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19. Juli 2025

"Arbeit lohnt sich immer!?...

...Zwischen Sollen, Wollen und Können. Warum Langzeitarbeitslose trotz Fach- und Arbeitskräftemangel selten in den Arbeitsmarkt eintreten", eine Studie des "Evangelischen Fachverbandes für Arbeit und soziale Integration".

Angesichts der beharrlichen Vorurteile gegenüber Bürgergeldbeziehern bietet eine solche Studie ein Gegengewicht, um Einblick in die differenzierten Lebenslagen der Betroffenen zu erhalten. Was die Studie hier leisten kann, lässt sich nur nach eingehender Lektüre beurteilen, dazu bin ich noch nicht gekommen.

Der Fachverband - nomen est omen - sowie die Einleitung zur Studie lassen zumindest erwarten, dass aufgezeigt wird, welch hohen Stellenwert Erwerbsarbeit nach wie vor hat, und zwar ob ihrer Bedeutung für "soziale Integration". Sollte das so sein, ist das keine überraschende Einsicht, die Frage ist aber, woher das genau rührt und inwiefern diese Wertschätzung von Erwerbstätigkeit zugleich an den realen Lebensverhältnissen vorbeigeht. Dann käme man der Erfahrung auf die Spur, die Bürgergeldbezieher machen, die zum einen objektiv stigmatisiert werden durch die Konstruktion der Sicherungssysteme, die auf dem normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit ruhen; zum anderen könnte man damit erklären, weshalb sie diese Stigmatisierung so stark wahrnehmen und als Ausweg daraus nur die Erwerbstätigkeit sehen. Das entspricht ganz der Vorrangstellung, die Erwerbstätigkeit noch immer hat und die überhöht wird.

Allerdings ist die Vorstellung, Erwerbstätigkeit fördere "soziale Integration" zugleich nur die halbe Wahrheit, wenn nicht gar eine Täuschung, wie wir in diesem Blog schon oft zu zeigen versucht haben (siehe hier). Es wäre also eine Analyse dessen zumindest zu skizzieren in dieser Studie, was Erwerbsarbeit auszeichnet und was nicht, weshalb dann differenziert werden müsste zwischen einer Integration, die sich auf den Leistungsbeitrag in Erwerbstätigkeit beschränkt und einer, die die Person um ihrer selbst willen betrifft. Aus diesem Grund ist der Mitarbeiter - siehe erste Form der Integration - im Erwerbsverhältnis austauschbar, denn er übernimmt eine von seiner Person unabhängig zu definierende oder schon definierte Aufgabe, die er zu erledigen hat. Genau dieser Umstand bedingt zugleich die größte Degradierung, die eine Person um ihrer selbst willen erfahren kann, denn es geht nicht um sie, sondern ausschließlich um ihren Leistungsbeitrag. Das wäre nicht weiter von Bedeutung, wenn nicht die illusionäre Vorstellung vorherrschte, soziale Integration erfolge über Erwerbsteilnahme. Insofern geht die Rede davon, wir lebten in einer "Arbeitsgesellschaft" an der Sache vorbei (siehe hier). Man könnte also zugespitzt auch sagen, es gibt keine größere Degradierung der Person um ihrer selbst willen als in Erwerbstätigkeit. 

Nur, weil Erwerbstätigkeit einen hohen Stellenwert hat, macht sie nicht das gesamte Leben in einem politischen Gemeinwesen aus, schon gar nicht, wenn es um "soziale Integration" geht, denn diese, in der es dann um die Person um ihrer selbst willen geht, erfolgt vor allem über den Status der Person. Der einzig umfänglich integrierende ist hier die Staatsbürgerschaft, weshalb es für ein Gemeinwesen stets erstrebenswert ist, Menschen einzubürgern, die dazu bereit sind. Wenn die Studie diese beiden Dimensionen von "sozialer Integration" nicht auseinanderhalten sollte, womöglich nicht einmal in Erwägung zieht, wäre sie analytisch unterkomplex und reproduzierte nur das "Selbstmissverständnis der Arbeitsgesellschaft" (siehe hier und hier)

Sascha Liebermann

17. Oktober 2024

"Sämtliche Sozialleistungen [...] würden wegfallen"...

...behauptet Till Requate, Professor für Volkswirtschaftslehre (Universität Kiel), im Interview mit focus. Was ihn zu dieser Einschätzung veranlasst, ist nicht zu erkennen. Sicher, es gibt in der Diskussion Befürworter, die solche Vorstellungen haben, doch das sind Befürworter unter anderen, die eine Beibehaltung sozialstaatlicher Transferleistungen "oberhalb" eines BGE vorsehen.

Milton Friedman taucht wieder auf und wird als Vorläufer einer "Art bedingungslose[n] Grundeinkommens dargestellt, doch genau das vertrat er nicht. Die Negative Einkommensteuer operiert auf anderer Grundlage, was Requate dann auch sagt, womit die Vorläuferschaft auch schon aufgehoben ist. Ein BGE kein "Geld fürs Nichtstun", wie auch hier wieder vom Gesprächspartner suggeriert wird.

Wer nun behauptet, ein BGE ersetze alle sozialstaatlichen Transferleistungen, muss zu folgender Überlegung gelangen:

"[focus]Und wo ist der Haken?

Unter anderem, dass das Existenzminimum durch diese Beträge in Städten wie München oder Frankfurt nicht abgedeckt wäre. Das Wohnen ist hier schlichtweg zu teuer. „Bedingungslos“ bedeutet aber: Der Erhalt dieses Geldes ist an keinerlei Bedingungen geknüpft. Sämtliche Sozialleistungen wie das Bürgergeld, die Grundsicherung im Alter, die Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit, Fördergelder wie das BaföG, aber auch das Wohngeld würden wegfallen - unabhängig davon, wo man wohnt."

Wer nicht auf die Streichung aller Leistungen setzt, hätte das Problem nicht. Auch stellt sich die Lage für Haushalte mit mehreren Personen anders dar als für Alleinstehende. Insofern spricht Requate über eine bestimmte Ausgestaltung, nicht über das BGE im Allgemeinen.

Welche Lösung sieht er dafür?

"Es gibt tatsächlich Überlegungen, die in Richtung „bedingungsloses Grundeinkommen light“ gehen. Hier würde man es bei der alten Wohngeldregelung belassen. Das heißt, das Wohngeld wäre nicht bedingungslos. Alle anderen genannten Faktoren aber schon. Beim genannten Modell läge das Grundeinkommen bei 400 bis 450 Euro pro Kopf, für Kinder entsprechend niedriger."

Das Wohngeld wird in der Breite der Diskussion nicht zum BGE dazugerechnet, insofern ist das hier ein Pappkamerad, aber ganz konsequent, wenn man einmal mit der oben erwähnten Setzung begonnen hat. Auch ergibt sich daraus nicht, ein BGE light einzuführen, um Wohngeld beizubehalten, hier werden zwei Aspekte miteinander vermischt.

Dass ein BGE die Stigmatisierung von Leistungsbeziehern aufhebt und wirksam gegen verdeckte Armut wäre, sieht Till Requate auch. Einen weiteren Vorteil erkennt er hier:

"Des Weiteren liegt auf einen ersten Blick ein Vorteil darin, dass es für Geringverdiener attraktiver wäre, wieder in den Arbeitsmarkt einzutreten. Momentan ist es ja so: Wer aus dem Bürgergeld rausfällt, weil er einen gering bezahlten Job annimmt, der hat kaum mehr im Portmonee. Das BGE würde hingegen nicht angetastet, wenn sich jemand etwas dazu verdient. Allerdings relativiert sich dieser Vorteil dadurch, dass das ganze System mit sehr hohen Steuersätzen auch auf den ersten Euro für Geringverdiener finanziert werden müsste."

Wie die Steuersätze genau aussehen würden, dazu gibt es verschiedene Simulationsversuche. In jedem Fall dienen die Steuern dazu, eine Leistung zu finanzieren, von der die Gemeinschaft etwas hat, und zwar gerade diejenigen mit niedrigen Einkommen. Wer ein solch verlässliches System für politisch richtig hält, hat keine andere Möglichkeit, als es über Steuern zu finanzieren.

Der vermeintliche Knackpunkt:

"Die Frage ist doch, wie das mit dem Dazuverdienen in der Realität aussehen würde. Auch hierzu hat man beim Ifo-Institut Erkenntnisse. Im Rahmen von Simulationen hat man sich angeschaut, wie die Leute ihr Arbeitsverhalten ändern würden."

Um einschätzen zu können, was aus diesen Simulationen geschlossen werden kann, muss man die Annahmen kennen, auf deren Basis simuliert wurde. Auf welche Studie er sich bezieht, wird leider nicht angegeben.

"Das Arbeitsangebot würde in Arbeitsstunden gerechnet um 25 bis 30 Prozent fallen, weil es sich für viele bei Steuersätzen von 90 Prozent und höher nicht mehr lohnt, zu arbeiten. Damit würden sich die Wirtschaftsleistung und somit auch die Steuereinnahmen drastisch reduzieren. Ein bedingungsloses Grundeinkommen, das das Existenzminimum sichern soll, wäre somit schlicht nicht finanzierbar!"

Welche Annahme wurde hier zugrundegelegt? Dass sich Erwerbstätigkeit "lohnen" muss, hier vermutlich beschränkt auf den Zugewinn in Gehaltsform. Welche Aspekte spielen dafür noch eine Rolle, dass jemand erwerbstätig wird? Wie ist es mit dem Interesse an einer Aufgabe, dem Wunsch, mitzugestalten in einem Unternehmen, der erfüllenden Seite, die Erwerbstätigkeit haben kann? Das wird hier nicht erwähnt, ist es dann etwa nicht simuliert worden? Dann wäre die ganze Simulation ziemlich vereinfacht und die Schlussfolgerungen ebenso.

Wie schätzt Requate die Verantwortungsbereitschaft von Eltern ein, was würden sie mit dem BGE wohl tun?

"Die Idee ist ja, dass die finanzielle Situation der Kinder unabhängig von der Erwerbsarbeit der Eltern sein soll. Das wird aber nur auf dem Papier so sein. Ob die Eltern Teile des BGE in Bildung oder gutes Essen investieren oder es böse gesagt verjubeln – das wird sich kaum kontrollieren lassen. Manches, was von Befürwortern der Idee als Vorteil gepriesen wird, sehe ich sogar eher als Nachteil."

Ja, das ist ja der Sinn der Sache, dass es sich nicht kontrollieren lässt, woher aber kommt die Sorge, Eltern könnten es nicht für ihre Kinder verwenden? Immerhin gibt es Studien dazu, die hätten konsultiert werden können. Oder bricht sich hier ein Vorurteil bzw. eine unberechtigte Befürchtung Bahn? Dann wäre das eine Meinung, mehr nicht.

Weiter heißt es:

"Für mich spricht vor allem nichts gegen ein Fördern und Fordern. Anreize zu Fortbildungen oder Weiterbildungsmaßnahmen sind doch begrüßenswert! Und denjenigen, denen die Gesellschaft Unterstützung gewährt, von denen kann auch etwas eingefordert werden."

Die Frage ist doch nicht, ob Fördern wünschenswert ist, sondern welcher Voraussetzungen es bedarf, damit eine Förderung auch erfolgreich sein kann. Ist das Fordern hier so zu verstehen, dass jemand eine Herausforderung annehmen kann, dann bedarf es der entsprechenden Unterstützung, damit er das kann. Ist mit Fordern jedoch gemeint, jemanden zu etwas zu drängen unter Androhung der Kürzung des Existenzminimums, stellt sich die Frage, wem das denn helfen soll? Weder hilft das der geforderten Person, die dem Druck nachgibt, um der Sanktionierung auszuweichen, noch hilft es der Gemeinschaft, die damit lediglich Anpassung erzwingt, nicht aber Leistungsbereitschaft unterstützt. Wenn hier von "Anreizen" gesprochen wird, verunklart das nur diesen Zusammenhang, denn sanktionsbewehrte Anreize sind Drohungen. Die Frage wäre hier doch, ob "etwas eingefordert werden" muss um jeden Preis oder ob Leistungsbezieher nicht ohnehin sich einbringen wollen, aber gewissen Hürden nehmen müssen und das nicht alleine können. Doch das wird in der Antwort nicht einmal differenziert.

