Posts mit dem Label Stilllegungsprämie werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Stilllegungsprämie werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

18. August 2026

Stilllegungsprämie und Erwerbsgebot

Siehe unsere früheren Beiträge zur "Stilllegungsprämie" hier

21. Oktober 2024

"...das eher der Ruhigstellung armer Menschen dienen soll..."

...alleine, dass jemand ernsthaft meint, Menschen könne man ruhigstellen, solange sie es nicht wollen, spricht Bände. Wenn Jana Frielinghaus in neues deutschland über den Bundesparteitag der Partei Die Linke berichtet und unkommentiert bzw. ohne Anführungszeichen diese Behauptung übernimmt, erklärt sie die Bürger zu Untertanen:

"Was aber wollten die Verfechter des BGE? Kein neoliberales Modell des Grundeinkommens selbstverständlich, das eher der Ruhigstellung armer Menschen dienen soll und letztlich eine Subvention von Niedriglöhnen darstellt. Die Linke-BAG tritt für ein Modell ein, das erklärtermaßen gesellschaftliche Teilhabe aller und freie Wahl des persönlichen Lebenswegs ermöglichen soll."

Ein BGE ganz gleich in welcher Form ist nur eine Sicherungsleistung ohne Gegenleistung, nicht mehr und nicht weniger. Wenn sich dadurch jemand ruhigstellen ließe, dann wäre das so und es wäre sein gutes Recht. Darin jedoch ein Problem zu erkennen, übernimmt einfach die flapsige Rede von der "Stilllegungsprämie" und zeigt, wie wenig ernst die Bürger genommen werden.

Sascha Liebermann






17. Mai 2023

Nominierte Kandidatin für den IG-Metall-Vorsitz...

 ...brächte vermutlich keinen Wechsel in der Haltung des Verbandes zum Bedingungslosen Grundeinkommen, wie zumindest frühere Äußerungen Christiane Benners erahnen lassen. Der amtierende Vorstand Jörg Hofmann steht auch für eine ablehnende Haltung, siehe hier. Ähnlich äußerte sich der ehemalige DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann, siehe hier. Eine schöne Kontinuität bzw. äußerst konsistente Haltung. Aber vielleicht muss man sagen, wer von Stilllegungs- und Abwrackprämien spricht, die ein BGE für Bürger sei, von denen ist nichts anders zu erwarten.

Sascha Liebermann

16. Oktober 2022

"Ruhigstell-Politik" - wer lässt sich denn einfach so ruhigstellen?...

...Immer wieder interessant, was den Bürgern so angedichtet wird, denn nur, wenn sich jemand ruhigstellen lassen wollte, könnte es auch geschehen, wenn nicht, dann nicht. Schon lange ist nachgewiesen und wiederholt bestätigt, dass Leistungsbezieher in jede Richtung gute Gründe für ihr Handeln haben, siehe hier.

Keine Einkommenssicherungsleistung kann das gegen den Willen des Beziehers erreichen, im Fall des "Bürgergeldes" ist es schlicht ein Märchen, denn weder verzichtet es auf Sanktionen noch auf Erwerbsangebote. So kann man sich unglaubwürdig machen.

Sascha Liebermann

22. September 2022

"Abwrackprämie für Menschen" - bezeichnende Einschätzung...

...weder kann man Menschen abwracken noch enthebt ein BGE das Gemeinwesen der Verantwortung, günstige Bedingungen für die Entstehung von Wertschöpfung zu schaffen. Das Entstehen von Arbeitsplätzen hingegen ist kein Selbstzweck, sondern bestenfalls erforderlich dafür, Güter und Dienstleistungen bereitzustellen, nicht aber als Beschäftigungsmaßnahme.

Hier mein Kommentar zur Aussage des DGB-Vorsitzenden Hoffmann vor zwei Jahren, auf den der Redner verweist. 

Zu Varianten desselben siehe meine Beiträge zur "Stilllegungsprämie".

Sascha Liebermann

13. Juni 2022

"Herrschgier und zugleich Selbstverachtung"...

...so spitzte Theodor W. Adorno einst zu, was noch - wie hier der Hinweis auf die "Stilllegungsprämie" zeigt - in der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen als Phänomen und Symptom zu beobachten ist. In einem Aufsatz schrieb er:

"Wohl ist Amerika nicht mehr das Land der unbegrenzten Möglichkeiten, aber man hat immer noch das Gefühl, daß alles möglich wäre. Begegnet man etwa in soziologischen Studien in Deutschland immer wieder Aussagen von Probanden wie: Wir sind noch nicht reif zur Demokratie, dann wären in der angeblich so viel jüngeren Neuen Welt derlei Äußerungen von Herrschgier und zugleich Selbstverachtung schwer denkbar." (Adorno, Theodor W. (1982 [1969]): Wissenschaftliche Erfahrungen in Amerika. Gesammelte Schriften 10.2, Frankfurt, S. 735)

Obwohl schon lange zurückliegend scheint diese Zuspitzung sehr gut noch immer die Gegenwart zu treffen, wenn man sich die verschiedensten Einwände und Vorbehalte gegenüber einem BGE genauer ansieht und was im Vorwurf, es sei eine Stilllege-, manchmal auch eine Stillhalteprämie, zum Ausdruck kommt.

Dabei kann nicht oft genug betont werden, wie anders die Verfasstheit der politischen Grundordnung ist, welche Autonomiezumutung und welches Autonomievertrauen sie ausspricht. Doch das muss auch mit Leben gefüllt werden.


Sascha Liebermann

25. März 2022

Stilllegungsprämie...

...unter dieses Schlagwort passt die Kritik, die hier an einem bestimmten Einwand gegen ein BGE zitiert wird (siehe auch hier). Die Vorstellung, Bürger ließen sich mit einem BGE den Schneid abkaufen, sich für ihre Interessen einzusetzen, ist eine nicht nur steile These, sie zeugt auch von erheblichem Paternalismus. Er zeigt sich aber nicht nur darin anzunehmen, dass dieser Fall eintreten könnte, sondern besonders darin, dass dieser Fall nicht eintreten dürfte - als ließe es sich verhindern, wenn Bürger sich den Schneid abkaufen ließen.

Sascha Liebermann

4. Januar 2022

Etwa ganz paternalismusfrei? Da scheint mir die Diskussion um ein BGE anderes zu zeigen (ganz im Sinne der Tweet-Antwort)...

