...dabei sollte der längstens bekannt sein. Hier geht es zum entsprechenden Beitrag. Unsere früheren Beiträge zum Solidarischen Grundeinkommen finden Sie hier.
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27. Januar 2021
21. März 2018
"Schluß mit Hartz IV"? - Von wegen
Was hat der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, im Interview mit der Berliner Morgenpost denn gesagt, dass es einen solch radikalen Titel zulassen würde? Geht es mit dem "solidarischen Grundeinkommen" tatsächlich darum, das Sanktionssystem im Arbeitslosengeld II hinter sich zu lassen?
Schauen wir uns das an:
"Herr Müller, Sie haben ein solidarisches Grundeinkommen als neues sozial- und arbeitsmarktpolitisches Instrument vorgeschlagen. Ist das System von Hartz IV gescheitert, das ja immerhin von Ihrer Partei ersonnen und über viele Jahre gegen Kritik verteidigt wurde?
Michael Müller: Man muss zur Kenntnis nehmen, dass jenseits der Erfolge der Agenda-Reformen es auch 15 Jahre danach keine gesellschaftliche Akzeptanz für Hartz IV gibt. Die brauchen wir aber in Zeiten des Umbruchs. Deswegen ist es angesichts der Digitalisierung und der sich damit rasant verändernden Arbeitswelt Zeit, Schluss zu machen mit dem bisherigen System und es zu ergänzen durch ein neues Recht auf Arbeit."
Keine gesellschaftliche Akzeptanz für Hartz IV? Ist das so? Meiner Erfahrung nach ist die gesellschaftliche Akzeptanz außerordentlich hoch, deswegen haben wir die Sozialpolitik, die wir haben. Darüber kann auch das vehemente Engagmenent einer deutlichen Minderheit für Alternativen nicht hinwegtäuschen. Und selbst diejenigen, die eine repressionsfreie Grundsicherung favorisieren, sehen entweder - wie Christoph Butterwegge - sehr wohl eine Erwerbspflicht vor, die nur mit Sanktionen eingefordert werden kann, oder machen sich Illusionen darüber, dass Sanktionen aufgegeben werden könnten, zugleich aber die Erwerbsverpflichtung fortbestehen würde.
Wie kann man mit "dem bisherigen System" schlussmachen und es durch ein "Recht auf Arbeit" "ergänzen"? Ergänzen lässt sich nur etwas, das schon besteht, im Falle von Hartz IV also fortbesteht. Das "Recht auf Arbeit" wird von der "Pflicht zur Arbeit" also gar nicht abgelöst. Insofern kann von "Schluß mit Hartz IV" gar keine Rede sein, es wird nur mit einer Ergänzung weitergeführt.
Müller führt nun aus, was seinen Vorschlag vom Bestehenden unterscheiden soll:
"Wie unterscheidet sich Ihr Modell von einem bedingungslosen Grundeinkommen, wo jeder einen festen Grundbetrag an Geld erhalten soll?
Dem solidarischen Grundeinkommen liegt ein echtes Arbeitsverhältnis zugrunde. Es gibt einen normalen Arbeitslohn, es werden Sozialabgaben geleistet, man erwirbt Rentenansprüche. Es wird in beiden Richtungen Solidarität geübt: Der Staat ist solidarisch, weil er Menschen unterstützt und ihnen Arbeit gibt, die sie brauchen. Und umgekehrt bringen diese ihre Arbeitskraft ein in Bereichen, die unserer Gemeinschaft zugutekommen."
Der Begriff Grundeinkommen lässt sich natürlich so weit ausdehnen, dass alles darunter gefasst werden kann, auch Hartz IV. Genau das meinte kürzlich ein Mitarbeiter des öffentlichen Rundfunks zu mir nach der Aufzeichnung des Gesprächs mit Marcel Fratzscher und mir über BGE im Deutschlandfunk. Das Ausmaß an Nicht-Informiertheit über die Bezugsbedingungen des Arbeitslosengeldes II sind erschreckend oder anders ausgedruckt: daran genau ist abzulesen, wie groß der Rückhalt dafür ist.