Nicht fehlen darf eine Frage zum Arbeitsangebot:

"[focus] Sie hatten davon gesprochen, dass das bedingungslose Grundeinkommen dazu führt, dass die Menschen im Schnitt weniger arbeiten wollen. Was bedeutet das für den Fachkräftemangel?

Der würde sich natürlich massiv verstärken. Wie gesagt, die Stundenzahl, die die Menschen arbeiten wollten, würde sich je nach Szenario um 25 bis 30 Prozent verringern. Und diese Schätzungen sind eher konservativ, da die Simulationen des Ifo-Institut noch keine Migrationsbewegungen aus oder in das Ausland berücksichtigen. Tatsächlich ist jedoch damit zu rechnen, dass Niedrigqualifizierte aus ärmeren europäischen Staaten in ein solches System einwandern, während Hochqualifizierte das Land verlassen werden, wodurch der zu verteilende Kuchen sich noch weiter verkleinern würde. Das wäre in Anbetracht des Fachkräftemangels für unser Land eine Katastrophe!"

"Weniger" arbeiten zu wollen heißt ja nicht, dass weniger erzeugt wird, die Frage ist, ob sich durch ein BGE nicht die Arbeitsbedingungen verbessern. Abgesehen davon sind solche hypothetischen Abfragen, ob jemand denn seine Arbeitszeit reduzieren würde, nicht belastbar, es ist ein schlichtes Gedankenexperiment, das der Wirklichkeit mit BGE nicht entsprechen muss. Insofern sind alle Schlussfolgerungen nur vor dem Hintergrund der in der Studien getroffenen Annahmen zu beurteilen. Wenn aber die Bedingungen zur Leistungserstellung sich verbessern, weshalb sollten Fachkräfte dann abwandern?

Wie wenig die Bedeutung von Erwerbstätigkeit als Möglichkeit beizutragen und sich einer Aufgabe zu widmen betrachtet wird, zeigt auch folgende Antwort:

"[focus] Klingt so, als wäre das Ihr Hauptkritikpunkt. Passt das Modell nicht in die Zeit?

Naja, schauen wir uns das Selbstverständnis unserer Sozialen Marktwirtschaft an. Nach diesem Selbstverständnis ist jeder zunächst einmal selbst für seine Lebensunterhalt verantwortlich. Der Staat springt nur in Notfällen ein. Bei Jobverlust oder Krankheit etwa. Ein BGE würde dieses Prinzip um 180° drehen. Der Staat wäre zunächst für das Existenzminimum zuständig. Und wenn der oder die Einzelne dann noch Lust hat, kann sie oder er dann noch etwas arbeiten gehen."

Die politische Grundordnung spricht keineswegs davon, dass "jeder zunächst einmal selbst" für seinen Lebensunterhalt zu sorgen hat, der Sozialstaat ist lediglich so konstruiert worden. Er entspricht damit aber gerade nicht der Grundordnung (siehe hier und hier). Das Interesse an und die Bereitschaft zu Leistung zur Frage von "Lust" zu erheben, verkennt die Bedeutung, die sie haben. 

Ein weiteres Problem macht Requate aus:

"[Requate] Nun, stellen Sie sich vor, wir wären weiterhin ein Stamm von Jägern und Sammlern und wir hätten und auf ein bedingungsloses Grundeinkommen geeinigt. Und dann träte die Situation ein, dass keiner mehr jagen will. Wie will der Stamm dann sicherstellen, dass am Ende des Tages jeder sein Stück Fleisch auf dem Teller hat?"

Was sagen Sie?

Na gut, bei den Jägern und Sammlern bin ich noch vergleichsweise zuversichtlich. Bei einer vergleichsweise kleinen Gruppe würde wohl der Gruppendruck wirken. Aber in einer anonymen Gesellschaft? Nicht ohne Grund haben wir soziale Sicherungsnetze in unser System eingebaut. Für den Fall eines Unfalls, einer Krankheit, einer Firmenpleite und so weiter. Während eine kleine Gruppe dafür sorgen mag, dass alle zu Essen haben, ist bei einer Gruppe von 83 Millionen Menschen der Anreiz zum Trittbrettfahren bei einem bedingungslosen Grundeinkommen vergleichsweise groß."

Alleine schon das Beispiel spricht Bände: wir würde der Stamm das wohl sicherstellen können und was wäre dem denn vorausgegangen? Eine Gemeinschaft kann dann zerfallen, wenn ihr ihre Legitimität abhanden kommt, wenn die Angehörigen nicht mehr den Eindruck haben, in ihr so leben zu wollen und sie nicht mehr zu tragen bereit sind. Es bleibt dieser Gemeinschaft dann nur, diese Legitimität zurückzugewinnen, indem sie miteinander in Austausch tritt. Heute würden wir dafür öffentliche Debatten benötigen, wie es zur Demokratie gehört und wie es der Alltag ist. Außerdem würde für ein BGE gelten, dass es nicht mehr bereitgestellt werden könnte, wenn die Gemeinschaft nicht mehr beizutragen bereit ist - aber das gilt heute ebenso. "Gruppendruck" reicht nicht aus, wenn der Legitimationsglaube verloren gegangen ist, Druck ist äußerlich, es bedarf zum Erhalte eines Gemeinwesens einer Bereitschaft, sich an dieses Gemeinwesen zu binden und auch schlechtere Zeiten gemeinsam durchzustehen. Auch hier zieht Requate wieder den "Anreiz" aus der Tasche, weil er sich offenbar nicht vorstellen kann, dass die Gemeinwohlbindung im allgemeinen sehr belastbar und stabil ist. Der Anreizbegriff ist ein Taschenspielertrick, weil er im Unklaren lässt, worüber genau gesprochen wird (siehe oben).

Seine Einwände gegen das Pilotprojekt von Mein Grundeinkommen teile ich, würde sie aber auf Feldexperimente im allgemeinen ausdehnen (siehe hier, hier und hier).

Sascha Liebermann

17. Januar 2024

"Zugehörigkeit" und "Nutzen"...

...ist es aber nicht gerade der Vorrang von Erwerbstätigkeit, der genau Moment der Desintegrationsdynamik ist? Zugehörigkeit im Sinne vollumfänglicher Rechte und eines entsprechenden Status hat man in einer modernen Demokratie zuallererst durch Staatsbürgerschaft. Dadurch wird der entscheidende "Zusammenhalt" zum Ausdruck gebracht und befestigt, sie ist die stärkste Form der Inklusion oder auch Integration. Ein entsprechender Sozialstaat müsste also diese Zugehörigkeit zum Ausgangspunkt der Einkommenssicherung machen, das widerspricht jedoch dem Vorrang von Erwerbstätigkeit, der unseren Sozialstaat regiert.

Sascha Liebermann 

26. Juli 2022

Integration bezogen worauf?

Die Antwort von BGE Eisenach macht auf ein Missverständnis aufmerksam, das in dieser Diskussion immer wieder anzutreffen ist und mit einer Verunklärung des Demokratiebegriffs einhergeht. Dass es stets die Rechtsgemeinschaft der Bürger ist, die Rechte garantieren und ihnen zur Durchsetzung (mittels Gewaltenteilung) verhelfen muss, ist unstrittig. Während aber die Bürger als Bürger die Rechtsordnung tragen, bewegen sich Erwerbstätige als Erwerbstätige nur in ihrem Geltungsbereich, sind aber weder deren Legitimationsquelle noch ihr Träger. Während den Bürgern als Individuen ein Status zukommt, der ihnen nicht genommen werden kann, kann nicht nur jeder Erwerbstätige diesen Status verlieren, er muss ihn auch verlieren können, weil Erwerbstätigkeit kein Selbstzweck ist, die Gemeinschaft der Bürger ist aber Selbstzweck. Dass schon T. H. Marshall, auf den der Begriff "industrial citizenship" zurückgeht, hier missverständlich argumentierte, macht die Sache nicht besser, immerhin aber wird bei ihm deutlich, dass das System von Kollektivrechten in Arbeitsverhältnissen nicht von denjenigen konstituiert wird, die diese Rechte zugleich in Anspruch nehmen. Deutlich wird die Vermischung bzw. Verkürzung dieses Zusammenhangs in der Kurzfassung eines Vortrags von Bettina Kohlrausch. Dort heißt es z. B.:

"Diese Rechte leiten sich vom Status der Erwerbstätigkeit ab. Sie schaffen Strukturen, aus denen sozialer Zusammenhalt entstehen kann, und sie garantieren soziale Anerkennung. Es mag pathetisch klingen – aber Erwerbsarbeit hilft uns selbst zu sehen und anderen zu zeigen, welchen Platz wir in dieser Gesellschaft eingenommen haben."

Wie ist es zu verstehen, dass diese Rechte sich "ableiten"? Vielmehr schützen diese Rechte diejenigen, die in Erwerbsverhältnissen stehen, die politische Gemeinschaft hat sich dazu entschieden, dass es diese Rechte geben soll, von ihrem Willen leiten sie sich genau genommen ab. Was ist mit "sozialer Zusammenhalt" gemeint? Erwerbsverhältnisse kennen Kollegenschaft, weil man einem gemeinsamen Zweck dient, der jedoch von der Person ablösbar ist, sie ist auf diesen Zweck bezogen austauschbar. Genau das gilt für den Bürgerstatus nicht, Bürger sind nicht austauschbar, sie können den Status nicht verlieren, Erwerbstätige hingegen können ihn verlieren. Zusammenhalt muss sich dann am Zweck der Kollegenschaft bestimmen, auf diesen hin zusammenzuhalten, solange man zur Kollegenschaft gehört. Gehört man nicht mehr zu ihr, fällt der Zusammenhalt und sein Grund dafür weg. Auch das ist bei Staatsbürgerschaft nicht der Fall. Was für den  Zusammenhalt in Erwerbstätigkeit gilt, gilt ebenso für die sich darauf beziehende Anerkennung. Dass nun der "Platz [...] in dieser Gesellschaft" damit in Zusammenhang steht, ist gerade kritikwürdig, weil nicht angemessen.

Weiter heißt es:

"Damit Erwerbsarbeit auch unter den Bedingungen der Digitalisierung oder der sozial-ökologischen Transformation ein Ort sozialer und demokratischer Integration sein oder wieder werden kann, brauchen wir einerseits eine Stärkung der Tarifbindung und der betrieblichen Mitbestimmung, wie es Gewerkschaften ja schon lange fordern. In tarifgebundenen und mitbestimmten Unternehmen sind die Arbeitsbedingungen im Schnitt deutlich besser."

Auch hier wiederum ist die Formulierung missverständlich, denn der Integrationsmaßstab (siehe auch hier), an dem sich Erwerbstätigkeit orientiert, ist Leistungsbereitschaft. Integriert wird, wer leistungsbereit ist und eine Aufgabe den Erfordernissen gemäß erledigen kann, wer nicht, der muss gehen oder andersherum betrachtet: ein Unternehmen droht Mitarbeiter zu verlieren, wenn es die Bedingungen dafür nicht bereitstellen kann. Ob mit oder ohne Tarifbindung - es bleibt ein Erwerbsverhältnis, das der Einzelne schnell verlieren bzw. aufgeben kann, ohne seine Staatsbürgerschaft zu verlieren, sie ist unverfügbar, der Erwerbstatus ist verfügbar.

