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14. Januar 2022

"Pro Tag also circa 10 Cent mehr"

1. Dezember 2021

Hartz IV abschaffen, Sanktionen abschaffen, aber Bedürftigkeitsprüfung beibehalten - warum nicht einen Schritt weitergehen?

Anfang November diskutierten Ulrich Schneider (Paritätischer Wohlfahrtsverband) und Hans-Jürgen Urban (IG Metall) über das Sondierungspapier, Jacobin hat diese Diskussion in gekürzter Version veröffentlicht. Darin findet sich eine Passage zum Bürgergeld, sie lautet so:

"Und was ist mit dem Bürgergeld?

US [Ulrich Schneider]: Vonseiten des Paritätischen ist völlig klar, dass Hartz IV erst dann überwunden ist, wenn die Sanktionen weg sind – und zwar vollständig weg sind. Und Hartz IV ist erst dann überwunden, wenn die Menschen mehr Geld erhalten. Und wenn diese beiden wichtigen Kriterien in einem Koalitionsvertrag nicht erfüllt sind, dann sollte man auch den Etikettenschwindel lassen und Hartz IV nicht in Bürgergeld umbenennen."

Schneider hat sich schon wiederholt in diese Richtung geäußert und für eine Abschaffung von Hartz IV plädiert. Wie aber Hartz IV samt der Sanktionen abschaffen, wenngleich eine Erwerbsverpflichtung bestehen bleibt? Läuft das nicht auf den Vorschlag einer "Garantiesicherung" hinaus, die immerhin die Erwerbsbereitschaft hinter sich ließe, nicht aber den Vorrang von Erwerbstätigkeit? Und weshalb nicht den nächsten Schritt machen und ein BGE einführen? Schneider äußert sich hier nicht weiter, aber in einem Interview mit n-tv aus dem vergangenen August wird er ausführlicher:

"[n-tv] Sie wollen Hartz IV mitsamt seinen Sanktionen abschaffen, warum nicht gleich ein bedingungsloses Grundeinkommen?

[Schneider] Die Bedingung bleibt ja die Bedürftigkeit! Das ist ein Riesen-Unterschied zum bedingungslosen Grundeinkommen. Wir, die als Verband gegen Sanktionen sind und die Zuwendungen armutsfest machen wollen, sagen nicht, dass das alle bekommen sollen, sondern man muss bedürftig sein. Ich persönlich bin gegen das bedingungslose Grundeinkommen. Die Idee dahinter finde ich aber total sympathisch. Man geht davon aus, dass die Menschen kreativ sind und man sie nicht quälen braucht."

In der Tat ist das der entscheidende Unterschied, denn eine Bedürftigkeitsprüfung setzt immer voraus, dass der Einzelne zuerst einmal bemüht sein muss, Erwerbseinkommen zu erzielen. Der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit bleibt also bestehen. Weshalb aber sollen das nicht alle bekommen? Es wäre doch viel einfacher, wenn das Existenzminimum einfach bereitstünde, ohne es beantragen zu müssen? Welche Vorbehalte hat Schneider hier, wenn es doch so ist, dass das Existenzminimum allen zusteht - auch nach heutigem Verständnis?

"Sie vergleichen das mit der Grundauffassung hinter Hartz IV, die Ihrer Meinung nach das Gegenteil vertritt. Aber ist es nicht naiv, wenn man bei Hartz IV alle Sanktionen abschaffen will und sagt, wir sind alle Freunde und haben uns alle lieb?