Der "Staat ist solidarisch, weil er Menschen Arbeit gibt, die sie brauchen" - damit lässt sich noch alles rechtfertigen. Ob die Menschen diese Arbeit brauchen oder ob sie nicht vielmehr Leistungen brauchen, die sie nicht an den Rand drängen, sind zwei ziemlich verschiedene Dinge. Und wenn Menschen Arbeit brauchen, könnten sie auf der Basis eines BGE sich genau darum kümmern. Unter geltenden Bedingungen jedoch böte das solidarische Grundeinkommen vor allem die Möglichkeit, der Beaufsichtigung durch Jobcenter zu entgehen, um den Preis allerdings, eine der angebotenen Stellen annehmen zu müssen.
Michael Müller vertritt damit dieselbe Haltung wie Marcel Fratzscher ohne zu benennen, dass die Sanktioninstrumente für diejengen fortbestehen, die keine dieser Stellen anzunehmen bereit wären. Danach fragt immerhin der Journalist:
"Was tun Sie in Ihrem Modell mit Leuten, die keinen solchen Job wollen? Soll es Sanktionen geben?
Es geht um Freiwilligkeit, keineswegs um einen Arbeitszwang. Wir haben in einer Kommune so viele Aufgaben, dass man das gut zusammenführen könnte. Wer nach einem Jahr ohne Job in den Hartz-IV-Bezug rutschen würde, bekäme ein Angebot für eine neue Tätigkeit. Wer eine Arbeit nicht aufnehmen will oder kann, bekommt auch weiterhin die Sozialleistungen, die wir kennen. Mir geht es um einen Schritt nach vorne."
Es soll also keine Sanktionen geben für diejenigen, die ein solches Stellenangebot nicht wahrnehmen wollen? Gut, das entspräche der Freiwilligkeit, aber nur bezogen auf die Angebote im Rahmen des solidarischen Grundeinkommens. Aber können sie tatsächlich alle Stellenangebote ausschlagen, ohne Sanktionen zu gewärtigen? Das ist im bisherigen System nicht vorgesehen und Müller sagt kein Wort davon, dass das Erwerbsgebot aufgegeben werden soll. Arbeitslosengeld II bliebe also eine nachrangige Leistung, d. h., es müsste weiterhin Sanktionen geben.
Man kann sich angesichts dieser geringfügigen Ergänzung von Hartz IV nur über die Reaktionen aus den Berliner Parteien wundern, die mit dem Vorschlag von einer Hoffnung für Langzeitarbeitslose über die sozialistische Mottenkiste bis zur sozialen Hängematte, aus der herauszukommen sich lohnen müsse, alles verbunden wird. Wie im Nachgang zu Äußerungen von Jens Spahn wird wieder einmal gejault, statt genau hinzuschauen.
Sascha Liebermann
Schauen wir uns das an:
"Herr Müller, Sie haben ein solidarisches Grundeinkommen als neues sozial- und arbeitsmarktpolitisches Instrument vorgeschlagen. Ist das System von Hartz IV gescheitert, das ja immerhin von Ihrer Partei ersonnen und über viele Jahre gegen Kritik verteidigt wurde?
Michael Müller: Man muss zur Kenntnis nehmen, dass jenseits der Erfolge der Agenda-Reformen es auch 15 Jahre danach keine gesellschaftliche Akzeptanz für Hartz IV gibt. Die brauchen wir aber in Zeiten des Umbruchs. Deswegen ist es angesichts der Digitalisierung und der sich damit rasant verändernden Arbeitswelt Zeit, Schluss zu machen mit dem bisherigen System und es zu ergänzen durch ein neues Recht auf Arbeit."