Dass Schutzrechte für Arbeitsverhältnisse eine Errungenschaft sind, soll hier gar nicht bestritten werden. Vom Himmel gefallen sind sie nicht, es war ein langes Ringen nötig. Doch die Übertragung der Begriffe Demokratie und Staatsbürgerrechte auf Erwerbsverhältnisse ist nicht nur missverständlich, ich würde darin sogar den Grund dafür sehen, dass Erwerbstätigkeit den verherrlichten Status innehat, den sie innehat, Emanzipation wie Würde an sie gebunden werden.

Sascha Liebermann

11. August 2021

"Existenzangst abschaffen. So geht Sozialstaat"...

...damit wirbt die Partei Die Linke auf ihrer Website. Der Text ist ein Ausschnitt aus dem Programm zur Bundestagswahl im September. Wie in programmatischen Aussagen nötig, geht es vollmundig zu, das weist die Richtung, in die die Vorschläge weisen, wenn es z. B. heißt: 

"Ohne leistungsfähigen Sozialstaat keine funktionierende Demokratie". 

So wird man dem im allgemeinen durchaus zustimmen können, doch heißt das, bislang lebten wir nicht in einer Demokratie? Das würde zu weit gehen. An anderer Stelle ist zu lesen: 

"Wir wollen ein neues Betriebssystem des Sozialen: eine öffentliche Infrastruktur, die Armut abschafft, Demokratie mit sozialer Sicherheit fördert und Umverteilung von Oben nach Unten schafft". 

Im Tech-Neudeutsch wird ein neues Betriebssystem eingespielt, aber woher stammt es, worauf beruft es sich? Lässt sich Armut wirklich abschaffen? Das gilt doch allenfalls für die Armut, die lediglich aus Einkommensmangel besteht, für anders begründete nicht.

Treffend ist die Kritik an Niedriglöhnen, Sanktionen und der Maschinerie von Hartz IV. Dann folgt dies:

"Jedes Jahr wachsen Wohlstand, Wissen und Reichtum. Längst wäre ein besseres Leben für alle Menschen möglich: sinnvolle Arbeit, mehr Freizeit, sicheres Leben. Doch jeder soziale Fortschritt muss dem Kapital abgetrotzt werden. Immer noch. Einkommen und Vermögen von Superreichen und der Konzerne beruhen nicht auf eigener Arbeitsleistung, sondern auf Aneignung fremder Arbeit. Anders als es die Neoliberalen behaupten, herrscht nicht das Leistungsprinzip. Sie sagen "Leistung", aber meinen ihren finanziellen Erfolg und die Anerkennung von Marktergebnisse als "gerecht"."

Eigene versus fremde Arbeitsleistung - diese Entgegensetzung ist interessant, gilt aber für Arbeitsprozesse im Allgemeinen. Es gibt keine eigene Leistung, die nicht von fremder Leistung lebt. Hier wird also ein Vorurteil gepflegt, das allerdings überall anzutreffen ist, man denke nur an das Motto "von seiner eigenen Hände Arbeit leben". Diese Verkürzung zu kritisieren ist wichtig und richtig, sie zu reproduzieren zeigt, in welchem Widerspruch hier das Programm noch steckt. Es kann nur um die Frage gehen, wie der Anteil an dem Wertschöpfungs- bzw. Leistungserfolg verteilt wird, nicht ob er durch eigene oder Aneignung fremder Arbeit erzielt wurde. Dass die Interessen der Finanzmärkte nicht mit den Zielen von Unternehmer bzw. unternehmerischem Handeln identisch sind, ist keine neue Einsicht. Unternehmer kommen hier aber gar nicht vor oder werden einfach der Kapitalseite zugeschlagen.

Einzelne Punkte ließen sich noch diskutieren, ich will nur zwei herausgreifen:

"Wir wollen den Sozialstaat als System des Zusammenhalts: Er schafft die Strukturen, die die Menschen in der Gesellschaft verbinden, deshalb produziert er "Kohäsion" - das Gefühl, dass alle Menschen Teil dieser Gesellschaft sind. Deshalb ist unser Sozialstaat inklusiv: Er richtet sich an alle, die hier leben. Die Menschenwürde ist unteilbar und sie kennt keine Unterschiede nach Herkunft oder Pass."

Nicht der Sozialstaat schafft Zusammenhalt, er unterstützt nur den Zusammenhalt, der durch die politische Vergmeinschaftung der Bürger gestiftet und durch Rechte abgesichert wird. Auf diese Weise, durch vorbehaltlose Anerkennung der Bürger als Bürger sind diese miteinander verbunden im Gemeinwesen, das ist die maßgebliche "Kohäsion". Dass die Menschenwürde unteilbar ist, ist zwar richtig, zugleich aber abstrakt, denn die Menschenwürde wird nur dann zur Richtschnur des Handelns, wenn sich ein Gemeinwesen zu ihr bekennt. Es gibt eben auch Gemeinwesen, die das nicht tun, dort ist sie keine Richtschnur. Insofern ist also die Achtung der Menschenwürde nur dort realisiert, wo sie in die Lebenspraxis als ethische Maxime und in die Institutionen integriert ist. Der "Pass" ist nicht nur ein Papier, sondern Ausdruck von Zugehörigkeit und Anerkennung dieser Zugehörigkeit, also Anerkennung der Bürger als Träger der politischen Ordnung. Es ist interessant, wie diese politische reale, ganz konkrete  Dimension durch den Vergleich zum "Pass" herabgewürdigt wird.

An einer weiteren Stelle heißt es:

"Existenzangst abschaffen. Mit einer solidarischen Mindestsicherung von 1.200 Euro für jede/jeden und in jeder Lebenssituation, in der es gebraucht wird. Sanktionen und entwürdigende Antragsverfahren werden abgeschafft. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2019 darauf hingewiesen: Das Grundrecht auf soziale Teilhabe muss auch für Bezieher:innen von Grundsicherungsleistungen umgesetzt werden. So werden Armut und Existenzangst nicht nur milder verwaltet, sondern überwunden - und damit auch der Zwang schlechte Arbeit zu Niedrigstlöhnen anzunehmen"

Diese Mindestsicherung ist also eine, die beantragt oder deren Bedarf festgestellt werden muss, denn greift nur in "Lebenssituationen", in denen sie "gebraucht" wird. Oder ist das nur ungeschickt ausgedrückt? Wenn es keine Sanktionen mehr geben soll, dann klingt dieser Vorschlag ganz nach der Garantiesicherung, die Robert Habeck vorgeschlagen hat. Es dürfte dann nur noch ermittelt werden, ob ein Einkommensbedarf vorliegt, Erwerbsbereitschaft dürfte keine Rolle spielen. Dann erst kann auf Sanktionen verzichtet werden. Weshalb dann aber nicht gleich ein Bedingungsloses Grundeinkommen einführen, dass ganz auf Bedarfsfeststellung verzichtet?

Sascha Liebermann

21. Dezember 2020

"...als Staatsbürger haben wir halbwegs zu funktionieren..." - Neues von Richard David Precht oder doch bekannter Paternalismus?

Wobei die Rede von Paternalismus in diesem Zusammenhang noch etwas Schönfärberisches hätte, denn Staatsbürger darauf festzulegen, dass sie zu funktionieren haben, ist reaktionär. Oder war das anders "gemeint"? In dem Interview, aus dem diese Passage stammt, deren Quelle ich nicht ausfindig machen konnte, spricht Precht vom "gute[n] Staatsbürger", von "Maßnahmen im Sinne des Gemeinwohls" (es geht um die auf das Coronavirus bezogenen) und dann eben davon "als Staatsbürger haben wir halbwegs zu funktionieren", "ein guter Staatsbürger hat sich an die Regeln zu halten" - als sei Kritik, wo nötig und argumentativ vorgetragen, nicht eine selbstverständliche Pflicht des Staatsbürgers in einer Demokratie, um zum Wohlergehen des Gemeinwesens beizutragen. Precht scheint Loyalität zu demokratisch legitimierten Entscheidungen mit Unterwerfung zu verwechseln. Schon früher war eine solche Haltung zu erkennen, siehe hier und hier. Weitere Beiträge zu Precht siehe hier.

Sascha Liebermann


30. April 2019

"Umdenken lohnt sich" - aber: Bevölkerung statt Bürger?

Ein Beitrag von Arfst Wagner in der taz, in dem es, wie nicht so häufig beim Bedingungslosen Grundeinkommen, auch um Demokratie geht, irritiert an einer Stelle:

"Wir stehen erst am Anfang der Diskussion, das Ganze wird ein Lernprozess, an dem auch die Bevölkerung beteiligt werden sollte."

Warum "Bevölkerung"?

Das erinnert an die Installation im Lichthof des Reichstagsgebäudes, mit der der Künstler Hans Haacke zur Jahrtausendwende eine Korrektur der Inschrift auf dem Westportal, die "Dem deutschen Volke" gewidmet ist, erreichen wollte. Auf das Volk Bezug zu nehmen, galt als antiquiert, durch das Dritte Reich korrumpiert, obwohl doch gerade das Grundgesetz nur einen modernen, nicht ethnischen Begriff des Volkes kennt (siehe Art. 20 sowie 116 GG).

Wenn es also darum geht, im Sinne der Demokratie eine andere Sozialpolitik zu machen, womit sich Arfst Wagner befasst, dann sind die Bürger als Staatsbürger entscheidend - nicht die Nicht-Staatsbürger. Wer die Staatsbürger durch die "Bevölkerung" ersetzen will, tilgt den Unterschied zwischen denjenigen, die die politische Ordnung samt aller Rechte und Pflichten tragen und denjenigen, die sie nur zu akzeptieren und zu achten haben. Letzteres gilt für alle Nicht-Staatsbürger. Deswegen kann an ihre Loyalität im Zweifelsfall auch nicht appelliert werden. Haacke hat - womöglich entgegen seiner Absicht, aber ganz im Geiste deutscher Tradition, die ja selbst heute noch zu erkennen ist - ein undemokratisches Verständnis von Volk nicht nur fortgeführt, sondern bekräftigt, indem er die Staatsbürger aus dem Zentrum der Demokratie verbannt. Bei aller berechtigten Kritik an der Widmung auf dem Westportal (sie war schon im Deutschen Kaiserreich umstritten, aber noch nachvollziehbar), weil sie den Kaiser und das Volk auf dieselbe Stufe stellt, zumal noch auf dem Gebäude, in dem die höchste Instanz demokratischer Gesetzgebung beheimatet ist, das Parlament, schüttet sie das Kind mit dem Bade aus. Aber diesbezüglich scheinen noch immer gewissen Unklarheiten zu herrschen, die vermutlich das Fremdeln der Bürger mit ihrer Demokratie erklären.

Sascha Liebermann

31. Oktober 2018

"Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein Offenbarungseid"...


...oder ist es diese Äußerung von Albrecht von Lucke, der das Hohelied der Erwerbsarbeit singt? Hat denn jemals eine "Gesellschaft" "Menschen" "in Arbeit" gebracht? Oder haben sie sich diese in der Regel gesucht und sich dafür entschieden? Sollte von Lucke es metaphorisch gemeint haben, dann mildert das keineswegs den Paternalismus, der in der ihm zugeschriebenen Äußerung zu erkennen ist.

"Abhängigkeit vom Staat"? Und da sucht wer noch nach Gemeinsamkeiten zwischen Marktliberalen und denjenigen, die die Position von Luckes teilen? Beide halten die Abhängigkeit von der Erwerbsarbeit offenbar für ein hohes Gut und vergessen, dass in einem politischen Gemeinwesen immer alle von allen abhängig sind. Deswegen sieht die Demokratie in den Staatsbürgern - nicht den Erwerbstätigen - die Legitimationsquelle "alle[r] Staatsgewalt". Das ist das egalitäre an der Demokratie, sie lebt von den Bürgern und ihrer Bereitschaft, die politische Ordnung zu tragen. Aber damit ist bei den Gewerkschaften kein Blumentopf zu gewinnen.

In der Metallzeitung wurde vor nicht allzulanger Zeit schon über das BGE geschrieben, siehe hier.

