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1. September 2025

Verwechslungsgefahr?

Diese Behauptung Heike Göbels, verantwortliche Redakteurin Wirtschaftspolitik bei der FAZ, setzt entweder voraus, dass von den Bezugsbedingungen des Bürgergelds vollständig abstrahiert wird oder sie dient nur der Skandalisierung von Mindestsicherungsleistungen. Der Begriff Bürgergeld ist in der Tat irreführend, weil er etwas nahelegt, von der Wortbedeutung, das alle erhalten. Die Bezugsbedingungen des Bürgergeldes machen aber sogleich klar, wer es nur erhalten kann und was er dafür zu tun hat. Insofern ist eine Verwechslung ausgeschlossen.

Frühere Kommentare zu Einlassungen Heike Göbels zum BGE oder ähnlichen Konzepten finden Sie hier.

Sascha Liebermann

25. September 2023

"Das Grundeinkommen wäre ein Desaster"...

...wenn denn die Annahmen zuträfen, die Studien innewohnen, aus denen solche Schlüsse gezogen werden. Davon geht Patrick Bernau (Bezahlschranke) wohl aus, wenn er in seinem Beitrag in der Frankfurter Allgemeine Zeitung dem Grundeinkommen solche Folgen attestiert. Er beruft sich dabei auf eine Studie (hier eine Vorfassung), die allerdings ebenso mit Annahmen operiert, also etwas simulieren, nicht aber von tatsächlichen Veränderungen zeugen. Bevor er auf sie eingeht widmet er sich kurz zweier Studien, einer des DIWs, die kürzlich veröffentlich wurde, und einer des Ifo-Institut (zum Vergleich der Studien von DIW und Ifo, siehe hier).

Bernau hält der DIW-Studie vor:

"Das heißt, die Studienautoren nehmen einfach an, dass die Deutschen mit Grundeinkommen so viel arbeiten würden wie ohne. Eine etwas andere Untersuchung, die der Lobbyverein vor zwei Jahren beim Ifo-Institut in Auftrag gab, lässt indes genau daran stark zweifeln."

Die DIW-Studie hat ausdrücklich und bewusst davon abgesehen, etwaige Verhaltensänderungen zu simulieren und begründet, weshalb darauf verzichtet wurde. Wer die Rede von empirischer Sozialforschung ernst nimmt, kann der Begründung ohne weiteres folgen, denn die Simulation von Verhaltensänderungen ist eben nur eine Verlängerung von Befunden aus der Vergangenheit in eine Zukunft, die wir nicht kennen. Hierin sehe ich eine grundsätzlichen Einwand gegen solche Simulationen, auch wenn sie in manchen wissenschaftlichen Disziplinen zum Tagesgeschäft gehören Diese Daten sagen nichts darüber aus, wie Menschen in Zukunft handeln werden. Selbst wenn man Verhaltensänderungen in der Zukunft im Verhältnis zur Vergangenheit für unwahrscheinlich hält, ist das bloß eine Vermutung, die der empirischen Grundlage entbehrt. Wir können erfahrungswissenschaftlich Handeln in der Vergangenheit methodisch diszipliniert untersuchen, nicht aber in der Zukunft, da geht es bestenfalls um Schätzungen auf der Basis von Vermutungen. Empirische Forschung schaut also notwendigerweise immer in die Vergangenheit - der Blick nach vorne verlässt den Boden der Erfahrungswissenschaft.

Dann schreibt Bernau folgendes:

"Was so eine Umstellung längerfristig mit der Gesellschaft machen würde, lässt sich nicht durch Experimente herausfinden. Da schlägt die Stunde ökonomischer Modelle. Die werden zwar von Politikern gerne als bloße Rechnerei abgetan, zuletzt von Bundeskanzler Olaf Scholz während der Gaskrise, als Ökonomen ausrechneten, dass Deutschland auch ohne russisches Gas nicht untergehen würde. Aber gerade dieser Fall hat gezeigt, dass gute Modelle sinnvolle Prognosen liefern können."

Überraschend ist, dass Bernau hier wohl die Grenzen von Feldexperimenten zu sehen scheint, nicht aber den von Simulationsrechnungen. Während er die begründete Zurückhaltung in der DIW-Studie für eine Schwäche hält, sieht er die Stärke "ökonomischer Modelle" in den ebenso ungenauen Simulationsrechungen (siehe auch hier). Dabei erwähnt er noch nicht einmal, wie heikel die Wahl der Annahmen in diesen Berechnungen ist und wie reduktionistisch dort argumentiert wird (siehe die Verlinkung oben). Nun ist verständlich, dass aus der Praxis, die bestimmte Planungen vorzunehmen hat, solche Modelle zum Abschätzen von etwaiger Folgen herangezogen werden. Doch diese Abschätzungen sollten dennoch nicht mit der Realität verwechselt werden.

Insofern ist also die "demnächst in der angesehenen Fachzeitschrift 'American Economic Review'" erscheinende Studie (hier in einer Vorfassung) eben nur eine Simulation. Alleine sich deren Annahmen anzuschauen, wäre schon interessant.

