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28. September 2022

"...meinen Bürgerstatus habe ich vor allem dadurch erworben, dass ich unabhängig bin..."

In diesem Gespräch, auf das ich in den vergangenen Tagen wiederholt hingewiesen habe, und anderen Ausführungen Gerhard Boschs wird deutlich, wie unterschiedlich die Einschätzungen zu unseren Lebensverhältnissen sein können und welche Schlüsse man daraus ziehen kann. Aber sie sind nicht nur unterschiedlich, wie gleich zu Beginn des verlinkten Gesprächs deutlich wird. Deswegen habe ich diese Passage weitgehend wörtlich verschriftet. Gerhard Bosch sagt auf die Eingangsfrage des Moderators:

"Ich möchte kein Transferempfänger sein, ich möchte meinen Lebensunterhalt selber verdienen, ich möchte dafür befähigt werden durch eine gute Erziehung und durch ne gute und interessante Arbeit und möchte mich dafür auch anstrengen [...] ich bin dann auch unabhängig, ein Bedingungsloses Grundeinkommen wird immer davon abhängen, welche Regierung wir haben, es kann gekürzt werden, es kann erhöht werden, es ist keine Garantie für mich, ich bin ein abhängiger Mensch und ein Bürger, meinen Bürgerstatus habe ich erworben vor allem dadurch, dass ich unabhängig bin, ich bin natürlich für ein Grundeinkommen für diejenigen, die kein Geld haben..."

Boschs Antwort erinnert in gewisser Hinsicht an eine Äußerung Andrea Nahles' vor einigen Jahren, als sie noch Bundesministerin war. Warum möchte er "kein Transferempfänger sein" und was meint er genau damit? Deutlich wird der Kontrast, den er setzt zwischen der Situation, Transferempfänger zu sein, also Geld  von anderen zu erhalten, und den "Lebensunterhalt selber verdienen". Was wie eine klare Unterscheidung erscheint, ist so klar nicht, denn ein Leben in Gemeinwesen ist gar nicht möglich, ohne Leistungen des Gemeinwesens in Anspruch nehmen zu müssen, die nicht selbst erbracht werden können. Sogar die Erzielung von Einkommen über Erwerbstätigkeit setzt noch denjenigen voraus, der die Leistungsbereitschaft Boschs in Anspruch nimmt, was wiederum nur möglich ist, wenn es Kunden gibt, die Produkte dieses Anbieters kaufen usw. Darüber hinaus bedarf es der Kollegen, mit denen zusammengearbeitet wird usw. - das scheint alles trivial zu sein, relativiert doch allerdings ziemlich die Bedeutung davon, Geld selbst zu verdienen. Wenn nun Bosch all das andere nicht bestreiten würde und ihm klar ist, dass sich diese vielfältigen Abhängigkeiten von anderen nicht umgehen lassen, ja, sie zum Leben dazugehören, weshalb betont er dann das Geldverdienen derart? Wie man es dreht und wendet, wird sein Stellenwert überhöht, wenn es so betont wird. Durch diese Überhöhung hindurch scheint eine Vorstellung von Unabhängigkeit, die es nicht geben kann, die abstrahiert von all den Abhängigkeiten, die zum Leben dazugehören, das ist das interessante und aufschlussreiche an der Passage.

Alles was er in der Folge sagt, wird durch ein BGE nicht gemindert, zeigt aber gerade die Abhängigkeiten auf, die Bosch in der Betonung der eigenständigen Einkommenserzielung unterläuft. Man kann niemanden im grundlegenden Sinne zu etwas befähigen, denn Fähigkeiten entwickeln sich aus einem wechselseitigen Beziehungsgefüge. Weder Eltern noch Schule noch Ausbildungsplatz oder Hochschule "befähigen" jemanden zu etwas, sie bieten ihm lediglich Erfahrungsmöglichkeiten, die er ergreifen, sich auf sie einlassen muss, damit er Erfahrungen machen und Fertigkeiten ausbilden kann. Boschs Äußerung legt nahe, es könne vorwiegend an anderen liegen, ob Fähigkeiten ausgebildet werden, als könnte Befähigung auskommen ohne ein eigentätiges Subjekt, das sich den Erfahrungsmöglichkeiten öffnet. Diese Betonung der Abhängigkeit davon, befähigt zu werden, kontrastiert auf sonderbare Weise mit der zuvor artikulierten Unabhängigkeit, beide sind in ihrer Zuspitzung nicht realistisch.

In den folgenden Zeilen wird deutlich, dass er Unabhängigkeit bzw. Abhängigkeit daran festmacht, ob der Staat in Gestalt einer Regierung ihm etwas wegnehmen könne oder er vor diesem Zugriff geschützt sei. Diese Abhängigkeit von staatlicher Willkür, so möchte ich das hier zuspitzen, habe er als jemand, der seinen "Lebensunterhalt selbst verdient" nicht. Doch was Bosch hier skizziert, ist wiederum überzogen. Eine Regierung kann, sofern die entsprechenden Mehrheiten hat und Gesetze es erlauben, bestimmte Entscheidungen erreichen, aber nicht einfach so als Willkürakt. Sie unterliegt der Kontrolle durch das Parlament und die rechtsstaatlichen Verfahren. In einem Gemeinwesen, dass diese Kontrolle durch Gewaltenteilung nicht kennt, ist möglich, was Bosch fürchtet und es ist dort möglich, wo es Mehrheiten für solche Entscheidungen gibt, doch: ist das heute anders? Kann nicht per Parlamentsentscheidung über die Rentenanpassung entschieden werden? Das ist doch immer wieder geschehen. Für ein BGE könnte es also vergleichbar der Rente eine Anpassungsformel geben, weshalb sieht Bosch das hier nicht?

Die Passage enthält in Kleinstform Bosch Deutung des Verhältnisses von Staat und Bürger, wie diese Äußerung sehr deutlich macht:

"...meinen Bürgerstatus habe ich erworben vor allem dadurch, dass ich unabhängig bin, ich bin natürlich für ein Grundeinkommen für diejenigen, die kein Geld haben..."