Keine gesellschaftliche Akzeptanz für Hartz IV? Ist das so? Meiner Erfahrung nach ist die gesellschaftliche Akzeptanz außerordentlich hoch, deswegen haben wir die Sozialpolitik, die wir haben. Darüber kann auch das vehemente Engagmenent einer deutlichen Minderheit für Alternativen nicht hinwegtäuschen. Und selbst diejenigen, die eine repressionsfreie Grundsicherung favorisieren, sehen entweder - wie Christoph Butterwegge - sehr wohl eine Erwerbspflicht vor, die nur mit Sanktionen eingefordert werden kann, oder machen sich Illusionen darüber, dass Sanktionen aufgegeben werden könnten, zugleich aber die Erwerbsverpflichtung fortbestehen würde.
Wie kann man mit "dem bisherigen System" schlussmachen und es durch ein "Recht auf Arbeit" "ergänzen"? Ergänzen lässt sich nur etwas, das schon besteht, im Falle von Hartz IV also fortbesteht. Das "Recht auf Arbeit" wird von der "Pflicht zur Arbeit" also gar nicht abgelöst. Insofern kann von "Schluß mit Hartz IV" gar keine Rede sein, es wird nur mit einer Ergänzung weitergeführt.
Müller führt nun aus, was seinen Vorschlag vom Bestehenden unterscheiden soll:
"Wie unterscheidet sich Ihr Modell von einem bedingungslosen Grundeinkommen, wo jeder einen festen Grundbetrag an Geld erhalten soll?
Dem solidarischen Grundeinkommen liegt ein echtes Arbeitsverhältnis zugrunde. Es gibt einen normalen Arbeitslohn, es werden Sozialabgaben geleistet, man erwirbt Rentenansprüche. Es wird in beiden Richtungen Solidarität geübt: Der Staat ist solidarisch, weil er Menschen unterstützt und ihnen Arbeit gibt, die sie brauchen. Und umgekehrt bringen diese ihre Arbeitskraft ein in Bereichen, die unserer Gemeinschaft zugutekommen."
Der Begriff Grundeinkommen lässt sich natürlich so weit ausdehnen, dass alles darunter gefasst werden kann, auch Hartz IV. Genau das meinte kürzlich ein Mitarbeiter des öffentlichen Rundfunks zu mir nach der Aufzeichnung des Gesprächs mit Marcel Fratzscher und mir über BGE im Deutschlandfunk. Das Ausmaß an Nicht-Informiertheit über die Bezugsbedingungen des Arbeitslosengeldes II sind erschreckend oder anders ausgedruckt: daran genau ist abzulesen, wie groß der Rückhalt dafür ist.
Der "Staat ist solidarisch, weil er Menschen Arbeit gibt, die sie brauchen" - damit lässt sich noch alles rechtfertigen. Ob die Menschen diese Arbeit brauchen oder ob sie nicht vielmehr Leistungen brauchen, die sie nicht an den Rand drängen, sind zwei ziemlich verschiedene Dinge. Und wenn Menschen Arbeit brauchen, könnten sie auf der Basis eines BGE sich genau darum kümmern. Unter geltenden Bedingungen jedoch böte das solidarische Grundeinkommen vor allem die Möglichkeit, der Beaufsichtigung durch Jobcenter zu entgehen, um den Preis allerdings, eine der angebotenen Stellen annehmen zu müssen.
Michael Müller vertritt damit dieselbe Haltung wie Marcel Fratzscher ohne zu benennen, dass die Sanktioninstrumente für diejengen fortbestehen, die keine dieser Stellen anzunehmen bereit wären. Danach fragt immerhin der Journalist:
"Was tun Sie in Ihrem Modell mit Leuten, die keinen solchen Job wollen? Soll es Sanktionen geben?
