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27. September 2022

"Verborgene Agenda", "einschmeichelnde Rhetorik", "süßes Gift": Wer Sachlichkeit fordert...

Vor wenige Tagen habe ich auf ein Streitgespräch mit Gerhard Bosch über das Bedingungslose Grundeinkommen (siehe meinen Kommentar hier) hingewiesen, in dem deutlich wird, wie unterschiedlich auf die dieselbe Realität geblickt werden kann. In einem IAQ-Standpunkt aus dem Jahr 2018 hat Bosch seine Einwände etwas ausgearbeitet (siehe meinen früheren Kommentar hier). In der Auseinandersetzung darin bezieht er sich auf zwei Quellen, das Buch von Van Parijs und Vanderborght "Basic Income. A Radical Proposal" sowie auf Beiträge Götz W. Werners (z. B. Einkommen für alle in der Fassung von 2007, die Fassung von 2018 ist ein vollständig anderes Buch, obwohl sie den gleichen Titel hat). Bosch hebt in seinem Beitrag zu einer grundständigen Auseinandersetzung an, betrachtet einige Überlegungen zum BGE aber doch klar von seiner bevorzugten Position, worin die Annahmen zu erkennen sind, von denen er ausgeht. Er geht dabei auch auf schwierige bis wenig haltbare Argumente für ein BGE ein, so z. B. die von einigen Befürwortern prognostizierten Folgen der Digitalisierung, weist sie allerdings ebenfalls mit einer Prognose zurück (siehe meine Kommentare zu dieser These hier, hier und hier). Hier müsste zumindest die Frage gestellt werden, ob und inwiefern offensiver automatisiert werden würde, wenn der Stellenwert von Arbeitsplätzen nicht moralisch so aufgeladen wäre und dies als Rationalisierungshindernis wirkte. Diese Frage stellt Bosch nicht einmal.

Auf S. 3 des IAQ-Standpunktes schreibt er folgendes:

"Gleichzeitig könne man den Wohlfahrtsstaat mit all seinen komplexen Strukturen und Verfahrensweisen ersetzen. Man bräuchte ja die Sozialbudgets, um das BGE zu finanzieren."

Am Ende dieses Absatzes, aus dem das Zitat stammt, verweist er pauschal auf Van Parijs/ Vanderborght, ohne eine Seitenzahl anzugeben, so dass es den Eindruck erweckt, beide sprächen sich für eine Abschaffung aus. Im Buch der beiden steht auf S. 12:

"Our claim is that, under twenty-first-century conditions, there is a fundamental difference between an unconditional basic income as we have characterized it and public assistance as exemplified by existing conditional minimum-income schemes. Both are relevant to the alleviation of poverty, but an unconditional basic income means far more."

Sie halten beide Leistungsformen für notwendig bzw. "relevant", wir kommt Bosch dann zu seiner Aussage? Er jubelt den beiden Autoren etwas unter, denn immerhin gibt er deren Aussagen in indirekter Rede wieder ("könne"). Ist es vielleicht eher so, dass er aus dem Finanzierungsbedarf, für den er das Sozialbudget heranzieht, darauf schließt, dass der alte Sozialstaat abgeschafft werden müsse? In der Passage ist das nicht klar. Im folgenden Absatz, aus dem noch zitiert werden soll, fragt er:

"Kann man aber wirklich die Grundregeln jeder sozialen Gemeinschaft, dass Wohlstand und soziale Sicherheit von einer hohen Arbeitsmoral und einem Geben und Nehmen abhängen, einfach außer Kraft setzen? Sicherlich nicht! Auch ein bedingungsloses Grundeinkommen hat seinen Preis. Wie bei den Angeboten für Gratisreisen wird dieser Preis meistens gut versteckt, um das Angebot attraktiv zu halten." (IAQ-Standpunkt, S. 3 f.)

Woraus schließt Bosch, dass die Einführung eines BGE diesen Zusammenhang "außer Kraft" setzt? Mir scheinen hier zwei Ebenen verwechselt zu werden: 1) Dass Kaufkraft (durch verfügbares Geld) nur dann vorhanden ist, wenn auch Güter und Dienstleistungen bereitgestellt werden, die damit erworben werden können. Mir ist kein ernsthaftes Argument pro BGE bekannt, das diesen Zusammenhang leugnen würde. 2) "Arbeitsmoral" sowie "Geben und Nehmen" entstehen nur dadurch und können nur dadurch aufrechterhalten werden, dass es eine bestimmte Gegenleistungsverpflichtung gibt. Diese Frage hatte einst schon Georg Vobruba aufgeworfen, sie ruht auf einer Annahme, die es zu belegen gälte. Was also ist hier strittig? Bosch behauptet, ein BGE würde das notwendige Geben und Nehmen auflösen, das erst sozialstaatliche Leistungen möglich mache. Um das behaupten zu können muss er davon ausgehen, dass die Gegenleistungsverpflichtung in Gestalt einer Norm, die ein erwünschtes Handeln definiert, erst zur Leistungsbereitschaft führt, ohne sie hingegen diese Leistungsbereitschaft nicht vorhanden ist. Folglich müsste alles zusammenbrechen, wenn denn diese den Sozialstaat auszeichnende Norm aufgehoben würde. 

Ist das plausibel? 