Was meint Bosch hier? Den Bürgerstatus hat inne, wer nach Abstammungs- bzw. Geburtsortsprinzip ein Recht darauf hat. Erwerben müssen ihn nur diejenigen, die dieser Regelung nicht unterliegen. Es sind besondere Familienkonstellationen oder Migration, in denen die Staatsbürgerschaft nicht "automatisch" vorliegt. Boschs Äußerung gilt nur für den Fall, dass jemand noch nicht Staatsbürger ist und eine Einbürgerung beantragt, dort spielt es dann eine Rolle, ob er in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu erzielen (nach geltendem Recht). Diesen Fall zur Grundlage einer allgemeinen Betrachtung zu machen, wäre aber höchst sonderbar und auch hier verwechselte Bosch die "Unabhängigkeit" hinsichtlich Einkommenserzielung mit der Unabhängigkeit, die der Rechtsstatus ermöglicht. Dass die Bürger das Gemeinwesen tragen und tragen müssen, damit es lebensfähig ist, ist die entscheidende "Unabhängigkeit", die hier gefragt sein müsste, sie aber erwähnt Bosch nicht.

Was können wir festhalten? 

Bosch überhöht hier, wie es nicht selten in der Diskussion um ein BGE der Fall ist, das Maß an Unabhängigkeit, das mit einem Erwerbseinkommen einhergeht. Er setzt diese vermeintliche Unabhängigkeit über all die anderen Abhängigkeiten, die es erst möglich machen, Erwerbseinkommen erzielen zu können. Die Vorbehalte gegenüber staatlichen Interventionsmöglichkeiten, die er äußert, überraschen doch angesichts dessen, dass der Sozialstaat gerade auf diese Interventionen auf der Grundlage parlamentarischer Entscheidungen zurückgeht, die nicht nach Gutdünken erfolgen können. Was er gegen ein BGE einwendet, ist ein Vorbehalt, der auch für die Sozialversicherungen gilt, Stichwort Rentenanpassung.

Das Verhältnis von Staat und Bürger, das in Boschs Ausführungen aufscheint, macht deutlich, dass er den Bürger eben nicht in seiner Stellung als Souverän begreift und von dort aus herleitet, wie der Sozialstaat aussehen müsste, um ihn zu stärken. Bosch stellt den Bürger vielmehr dem Gemeinwesen und damit dem Staat gegenüber als seien sie Kontrahenten. Das schwächt aber die Stellung der Bürger im Gemeinwesen und damit das Gemeinwesen selbst.

Sascha Liebermann

27. September 2022

"Verborgene Agenda", "einschmeichelnde Rhetorik", "süßes Gift": Wer Sachlichkeit fordert...

Vor wenige Tagen habe ich auf ein Streitgespräch mit Gerhard Bosch über das Bedingungslose Grundeinkommen (siehe meinen Kommentar hier) hingewiesen, in dem deutlich wird, wie unterschiedlich auf die dieselbe Realität geblickt werden kann. In einem IAQ-Standpunkt aus dem Jahr 2018 hat Bosch seine Einwände etwas ausgearbeitet (siehe meinen früheren Kommentar hier). In der Auseinandersetzung darin bezieht er sich auf zwei Quellen, das Buch von Van Parijs und Vanderborght "Basic Income. A Radical Proposal" sowie auf Beiträge Götz W. Werners (z. B. Einkommen für alle in der Fassung von 2007, die Fassung von 2018 ist ein vollständig anderes Buch, obwohl sie den gleichen Titel hat). Bosch hebt in seinem Beitrag zu einer grundständigen Auseinandersetzung an, betrachtet einige Überlegungen zum BGE aber doch klar von seiner bevorzugten Position, worin die Annahmen zu erkennen sind, von denen er ausgeht. Er geht dabei auch auf schwierige bis wenig haltbare Argumente für ein BGE ein, so z. B. die von einigen Befürwortern prognostizierten Folgen der Digitalisierung, weist sie allerdings ebenfalls mit einer Prognose zurück (siehe meine Kommentare zu dieser These hier, hier und hier). Hier müsste zumindest die Frage gestellt werden, ob und inwiefern offensiver automatisiert werden würde, wenn der Stellenwert von Arbeitsplätzen nicht moralisch so aufgeladen wäre und dies als Rationalisierungshindernis wirkte. Diese Frage stellt Bosch nicht einmal.

Auf S. 3 des IAQ-Standpunktes schreibt er folgendes:

"Gleichzeitig könne man den Wohlfahrtsstaat mit all seinen komplexen Strukturen und Verfahrensweisen ersetzen. Man bräuchte ja die Sozialbudgets, um das BGE zu finanzieren."

Am Ende dieses Absatzes, aus dem das Zitat stammt, verweist er pauschal auf Van Parijs/ Vanderborght, ohne eine Seitenzahl anzugeben, so dass es den Eindruck erweckt, beide sprächen sich für eine Abschaffung aus. Im Buch der beiden steht auf S. 12:

"Our claim is that, under twenty-first-century conditions, there is a fundamental difference between an unconditional basic income as we have characterized it and public assistance as exemplified by existing conditional minimum-income schemes. Both are relevant to the alleviation of poverty, but an unconditional basic income means far more."

Sie halten beide Leistungsformen für notwendig bzw. "relevant", wir kommt Bosch dann zu seiner Aussage? Er jubelt den beiden Autoren etwas unter, denn immerhin gibt er deren Aussagen in indirekter Rede wieder ("könne"). Ist es vielleicht eher so, dass er aus dem Finanzierungsbedarf, für den er das Sozialbudget heranzieht, darauf schließt, dass der alte Sozialstaat abgeschafft werden müsse? In der Passage ist das nicht klar. Im folgenden Absatz, aus dem noch zitiert werden soll, fragt er:

"Kann man aber wirklich die Grundregeln jeder sozialen Gemeinschaft, dass Wohlstand und soziale Sicherheit von einer hohen Arbeitsmoral und einem Geben und Nehmen abhängen, einfach außer Kraft setzen? Sicherlich nicht! Auch ein bedingungsloses Grundeinkommen hat seinen Preis. Wie bei den Angeboten für Gratisreisen wird dieser Preis meistens gut versteckt, um das Angebot attraktiv zu halten." (IAQ-Standpunkt, S. 3 f.)