Sascha Liebermann

24. September 2023

Eine Diskreditierung...

... ist es, wenn Patrick Bernau in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, wie BGE Eisenach hier zurecht hervorhebt, diejenigen, die gute Gründe für ein Bedingungsloses Grundeinkommen vorbringen, einfach als Fans einstuft. Die Vorliebe von Fans ist nicht argumentativ einholbar, es ist eine Art Bekenntnis, ergo wären BGE-Befürworter keine ernsthaften Diskutanten. Dennoch, was dem Eingangssatz sogleich widerspricht, bezieht sich Bernau auf Studien - eine DIW- und ein Ifo-Studie - und hält dann die letztere für plausibler.

Sascha Liebermann

13. April 2022

"Die entrückten Grünen" - ein durchaus treffender Kommentar, aber ohne Perspektive...

 ...von Jasper von Altenbockum in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung

Außerdem ist die Entrückung keine Besonderheit der Grünen, sie trifft auf alle Parteien zu. Auch wird seit Jahren wird mit vereinten Kräften der Ausbau der Ganztagsbetreuung vorangetrieben, ohne ernsthaft zu erwägen, was das für das Familienleben bedeutet, wenn dafür nur die Randzeiten des Erwerbslebens übrigbleiben. Von Altenbockum hat recht, wenn er es als Privileg betrachtet, heute mit einem Gehalt auskommen zu können, für die Mehrheit der Familien gilt das nicht, teils, weil sie darauf nicht verzichten können, teils weil sie es nicht wollen. Das nimmt nicht Wunder angesichts der verherrlichenden Feier von Erwerbsteilnahme in den vergangenen vierzig Jahren. Statt das Normalmodell der Vollerwerbstätigkeit in Frage zu stellen ist es zum Modell für alle Erwerbspersonen geworden. Das Familienleben wird in die Kita ausgelagert, was übrigbleibt, als "quality time" verklärt. Doch dem Beitrag mangelt eine Perspektive. Wenn es denn so ist, dass die herrschende Vorstellung von Erwerbstätigkeit Familien an ihre Grenzen bringt, was dann? Davon ist nichts zu lesen, denn auch in der FAZ wird gemeinhin Erwerbstätigkeit der Vorrang vor allem anderen eingeräumt oder habe ich da etwas übersehen?

Siehe unsere früheren Beiträge zu dieser Diskussion hier.

Sascha Liebermann

12. April 2022

"Geld für's Nichtstun" - die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat ein sonderbares Verständnis des Existenzminimums...

...die Vehemenz Ulrich Schneiders in Ehren, aber was ist sein Gegenvorschlag, wenn er doch am Bedürftigkeitsprinzip festhalten will?

Siehe auch "'Bürgerfreundlichkeit' fordern, am Bedürftigkeitsprinzip aber festhalten" und "Hartz IV abschaffen, Sanktionen abschaffen, aber Bedürftigkeitsprüfung beibehalten – warum nicht einen Schritt weitergehen?"

Sascha Liebermann


22. Juni 2021

"Die Armut will nicht weichen"

26. April 2021

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen "verschiebt auch kategorial unser Menschenbild" meint Udo di Fabio

In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von heute, Rubrik Wirtschaft, unter dem Titel „Im Hintergrund lauert Chinas Modell“ äußert sich Udo di Fabio, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht, auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Seine Sorge vor einem Staatskapitalismus scheint diese Einschätzung zu tragen. Hier die ganze Passage:

"[di Fabio] Die Rentenausgaben des Bundes für die nicht beitragsgedeckten Leistungen sind schon ein gewaltiger Posten, der durch die demographischen Bedingungen gewiss nicht kleiner wird. Je mehr Steuergeld hier hineinfließt, desto mehr Menschen werden den Sinn von Sozialversicherungen hinterfragen, die ein tragender Baustein der Sozialen Marktwirtschaft sind. Es klingt dann sehr modern und scheint den gordischen Knoten zu durchschlagen, wenn man das ganze komplizierte System sozialer Sicherung durch ein bedingungsloses Grundeinkommen ersetzen will."

Hier lauert das erste Missverständnis, wenn di Fabio ein BGE so versteht, dass es das "ganze komplizierte System sozialer Sicherung" ersetzen soll. Diese Überlegung ist in der Diskussion jedoch eine eher randständige und folgt keineswegs aus einem BGE, sondern aus einer bestimmten Konzeptualisierung. Hier wäre schon eine klärende Rückfrage angebracht gewesen.

"[FAZ] Wäre das verfassungsrechtlich gedeckt?