...abgesehen davon ist die Frage, welche Rechte hier gemeint sind und wie sie im Verhältnis zum Erwerbsgebot stehen. Zwar werden solche Rechte nicht unmittelbar vom Erwerbsgebot angetastet, doch solange Erwerbsteilnahme über allem steht, verbleibt nur ein enger Korridor des Möglichen, der zugleich alles, was nicht Erwerbstätigkeit ist, normativ degradiert. Bekräftigt wird das noch sich durch die sanktionsbewehrten Einkommensersatzleistungen. An dieser normativen Vorrangstellung ändert sich nichts, wenn neue Arbeitszeitmodelle entwickelt werden, die eine andere "Vollzeit", mit weniger Stunden, vorsehen, denn das Erwerbsgebot wird dadurch nicht angetastet.

Das Erwerbsgebot und seine emanzipatorische Umdeutung ist der Grund für den Ausbau der Ganztagsbetreuung in Kindergarten und Schule, ohne zugleich die Möglichkeit zu bieten, dem Erwerbsgebot legitim ausweichen zu können. Seit vielen Jahren gilt, in anderen Ländern mit Sozialstaaten noch länger, der Ausbau als eines der wichtigen sozialpolitischen Ziele. Es scheint dabei überhaupt keine Rolle zu spielen, dass damit das Erkundungsbestreben von Kindern und Jugendlichen immer mehr nur  unter Beaufsichtigung stattzufinden hat und nicht mehr die Welt in dem Sinne offensteht, sie dort zu erkunden, wo es der Betreffende für interessant hält. Gerade das früher einmal Herumstromern genannte Erkunden des Lebensumfeldes ohne Beaufsichtigung ist elementarer Bestandteil von Bildungsprozessen über die gesamte Kindheit und Jugend. Folgerichtig führt die Ausweitung von Betreuung dazu, das Eigenleben von Familie entsprechend an den Rand des Erwerbslebens zu verlagern, weil nur da Zeit bleibt, sich einander zu widmen. Welche Rechte also wären auszuweiten, wenn hieran etwas geändert werden sollte? Mir ist nur ein Vorschlag bekannt, der das zu leisten vermag, und das ist ein Bedingungsloses Grundeinkommen in entsprechender Höhe.

Sascha Liebermann

15. Juni 2021

Wie wahr

Zu Scholz Haltung in diesem Punkt, siehe hier.

Siehe unsere früheren Beiträge zur Stilllegungsprämie hier

18. Mai 2021

Ein Versuch, Argumente abzutun und sie als Resultat einer "Fan"-Haltung zu degradieren...

...- das ist noch weniger als eine "subjektive Präferenz". Es stuft sie zu einer unergründlichen, gefühlsmäßigen Verbundenheit herab. Auch Ulrich Schulte hatte in der taz schon diese Einordnung genutzt; Götz W. Werner hatte einst gesagt, die BGE-Diskussion brauche keine Fan-Kultur, um deutlich zu machen, dass es nicht von selbst kommen werde. Noch drastischer als die Fan-Degradierung hat es einst Hans-Olaf Henkel ausgedrückt, der BGE-Befürworter als "Rattenfänger" bezeichnete. Überhaupt ist die Vorstellung, durch den Vorschlag eines BGEs würden andere zu etwas verführt, das ihnen nicht zum Guten gereichte, nicht so selten, siehe die Rede vom "verführerischen Gift" und der "Stilllegungsprämie".

Sascha Liebermann 

12. April 2021

Jeremy Rifkin - Mitglied der Stilllegungssorgenfraktion oder einfach widersprüchlich?

In einem Interview über die Folgen der Digitalisierung für die Arbeitswelt, das im Jahr 2017 für die Website der Telekom mit Jeremy Rifkin (hier die englische Fassung des Interviews) geführt wurde, äußerte er sich auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen:

"[telekom] Some recommend an unconditional basic income. In your opinion, is this an option for the economy of a future society?

Jeremy Rifkin: We are not just going to pay people to do nothing. The recommendation about guaranteed income came from my book, The End of Work, published in 1995. Milton Friedman also talked about a guaranteed income as well. However, I never suggested we pay people just a guaranteed income to do nothing. Human beings are social creatures. We need to contribute to society and find value in our lives. We don't just get a guaranteed income to sit around and be entertained."

Die Antwort macht sogleich hellhörig, wenn ein UBI (BGE) als Bezahlung dafür betrachtet wird, nichts zu tun - denn es ist keine Bezahlung. Sie bereitet sogleich vor, was dann folgen wird. Etwas vollmundig scheint Rifkin zu meinen, er habe den Vorschlag eingeführt, das kann er kaum ernst meinen, denn in dem Buch "The End of Work" stellt er die Diskussionen in den USA dar, es muss ihm also wohl bekannt sein, dass nicht er den Vorschlag eingeführt hat. Interessant ist die Verknüpfung, die er dann vorschlägt, denn wenn Menschen soziale Wesen sind und von daher ein Bedürfnis haben, zum Gemeinwesen beizutragen, weshalb sollten sie dann herumsitzen und sich unterhalten lassen? Diese Wendung trifft man oft auf Seiten derjenigen, die ein BGE genau deswegen ablehnen - Rifkin erweist sich hier als ein Vertreter der Stilllegungsfraktion.

In derselben Passage geht es weiter:

"We are already seeing a dramatic transition into employment in the social economy, the nonprofit sector, the civil society, and the Sharing Economy where you require humans with humans ‑‑ environment, culture, education, healthcare, the arts, etc. This is the realm where we create our humanity. Already, today, the nonprofit sector in the United States accounts for 10% of all paid employment and is the fastest growing employment sector. In Europe, the nonprofit sector in some countries is as much as 14% of paid employment. We will likely see an increasing shift from market employment to employment in the nonprofit and social economy as well as the Sharing Economy as we move toward an increasingly automated capitalist system, allowing us to free up humanity for more expansive employment in the social domain."

Rifkin bemerkt nicht, wie verhältnismäßig gering dieser Anteil im "nonprofit sector" - "where your require humans with humans" - im Vergleich zur "unbezahlten Arbeit" ist. Rifkin kann sich offenbar nicht vorstellen, dass der letztere Teil erheblich umfassender, aber in keiner Form abgesichert ist - außer mittelbar durch Erwerbseinkommen. Es geht stets nur um "employment".

Von Seiten des Interviewers kommt dann eine Frage, die eher zeigt, dass er Rifkin nicht verstanden hat:

"[telekom] A society without labor – would that work at all?

Jeremy Rifkin: We used to have a 60‑hour work, then a 50‑hour work week, then a 45, then a 40. Now, we're at a 35 work week in some countries in Europe. As we get more automated, we're going to go to a 30 hour work week and even a 25 hour work week by 2040. Whenever there are dramatic increases in productivity brought on by major technological and economic paradigm shifts, the choice is always between reducing the workforce or reducing the work week. Traditionally, we have always chosen to reduce the work week so people can get on with the rest of their life and engage in the social economy, in deep play, in creating our social capital and our humanity. All these are possibilities."