Woraus schließt Bosch, dass die Einführung eines BGE diesen Zusammenhang "außer Kraft" setzt? Mir scheinen hier zwei Ebenen verwechselt zu werden: 1) Dass Kaufkraft (durch verfügbares Geld) nur dann vorhanden ist, wenn auch Güter und Dienstleistungen bereitgestellt werden, die damit erworben werden können. Mir ist kein ernsthaftes Argument pro BGE bekannt, das diesen Zusammenhang leugnen würde. 2) "Arbeitsmoral" sowie "Geben und Nehmen" entstehen nur dadurch und können nur dadurch aufrechterhalten werden, dass es eine bestimmte Gegenleistungsverpflichtung gibt. Diese Frage hatte einst schon Georg Vobruba aufgeworfen, sie ruht auf einer Annahme, die es zu belegen gälte. Was also ist hier strittig? Bosch behauptet, ein BGE würde das notwendige Geben und Nehmen auflösen, das erst sozialstaatliche Leistungen möglich mache. Um das behaupten zu können muss er davon ausgehen, dass die Gegenleistungsverpflichtung in Gestalt einer Norm, die ein erwünschtes Handeln definiert, erst zur Leistungsbereitschaft führt, ohne sie hingegen diese Leistungsbereitschaft nicht vorhanden ist. Folglich müsste alles zusammenbrechen, wenn denn diese den Sozialstaat auszeichnende Norm aufgehoben würde. 

Ist das plausibel? 

Eine Gegenleistungsverpflichtung entsteht sozialisatorisch nicht daraus, dass eine bestimmte Norm befolgt werden muss, wie auch die Bindung an die Norm nicht daraus entsteht. Vielmehr liegt der Bindung an die Norm die Solidarerfahrung aus der Begegnung ganzer Personen um ihrer selbst willen zugrunde, wofür die erste und elementare Erfahrung diejenige ist, die Kinder in ihrer Familie machen. Diese Solidarerfahrung differenziert sich im Laufe der Sozialisation in drei Aufgaben aus, auf die jedes Gemeinwesen und jeder Angehörige desselben eine Antwort geben muss. Grob aufgelistet geht es um folgendes: 1) sexuelle Reproduktion/ Generativität - ein Gemeinwesen muss dafür Sorge tragen, dass es zukünftig Bürger geben kann, die es tragen, es muss also u. a. Familien darin unterstützen, ihre Verantwortung wahrnehmen zu können; 2) Solidargemeinschaft bzw. Sittlichkeit: ein Gemeinwesen muss Entscheidungen treffen, die die Fortexistenz des Gemeinwesens ermöglichen und dabei sowohl Kollektiv- wie Individualinteressen angemessen berücksichtigen. Hier ist das Gemeinwesen Selbstzweck; 3) ein Gemeinwesen muss Bedingungen dafür schaffen, dass standardisierte Problemlösungen entwickelt und bereitgestellt werden können (Güter und Dienste). Alle drei Aufgaben sind gleichermaßen von Bedeutung, keine kann über die andere gestellt oder durch sie substituiert werden. Der sozialisatorische Bildungsprozess beinhaltet eine Auseinandersetzung mit allen drei Aufgaben und der Sozialisand muss dazu eine Haltung herausbilden, in welcher Form er wo einen Beitrag leisten will. Das Gemeinwesen selbst muss die Bedeutung dieser Aufgaben immer wieder herausstellen und befestigen. Dass nun eine dieser Aufgaben - Erwerbstätigkeit - durch normative Überhöhung als vorrangige betrachtet wird, wie es für Bosch selbstverständlich ist, ist mit der Gleichrangigkeit nicht in Übereinstimmung, es unterläuft sie geradezu, führt zur Degradierung der anderen. Es ist also nicht die Erwerbsnorm, die Leistungsbereitschaft hervorbringt, sondern die reale Herausforderungen, vor denen das Gemeinwesen steht und die Art, wie sie gedeutet werden. Das Erwerbsgebot in seiner Vorrangstellung bewertet lediglich eine der Aufgabe als wichtiger als die anderen. 

Auf S. 7 f. des Beitrags schreibt Bosch über die Bedürftigkeitsprüfung

"Natürlich können solche Bedürftigkeitsprüfungen sehr erniedrigend sein, vor allem wenn das Gefühl vermittelt wird, dass man ständig unter dem Verdacht des Betrugs steht. [...] Zu harte und nicht als legitim angesehene Kontrollen sind der Nährboden für die hohe Popularität eines BGE unter Arbeitslosen und prekär Beschäftigten."

Unter "Arbeitslosen und prekär Beschäftigten" sei das BGE besonders populär - das entspricht meinen Erfahrungen überhaupt nicht. Einen Beleg bleibt er schuldig. Bosch übersieht hier, dass die strukturelle Stigmatisierung durch die Bedürftigkeitsprüfung nur in Verbindung mit dem Erwerbsgebot zu verstehen ist, erst dieses führt zur Stigmatisierung, weil es nicht-erwerbsförmige Leistungen abwertet (siehe über Bedarfe und Bedürftigkeit hier). Insofern ist nicht die Bedürftigkeitsprüfung entscheidend, es ist ihre Verbindung zum Erwerbsgebot, die entsprechende Folgen hat. Wenn Bosch schreibt, dass ohnehin die meisten sozialstaatlichen Leistungen gar nicht mit einer Bedürftigkeitsprüfung belegt seien, da es sich um Versicherungsleistungen handele, erwähnt er nicht, dass die Versicherungsansprüche beinahe ausschließlich über Erwerbstätigkeit erworben werden können und diese mit dem Erwerbsgebot verbunden ist. Damit bestätigt er die Geltung des Erwerbsgebots und die Nachrangigkeit nicht-erwerbsförmiger Tätigkeiten, obwohl auf sie nicht verzichtet werden kann (siehe hier).

Bosch nimmt für sich in Anspruch, eine sachliche Auseinandersetzung zu führen, kritisiert Van Parijs/ Vanderborght wegen mancher polemischer Wendung und unterschlägt zugleich differenzierte Ausführungen, so z. B. auf S. 8 des IAQ-Standpunktes:

"Die Hemmschwelle bei der polemischen Diskreditierung von sozialpolitischen Sachleistungen, die zum Beispiel den größten Teil der Ausgaben der Krankenversicherung ausmachen, liegt bei vPV (2017) sehr niedrig, wenn sie schreiben: “It is no coincidence that the clearest and most general form of minimum income provided in kind is to be found in prisons” (2017: 13). Vergleiche des Sozialstaats mit einem Gefängnis scheinen in der Szene populär zu sein. Werner vergleicht Hartz IV etwa mit offenem Strafvollzug (Werner 2007: 10)."