[di Fabio] Die Idee klingt sympathisch, viele Progressive aus der Digitalwirtschaft sind begeistert. Aber das Modell kann weder erworbene Anwartschaften zum Verschwinden bringen noch daran vorbeigehen, dass der soziale Rechtsstaat dann doch wieder in jedem Einzelfall wird prüfen müssen, ob das bedingungslose Grundeinkommen dem konkreten Lebensbedarf entspricht. Bei eingeschränkten oder pflegebedürftigen Menschen reichen die Summen, die für eine zwanzigjährige voll Erwerbsfähige auskömmlich sind, jedenfalls nicht. Ein Versorgungsanspruch für alle gegenüber der staatlichen Gemeinschaft verschiebt auch kategorial unser Menschenbild. Wenn nicht die freie Entfaltung als Persönlichkeit am Anfang steht, sondern der Anspruch auf ein staatliches Einkommen, wird die Gemeinschaft mit ihren Herrschaftsinstrumenten, um dafür die Mittel aufzubringen, wichtiger als der Einzelne. Das Grundgesetz verfasst den Staat aber subsidiär, daher stehen die Grundrechte am Anfang, damit wir uns zuerst nach unseren Plänen frei entfalten können. In jeder Freiheit schlummert eine sittliche Pflicht, die Talente zu nutzen, auch damit andere am Erfolg teilhaben können."

Der Verweis auf die Digitalwirtschaft zeigt, dass di Fabio sich hier wohl eher über Zeitungslektüre einen Eindruck verschafft hat. Wen meint er denn? Die Diskussion ist erheblich breiter und es werden ganz andere Begründungen vorgebracht, auch in der öffentlichen Diskussion - von der akademischen ganz zu schweigen.

Welchen Stellenwert Anwartschaften langfristig haben werden, hängt davon ab, wie ein BGE ausgestaltet werden würde. Auf jeden Fall hätten sie einen anderen Stellenwert als heute, wenn ein BGE den Sockel bildete, zu dem Anwartschaften hinzukommen könnten. Macht man die heutigen Anwartschaften zum Ausgangspunkt für eine Einschätzung, was ein BGE (zwischen 1000 und 1200 Euro) leisten könnte, dann läge es etwa am Durchschnitt des Zahlbetrages der Altersrenten (2019) und des Arbeitslosengeldes I (2020). Ein BGE hätte hier also einen Egalisierungseffekt, ohne Anwartschaften darüber hinaus auszuschließen.

Die Frage des individuellen Bedarfes stellt sich anders, wenn denn der Sockel auf jeden Fall verfügbar wäre und bezüglich der Bedarfsfeststellung bzw. Bedürftigkeitsprüfung könnte im Unterschied zum BGE das Haushaltsprinzip greifen. In jedem Fall aber rückte, das wäre ebenso eine Folge eines BGE, ein anderer Zweck ins Zentrum des Sozialstaates, und zwar die Stärkung von Autonomie im Sinne von Selbstbstimmung, statt der Erwerbsbereitschaft bzw. -orientierung (siehe hier und hier). Di Fabios Einwand löst sich hier in Luft auf.

Ein BGE verschiebe "kategorial unser Menschenbild" - welches genau meint er? Die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" ist keine, die freischwebend möglich wäre, sondern nur in Abhängigkeit von anderen zu denken ist. Das gilt nicht nur für Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche im Zuge der Sozialisation, es gilt ganz selbstverständlich für ein Gemeinwesen von Bürgern, denn es ist nicht möglich, ohne dass die Ordnung, auf die sich di Fabio bezieht, von den meisten getragen wird. Wer Kinder hat und sich ihnen widmen will, kann nicht gleichzeitig erwerbstätig sein, denn dann müssen sich andere um sie kümmern. Auch hier ist die "freie Persönlichkeitsentfaltung" davon abhängig, dass andere helfend bereitstehen, ganz gleich, ob sie dafür bezahlt werden oder nicht. Was also meint die Fabio, wenn er von dem Menschenbild spricht, das sich "kategorial" verschiebe? Es ist nicht das Menschenbild, das faktisch unser Zusammenleben ausmacht, es ist auch nicht das Menschenbild der Demokratie, es ist eher das Menschenbild, das - etwas salopp ausgedrückt - unser Denken über die Welt auszeichnet, nicht so sehr diese Welt selbst.

Es überrascht nicht, dass di Fabio einen Widerspruch zwischen BGE und dem Subsidiaritätsgedanken ausmacht, doch besteht er wirklich? Folgt man der Formulierung aus der Enzyklika Quadragesimo Anno, schließt der Subsidiaritätsgedanke keineswegs ein, erwerbstätig sein zu müssen (siehe hier und hier). Lediglich folgt der Sozialstaat heute diesem Gedanken, nicht aber sind es die Grundfesten der Demokratie, die ihn so auslegen. Das Grundgesetz kennt keine Erwerbsobliegenheit.

Sascha Liebermann

21. Januar 2021

"SCHAUSPIELER IN GEFAHR : Sie gehen als Menschen unter"...

