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26. August 2020

Kinderfreibeträge und der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer müssen weg...

...für diejenigen, die sich nicht brauchen, erst dann zieht Gerechtigkeit ein - oder doch nicht? Ursula Weidenfeld, Wirtschaftsjournalistin (siehe auch hier), ist zumindest dieser Auffassung, wenn sie erklärt, weshalb das "bedingungslose Grundeinkommen Humbug" ist. Doch wie begründet sie ihre Einschätzung?

Die Bruttokostenrechnung darf natürlich nicht fehlen, sie ist aber nur dann so beeindruckend (1200 Euro x 82 Mio. x 12 Monate), wenn keine Gegenrechnung gemacht wird, die Nettoempfänger und -zahler unterscheidet. Im Transfergrenzenmodell von Helmut Pelzer und Ute Fischer wurde das zumindest getan. Aber die Bruttokalkulation klingt natürlich spektakulär, wenn man davon ausgeht, dass Leser nicht wissen, wie hoch das Volkseinkommen ist.

Frau Weidenfeld, die zuvor beklagt, dass man zu wenig über die Wirkungen eines BGEs wisse, ist sich ziemlich sicher, was die "Leistungsträger und Nettozahler" tun würden:

"Leider aber finden die Leistungsträger und Nettozahler einer Gesellschaft hohe Steuersätze nicht gerade motivierend. Für sie wären die 1.200 Euro, die sie im Gegenzug ja auch vom Staat bekämen, ein Witz: Denn sie müssten sie mit deutlich mehr Steuern bezahlen. Wahrscheinlich hätten sie dazu wenig Lust. Sie würden weniger arbeiten, die Steuerbasis würde schrumpfen, das Grundeinkommen wäre nicht finanzierbar. Das Problem würde auch dann nicht gelöst, wenn man Vermögen oder Maschinen zur Besteuerung heranzöge, weil das Motivationsproblem bleibt. Investitionen am Standort Deutschland würden nicht mehr getätigt."

Ein Schreckgespenst wird an die Wand gemalt und ein interessantes Bild hat sie von den "Leistungsträgern", die die Griffel fallen lassen, wenn sie mehr Steuern zahlen sollen. Angesichts mancher Vorurteile über Leistungs- und Engagementbereitschaft, die vom Arbeitsleid-Theorem gespeist sind, ist eine solch erste Reaktion womöglich nicht überraschend. Die Frage ist, ob sie bei näherer Betrachtung von Bestand wäre. Das entscheidet sich letztlich politisch. Fehlen darf natürlich, wie ungerecht ein BGE sei:

"Auf den ersten Blick sieht es super aus. Alle bekommen dasselbe, niemand muss sich mehr beim Amt für seine Nöte rechtfertigen, oder um einen neuen Kühlschrank betteln. Nur: Wäre es richtig, einem Manager, einer Facharbeiterin, einem Chefarzt, einer Selbstständigen monatlich "Stütze" zukommen zu lassen, die sie nicht brauchen – und bitte auch noch selbst finanzieren sollen? Oder würde sich der Staat hier eine Rolle anmaßen, die ihm nicht zukommt?"

Frau Weidenfeld, wenn schon, denn schon - mit aller Konsequenz: alle Freibeträge für diese Gruppe abschaffen, sie braucht sie ja nicht, zuallererst den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer sowie den Kinderfreibetrag ebenso das Kindergeld. Diese Forderung erhebt sie aber sonderbarerweise nicht.

Da Frau Weidenfeld auch bedarfsgeprüfte Leistung bei Einführung eines BGE einfach streicht, liegt es nahe, soziale Härten als ungerecht zu kritisieren, die daraus folgen. Ja, nun, wenn aber es weiter bedarfsgeprüfte Leistungen gibt, nur die von ihr erwähnten Betroffenen zugleich ein BGE hätten, wäre da der Bedarf nicht auch anders zu veranschlagen?

Sascha Liebermann

27. April 2020

"Rückenwind für das bedingungslose Grundeinkommen?" - Diskussion im Deutschlandfunk...


Siehe einen früheren Beitrag von uns zu Ausführungen Ursula Weidenfelds hier.

3. Dezember 2018

"Alternativen zu Hartz IV" - eine Diskussion im Deutschlandfunk...

...mit folgenden Gästen:

Inge Hannemann, Hartz IV-Kritikerin
Prof. Dr. Stefan Sell Direktor des Instituts für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung der Hochschule Koblenz
Ursula Weidenfeld, Wirtschaftsjournalistin

Hier geht es zum Podcast.