Es geht um Freiwilligkeit, keineswegs um einen Arbeitszwang. Wir haben in einer Kommune so viele Aufgaben, dass man das gut zusammenführen könnte. Wer nach einem Jahr ohne Job in den Hartz-IV-Bezug rutschen würde, bekäme ein Angebot für eine neue Tätigkeit. Wer eine Arbeit nicht aufnehmen will oder kann, bekommt auch weiterhin die Sozialleistungen, die wir kennen. Mir geht es um einen Schritt nach vorne."
Es soll also keine Sanktionen geben für diejenigen, die ein solches Stellenangebot nicht wahrnehmen wollen? Gut, das entspräche der Freiwilligkeit, aber nur bezogen auf die Angebote im Rahmen des solidarischen Grundeinkommens. Aber können sie tatsächlich alle Stellenangebote ausschlagen, ohne Sanktionen zu gewärtigen? Das ist im bisherigen System nicht vorgesehen und Müller sagt kein Wort davon, dass das Erwerbsgebot aufgegeben werden soll. Arbeitslosengeld II bliebe also eine nachrangige Leistung, d. h., es müsste weiterhin Sanktionen geben.
Man kann sich angesichts dieser geringfügigen Ergänzung von Hartz IV nur über die Reaktionen aus den Berliner Parteien wundern, die mit dem Vorschlag von einer Hoffnung für Langzeitarbeitslose über die sozialistische Mottenkiste bis zur sozialen Hängematte, aus der herauszukommen sich lohnen müsse, alles verbunden wird. Wie im Nachgang zu Äußerungen von Jens Spahn wird wieder einmal gejault, statt genau hinzuschauen.
Sascha Liebermann
16. März 2018
Von den einen, die für die anderen bezahlen... oder: zur unscharfen Bestimmung von Armut
Jens Spahn hat für Aufregung (siehe auch hier) gesorgt mit seinen Äußerungen über Hartz IV. Sie finden sich in einem Interview mit der Berliner Morgenpost. Thilo Sarrazin hatte vor Jahren schon einmal einen Hartz IV-Speiseplan vorgestellt. Und die SPD war über die Jahre mit vergleichbaren Äußerungen zu vernehmen, wie Spahn sie getätigt hat.
Was hatte Spahn nun genau gesagt? Die Passage beginnt mit einer Äußerung, die sich auf die Essener Tafel bezieht, die in den vergangenen Wochen heftig kritisiert wurde:
BM: "... die sich entschieden hat, vorerst nur noch Menschen mit deutschem Pass aufzunehmen.
Spahn: "Ich tue mich schwer, von Berlin aus besser zu wissen, was in der konkreten Situation vor Ort die richtige Entscheidung ist. Für die Essener Tafel engagieren sich Bürger, die Mitmenschen helfen wollen. Und die dann feststellen: Junge Männer treten derart dreist und robust auf, dass Ältere oder Alleinerziehende keine Chance mehr haben, auch etwas von den Lebensmitteln abzubekommen. Dass dann Maßnahmen ergriffen werden, finde ich richtig."
Spahn will sich nicht aus der Ferne über diejenigen erheben, die in einer konkreten Situation eine Entscheidung getroffen haben. Damit setzt er einen Kontrapunkt zu den maßregelenden Äußerungen gegenüber der Essener Tafel, die auf deren Entscheidung, den Zugang für eine gewisse Zeit für gewisse Gruppen zu beschränken, gefolgt sind. Soweit, so gut. Dann folgt - eine Passage überspringe ich - die Äußerung zu Hartz IV:
BM: "Reicht Hartz IV zum Leben?
Spahn: "Die gesetzliche Grundsicherung wird mit großem Aufwand genau bemessen und regelmäßig angepasst. Hartz IV bedeutet nicht Armut, sondern ist die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut. Diese Grundsicherung ist aktive Armutsbekämpfung! Damit hat jeder das, was er zum Leben braucht. Mehr wäre immer besser. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass andere über ihre Steuern diese Leistungen bezahlen."