 ...wer nach Beispielen sucht dafür, wo Hilfen nicht hingelangen, wird bei den freischaffenden Künstlern fündig. Sie sind von Anfang an von der Lage besonders betroffen unter den Kunstschaffenden, wie Simon Strauss in seinem Beitrag schildert. Nun hat sich auch der Bundesverband Schauspiel dazu geäußert. Anlass für die Gründung dieses Verbandes war die schwierige Lage von Schauspielern im Allgemeinen. So war es nicht abseitig, dass einer seiner Mitbegründer, Michael Brandner, durchaus Sympathien für ein Bedingungsloses Grundeinkommen hatte oder vielleicht noch hat. Ebenso hat sich schon Michael Fitz geäußert (siehe hier). Durch die extrem wechselhafte Einkommenslage wäre ein BGE ein erheblicher Gewinn an festem Boden unter den Füßen.

Sascha Liebermann

15. Januar 2021

"Nicht mehr nachvollziehbare Irrationalität" - es geht hierbei zwar nicht um's Grundeinkommen...

 ...aber die Undifferenziertheit der Diskussion, die Frank Lübberding in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung an der Sendung von Maybrit Illner zur Pandemie und den ergriffenen Maßnahmen kritisiert, ist eine Undifferenziertheit, die ja leider in der BGE-Diskussion auch anzutreffen ist. Darüber hatte Lübberding - allerdings nicht besonders differenziert - auch schon einmal geschrieben, siehe hier. Zu anderen Kommentaren von Lübberding, siehe hier.

Sascha Liebermann

23. November 2020

"Grundeinkommen für alle " (online), "Grundgehalt für alle" (Print) - FAZ titelt nachlässig und vergisst die Bedarfsorientierung der Garantiesicherung...

 ...das ist nämlich - wie auch Julia Löhr in der FAZ hätte wissen können, hier die Übersicht über die Anträge zu dieser Frage - der entscheidende Unterschied zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Die Garantiesicherung ist an Einkommensmangel gebunden. Ihrem Kollegen Peter Carstens fällt nichts besseres ein, als ein Grundeinkommen mit dem "Recht auf Nichtstun" gleichzusetzen - ist das differenzierte Berichterstattung?

Sascha Liebermann

26. Oktober 2020

Wenn man sich einer Sache erwehren muss, ist das ein gutes Zeichen - Bundeswirtschaftsminister Altmaier versucht, sich das Grundeinkommen vom Leibe zu halten...

 ...so liest sich eine Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, in der es um den "Unternehmerlohn" geht, mit dem Selbständige unterstützt werden sollen. Der Bundeswirtschaftsminister wird darin zitiert:

"Beim Unternehmerlohn kann man sehr wohl Lösungen finden – und das hat nicht zu tun mit einem bedingungslosen Grundeinkommen", sagte Altmaier. "Wir haben ein Interesse daran, dass Künstler, Kreative oder Konzertveranstalter nicht aufgeben müssen, nur weil wir Corona haben."

Drängt sich etwa die Zielgenauigkeit eines Bedingungslosen Grundeinkommens derart auf, dass er es gleich von sich weisen muss? Dass wäre doch ein gutes Zeichen, denn etwas zurückweisen zu müssen, bezeugt, wie sehr es einen bedrängt. Frühere Äußerungen des Bundeswirtschaftsministers zum BGE waren stark paternalistisch geprägt, siehe hier.

Sascha Liebermann

21. Oktober 2020

"Von New Yorkern für New Yorker" - unkomplizierte Lebensmittelhilfe in schwierigen Zeiten...

 ...darüber berichtet Roland Lindner in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Kühlschränke mit kostenlos abgegebenen Lebensmitteln, die aus verschiedenen Quellen stammen, helfen auf unkomplizierte Weise. Noch besser wäre es natürlich, wenn diejenigen, die auf solche Hilfen angewiesen sind, diese Lebensmittel regulär kaufen könnten.

Sascha Liebermann

5. Oktober 2020

28. September 2020

"Die Lücken der Arbeitslosenstatistik" und die üblichen Schwächen von Prognosen...

...über ersteres schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung, über letzteres Stefan Sell in seinem Blog und nimmt die Entwicklung am Arbeitsmarkt etwas genauer unter die Lupe. Um wie vieles anders würde sich manches der diskutierten Probleme darstellen, wenn die Verhandlungsmacht in Händen jedes Einzelnen größer wäre. Überhaupt würde "Arbeitslosigkeit" manchen Schrecken verlieren, wenn es legitimes sozialstaatlich gesichertes Einkommen jenseits von Erwerbstätigkeit gäbe. Doch ist das bislang nicht gewollt. Dann bleibt die Sorge um ein gesichertes Einkommen eben Alltag, über den all die gruppenspezifischen Hilfsprogramme der letzten Monate nicht hinwegtäuschen können, sie lassen das Problem eher noch deutlicher zutage treten.

Sascha Liebermann

24. September 2020

14. September 2020

"Flüchtlingskrise — welche Flüchtlingskrise?" - Über den selektiven Umgang mit Paneldaten...