Eine Gegenleistungsverpflichtung entsteht sozialisatorisch nicht daraus, dass eine bestimmte Norm befolgt werden muss, wie auch die Bindung an die Norm nicht daraus entsteht. Vielmehr liegt der Bindung an die Norm die Solidarerfahrung aus der Begegnung ganzer Personen um ihrer selbst willen zugrunde, wofür die erste und elementare Erfahrung diejenige ist, die Kinder in ihrer Familie machen. Diese Solidarerfahrung differenziert sich im Laufe der Sozialisation in drei Aufgaben aus, auf die jedes Gemeinwesen und jeder Angehörige desselben eine Antwort geben muss. Grob aufgelistet geht es um folgendes: 1) sexuelle Reproduktion/ Generativität - ein Gemeinwesen muss dafür Sorge tragen, dass es zukünftig Bürger geben kann, die es tragen, es muss also u. a. Familien darin unterstützen, ihre Verantwortung wahrnehmen zu können; 2) Solidargemeinschaft bzw. Sittlichkeit: ein Gemeinwesen muss Entscheidungen treffen, die die Fortexistenz des Gemeinwesens ermöglichen und dabei sowohl Kollektiv- wie Individualinteressen angemessen berücksichtigen. Hier ist das Gemeinwesen Selbstzweck; 3) ein Gemeinwesen muss Bedingungen dafür schaffen, dass standardisierte Problemlösungen entwickelt und bereitgestellt werden können (Güter und Dienste). Alle drei Aufgaben sind gleichermaßen von Bedeutung, keine kann über die andere gestellt oder durch sie substituiert werden. Der sozialisatorische Bildungsprozess beinhaltet eine Auseinandersetzung mit allen drei Aufgaben und der Sozialisand muss dazu eine Haltung herausbilden, in welcher Form er wo einen Beitrag leisten will. Das Gemeinwesen selbst muss die Bedeutung dieser Aufgaben immer wieder herausstellen und befestigen. Dass nun eine dieser Aufgaben - Erwerbstätigkeit - durch normative Überhöhung als vorrangige betrachtet wird, wie es für Bosch selbstverständlich ist, ist mit der Gleichrangigkeit nicht in Übereinstimmung, es unterläuft sie geradezu, führt zur Degradierung der anderen. Es ist also nicht die Erwerbsnorm, die Leistungsbereitschaft hervorbringt, sondern die reale Herausforderungen, vor denen das Gemeinwesen steht und die Art, wie sie gedeutet werden. Das Erwerbsgebot in seiner Vorrangstellung bewertet lediglich eine der Aufgabe als wichtiger als die anderen. 

Auf S. 7 f. des Beitrags schreibt Bosch über die Bedürftigkeitsprüfung

"Natürlich können solche Bedürftigkeitsprüfungen sehr erniedrigend sein, vor allem wenn das Gefühl vermittelt wird, dass man ständig unter dem Verdacht des Betrugs steht. [...] Zu harte und nicht als legitim angesehene Kontrollen sind der Nährboden für die hohe Popularität eines BGE unter Arbeitslosen und prekär Beschäftigten."

Unter "Arbeitslosen und prekär Beschäftigten" sei das BGE besonders populär - das entspricht meinen Erfahrungen überhaupt nicht. Einen Beleg bleibt er schuldig. Bosch übersieht hier, dass die strukturelle Stigmatisierung durch die Bedürftigkeitsprüfung nur in Verbindung mit dem Erwerbsgebot zu verstehen ist, erst dieses führt zur Stigmatisierung, weil es nicht-erwerbsförmige Leistungen abwertet (siehe über Bedarfe und Bedürftigkeit hier). Insofern ist nicht die Bedürftigkeitsprüfung entscheidend, es ist ihre Verbindung zum Erwerbsgebot, die entsprechende Folgen hat. Wenn Bosch schreibt, dass ohnehin die meisten sozialstaatlichen Leistungen gar nicht mit einer Bedürftigkeitsprüfung belegt seien, da es sich um Versicherungsleistungen handele, erwähnt er nicht, dass die Versicherungsansprüche beinahe ausschließlich über Erwerbstätigkeit erworben werden können und diese mit dem Erwerbsgebot verbunden ist. Damit bestätigt er die Geltung des Erwerbsgebots und die Nachrangigkeit nicht-erwerbsförmiger Tätigkeiten, obwohl auf sie nicht verzichtet werden kann (siehe hier).

Bosch nimmt für sich in Anspruch, eine sachliche Auseinandersetzung zu führen, kritisiert Van Parijs/ Vanderborght wegen mancher polemischer Wendung und unterschlägt zugleich differenzierte Ausführungen, so z. B. auf S. 8 des IAQ-Standpunktes:

"Die Hemmschwelle bei der polemischen Diskreditierung von sozialpolitischen Sachleistungen, die zum Beispiel den größten Teil der Ausgaben der Krankenversicherung ausmachen, liegt bei vPV (2017) sehr niedrig, wenn sie schreiben: “It is no coincidence that the clearest and most general form of minimum income provided in kind is to be found in prisons” (2017: 13). Vergleiche des Sozialstaats mit einem Gefängnis scheinen in der Szene populär zu sein. Werner vergleicht Hartz IV etwa mit offenem Strafvollzug (Werner 2007: 10)."

Direkt auf die aus dem Buch Van Parijs/ Vanderborght zitierte, durchaus polemische Passage, folgt in deren Buch dies hier:

"This presumption in favor of cash on grounds of freedom should not be embraced dogmatically, however. First, its advantage depends on the existence of a sufficiently open and transparent market: discrimination annihilates or curtails for its victims the purchasing power a cash income is supposed to give them. Second, in emergency of temporary situations, there might be no time to wait for a market to develop and the only way to save people from starvation might be to provide food and shelter. Third, as mentioned before, a basic income is not meant to replace all services provided or funded by the state. A combination of mild paternalism, awareness and positive or negative externalities, and concern for the preconditions of competent  citizenship can easily override the argument for cash in some specific goods such as basic health insurance and education at the preschool, primary, and secondary levels."