Direkt auf die aus dem Buch Van Parijs/ Vanderborght zitierte, durchaus polemische Passage, folgt in deren Buch dies hier:

"This presumption in favor of cash on grounds of freedom should not be embraced dogmatically, however. First, its advantage depends on the existence of a sufficiently open and transparent market: discrimination annihilates or curtails for its victims the purchasing power a cash income is supposed to give them. Second, in emergency of temporary situations, there might be no time to wait for a market to develop and the only way to save people from starvation might be to provide food and shelter. Third, as mentioned before, a basic income is not meant to replace all services provided or funded by the state. A combination of mild paternalism, awareness and positive or negative externalities, and concern for the preconditions of competent  citizenship can easily override the argument for cash in some specific goods such as basic health insurance and education at the preschool, primary, and secondary levels."

Ohne den Autoren in jeder Hinsicht zustimmen zu müssen lässt sich doch deutlich erkennen, dass sie die Sache differenziert betrachten und keineswegs ein öffentliches Gesundheitswesen usw. polemisch ablehnen, dasselbe gilt für Beratungsangebote jeglicher Art, gerade auch dann, wenn lebensgeschichtliche Erschwernisse vorliegen. Entscheidend ist jedoch, ob es Angebote sind, die ausgeschlagen werden können oder ob sie sanktionsbewehrt sind, ein Unterschied, auf den Bosch nicht eingeht. Wenn er von der "Szene" spricht, womit er ihr die Diskussionsbereitschaft abspricht, polemisiert er ebenfalls, obwohl er das zuvor kritisiert. 

Werners Ausspruch zu Hartz IV, auf den er verweist, Hartz IV sei "offener Strafvollzug" ist für eine öffentliche Auseinandersetzung eine angemessene Polemik angesichts dessen, wie die Sanktionen lange Zeit verteidigt und verklärt wurden.

Auf S. 10 seines Beitrags schreibt Bosch:

"Neben den Kosten auf der Einnahmeseite des BGE sind auch die Kosten durch den Verlust anderer Transfers nach Abschaffung des Sozialstaats zu berücksichtigen. 1000 € pro Monat reichen bei weitem nicht bei einem kostspieligen Krankenhausaufenthalt, einer Rehabilitation oder einer Umschulung aus, ganz zu schweigen bei chronischen Krankheiten. Wenn man mehr als 1000 € im Alter haben will, muss man dafür privat sorgen, da die darüber liegenden Renten und Pensionen ja gekürzt würden."

Bosch geht hier nach wie vor davon aus, dass der Sozialstaat abgeschafft werden solle, dabei vertreten das die wenigsten BGE-Befürworter und ebensowenig Van Parijs/ Vanderborght.

Zur Brauchbarkeit von Modellsimulationen, um die es in den Abschnitten vor der zuletzt zitierten Passage geht, sei auf einen Beitrag Alexander Spermanns verwiesen. Die Sache ist nicht so einfach, wie es scheint. Bosch benennt mit seiner Überschlagsrechnung nur die Bruttokosten (Einwohnerzahl x BGE-Zahlbetrag x 12 für die Jahresrechnung), die sind allerdings niemals ausschlaggebend, müssen doch Ausgaben und Einnahmen miteinander abgeglichen werden (darauf weisen auch Van Parijs/ Vanderborght hin). Es kommt also auf die Nettokosten an. Hierzu hätte Bosch berücksichtigen können, dass die Grundfreibeträge in der Einkommensteuer einen Teil des BGE-Zahlbetrags ausmachen würden. Statt wie heute als Besteuerungsvorbehalt zu wirken, würden sie zu Auszahlungsbeträgen, sie sind im BIP schon enthalten (siehe hierzu die Darstellung von Helmut Pelzer und Ute Fischer zum Ulmer Transfergrenzenmodell).  Darüber hinaus wird es weiterhin auch solche Leistungen wohl geben müssen, die bedarfsgeprüft sind - was nur wenige in der Debatte bestreiten je nach Hintergrund (die libertäre Denktradition hat mit der kontinentaleuropäischen diesbezüglich wenig gemein). Was über Steuern eingezogen werden müsste, würde sogleich wieder als BGE bereitgestellt. 

Im hinteren Teil des Beitrags schreibt Bosch:

"Für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen können, wird eine Grundsicherung notwendig bleiben. Um die Kosten zu begrenzen und diese Leistungen auch gesellschaftlich zu legitimieren, werden sich eine Bedürftigkeitsprüfung und ein Test der Arbeitsbereitschaft bei den Betroffenen im Erwerbsalter nicht vermeiden lassen." (S. 12)

Auch diese Grundsicherung muss natürlich aus dem finanziert werden, was an volkswirtschaftlicher Leistung zur Verfügung steht - hierin unterscheidet sie sich vom BGE überhaupt nicht. Es handelt sich also eher um eine praktische Bewertung, wie das geschehen soll, nicht aber darum, ob es überhaupt geschehen soll. Die Frage der Kostenbegrenzung betrachtet Bosch hier isoliert, woran bestimmt sich das, etwa am Niveau dessen, was über Steuern abgeschöpft werden muss, um das Existenzminimum unabhängig von Erwerbseinkommen bereitzustellen? Die Frage ist dann vielmehr nach dem Weg, wie das geschieht. Den Besteuerungsvorbehalt, der durch den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer formuliert wird, ist eine Form, in der das Existenzminimum unangetastet bleiben soll, er ist keineswegs der einzige mögliche Weg. Alle Einwände gegen ein BGE, die sich darauf zurückziehen, dass Gutverdiener es nicht brauchten, zerschellen am Grundfreibetrag, es sei denn, diejenigen, die die Einwände vorbringen, würden ihn auch abschaffen wollen. Davon ist in der Regel keine Rede.

Was Bosch hier nonchalant unerwähnt lässt, ist die unbezahlte Arbeit, die geleistet wird, ohne dass aus ihr existenzsichernde Versicherungsansprüche erwachsen würden (an anderer Stelle plädierte er für andere Arbeitszeitmodelle, siehe hier). Offenbar steht die Erhöhung der Erwerbsquote und der Ausbau außerhäuslicher Betreuung über allem anderen, ganz wie es die durch das Erwerbsgebot erzeugte Hierarchie vorsieht. Notwendig ist das hingegen nicht, man könnte auch sagen, das Erwerbssystem verhält sich parasitär zur unbezahlten Arbeit.