Es geht also gar nicht um eine "society without labor", nicht einmal für Rifkin, lediglich um eine Reduktion der Erwerbsarbeitszeit. Die hält Rifkin nun offenbar für keine Bedrohung, man male sich nur aus, was denn wohl in der gewonnenen "Freizeit" geschehe, wenn doch ein BGE zum Herumsitzen verleiten würde? Was Rifkin im einen Fall also für abwegig erklärt, müsste im anderen mindestens zu denken geben, wenn die Erwerbsarbeitszeit immer weiter reduziert werden könnte - für Rifkin offenbar kein Problem. Was lässt sich daraus schließen? Entweder sieht er den Widerspruch in seinen Ausführungen nicht oder er geht davon aus, dass die Erwerbsarbeit eine solch disziplinierende Wirkung habe, die sogar noch für die "Freizeit" ausreiche, damit niemand herumsitzen wird.

Sascha Liebermann

22. März 2021

Immer wieder erstaunlich: Die Sorge vor dem Stillhalten bzw der "Stilllegung", wenn ein BGE bereitgestellt würde...

..., doch weshalb sollte deswegen jemand stillhalten bzw. stillgelegt werden können, ohne es zu wollen? Doch nur dann, wenn den Bürgern nicht zugetraut wird, ihre Interessen wahrzunehmen und gegen ein solches Ansinnen sich zu wehren. Selbst wenn sie stillhalten wollten - was auch immer das bedeutete - wäre es ihre Sache. Darüber könnte eine öffentliche Diskussion angestoßen werden, wenn man damit nicht einverstanden wäre, andere Mittel gibt es in einer Demokratie nicht. Es sei denn, man will den Bürgerstatus und die damit verbundene Selbstbestimmung unter Vorbehalt stellen. Den Eindruck kann man bei manchen Einwänden gewinnen.

Frühere Beiträge zu dieser Frage finden Sie hier und hier.

Sascha Liebermann

18. Januar 2021

"Wie realistisch ist ein bedingungsloses Grundeinkommen?" - Barbara Prainsack...

...im Gespräch im Deutschlandfunk Kultur über ihr Buch "Vom Wert des Menschen". Etwas überraschend ist, dass Frau Prainsack durchaus die Sorge hat, ein Bedingungsloses Grundeinkommen könne eine Stilllegungsprämie sein, doch wie kommt sie darauf? 

Dass manche womöglich die Hoffnung hegen, mit einem BGE solche Ziele verfolgen zu können, mag ja sein, ob aber ein BGE zur Stilllegungsprämie werden würde, hängt von den Bürgern ab. Wenn sie sich stilllegen ließen - im wörtlichen Sinne geht das gar nicht -, dann wäre das ihr gutes Recht. Wen das stört, der müsste sich an diese Bürger wenden und ihr Handeln kritisieren. Ein BGE formuliert aber gerade kein bestimmtes Handeln als Bedingung dafür, es zu erhalten, von daher kann es weder mit dem Ziel, keine Stilllegungsprämie sein zu dürfen verbunden werden, noch kann es überhaupt selbst diese Wirkung entfalten, ohne dass die Bürger entsprechend handeln. Insofern gerät ein BGE hier unter der Hand doch wieder zu einem Mittel, um ein bestimmtes Handeln zu erreichen, statt einfach nur die Würde der Person um ihrer selbst und um des Gemeinwesens selbst willen anzuerkennen. 

Auch auf den Einwand, ein BGE sei eine Herdprämie kommt der Moderator zu sprechen und die Autorin sieht sehr wohl, dass auch dieser Einwand seine Berechtigung hat, dies aber nicht ein Problem eines BGE sei, sondern unter gegenwärtigen Bedingungen schon vorkomme. Ein wenig stutzig macht diese Einschätzung über die Gegenwart, hat sich - für Deutschland gilt das als "Nachzügler" schon länger - eine immense Steigerung der Frauenerwerbsquote vollzogen, und zwar von 57 (1991) auf 72 Prozent (2019) nach Angaben des Statistischen Bundesamtes. Man kann hier natürlich einwenden, dass der Anteil von Teilzeiterwerbstätigkeit bei Frauen erheblich höher ist als bei Männern, doch der Siegeszug des normativen Vorrangs von Erwerbstätigkeit und der weiteren Degradierung von Haushaltstätigkeiten ist nicht zu verkennen.

Sascha Liebermann

1. Dezember 2020

"Bedingungslose Grundsicherung", ja; "Bedingungsloses Grundeinkommen", nein - Widersprüchliches von Anna Mayr

...findet sich in einem Interview, das Benjamin Fuchs für Perspective Daily mit ihr führte. Zum ersten Mal liegen meines Wissens etwas ausführlichere Aussagen Anna Mayrs zum BGE vor. Doch wie steht es mit ihrer Kritik am Bedingungslosen Grundeinkommen, worin besteht sie? Ich kommentiere sie hier, da Frau Mayr viele interessante Schilderungen über den Blick auf und den Umgang mit Menschen schildert (so auch zur abschätzigen Bemerkung von Richard David Precht), die in Armut leben, von dort aus läge es nahe, sich zu fragen, wie deren Lage verbessert werden könnte. So verstehen sich auch ihre Vorschläge am Ende des Interviews, wie eine "bedingungslose Grundsicherung" aussehen könnte, die irgendwie ganz nah an einem BGE ist, das sie aber gerade nicht haben will. Wo ist der Haken?

"[Fuchs]Was mich überrascht hat: Du findest das bedingungslose Grundeinkommen überhaupt nicht gut. Es gibt nicht viele, die sich offen und klar gegen das BGE aussprechen. Warum findest du, dass es keine gute Lösung ist?"

Dass es nicht viele gebe, die sich offen gegen ein BGE aussprechen, ist ein Gerücht, der Interviewer scheint das Thema gerade für sich entdeckt zu haben. Aber, darum soll es hier ja nicht gehen.