Ohne den Autoren in jeder Hinsicht zustimmen zu müssen lässt sich doch deutlich erkennen, dass sie die Sache differenziert betrachten und keineswegs ein öffentliches Gesundheitswesen usw. polemisch ablehnen, dasselbe gilt für Beratungsangebote jeglicher Art, gerade auch dann, wenn lebensgeschichtliche Erschwernisse vorliegen. Entscheidend ist jedoch, ob es Angebote sind, die ausgeschlagen werden können oder ob sie sanktionsbewehrt sind, ein Unterschied, auf den Bosch nicht eingeht. Wenn er von der "Szene" spricht, womit er ihr die Diskussionsbereitschaft abspricht, polemisiert er ebenfalls, obwohl er das zuvor kritisiert. 

Werners Ausspruch zu Hartz IV, auf den er verweist, Hartz IV sei "offener Strafvollzug" ist für eine öffentliche Auseinandersetzung eine angemessene Polemik angesichts dessen, wie die Sanktionen lange Zeit verteidigt und verklärt wurden.

Auf S. 10 seines Beitrags schreibt Bosch:

"Neben den Kosten auf der Einnahmeseite des BGE sind auch die Kosten durch den Verlust anderer Transfers nach Abschaffung des Sozialstaats zu berücksichtigen. 1000 € pro Monat reichen bei weitem nicht bei einem kostspieligen Krankenhausaufenthalt, einer Rehabilitation oder einer Umschulung aus, ganz zu schweigen bei chronischen Krankheiten. Wenn man mehr als 1000 € im Alter haben will, muss man dafür privat sorgen, da die darüber liegenden Renten und Pensionen ja gekürzt würden."

Bosch geht hier nach wie vor davon aus, dass der Sozialstaat abgeschafft werden solle, dabei vertreten das die wenigsten BGE-Befürworter und ebensowenig Van Parijs/ Vanderborght.

Zur Brauchbarkeit von Modellsimulationen, um die es in den Abschnitten vor der zuletzt zitierten Passage geht, sei auf einen Beitrag Alexander Spermanns verwiesen. Die Sache ist nicht so einfach, wie es scheint. Bosch benennt mit seiner Überschlagsrechnung nur die Bruttokosten (Einwohnerzahl x BGE-Zahlbetrag x 12 für die Jahresrechnung), die sind allerdings niemals ausschlaggebend, müssen doch Ausgaben und Einnahmen miteinander abgeglichen werden (darauf weisen auch Van Parijs/ Vanderborght hin). Es kommt also auf die Nettokosten an. Hierzu hätte Bosch berücksichtigen können, dass die Grundfreibeträge in der Einkommensteuer einen Teil des BGE-Zahlbetrags ausmachen würden. Statt wie heute als Besteuerungsvorbehalt zu wirken, würden sie zu Auszahlungsbeträgen, sie sind im BIP schon enthalten (siehe hierzu die Darstellung von Helmut Pelzer und Ute Fischer zum Ulmer Transfergrenzenmodell).  Darüber hinaus wird es weiterhin auch solche Leistungen wohl geben müssen, die bedarfsgeprüft sind - was nur wenige in der Debatte bestreiten je nach Hintergrund (die libertäre Denktradition hat mit der kontinentaleuropäischen diesbezüglich wenig gemein). Was über Steuern eingezogen werden müsste, würde sogleich wieder als BGE bereitgestellt. 

Im hinteren Teil des Beitrags schreibt Bosch:

"Für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen können, wird eine Grundsicherung notwendig bleiben. Um die Kosten zu begrenzen und diese Leistungen auch gesellschaftlich zu legitimieren, werden sich eine Bedürftigkeitsprüfung und ein Test der Arbeitsbereitschaft bei den Betroffenen im Erwerbsalter nicht vermeiden lassen." (S. 12)

Auch diese Grundsicherung muss natürlich aus dem finanziert werden, was an volkswirtschaftlicher Leistung zur Verfügung steht - hierin unterscheidet sie sich vom BGE überhaupt nicht. Es handelt sich also eher um eine praktische Bewertung, wie das geschehen soll, nicht aber darum, ob es überhaupt geschehen soll. Die Frage der Kostenbegrenzung betrachtet Bosch hier isoliert, woran bestimmt sich das, etwa am Niveau dessen, was über Steuern abgeschöpft werden muss, um das Existenzminimum unabhängig von Erwerbseinkommen bereitzustellen? Die Frage ist dann vielmehr nach dem Weg, wie das geschieht. Den Besteuerungsvorbehalt, der durch den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer formuliert wird, ist eine Form, in der das Existenzminimum unangetastet bleiben soll, er ist keineswegs der einzige mögliche Weg. Alle Einwände gegen ein BGE, die sich darauf zurückziehen, dass Gutverdiener es nicht brauchten, zerschellen am Grundfreibetrag, es sei denn, diejenigen, die die Einwände vorbringen, würden ihn auch abschaffen wollen. Davon ist in der Regel keine Rede.

