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27. Mai 2022

Erwerbsbeteiligung von Frauen, Zeit für Familie für Männer - zugleich Festhalten an Erwerbsgebot

Bezug genommen wird in diesem Tweet auf den DIW Wochenbericht 9 / 2022, S. 139-147. Dort finden sich auch Erläuterungen zur Methodik der Studie, es handelt sich um eine Wiederholungsbefragung (siehe dazu auch hier). Eine der Schlussfolgerungen aus der Studie lautet:

"Ausbau der Ganztagsbetreuung, Reform des Elterngeldes und Subventionierung von haushaltsnahen Dienstleistungen können egalitäre Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern." 

Und weiter heißt es am Ende des Studientextes:

"Wenn die Erwerbstätigkeit von Frauen gefördert werden soll, egal ob um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken oder um Ungleichheiten in der finanziellen Lage von Männern und Frauen abzubauen, muss (auch) der Hebel der Sorgearbeit genutzt werden – entweder über eine generelle, von öffentlicher Hand organisierte Entlastung der Haushalte oder durch eine egalitärere innerpartnerschaftliche Aufteilung."

Vielleicht habe ich mich verlesen, doch der Umfang des Engagements in Erwerbs- bzw. Sorgearbeit verändert sich nur geringfügig nach den hier vorgelegten Ergebnissen. Aber davon ganz abgesehen ist die Stoßrichtung der Studie, die heraushebt, dass Vollzeiterwerbstätigkeit und Sorgetätigkeit in der Familie nicht zu vereinbaren sind, letztlich doch eine Stärkung von Erwerbstätigkeit. Weil die "egalitäre Aufteilung" im Fokus steht, geraten die Folgen des Vorrangs von Erwerbstätigkeit, durch die Erwerbsnorm, aus dem Blick, die eine Degradierung von Sorgetätigkeiten nach sich zieht. Wäre nicht die entscheidende Frage, wie es möglich ist, "mehr Zeit für Familie" zu gewinnen und weniger Zeit in Erwerbstätigkeit zu verbringen? Betrachtet man die Entwicklung der vergangenen fünfzehn Jahre, wie stark sowohl der Zeitumfang, den Kinder in Kitas verbringen, gestiegen ist, als auch das Eintrittsalter sich gesenkt hat, ist für "mehr Zeit" nichts übrig, eher geht es um weniger Zeit für Familie. Genau das wird nicht einmal erwähnt, denn dazu müsste das Erwerbsgebot aufgegeben und Erwerbstätigkeit als eine Möglichkeit unter anderen etabliert werden, damit die Entscheidung für Familie aus Sicht des Gemeinwesens als eine wünschenswerte betrachtet wird. Heute überragt hingegen Erwerbsbeteiligung alles, in die Familie noch hineingequetscht wird. Ein Ausweg? Nicht in der bestehenden Erwerbszentrierung, den weist nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen, ein anderer ist mir nicht bekannt, der gleichermaßen mit dem Erwerbsgebot bricht.

Sascha Liebermann

26. Januar 2018

"Die falsche Gerechtigkeit" und die Frage der Individuierung...

...damit befasste sich ein Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der auf ein Gespräch mit dem Soziologen Stefan Liebig (Universität Bielefeld/ Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) zurückgeht. Darin ging es um die Frage, ob der Vorstellung von Verteilungsgerechtigkeit, also der Verteilung von Einkommensströmen, nicht ein anderes Gerechtigkeitsmoment an die Seite gestellt werden müsse, denn in jüngerer Vergangenheit hätten Vorschläge zu einer stärkeren Umverteilung im klassischen Sinne nicht die entsprechende Resonanz erhalten. Liebig, folgt man dem Bericht, macht damit auf einen interessanten Punkt aufmerksam, ob nämlich der heutige Sozialstaat und seine Vorstellung von Umverteilung nicht einem anderen wichtigen Moment des modernen Lebens entgegensteht: Selbstbestimmung und individuellem Freiraum. Diese Frage führt direkt, ohne dass es im Beitrag erwähnt würde, zum Bedingungslosen Grundeinkommen, das genau damit gerechtfertigt werden könnte. Dabei ist mit der Stärkung des Individuums nicht der Marktteilnehmer gemeint. Im Zentrum steht dabei eine Existenzvoraussetzung der modernen Demokratie: der mündige, autonome Bürger.

Ulrich Oevermann gehörte in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts zu den wenigen, die genau diese Seite schon starkmachten (siehe hier), dass sich die Frage stelle, welcher Modus der Verteilung mit welchem Zweck der modernen Lebensführung am angemessensten sei. Zwar sprach er dabei noch nicht vom Bedingungslosen Grundeinkommen, hat dies dann aber später getan (in diesem Band). Wenn also der bisher existierende Sozialstaat aufgrund seiner paternalistischen Ausgestaltung diesem Moment wenig Raum gibt, wäre das BGE dafür wie geschaffen.

Sascha Liebermann