Die Schwierigkeiten und Tücken der Berechnung des Regelsatzes sind wiederholt benannt worden, davon sagt Spahn nichts, das wäre eine Vermessenheit, die ihm vorgehalten werden kann. Selbst diejenigen, die nichts gegen das Arbeitslosengeld II im Allgemeinen haben, halten die Berechnung der Leistungen für problematisch (siehe hier, aber auch hier). So einfach, wie Spahn es sich macht, ist es also nicht. Schon aus diesen Tücken könnte man folgern, dass es besser wäre, die Bemessung zugunsten der Bezieher auszulegen, die Beträge, zumal den Regelsatz, höher anzusetzen, als es geschieht. Das wäre ein Tribut an die Ungenauigkeit der statistischen Daten und eine Stellungnahme für die Würde des Menschen (siehe auch hier).
Dass die einen für die anderen bezahlen scheint zuerst einmal einzuleuchten (siehe hier und hier), eine einfache Rechnung, so könnte man meinen, gilt auf der einen Seite immer und ist doch zugleich nur die halbe Wahrheit. Alle allerdings zahlen Steuern, mindestens indirekte, die einen erheblichen Teil des Steueraufkommens ausmachen, auch Hartz IV- Bezieher. Damit ist die vermeintlich scharfe Abgrenzung schon hinfällig. Aber abgesehen davon ist ein Gemeinwesen keine Bilanzgemeinschaft, sondern ein Solidarverband. Wer das nicht ernst nimmt, müsste alle Leistungen gegen alle anderen aufrechnen, und dann käme die "bezahlte Arbeit" schlecht weg, wie die Zeiterhebungsstudien des Statistischen Bundesamtes zeigen (siehe auch hier).
Nun kann man viel über den Armutsbegriff streiten, es kann hier ohnehin nur um relative Armut (siehe auch hier) gehen. Die Frage dabei ist stets, was wird als Referenz herangezogen? Und das ist eine eminent politische Entscheidung, woran die Definition sich orientiert, denn ob 50, 60 oder 70% des mittleren Einkommens zum Maßstab erhoben werden - die Bestimmung ist willkürlich. Was sagt uns das? Zu bestimmen, wie hoch eine Absicherungsleistung sein soll, ein Mindesteinkommen oder eben ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist eine Frage danach, was der Beitrag leisten können soll und wieviel ein Gemeinwesen dafür aufzuwenden bereit ist. Die Abgrenzung bleibt immer unscharf, da darf man sich keine Illusionen machen.
Wie sieht denn Spahn nun die "unbezahlte Arbeit", also das, was er in anderem Zusammenhang für so wichtig erklärt hat, dass er geradezu als Befürworter eines BGE wider Willen betrachtet werden könnte. Im gleichen Interview sagt er am Schluss folgendes:
"Wie wollen Sie den freien Sonntag verteidigen?
Spahn: Es ist ein existenzieller Wert, dass sich Kinder und Eltern umeinander kümmern können, Zeit füreinander haben. So entsteht Verbindlichkeit in zwischenmenschlichen Beziehungen und ein Grundvertrauen in die Welt. Wir dürfen nicht alles ökonomisieren, bewerten und auswerten wollen, gerade die Familien nicht. Und dazu gehört auch der freie Sonntag. Wenn Sie das konservativ nennen möchten, habe ich damit überhaupt keine Probleme."
Der "freie Sonntag"? Das findet er "konservativ"? Die CDU ist schon so weit weg von einem Verständnis für Familie, dass ihre Vertreter gar nicht mehr bemerken, wie sehr sie sie aus den Augen verloren haben. Man nehme nur das Elterngeld als Prämie für Besserverdiener und für Erwerbstätige ohnehin (siehe auch hier).