Was Bosch hier nonchalant unerwähnt lässt, ist die unbezahlte Arbeit, die geleistet wird, ohne dass aus ihr existenzsichernde Versicherungsansprüche erwachsen würden (an anderer Stelle plädierte er für andere Arbeitszeitmodelle, siehe hier). Offenbar steht die Erhöhung der Erwerbsquote und der Ausbau außerhäuslicher Betreuung über allem anderen, ganz wie es die durch das Erwerbsgebot erzeugte Hierarchie vorsieht. Notwendig ist das hingegen nicht, man könnte auch sagen, das Erwerbssystem verhält sich parasitär zur unbezahlten Arbeit.

"Anti-Armutsprogramme lassen sich auch zur Verbesserung der Infrastruktur und der Wohnungssituation in armen Regionen einsetzen, um die lokale Ökonomie zu stärken. Die ethische Begründung solcher Bedingungen unterscheidet sich in zwei wesentlichen Aspekten von der eines BGE: (1) Arbeit hilft Kompetenzen, Autonomie und Selbstbewusstsein zu entwickeln und stärkt das Gefühl, ein nützliches Mitglied der Gesellschaft zu sein; (2) ist leider nicht jeder in der Lage, ohne Hilfe seinen eigenen Weg aus der Armut herauszufinden. Diese Hilfe zu verweigern und bestehende Hilfen mit dem Abbau des Wohlfahrtsstaats abzuschaffen ist verantwortungslos, da es Armut und Ungleichheit verfestigt." (S. 13)

Zum 1): Ja, Erwerbstätigkeit eröffnet Erfahrungsmöglichkeiten eigener Art, die Kooperation mit Kollegen bezogen auf einen gesetzten Zweck usw. Sie kann Selbstbewusstsein und Autonomie bekräftigen, was für andere Tätigkeiten allerdings ebenso gilt und keineswegs Erwerbstätigkeit vorbehalten ist. Aber: weder entstehen Autonomie und Selbstbewusstsein in Erwerbstätigkeit, noch sind sie davon abhängig. Sie bilden sich in der Sozialisation, gehören zu den vorberuflichen Erfahrungen und wirken in die Berufstätigkeit hinein. Erwerbstätigkeit, das unterschlägt Bosch, bedeutet zugleich die Erfahrung der vollständigen Ersetz- bzw. Austauschbarkeit, der Einzelne ist dem Kooperationszweck untergeordnet, seine Aufgaben sind vorgegeben durch den Zweck, er zählt nicht um seiner selbst willen. Sein Beitrag besteht also nur darin, an der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen mitzuwirken. Das ist viel wert, mehr aber auch nicht. Bosch unterschlägt vollkommen die Seite des Wirkens, die sich auf das Gemeinwesen bezieht, wo der Einzelne eben als ganze Person in ihrer Einzigartigkeit zur Geltung kommt, z. B. in der Familie, mit Freunden, aber auch als Bürger - dort ist er nicht austauschbar, es geht um ihn als ganze Person (siehe dazu auch hier und hier).

Zum 2): Ein BGE erlaubt es ja erst, Angebot anzunehmen, ohne mit Leistungsentzug bedroht zu sein, es ist die beste Basis, um sich freiwillig Hilfe zu suchen. Keineswegs führt ein BGE dazu, solche Angebote nicht vorzuhalten, beides hat nicht miteinander zu tun. Dass Bosch die heutigen Verwerfungen so leichtfüßig übergeht, die aus der Machtasymmetrie zwischen Sozialverwaltung und Leistungsbeziehern resultiert, kann nur erstaunen. Alles Wohlwollen von "Fallmanagern" und zuständigen Mitarbeitern ändert an diesem Gefälle grundsätzlich nichts.

Darüber hinaus schreibt er:

"Das Ziel des BGE “…. to make less unequal real freedom, possibilities and opportunities“ (vPV 2017: 107) wird verfehlt. Gleichzeitig aber – und das ist vielleicht der wichtigste Aspekt der verborgenen Agenda – lenkt man die politischen Energien der zahlreichen Unterstützer eines BGE von der Unterstützung sinnvoller Vorhaben ab. Gegenüber einer einschmeichelnden Rhetorik mit so vielen Versprechungen sollte man daher misstrauisch werden." (S. 14)

Eine "verborgene[n] Agenda" soll es geben, welche wäre das? Eine sonderbare Unterstellung, die Bosch hier äußert, ist die Argumentation bei Van Parijs/ Vanderborght doch transparent. Jeder kann sich, je nach Ausgestaltung eines BGE, vor Augen führen, was es verändern würde bzw. müsste sich mit etwaigen Konsequenzen befassen. Wenn es zu einer Einführung kommen sollte, werden all diese Folgen öffentlich diskutiert werden müssen, die es mit sich bringen könnte. Ist das nicht ein gewöhnliches Vorgehen in einer Demokratie? Und geschieht das nicht schon seit Jahren, ist nicht Boschs Beitrag selbst ein solcher in der Diskussion? Bosch lässt die Argumente nicht gelten und wirft ihnen "einschmeichelnde[...] Rhetorik" vor, gilt das denn für seine Ausführungen ebenso?

Fassen wir zusammen: Bei aller Vielfalt der Einwände, die Bosch thematisiert, zitiert er doch äußerst selektiv (zu diesem Phänomen siehe hier) und beschränkt sich auf zwei Autoren, was der Differenziertheit der Debatte nicht entspricht. Götz W. Werner, der wichtige Überlegungen in die Diskussion eingebracht hat, wird an wissenschaftlichen Maßstäben gemessen, was doch einigermaßen abwegig ist, als könnten Überlegungen nicht sachhaltig sein ohne eine entsprechende wissenschaftliche Fundierung. An Boschs Beitrag lässt sich erkennen, dass er eine ganz bestimmte Expertise heranzieht und eine andere nicht, der Vorwurf, den er an andere richtet, also für ihn selbst ebenfalls gilt. Wer Sachlichkeit in der Diskussion fordert, muss ihr selbst verpflichtet sein.