Faktisch ist es so, dass wir 1,2 Millionen Aufstockende haben in Hartz IV, die gehen jeden Tag arbeiten. Der größte Teil von ihnen sozialversicherungspflichtig, das sind also keine Minijobber. Die gehen arbeiten, obwohl sie nur 200 Euro mehr in ihrer Familie haben. Das ist doch ein schlagender Beweis, dass Hartz-IV-Beziehende weder faul sind, noch Drückeberger, sondern dass ein offensichtliches Bedürfnis da ist, sein Geld selbst zu verdienen. Diese Misanthropie, dieses Denken, dass ich Leute drangsalieren muss, dass ich sie in Armut halten muss, damit sie überhaupt arbeiten wollen, so wie es hinter Hartz IV steht, das wird den Fakten einfach nicht gerecht. "

Des Interviewers Frage ist provokant, es geht ja nicht darum, dass "wir uns alle lieb" haben, es geht darum, was ich dem anderen zutraue, was das Gemeinwesen seinen Bürgern zutraut, aber nicht im Sinne einer großzügigen Geste, sondern als Voraussetzung für sein Fortbestehen. Schneider weist zurecht darauf hin, dass es an Belegen dafür mangele, Sanktionen überhaupt zu benötigen. Wenige Absätze später stellt er klar:

"Wir erleben die gleiche Diskussion um schwarze und weiße Pädagogik, die wir an der Schule hatten, bei Hartz IV. Dass Menschen mit sehr wenig pädagogischer Phantasie sagen: "Ja hör mal, da kann man doch nicht drauf verzichten. Man muss die Menschen doch mal richtig knuten können, sonst wollen die ja nicht mehr." Es sind Menschen. Und genauso wenig wie ich bei Kindern einen Rohrstock brauche, brauche ich ihn bei Erwachsenen."

Was spricht denn dann gegen ein BGE? Weshalb will Schneider an der Bedürftigkeitsprüfung für das Existenzminimum festhalten, wenn er doch den Bürgern so viel zutraut? Auch Reiche haben einen Anspruch auf das Existenzminimum - wäre denn Schneider auch für die Abschaffung der Grundfreibeträge (siehe auch hier) heutigen Zuschnitts? Darüber erfährt man nichts, wie so häufig, wenn gegen ein BGE eingewandt wird, es sollen doch nicht diejenigen erhalten, die es nicht brauchen. Das Existenzminimum wird aber nicht bereitgestellt, weil es gebraucht wird, sondern weil die Person als solche ein Anrecht darauf hat und das Gemeinwesen die Verpflichtung, es bereitzustellen.

Sascha Liebermann

23. April 2021

Das eine kritisieren, das anderen nicht haben wollen - wer Sanktionen für unangemessen hält, muss sich von ihrem Zweck verabschieden,...

..., da helfen auch keine höheren Regelsätze, wie in dem hier zugrundeliegenden Fall, der durch die Presse geht. Solange das Erwerbsgebot Grundlage der Leistungen zur Einkommenssicherung ist, bleibt es, wie es ist, nur Veränderungen innerhalb dieser Logik sind möglich (siehe hier und hier).

Sascha Liebermann

14. Oktober 2020

Großzügigkeit ist Gutsherrenmentalität, nicht Rechtsanspruch - das stimmt, aber: weshalb dennoch an Erwerbsgebot festhalten?

Mit dieser Deutung haben sich auch andere schon vergriffen, wenn es um Rechtsansprüche und Existenzminimum geht, siehe hier.

Sascha Liebermann 

16. Juli 2020

"Mehr als jede 3. Arbeitsaufnahme aus #Hartz4 heraus ist kürzer als 6 Monate"...


...was aber folgern wir nun daraus? Sanktionen abschaffen in einem Sozialstatt, dessen normatives Zentrum Erwerbstätigkeit ist? Das ist ist illusionär, denn Sanktionen dienen gerade dazu, das hier Kritisierte zu erreichen: Disziplinierung und Rückkehr in den Arbeitsmarkt, sonst bräuchte es sie ja nicht. Wie also da herausgekommen? Dann müsste der Paritätische Wohlfahrtsverband aber für ein Bedingungsloses Grundeinkommen plädieren, wogegen er sich bislang immer gestellt hat. Alles andere sind Spiegelfechtereien.

