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5. Oktober 2020

"Die Dynamik des Anstiegs der Altersarmut in den vergangenen Jahren macht Sorgen" - wie dem entkommen?

Mit den Sorgen befasst sich Stefan Sell in seinem Beitrag ausführlich, um auf verschiedene Aspekte hinzuweisen, so z. B. verdeckte Armut (Nicht-Inanspruchnahme von Rechtsansprüchen) oder den Unterschied zwischen Beziehern von Grundsicherung im Altern und der Zahl der Personen, die gerade keinen Anspruch mehr haben und deswegen in dieser Statistik nicht auftauchen.


Der Staat spart dadurch eine "Menge Geld", wie Sell gegen Ende schreibt, man könnte dies auch umgekehrten Leistungsmissbrauch nennen, weil die Hürden für die Inanspruchnahme bzw. die Stigmatisierung, die damit einhergeht, dazu beitragen, dass Anspruchsberechtigte ihre Ansprüche nicht wahrnehmen. Welche Lösungen könnte man ins Auge fassen? Derer gibt es verschiedene, solche, die im bestehenden Sozialstaatsgefüge sich bewegen, also z. B. Erhöhung der Grundsicherung und entsprechender Leistungen, stärkerer Anstieg der Renten. Damit würden aber die Gründe für den Nicht-Bezug nicht beseitigt. Also müssten die Hürden für die Inanspruchnahme gesenkt oder ganz aus dem Weg geräumt werden. Das ist durchaus vorstellbar, weist dann aber schnell in Richtung eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Dann könnte man Zwischenschritte gleich überspringen und den großen Schritt wagen, um langfristig eine tragfähige Antwort zu haben. Da ist Sell aber selbst skeptisch, teils aus politisch-praktischen Gründen, teils aus Vorbehalten.

Sascha Liebermann

4. Mai 2020

"Was ist eigentlich aus den rumänischen Erntehelfern geworden, die zur Rettung des deutschen Spargels eingeflogen wurden?"...

...Stefan Sell auf Aktuelle Sozialpolitik über Erntehelfer, Hygieneschutz und die Gründe, weshalb die Bedingungen dort schwierig sind.

12. Juni 2018

" Das Kreuz mit den Sanktionen im Hartz IV-System" und die Menschenbildfrage...

 ...darüber schreibt Stefan Sell wieder einmal in einem sehr informativen Beitrag (siehe auch sein Interview im Deutschlandfunk).

Es gehe bei der Haltung gegenüber Sanktionen, die ganz der "Fördern und Fordern"-Logik entsprechen, um zwei verschiedene Menschenbilder. Auf der einen Seite fänden sich diejenigen, die Sanktionen für notwendig halten, auf der anderen die, die die Drangsalierung kritisieren. Obwohl das Bundesverfassungsbericht die Unverfügbarkeit des Existenzminimums sicher gestellt habe und nun schon mehrere Jahre eine Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Gotha beim BVerfG auf eine Entscheidung wartet, gelte bislang, dass das Existenzminimum eben doch verfügbar sei - d. h. gekürzt werden könne. Sell hofft auf das Bundesverfassungsgericht - darauf hofft man in Deutschland oft, doch letztlich ist der politische Wille ausschlaggebend (siehe zur Kritik an der Überhöhung des Bundesverfassungsgerichts den Beitrag von Ingeborg Maus hier und hier). Wer nun ernst machen will damit, Sanktionen der Vergangenheit angehören lassen zu wollen, kommt nicht umhin, sich mit ihrem Zweck zu beschäftigen, denn auch vor der Agenda 2010 waren Sanktionen schon vorgesehen (siehe hier). Wer sie also nicht mehr haben will, muss über ein Bedingungsloses Grundeinkommen reden.

Sell hätte für ein solches Nachdenken einen einfachen Ansatzpunkt, den er offenbar nicht sieht, und zwar das Grundgesetz als Ausdruck der politischen Ordnung in Deutschland (den sehen andere allerdings auch nicht, wie z. B. Thomas Sattelberger, Kardinal Marx). In ihm kommen nicht mehrere Menschenbilder zum Ausdruck, sondern nur eines. Es gibt z. B. keine "Erwerbsobliegenheit" darin. Zieht man aus Art. 20 GG die entsprechenden Konsequenzen, führt am Bedingungslosen Grundeinkommen kein Weg vorbei, denn das dem BGE innewohnende Menschenbild entspricht dem Grundgesetz und damit den Voraussetzungen unserer Demokratie. Ein kleiner Schritt also bis zum BGE, ein großer für die Apologenten des Vorrangs von Erwerbstätigkeit.

Sascha Liebermann

2. März 2018

Entgegen verbreiteter Klischees: "Hartz-IV-System: Vier von fünf Sanktionen wegen versäumter Termine"...

...das meldet O-Ton-Arbeitsmarkt und macht deutlich, worin die Gründe für Sanktionen weit überwiegend liegen, anders als verbreitete Klischees es gerne hätten. Siehe auch diesen Beitrag aus derselben Quelle.

Siehe auch den Beitrag von Stefan Sell über über die beim Bundesverfassungsgericht anhängige Klage wegen der Sanktionen im Sozialgesetzbuch II. Hier ein Kommentar von unserer Seite, welche Bedeutung das Bundesverfassungsgericht hier hat hier, hier und hier.

21. Juli 2017