Sascha Liebermann

29. Januar 2018

"Warum die Alten neidisch auf die Jugend sind"...

...ein Beitrag zur unterschiedlichen Betrachtung derselben Sache durch verschiedene Generationen von Sascha Lobo auf Spiegel online. Was Lobo dort beschreibt, passt zu Untersuchungen über den Wandel der Lebensführung im Zeichen zunehmender Autonomie, siehe z.B. hier, hier und hier.

9. November 2017

"Wer wissen will, ob und wie ein Grundeinkommen die Gesellschaft verändert, der muss es einführen"...

...schreibt Georg Vobruba, Professor em. für Soziologie an der Universität Leipzig, in einem Beitrag für den Standard aus Wien, in dem er sich mit der Grundeinkommensdiskussin auch von seiten der Befürworter beschäftigt. Er schreibt:

"I.Sollte es ein Grundeinkommen geben? Das Thema eignet sich gut, um grundlegende Fragen zu erörtern: Fragen der Menschenwürde, nach Anerkennung und gesellschaftlicher Integration, nach dem Sinn von Arbeit, nach der angemessenen Dimensionierung von Politik. Die Einführung eines Grundeinkommens beantwortet all diese Fragen keineswegs überzeugend. Aber die Forderung nach einem Grundeinkommen wirkt als gesellschaftspolitischer Lackmustest: Man erfährt viel über jene, die sich dazu zu Wort melden. Die Verwirklichung der Grundeinkommensidee aber bleibt in weiter Ferne. Woran liegt das? Die Diskussion befasst sich viel zu wenig mit Strategiefragen. Dieses Defizit hat die Grundeinkommensidee in eine Utopiefalle geführt."

Weshalb sind die Antworten des Grundeinkommens - welches meint er? - nicht überzeugend? Das hätte man doch gerne näher gewusst, denn gerade auf die von ihm angeführten Aspekte der Menschenwürde, der Anerkennung und "gesellschaftlicher Integration" wirft zumindest ein Bedingungsloses Grundeinkommen ein interessantes Licht. Die Anerkennung der Person um ihrer selbst willen und um des Gemeinwesens willen würde sich darin in einer Weise zum Ausdruck bringen, wie sie heute nur in den Grundrechten des Grundgesetzes deutlich wird. Vobruba hat vollkommen recht, wenn er die Diskussion als Lackmustest bezeichnet, denn keine andere Diskussion wirft so grundsätzliche Fragen auf und bietet zugleich einen weitreichenden Vorschlag dazu, wie sie beantwortet werden könnten. Dennoch sieht er die Diskussion in der "Utopiefalle". Hier würde man ebenfalls gerne genauer wissen, worauf er sich bezieht, denn in der jüngeren Diskussion seit etwa 2004 ging es von Anfang an auch darum, wie ein Einführung zu bewerkstelligen wäre. Die Diskussion verband und verbindet seitdem grundsätzliche Fragen mit pragmatischen. Dass es dabei zu überhöhten Erwartungen an das BGE kommt, dass wundersame Veränderungen des Zusammenlebens erhofft werden - das kommt ebenfalls vor, ist aber nicht "die" Diskussion. Gleichwohl sollte nicht unterschätzt werden, wie sehr ein BGE genau der heutigen Lebensführung entspricht, die schon durch die schwergewichtige Frage, was der Einzelne mit seinem Leben anfangen soll, bestimmt wird. Das darauf mögliche Antworten durch den normativen Vorrang von Erwerbstätigkeit engeführt werden, sollte nicht übersehen lassen, dass die darunterliegende Frage die entscheidende ist.

Was schreibt er noch?

"II.Bedingungsloses Grundeinkommen für alle ist kaum denkbar. Ich ziehe es darum vor, von einem "garantierten Grundeinkommen" zu sprechen."

Weshalb ist es nicht denkbar? Meint er vielleicht, es ist nicht durchsetzbar oder kann gegenwärtig keine Mehrheit finden? Das wäre aber etwas anderes und in der Tat richtig, denn eine Mehrheit gibt es bislang dafür nicht. Aber was folgt daraus? Aufhören? Vobruba bevorzugt die Bezeichnung "garantiertes" Grundeinkommen, die aber keineswegs klarer ist als die Rede vom "bedingungslosen" Grundeinkommen, zumal sich das Attribut "bedingungslos" in der Diskussion auf etwas sehr Bestimmtes bezieht: die Leistungsbedingungen, die erfüllt werden müssen, um heutige Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

"Tatsächlich lenkt die Bezeichnung "bedingungslos" von unangenehmen Fragen ab. Zwei Einschränkungen der "Bedingungslosigkeit" sind unvermeidbar. 1. Der Kreis der Berechtigten ist immer räumlich begrenzt. Die Forderung "Grundeinkommen für alle" löst das Problem nicht, sondern verdeckt es. Ja, Ausschlüsse zu formulieren ist unangenehm. Aber ein Weltgrundeinkommen zu fordern ist eine billige Ausflucht."