...schreibt Gerald Wagner der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und macht damit deutlich, dass es gerade keine einfache Sache ist, aus vorliegenden Datensätzen auch haltbare Schlussfolgerungen zu ziehen.

Worüber er nicht weiter schreibt, es aber erwähnt, ist, dass es sich bei diesen Daten eben nur um standardisierte Befragungen handelt, die Selbsteinschätzungen der Befragten erheben. Zwischen Selbsteinschätzung und tatsächlicher Lage kann allerdings eine erhebliche Kluft liegen. Abgesehen davon erfährt man auf diesem Wege über die konkreten handlungsleitenden Überzeugungen einer Person nichts, weil es sich dabei um tiefliegende Strukturen handelt, die nur Befragten nur selten überhaupt bewusst werden. Für die Erfassung dieser Strukturen bedarf es anderer methodischer Instrumente, wie sie die Tradition der fallrekonstruktiven hermeneutischen Sozialforschung über Jahrzehnte entwickelt hat (siehe z. B. hier)

Sascha Liebermann

7. September 2020

Zwei Einwände, zwei Antworten - auf das FAZ-Podcast zum Grundeinkommen


26. August 2020

Was verlangt das "Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung"?

In einem Interview mit Hubertus Heil in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Bezahlschranke), hier auf der Seite des BMAS, kommt der Bundesminister auf diese Frage zu sprechen und beantwortet sie zugleich.

"[FAZ] Eine andere Art Arbeitszeitverkürzung ist das Projekt „Bedingungsloses Grundeinkommen“. Könnte das den Menschen mehr Sicherheit geben, gerade jetzt in den Verwerfungen der Corona-Zeit?
[Heil] Ich halte nichts von einem bedingungslosen Grundeinkommen. Dieser Begriff ist vor allem eine große Projektionsfläche: Geht es um eine Pauschalierung aller Sozialleistungen auf niedrigstem Niveau oder um ein Versprechen „2000 Euro für alle“? Das ist weder praxisnah noch vernünftig. Ich bin Anhänger einer menschenwürdigen Grundsicherung – genau das, was das Sozialstaatsprinzip unserer Verfassung verlangt: Angemessene Hilfe für Menschen in Not. Zugleich muss Arbeit aber einen Unterschied machen – für Lohn und Einkommen wie für die soziale Absicherung. Und: Arbeit ist für die meisten Menschen mehr als nur Broterwerb, sie sichert gesellschaftliche Teilhabe. Ich konzentriere mich darauf, Arbeitsplätze zu sichern, die These vom Ende der Arbeit teile ich nicht."

Wie ein BGE aussehen würde, darüber würde die politische Willensbildung entscheiden. Nun kann der Bundesminister grundsätzlich gegen ein BGE sein, aber der Popanz, den er hier aufbaut zwischen Pauschalierung und Übersteigerung dient offenbar der Diskreditierung der Diskussion. Es mag in seinen Augen nicht vernünftig sein, in denen anderer womöglich schon, darüber befinden Mehrheiten. Dann aber sagt er etwas, das haltlos ist. Das Grundgesetz gebietet nicht, dass der Sozialstaat nur "Hilfe für Menschen in Not" anbieten müsse. Er muss das Existenzminimum sichern, wie, davon ist keine Rede. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen November gelangt zu dem Schluss, dass das Grundgesetz es nicht verbietet, sanktionsbewehrte Leistungen vorzuhalten, wie es heute der Fall ist. Das folgt aber keineswegs notwendig aus ihm. Eine "menschenwürdige Grundsicherung", folgt man dem, was die Grundfesten der Demokratie und auch des Grundgesetzes ausmacht, würde eine "Grundsicherung" gebieten, die keine Vorbehalte kennt und deren Zweck nicht die Rückkehr in den Arbeitsmarkt sein soll.

Wenn Arbeit einen Unterschied machen muss, wenn sie mehr als Broterwerb ist, dann wäre eine große Koalition mit Ministerpräsident Armin Laschet die konsequente Antwort, um ein BGE einzuführen. Doch überraschenderweise ziehen beide ja diesen Schluss gerade nicht, vielmehr wird deutlich, wie wenig es ihnen um Wertschöpfung geht, denn sie hat mit Arbeitsplätzen nicht zwingend zu tun. Wer von "Teilhabe" an Arbeit spricht, hat den Leistungsgedanken schon aufgegeben, behandelt Erwerbsarbeit wie eine sozialpädagogische Beschäftigungsmaßnahme.

Siehe auch frühere Äußerungen des Bundesministers Heil hier.

Sascha Liebermann

13. August 2020

"Bedingt bedingungslos – widersprüchliche Sozialstaats­präferenzen" - wo liegt der Widerspruch?

Ein aufrüttelnder Kurzbericht des Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schien vor einigen Wochen Entscheidendes entdeckt zu haben. Matthias Diermeier und Judith Niehues stellten fest, dass Grundeinkommensbefürworter "keineswegs Gegner von Eintrittsbeschränkungen in den Sozialstaat" seien. Auch Lea Hampel berichtete über diese bestürzenden Befunde in der Süddeutschen Zeitung, der  Frankfurter Allgemeine Zeitung war dies ebenfalls unter dem Titel "Kein Geld für Zuwanderer" eine Meldung wert. 