Sascha Liebermann

8. Juli 2020

"Hartz 4 und der Tag gehört dir?" - Sanktionsfrei und Paritätischer Wohlfahrtsverband starten Kampagne über Hartz IV-Mythen...

...hier geht es zur Website. Siehe auch die Presseerklärung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Siehe dazu auch den Artikel von Alina Leimbach in der taz.

"Hartz IV durchzudrücken"? Macht es sich der Paritätische nicht etwas einfach und was ist die Alternative?


Soweit mir bekannt ist, wird zwar gerne für die Abschaffung von Sanktionen (siehe auch hier) im Sozialgesetzbuch plädiert, allerdings ohne auf die Erwerbsverpflichtung zu verzichten - ein Widerspruch in sich. Wie aus diesem Widerspruch hinausgelangen? Da führt kein Weg am Bedingungslosen Grundeinkommen vorbei, sonst bleiben solche Stellungnahmen reine Wortgefechte.

Sascha Liebermann

3. Juli 2020

Rückkehr zum Gewohnten


5. Juni 2020

Warme Worte für die Pfleger - wie am Sonntag


Vom Bedingungslosen Grundeinkommen hält Ulrich Schneider leider nichts oder hat er zumindest bislang nicht.

Sascha Liebermann

29. Mai 2020

Wessen Job macht "Sanktionsfrei" - die Antwort gibt Ulrich Schneider


18. Mai 2020

"Abstimmungsergebnis über sofortige Hilfe für die Ärmsten ist desillusionierend"


Anhänger eines Bedingungslosen Grundeinkommens, das noch mehr wert wäre als ein Herumdoktern an Hartz IV, war Schneider bislang allerdings auch nicht, siehe hier und hier.

Sascha Liebermann

16. Dezember 2019

"Der Armutsbericht 2019, eine grobschlächtige Vierteilung des Landes und eine klaffende offene Wunde, die größer wird: Altersarmut"...

...Stefan Sell über den neuen Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes. Sie unsere früheren Beiträge zu Armut hier.

6. Dezember 2019

Klare Haltung - Tina Hofmann zum Bedingungslosen Grundeinkommen


13. Dezember 2018

"PRO & KONTRA Strafen bei Hartz IV" - zwei Sichtweisen oder doch nicht?

Das Internetportal t-online hat einen Beitrag mit Stellungnahmen Pro und Contra Sanktionen im Arbeitslosengeld II veröffentlicht. Die Autoren sind auf der Pro-Seite Holger Schäfer, Institut der deutschen Wirtschaft, und auf der Contra-Seite Ulrich Schneider, Paritätischer Wohlfahrtsverband.

Veröffentlicht wurde der Beitrag anlässlich der Vorstellung des Projekts "HartzPlus", das von sanktionsfrei durchgeführt wird. Im Beitrag heißt es an einer Stelle:

"In einer groß angelegten Studie untersuchen der Verein "Sanktionsfrei" und  Wuppertaler Wissenschaftler um Professor Rainer Wieland die Auswirkungen der Sanktionen auf die Betroffenen. Die Teilnehmer erhalten drei Jahre lang alle vom Jobcenter verhängten Sanktionen ersetzt, sie leben also quasi sanktionsfrei."

Was diese Aussage übersieht, ist, dass die Sanktionen damit natürlich nicht außer Kraft gesetzt sind, lediglich ihre finanzielle Wirkung wird aufgefangen. Normativ bleiben sie vollständig in Kraft und erzeugen weiterhin Druck auf die Leistungsbezieher, denn die Sanktionsbescheide teilen ihnen mit, dass sie sich in einem Status befinden, den sie verlassen sollen. Damit ist die Frage, was nun die Studie wirklich wird zeigen können. Wir werden es sehen.

Dann folgen die Stellungnahmen, die missverständlicherweise mit Pro und Kontra übertitelt sind, obwohl die Pro-Stellungnahme sich gegen Sanktionen richte. Was schreibt Ulrich Schneider?