Allerdings ist der Kreis der Berechtigten einzuschränken, und zwar aus verschiedenen Gründen. Die Idee selbst ist zwar eine universalistische, ihre Realisierung aber immer von einem konkreten Gemeinwesen abhängig. Ein konkretes Gemeinwesen aber kann nur etwas einführen, über das es die Hoheit hat, also kann es das BGE nur in seinem Herrschaftsbereich (Rechtsgemeinschaft) einführen, nur dazu wäre es legitimiert. Über andere zu bestimmen, die außerhalb leben, steht ihm nicht zu. Das ist aber kalter Kaffee und in der Diskussion keinesweg strittig, nimmt man einen kleinen Kreis an Befürwortern aus, der ein globales Grundeinkommen fordert, ohne zu beantworten, wer konkret für wen mit welcher Legitimation diese Forderung stellt (siehe hier und hier). Wie Vobruba hatte kürzlich schon Ferdinand Knauß in der Wirtschaftswoche behauptet, vor dieser Frage drücke sich die Diskussion. Diese Diskussion wird aber ebenso seit 2004 geführt und ist gar nichts Neues, das erst zu erreichen wäre.

Vobruba entdeckt noch eine zweite Begrenzung der Bedingungslosigkeit.

"2. Ab welchem Alter soll man zum Bezug des garantierten Grundeinkommens berechtigt sein? Niemand kann sagen, welchen Einfluss ein Grundeinkommen im jugendlichen Alter auf die gesamte Biografie hätte. Immerhin ist denkbar, dass es die Ausbildungs- und Arbeitsorientierung stört. Dazu kommt, dass dieser Einfluss nicht erst mit dem Zeitpunkt der Auszahlung entsteht, sondern schon durch die Aussicht darauf, also viel früher."

Wer etwas darüber in Erfahrung bringen will, wie ein BGE im Jugendalter wirken könnte, muss sich mit Bildungsprozessen beschäftigen und untersuchen, was in der Adoleszenz genau geschieht, wie Normbindung entsteht. Vorbruba geht davon aus, als gebe es das Phänomen jugendlicher Delinquenz heute nicht, das stimmt aber nicht. Wir können schon heute untersuchen, woher sie rührt und was in den Bildungsprozessen schief laufen muss, damit ein Jugendlicher sich nicht in das Gemeinwesen einbringen will. Ein BGE würde die Bedeutung von Erwerbstätigkeit auch nicht aufheben, es würde sie lediglich relativieren, ihr den im Gefüge anderer Aufgaben angemessenen Platz einräumen und sie nicht mehr über alles andere erheben. Dabei ist die Frage, um die es Vobruba geht, eine allgemeine Frage, die jeder für sich beantworten muss. Sie stellt sich im Zuge der Sozialisation jedem, teils vermittelt über die Eltern, die peer-group, die Bildungseinrichtungen, teils direkt durch die Struktur von Reziprozität, in der Anerkennung immer zugleich auch mit Verantwortung einhergeht. Letzlich läuft Vobrubas Frage darauf hinaus zu erklären, woher die Leistungsethik kommt, die für uns so selbstverständlich zu sein scheint. Kommt sie aus der normativen Verpflichtung, erwerbstätig zu sein? Die normative Verpflichtung spricht lediglich eine, wenn auch für die Anerkennung folgenreiche besondere Wertschätzung von Erwerbstätigkeit aus. Woher aber kommt die Sachbindung, die für eine Leistungsethik, die nicht in Geschäftigkeit enden soll, wichtig ist? Sachbindung ist Voraussetzung dafür, eine Aufgabe bewältigen zu können bzw. neue zu schaffen. Dabei muss folgendes beachtet werden. Jedes Gemeinwesen und jeder, der ihm angehört, wird in der Lebenspraxis mit drei Fragen konfrontiert (für eine grundsätzliche Darlegung, siehe hier), auf die er Antworten geben muss, die zugleich einer Begründung vor seinem Lebensentwurf und dem Gemeinwesen standhalten: 1) Generativität oder sexuelle Reproduktion: Damit ein Gemeinwesen fortbestehen kann, braucht es Nachwuchs, wie stehe ich dazu?; 2) Damit ein Gemeinwesen fortbestehen kann, benötigt es Güter und Dienstleistungen als standardisierte Problemlösungen, welchen Beitrag leiste ich dazu?; 3) Damit ein Gemeinwesen fortbestehen kann, bedarf es der Loyalität seiner Angehörigen, gemeinschaftliche Aufgaben gemeinsam zu lösen und füreinander einzustehen. Wie trage ich dazu bei?

Man könnte hier einwenden, dass sich doch kaum jemand diese Fragen so explizit stelle, doch empirisch ist das nicht zutreffend, die Form, in der sie sich gestellt und wie sie beantwortet werden, sind jedoch sehr unterschiedlich. Wer also auf die Frage, wie denn wohl ein BGE wirken würde, eine Antwort geben möchte, der muss sich damit beschäftigen, wie diese drei Fragen heute beantwortet werden, denn weder gibt es einen unmittelbaren Zwang zu Erwerbsarbeit es gibt nur eine normative Verpflichtung dazu, Einkommen durch sie zu erzielen. Damit ist aber noch nicht beantwortet, wie das konkret geleistet wird. Das Grundgesetz schützt die freie Berufswahl, die also niemandem abgenommen wird, und es schützt überhaupt die persönliche Entfaltung.

Wer also Fragen und Zweifel hat, muss zugleich auf die Gegenwart blicken, ob denn diese Zweifel nicht heute schon ebenso angebracht wären. Zweifel müssen auch heute schon begründet werden, wenn sie nicht in ihrer Abstraktheit einfach in der Luft hängen sollen (siehe hier und hier). Denn bezweifeln kann man alles zu jeder Zeit.