Sascha Liebermann

18. Oktober 2018

Repressionsfreie Grundsicherung im Wolkenkuckucksheim...

...so könnte der Vorwurf gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen umgekehrt werden, den Christoph Butterwegge in der Rhein-Neckar-Zeitung erhebt, wenn man sich einmal vor Augen geführt hat, weshalb in einem erwerbszentrierten Sozialstaat eine Grundsicherung, die nicht mit Sanktionen bewehrt ist, weltfremd ist. Selten so klar äußert sich Butterwegge zur "moralichen Verpflichtung ... selbst für sein Einkommen" zu sorgen.

Hier wird nach unbezahlter Arbeit (siehe hier und hier) gefragt:

RNZ: "Es gibt aber auch sehr viele Menschen, die etwas leisten, ohne bezahlt zu werden: in der Erziehung, in der Pflege, im Ehrenamt, in der Kultur. Das ist doch auch nicht gerecht. Wäre das Grundeinkommen nicht eine Möglichkeit, diese Arbeit wertzuschätzen?"
Butterwegge: "Ich sehe nicht, wo die Wertschätzung sein soll, wenn jeder 1000 Euro bekommt. Das Grundeinkommen ist ja unabhängig davon, was jemand macht. Wenn der Mensch ehrenamtlich oder karitativ arbeitet oder einen Angehörigen pflegt, dann wird er mit dem Grundeinkommen nicht dafür entlohnt, sondern seine Existenz nur auf einem niedrigen Niveau gesichert."

Gefragt wird nicht nach der Entlohnung unbezahlter Arbeit, sondern nach Wertschätzung. Wertschätzung kann nun ganz unterschiedlich erfolgen: 1) durch eine Gegenleistung, sei sie immateriell oder materiell. Letzere könnte auch in Form eines Geschenks geschehen oder aber in Gestalt einer Gratifikation, eines Lohnes z. B. 2) durch die Anerkennung der Person um ihrer selbst willlen als Angehörige einer Gemeinschaft, hier eines politischen Gemeinwesens.

Nun weist Butterwegge zurecht darauf hin, dass ein BGE keine Entlohnung darstellt - die Frage könnte im ersten Teil so verstanden werden - und dass dies auch nicht das Ziel sei. Damit allerdings ist die Frage nach Wertschätzung für ihn erledigt. Weshalb? Nur wenn Wertschätzung und Anerkennung durch Gegenleistung für ihn zusammenfallen, liegt diese Schlussfolgerung nahe. Das bedeutet in der Konsequenz aber, dass immer nur dann, wenn eine Gratifikation, z. B. eine Entlohnung erfolgt, auch Wertschätzung zum Ausdruck gebracht würde. Butterwegge würde damit eine andere Dimension - Anerkennung um der Zugehörigkeit willen - vollkommen unter den Tisch fallen lassen, die für ihn nicht relevant zu sein scheint und er müsste zugleich darauf drängen, dass alle unbezahlte Arbeit bezahlt wird. Damit würde sie aber verwandelt, weil es sich dann um ein anderes Beziehungsgefüge handelt. Hier wird deutlich, weshalb Butterwegge Gemeinwesen nur als Arbeitsgesellschaft betrachten kann, die andere Dimension sieht er gar nicht.

Welche ist die andere Dimension? Wie für jedes politische Gemeinwesen, das auf Volkssouveränität gründet, so auch die politische Grundordnung in Deutschland, sind die Angehörigen als Angehörige in Gestalt der Staatsbürger tragendes Fundament, sie sind Träger von Rechten und Pflichten bezogen auf dieses Gemeinwesen. Diese Rechte können ihnen nicht genommen werden, ohne das ganze Gefüge in Frage zu stellen, dazu gehören ganz entscheidend die Grundrechte im Grundgesetz. Durch diese bedingungslose Bekenntnis zu diesen Rechten bringt das Gemeinwesen Wertschätzung zum Ausdruck, weil es etwas anerkennt, ohne dass es sich in einer konkreten Gegenleistung zu zeigen hat. Dadurch erst werden Freiräume für Lebensführung geschaffen. Was ist nun der Zusammenhang zum BGE?

Unbezahlte Arbeit muss man sich leisten können, sie muss ermöglicht werden, wenn sie nicht in bezahlte Arbeit verwandelt werden soll. Das geht jedoch nur, indem aus dem Zusammenhang von Leistung und Gegenleistung herausgetreten wird. Genau das würde ein BGE tun, indem Einkommenssicherung und Wertschätzung der Person voneinander getrennt werden. Die Bereitstellung eines BGE für Staatsbürger und davon abgeleitet für Personen mit zu definierendem Aufenthaltsstatus würde die Personen um ihrer selbst und um des Gemeinwesens selbst willen anerkennen. Dadurch wird etwas ermöglicht, ohne es in bezahlte Arbeit zu verwandeln. Das BGE als Ermöglichungspauschale. Butterwegge steht mit seiner Haltung diese Dimension betreffend nicht alleine. Immer dann, wenn darauf hingewiesen wird, dass erst durch Wertschöpfung mittels Erwerbstätigkeit die Mittel geschaffen werden, um ein BGE bereitzustellen, muss die Gegenfrage gestellt werden: Woher stammt die Fähigkeit und Bereitschaft Leistung zu erbringen, die dann in Wertschöpfung münden kann? Sie wird vor allem in den Familien erbracht und Einkommen bzw. Güter und Dienste, die damit in Anspruch genommen werden können, sind nur eine Voraussetzung dafür, sich Haushaltstätigkeiten und vor allem Erziehung widmen zu können, sie bringen sie aber nicht hervor. Zeit für Familie, auch der Partner füreinander, Hinwendung zu den Kindern ohne Terminierung - ist auch von einer gewissen Einkommenssicherheit abhängig. Die unbezahlte Arbeit in diesem Sinne, weil ihre Beziehungsgefüge ein anderes ist als in bezahlter Arbeit, ist ebenso unerlässlich wie Wertschöpfung. Das eine auf das andere zu reduzieren ist unsinnig und reißt einen Zusammenhang auseinander - das ist aber genau, was wir heute tun.

Wie geht es weiter im Interview?

RNZ: "Aber es könnte Menschen Freiräume eröffnen: Nehmen wir jemanden, der als Künstler arbeitet, aber Pakete ausfahren muss, um sein Leben zu finanzieren. Wäre demjenigen nicht geholfen?
Butterwegge: "1000 Euro im Monat befreien einen doch nicht von dem Zwang, Erwerbsarbeit zu leisten. Zumindest besteht ein indirekter Erwerbsarbeitszwang fort, weil man davon nicht gut leben kann und die Preise vermutlich deutlich anziehen würden, wenn jeder 1000 Euro erhielte."

Hier wird der Unwille erkennbar, sich auf das BGE überhaupt einzulassen. Als Einkommen, das jedem zur Verfügung stehen soll, wäre gerade für Künstler heute damit ein Sockel geschaffen, den es nicht gibt - die Höhe ist natürlich von Bedeutung. In Haushalten kumuliert es jedoch, je mehr Personen darin leben. Wenn dieser Künstler Familie hat, würde der Haushalt eben über das zwei-, drei- oder vierfache BGE verfügen. Damit sieht die Sache ganz anders aus. Dass die Preise anziehen ist eine Behauptung, der man immer wieder begegnet. Und was ist schon "gute Arbeit"?

Weiter heißt es:

RNZ: "Es gibt mit Sicherheit Leute, die von ähnlichen Beträgen leben - aber dafür schlecht bezahlte Jobs machen müssen, statt sich anderem widmen zu können …"
Butterwegge: "Das ist aber keine gesellschaftlich relevante Gruppe. Befürworter des Grundeinkommens sind größtenteils junge Hipster, Start-up-Unternehmer und städtische Kreative, die sich lieber selbst verwirklichen wollen, als Lohnarbeit zu verrichten. Gehen Sie mal zum Daimler in Mannheim und fragen die Facharbeiter, was die dazu sagen!"

Was hat das einen nun mit dem anderen zu tun? Will Butterwegge darauf hinaus, dass es bislang keine Mehrheiten für ein BGE gibt? Das wäre trivial - spricht aber noch nicht gegen ein BGE. Auf die Frage geht er gar nicht ein - und was heißt die erwähnte Gruppe sei nicht "relevant"? Für wen, aus welcher Perspektive?

Butterwegge benutzt als nächstes Vorurteile, um gegen das BGE zu wettern:

RNZ: "Und was sagen sie?
Butterwegge: "Die sagen: 'Wieso sollen wir am Band den Rücken krumm machen und jemand anderes lebt auf unsere Kosten?''

Was sagen also die Facharbeiter beim Daimler? Butterwegge macht nun genau, was oben schon erkennbar war, er reißt den Zusammenhang auseinander. Es wäre genauso treffend umgekehrt zu sagen: die Facharbeiter beim Daimler leben auf Kosten derer, die die unbezahlte Arbeit verrichten, die sie während ihrer Arbeitszeit nicht verrichten können. Dafür erwerben sie noch Renten- und Arbeitslosengeldansprüche während die anderen das Nachsehen haben. Das ist natürlich eine Zuspitzung, beide Vereinseitigungen gehen an der Sache vorbei. Ein Gemeinwesen lebt nicht von Erwerbstätigkeit, sondern davon, dass Bürger füreinander einstehen, das ist etwas ganz anderes.

Abschließend noch eine Passage, in der wie selten deutlich wird, dass Butterwegge sehr wohl Sanktionen in Kauf nehmen muss, auch wenn er stets für eine repressionsfreie Grundsicherung wirbt (siehe auch hier):

RNZ: "Gibt es Ihrer Meinung nach eine Verpflichtung der Gesellschaft gegenüber, etwas zu leisten?" Butterwegge: "Ja, wer erwerbsfähig ist, wer gut ausgebildet und beruflich qualifiziert ist, der hat meiner Überzeugung nach die moralische Verpflichtung, selbst für sein Einkommen zu sorgen. Und nur der, der das nicht kann - sei es weil er gesundheitlich oder psychisch beeinträchtigt ist oder weil er auf dem Arbeitsmarkt wenig Chancen hat -, sollte vom Staat unterstützt werden. Das ist eine Scheidelinie zwischen Befürwortern und Kritikern des Grundeinkommens. Eine weitere ist die Frage: Sollte nach dem Bedarf gegangen werden oder nicht? Und da würde ich eher auf der Seite der Bedürftigen die Sozialleistungen erhöhen, statt alle gleich zu behandeln, obwohl sie nicht gleich sind."

Butterwegge spricht von einer moralischen Verpflichtung, um dann zu sagen, wer vom "Staat unterstützt" werden sollte. Wer also grundsätzlich erwerbsfähig ist, soll erwerbsfähig sein. Ist er das nicht, wird er nicht unterstützt. Kurz und bündig spricht sich Butterwegge also für das heutige Sanktionsregime aus, vielleicht mit kleineren Modifikationen, denn die Einschränkungen, die er macht, gibt es in ähnlicher Form schon. Das Erwerbsgebot bleibt bestehen, die Arbeitsgesellschaft lebt fort - ein Hoch auf sie und auf den Abgesang auf die Grundrechte in der Demokratie.

Sascha Liebermann

10. Juli 2018

"Es wird Zeit, die Weichen zu stellen" - Richard David Precht im Interview...

...in der Sendung ttt (ARD). Mit seinem neuen Buch ist Precht omnipräsent und hat einen festen Platz in den Feuilletons und im Fernsehen. Mit prononcierten Äußerungen plädiert er für ein Bedingungsloses Grundeinkommen und leitet diese stets von etwaigen Folgen der Digitalisierung ab, auch wenn er einräumt, dass wir nicht genau wissen, was die Folgen sein werden.

