkennung durch Gegenleistung für ihn zusammenfallen, liegt diese Schlussfolgerung nahe. Das bedeutet in der Konsequenz aber, dass immer nur dann, wenn eine Gratifikation, z. B. eine Entlohnung erfolgt, auch Wertschätzung zum Ausdruck gebracht würde. Butterwegge würde damit eine andere Dimension - Anerkennung um der Zugehörigkeit willen - vollkommen unter den Tisch fallen lassen, die für ihn nicht relevant zu sein scheint und er müsste zugleich darauf drängen, dass alle unbezahlte Arbeit bezahlt wird. Damit würde sie aber verwandelt, weil es sich dann um ein anderes Beziehungsgefüge handelt. Hier wird deutlich, weshalb Butterwegge Gemeinwesen nur als Arbeitsgesellschaft betrachten kann, die andere Dimension sieht er gar nicht.

Welche ist die andere Dimension? Wie für jedes politische Gemeinwesen, das auf Volkssouveränität gründet, so auch die politische Grundordnung in Deutschland, sind die Angehörigen als Angehörige in Gestalt der Staatsbürger tragendes Fundament, sie sind Träger von Rechten und Pflichten bezogen auf dieses Gemeinwesen. Diese Rechte können ihnen nicht genommen werden, ohne das ganze Gefüge in Frage zu stellen, dazu gehören ganz entscheidend die Grundrechte im Grundgesetz. Durch diese bedingungslose Bekenntnis zu diesen Rechten bringt das Gemeinwesen Wertschätzung zum Ausdruck, weil es etwas anerkennt, ohne dass es sich in einer konkreten Gegenleistung zu zeigen hat. Dadurch erst werden Freiräume für Lebensführung geschaffen. Was ist nun der Zusammenhang zum BGE?

Unbezahlte Arbeit muss man sich leisten können, sie muss ermöglicht werden, wenn sie nicht in bezahlte Arbeit verwandelt werden soll. Das geht jedoch nur, indem aus dem Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung herausgetreten wird. Genau das würde ein BGE tun, indem Einkommenssicherung und Wertschätzung der Person voneinander getrennt werden. Die Bereitstellung eines BGE für Staatsbürger und davon abgeleitet für Personen mit zu definierendem Aufenthaltsstatus würde die Personen um ihrer selbst und um des Gemeinwesens selbst willen anerkennen. Dadurch wird etwas ermöglicht, ohne es in bezahlte Arbeit zu verwandeln. Das BGE als Ermöglichungspauschale. Butterwegge steht mit seiner Haltung diese Dimension betreffend nicht alleine. Immer dann, wenn darauf hingewiesen wird, dass erst durch Wertschöpfung mittels Erwerbstätigkeit die Mittel geschaffen werden, um ein BGE bereitzustellen, muss die Gegenfrage gestellt werden: Woher stammt die Fähigkeit und Bereitschaft Leistung zu erbringen, die dann in Wertschöpfung münden kann? Sie wird vor allem in den Familien erbracht und Einkommen bzw. Güter und Dienste, die damit in Anspruch genommen werden können, sind nur eine Voraussetzung dafür, sich Haushaltstätigkeiten und vor allem Erziehung widmen zu können, sie bringen sie aber nicht hervor. Zeit für Familie, auch der Partner füreinander, Hinwendung zu den Kindern ohne Terminierung - ist auch von einer gewissen Einkommenssicherheit abhängig. Die unbezahlte Arbeit in diesem Sinne, weil ihre Beziehungsgefüge ein anderes ist als in bezahlter Arbeit, ist ebenso unerlässlich wie Wertschöpfung. Das eine auf das andere zu reduzieren ist unsinnig und reißt einen Zusammenhang auseinander - das ist aber genau, was wir heute tun.

Wie geht es weiter im Interview?

RNZ: "Aber es könnte Menschen Freiräume eröffnen: Nehmen wir jemanden, der als Künstler arbeitet, aber Pakete ausfahren muss, um sein Leben zu finanzieren. Wäre demjenigen nicht geholfen?
Butterwegge: "1000 Euro im Monat befreien einen doch nicht von dem Zwang, Erwerbsarbeit zu leisten. Zumindest besteht ein indirekter Erwerbsarbeitszwang fort, weil man davon nicht gut leben kann und die Preise vermutlich deutlich anziehen würden, wenn jeder 1000 Euro erhielte."

