...darüber berichtet die taz. Siehe hierzu auch "Der deutsche Staat verachtet Selbstständige und Kreative", eine Kolumne von Sascha Lobo auf Spiegel Online.
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11. Dezember 2020
29. Oktober 2020
21. Oktober 2020
18. Mai 2020
"Die Alleingelassenen" - Selbständige in der Corona-Krise...
...darüber schreibt Der Spiegel auf seiner Website. Hier ein Auszug:
"Doch wenn es um die Frage geht, wie etwa Soloselbstständige in der aktuellen Situation ihre Existenz retten können, verweist der Bund lieber auf das Arbeitslosengeld II. Der Zugang zu Hartz IV sei im Zuge der Coronakrise extra erleichtert worden: Die Vermögensprüfung sei einfacher und Kosten für Unterkunft und Heizung sollen für sechs Monate ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe übernommen werden, ohne dass die Angemessenheit der Wohnung wie sonst üblich überprüft wird."
"Doch wenn es um die Frage geht, wie etwa Soloselbstständige in der aktuellen Situation ihre Existenz retten können, verweist der Bund lieber auf das Arbeitslosengeld II. Der Zugang zu Hartz IV sei im Zuge der Coronakrise extra erleichtert worden: Die Vermögensprüfung sei einfacher und Kosten für Unterkunft und Heizung sollen für sechs Monate ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe übernommen werden, ohne dass die Angemessenheit der Wohnung wie sonst üblich überprüft wird."
Wie erleichtert das vonstatten geht oder auch nicht, hängt von der Umsetzung ab, dafür sind die Länder verantwortlich. Wieder ein schönes Beispiel dafür, was ein BGE hätte leisten können, wenn wir es schon hätten.
Sascha Liebermann
30. April 2020
"Ich habe exakt null Euro Einkommen in diesem Monat"...
...ein Beitrag von Elise Landschek auf Zeit Online.
22. April 2020
"Mit zweierlei Maß: Während er Selbstständige in die Grundsicherung schickt, will Hubertus Heil für Angestellte das Kurzarbeitergeld erhöhen"...
...ein Kommentar zu den Untiefen der sehr verzweigten und differenzierten Sozialverwaltung auf der Website des Verbandes der Gründer und Selbständigen Deutschland e.V. Zwar können die hier kritisierten Ungerechtigkeiten auch innerhalb des bestehenden Sozialstaats geklärt werden, an den Antragsverfahren und Bedarfsprüfungen änderte das aber nichts.
Sascha Liebermann
Sascha Liebermann
16. März 2020
Déjà vu - Finanzkrise, Corona und was nicht alles möglich ist, wenn der Wille dazu besteht
Nicht allzu lange ist es her, nach Beginn der Finanzkrise 2008, da stellten sich ganz ähnliche Fragen wie heute bezüglich der Auswirkungen auf das Wirtschaftsgeschehen, auf Arbeitsplätze, auf Einkommenssicherung usw. Angesichts der rasanten Entwicklung der Infektionen mit dem Virus SARS-Cov-2 und drastischer Maßnahmen, um seine Verbreitung zu verlangsamen, lässt sich darüber staunen, was alles möglich ist, wenn der Wille dazu besteht. Sogar Grenzschließungen, noch in 2015 von manchen für unmöglich erklärt, werden als probates Mittel genutzt.
Von verschiedener Seite sind nun Hilfen für besonders betroffene gesellschaftliche Gruppen in Erwägung gezogen worden, denen ihr Einkommen wegbricht, wie z. B. bei Selbständigen, Freiberuflern und saisonal Beschäftigten. Kurzarbeitergeld soll ebenfalls helfen, ein großzügiger Umgang mit Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird empfohlen. Der Kreis derer, die solche Leistungen benötigen, wird größer werden. Ein temporäres, gruppenspezifisches Grundeinkommen oder vergleichbare Hilfeformen werden erwogen. Welche Gruppen aber erhalten es? Es stellt sich also die Frage der Ein- und der Abgrenzung. An der gegenwärtigen Situation wird deutlich, woran sich ein Sozialstaat messen lassen muss, ob er auf einfache Weise elementare Fragen beantworten kann. An diesen Antworten fehlt es bislang allerdings, obwohl eine solche vor der Tür steht: ein Bedingungsloses Grundeinkommen.
Vor langer Zeit hieß es auch in der BGE-Diskussion, wir lernten entweder aus Erfahrung oder aus Katastrophen. Letzteres scheint nötig zu sein, um Sinn und Zweck einer Einkommensgarantie ernsthaft erwägen zu können, auch wenn es noch nicht um ein BGE geht.
Sascha Liebermann
Von verschiedener Seite sind nun Hilfen für besonders betroffene gesellschaftliche Gruppen in Erwägung gezogen worden, denen ihr Einkommen wegbricht, wie z. B. bei Selbständigen, Freiberuflern und saisonal Beschäftigten. Kurzarbeitergeld soll ebenfalls helfen, ein großzügiger Umgang mit Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird empfohlen. Der Kreis derer, die solche Leistungen benötigen, wird größer werden. Ein temporäres, gruppenspezifisches Grundeinkommen oder vergleichbare Hilfeformen werden erwogen. Welche Gruppen aber erhalten es? Es stellt sich also die Frage der Ein- und der Abgrenzung. An der gegenwärtigen Situation wird deutlich, woran sich ein Sozialstaat messen lassen muss, ob er auf einfache Weise elementare Fragen beantworten kann. An diesen Antworten fehlt es bislang allerdings, obwohl eine solche vor der Tür steht: ein Bedingungsloses Grundeinkommen.
Vor langer Zeit hieß es auch in der BGE-Diskussion, wir lernten entweder aus Erfahrung oder aus Katastrophen. Letzteres scheint nötig zu sein, um Sinn und Zweck einer Einkommensgarantie ernsthaft erwägen zu können, auch wenn es noch nicht um ein BGE geht.
Sascha Liebermann
"Für mich ist es existenziell" - Freiberufler und andere, wie wird ihnen geholfen?...
...ein Beitrag von Franca Quecke im Spiegel.
"As someone whose income dropped [...] 90% [...] universal basic income looks pretty great"
As someone whose income over the next 3 months just dropped 90% as everything is getting cancelled, universal basic income looks pretty great right now @AndrewYang— Jesse Ruben (@jesseruben) March 12, 2020
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