Precht beschäftigte sich in den vergangenen Jahren immer wieder einmal mit dem BGE, äußerte sich skeptisch über die "humanistischen" Befürworter, die er mit den anthroposophischen gleichsetzte, auf deren Seite er sich nun zu schlagen scheint, wenn er der Perspektivlosigkeit der Gegenwart ein positives Menschenbild entgegensetzen will. Und dann scheint ganz kurz eine alternative Deutung dafür auf, weshalb ein BGE gerechtfertigt sein könnte ganz ohne Bezugnahme auf Digitalisierung und Arbeitsmarkt: "Mein Wahlrecht ist auch nicht an Bedingungen geknüpft" - und weshalb ist das so? Weil das Wahlrecht aus der Staatsbürgerschaft folgt und die Staatsbürger die Legitimationsquelle des demokratischen Gemeinwesens bilden.

Auch Precht hat sich schon so geäußert, dass man den Eindruck gewinnen konnte, er traue dem Bürger nicht allzuviel zu (siehe hier; siehe weitere Kommentare zu Prechts Ausführungen).

Sascha Liebermann


8. Februar 2018

Heiligt der Zweck die Mittel…

…oder zerstören manche Mittel auch den Zweck? – Das fragt man sich, wenn man die jüngsten Ausführungen von Philippe van Parijs liest. Van Parijs, einer der frühen philosophischen Streiter für das Bedingungslose Grundeinkommen, der mit seinem Aufsatz "Why surfers should be fed" provokant und kompromisslos ein BGE gefordert hat und der das Basic Income Earth Network als Basic Income European Network mitgründete, macht dort Vorschläge für den Weg zur Einführung eines BGE, die überraschen.

Van Parijs wird gefragt: "Sie reden von kleinen Schritten. Wie würden Sie anfangen?", und er antwortet: "Mit einem partiellen Grundeinkommen, also einem monat­lichen Satz, der an keine Bedingungen geknüpft ist, allerdings nicht ausreicht, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, vor allem nicht, wenn man allein in einer Stadt lebt."

Warum, fragt man sich, soll der Betrag unter dem kulturellen Existenzminimum liegen? Was wäre der Vorteil gegenüber einem vollgültigen BGE?

Den Einwand, dass das vermutlich einen bürokratischen Mehraufwand bedeute, weist van Parijs nicht zurück, behauptet aber, die Beseitigung der Armutsfalle sei die Folge eines auch niedrigen BGE. Dass dies angesichts der Tatsache, dass das Armutsfallentheorem als widerlegt gelten kann, überrascht, darauf hat Sascha Liebermann hier schon hingewiesen und entsprechende differenzierte Darstellungen angeführt. Van Parijs stellt dann die entdiskriminierenden Effekte der Bedingungslosigkeit heraus, die aber keinen positiven Grund für die geringe Summe darstellen, die er als Zwischenschritt fordert.

Als weiteren Zwischenschritt malt van Parijs ein "Partizipationseinkommen" aus, das wieder an bestimmte Bedingungen geknüpft wäre: Der Empfänger erhielte das "Partizipationiseinkommen" als "Gegenleistung für einen Beitrag an die Gesellschaft, beispielsweise wenn eine Person einer Erwerbsarbeit nachgeht, sich weiterbildet, zu Hause auf die Kinder aufpasst oder sich gemeinnützig engagiert." Van Parijs hält selbst fest, dass dieses Einkommen "wahrscheinlich sogar teurer [wäre] als ein bedingungsloses Grundeinkommen in gleicher Höhe, da ein bürokratischer Apparat unterhalten werden müsste, der prüft, ob Menschen ihren Beitrag leisten". Die Kontrolle des gegenwärtigen Sozialstaats würde van Parijs also beibehalten wollen, obwohl er deren Wegfall beim BGE  ja im gleichen Interview treffend herausstellt: "Freiheit ist ein mächtiger Produktionsfaktor."

Warum? fragt man sich erneut.

Van Parijs hebt hervor: Ein "Partizipationseinkommen" "wäre an Bedingungen geknüpft, die die Akzeptanz in der Öffentlichkeit fördern."

Also um der Akzeptanz willen, sollen zwei entscheidende Momente des BGE aufgegeben werden: eine Höhe, die ausreicht, um ein würdiges Leben in der Gemeinschaft führen zu können, und die Bedingungslosigkeit.

Was van Parijs als weitere Begründung anführt, verblüfft: Er konstatiert, dass "diese Prüfungen ["ob Menschen ihren Beitrag leisten"] oft schwere Eingriffe in die Privatsphäre nach sich ziehen [würden] und […] für die Betroffenen" "schwer erträglich" wären. Und das hält van Parijs für wünschenswert?

Warum?

Van Parijs meint: "Das könnte ein Anlass sein, weitere Maßnahmen in Richtung Grundeinkommen zu wagen."

Die Logik ist also die: Die Bürger sollen mit einem Schein-BGE noch mehr geknechtet werden, damit sie die Ketten und damit den Schein abwerfen und schließlich ein echtes BGE einführen. Dass mit diesen Mitteln der Zweck, dem sie dienen sollen, selbst diskreditiert würde, liegt auf der Hand; van Parijs sieht das aber offensichtlich nicht.

Dass van Parijs sein Interview mit einem treffenden Zitat von Max Weber beendet, ist nun vollends paradox; das Zitat lautet: „Alle geschichtliche Erfahrung bestätigt, dass man das Mögliche nicht erreichte, wenn nicht immer wieder nach dem Unmög­lichen gegriffen worden wäre.“ – Mit seiner 'realpolitischen‘ Orientierung am – unter den gegenwärtigen Bedingungen der Erwerbsorientierung und der Kontrollbürokratie – Möglichen macht van Parijs das BGE, das ja nur eine durch und durch mögliche Radikalisierung des Gedankens der Staatsbürgerschaft in einem demokratischen Gemeinwesen darstellte, und damit eine eine radikale Vereinfachung und vor allem Befreiung bedeutete, zu etwas – Unmöglichem.

Thomas Loer

9. April 2017

Politische Nation, kulturelle Vielfalt und Bedingungsloses Grundeinkommen

Die Zuwanderung von Flüchtlingen, die in Kriegs- oder Hungergebieten an Leib und Leben bedroht sind und von denen niemand wissen kann, ob sie bleiben werden oder nicht – auch sie selbst wissen das zu ihrem eigenen Leidwesen nicht;
die Zuwanderung von Asylbewerbern, die in ihren Heimatländern aufgrund ihrer von der Mehrheitskultur abweichenden Lebensweise – sei dies eine religiöse Abweichung wie bei den Christen im Iran oder den Schiiten in Saudi Arabien, sei es eine sexuelle Abweichung wie bei Homosexuellen in Ägypten, seien es sonstige kulturelle Abweichungen wie bei den Uiguren in China – an Leib und Leben bedroht sind und bei uns um Schutz und Aufnahme ersuchen;
die Zuwanderung von jungen Menschen aus Europa und der ganzen Welt, die sich bei uns ein besseres Leben erhoffen und deshalb gern hier bleiben wollen
– diese ganze Entwicklung wirft die Frage nach der Identität Deutschlands, nach der Identität eines jeden Deutschen auf. Vielen macht das Andrängen dieser Frage Angst. Wenn dann noch die zukunftseröffnende Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens ins Spiel gebracht wird, ist schnell das Ende jeder offenen Debatte erreicht. Deshalb ist es sinnvoll, sich Klarheit zu verschaffen über den Zusammenhang von Identität, politischer Nation und kulturellem Selbstverständnis.
Charles Taylor, ein Philosoph aus dem Einwanderungsland Kanada, hat seit vielen Jahren immer wieder einen interessanten liberalen Blick auf diese Problematik geworfen. Jüngst findet sich ein aufschlussreicher Aufsatz in der Zeitschrift Mittelweg 36, in dem Taylor erneut und mit Bezug auf die gegenwärtige Situation in Europa und insbesondere in Deutschland sein Konzept des Mulitkulturalismus erläutert.
Wichtig ist daran, und das wird in Taylors Darlegung vielleicht nicht ganz deutlich, dass wir lernen müssen, einen klaren Unterschied zu machen, der bisher oft nicht gesehen wird: den zwischen politscher Nation und Identität einerseits und Kultur je besonderer Gruppen und Gemeinschaften andererseits. Dies bedeutet, dass wir im Hinblick auf jeden Einzelnen unterscheiden müssen zwischen seiner Identität als Bürger und damit Angehörigen der politischen Nation Deutschlands einerseits und seiner Identität als Angehörigen einer bestimmten kulturellen Gruppe oder Gemeinschaft – sei diese religiös, sprachlich, sexuell, ethnisch oder sonstwie bestimmt. Bürgersein erschöpft sich in diesem Verständnis nicht darin, sich formal an das geltende Recht und die Gesetze zu halten und dem Land ansonsten innerlich den Rücken zu kehren. Das Schwierige ist nämlich, dass, wie Taylor zu Recht formuliert, 'demokratische Staaten auf eine gemeinsame Identität angewiesen sind‘ (S. 16). Damit erweist er sich als skeptisch gegenüber dem von Dolf Sternberg ins Spiel gebrachten und von Jürgen Habermas propagierte Verfassungspatriotismus.
Thomas Mann formulierte in seiner Roman-Tetralogie "Joseph und seine Brüder": "Das Gesetz bindet auf äußerlich lehrhafte Weise; innere Bindung bewirkt nur der Zauber." Damit spricht er das gleiche Problem an. Denn als Bürger sind wird zwar vor allem durch unsere rechtlich geregelten Rechte und Pflichten bestimmt, aber eben auch durch eine praktische Bindung an unsere politische Gemeinschaft. Im Ausland sind wir eben als Ausländer nicht für die Politik unseres Urlaubslandes verantwortlich, wohl aber müssen wir zu Recht gewärtig sein, uns für das Handeln unseres eigenen Landes rechtfertigen zu müssen – und das ist nicht lediglich zufälliger- und überkommenerweise so, sondern für das Bestehen unserer politischen Gemeinschaft konstitutiv. Taylor: "Eine Demokratie lebt also davon, dass die Bürgerinnen und Bürger ihren eigenen Staat für etwas Besonderes halten, ihm auch affektiv in besonderer Weise verbunden sind." (S. 16 f.)
Lange Zeit war die Identität des Deutschen als politischen Bürgers im Sinne dieses Besonderen negativ bestimmt: Wir Deutschen sind politisch verantwortlich für die Verbrechen des Nationalsozialismus. Diese negative Bestimmung bei allen Verwerfungen positiv gewendet zu haben durch Verantwortungsübernahme ist ein Erfolg unserer Nation und diese Verantwortung wird unabdingbar stets Moment unserer nationalen Identität sein. Zugleich trifft zu, dass eine politische Gemeinschaft sich dauerhaft nur durch die "Ausrichtung auf eine offene Zukunft" (Taylor, S. 21) bestimmen kann, dass sie also die Frage: 'Wer wollen wir sein?', zukunftsorientiert beantworten muss. Nur in der Beantwortung dieser Frage kann die praktische Bestimmung der Identität gelingen, für die heute unabweisbar ist, dass sie "sowohl auf die Anerkennung kultureller Differenz als auch auf Integration zielen" muss (S. 21). Das bedeutet, dass wir einerseits gerade angesichts der zunehmenden kulturellen Vielfalt in unserem Land einen Zustand herbeiführen müssen, den Theodor W. Adorno 1951 in den Minima Moralia beschrieb "als den, in dem man ohne Angst verschieden sein kann." Und in Anlehnung an Adorno kann man sagen, attestierte man dem Zuwanderer mit islamischer Religion und arabischer Kultur, er sei genau wie der hiesige katholische Bayer oder protestantische Niedersachse oder agnostische Hesse, während er es doch nicht ist, so tut man ihm Unrecht an und verhindert was man anstrebt: seine Integration. Andererseits aber, auch wenn es gerade nicht darum geht, die Kultur besonderer Gruppen in der politischen Identität als Deutsche aufgehen zu lassen, so muss doch ein Ziel geteilt werden: dem Ohne-Angst-verschieden-sein-Können dauerhaft einen es ermöglichenden Rahmen zu geben. Dieser Rahmen kann aber nur Bestand haben, wenn man sich – in aller sonstigen Verschiedenheit – mit ihm identifiziert: als Staatsbürger. "Von daher heißt das Ziel für Einwanderungsgesellschaften in politischer Hinsicht notwendigerweise Staatsbürgerschaft", so Taylor (S. 20) zu Recht. (Welche Probleme es bereitet, wenn man dieses Ziel etwa durch die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft zu umgehen versucht, zeigt der Fall Deniz Yücel, für den die Bundesrepublik ganz anders einstehen könnte, wenn er eben nicht zugleich türkischer Staatsbürger wäre.)
Was könnte nun das Positivum sein, mit dem ein deutscher Staatsbürger als Deutscher sich identifiziert – gleich ob er Urbayer, sorbischer Sachse, gebürtiger Rheingauer, türkischstämmiger Duisburger, in Maschhad geborener Hesse, muslimischer Sauerländer oder dänischsprechender Schleswig-Holsteiner ist? Was kann die Idee sein, die in der praktischen Gestaltung der Zukunft sich realisiert und zugleich das Eigene und Besondere unserer politischen Gemeinschaft ausmacht? Was kann dasjenige sein, von dem der Zauber ausgeht, der die innere Bindung an unsere politische Gemeinschaft bewirkt? Könnte es vielleicht dasjenige sein, das momentan, wenn es in Verbindung mit Zuwanderung thematisiert wird, das Ende jeder offenen Debatte bedeutet: die Zukunft eröffende und Zukunft gestaltbar machende Idee des Bedinungslosen Grundeinkommens?
Die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens teilt mit der Staatsbürgerschaft das Moment des praktisch-solidarischen Einstehens füreinander bei gleichzeitiger Anerkennung der Verschiedenheit und Würdigung der Besonderheit eines Jeden – ohne Gleichgültigkeit und zugleich ohne Bevormundung.
Ach, Europa… Ja, gerade scheint der Pulse of Europe wieder kräftiger zu schlagen – und das ist gut so. Aber eine europäische Staatsbürgerschaft gibt es noch nicht einmal formal, "auf äußerlich lehrhafte Weise", geschweige denn, dass ihr ein Zauber innewohnte. – Also fangen wir mit dem Großen besser klein an: ein Bedingungsloses Grundeinkommen in Deutschland würde nicht nur dem universalisierten Staatsbürgerstatus seine materiale Basis geben, sondern auch der politischen Identität einen Kristallisationskern, der mit der Würdigung kultureller Vielfalt für eine reichhaltige Zukunftsgestaltung einen eröffnenden Rahmen aufspannte.
Thomas Loer