"Anna Mayr: Weil ich Arbeitnehmerrechte liebe. Ich finde Arbeitnehmerrechte richtig geil. Mir geht das Herz auf, wenn ich über Arbeitnehmerrechte nachdenke. Und das bedingungslose Grundeinkommen ist genau das Gegenteil, das ist die absolute Individualisierung von allem. Hier sind deine 1.200 Euro und jetzt Ruhe. Es ist auch eine Individualisierung von Risiken. Also alles, was zum Beispiel mit Elternzeit oder Krankheit zusammenhängt: Es wird alles am Ende darauf zurückgeführt, dass es ja ein bedingungsloses Grundeinkommen gibt. Die Probleme, die es schafft, sind noch gar nicht absehbar. Nebenbei führt es dazu, dass die Debatte um Gerechtigkeit komplett stillgelegt wird, weil die gesamte politische Linke sich so einen Stern am Horizont gesucht hat, auf den sie jetzt zustrebt. Aber wir haben die Raketen überhaupt nicht, die uns dahin bringen. Unter jedem Tweet über Gerechtigkeit finden sich immer 2, 3 Leute, die schreiben »BGE! BGE!« und ich denke dann: Das ist eure einzige politische Position? So funktioniert Politik halt nicht."

Hier kommt die erste Überraschung - oder vielleicht doch nicht -, denn dieser Einwand ist unter dem Schlagwort der Stilllegungsprämie hinlänglich bekannt. Zuerst einmal stehen "Arbeitnehmerrechte" und BGE überhaupt nicht gegeneinander, das ist ein Popanz. Allerdings schützen Arbeitnehmerrechte zuerst einmal Arbeitnehmer und nicht die Bürger als Bürger. Schon gar nicht ist ein BGE "das Gegenteil" von Arbeitnehmerrechten. Frau Mayr kann, wie andere auch, die Sorge haben, dass sich die Bürger damit abspeisen lassen, doch läge das nicht am BGE, sondern an einem Untertanenverhältnis zur Demokratie, einem Selbstmissverständnis der Bürger, die ihre Interessen nicht wahrnähmen. Sonst präsentiert sie hier weitgehend Halbgares.

Mit Individualisierung ist wohl gerade gemeint, dass ein BGE den Einzelnen dann allein lasse und die Gemeinschaft keine weiteren Aufgaben übernehme. Das klingt ganz nach Christoph Butterwege, nicht aber nach BGE, denn es ist ja gerade eine Gemeinschaftsleistung, wie die Individualrechte in einer Demokratie nur deswegen existieren, weil das Gemeinwesen sich zu ihnen bekennt. Mayr wirft in einen Topf, was vielleicht manche mit einem BGE gerne erreichen würden - eine Art Abspeisung - und was es leisten kann, doch auch hier hat das BGE damit nichts zu tun. In der Tat verändert es die Elternzeit, denn als Einkommen pro Person in ausreichender Höhe hätten Eltern tatsächlich die Möglichkeiten, frei vom Erwerbsgebot sich der Aufgabe Elternschaft zu stellen. Das ist heute nicht möglich, weil das Elterngeld eine Erwerbstätigenprämie ist. Wenn es darum geht, Alternativen zu diskutieren, dann ist ein BGE diejenige, die am weitesten reicht - und dafür gibt es gute Argumente, die nicht, wie Mayrs Ausführungen in diesem Abschnitt, Behauptungen sind. Was dann im Willensbildungsprozess aus dem BGE wird, ist eine davon unabhängige Frage, da werden dann Kompromisse zählen. Zuerst einmal muss aber klar werden, von welchen Positionen aus, ein Kompromiss gesucht werden soll.

Der Interviewer fragt nach:

"Warum nicht?
Anna Mayr: Politik ist Kompromissbereitschaft. Politik ist es, sich über Sachen zu verständigen und zu verstehen, welche Interessen wo liegen. Und dann zu versuchen, möglichst wenig Leid in der Welt zu erzeugen und trotzdem alle Interessen irgendwie zu wahren. Das BGE ist genau das Gegenteil. Es ist die Idee davon, dass alle Probleme auf einmal gelöst werden, wenn wir nur diese eine Sache machen. Ich finde auch Kapitalismus nicht schön. Aber wir haben ihn jetzt und ich spüre einfach diesen massiven Leidensdruck von ganz vielen Menschen da draußen, die diese 1.200 Euro wirklich bräuchten. Ich brauche sie nicht. Die, die sie brauchen, werden jetzt aber still gehalten durch eine BGE-Debatte, die wir noch 20 Jahre führen können. Wir führen auch die Debatte über Kinderarmut seit 15 Jahren. Nichts ist passiert. Dann werden wir nicht übermorgen ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen. Ich glaube, dieser Realismus fehlt vielen, und das finde ich schade, denn wenn wir Realismus aufgeben und nur noch nach den Sternen greifen, dann führt das am Ende dazu, dass wir nichts verändern außer das eigene Gewissen. Schade."

Wer behauptet, dass ein BGE alle Probleme auf einmal lösen würde? Wo erkundigt sich Frau Mayr, fragt man sich hier? Wie immer in solchen Diskussionen gibt es natürlich auch unerfüllbare Hoffnungen und Erwartungen, die manche mit einem BGE verbinden, das liegt doch nicht an ihm selbst. Die öffentliche Diskussion ist mittlerweile ziemlich differenziert und es ist um so erstaunlicher, wie holzschnittartig hier darauf eingegangen wird. Dass der Einwand vorgebracht wird, nicht alle bräuchten ein BGE, zeigt, wie wenig sich die Ablehnung auf eine gründliche Auseinandersetzung stützt, Stichwort Grundfreibetrag in der Einkommensteuer, den "brauchen" viele nicht, seine Gewährung orientiert sich aber gar nicht daran, ob er von der konkreten Person gebraucht wird, sondern an der Sicherung des Existenzminimums in dieser besonderen Form. Den Befürwortern vorzuwerfen, nach den Sternen zu greifen, damit die Einführung auf den Sanktnimmerleinstag zu verschieben, ist derselbe Einwand, demgemäß stets für "Realpolitik" plädiert wird. Allerdings, historisch betrachtet, würde es weder die Demokratie noch den Sozialstaat geben, hätte man sich am Naheliegendsten orientiert. Dass viele nicht sehen wollen, wie sehr der bestehende Sozialstaat im Widerspruch zu unserer Demokratie steht, folgt daraus nun, den Widerspruch aufrechtzuerhalten oder ihn aufzuzeigen und Alternativen vorzuschlagen? Vielleicht hilft es an dieser Stelle an Max Weber zu erinnern, der schon wusste, wie langwierig Veränderungsprozesse politischer Art sind:

"Die Politik bedeutet ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich. Es ist ja durchaus richtig, und alle geschichtliche Erfahrung bestätigt es, daß man das Mögliche nicht erreichte, wenn nicht immer wieder in der Welt nach dem Unmöglichen gegriffen worden wäre" (Max Weber, Politik als Beruf, in: Gesammelte Politische Schriften, S. 450).

