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6. Juli 2020

"Im Grunde gut" - aber: der Bundeshaushalt als Bezugspunkt für die Finanzierung?

Diese Frage stellt sich anlässlich eines Beitrags von Susanne Messmer zur Grundeinkommendiskussion in der taz. Solche Überblicksartikel gibt es ja immer wieder und es ist gut, dass Sie an die Debatte erinnern, denn auch jenseits medialer Aufmerksamkeit hat es in den letzten 15 Jahren immer Veranstaltungen zur BGE gegeben. Dass es aber noch immer solche Passagen gibt:

"Und woher soll man das Geld fürs Grundeinkommen nehmen? Nur ein Jahr 1.000 Euro im Monat für jeden kostet fast eine Billion Euro. Der Bundeshaushalt 2019 entsprach einem Drittel dieser Summe. Trotzdem kein Problem, sagen die Befürworter des Grundeinkommens. Man spare viel Bürokratie. Ansonsten gibt es plausible Vorschläge zur Reform des Steuersystems."

Das kann einen doch erstaunen oder vielleicht erschüttern oder gar ratlos machen? Ein wenig Recherche - sogar in der taz - hätte schnell das Ergebnis gehabt, dass der Bundeshaushalt eine irrelevante Größe ist. Wenn schon, dann wäre als Vergleich das Sozialbudget näher an der Frage gewesen. Am besten aber ist der Vergleich mit dem Bruttoinlandsprodukt bzw. dem Volkseinkommen, denn von ihm hängt eine Finanzierung ab.

Sascha Liebermann

19. April 2018

"Das Hirn braucht Leerlauf" - aber wie gelangen wir dorthin?

Die Forderung Susanne Messmers in der taz ist einfach und klar. Am Ende des Beitrags heißt es:

"Die Warnungen von Kritikern wie Guillaume Paoli, Alix Faßmann und Anselm Lenz mögen manchmal zugespitzt sein, aber sie haben auch einen wahren Kern. Je eingespannter wir sind, desto weniger fällt uns ein. Kein neuer Gedanke ohne wenigstens ein bisschen Leerlauf im Kopf. Der Mensch braucht Muße, und es wird immer schwieriger, sie zu verteidigen."

Ja, Muße, nicht Faulheit, darum geht es. Aber wie Muße ermöglichen, ohne daraus eine Mußemaßnahme, Mußeverordnung oder Mußeverteilung zu machen? Darüber schweigt sich die Autorin aus. Sonderbarerweise kein Wort vom Bedingungslosen Grundeinkommen - obwohl in derselben Zeitung darüber regelmäßig geschrieben wird. Gerade das BGE hätte aber das Zeug dazu, diese Freiräume zu schaffen, derer Muße bedarf, um entstehen zu können: ohne Anleitung, ohne Hinführung, ohne Zuteilung. Einfach so - durch Ermöglichung.

Sascha Liebermann 

18. April 2018

"Recht auf Arbeit? Recht auf Faulheit?" - eine irreführende Entgegensetzung...

...leistet sich wieder ein Beitrag in der taz,von Anna Lehmann, über die Unterschiede zwischen "solidarischem" und Bedingungslosem Grundeinkommen. Man fragt sich, was das soll angesichts der weit fortgeschrittenen, differenzierten BGE-Diskussion, in der immer wieder deutlich gemacht wurde, dass es weder um ein Arbeitsverbot noch um Faulheit gehe. Der Beitrag von Sebastian Beug in der BZ ist da schon sachlicher. Und in der taz fragt sich Susanne Messmer wie wieder Zeit für Muße zu gewinnen wäre, die sie allerdings als "Nichtstun" bezeichnet.