3. März 2017

Grundeinkommen, bedingungslos - was bedeutet das?

Wir erhalten immer wieder einmal Anfragen zu Aspekten der Grundeinkommensdiskussion, die offenbar für Verwirrung sorgen oder zumindest missverständlich sind. Jüngst ging es dabei um die genaue Bedeutung des Adjektivs "bedingungslos". Angesichts seiner Unterbestimmtheit beißen sich manche Kritiker gerade daran fest, um gegen das BGE zu wettern, statt wohlwollend an einer Klärung mitzuwirken.

Das Attribut bedingungslos ist nicht frei von Missverständlichkeiten, denn es ist unterbestimmt. Sowohl in der deutschen als auch in der internationalen Diskussion werden deswegen noch andere Attribute gebraucht, wie z. B. „universal“, garantiert, allgemein. Sie sind jedoch nicht weniger missverständlich, denn sie könnten gleichermaßen zur Beschreibung von Hartz IV verwendet werden, auf das immerhin ein Rechtsanspruch besteht. Vereindeutigen lässt sich diese Unklarheit des Adjektivs "bedingungslos" nur, wenn man sich vor Augen führt, worum es beim BGE geht und weshalb in der deutschen Diskussion das Attribut „bedingungslos“ eine so große Rolle spielt. Der ganze Vorschlag eines BGE richtet sich zuallererst gegen die Bedürftigkeitsprüfung bzw. die Regelung, Ansprüche durch Erwerbsarbeit erworben haben zu müssen, damit eine Einkommenssicherung (ALG I und Rente) gewährt wird. Diese Bedeutung der Bedingungslosigkeit ist ziemlich klar und findet sich ebenso beim Basic Income Earth Network, ohne dass dort von Bedingungslosigkeit die Rede ist.

Wird Bedürftigkeit bzw. Anspruchserwerb durch Beiträge als Kriterium für die basale Existenzsicherung hingegen aufgegeben, dann hat das Folgen für die bedürftigkeitsgeprüften Leistungen, die oberhalb eines BGE in Zukunft weiterhin bestehen sollen. Denn im Zentrum steht nun nicht mehr die Bedürftigkeit auf Grund des Ausfalls von Erwerbseinkommen bzw. von Erwerbsunfähigkeit, sondern die Bedürftigkeit aufgrund besonderer Lebenslagen, ohne dass Erwerbstätigkeit normativ Vorrang genösse. Erwerbstätigkeit als normatives Ziel stünde nicht mehr im Zentrum des Sozialstaats, sondern das Individuum. Damit änderte sich fast alles.

Dass die Bedingungslosigkeit selbst Bedingungen kennt (siehe meine Ausführungen hier), ist selbstverständlich. Es sind dies aber nicht Gegenleistungsbedingungen wie in den heutigen Systemen sozialer Sicherung, sondern Bereitstellungsbedingungen, die erfüllt sein müssen, damit es ein BGE geben kann. Das fängt schon damit an, dass ein Gemeinwesen die Bereitstellung durchsetzt und absichert. Dann muss es verteilbare Überschüsse geben, also ein bestimmter Wohlstand ist erforderlich. Wir können noch andere Bedingungen nennen, die in der Sache selbst liegen. Ein BGE wird, das ist als solches interessant, nur in den Staaten bzw. Kulturen auf Resonanz stoßen, die einen starken Begriff von Individualität und Gemeinschaft zugleich haben. Das erklärt, weshalb es bislang vor allem in westlichen Demokratien debattiert wird. Selbstbestimmung muss also schon zu den selbstverständlichen Werten gehören, damit ein BGE überhaupt für relevant erachtet wird. Weiterhin muss es eine Bezugsbedingung geben, die mit Zugehörigkeit zum Gemeinwesen bzw. dem Lebensmittelpunkt verbunden ist. Heute wird das über Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus geregelt. Erstere ist unerlässlich, weil es einen Souverän, der über sich selbst bestimmt, nur geben kann, wenn zwischen Angehörigen und Nicht-Angehörigen eines Gemeinwesens unterschieden wird. Staatsangehörige müssen das Gemeinwesen tragen, Entscheidungen verantworten und zur Aufrechterhaltung der politischen Ordnung beitragen. Nicht-Angehörige müssen all dies nur akzeptieren.

Dass zur Bereitstellung eines BGE Steuern notwendig sind, ist selbstverständlich, denn ohne Steuern können hoheitliche Aufgaben nicht erfüllt werden. Wenn nun in der Diskussion hier und dort behauptet wird, bedingungslos sei ein BGE nur, wenn es die Steuerlast nicht verändere insgesamt, dann ist das eine eigenwillige Ausdeutung der Bedingungslosigkeit. Sie ist ebenso eigenwillig wie die Haltung mancher Befürworter, ein "echtes" BGE davon abhängig zu machen, ob es mit Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzung oder anderen Regelungen einhergeht.

Sascha Liebermann

2. März 2017

"Der Mensch ist ein bequemes Wesen, reagiert aber auf ökonomische Anreize..."...

...so Thomas Straubhaar in einem Interview mit der Thüringer Allgemeinen. Die Passage, die ich hier herausheben möchte, findet sich gegen Ende des Interviews und lautet:

TA:"Was macht Sie so sicher, dass ein Grundeinkommen nicht vor allem fauler macht?"
S: "Weil es empirisch widerlegt ist! Der Mensch ist ein bequemes Wesen, reagiert aber auf ökonomische Anreize. Wir reden von einem Existenzminimum. Wenn man Menschen fragt, ob sie ein Leben lang von 1000 Euro leben wollen, würden die meisten Nein sagen. Auch weil Arbeit für viele etwas ist, das den Tag strukturiert, soziale Kontakte, Anerkennung und Genugtuung schafft."

Wie bekommt man das zusammen? Zuerst wird der Mensch als bequem eingeordnet, der aber auf "ökonomische Anreize", das müssen in dem Fall Stimuli sein, reagiert. Das ist wieder so einfach gedacht wie schon in anderen Beiträgen von Straubhaar - letztlich sozialmechanisch. Dass die Lebenspraxis der Maxime folgt, Bewährtes nicht ohne Not aufzugeben, ist keine Bequemlichkeit. Es erlaubt vielmehr Kontinuität, Verlässlichkeit und damit einen unaufgeregten Alltag. Das kann durchaus auch so weit gehen, dass an Bewährtem noch festgehalten wird, wenn es Probleme nicht mehr löst, die es einst zu lösen in der Lage war. Das ist aber ein anderer Blick auf "Bequemlichkeit", als Straubhaar ihn erkennen lässt. Dass "Anreize" - ein missverständlicher Begriff - lediglich Handlungsmöglichkeiten sind, die z. B. von der Warte eines Individuums aus bewertet werden, geht dabei verloren. Sie wirken nicht lenkend auf das Individuum ein, sie stellen es lediglich vor Handlungsalternativen. Anreize erzeugen aber nicht ein bestimmtes Handeln. Wie jemand mit diesen Handlungsalternativen umgeht, hängt sowohl von Bildungsprozessen sowie kollektiven Bewertungen dieser Alternativen ab.

Gegen Ende des  zitierten Absatzes bringt Straubhaar dann andere Gründe dafür ins Spiel, die nicht mehr im engeren Sinne "ökonomische Anreize" darstellen. Wer (Erwerbs-)Arbeit benötigt, um eine Tagesstruktur zu erhalten, für den ist die Sache, um die es in der Arbeit gehen sollte, nachrangig. Erwerbsarbeit erhält dadurch beinahe eine therapeutische Dimension. Das bringt erhebliche Einschränkungen mit sich für die Bewältigung von Aufgaben, um die es in Erwerbstätigkeit gehen sollte.

"Soziale Kontakte", die durch Erwerbstätigkeit entstehen, sind vor allem kollegialer Art, denn Personen begegnen sich am Arbeitsplatz bezogen auf einen Zweck, dem sie dienen, nicht aber um ihrer selbst willen. Das wird oft übersehen und deswegen das Verhältnis zu Kollegen verklärt. Dabei ist es für Kollegialbeziehungen wichtig, beides auseinanderzuhalten, freundschaftliche und kollegiale Beziehungen, zur Stärkung der einen, der kollegialen, wie der anderen, der freundschaftlichen Seite. Werden sie nicht auseinandergehalten, sind Loyalitätskonflikte die Folge. Entsprechend steht in Kollegialbeziehungen die Aufgabe im Zentrum, in persönlichen (soziologisch: diffusen) Beziehungen steht die Person im Zentrum. Anerkennung, die Straubhaar hier ebenso anführt, bezieht sich in Kollegialbeziehungen auf Leistung, nicht auf die Person jenseits davon. Anerkennung um ihrer selbst willen, also Anerkennung der Person, nicht der Leistung wegen, gibt es nur in Beziehungen, wo diese auch im Zentrum steht: in Familie, Freundschaften und Gemeinwesen (Bürger). Die Aufgabenbezogenheit von Kollegialbeziehungen ist auch der Grund, weshalb Integration von Personen als ganzen Menschen, gerade nicht durch Kollegialbeziehungen geschieht. Integration im Sinne einer Anerkennung der Person erfolgt über den Zugehörigkeitsstatus zum Gemeinwesen, in republikanischen Demokratien am umfassendsten durch Staatsbürgerschaft, weil sie aktive und passive Rechte in vollem Umfang beinhaltet.