Der Interviewer fragt weiter nach:

"Kann ein BGE, das allen zusteht, aber nicht vielleicht die Gesellschaft, die jetzt stark auf Konkurrenz basiert und die Armen gegeneinander ausspielt, kooperativer und freier machen? Jede:r wüsste dann: Wir nehmen uns nicht gegenseitig etwas weg.
Anna Mayr: Es kann ja auch jetzt schon jeder Grundsicherung, also Hartz IV haben. Ich glaube, dass alle diese positiven Effekte, die ideologisch aus einem bedingungslosen Grundeinkommen entstehen würden, genauso aus einer besseren Sozialhilfe, einem besseren Arbeitslosengeld, einer besseren Rentenversicherung entstehen würden. Also lasst uns einfach kurz dafür sorgen, dass keiner mehr in Armut lebt. Und dann habt ihr alle die Effekte des bedingungslosen Grundeinkommens. Ich glaube wirklich, dass gruppenbezogene und dann individuell angepasste Sozialleistungen viel, viel besser sind, als alle über einen Kamm zu scheren. Gerade dieser oft genannte Effekt des BGE, dass Menschen sich nicht mehr dafür schämen müssen, nicht zu arbeiten – der entsteht auch, wenn wir sagen, Hartz IV ist sanktionsfrei und Hartz IV sind 1.000 Euro im Monat. Wenn niemand wegen Hartz IV direkt aus seiner Wohnung ausziehen muss. Wenn niemand offenlegen muss, welche Ersparnisse er hat, sondern: Wenn du arbeitslos wirst, dann kriegst du das."

Das angesprochene Konkurrenzphänomen gilt ja nicht auf der Ebene der politischen Grundordnung, hier greift die Frage zu kurz. Wie antwortet Frau Mayr? Lakonisch geht sie über die Eigenheiten von Hartz IV hinweg, nennt die Hürden der Beantragung nicht, das Phänomen verdeckter Armut und Stigmatisierung. Hatte sie nicht genau den Umgang mit armen Bürgern kritisiert? Sie glaubt daran, innerhalb des bestehenden Gefüges dasselbe wie mit einem BGE erreichen zu können, was nur denkbar ist, wenn die strukturelle Erwerbsverpflichtung übergangen oder ignoriert wird. Sie reproduziert denselben blinden Fleck, der bei Befürwortern einer repressionsfreien Grundsicherung zu finden ist, die nicht sehen wollen, dass selbst der Verzicht auf Sanktionen das Erwerbsgebot und seine Folgen nicht aufhebt, allenfalls  mildert. Offenbar ist Frau Mayr nicht bekannt, dass sich BGE und bedarfsorientierte Leistungen nicht ausschließen, gerade ein BGE erst sie jedoch auf ein anderes Fundament als heute stellt. Auch scheint ihr das Problem der Zielungenauigkeit nicht bekannt zu sein. Interessant ist der Schlusssatz: Was erhält derjenige, der nicht erwerbstätig war und deswegen nicht arbeitslos werden kann? Plädiert sie für so etwas wie die Garantiesicherung, die bei den Grünen diskutiert wird?

Sie führt weiter aus:

"Und für alle diese Leute, die jetzt schon in Hartz IV leben, für all die Aufstocker, könnten wir uns das längst leisten. Das könnten wir einfach machen. Aber weil wir es jetzt für alle haben wollen – keine Ahnung, warum wir das wollen, ehrlich gesagt –, deswegen kommt es nicht voran."

Hier kann man nur staunen, der Blick auf die Verhältnisse scheint doch unbedarft. Sie sieht gar nicht, dass die unerbittliche Vorstellung, es gebe "kein Geld für Nichtstun", wie es oft heißt, die eigentliche Barriere ist, an ihr rüttelt das BGE. Mayr bemerkt nicht, dass sie im Grunde für ein BGE plädiert, weil sie den Grundfreibetrag in seiner Bedeutung nicht wahrnimmt, zumindest hier, an späterer Stelle taucht er dann  auf. Ist der Haken vielleicht nur, dass sie an der Erwerbsverpflichtung festhalten will und nur dann eine Absicherung vorsieht, wenn jemand erwerbsbereit ist, jedoch nichts finden kann?

"Das heißt, das, was dir eigentlich vorschwebt, ist so eine Art bedingungslose Grundsicherung.
Anna Mayr: Ja."

Das ist konsequent, nur ist sie eben nicht bedingungslos, wenn Erwerbslosigkeit die Bezugsbedingung ist.

Abschließend kommt sie auf ihren Vorschlag zu sprechen:

"Du schlägst in deinem Buch 764 Euro Grundsicherung vor. Zum Vergleich: Der Hartz-IV-Satz liegt ab 2021 bei 432 Euro. Wie kommst du auf die 764 Euro?
Anna Mayr: Eigentlich hab ich versucht, mich realpolitisch an dem entlangzuhangeln, was schon da war. Es gab schon einmal den Vorschlag einer Kommission, die Arbeitslosengeldsätze an den Steuerfreibeträgen zu orientieren. Ich finde den Gedanken eigentlich sinnvoll, weil die Steuerfreibeträge das sind, was Menschen mindestens zum Leben brauchen, weshalb man es ihnen nicht wegnimmt. Dass Menschen von weniger leben, ist eigentlich verrückt..."

Also greift sie genau das auf, woran auch BGE-Befürworter häufig erinnern, dass nämlich Grundfreibeträge das Existenzminimum absichern sollen. Wo liegt nun die Schwelle zum BGE? Das wird nicht recht klar in dem Gespräch, denn ihre Einwände treffen ein BGE gar nicht und dort, wo sie es treffen könnten, gelten sie für ihren eigenen Vorschlag auch.

Schließlich:

"...Den Steuerfreibetrag habe ich einfach durch 12 geteilt. Ich fordere das allerdings für eine Welt, in der es auch einen Mietpreisdeckel und einen Mindestlohn von 12 Euro gibt. Es war mir lieber, etwas zu fordern, was nicht nach Reichtum klingt. Also nicht zu sagen, jeder Mensch sollte 1.000 Euro bekommen. Sondern eine Summe, die niedrig ist. 764 Euro sind wenig Geld, liegen aber immer noch so sehr über dem Hartz-IV-Satz, dass es Menschen trotzdem schockiert. Und das ist das Verrückte. Beim Steuerfreibetrag wird gesagt: Das ist viel zu wenig. Und bei Hartz IV heißt es: Das ist aber viel zu viel, wie willst du das denn machen?

"Wäre dein Betrag an Bedingungen geknüpft oder bekommt man ihn einfach? 
Anna Mayr: Man bekommt ihn."