Inge Hannemann hat sich schon wiederholt pro Bedingungsloses Grundeinkommen geäußert, siehe hier; Stefan Sell kritisiert die bestehenden Sozialsysteme, ist dem BGE gegenüber aber sehr skeptisch, ohne einmal die Möglichkeiten bislang ausgelotet zu haben, siehe hier. Ursula Weidenfeld äußerte sich jüngst kritisch zum solidarischen Grundeinkommen, die von ihr eröffnete Alternative ist jedoch auch illusionär, siehe hier.

10. Oktober 2018

Erster Arbeitsmarkt statt dauerhafter Beschäftigungstherapie?

Das ist die Alternative, die Ursula Weidenfeld in ihrem Beitrag für den Tagesspiegel zum "solidarischen Grundeinkommen" aufmacht, das in Berlin einer Umsetzung näherrückt. Stefan Sell wies schon im Frühjahr auf "Hoffnungen und Illusionen" in diesem Zusammenhang hin, dass es ein besonderer Personenkreis sei, der von solchen Maßnahmen profitiere und für den es keine anderen Chancen gebe. Weidenfeld schreibt hingegen:

"Viele schlecht qualifizierte Langzeitarbeitslose brauchen eine individuellere und intensivere Betreuung. Bekommen sie die in einer Beschäftigungsgesellschaft, in der es nicht einmal mehr den Anspruch gibt, sie für den richtigen Arbeitsmarkt zu qualifizieren? Profitieren Menschen tatsächlich von einer dauerhaften Beschäftigungstherapie?"

Zum einen hängt das ganz von der Ausgestaltung ab, zum anderen hat Weidenfeld mittelbar recht, denn die Stigmatisierung kann ein sozialer Arbeitsmarkt nicht aufheben, er simuliert nur, dass die dort Beschäftigten wichtig für die Aufgaben seien, die sie zu erledigen erhalten. Weshalb, wenn das so offenkundig ist, hält man nicht Ausschau nach Alternativen? Wie wäre denn die Stigmatisierung aufzuheben, die ja nicht irgendwoher irgendwie rührt, sondern vom normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit? Was schreibt sie noch:

"Michael Müller ist ein ehrenwerter Mann. Vielleicht sollte er einmal mit den früheren Mitarbeitern des Kombinats 7. Oktober reden oder denen der Elektro-Apparate-Werke „Friedrich Ebert“. Diese Kombinate mussten nach der Wiedervereinigung Tausende Arbeiter entlassen, viele landeten in dauerhaften Beschäftigungsmaßnahmen. Sie haben das als Abschiebung wahrgenommen. Zu Recht."

Ja, zurecht, die Frage wäre hier allerdings, hätten sie eine Chance gehabt, dort hinauszugelangen in den regulären Arbeitsmarkt (die FAZ bläst in dasselbe Horn und verweist auf eine Studie; wer das tut sollte immer auch die Annahmen in Studien in Augenschein nehmen)? Beschäftigungsmaßnahmen verhindern nicht, sich woanders zu bewerben. Werden sie mit Weiterbildung verbunden, muss es kein Makel sein. Doch die Gründe, weshalb Arbeitgeber Bewerber nicht einstellen, sind vielfältig. Gründe dafür können Vorurteile hinsichtlich fehlender Qualifizierung, zu hohen Alters, mangelnder Flexibilität oder anderes sein. Es können auch sachhaltige Gründe dahinterstehen. Das ist nicht so einfach von außen zu beurteilen und durch Arbeitsmarktprogramme nicht zu verändern. Weidenfelds Überlegungen sind hier ebenso illusorisch wie die Hoffnung, durch ein solidarisches Grundeinkommen die Stigmatisierung derer aufzuheben, die dort tätig sind. Was wäre eine Alternative, die aus diesem Dilemma herausführt?

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen macht weder falsche Hoffnungen noch illusionäre Versprechen, schafft allerdings mehr Freiräume, um Alternativen zu suchen, die nicht mit Stigmatisierung verbunden sind, weil ein BGE das Erwerbsgebot aufhöbe. Weshalb wird es nicht erwähnt? Es darf nicht sein, genau das aber blockiert die Diskussion über Alternativen, weil sie im Fahrwasser ausgetretener Pfade sich bewegen. Selbst Stefan Sell, der stets um Differenzierung bemüht ist, scheint diesen Schritt nicht gehen zu können, sich ernsthaft mit dem BGE auseinanderzusetzen (siehe hier).

Sascha Liebermann