An einer anderen Stelle hebt Straubhaar heraus, dass Finanzierungsfragen tatsächlich Gestaltungsfragen sind - ein wichtiger Hinweis, denn oft werden Finanzierungsfragen so behandelt, als gingen sie den Gestaltungsfragen voraus. Solange man nicht weiß, was gestaltet werden soll, kann auch die Finazierung nicht in Angriff genommen werden:

TA: "Sie schreiben, die Frage der Finanzierbarkeit sei dramatisch falsch gestellt. Ist das nicht die eigentliche Grundsatzfrage?"
S: "Das ist richtig, aber die allererste Frage muss doch sein: Was soll wofür finanziert werden? Was soll der deutsche Sozialstaat im Jahr 2025 oder 2040 leisten? Wie weit soll er Leistungsstaat sein, wie weit Gerechtigkeitsstaat und Umverteilungsstaat? Das sind die zentralen gesellschaftlichen Fragen der Zukunft, und daraus ergeben sich Mittelbedarf und Finanzierbarkeit. Das Grundeinkommen ist ein Instrument, um politische Ziele zu erreichen, aber die muss man erst einmal definieren."

Sascha Liebermann

30. August 2016

Ganz nah dran und doch anders - Anthony Atkinsons "participation income"

Anthony Atkinson ist ein renommierter britischer Ökonom, der sich seit Jahrzehnten damit beschäftigt "Ungleichheit" zu erforschen. Anlässlich des Erscheinens der deutschen Übersetzung seines jüngsten Buches "Inequality. What Can Be Done?" führte der Schweizer Tagesanzeiger ein Interview mit ihm. In dem Buch geht es neben vielen anderen Vorschlägen, wie Ungleichheit begegnet werden könnte, auch um seinen Vorschlag eines "participation income, den er schon 1996 unterbreitet hat. (siehe "The Case for a Participation Income"). Im Grunde ist er sehr nah an einem BGE dran, geht aber den nächsten Schritt nicht. In seinem Beitrag von 1996, als er den Vorschlag unterbreitete, klingt das so:

"In my proposal, the basic income would be paid conditional on participation. I should stress at once that this is not limited to labour market participation. While the qualifying conditions would include people working as an employee or self-employed, absent from work on grounds of sickness or injury, unable to work on grounds of disability and unemployed but available for work [Hervorhebung SL], it would also include people engaging in approved [Hervorhebung SL] forms of education or training, caring for young, elderly or disabled dependents or undertaking approved [Hervorhebung SL] forms of voluntary work, etc. The condition involves neither payment nor work; it is a wider definition of social contribution." (68–69)

In der Tat ist dies ein sehr weites Verständnis von "participation", das zugleich die Frage aufwirft, welche Folgen es für die praktische Umsetzung hätte. Es bedarf einer Bestimmung dessen, was dann "approved" sein soll, Atkinson nennt Beispiele. Doch wie rechtfertigt man die Abgrenzung in einem Gemeinwesen? Was wäre denn keine "participation"? Was heißt das für diejenigen, die nicht partizipieren? Es wird an diesen Fragen deutlich, welche Komplikationen ein participation income mit sich bringt, wie verwaltungsaufwendig es ist, und dass es dabei die Problematik aller Mindesteinkommensformen beibehält, die nach einem Leistungskriterium bereitgestellt werden. Es wird eben nicht die Person als Angehörige eines Gemeinwesens ins Zentrum gestellt und erhält deswegen eine Einkommenssicherung, sondern die Person, weil sie etwas Bestimmtes getan hat, tun soll oder tun wird. Eine ausführliche Kritik daran haben vor Jahren schon Jurgen De Wispelaere und Lindsay Stirton formuliert.

Im aktuellen Interview mit dem Tagesanzeiger sagt Atkinson folgendes:

"Tagesanzeiger: Er [der Mindestlohn, SL] hilft nicht bei Arbeitslosigkeit. Für wie wichtig halten Sie ein bedingungsloses Grundeinkommen?
Wichtig – da war Ihr Land ja Pionier."

Zwar antworte Atkinson nicht direkt auf die Frage, aber entsprechend seiner Konzeption eines participation income wäre die Antwort konsequent - obwohl er ein BGE ja nicht befürwortet.

Dann wird er gefragt, ob er denn die Volksinitiative unterstützt hätte:

"Hätten Sie diese Vorlage unterstützt?
Ich finde die Debatte wichtig. Dass die Vorlage von rund einem Viertel der Stimmbürger unterstützt wurde, ist beachtlich. Ich hatte unter zehn Prozent Zustimmung erwartet. Die Schweiz hat in dieser Diskussion die Rolle eines Katalysators gespielt. Das Hauptproblem besteht darin, die Kriterien für die Bezugberechtigung zu definieren. Nur die Staatsbürger oder auch Immigranten? Nur Bürger scheint zu restriktiv und zugleich zu extensiv, dann müsste man auch jene im Ausland unterstützen. Ich schlage deshalb vor, dass jene bezugsberechtigt sind, die einen substanziellen Beitrag für die Gemeinschaft leisten, zum Beispiel in der Care-Economy."

Weshalb besteht das Hauptproblem eines BGE darin, die Kriterien für die Bezugsberechtigung zu definieren? Gemeinwesen sind immer konkrete politische Gebilde, es gibt immer ein Innen-Außen-Verhältnis bezüglich der Frage, wer dazugehört und wer nicht, und zwar in dem strikten Sinne dessen, wer in einer Demokratie z.B. zum Souverän gehört und wer nicht. Denn der Souverän ist nicht nur Legitimationsquelle politischer Ordnung, er muss diese Ordnung auch tragen und an ihrer Durchsetzung bzw. Aufrechterhaltung mitwirken. Dazu gehört selbstverständlich auch Kritik an Missständen. Es geht also um Selbstbestimmung unter Gleichen, den Staatsbürgern.

Nicht-Staatsbürger haben nicht dieselben Verpflichtungen, weder müssen sie die politische Ordnung tragen, an ihrer Durchsetzung oder Erhaltung mitwirken, noch Kritik vorbringen. Sie müssen die Ordnung lediglich respektieren wie jeder Tourist, der in ein Land einreist. Von dieser Bestimmung ausgehend, wer in einem Gemeinwesen im Zentrum steht, ist es dann einfach abzuleiten, wie es sich mit Nicht-Staatsbürgern verhält. Wer darin lebt, seinen Lebensmittelpunkt darin hat, sollte entsprechend ebenfalls ein BGE erhalten. Davon lassen sich weitere Regelungen ableiten. Es ist auch keineswegs selbstverständlich, dass BGE im Falle von Staatsbürgern, die ihren Lebensmittelpunkt nicht im Gemeinwesen haben, dennoch dauerhaft bereitzustellen. Diese Vorstellung scheint heute selbstverständlich und rührt wohl daher, dass Rentenversicherungssysteme der Lebensstandardssicherung dien(t)en und diese wiederum der Anspruchsberechtigte "sich" erarbeitet oder verdient hat (siehe auch "Statuserhalt oder Gleichheit der Bürger?"). Ist das aber die vorrangige Aufgabe des Gemeinwesens? Oder ist es nicht angemessener, ein Mindesteinkommen zu sichern, ohne es am Lebensstandard des Einzelnen zu orientieren, es ihm dafür aber über die Lebensspanne zur Verfügung zu stellen?

Sascha Liebermann

12. April 2016

"Dein Grundplatz in der Welt ist gesichert" - Hartmut Rosa über das Bedingungslose Grundeinkommen

"Die Resonanz auf Facebook ist nicht nachhaltig", so war ein Interview in der Neuen Zürcher Zeitung mit Hartmut Rosa, Professor für Soziologe an der Universität Jena, übertitelt. Darin äußerte er sich auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen.

Rosa sagte "Wenn wir resonante Weltverhältnisse schaffen wollen, müssen wir die Steigerung als blindlaufenden Zwang überwinden", worauf er gefragt wurde:

"NZZ: Wie geht das?
Rosa: Da scheinen mir drei Dinge nötig. Erstens: Ich halte Märkte und Wettbewerb in bestimmten Bereichen für sinnvoll, aber Wettbewerb ist kein Endzweck. Wir brauchen eine Veränderung der ökonomischen Verhältnisse hin zu einer Wirtschaftsdemokratie. Zweitens brauchen wir eine Veränderung des Sozialstaats. Ich bin ein grosser Anhänger des bedingungslosen Grundeinkommens, weil es die Weise unseres In-die-Welt-gestellt-Seins fundamental verändern würde."

So sympathisch die Bemerkung zum Bedingungslosen Grundeinkommen ist, muss man sich doch fragen, ob es tatsächlich zu so einer fundamentalen Veränderung führen würde. Denn auch heute ist es nicht so, dass der Marktwettbewerb alle Lebensverhältnisse durchdringt. Die Demokratie lebt von anderen Zusammenhängen, die - man schaue nur ins Grundgesetz - nach wie vor unangetastet sind. Dass die Stellung der Bürger im Gemeinwesen eine ist, die sich von keiner Gegenleistung ableitet, ist unbestritten und gerät heute nur mit dem sozialstaatlichen Bedingungsgefüge in Konflikt. Damit stehen die Grundfesten unserer Demokratie in denkbar starkem Gegensatz zur politischen Verfasstheit, ein Widerspruch, der nach Aufhebung verlangt. Rosa hält das BGE für ein Mittel, um den Sozialstaat zu veränden, schlägt aber nicht die Brücke dazu, dass es damit sogleich sich auf die Wirtschaftsverhältnisse auswirken würde. Eine "Wirtschaftsdemokratie", was ich für einen missverständlichen Begriff halte, wäre mittelbar über ein BGE zu erreichen, weil sich die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer in jeder Hinsicht verändern würde.

Eine große Veränderung, wenn auch nicht fundamental, könnte die Klärung sein in Hinsicht auf unsere heutigen Lebensverhältnisse, über die wir uns offenbar nicht im Klaren sind. Statt in einer Ausbreitung von "Märkte[n] und Wettbewerb" eine gegenwärtige Entwicklung zu erkennen, scheint mir eher eine Haltung, die Planung und Kontrolle in jedem Lebensbereich will, bezeichnend für unsere Lage zu sein.

Weiter heißt es im Interview:

"Sie schreiben, das bedingungslose Grundeinkommen würde «die Existenz pazifizieren». Können Sie das erläutern?
Der gegenwärtige Sozialstaat lässt uns ja auch nicht verhungern, aber er entzieht uns den Ort in der Welt. Wer von Sozialhilfe lebt, der ist im gegenwärtigen Verständnis ein Schmarotzer, er stirbt fast so etwas wie einen sozialen Tod. Alle Zuteilungsmechanismen, besonders die von Status, hängen an der Erwerbsfähigkeit. Unser Weltverhältnis würde sich fundamental verändern, wenn wir sagten: Dein Grundplatz in der Welt ist gesichert."

Rosa weist zurecht auf die Erwerbszentrierung des Sozialstaats hin, mit allen Folgen, die das für die Bezieher von Leistungen hat, aber nicht nur im Fall der Sozialhilfe, sondern auch bei Arbeitslosengeld I und II. Denn die über Beiträge erworbenen Ansprüche auf Versicherungsleistungen im ALG I bringen ebenso Verpflichtungen mit sich wie im ALG II. Auch im ALG I kann sanktioniert werden. Die Auswirkungen gegenwärtiger Sozialpolitik sind also viel breiter, als Rosa meint.