Hier wird der Unwille erkennbar, sich auf das BGE überhaupt einzulassen. Als Einkommen, das jedem zur Verfügung stehen soll, wäre gerade für Künstler heute damit ein Sockel geschaffen, den es nicht gibt - die Höhe ist natürlich von Bedeutung. In Haushalten kumuliert es jedoch, je mehr Personen darin leben. Wenn dieser Künstler Familie hat, würde der Haushalt eben über das zwei-, drei- oder vierfache BGE verfügen. Damit sieht die Sache ganz anders aus. Dass die Preise anziehen ist eine Behauptung, der man immer wieder begegnet. Und was ist schon "gute Arbeit"?

Weiter heißt es:

RNZ: "Es gibt mit Sicherheit Leute, die von ähnlichen Beträgen leben - aber dafür schlecht bezahlte Jobs machen müssen, statt sich anderem widmen zu können …"
Butterwegge: "Das ist aber keine gesellschaftlich relevante Gruppe. Befürworter des Grundeinkommens sind größtenteils junge Hipster, Start-up-Unternehmer und städtische Kreative, die sich lieber selbst verwirklichen wollen, als Lohnarbeit zu verrichten. Gehen Sie mal zum Daimler in Mannheim und fragen die Facharbeiter, was die dazu sagen!"

Was hat das einen nun mit dem anderen zu tun? Will Butterwegge darauf hinaus, dass es bislang keine Mehrheiten für ein BGE gibt? Das wäre trivial - spricht aber noch nicht gegen ein BGE. Auf die Frage geht er gar nicht ein - und was heißt die erwähnte Gruppe sei nicht "relevant"? Für wen, aus welcher Perspektive?

Butterwegge benutzt als nächstes Vorurteile, um gegen das BGE zu wettern:

RNZ: "Und was sagen sie?
Butterwegge: "Die sagen: 'Wieso sollen wir am Band den Rücken krumm machen und jemand anderes lebt auf unsere Kosten?''

Was sagen also die Facharbeiter beim Daimler? Butterwegge macht nun genau, was oben schon erkennbar war, er reißt den Zusammenhang auseinander. Es wäre genauso treffend umgekehrt zu sagen: die Facharbeiter beim Daimler leben auf Kosten derer, die die unbezahlte Arbeit verrichten, die sie während ihrer Arbeitszeit nicht verrichten können. Dafür erwerben sie noch Renten- und Arbeitslosengeldansprüche während die anderen das Nachsehen haben. Das ist natürlich eine Zuspitzung, beide Vereinseitigungen gehen an der Sache vorbei. Ein Gemeinwesen lebt nicht von Erwerbstätigkeit, sondern davon, dass Bürger füreinander einstehen, das ist etwas ganz anderes.

Abschließend noch eine Passage, in der wie selten deutlich wird, dass Butterwegge sehr wohl Sanktionen in Kauf nehmen muss, auch wenn er stets für eine repressionsfreie Grundsicherung wirbt (siehe auch hier):

RNZ: "Gibt es Ihrer Meinung nach eine Verpflichtung der Gesellschaft gegenüber, etwas zu leisten?" Butterwegge: "Ja, wer erwerbsfähig ist, wer gut ausgebildet und beruflich qualifiziert ist, der hat meiner Überzeugung nach die moralische Verpflichtung, selbst für sein Einkommen zu sorgen. Und nur der, der das nicht kann - sei es weil er gesundheitlich oder psychisch beeinträchtigt ist oder weil er auf dem Arbeitsmarkt wenig Chancen hat -, sollte vom Staat unterstützt werden. Das ist eine Scheidelinie zwischen Befürwortern und Kritikern des Grundeinkommens. Eine weitere ist die Frage: Sollte nach dem Bedarf gegangen werden oder nicht? Und da würde ich eher auf der Seite der Bedürftigen die Sozialleistungen erhöhen, statt alle gleich zu behandeln, obwohl sie nicht gleich sind."

Butterwegge spricht von einer moralischen Verpflichtung, um dann zu sagen, wer vom "Staat unterstützt" werden sollte. Wer also grundsätzlich erwerbsfähig ist, soll erwerbsfähig sein. Ist er das nicht, wird er nicht unterstützt. Kurz und bündig spricht sich Butterwegge also für das heutige Sanktionsregime aus, vielleicht mit kleineren Modifikationen, denn die Einschränkungen, die er macht, gibt es in ähnlicher Form schon. Das Erwerbsgebot bleibt bestehen, die Arbeitsgesellschaft lebt fort - ein Hoch auf sie und auf den Abgesang auf die Grundrechte in der Demokratie.

Sascha Liebermann