"Sanktionen sind ein Relikt einer völlig unwirksamen Rohrstockpädagogik. Der Rohrstock war von je her Ausdruck individueller Hilflosigkeit in einem hilflosen und hilfelosen System. Die Sanktionen stehen symbolhaft für das misanthropische Menschenbild, das Hartz IV von Anfang an durchdrang."

Scharfe Worte, treffend, welche Schlüsse zieht er daraus?

"Alle würden wir etwas von einem solchen [Abschaffung der Sanktionen, Neuausrichtung des Systems, SL] System haben: die betroffenen Langzeitarbeitslosen und ihre Familien, für die im Zweifelsfall öffentliche Beschäftigung zu organisieren wären und die Sachbearbeiter, die hilfreich sein könnten. Letztendlich sogar wir alle, indem wir erleben, dass in Deutschland noch etwas nach vorn geht, ohne sich im Klein-Klein zu verstricken."

Es würde also gar keine Verpflichtungen von Leistungsbeziehern mehr geben, obwohl das Erwerbsgebot beibehalten würde? Entweder plädiert Schneider (siehe auch frühere Beiträge zu seinen Äußerungen), ohne es zu ahnen, für ein Bedingungsloses Grundeinkommen oder er macht sich Illusionen darüber, dass ein erwerbszentriertes System ohne Sanktionsinstrumente existieren könne. Doch beides gehört zusammen wie Pech und Schwefel, denn der Leistungsbezug, soll er nicht als Daueraufenthalt bereitgestellt werden, muss mit Sanktionsinstrumenten verbunden sein, wenn er nicht auf Dauer bestehen können soll. Es sei denn, das Erwerbsgebot soll aufgegeben werden, dann wäre die Forderung angemessen. Wenn dem so sein sollte, dann dürfte nur noch eine Bedürftigkeitsprüfung stattfinden, die notwendig wäre, um den Leistungsbedarf festzustellen. Was die Bezieher damit machen, wäre ihnen überlassen. Dann wäre der Leistungsbezug liberaler als bisher, der Vorrang von Erwerbstätigkeit bliebe erhalten, weil Einkommen mit der Transferleistung in irgendeiner Form verrechnet werden müssten.

Was schreibt Holger Schäfter, der die Sanktionen befürwortet?

"Mit Sanktionen schützt sich die Gesellschaft vor der Ausbeutung durch jene, die ihre Selbstverantwortung nicht wahrnehmen wollen. Dem Hinweis, dass ein sanktionsgemindertes Arbeitslosengeld II nicht mehr existenzsichernd sei, muss entgegengehalten werden, dass sich die Verhängung einer Sanktion einfach umgehen lässt – nämlich indem man die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Nichts anderes wird von Steuerzahlern auch erwartet. Die Abschaffung der Sanktionen wäre außerdem ein Freibrief, sich den Lebensunterhalt dauerhaft und ohne Gegenleistung von anderen finanzieren zu lassen. Die wenigsten dürften das als fair empfinden."