Vobruba schreibt weiter:

"All die guten Argumente, dass die Leute mit einem Grundeinkommen ohnehin weiterarbeiten würden, beziehen ihre Plausibilität aus einer bereits erfolgten Arbeitssozialisation, treffen also für Erwachsene der ersten Generation in einem "Grundeinkommenszeitalter" zu. Für die Nachwachsenden lautet die Frage nicht: Werden ausreichend viele bereit sein, unangenehme, aber unvermeidbare Jobs zu übernehmen? Dieses Problem lässt sich mit ausreichend hohen Löhnen wohl lösen. Die entscheidende offene Frage ist vielmehr: Wie viele werden es überhaupt schaffen, in ein "tätiges Leben" (Hannah Arendt) zu finden? Mit wohlmeinenden Verweisen auf die angeborene Kreativität ist es nicht getan."

In der Tat wäre der Hinweis auf "angeborene Kreatitivät" eine naive Ausflucht, der Hinweis auf "Arbeitssozialisation" greift aber ebenfalls zu kurz. Wir müssen uns heute fragen, weshalb, diese "Arbeitssozialisation" denn überhaupt so gut gelingt, das ist ja keine Selbstverständlichkeit. Dazu reicht es nicht, auf die normative Stellung von Erwerbstätigkeit zu verweisen, die greift für weite Phasen der Sozialisation gar nicht, in denen aber die Grundlage für eine spätere Leistungsethik durchaus gelingt wird - im Spiel, der Welterschließung von Kleinkindern, der Auseinandersetzung mit Dingen um ihrer selbst willen. Das bleibt die tragende Seite der Leistungsethik, wenngleich die Leistung sich dann in einem bestimmten Rahmen entfalten soll.

Weiter heißt es:

"III.Das führt zu der großen Unsicherheit bezüglich der Frage, wie ein existenzsicherndes Grundeinkommen auf das Angebot an Arbeitskraft wirken würde. In diesem Punkt geht die Diskussion wild durcheinander. Hoffnungsvolle Erwartungen freigesetzter Kreativität stehen gegen düstere Prognosen einer allgemeinen Flucht aus der Arbeit. Die schulterzuckende Feststellung, es gebe eben unterschiedliche "Menschenbilder", ist unbefriedigend. Jede sinnvolle Diskussion sollte mit dem Eingeständnis beginnen, dass man über die Wirkung eines Grundeinkommens auf die Arbeitsorientierung wenig weiß."

Es kann in der Tat keine Auskünfte darüber geben, die etwas über tatsächliche Entwicklungen aussagen. Wer anderes behauptet, begibt sich auf das Terrain unseriöser Prognostik. Doch unseriös wäre es ebenso zu unterstellen, dass ein BGE eine vollkommen andere Welt erforderte als heute. Die grundsätzliche Frage ist doch, ob die Entstehung von Leistungsbereitschaft und Sachbindung heute eine andere Basis hat als sie es mit einem BGE hätten? Hierfür spricht in meinen Augen nichts. Leistung entsteht nicht, weil man Geld verdienen muss, um ein Einkommen zu haben. Sie setzt voraus, dass man bereit ist, sich mit einer Sache auseinanderzusetzen, also mit Aufgaben, die es zu bewältigen gilt, ganz gleich, welche Anforderungen diese stellen. Erfolgreicher Unternehmer wird man nicht, weil man Geld verdienen muss, dann müsste es mehr davon geben und ebenso wird man keine gute Reinigungskraft, weil man Geld verdienen muss. Ohne Sachbindung an eine Aufgabe, ist das gewünschte Ergebnis nicht oder nur mit großen Abstrichen erreichbar. Es muss die Bedeutung dessen, was häufig als intrinsische Motivierung bezeichnet wird, ernster genommen werden, sie bildet sich im Zuge der Sozialisation in Abhängigkeit von den Bedingungen des Aufwachsens aus. Sie macht es erst möglich, das Aufgaben so erledigt werden können, dass damit auch Einkommen erzielt werden kann.

Vorbruba stellt dann Vermutungen darüber an, wie ein BGE wirken könnte:

"Immerhin, ein paar Vermutungen scheinen mir nicht ganz aus der Luft gegriffen. Durch ein Grundeinkommen geht das Angebot an Arbeitskraft insgesamt leicht, im unteren Einkommensbereich stärker zurück. Hier verteuert sich die Arbeit, weil das Grundeinkommen als Lohnuntergrenze wirkt. Das führt gemeinsam mit dem verringerten Angebot im unteren Einkommensbereich zu Lohnsteigerungen. Allerdings wird längerfristig ein Teil dieses Effekts wieder aufgehoben, weil die Nachfrage nach bisher niedrig bezahlter Arbeitskraft zurückgeht, da durch Automatisierung, Übertragung von Arbeit auf Kunden etc. Arbeitskraft eingespart wird. Manchmal wird das Gegenteil behauptet: Das Angebot an Arbeitskraft im Niedriglohnsektor bleibt gleich oder weitet sich noch aus, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich durch ein Grundeinkommen auf noch niedrigere Löhne einigen können.

Plausibel ist diese Vermutung allerdings nur bei Arbeiten, die in allererster Linie um ihrer selbst willen und nicht aus Einkommensinteresse verrichtet werden. Das setzt sehr spezifische, altruistische Arbeitsmotive voraus. In solchen Fällen wirkt ein Grundeinkommen also nicht als Lohnuntergrenze, sondern als Lohnsubvention. Dagegen ist eine allgemeine Zweckentfremdung eines Grundeinkommens als Lohnsubvention unplausibel."