Zu Beginn des Kurzberichts wird zwar auf die in Umfragen zum Ausdruck kommende Sympathie für ein BGE verwiesen, zugleich aber eingeräumt, dass dies nicht "unmittelbar" mit einer "Reformbereitschaft" gleichgesetzt werden könne (siehe unsere Beiträge zu dieser Frage hier). Dann geht es um die entscheidenden Punkte, die ich hier kommentiere, ohne die Fragen des Surveys, auf den Bezug genommen wird, zu kennen. Wie gefragt wurde, welche Definition von Grundeinkommen genutzt wurde, spielt für die Ergebnisse eine erhebliche Rolle:

"Denn zwei Drittel der Befürworter eines Grundeinkommens plädieren an anderer Stelle in der gleichen Befragung für substanzielle Bedingungen, bevor Zuwanderern die gleichen Rechte auf Sozialleistungen zugestanden werden wie eingesessenen Bürgern"

Wo ist der Widerspruch? Zuerst einmal muss der Status einer Person, die nicht ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hat oder hatte, geklärt werden, um darüber zu befinden, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen können soll. Das ist wichtig, weil sonst jeder Tourist Ansprüche anmelden könnte. Daraus ergibt sich ein Mindestkriterium, z. B. die Aufenthaltszeit oder die Bestimmung des Lebensmittelpunktes. Angesichts der Komplexität der Frage, um die es geht und von der Warte aus betrachtet, dass hier über ein neues System der Absicherung nachgedacht werden soll, sind das wichtige Aspekte. Insofern wäre es nicht verwunderlich, dass die Folgen möglicher Status-Voraussetzungen den Befragten nicht ohne weiteres klar gewesen ist. Abgesehen davon sind auch BGE-Befürworter nicht frei von Vorurteilen - wen könnte das nun überraschen?

Dann heißt es:

"Besonders widersprüchlich erscheint, dass im Durchschnitt der 20 europäischen Länder 42,4 Prozent der Grundeinkommens-Befürworter Zuwanderern erst die gleichen Ansprüche auf Sozialleistungen zugestehen wollen, 'nachdem sie mindestens ein Jahr gearbeitet und Steuern bezahlt haben'.

Zuerst einmal sei hier angemerkt, dass Länder miteinander verglichen werden, in denen es teils nicht einmal  eine Leistung gibt, die "Hartz IV" entspricht, in denen der Vorschlag eines BGE also denkbar weit entfernt zu sein scheint von der Realität. Man wüsste schon gerne, was genau gefragt und von welchem Hintergrundwissen ausgegangen wurde. 

Die Einschätzung der Befragten entspricht dem oben genannten praktischen Problem, dass nämlich bestimmt werden muss, ab wann der Aufenthaltsort als Lebensmittelpunkt zu verstehen ist. Ein Jahr ist dafür nicht viel. Wenn in dieser Zeit noch kein Anspruch auf ein BGE gelten soll, wird es ohne Erwerbstätigkeit nicht gehen. [update 13.08., 15.40: Hier darf der Verweis auf bedarfsgeprüfte Leistungen nicht fehlen, die es auch ohne BGE-Anspruch geben sollte. Diejenigen, deren Status also noch unklar ist, sollten Anspruch auf bedarfsgeprüfte Leistungen haben, um das Existenzminimum abzusichern, SL]. Der Verweis auf "Steuern" ist z. B. missverständlich, denn jeder Nicht-Erwerbstätige bezahlt mindestens Mehrwertsteuer, sofern sie in dem betreffenden Land erhoben wird.

Daraus schließen die Autoren:

"Die Präferenz erscheint paradox, da die Unabhängigkeit von der Erwerbsbiografie ein wesentliches Kriterium im Rahmen der Grundeinkommens-Debatte darstellt."

Paradox erscheint es nur, wenn davon ausgegangen wird, dass für BGE-Bezieher der Status keine Rolle spielen sollte. Das wäre aber so, als würde heute jeder Tourist Sozialleistungen erhalten. Wenn das aber nicht gewünscht ist, muss er zuvor z. B. eine Mindestaufenthaltsdauer nachweisen können, seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben und bis das der Fall ist, erwerbstätig sein, um sein Auskommen zu haben. Es mag sein, sofern die standardisierte Befragung das hergibt, dass auch BGE-Befürworter über manchen Aspekt sich nicht im klaren sind. Deswegen bedarf es der Aufklärung. Unter denjenigen, die sich damit intensiver befassen, ist klar, dass der Status geklärt werden muss - ganz wie heute auch.