"Selbstverantwortung" wird hier klarerweise auf Erwerbstätigkeit bezogen, nicht auf die Vielfalt des Lebens und der darin möglichen Tätigkeitsformen, die für ein Gemeinwesen ebenso wichtig sind: Haushaltstätigkeiten und Ehrenamt. Dass das Gemeinwesen mit seinem erwerbszentrierten Sozialstaat die Nachteile derer, die ihre Verantwortung anders wahrnehmen, z. B. in den umfangreichen und zeitintensiven Haushaltstätigkeiten, weitgehend als privat zu tragende Folgen definiert, ist eine Ausbeutung anderer Art, wenn man Schäfers Duktus beibehalten will. Der Haken an der Einengung von Selbstverantwortung ist aber der blinde Fleck. Im umfassendsten Sinne ist die Selbstverantwortung im Mündigkeitsprinzip der politischen Grundordnung zu erkennen, die keine Gegenleistungspflicht kennt, die sanktionierbar wäre. Es ist also die entscheidende Frage, wie man diese Verantwortungsübernahme versteht, im weiten oder im engen Sinne. Schäfer verwechselt Bürger mit Erwerbstätigen als gäbe es nur diese Verantwortung, doch von verfügbarem Einkommen hängt ab, wie ich die andere wahrnehmen kann. Was, wer als fair "empfindet", entscheiden in einer Demokratie die Bürger und nicht Wissenschaftler. Von daher klärt sich diese Frage im Willensbildungsprozess, nicht ein einer Expertise. Wenn es ist, wie Schäfer sagt, wird es ohnehin nicht dazu kommen, dass ein BGE ernsthaft in Erwägung gezogen wird. Dann wäre die Frage, wie die Verengung auf Erwerbstätigkeit denn dann überwunden werden konnte, sofern man sie für ein Problem hält. Das ist aber offenbar nicht Schäfers Frage.

Was schreibt er noch?

"Anders als von manchem Politiker behauptet, wirken Sanktionen keineswegs kontraproduktiv. Die mittlerweile recht umfangreiche arbeitsmarktökonomische Forschung dazu konnte nachweisen, dass sanktionierte Hilfeempfänger schneller in Arbeit kommen. Manche Menschen brauchen einen Anstoß von außen, um wieder in ein ökonomisch selbstverantwortlich gestaltetes Leben zurückzufinden: Sie brauchen auf der einen Seite Unterstützung, auf der anderen Seite aber auch die Erkenntnis, dass etwas von ihnen erwartet wird. Wer Sanktionen abschaffen will, überlässt diese Menschen ein Stück weit mehr sich selbst."

Sehr aufschlussreich, hier wird keineswegs in den Arbeitsmarkt vertraut, es braucht Erziehungsinstrumente. Was die Sanktionen leisten können, wird bei Schäfer deutlich: "schneller in Arbeit [zu] kommen". Aber ist das per se erstrebenswert? Das ist doch die Frage. Erwerbsarbeit ist nicht als solche bedeutsam, sie ist es nur dann, wenn sie zu Wertschöpfung fördert; wo das Maschinen besser können, sind sie menschlicher Arbeitskraft vorzuziehen, denn Wertschöpfung ist der Sinn des Wirtschaftens, sofern Wertschöpfung gewollt ist. Oder sind Unternehmen neuerdings Erziehungsanstalten?

Wer entscheidet, ob jemand einen Anstoß von außen benötigt? Die Bürger selbst oder die Experten? In einer Demokratie wäre das in der Frage, um die es hier geht, eine Entscheidung der Bürger. Wer nicht beitragen will, aus dem machen auch Sanktionen keine brauchbaren Mitarbeiter. Das schließt ja nicht aus, Angebote zu machen, echte Angebote, keine Maßnahmen.

Worin unterschneiden sich Schneider und Schäfer? Schäfer spricht offen aus, wie der Hase laufen soll, Schneider lässt im Unklaren, wie das aussehen soll, das er erreichen will. Ein BGE wollen beide nicht.

Sascha Liebermann

26. September 2018

Mit der "misanthropischen Grundhaltung" brechen...

...darum gehe es laut einer Pressemitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vom 12. September:

"Es ist Zeit, zu brechen mit der misanthropischen Grundhaltung und dem negativen Menschenbild der Hartz-Gesetze, mit dem der Sanktionsapparat, aber auch die unter der Armutsgrenze liegenden Geldzuwendungen begründet werden".

Wie soll das nun erreicht werden? Ist ein Sozialstaat, in dessen Zentrum das Erwerbsgebot steht, und der zur Durchsetzung desselben Sanktionsinstrumente benötigt, denn ohne das ganze vorstellbar? Vorstellbar vielleicht, aber unrealistisch, weil das eine mit dem anderen zusammenhängt. 