Wie ist es denn mit dem Rest der Woche? Meint Spahn ernsthaft, dass der eine Tag entscheidend sei, an dem dann demonstriert werden kann, was man alles miteinander unternimmt? Entscheidend ist doch vielmehr die verlässliche Präsenz, die nicht terminierte Zeit, die Kindern gewidmet wird. Weder müssen sie ständig beschäftigt werden, noch wollen sie das - aber Präsenz wollen sie, dass Eltern ansprechbar sind. Unbeaufsichtiges Herumstreunen statt Dauerbeaufsichtigung in Einrichtungen sind ebenso wichtig. Wer darauf achtet, welche Begehren Kinder in dieser Hinsicht artikulieren, muss von der Erwerbszentrierung Abstand nehmen. Das geht im bestehenden Gefüge nicht, es bedarf des Abschieds vom Vorrang von Erwerbstätigkeit, aber wie? Die Antwort ist einfach, wenn keine Vorschriften gemacht werden sollen, was stattdessen zu geschehen hätte: es geht nur mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen.
Sascha Liebermann
Was hatte Spahn nun genau gesagt? Die Passage beginnt mit einer Äußerung, die sich auf die Essener Tafel bezieht, die in den vergangenen Wochen heftig kritisiert wurde:
BM: "... die sich entschieden hat, vorerst nur noch Menschen mit deutschem Pass aufzunehmen.
Spahn: "Ich tue mich schwer, von Berlin aus besser zu wissen, was in der konkreten Situation vor Ort die richtige Entscheidung ist. Für die Essener Tafel engagieren sich Bürger, die Mitmenschen helfen wollen. Und die dann feststellen: Junge Männer treten derart dreist und robust auf, dass Ältere oder Alleinerziehende keine Chance mehr haben, auch etwas von den Lebensmitteln abzubekommen. Dass dann Maßnahmen ergriffen werden, finde ich richtig."
Spahn will sich nicht aus der Ferne über diejenigen erheben, die in einer konkreten Situation eine Entscheidung getroffen haben. Damit setzt er einen Kontrapunkt zu den maßregelenden Äußerungen gegenüber der Essener Tafel, die auf deren Entscheidung, den Zugang für eine gewisse Zeit für gewisse Gruppen zu beschränken, gefolgt sind. Soweit, so gut. Dann folgt - eine Passage überspringe ich - die Äußerung zu Hartz IV:
BM: "Reicht Hartz IV zum Leben?
Spahn: "Die gesetzliche Grundsicherung wird mit großem Aufwand genau bemessen und regelmäßig angepasst. Hartz IV bedeutet nicht Armut, sondern ist die Antwort unserer Solidargemeinschaft auf Armut. Diese Grundsicherung ist aktive Armutsbekämpfung! Damit hat jeder das, was er zum Leben braucht. Mehr wäre immer besser. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass andere über ihre Steuern diese Leistungen bezahlen."
Die Schwierigkeiten und Tücken der Berechnung des Regelsatzes sind wiederholt benannt worden, davon sagt Spahn nichts, das wäre eine Vermessenheit, die ihm vorgehalten werden kann. Selbst diejenigen, die nichts gegen das Arbeitslosengeld II im Allgemeinen haben, halten die Berechnung der Leistungen für problematisch (siehe hier, aber auch hier). So einfach, wie Spahn es sich macht, ist es also nicht. Schon aus diesen Tücken könnte man folgern, dass es besser wäre, die Bemessung zugunsten der Bezieher auszulegen, die Beträge, zumal den Regelsatz, höher anzusetzen, als es geschieht. Das wäre ein Tribut an die Ungenauigkeit der statistischen Daten und eine Stellungnahme für die Würde des Menschen (siehe auch hier).
Dass die einen für die anderen bezahlen scheint zuerst einmal einzuleuchten (siehe hier und hier), eine einfache Rechnung, so könnte man meinen, gilt auf der einen Seite immer und ist doch zugleich nur die halbe Wahrheit. Alle allerdings zahlen Steuern, mindestens indirekte, die einen erheblichen Teil des Steueraufkommens ausmachen, auch Hartz IV- Bezieher. Damit ist die vermeintlich scharfe Abgrenzung schon hinfällig. Aber abgesehen davon ist ein Gemeinwesen keine Bilanzgemeinschaft, sondern ein Solidarverband. Wer das nicht ernst nimmt, müsste alle Leistungen gegen alle anderen aufrechnen, und dann käme die "bezahlte Arbeit" schlecht weg, wie die Zeiterhebungsstudien des Statistischen Bundesamtes zeigen (siehe auch hier).