Sie will also einen Vorschlag machen, der Akzeptanz finden kann, macht aber dieselbe Erfahrung, die in der BGE-Diskussion immer gemacht wird. Die Frage wäre, ob die eigentliche Hürde gar nicht in der Höhe, sondern am Prinzip liegt. Hier unterscheidet sich ihr Vorschlag nicht vom BGE, denn am Ende sagt sie, er soll an keine Bedingungen geknüpft sein, zuvor aber hat sie eine Bedingung genannt: Erwerbslosigkeit, der Erwerbstätigkeit vorausgegangen sein muss - oder etwa doch nicht?

Sascha Liebermann

12. Oktober 2020

"A Basic Income does not presume to know what someone needs" - this exactly is one of the main obstacles, that others presume to know

Ein entscheidender Punkt, den Evelyn L. Forget hier macht und der allzuoft nicht ernst genommen wird. Wie häufig hören und lesen wir davon, ein BGE sei eine Stilllegungsprämie (siehe auch hier) usw. Das unterstellt jedoch genau, dass Bürger ihre Interessen nicht vertreten können, als seien sie schlicht Manövriermasse, die durch ein bestimmtes Angebot zu einem bestimmten Handeln veranlasst würde.

Sascha Liebermann

13. August 2020

"Das finde ich falsch" - Olaf Scholz zum Bedingungslosen Grundeinkommen

Hier der Link zum gesamten Gespräch

Olaf Scholz klassifiziert das BGE als "neoliberales Konzept" und will nicht, dass Bürger "abgespeist" werden. Weder muss ein BGE ein "neoliberales Konzept" sein noch wird jemand abgespeist - es sei denn die Bürger wollen abgespeist werden. Olaf Scholz kann ein BGE für "falsch" halten, viel wichtiger ist, wie er seine Haltung begründet, lässt sie doch einen paternalistischen Blick auf die Bürger erkennen.

Weshalb Frau Maischberger das BGE bei der "Linken" verortet, ist ihr Geheimnis, denn eine Mehrheit gibt es in der Partei dafür bislang nicht, schon gar nicht sind BGE und Linke identisch.

Sascha Liebermann


13. Juli 2020

Bedingungsloses Grundeinkommen als Ausschlussinstrument sowie ein beschränktes Verständnis von Subsidiarität...

...so lässt sich resümieren, was ein Vorabdruck aus dem neuen Buch des Präsidenten des ifo-Instituts, Clemens Fuest, über seine darin geführte Auseinandersetzung mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen erkennen lässt (Clemens Fuest, Wie wir unsere Wirt­schaft retten. Der Weg aus der Corona-Krise, Aufbau Verlag; die hier zitierten Absätzen bilden den Abschluss des siebten Kapitels "Wie wir die Überforderung des Sozialstaats verhindern", S. 174-180). Abgedruckt war der Auszug in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ob Fuest sich noch an anderen Stellen des Buches mit einem BGE befasst, ist daraus nicht ersichtlich. Auch das Inhaltsverzeichnis lässt dies nicht erkennen. Was schreibt er?

"Die vierte Leitplanke ist das Subsidiaritätsprinzip. Es besagt, dass jeder Bürger zunächst selbst für seine wirtschaftliche Existenz verantwortlich ist. Erst wenn das scheitert, springt der Sozialstaat ein.  Zur Eigenverantwortung gehört, dass die Bürger sich gegen absehbare Risiken absichern. So lässt sich begründen, dass Arbeitnehmer verpflichtet werden, Beiträge an die Sozialversicherungen zu entrichten. Bei Selbständigen und Unternehmern geht man davon aus, dass sie ohne gesetzliche Verpflichtung für Risiken vorsorgen. Den Bürgern steht darüber hinaus das soziale Netz der Grundsicherung zur Verfügung."

Fuest kommt hier auf ein Verständnis des Subsidiaritätsprinzips zu sprechen, das als das vorherrschende bezeichnet werden kann, institutionalisiert im Sozialstaat, keineswegs aber die zwingende Form darstellt. Ich habe mich damit schon vor längerer Zeit befasst, es anders zu deuten (siehe hier). Die entsprechende Passage aus der Enzyklika Quadragesimo Anno, die hierfür von Bedeutung ist, spricht in keiner Form davon, Eigenverantwortung und Erwerbsverpflichtung zu verbinden. Sie kann vielmehr als Betonung des Autonomiegedankens gedeutet werden, der sich grundsätzlich auf die Handlungsfähigkeit des Indivdiuums bezieht. Autonomie muss geschützt und gestärkt werden, das ist ihr Kern. Fuest befindet sich mit seiner Deutung in einem bestimmten Fahrwasser und schert sich um Alternativen nicht. Er fährt fort:

"Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip wird jedoch erwartet, dass die Grundsicherung nur beansprucht, wer keine anderen Reserven hat, beispielsweise eigenes Vermögen. Daraus folgt unter anderem, dass die populäre Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens abzulehnen ist. In Deutschland und den meisten europäischen Ländern gibt es bereits ein Grundeinkommen, das vor Armut durch Erwerbslosigkeit schützt. Es ist aber nicht bedingungs los, steht also nur denen zur Verfügung, die es brauchen, weil eigenes Einkommen oder Vermögen fehlt. Das entspricht dem Subsidiaritätsprinzip."

Sicher, wer es wie Fuest auslegt, muss ein BGE ablehnen, aus dem Subsidiaritätsgebot selbst folgt das keineswegs. Insofern also nichts Neues für die Debatte. Fuest analysiert hier folglich nicht, er bezieht einfach seiner Wertbindung folgend Stellung. Das ist sein gutes Recht, trägt zur Analyse aber nichts bei, hält nur alte Voreingenommenheiten aufrecht. Zugleich aber verdeckt er etwas, das allzuoft in seiner Konsequenz nicht beachtet wird, was aufgrund von Fuests Expertise überraschen kann: Es fehlt jede Bezugnahme auf das geltende Verständnis dahingehend, dass das Existenzminimum gesichert sein muss und der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer genau das abzusichern hilft - ganz abgesehen davon, über welches Vermögen jemand verfügt. Fuest müsste hier doch eigentlich ins Straucheln geraten mit seiner vermeintlich konsequenten Herleitung - damit ist er nicht allein.

Fehlt im Grunde nur noch, dass ein BGE eine Stilllegungs- und Stillhalteprämie ist:

"Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde den Staat finanziell überfordern. Um den rund 80 Millionen Einwohnern in Deutschland ein bedingungsloses Grundeinkommen von beispielsweise
800 Euro im Monat zu zahlen, müsste man im Jahr 768 Milliarden Euro aufbringen. Das gesamte Steueraufkommen in Deutschland betrug im Jahr 2019 799 Milliarden Euro. Darüber hinaus würde das bedingungslose Grundeinkommen einen Teil der Bevölkerung aus dem Erwerbsleben ausschließen. Das hätte höchst negative ökonomische und soziale Folgen."