In dem Kurzbericht werden Länder erwähnt, die eine bezüglich ihre Demokratisierung ziemlich junge Geschichte haben. Es wäre also von daher gar nicht überraschend, wenn es zu einer Diskrepanz zwischen den Sympathien für ein BGE und einer restriktiven Haltung zu den Bezugsvoraussetzungen gibt. Mit der Bedingtheit der Bedingungslosigkeit habe ich mich vor längerer Zeit schon einmal befasst, siehe hier.

Sascha Liebermann

10. August 2020

"1000 Euro für jeden sind unsozial" - der DGB-Vorsitzende Rhein Main behauptet viel...

...in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Zu Beginn sei festgehalten, dass Jacks in seiner Einschätzung schwankt. Heißt es am Anfang gleich, ein Bedingungsloses Grundeinkommen funktioniere nicht, sagt er in den folgenden Ansätzen, es funktioniere nicht ohne weiteres bzw. habe er heute Zweifel am BGE. Das ist ein ziemlicher Unterschied, denn Zweifel geben zuerst einmal Anlass dazu, Fragen zu stellen und die sind mehr als berechtigt, wenn es sich um Neuerungen handelt. Aber Zweifel um des Zweifelns willen führen auch nicht weiter. Am Ende sei es dann doch die Finanzierung, an der es hänge.

Was sagt er genau?

Gleich zu Beginn hält er fest, dass die Idee nicht "funktioniert", auch wenn sie charmant sei. Weshalb soll sie nicht "funktionieren"?

"Der Knackpunkt ist nunmal die Finanzierung, das zeigt sich in der Corona-Krise: Wenn die Menschen weniger Einkommen haben und weniger konsumieren, soll der Staat ihnen dennoch ein Grundeinkommen zahlen, obwohl er selbst aber deutlich weniger Einnahmen hat. Das kann nicht funktionieren. Es gibt ja im Wesentlichen zwei Konzepte, wie solch ein Grundeinkommen zu finanzieren wäre..."

Zwar kann an einem Grundeinkommen auch dann festgehalten werden, wenn der Staat weniger Einnahmen "hat", das wäre nichts anderes als eine kontrazyklische Politik zur Stärkung der Binnenkaufkraft. Sollte diese auf Dauer aber nicht stabilisierbar sein, würde ein Grundeinkommen sinken müssen - bestreitet das wer ernsthaft in der Debatte? Der Einwand ist eher ein Pappkamerad und gilt gleichermaßen für die heutige Situation.

Nach dem Hinweis des Interviewers auf das Sozialbudget, das zur Finanzierung genutzt werden könnte, antwortet Jacks:

"... das würde tatsächlich gerade so reichen für 1000 Euro für jeden Bürger – aber nur, wenn alle anderen Sozialleistungen eingestampft werden, zum Beispiel Renten, Krankenversicherungen und Jugend- und Sozialhilfen, stattdessen bekäme jeder 1000 Euro, egal ob reich, arm, gesund, krank, benachteiligt oder privilegiert. Das halte ich für unsozial. Übrigens, auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall würde dann wegfallen."

Jacks macht die sogenannte Bruttorechnung, die in der Tat in der Grundeinkommensdiskussion hier und da angewendet wird. Jacks bezieht sich vermutlich auf eine Stellungnahme des Bundesvorstands von Ver.di und seine Kritik am BGENicht die Bruttokosten sind aber entscheidend, die Nettokosten sind maßgebend, also das Verhältnis von Aufwendungen für ein BGE und Wertschöpfung. In 2019 lag das Nettonationaleinkommen, also derjenige Teil am Bruttoinlandsprodukt, der für Einkommen zur Verfügung steht, bei etwa 2,8 Billionen Euro. Davon wäre ein Teil für das BGE aufzubringen (brutto), dem aber wiederum Steuereinnahmen gegenüberstehen, denn auch BGE-Bezieher zahlen mindestens Mehrwertsteuern und wenn sie erwerbstätig sind auch Einkommensteuern (je nach Steuerarten) - daraus ergeben sich dann die Nettoaufwendungen. Davon abgesehen sollen bedarfsgeprüfte Leistungen in der Regel - selbst Straubhaar zieht das in Erwägung - beibehalten werden - das zumindest ist die verbreitetste Vorstellung eines BGE (eine Streichung wäre in der Tat unsozial). Allerdings: auf der Basis eines BGE sinkt der Bedarf an bedarfsgeprüften Leistungen.

Jacks weist dann auf folgendes hin:

"In Frankfurt und Umgebung bekommen Alleinstehende im aktuellen System locker über 1000 Euro, wenn man Miete und Krankenversicherung mitrechnet. Und zwar sowohl bei der Grundsicherung für Erwerbsfähige, also Hartz IV, wie auch für die Grundsicherung im Alter, die viele aus Unwissen oder Scham nicht beanspruchen und in Altersarmut leben."