Diese Überlegungen klingen plausibel, sind aber nicht etwas, das sich in der Grundeinkommensdiskussion nicht finden würde. Vobruba erwähnt hier "spezifische, altruistische Arbeitsmotive", diese gelten allerdings ebenso für Jugendliche oben. Wie entstehen diese Motive und würde ein BGE ihre Entstehung noch verstärken? Diese Frage scheint mir berechtigt, weil diese Motive heute durchaus verschüttet sein können unter der normativen Bewertung von Erwerbstätigkeit.

Treffend sind seine Anmerkungen zu Experimenten:

"IV. Wie gesagt: Das sind Vermutungen. Insgesamt weiß man hinsichtlich der Wirkung eines garantierten Grundeinkommens auf das Arbeitskraftangebot sehr wenig. Auch Experimente helfen nur bedingt weiter. Grundeinkommensexperimente, wie sie gegenwärtig zum Beispiel in Finnland durchgeführt werden, sind stets auf Zeit angelegt, und sie erfassen immer nur ausgewählte Gruppen der Bevölkerung. Das muss so sein (sonst wäre es kein Experiment, sondern die Einführung eines Grundeinkommens), schränkt aber ihre Aussagekraft gerade bezüglich des Angebots an Arbeitskraft ein.

Erstens hängen Reaktionen davon ab, ob man ein Grundeinkommen für die nächsten zwei Jahre (Experiment) oder für immer (Einführung) erwarten kann. Wer wird denn ernsthaft daran denken, aus einem Job auszusteigen, wenn er weiß, dass das Grundeinkommen demnächst wieder weg ist? Zweitens wird ein Grundeinkommen sehr unterschiedlich wirken, je nachdem, ob alle ein Grundeinkommen beziehen oder nur die Testgruppe. Keinesfalls lässt sich an einer Testgruppe ablesen, ob ein Grundeinkommen einen grundlegenden kulturellen Wandel anstößt. Alles in allem: Man kann mit unterschiedlichen Versionen eines Grundeinkommens ausgestattete Testgruppen untereinander vergleichen, nicht aber von Testergebnissen auf die Gesellschaft hochrechnen. Will man wissen, ob und wie ein Grundeinkommen die Gesellschaft verändert, muss man es einführen."

Eines fehlt an dieser Stelle: Was ein solcher Text praktisch bedeutet, wenn er herausfinden soll, ob der Einzelne bereit ist, sich einzubringen, obwohl wir auf dieser Basis heute schon leben. Hier stellt sich abgesehen von methodischen Einwänden gegen Experimente die Frage, ob sie für die Frage, um die es hier geht, ein legitimes Mittel wären oder ob sich nicht gerade ein Misstrauen dagegen aussprächen, was heute schon Grundlage unseres Zusammenlebens ist? Siehe meine früheren Ausführungen dazu hier und hier.

Abschließend kommt Vobruba noch auf folgendes zu sprechen:

"V.Die unvermittelte Forderung nach einem garantierten Grundeinkommen hat etwas stark Entlastendes. Man bewegt sich in der heilen Welt des Normativen: Erst wird ein schlechter gesellschaftlicher Ist-Zustand diagnostiziert, dann wird ihm ein Grundeinkommen als Soll entgegengesetzt. Wie aber kommt man politisch von hier nach da? Wenn sich ein Grundeinkommen nur mit einem großen Sprung einführen lässt, dann lässt es sich überhaupt nicht einführen."

In der Tat ist es ein Phänomen in der Diskussion, die Gegenwart zu unterschätzen, das BGE als etwas zu betrachten, wovon wir noch sehr weit entfernt seien. Das halte ich für unangemessen, wie in den voranstehenden Ausführungen, so hoffe ich, deutlich geworden ist.

"Das ist die Utopiefalle. Um ihr zu entgehen, muss man die schrittweise Verwirklichung des Grundeinkommens ins Auge fassen. 1. Es erfordert Reformschritte, die unmittelbare Verbesserungen bringen und für die es politische Bündnispartner jenseits der Grundeinkommensszene gibt. 2. Man darf keinesfalls das Risiko eingehen, dass man bei den Schritten zur Einführung eines Grundeinkommens bei einem Zustand steckenbleibt, der schlechter ist als der gegenwärtige Status quo. Also: Jeder Reformtorso muss akzeptabel sein. 3. Das hat den Vorteil, dass sich schon an den Reformschritten in Richtung auf ein Grundeinkommen erkennen lässt, was damit beabsichtigt ist. So lässt sich das Durcheinander der weltanschaulich höchst unterschiedlich motivierten Vorschläge in der Diskussion praktisch auflösen."

Ja, so ist es. Wer aber hat ernsthaft anderes behauptet? Risiken lassen sich nicht vermeiden, sicher, die Einführung kann steckenbleiben. Wenn das nicht gewollt ist, muss etwas dagegen unternommen werden. Die Richtung muss klar und deutlich sein, denn davon hängt ab, wie die Einführungsschritte gesetzt werden können. Denn selbst, wenn man der Überzeugung ist, dass das BGE bezogen auf unser politisches Ordnungsgefüge kein so großer Schritt ist, wie es scheint, so spielt für die Deutung der Lage eine erhebliche Rolle, wie die Bürger das Gemeinwesen in Deutschland selbst sehen und bewerten. Und da spielt eine ausgesprochen ambivalente Haltung zum "Staat" eine große Rolle, die Tendenzen zur Selbstentmündigung sind groß, wenn es um das "Politische" geht.

Sascha Liebermann