Siehe auch die Info-Broschüre des Paritätischen "Hartz IV hinter uns lassen". Ulrich Schneider (siehe auch hier und zur "repressionsfreien Grundsicherung" hier) Vorsitzender des Paritätischen, äußerte sich schon wiederholt gegen ein BGE. Wie soll dann aber erreicht werden, was die Pressemitteilung verspricht? Man scheint sich dort "schöne Gedanken" zu machen, ohne die Zusammenhänge zu erkennen oder vielleicht sie doch gar nicht überwinden zu wollen!?

Sascha Liebermann

6. September 2018

"Ich halte es für richtig, die Sanktionen zu lockern" - und dann?

Die Frage stellt sich angesichts eines Interviews, das Ulrich Schneider, Paritätischer Wohlfahrtsverband, dem Südkurier gab. Lockern der Sanktionen, nicht abschaffen. Er erklärt auch gleich, weshalb er gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist:

Südkurier: "Die SPD-Chefin Andrea Nahles hat kürzlich vorgeschlagen, die Sanktionen für Hartz-4-Empfänger zu lockern. Widerspricht das nicht der Grundidee "Fördern und Fordern" der Agenda 2010?"
Schneider: "Ich halte es für richtig, die Sanktionen zu lockern. Denn viele Jugendliche, denen man Sanktionen androht, verabschieden sich und werden durch die Sanktionen in echtes Elend geführt. Und was für junge Menschen schlecht ist, ist auch für die Erwachsenen schlecht. Die Gruppe der Leistungsverweigerer ist verschwindend gering. Man sollte sich lieber auf die Vermittlung derjenigen konzentrieren, die arbeiten wollen."

Die Frage wäre hier natürlich, was "Leistungsverweigerer" sind? Man muss noch in Betracht ziehen, dass sie womöglich zu der von ihnen erwarteten Leistung nicht in der Lage sind und dazu noch die Drohkulisse des Sozialstaats mit seinen Instrumenten und normativen Bewertungen ein Übriges tut. "Leistungsverweigerer" haben eine Lebensgeschichte, von der nicht abstrahiert werden kann, wenn man beurteilen will, was der Grund für die "Leistungsverweigerung" ist.

Müsste Schneider nicht, wenn er Sanktionen für unproduktiv hält, für die Abschaffung von Sanktionen im Allgemeinen sein? Dann müsste er im Gefolge einer solchen Forderung ein anderes System der Mindestsicherung vorschlagen, denn die Aufhebung von Sanktionen verträgt sich nicht mit einem erwerbszentrierten Sozialstaat? Naheliegend ist die Frage des Südkuriers also:

Südkurier: "Sollte man dann nicht lieber gleich ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen, wenn man ohnehin auf Sanktionen verzichtet?"
Schneider: "Nein. Ein bedingungsloses Grundeinkommen wäre ein riesiger Umwälzungsapparat, da es ja jeder bekäme und man es den Reichen dann wieder wegnehmen müsste. Feinde des Sozialstaats würden ein Grundeinkommen nutzen, um Leistungen zu kürzen. Das wäre die endgültige und denkbar schlimmste Spaltung der Gesellschaft."

Hm, was fordert er dann also, wenn er aus den von ihm genannten Gründen kein BGE will? Rätselhaft bleibt seine Antwort, die einen Popanz aufbaut. Als stünde heute "Reichen" kein Grundfreibetrag zu. Dazu profitieren sie noch von weiteren Steuerfreibeträgen. Jegliches System sozialer Sicherung, dass eine Mindestsicherung bereitstellen will, ist ein großer Umwälzungsapparat, das geht gar nicht anders. Die Frage ist nur, was lässt sich wie gestalten, wodurch kann ein System effizienter und effektiver werden, ohne die Mindestsicherung zu gefährden? Die "Feinde des Sozialstaats" sind also der Grund dafür, auf eine bessere Absicherung im Vergleich zu heute zu verzichten. Diese Sorge gilt natürlich immer, weil jeder Vorschlag dazu benutzt werden kann, Verschlechterungen herbeizuführen. Das würde allerdings bedeuten, weitreichende Veränderungen überhaupt nie ins Auge zu fassen, oder?