Je nach dem wie ein BGE ausgestaltet würde, wären das dann Bedarfe, die über es hinausgingen. Es gibt aber auch Vorschläge, die vorsehen, dass die Krankenversicherungsprämie im BGE enthalten sein soll. Da es weitere bedarfsgeprüfte Leistungen geben kann, wäre, was Jacks als Problem mit einem BGE darstellt, gar keines. Entscheidend ist auch hier wieder, was er nicht erwähnt. Die Gewährungsbedingungen eines BGE sind vollständig anders, seine normative Basis wirkte sich auch auf bedarfsgeprüfte Leistungen auf, denn nicht mehr stünde die Erwerbsfähigkeit im Zentrum des Sozialstaats, sondern die Autonomie desjenigen, der Leistungen benötigt, die über das BGE hinausgehen. Dass dieser normative Unterschied nicht erwähnt wird auffällig, denn gerade die Erwerbszentrierung ist der Grund für die strukturelle Stigmatisierung von Leistungsbeziehern im heutigen System.

Auf die Frage, ob ein BGE nicht eine Reaktion auf den sinkenden Bedarf an "menschlicher Arbeit" sei, sagt Jacks:

"Die These, dass den Menschen die Arbeit ausgeht, glaube ich nicht. Das wird seit 40 Jahren immer wieder behauptet, ohne dass es nur ansatzweise eingetreten ist. Die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden ist in den vergangenen Jahrzehnten relativ konstant [Herv. SL] geblieben – auch wenn sie aufgrund von prekärer Beschäftigung wie Minijobs und Teilzeit nun auf mehr Schultern verteilt sind. Maschinen mögen den Menschen bei mancher Arbeit ersetzen, aber er sucht sich dann etwas Neues."

Was er hier zum Arbeitsvolumen sagt, ist einigermaßen erstaunlich, denn sein Kollege, Kai Eicker-Wolff, hat vor einigen Jahren gerade herausgestellt, dass das Arbeitsvolumen sowohl absolut als auch pro Kopf sehr wohl gesunken ist (siehe hier; leider ist der Betrag von Eicker-Wolf nur noch mittelbar über meine Kommentierung zugänglich). Dasselbe zeigt auch eine Erhebung des Statistischen Bundesamts (siehe hier, S. 77) im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ab 1970. Es geht also nicht darum, was es zu glauben gilt, sondern was wir darüber zumindest statistisch wissen. Allerdings ist diese Entwicklung für die Relevanz eines BGEs ohnehin nicht notwendig und die These vom Ende der Arbeit litt von Anfang an unter Ungenauigkeit - es ging stets nur um Erwerbstätigkeit, auch bei Jacks ist das so.

An einer späteren Stelle kommt Jacks noch einmal darauf zu sprechen, dass der hier in Rede stehende Betrag von 1000 Euro angesichts der Lebenshaltungskosten in Frankfurt z. B. nicht ausreiche. Ja, aber was folgt daraus? Entweder muss der Betrag dann höher angesetzt oder durch entsprechende bedarfsgeprüfte Leistungen ergänzt werden. Wie sich Mietpreise nach Einführung eines BGE entwickeln, steht auf einem ganz anderen Blatt, man berücksichtige nur etwaige Folgen eines geringeren Zuzugs in die Ballungsgebiete, eine andere Wohnungsbaupolitik usw. Jacks macht es sich hier leicht. Kein Wort verliert er darüber, dass seine Sorge nur für Alleinstehende gilt, in Haushalten würden die BGE kumulieren, deren Lage stellt sich also ganz anders dar. Am Ende sagt er:

"Was glauben Sie, wie geht es mit der Debatte weiter?

Sie wird immer wieder mal aufflammen, ohne dass es zu einem Ergebnis führt. Die Emotionalität, in der diese Diskussion geführt wird, ohne nachzurechnen oder auch grenzübergreifend zu denken, ist schon oft enttäuschend. Aber vielleicht führt es ja dazu, dass sich mehr Menschen intensiver mit den Instrumenten unseres Sozialstaats auseinandersetzen."

Vollmundig unterstellt Jacks den Befürwortern, dass sie nicht nachrechnen, kennt er etwa nicht verschiedene Berechnungsmodelle wie z. B. das Ulmer Transfergrenzenmodell (siehe auch hier)? Jacks muss sich hier vorhalten lassen, dass er Zusammenhänge (siehe oben) ausblendet, die für die Auswirkungen eines BGE aber von Bedeutung sind wie z. B. die Kumulierung von BGE in einem Haushalt. Für die Finanzierung ist das Volkseinkommen, auch Nettonationaleinkommen, relevant - es ist eine Verteilungsfrage. Es fehle an grenzübergreifendem Denken? Als gehe es in der Diskussion nicht seit Jahren genau darum. Bei aller Kritik, die er an "Hartz IV" übt, sieht er nicht, dass die Sanktionen in ihm gerade nicht aufgehoben werden können, ohne das gesamte Prinzip der Erwerbszentrierung in Frage zu stellen. Kurzgefasst: Jacks hält am erwerbszentrierten Sozialstaat fest, das ist sein gutes Recht. Er flankiert das aber mit fadenscheinigen Einwänden gegen ein BGE.

Sascha Liebermann