Fuest spricht von Brutto-, nicht von Nettokosten, das kann einen schon einmal erstaunen, denn letztere sind entscheidend. Außerdem ist nicht das Steueraufkommen alleine von Bedeutung, es müssen ebenso die Sozialversicherungen beachtet werden und darüber hinaus die Grundfreibeträge, die darin gar nicht auftauchen. Letztlich hängt die Finanzierungsfrage am sogenannten Volkseinkommen. Weshalb, das ist beinahe noch die interessantere Frage, würde ein BGE einen "Teil der Bevölkerung aus dem Erwerbsleben ausschließen"? Wir können mutmaßen, dass ein BGE wohl die Politik aus der Verantwortung entlasse, sich um das Entstehen von Arbeitsplätzen zu kümmern usw. usf. Die Frage ist, wer entscheidet darüber, was in einem Land geschieht? Können sich die Bürger, wenn sie etwas nicht wollen, dagegen nicht wehren gemäß der Verfahren und Wege, die wir dafür haben?

Siehe meine früheren Beiträge zu Ausführungen Fuests im Zusammenhang mit einem BGE hier.

Sascha Liebermann

12. Mai 2020

Anekdotisches oder Argumente? Dominik Enste zum Bedingungslosen Grundeinkommen...

...in der Rhein-Neckar-Zeitung. In derselben Ausgabe war auch ein redaktioneller Beitrag zum Thema enthalten und ein Interview mit Philip Kovce. Dominik Enste, auf dessen Ausführungen ich kurz eingehen möchte, habe ich schon wiederholt kommentiert (siehe hier und hier). Zu Beginn antwortet er auf die Frage, weshalb nun gerade wieder über ein BGE diskutiert werde u.a. folgendes:

"[Enste] Solche Situationen [die "Corona-Krise", SL] eignen sich ja immer, um radikale Veränderungen vorzuschlagen, wenn einem die Reform des bestehenden Systems zu mühsam erscheint. Deshalb wundert mich das nicht. Die Argumente werden leider auch nicht unbedingt besser."

Zweierlei sticht heraus, zum einen die Behauptung, das BGE-Befürworter "mühsam[en]" Umgestaltungen im "bestehenden System" aus dem Weg gehen wollen. Das ist kein Argument, sondern ein Versuch der Abkanzelung. Zum anderen ruft er den Leser indirekt dazu auf, die von ihm vorgebrachten Einwände auf ihre Qualität zu prüfen, denn der Pro-Seite wirft er vor, dass die Argumente dafür noch immer nicht "besser" geworden seien. Dann machen wir uns doch einmal an die Prüfung:

"Ein zentrales Problem ist die Bedingungslosigkeit. Hier soll Menschen etwas gegeben werden, ohne dass wir eine Gegenleistung erhalten. Das ist etwas, was es in unserem System so nicht gibt. Man müsste also die Menschen umerziehen und dafür sorgen, dass sie eine andere Haltung zueinander entwickeln. Unser Leben besteht bisher ja daraus, dass der eine etwas gibt, wenn der andere etwas zurückgibt. Das ist das Prinzip unserer Marktwirtschaft: Ich bezahle und bekomme dafür etwas, und ich bin nicht darauf angewiesen, dass der andere mir besonders wohlgesonnen ist. Und dann gibt es die Hilfe bei Bedürftigkeit. Das große Problem beim bedingungslosen Grundeinkommen ist, dass es nur wenige Menschen gibt, die anderen bedingungsloslos etwas geben möchten. Sie wollen entweder eine Gegenleistung oder sie wollen wissen, dass der andere bedürftig ist und tatsächlich unsere Hilfe braucht."

Die Bedingungslosigkeit gebe es in unserem "System" nicht - welches ist gemeint? Zielt er auf das politische System, also die politische Grundordnung oder auf den Sozialstaat? Die Frage ist von Bedeutung, denn in ersterem gibt es sehr wohl Bedingungslosigkeit, und zwar in der Geltung des Status der Bürger. Alle Rechte diesbezüglich gelten bedingungslos, vorbehaltlos, können nicht eingezogen werden - ganz wie Artikel 20 (2) GG es zum Ausdruck bringt (siehe auch hier). Das Grundgesetz kennt eben keine Erwerbsobliegenheit. Das wurde selbst in dem widersprüchlichen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II deutlich. Auch bezüglich des Existenzminimums gilt eine Bedingungslosigkeit, es muss sichergestellt werden. Die Art und Weise, wie es gegenwärtig getan wird, ist wiederum bedingt entweder mit einer Bedarfsprüfung versehen oder durch das Verfügen über steuerbares Einkommen. Die Existenz und Funktion des Grundfreibetrags in der Einkommensteuer wird in ihrer Tragweite häufig übersehen oder vielleicht gar ignoriert (siehe hier). Diese Bedingungslosigkeit in ihren verschiedenen Formen nicht zu sehen bzw. für nicht von Bedeutung zu halten, damit steht Enste allerdings nicht allein. Grotesk ist seine Aussage, "die Menschen" müssten also umerzogen werden - das müssten sie eben nicht, wenn von der politischen Grundordnung her gedacht würde. Das hält er offenbar nicht für relevant. Dass unser Verständnis von Sozialstaatlichkeit dieser Grundordnung selbst nicht entspricht, ist gerade symptomatisch. Enstes Vorstellung, die Bürger ließen sich überhaupt umerziehen in einer Demokratie, zeigt seine Gemeinsamkeiten mit den Stilllegungsprämienvertretern, die meinen, ein BGE könne dafür sorgen, Bürger stillzulegen. Der Schlussteil seiner Äußerung spiegelt dann nur wieder, dass es ein Missverhältnis zwischen der Bedingungslosigkeit politisch und der Bedingungshaftigkeit sozialstaatlich gibt. Merke: den Grundfreibetrag brauchen viele auch nicht, erhalten ihn aber dennoch.