Sascha Liebermann

27. Juni 2018

Was soll der Mindestlohn leisten?...

...diese Frage stellt sich, seit er eingeführt worden ist und die jüngste Erhöhung lässt sie nicht überflüssig werden. Siehe dazu den Kommentar von Ulrich Schneider hier und vom Päritätischen hier. Dass Schneider in seiner Kritik das Lohnabstandsgebot bemüht, obwohl das dahinterliegende Theorem empirisch nicht belegt ist, bezeugt, welche Vorstellung davon, etwas beizutragen vorherrscht. Dass ein auskömmliches BGE diese ganze Diskussion verändern würde, sei zumindest erwähnt, weil damit die Abhängigkeit vom Lohn nicht mehr gegeben wäre. Und wie sich BGE und Mindestlohn zueinander verhalten, dazu siehe hier, hier und hier.

Sascha Liebermann

17. April 2018

Noch einmal: Sanktionen im Hartz IV-System

Stefan Sell beschäftigt sich noch einmal differenzierter mit den jüngsten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zu Sanktionen im Arbeitslosengeld II-Bezug. Besonders hart trifft es Jugendliche:

"Und dann geht die BA auf eine Sonderproblematik im bestehenden Sanktionsregime ein. Dazu muss man wissen, dass die Sanktionsvorschriften für junge Hartz IV-Bezieher (also für die unter 25-Jährigen) erheblich restriktiver sind als für den Rest der Leistungsempfänger. Das Gesetz sieht bei Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bereits beim ersten Verstoß, der über ein Meldeversäumnis hinausgeht, eine hundertprozentige Sanktion der Regelleistung vor, dann werden nur noch die Unterkunftskosten gewährt, bei einem zweiten Verstoß innerhalb eines Jahres werden auch die dann vollständig gestrichen [...] dass junge Menschen dreimal so häufig sanktioniert werden wie über 25‐Jährige. Jede fünfte Sanktion führt zur völligen Leistungsstreichung. Um ihr Überleben abzusichern, flüchten sich die betroffenen jungen Menschen oft in illegale Beschäftigung oder Kleinkriminalität. Auch ein völliges „Verschwinden“ der Hilfebedürftigen aus dem Hilfesystem kommt vor. So versagt auch die Jugendhilfe diesen jungen Menschen ihre Unterstützung, denn nach herrschender Rechtsmeinung befürchtet sie, die Regelung des SGB II zu unterlaufen, wenn sie für sanktionierte Jugendliche aus dem Rechtskreis SGB II tätig wird. Daher ist es verbreitete Praxis der Jugendämter, sich für diese Jugendlichen als „nicht zuständig“ zu erklären."

Auch in diesem Beitrag wird die Forderung des Paritätischen zitiert, Sanktionen abzuschaffen. Siehe dazu meinen Kommentar hier. Sanktionen gab es schon im alten Bundessozialhilfegesetz, sie gehören zu einem erwerbszentrierten Sozialstaat, auch wenn sie zu damaligen Zeiten weniger rigide gehandhabt wurden. Wer sie nicht will, muss Vorschläge machen, die davon wegführen, dann gelangt man zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen. Alles andere ist Augenwischerei.

Sascha Liebermann

13. April 2018

"Paritätischer fordert vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV"...

...starke Worte sind das, was aber wird genau gefordert?

"Eine vollständige Abschaffung der Sanktionen in Hartz IV fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit vorgestellten Statistik. Notwendig sei eine komplette Neuausrichtung der Grundsicherung. Der Verband kündigt an, innerhalb der kommenden zwei Wochen ein eigenes Konzept zur Reform von Hartz IV vorzulegen..."