"Anti-Armutsprogramme lassen sich auch zur Verbesserung der Infrastruktur und der Wohnungssituation in armen Regionen einsetzen, um die lokale Ökonomie zu stärken. Die ethische Begründung solcher Bedingungen unterscheidet sich in zwei wesentlichen Aspekten von der eines BGE: (1) Arbeit hilft Kompetenzen, Autonomie und Selbstbewusstsein zu entwickeln und stärkt das Gefühl, ein nützliches Mitglied der Gesellschaft zu sein; (2) ist leider nicht jeder in der Lage, ohne Hilfe seinen eigenen Weg aus der Armut herauszufinden. Diese Hilfe zu verweigern und bestehende Hilfen mit dem Abbau des Wohlfahrtsstaats abzuschaffen ist verantwortungslos, da es Armut und Ungleichheit verfestigt." (S. 13)

Zum 1): Ja, Erwerbstätigkeit eröffnet Erfahrungsmöglichkeiten eigener Art, die Kooperation mit Kollegen bezogen auf einen gesetzten Zweck usw. Sie kann Selbstbewusstsein und Autonomie bekräftigen, was für andere Tätigkeiten allerdings ebenso gilt und keineswegs Erwerbstätigkeit vorbehalten ist. Aber: weder entstehen Autonomie und Selbstbewusstsein in Erwerbstätigkeit, noch sind sie davon abhängig. Sie bilden sich in der Sozialisation, gehören zu den vorberuflichen Erfahrungen und wirken in die Berufstätigkeit hinein. Erwerbstätigkeit, das unterschlägt Bosch, bedeutet zugleich die Erfahrung der vollständigen Ersetz- bzw. Austauschbarkeit, der Einzelne ist dem Kooperationszweck untergeordnet, seine Aufgaben sind vorgegeben durch den Zweck, er zählt nicht um seiner selbst willen. Sein Beitrag besteht also nur darin, an der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen mitzuwirken. Das ist viel wert, mehr aber auch nicht. Bosch unterschlägt vollkommen die Seite des Wirkens, die sich auf das Gemeinwesen bezieht, wo der Einzelne eben als ganze Person in ihrer Einzigartigkeit zur Geltung kommt, z. B. in der Familie, mit Freunden, aber auch als Bürger - dort ist er nicht austauschbar, es geht um ihn als ganze Person (siehe dazu auch hier und hier).

Zum 2): Ein BGE erlaubt es ja erst, Angebot anzunehmen, ohne mit Leistungsentzug bedroht zu sein, es ist die beste Basis, um sich freiwillig Hilfe zu suchen. Keineswegs führt ein BGE dazu, solche Angebote nicht vorzuhalten, beides hat nicht miteinander zu tun. Dass Bosch die heutigen Verwerfungen so leichtfüßig übergeht, die aus der Machtasymmetrie zwischen Sozialverwaltung und Leistungsbeziehern resultiert, kann nur erstaunen. Alles Wohlwollen von "Fallmanagern" und zuständigen Mitarbeitern ändert an diesem Gefälle grundsätzlich nichts.

Darüber hinaus schreibt er:

"Das Ziel des BGE “…. to make less unequal real freedom, possibilities and opportunities“ (vPV 2017: 107) wird verfehlt. Gleichzeitig aber – und das ist vielleicht der wichtigste Aspekt der verborgenen Agenda – lenkt man die politischen Energien der zahlreichen Unterstützer eines BGE von der Unterstützung sinnvoller Vorhaben ab. Gegenüber einer einschmeichelnden Rhetorik mit so vielen Versprechungen sollte man daher misstrauisch werden." (S. 14)

Eine "verborgene[n] Agenda" soll es geben, welche wäre das? Eine sonderbare Unterstellung, die Bosch hier äußert, ist die Argumentation bei Van Parijs/ Vanderborght doch transparent. Jeder kann sich, je nach Ausgestaltung eines BGE, vor Augen führen, was es verändern würde bzw. müsste sich mit etwaigen Konsequenzen befassen. Wenn es zu einer Einführung kommen sollte, werden all diese Folgen öffentlich diskutiert werden müssen, die es mit sich bringen könnte. Ist das nicht ein gewöhnliches Vorgehen in einer Demokratie? Und geschieht das nicht schon seit Jahren, ist nicht Boschs Beitrag selbst ein solcher in der Diskussion? Bosch lässt die Argumente nicht gelten und wirft ihnen "einschmeichelnde[...] Rhetorik" vor, gilt das denn für seine Ausführungen ebenso?

Fassen wir zusammen: Bei aller Vielfalt der Einwände, die Bosch thematisiert, zitiert er doch äußerst selektiv (zu diesem Phänomen siehe hier) und beschränkt sich auf zwei Autoren, was der Differenziertheit der Debatte nicht entspricht. Götz W. Werner, der wichtige Überlegungen in die Diskussion eingebracht hat, wird an wissenschaftlichen Maßstäben gemessen, was doch einigermaßen abwegig ist, als könnten Überlegungen nicht sachhaltig sein ohne eine entsprechende wissenschaftliche Fundierung. An Boschs Beitrag lässt sich erkennen, dass er eine ganz bestimmte Expertise heranzieht und eine andere nicht, der Vorwurf, den er an andere richtet, also für ihn selbst ebenfalls gilt. Wer Sachlichkeit in der Diskussion fordert, muss ihr selbst verpflichtet sein.

Sascha Liebermann

23. September 2022

24. August 2020

"Mehr als ein sperriges Wort – das bedingungslose Grundeinkommen"...

...ein Podcast in HR 2 Der Tag. Darin werden verschiedene Kurzinterviews geführt, u. a. auch mit Marcel Fratzscher, der ja bislang gegen ein BGE war, mit Gerhard Bosch (er hält nichts von einem BGE, siehe auch hier; Bosch macht wieder die Bruttokostenrechnung, "Geld verteilen an Leute, die es gar nicht brauchen" - erwähnt nicht einmal den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer, "Freibier für alle"); Peter Altmaier meint, die Menschen ermuntern zu müssen; Christian Lindner hält ein BGE für eine Stilllegungsprämie; Stefan Sell hat Sympathien für ein BGE, sieht aber auch die Herausforderungen des Umbaus angesichts eines differenzierten Sozialstaats, die alten Systeme könnten nicht von heute auf morgen auf Null gestellt werden, er sieht einen etwaigen "Zuwanderungsdruck". Bedenkenswerte Einwände, keineswegs neu und dennoch auch in vielerlei Hinsicht keine, die mit einem BGE erst relevant wären, sie sind es schon heute.