Ungleiches, so Enste, werde mit einem BGE ungleich behandelt, doch stimmt das überhaupt? Eher ist es doch so, dass Gleiches gleich (BGE) und Ungleiches ungleich (bedarfsgeprüfte Leistungen) behandelt würde. Aber, wovon man überzeugt ist, darf man unendlich wiederholen, nur treffender wird es deswegen nicht. Dann beantwortet er die Frage der Finanzierung oder benennt ihre Herausforderungen und arbeitet dabei mit Bruttokosten - ein Grundproblem in der Debatte, siehe hier. Nun folgt eine Passage, die ihres anekdotischen Charakters wegen interessant ist:

"[Rhein-Neckar-Zeitung] Es wird auch oft argumentiert, dass durch die Digitalisierung Jobs vernichtet werden. Könnte das ein Grundeinkommen nicht auffangen?
[Dominik Enste] Strukturwandel gab es immer schon. Wenn ein Grundeinkommen dazu führt, dass wir die Hände in den Schoß legen und auf die Digitalisierung verweisen, anstatt uns aktiv weiterzubilden, dann ist das letztlich fatal. Dann wären immer mehr Menschen auf ein Grundeinkommen angewiesen und es würde sich die Frage stellen, wie es finanziert werden soll. Mein 14-jähriger Sohn sagte einmal sehr schön, wenn ein Grundeinkommen käme, bräuchte er nichts mehr zu lernen, sondern könnte viel Zeit vor dem Computer verbringen. Allerdings fragte er sich dann auch, wer die Computerspiele entwickeln und ihm die Pizza bringen soll."

Zur Frage, was ein BGE und Digitalisierung miteinander zu tun haben oder eben auch nicht, siehe z. B. hier. Zur gleichen Frage wie hier bezüglich dessen, was ein BGE für Jugendliche bedeuten würde, habe ich in einem Vortrag ausführlicher geantwortet, siehe hier (ab Minute '47). Diese Sorge wird immer wieder vorgebracht, ohne weiter zu reflektieren, was denn die Jugendphase gerade auszeichnet und was dies überhaupt mit einem BGE zu tun habe (siehe hier). Enste verfährt hier ähnlich, führt eine Aussage seines vierzehnjährigen Sohnes an, der gerade in der adoleszenzspezifischen Phase ist, seinen Platz in der Welt überhaupt erst finden zu müssen. In diesem Alter wissen Jugendliche noch gar nicht recht, wo sie hinwollen mit ihrem Leben, das ist nicht ungewöhnlich. Sie wissen aber auch außerordentlich wenig über die Arbeitswelt, was es heißt, einen erfüllenden Beruf zu haben usw. Wozu soll also diese Auskunft dienlich sein? Berücksichtigt werden muss auch, dass der Sohn diese Aussage gegenüber seinem Vater getroffen hat, von dem er sich ablösen muss und das geschieht in einer typischen Abgrenzung von den Eltern auch damit, deren Selbstverständlichkeiten in Frage zu stellen. Letztlich aber - ganz realistisch - sieht der Sohn jedoch, dass Güter nicht einfach so in der Welt vorhanden sind. Enste hätte hieraus den Schluss ziehen können, dass ein BGE daran eben nichts ändere und berufstätig zu sein erheblich mehr ist, als Einkommen zu erzielen. Das unterbleibt aber und der Interviewer hat es offenbar auch nicht bemerkt.

Sascha Liebermann

"Abwrackprämie für Menschen" - bezeichnende Worte des DGB-Vorsitzenden Hoffmann

Die Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen fördert ja manche offenbar tiefsitzende Vorstellung darüber zutage, was denn von der Mündigkeit und Autonomie der Bürger zu halten ist. Jüngst leistete der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann hierzu einen wertvollen Beitrag:

"Hoffmann: Das Grundeinkommen ist doch ein Irrweg. Es ist nichts anderes als eine Abwrackprämie für Menschen, um den Arbeitsmarkt zu entlasten, weil man zu unkreativ für andere Lösungen ist. Aber Arbeit ist mehr als Broterwerb. Sie hat eine hohe sozialintegrative Funktion. Wir sind und bleiben eine Erwerbsgesellschaft. Deshalb kann ich es nicht verantworten, Leute einfach mit einer Prämie von 1000 Euro stillzulegen. Unabhängig davon würde es unsere sozialen Sicherungssysteme völlig auf den Kopf stellen. Da würde ich selbst als Gewerkschafter die Frage stellen, ob das finanzierbar ist."

Wertvoll ist diese Äußerung, weil an ihr abgelesen werden kann, wie der DGB-Vorsitzende die Fähigkeiten der Bürger einschätzt, ihre Interessen wahrzunehmen und gegen Missstände vorzugehen. Sie tendiert offenbar gegen Null. Damit ist er in guter Gesellschaft, wenn all diejenigen in Erinnerung gerufen werden, die schon dem BGE attestiert haben, dass es eine Stillhalte- bzw. Stilllegungsprämie sei. Nun ist es ja durchaus möglich, dass ein BGE-Befürworter die leise Hoffnung haben könnte, die Bürger damit zu pazifieren, damit sie keinen Widerstand leisten. Doch solche Vorstellungen sind das eine, zu meinen, sie ließen sich derart "abschalten" das andere. Um das noch zu steigern sei gesagt, selbst wenn die Bürger sich stilllegen ließen wie einen alten Aufzug, dann wäre das immer noch ihr gutes Recht. Dann wären sie eben, wie sie wären.

Interessant ist noch, dass Hoffmann ein BGE für eine unkreative Lösung hält, dabei ist es diejenige mit der größten Breitenwirkung, weil sie grundsätzlich ansetzt. Ein BGE setzt den Hebel an entscheidender Stelle an, der unverhältnismäßig hohen Wertschätzung von Erwerbstätigkeit um den Preis, das Leben in seiner Gänze darauf zu reduzieren.

Das Märchen von der "sozialintegrativen Funktion" von "Arbeit" darf hier nicht fehlen, auch damit steht Hoffmann allerdings nicht alleine. Dabei gibt es keine Sphäre unseres modernen Lebens, in der der Einzelne in größerem Maße austauschbar ist als in Erwerbsverhältnissen, das macht ja gerade ihre Modernität aus im Unterschied zur Leibeigenschaft. In Erwerbsverhältnissen gilt die Leistungsorientierung, Aufgaben müssen bewältigt werden, ganz gleich, wer das tut. Mitarbeiter sind per se ersetzbar, sie dienen einer Aufgabe. Das ist auch eine Befreiung von übermäßigen Loyalitätsverpflichtungen gegenüber einem Arbeitgeber. Erwerbstätigkeit ist aufgabenbezogen, das ist entscheidend und schützt vor Vereinnahmung. Wer aber denkt, wir seien eine "Erwerbsgesellschaft", sollte einmal ins Grundgesetz schauen, in dem sich ausdrückt, was uns als politische Vergemeinschaftung auszeichnet.

Immerhin weiß man damit, wo der DGB steht.

Sascha Liebermann

2. April 2020

"...für eine Zeit sowas wie ein bedingungsloses Grundeinkommen" - und keine Sorge vor Missbrauch, Stilllegung und Abschlaffung?

Siehe zur Stilllegungsprämie und verwandten Einwänden hier.

Sascha Liebermann