Da kann man gespannt sein, wie das gehen soll, denn die Sanktionen rechtfertigen sich vor dem Hintergrund dessen, dass das Arbeitslosengeld II nicht als dauerhafte Alimentierungsleistung konstruiert ist und die Verpflichtung besteht, Erwerbsarbeit aufzunehmen. Helga Spindler (siehe auch hier), die Hartz IV ebenfalls kritisiert, hat eingräumt, dass auf Sanktionen nicht ganz verzichtet werden kann; Christoph Butterwegge hat dasselbe zu erkennen gegeben, auch wenn er es selten ausspricht. Wer also ernst machen wollte mit der Aufhebung von Sanktionen, muss das Ziel der bedarfsgeprüften Leistungen verändern: nicht Rückführung in Erwerbstätigkeit stünde dann im Zentrum, sondern Stärkung von Autonomie. Das geht nur ohne das Erwerbsgebot.

Um der Verklärung der Zeiten vor 2005 etwas entgegenzuwirken, sei in Erinnerung gerufen, was schon das alte Bundessozialhilfegesetz vorsah. In § 25 BSHG hieß es:

"(1) 1 Wer sich weigert, zumutbare Arbeit zu leisten oder zumutbaren Maßnahmen nach den §§ 19 und 20 nachzukommen, hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. 2Die Hilfe ist in einer ersten Stufe um mindestens 25 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes zu kürzen. 3Der Hilfeempfänger ist vorher entsprechend zu belehren.

(2) Die Hilfe soll bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche eingeschränkt werden"

Wer also davon wirklich weg will, kann nicht einfach die Aufhebung der Sanktionen fordern, an der Architektonik jedoch nichts ändern wollen.

Wie geht es weiter in der Pressemitteilung?

"...Der Verband begrüßt, dass auch Detlef Scheele, der Vorstandsvorsitzende der BA, Veränderungsbedarf einräume. Aus Sicht des Paritätischen sind jedoch kleine Korrekturen nicht ausreichend. „Die Sanktionen gehören vollständig abgeschafft. Wir müssen weg von dieser misanthropischen Grundhaltung, die Hartz IV prägt, hin zu einem echten Hilfesystem. Hilfe statt Strafe muss die Richtschnur sein“, so Schneider. Der Paritätische kündigt für die kommenden zwei Wochen die Vorstellung eines Reformkonzeptes zur konsequenten Neuausrichtung der Grundsicherung für Arbeitsuchende an."

Also, wir können gespannt sein, ob das nicht wieder nur derselbe Deckmantel ist, der auch im solidarischen Grundeinkommen um diejenigen gelegt wird, die der Hilfe bedürfen, die aber nicht durch ein BGE ermächtigt werden sollen.

Sascha Liebermann

Siehe auch "Hartz IV-Sanktionen - Eine existenzielle Bedrohung"

10. März 2017

Sozialgericht Gotha bringt Sanktionen erneut vor das Bundesverfassungsgericht

Geschehen ist das schon im vergangenen August, nachdem das Bundesverfassungsgericht die erste Vorlage zurückgewiesen hatte. Auch Tacheles e. V. aus Wuppertal wurde um eine Stellungnahme zur Vorlage und dem Sachverhalt gebeten, ebenso der Paritätische Wohlfahrtsverband. Die Stellungnahme von Tacheles Sozialhilfe e. V. ist auch interessant, um Einblick in die Entstehung des Bundessozialhilfegesetzes und die es betreffende Rechtsprechung zu erhalten. Siehe auch den Kommentar in Christel T's Blog (Beitrag nicht mehr zugänglich, SL 2.11.18) und die Aufzeichnung einer Diskussion zur Frage: Hartz IV-Sanktionen verfassungswidrig - ein Streitgespräch.