Da auch in jüngerer Zeit immer wieder einmal das Attribut bedingungslos missverstanden wird, manche versuchen mit der Unterscheidung bedingungs- vs. voraussetzungslos eine Klärung zu erreichen, das scheint mir auch nicht auszureichen. Deswegen hier und hier zwei Erläuterungen, worauf sich in der deutschen Diskussion von Anbeginn das Attribut bezog.

Sascha Liebermann

13. Juli 2018

"Kann ein bedingungsloses Grundeinkommen vor den Unsicherheiten des Arbeitsmarktes schützen?" - Undifferenziertes aus dem Institut für Arbeit und Qualifikation

So wirkt ein Beitrag von Gerhard Bosch, Universität Duisburg-Essen, in einer Veröffentlichung des Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ). Frühere Kommentare von meiner Seite zu Ausführungen Gerhard Boschs finden Sie hier. Liest man die Kurzfassung des Beitrags hat man den Eindruck, dass es sich um eine ziemlich undifferenzierte Auseinandersetzung - wenn man es überhaupt so nennen kann - handeln muss. Das lässt auch das Fazit des Beitrags auf S. 13. erkennen:

"Ein BGE ist daher keine angemessene Antwort auf künftige Beschäftigungs- und Einkommensunsicherheiten. Es wird mit „Alternativen Fakten“ gerechtfertigt, wie den widerlegten Aussagen zum Ende der Arbeit oder den negativen Auswirkungen von Arbeitsmarktregulierungen und Wohlfahrstaaten auf die Beschäftigung."

Auf wen er sich da wohl bezieht? Die einzigen Referenzautoren, die er anführt, sind Götz W. Werner sowie Philippe van Parijs und Yannick Vanderborght. Dass die These vom "Ende der Arbeit" stets unpräzise oder spekulativ war, ist nichts Neues, ein BGE ist davon allerdings ohnehin nicht abhängig. Besser als diese These ist es aber auch nicht, das Gegenteil zu behaupten, denn das vermag die Empirie, die Bosch so heraushebt, nicht zu leisten, weil es von dem, was kommen wird, noch keine Daten gibt, die untersucht werden könnten. Von wissenschaftlicher Seite wäre es also am besten, dazu keine Prognosen abzugeben. Dann schreibt Bosch noch:

"Der Wohlfahrtstaat wird als unerwünschter Eindringling ins Privatleben denunziert, obwohl die meisten Leistungen auf Rechten basieren und die individuelle Autonomie stärken. Die breite empirische Forschung zu diesen Themen wird schlicht ignoriert und durch ad hoc-Behauptungen ersetzt."

Meint Bosch hier die Kritik an der Beaufsichtigung durch die Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter, dass man die Hosen herunterlassen muss, wenn man Leistungen in Anspruch nehmen will? Und meint er damit etwa die Sanktionsinstrumente, um sogar das Existenzminimum wegzusanktionieren? Das ist Denunziation? Auch Rechte können stigmatisierende Wirkungen haben, wenn die Rechtsansprüche zugleich mit Verpflichtungen versehen sind, deren Einhaltung durch Sanktionen erreicht werden soll. Hält er das für nicht der Rede wert? Wie stärken solche Rechte die individuelle Autonomie, wenn sie dem Einzelnen vorschreiben, was er zu tun hat, wenn er die Leistungen in Anspruch nehmen will? Da scheint mir doch ein diskussionswürdiges Verständnis von Autonomie zugrundezuliegen, dass mit der Autonomie, die das Grundgesetz formuliert, nichts zu tun hat. Zu behaupten, dass die breite empirische Forschung ignoriert wurde, ist kein Argument, sondern die Berufung auf Autorität. Was zeigt diese Empirie denn, dass den Referenzautoren widersprechen würde jenseits der These vom Ende der Arbeit, die Götz W. Werner in dieser Form nicht vertritt meines Wissens.

"Alle Einkommensprobleme sollen durch eine Flatrate in gleicher Höhe für alle gelöst werden, obgleich die meisten Empfänger das Geld gar nicht brauchen und die Bedarfe über den Lebensverlauf höchst unterschiedlich sind."

Wer sich auf Empirie beruft, muss sich umso mehr daran messen lassen, wie er mit der Empirie umgeht. Dass Bosch am Bedürftigskeitsprinzip festhalten will, ist das eine, das kann er für gerecht halten. Doch zu behaupten, das tut er implizit, heute geben es keine Leistungen für diejenigen, die sie nicht brauchen, ist erstaunlich, hat er doch mir nichts, dir nichts den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer vergessen. Das kann ja vorkommen. Er geht offenbar davon aus, dass es über das BGE hinaus keine bedarfsgeprüften Leistungen mehr geben soll. Vertreten das die Referenzautoren so?

"Selbst der völlige Abbau des Sozialstaats reicht nicht aus, um ein BGE zu finanzieren. Einige Autoren, wie Werner, wollen noch einen weiteren Grundpfeiler des europäischen Sozialmodells, die progressive Einkommenssteuer, abschaffen. Übrig bleibt eine gigantische Umverteilung von unten nach oben und dieser neoliberale Traum wird noch als Wohlfahrt verkauft."

Die entscheidenden Bezugsgröße für die Finanzierung ist nicht der "Sozialstaat", sondern die verteilbare Wertschöpfung bzw. das Erzeugungspotential an Gütern und Dienstleistungen.

"Das GBE[sic] wird von vielen Autoren, wie vPV [Philippe van Parijs/ Yannick Vanderborght, SL] oder Werner, zum Teil seit Jahrzehnten vertreten. Sie hatten genügend Zeit, ihre Argumente auszuarbeiten und belastbare Kalkulationen über die Kosten und ihre Finanzierung vorzulegen. Dazu lassen sie jedoch keine Anstalten erkennen. Durch zu viele Details würde man ja die schlichte Heilsbotschaft nur verderben."

Schlicht sind die Argumente der Referenzautoren keineswegs, dazu sind sie genügend ausgearbeitet worden. Argumente müssen nicht jedes Detail abdecken, sondern elementare Zusammenhänge deutlich machen. Von dort lassen sich dann Schlussfolgerungen auf Details ziehen (Van Parijs/ Vanderborght sind ziemlich detailliert, soweit es für ein Buch, das die internationale Diskussion berücksichtigt, möglich ist, siehe hier). Davon einmal abgesehen ist die Ausgestaltung eine politische Frage, weshalb ist es ein Manko, auf sie zu verzichten? Belastbare Kalkulationen, die Bosch offenbar für sicher hält, hängen von den Annahmen ab, auf deren Basis kalkuliert wird. Keiner der Referenzautoren plädiert für waghalsige Manöver bei der Einführung, sie haben mehrfach geäußert, dass eine Einführung auf jeden Fall schrittweise erfolgen sollte.