Was auf der einen Seite zutreffend ist, auf die normative Vorrangingkeit von Erwerbsarbeit hinzuweisen, ist auf der anderen Seite aber nur die halbrichtig. Die Erbwerbszentrierung des deutschen Sozialstaats steht nämlich im Gegensatz zur politischen Verfasstheit unserer Demokratie. Der Status der Staatsbürger ist nämlich einer, der keine Leistungsbedingung kennt, er ist in diesem Sinne bedingungslos. Wer Leistungen aus den Systemen sozialer Sicherung bezieht, verliert nicht seinen Status als Angehöriger des Gemeinwesens. Den Status, von dem Rosa sagt, dass er an Erwerbsfähigkeit hänge, betrifft nicht die Staatsbürgerschaft und damit nicht die Zugehörigkeit zum Souverän. An dieser Stelle sind seine Ausführungen überraschend verkürzt. Es würde sich durch ein BGE unser Weltverhältnis also mittelbar verändern, weil wir Angehörige eines Gemeinwesens wären, das ein BGE bereitstellt. Das Weltverhältnis wäre also durch die Vergemeinschaftung konstituiert und nicht unabhängig von ihr zu fassen.

Sascha Liebermann

24. Juni 2015

"...dass die Bundesrepublik dabei nach wie vor ein europäisches Entwicklungsland ist..."

...so Petra Pau, zitiert nach der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Sie sieht auch im Grundgesetz keine Beschränkung dafür, denn dort stehe nicht, wie "Wahlen und Abstimmungen" zu erfolgen hätten. Selbst wenn das so wäre, dass das Grundgesetz dies ablehnte - was eine ungewöhnliche Selbstknebelung bedeutet hätte -, müsste das nicht in Stein gemeißelt sein (Artikel 20 gehört nicht zu den Grundrechten).

In dem Beitrag der FAZ wird sie desweiteren so zitiert:

"Zum letztlich gescheiterten Luxemburger Referendum über das Wahlrecht von Ausländern sagte Pau: 'Ich begrüße es, dass unsere Nachbarn zu einer so grundlegenden Frage abstimmen durften.' Eine Zustimmung wäre 'ein großer Schritt dahin gewesen, wie ich eine Gesellschaft verstehe: Dass jeder Mensch, der in einem Land lebt, auch die vollständigen Bürgerrechte beanspruchen kann.''

Die Luxemburger hatten im Referendum darüber abgestimmt, ob Nicht-Staatsbürger bei nationalen Wahlen abstimmungsberechtigt sein sollten - das wurde abgelehnt. Nun ist es nicht so, dass die Linke laut dieser Meldung keine Status-Bedingungen für die Teilnahme an Wahlen vorsieht. Am Ende des Artikels wird erwähnt, dass durchaus "Fristen" von fünf bis zehn Jahren denkbar seien, gemeint sind wohl Mindestaufenthaltszeiten, die Voraussetzung dafür wären, wählen zu dürfen.

Warum aber nicht die Staatsbürgerschaft als Kriterium bestehen lassen? Was spricht dagegen? Weshalb wirbt Petra Pau nicht dafür, sich einbürgern zu lassen, denn damit würden die vollständigen Bürgerrechte gewährt? Rechten korrespondieren auch Pflichten und die Entscheidung, ob diese Pflichten übernommen werden wollen, gebührt doch demjenigen, der sie zu übernehmen hätte. Es muss hierfür also eine klare Entscheidungsituation geben - mit der Frage der Einbürgerung ist sie gegeben. Einem Gemeinwesen muss ja daran liegen, dass jemand, der in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft hat, sich hier einbürgern lässt und nicht nur Recht, sondern auch Pflichten übernimmt. Denn ohne die Loyalität der Bürger zur politischen Ordnung und den Normen des Zusammenlebens kann kein Gemeinwesen bestehen. Rechte haben, Pflichten aber nicht haben zu wollen, geht in diesem Zusammenhang nicht.

Wird über die Frage der Einbürgerung bzw. der Bedeutung von Staatsbürgerschaft diskutiert, gibt es zugespitzt gesagt zwei Lager. Dem einen ist noch nicht ganz wohl angesichts der Konsequenzen dieses universalistischen Prinzips - Staatsbürgerschaft kann erworben werden. Deswegen wird Einbürgerung nicht vorbehaltlos begrüßt und dafür geworben. Diese Position ist heute deutlich ins Hintertreffen geraten. Öffentlich gilt sie als rückständig und antiquiert. Die andere hingegen hält den Nationalstaat für überflüssig wie einen Kropf, weil er Einschränkung, Beschränkung, Diskriminierung, Ausgrenzung und Ähnliches mit sich bringe. Er sei wie eine Wand zwischen den Staatsbürgern und den Nicht-Staatsbürgern. Zu dieser Position gehört das Selbstverständnis, die Welt als große Einheit zu betrachten. Die bestehenden Differenzen gelte es nur noch zu überwinden, das sei eine Frage der Zeit. Diese Position führt zu ihrer Rückenstärkung häufig die Menschenrechte an, die seien ja universal und dürften niemandem vorenthalten werden.

Nun, letzter Punkt ist so einfach nicht, denn deren Universalität wird ja durchaus bestritten. Die Formulierung der Menschenrechte (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) ist selbst in manchem Gehalt Kind ihrer Zeit. Gravierender noch wäre es, wenn sie über die Souveränität und damit die Selbstbestimmungsrechte eines Gemeinwesens gestellt würden, darauf haben sowohl Ernst-Wolfgang Böckenförde als auch Ingeborg Maus hingewiesen. Denn dann erlaubten sie durchaus eine Durchsetzung der Menschenrechte gegen den Willen eines Gemeinwesens. Welche Folgen das mit sich bringt, zeigen z.B. die Interventionen im Irak und in Afghanistan. Wer also die Staatsbürgerschaft abschaffen will, der muss den Nationalstaat als Vergemeinschaftung von Bürgern zugleich mit abschaffen. Dann kann es aber auch kein souveränes (nicht autarkes) Gebilde mehr geben, dass darüber, wie es leben will, im Rahmen der Möglichkeiten selbst bestimmt. Jede politische Vergemeinschaftungsform geht mit einer Innen-Außen-Abgrenzung einher.

Man könnte es als Indiz für die innere Verfasstheit Deutschlands als politischen Gemeinwesen verstehen, dass die Vorbehalte gegen den Nationalstaat so groß sind. Sie erklären sich gerade nicht aus der Erfahrung mit dem Dritten Reich, sie sind vielmehr noch eine Fortsetzung der Vorbehalte gegen die moderne Demokratie, mit denen erst nach dem Zweiten Weltkrieg länger anhaltende Erfahrungen gemacht worden sind. Demokratie ist aber nur dann lebendig, wenn es in einem Gemeinwesen auch ein Bürgerethos gibt, wenn die Bürger sich also als Fundament begreifen und nicht nur oder vor allem erdulden. Es sind gerade diese Vorbehalte, die eine positive Bezugnahme auf die Universalität der Staatsbürgerschaft und damit zugleich ein souveränes Bekenntnis zur politischen Ordnung, für die der Streit von Interessen und die Notwendigkeit der Kompromissbildung unerlässlich sind, verhindern. - Die Lage in der EU sowie die Art und Weise der Auseinandersetzung um die Frage, was mit Griechenland werden soll, lässt erkennen, wie wenig die EU sich als politische Vergemeinschaftung begreift.

Sascha Liebermann

Zur Diskussion über Direkte Demokratie siehe auch folgendes Interview mit Manfred G. Schmidt, frühere Kommentare von uns, Ausführungen zur Stellung des Volkssouveräns von uns und diesen Beitrag zu Demokratie und Bedingungslosem Grundeinkommen von mir.

3. November 2008

Globales Grundeinkommen? - Wer fordert in wessen Namen?

Laut einem Bericht auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen hat der jüngste Grundeinkommenskongress in Berlin ein globales Grundeinkommen gefordert.
Was aber ist damit gemeint? An wen richtet sich die Forderung und wer fordert in wessen Namen?

Die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens als solche ist nicht auf ein Land beschränkt, sie kennt keine territorialen Grenzen, insofern könnte ganz zu recht davon gesprochen werden, dass das Grundeinkommen eine globale Angelegenheit sei. Ideen allerdings haben niemals territoriale Grenzen, das ist also keine Eigenheit des Grundeinkommens. Was für eine Idee gilt, ist aber auch nicht gleichzusetzen mit ihrer Verwirklichung. Denn dazu müssen wir die Frage stellen, wer verwirklicht in wessen Namen? Wer ist also berechtigt, eine solche Verwirklichung zu betreiben?

Haben wir als deutsche Staatsbürger etwa die Berechtigung, für die Verwirklichung des BGE in Frankreich, der Schweiz oder sonstwo zu streiten? Sicher nicht, denn das ist Angelegenheit der Bürger des jeweiligen Landes. Ob sie es wollen, das müssen sie selbst wissen, denn die Konsequenzen haben auch sie zu tragen und nicht wir.

Wie verhält es sich nun vor diesem Hintergrund mit der Forderung nach einem globalen Grundeinkommen? Wer fordert denn in wessen Namen, wenn eine solche Forderung aufgestellt wird? Sind wir überhaupt befugt, etwas zu fordern, dass über unsere Grenzen oder die Grenzen eines Bündnisses mit anderen Ländern hinweggeht? Wenn wir die Idee der Demokratie ernst nehmen, können wir in dieser Hinsicht gar nichts fordern, was außerhalb unseres Staates liegt. Wir können unserer Regierung den Auftrag erteilen, das Gespräch mit einem Land zu suchen, aber nicht gegen dessen Willen. Wir können ein Land darin unterstützen, das BGE einzuführen, wenn die Bürger dort es wollen, aber nicht gegen ihren Willen oder ohne dass sie ihn artikulieren. Wir können beratend tätig werden, wenn Beratung gewünscht ist. Aber wir entscheiden nicht und weil wir nicht entscheiden, können wir auch nicht fordern, was sie in ihrem Land zu tun haben. Wir können Entscheidungen anderer Länder kritisieren, aber auch da ist sorgsames Abwägen nötig, soll aus der Kritik nicht Anmaßung werden.

Wer über die Köpfe von Regierungen und Bürger eines Landes hinweg etwas fordert, verhält sich wie all die Einrichtungen, die wir heute ob ihrer Einmischung in fremde Angelegenheiten kritisieren. Wenn wir fordern, maßen wir uns an zu sagen, was für andere gut ist. Demokratisch also ist es, den Willen anderer zu respektieren, solange er sich nicht gegen unser Gemeinwesen richtet oder unsere Interessen verletzt. Ein globales Grundeinkommen zu fordern, heißt, etwas zu fordern, das andere machen sollen, ohne dass sie sich dazu bekannt haben. Wir setzen damit fort, was wir in der Entwicklungshilfe lange genug getan haben: zu wissen, wie andere ihre Probleme zu lösen haben und es nicht bei Beratung bewenden zu lassen.

Gerade weil das BGE von den Bürgern seinen Ausgang nimmt, weil es die Bürger stärken soll, findet es auch an den Bürgern seine Grenze. Was andere Länder und ihre Bürger wollen, ist ihre Sache - ganz gleich, ob sie für oder gegen ein BGE sind.

Sascha Liebermann

29. Januar 2008

"Grundeinkommen in theologischer Sicht"

Anläßlich einer Tagung in Hamburg im vergangenen November hat Bischof Dr. Hans-Christian Knuth, Mitglied des Bischofskollegiums der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, ein außerordentlich interessantes Referat über Grundeinkommen in theologischer Sicht gehalten. Die darin hergeleitete theologische Begründung für ein Bedingungsloses Grundeinkommen läßt sich leicht in eine säkulare Herleitung übersetzen. Wie die Staatsbürgerschaft in einem demokratischen politischen Gemeinwesen bedingungslos verliehen wird, so würde auch das Grundeinkommen gewährt: bedingungslos. Erst mit diesem Schritt werden die Bürger um ihrer selbst und damit das Gemeinwesen um seiner selbst willen anerkannt - und nicht, weil es einem Zweck jenseits seiner selbst dient.