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31. Dezember 2023

Gesetzentwurf zu Vollsanktionen

3. Januar 2023

12. November 2019

Tacheles e.V. zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts


31. Oktober 2019

19. August 2019

Tacheles e.V. fragt beim Bundesverfassungsgericht nach, wie der Stand des Verfahrens zu Sanktionen im Sozialgesetzbuch II ist


5. November 2018

Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich vermutlich im Januar mit Klage gegen Sanktionen

Laut junge Welt soll sich das Bundesverfassungsgericht im Januar mit der anhängigen Anrufung durch das Sozialgericht Gotha befassen, ob Sanktionen im Sozialgesetzbuch Grundrechte verletzen. junge Welt beruft sich dabei auf ein Schreiben, das der Verein Tacheles e. V. erhalten und veröffentlicht haben soll. Sanktionen werden schon lange kritisiert, manche erhoffen sich von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein wegweisendes Urteil, wir sind da verhaltener, denn selbst, wenn das BVerfG Sanktionen für vereinbar mit dem Grundgesetz beurteilen würde, wäre damit die politische Frage nicht beantwortet, ob wir als Gemeinwesen sie für richtig halten. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch ein Gutachten der Fachabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die sich ebenfalls kritisch zu Sanktionen äußert, sich damit aber im Widerspruch zur Auffassung des Bundesvorstandes befindet.

Sascha Liebermann

12. April 2018

11. April 2018

Solidarisches Grundeinkommen vs. Regelbedarf Arbeitslosengeld II...

...eine Beispielrechnung für die Stadt Wuppertal hat Harald Thomé, tacheles e.V., vorgelegt:

"Der vorgesehene Nettolohn von 1.200 € ist zudem alles andere als eine gute Bezahlung. Mit einem Nettolohn von 1.200,- € (1.658,- € Bruttolohn) bleibt häufig sogar noch ein aufstockender Hartz IV-Anspruch, wie die Beispielrechnung anhand des Hartz IV-Bedarfes einer alleinstehenden Person in Wuppertal zeigt:

Regelbedarf: 416,00 €
Bruttokaltmiete in Wuppertal*: 376,00 €
Heizkosten: 80,00 €
Mehrbedarf Warmwasser: 9,57 €
Sozialrechtlicher Bedarf: 881,57 €

Dem sozialrechtlichen Bedarf ist das Einkommen entgegen zu stellen:
Nettoeinkommen : 1.200,00 €
- Grundfreibetrag (ggf. höhere Kosten): 100,00 €
- Erwerbstätigenfreibetrag: 200,00 €
Anrechenbares Einkommen: 900,00 €"

10. März 2017

Sozialgericht Gotha bringt Sanktionen erneut vor das Bundesverfassungsgericht

Geschehen ist das schon im vergangenen August, nachdem das Bundesverfassungsgericht die erste Vorlage zurückgewiesen hatte. Auch Tacheles e. V. aus Wuppertal wurde um eine Stellungnahme zur Vorlage und dem Sachverhalt gebeten, ebenso der Paritätische Wohlfahrtsverband. Die Stellungnahme von Tacheles Sozialhilfe e. V. ist auch interessant, um Einblick in die Entstehung des Bundessozialhilfegesetzes und die es betreffende Rechtsprechung zu erhalten. Siehe auch den Kommentar in Christel T's Blog (Beitrag nicht mehr zugänglich, SL 2.11.18) und die Aufzeichnung einer Diskussion zur Frage: Hartz IV-Sanktionen verfassungswidrig - ein Streitgespräch.