Sascha Liebermann

Siehe auch die Audioaufzeichnung der Diskussion zwischen Gerhard Bosch und mir im WDR-Funkhaus aus dem März 2016.

19. September 2016

"Utopie oder Irrweg? Bedingungslose Grundeinkommen" in der Zeitschrift "Pro Alter"

Die Zeitschrift "Pro Alter" des Kuratoriums Deutsche Altershilfe befasst sich in der aktuellen Ausgabe 3/16 mit dem Titel "Arm. Alt. Ausgegrenzt? Altersarmut und das Recht auf Teilhabe auch mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen. Pro: Sascha Liebermann, Contra: Gerhard Bosch.

20. April 2016

"Ohne Arbeit läuft gar nichts"...

...schrieb Werner Enz schon im März in der Neuen Zürcher Zeitung als Kommentar zur Eidgenössischen Volksinitiative "Für ein bedingungsloses Grundeinkommen". Dieser Beitrag ist insofern bemerkenswert, als er nicht nur die Argumente der Intitianten für das BGE verzerrt wiedergibt und Dinge unterstellt. Er bezeugt auf besonders deutliche Weise das Missverhältnis zwischen der Deutung der Lebensverhältnisse in der Schweiz und ihrer realen Ausgestaltung. Denn die Schweizer Demokratie mit ihren direktdemokratischen Verfahren bringt ausgesprochen viel Vertrauen in die praktische Vernunft der Bürger zum Ausdruck.

Wenn Enz der Volksinitiative vorwirft, dass ihr Vorschlag zur "Sinnentleerung" von Arbeit führe, dann ist es im Grunde der Autor selbst, der ein sinnentleertes Verständnis von Arbeit äußert:

"Die grosse Mehrheit arbeitet nicht nur zum Zeitvertreib, sondern um die Familie über die Runden zu bringen und anderen nicht zur Last zu fallen."

Arbeit "nicht nur", aber vorwiegend als Zeitvertreib zu betrachten, ist so ziemlich die am wenigsten sachhaltigste Haltung zu Arbeit, die man sich vorstellen kann. Auch "anderen nicht zur Last zu fallen" ist keine Motivierung, die etwas mit dem Inhalt von Arbeit zu tun hat. Sie hängt der Illusion an, jemand könne für sich selbst ganz alleine sorgen, würde also niemandem zur Last fallen, obwohl doch in allen Gemeinwesen gilt: alle sind von allen abhängig, alle fallen allen zur Last - und zwar notwendigerweise. Ganz ähnlich wie Enz hatte sich im März im WDR-Funkhausgespräch Gerhard Bosch von der Universität Duisburg-Essen geäußert, der das BGE mit der Begründung ablehnte, er wolle kein "Transferempfänger" sein, als sei das der Inbegriff einer unwürdigen Existenz. Dabei macht dieser Status nur auf besondere Weise deutlich, wie groß die Abhängigkeit des Einzelnen in einem solidarischen Vergemeinschaftungszusammenhang ist.

Sascha Liebermann

18. März 2016

WDR Funkhaus Europa - Diskussion über Bedingungsloses Grundeinkommen online

Der Podcast zur Diskussion "Sterntaler für alle - ohne Arbeit? Grundeinkommen als Wundermittel" in der Sendung Funkhausgespräche von WDR 5, mit Gerhard Bosch, Professor an der Universität Duisburg-Essen, und Sascha Liebermann, online.

15. März 2016

"Sterntaler für alle - ohne Arbeit? Grundeinkommen als Wundermittel" - WDR-Funkhausgespräch

Am 17. März, von 20.05-21 Uhr, werden im WDR-Funkhausgespräch Sascha Liebermann und Gerhard Bosch, Professor an der Universität Duisburg-Essen, über das Bedingungslose Grundeinkommen diskutieren. Der Podcast wird dann hier bereitgestellt.

Siehe auch frühere Kommentare von Sascha Liebermann zu Ausführungen von Gerhard Bosch über das Grundeinkommen hier und hier.

21. Februar 2015

"Warum nicht mal 30 Stunden?"...

...fragt ein Beitrag im Magazin Mitbestimmung der Hans-Böckler-Stiftung. Der Titel ist einem Interview mit dem "Arbeitszeitforscher" Gerhard Bosch entnommen, der sich einst schon zum Bedingungslosen Grundeinkommen geäußert hat ("Das Menschenbild des Grundeinkommens "ist nicht wünschenswert"")

Im Interview geht es vor allem um kürzere Arbeitszeiten im Vergleich zu einer heutigen Vollzeitstelle und um Auszeiten wie Sabbaticals. Wenige Stellen seien hier kommentiert:
 "...Wir haben eine starke Standardisierung, die auf der Fünf-Tage-Woche basiert. Trotzdem wirken viele Leute gehetzt.
Die Standardisierung und den Wert des Wochenendes kann man gar nicht hoch genug einschätzen. Eine Gesellschaft braucht solche Rhythmen. Bei Beschäftigten ohne geregelte Erholungspausen wächst der Wunsch, längere Auszeiten zu nehmen. Auszeiten sind inzwischen sogar unter Topmanagern hoffähig geworden. Der Wettbewerb setzt die Unternehmen jedoch unter einen enormen Druck, den sie an ihre Beschäftigten weiterreichen. Es gibt Unternehmen, die ausgelaugte IT-Spezialisten regelmäßig auswechseln. Die Experten verdienen sehr gut und scheiden frühzeitig aus. Aber das ist keine Lösung für alle. Ich plädiere eher für eine Entschleunigung auch durch Sabbaticals..."

Sabbaticals sind schon lange in der Diskussion, doch würden sie allenfalls Verschnaufpausen schaffen. Sie könnten sogar die Erwerbsorientierung noch weiter stärken, da weiterhin dem Zweck der Wiedergewinnung von Arbeitskraft eingebunden blieben und keine Perspektive unabhängig davon eröffneten. Sie wären eben von vornherein befristete Verschnaufpausen im Rahmen der Erwerbsorientierung.