Nun kann man viel über den Armutsbegriff streiten, es kann hier ohnehin nur um relative Armut (siehe auch hier) gehen. Die Frage dabei ist stets, was wird als Referenz herangezogen? Und das ist eine eminent politische Entscheidung, woran die Definition sich orientiert, denn ob 50, 60 oder 70% des mittleren Einkommens zum Maßstab erhoben werden - die Bestimmung ist willkürlich. Was sagt uns das? Zu bestimmen, wie hoch eine Absicherungsleistung sein soll, ein Mindesteinkommen oder eben ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist eine Frage danach, was der Beitrag leisten können soll und wieviel ein Gemeinwesen dafür aufzuwenden bereit ist. Die Abgrenzung bleibt immer unscharf, da darf man sich keine Illusionen machen.
Wie sieht denn Spahn nun die "unbezahlte Arbeit", also das, was er in anderem Zusammenhang für so wichtig erklärt hat, dass er geradezu als Befürworter eines BGE wider Willen betrachtet werden könnte. Im gleichen Interview sagt er am Schluss folgendes:
"Wie wollen Sie den freien Sonntag verteidigen?
Spahn: Es ist ein existenzieller Wert, dass sich Kinder und Eltern umeinander kümmern können, Zeit füreinander haben. So entsteht Verbindlichkeit in zwischenmenschlichen Beziehungen und ein Grundvertrauen in die Welt. Wir dürfen nicht alles ökonomisieren, bewerten und auswerten wollen, gerade die Familien nicht. Und dazu gehört auch der freie Sonntag. Wenn Sie das konservativ nennen möchten, habe ich damit überhaupt keine Probleme."
Der "freie Sonntag"? Das findet er "konservativ"? Die CDU ist schon so weit weg von einem Verständnis für Familie, dass ihre Vertreter gar nicht mehr bemerken, wie sehr sie sie aus den Augen verloren haben. Man nehme nur das Elterngeld als Prämie für Besserverdiener und für Erwerbstätige ohnehin (siehe auch hier).
Wie ist es denn mit dem Rest der Woche? Meint Spahn ernsthaft, dass der eine Tag entscheidend sei, an dem dann demonstriert werden kann, was man alles miteinander unternimmt? Entscheidend ist doch vielmehr die verlässliche Präsenz, die nicht terminierte Zeit, die Kindern gewidmet wird. Weder müssen sie ständig beschäftigt werden, noch wollen sie das - aber Präsenz wollen sie, dass Eltern ansprechbar sind. Unbeaufsichtiges Herumstreunen statt Dauerbeaufsichtigung in Einrichtungen sind ebenso wichtig. Wer darauf achtet, welche Begehren Kinder in dieser Hinsicht artikulieren, muss von der Erwerbszentrierung Abstand nehmen. Das geht im bestehenden Gefüge nicht, es bedarf des Abschieds vom Vorrang von Erwerbstätigkeit, aber wie? Die Antwort ist einfach, wenn keine Vorschriften gemacht werden sollen, was stattdessen zu geschehen hätte: es geht nur mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen.
Sascha Liebermann
26. September 2017
Wo wurde das Bündnis Grundeinkommen gewählt?
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| Bündnis Grundeinkommen (0,2%) |
30. Mai 2016
"Die grösste Frage der Welt" ausgelegt auf der Straße des 17. Juni in Berlin
Die Berliner Morgenpost berichtete schon gestern in ihrer Online-Ausgabe über die Aktion.
Siehe auch:
Lausitzer Rundschau
berlinonline
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