"...Heute sind viel mehr Frauen erwerbstätig als früher. Doch arbeiten sie oft weniger, als sie es sich wünschen. Was sind die Ursachen?
Durch die fehlende Kinderbetreuung, die Abgabenfreiheit für Minijobs, die über den Ehepartner abgeleitete Krankenversicherung und das Ehegattensplitting arbeiten viele deutsche Frauen in Minijobs. Diese sind gegenüber sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeit erheblich billiger. Für manche Tätigkeiten werden fast nur noch Minijobs angeboten, wodurch die Chancen auf einen Übergang in reguläre Arbeit sinken. Im Unterschied zu anderen Ländern wurde bei uns die durchschnittliche Arbeitszeit der Frauen dadurch – entgegen ihren ausdrücklichen Wünschen – immer kürzer..."

Hier wird deutlich, wie stark Bosch in Zusammenhängen der Erwerbsorientierung und im Modell nutzenorientierten Handelns denkt. Ob Frauen den Wunsch nach mehr Erwerbstätigkeit auch hätten, wenn es tatsächlich durch das Gemeinwesen anerkannt wäre, für Kinder zuhause zu bleiben - darüber sagt dies nichts. Inwiefern der Wunsch nach mehr Erwerbstätigkeit und der nach mehr Anerkennung durch Erwerbstätigkeit, daher rührt, dass die fürsorgliche Zuwendung zu Kindern nicht wertgeschätzt wird (siehe hier und hier), kann nur vermutet werden. Dass Ehegattensplitting hält niemanden davon ein, berufstätig zu sein, dem die Berufstätigkeit wichtig ist, der darin eine sinnvolle Betätigung erkennt.

"..Sie plädieren als Wissenschaftler seit 15 Jahren für eine neue Arbeitszeitordnung. Wie sollten die Arbeitszeiten zukünftig gestaltet werden?
Ich werbe für ein neues Normalarbeitsverhältnis, in dem je nach Lebenslage auch Phasen mit bezahlten und unbezahlten Unterbrechungen oder Teilzeitarbeit einen Platz haben. Die Art und Weise, wie wir heute arbeiten, entspricht nicht mehr den Lebensentwürfen vieler Beschäftigter. Wir wissen längst, dass viele Frauen in einer längeren Teilzeit arbeiten wollen und dass Männer weniger Überstunden machen wollen..."

Nun kann man sich dafür Arbeitszeitmodelle ausdenken und für sie streiten (sehr differenzierte Teilzeitformen, wie es sie in der Schweiz gibt), die Verhandlungsmöglichkeiten verbleiben innerhalb der Erwerbsorientierung. Bessere Verhandlungsmöglichkeiten hat nur, wer ausweichen kann oder dessen berufliches Profil knapp ist. Will man aber dem Einzelnen mehr Verhandlungsmöglichkeiten schaffen, die weit über Arbeitszeit hinausgehen, von denen diese nur ein Aspekt sind, dann bedarf es einer anderen Lösung, die eben nur ein Bedingungsloses Grundeinkommen bietet. Wäre es eingeführt, braucht über Arbeitszeitmodelle nicht mehr in dem Maße nachgedacht werden, weil sie sich aus den Verhandlungen ergeben, die dann wirklich souverän geführt werden können.

"..Männer sollen also weniger Erwerbsarbeit leisten und Frauen mehr? Was sind eigentlich die Vorteile?

Die Vorteile liegen in einer größeren betrieblichen Bindung der zunehmend gut qualifizierten Frauen und der kostengünstigen Flexibilität bei kurzer Vollzeit, da die Überstunden innerhalb der Regelarbeitszeit keine Zuschläge erfordern. Die Polarisierung zwischen langen Arbeitszeiten und marginaler Teilzeitarbeit könnte abgebaut werden. Eine egalitärere Stundenverteilung würde auch die Einkommensungleichheit verringern..."

Und was hieße das für Familien, für die Zuwendung zu den Kindern? Das wird aus folgender Passage deutlich
 
"...Sie plädieren aber nicht für eine große, allgemeine Arbeitszeitverkürzung?

Das ginge an den Wünschen der Menschen ebenso vorbei wie an den Verhältnissen in den Betrieben, die in einer globalen Konkurrenz stehen. Firmen sollten aber verstärkt lange Teilzeit – zwischen 20 und 28 Stunden – sowie kurze Vollzeit – zwischen 28 und 35 Stunden – anbieten. Wenn Frauen und Männer gleichermaßen erwerbstätig sind, sich Erziehungs- und Pflegeaufgaben teilen, muss die Arbeitswelt flexibler werden. Wir brauchen ein neues, flexibles Normalarbeitsverhältnis mit der traditionellen Schutzfunktion, die ein unbefristeter Arbeitsvertrag bietet, aber erweitert um Optionen für eine selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung im Erwerbsverlauf. 2002 haben wir „längere Teilzeit“ und „kurze Vollzeit“ als neue Arbeitszeitnormen vorgeschlagen. Jetzt sind diese Begriffe endlich in der politischen Diskussion angekommen..."

Also, doppelte Erwerbstätigkeit, was, selbst bei reduzierten Arbeitsstunden in Vollzeit nicht nur zu höherem Koordinationsbedarf zwischen den Eltern, also mehr Alltagsplanung, führt, sondern auch zu doppelten Verpflichtungen. Denn beide Eltern müssen die Verantwortung gegenüber den Kindern und dem Familienleben auf der einen und die Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber auf der anderen Seite unter einen Hut bekommen. Was gemeinhin als Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefeiert wird, ist, dem Titel eines im letzten Jahr erschienen Buches folgend, die "Alles ist möglich-Lüge". Das Leben lässt sich nicht einfach organisieren, je kleiner die Kinder sind, desto weniger. Darüber hinaus würde die von Bosch vorgeschlagene Flexibilisierung nicht aus der Vorrangstellung von Erwerbsätigkeit hinausführen, würde andere Tätigkeiten weiterhin dahinter eingeordnet lassen.

Wohin das führt, sehen wir hier:

"...Das hört sich alles gut an. Aber wer kann es sich schon leisten, längere Zeit nur 30 Stunden zu arbeiten?
Wenn in einer Paarbeziehung beide 30 Stunden arbeiten, ist das Einkommen nicht niedriger als mit einem Alleinverdiener. Aber es stimmt: Bei einem zu geringen Haushaltseinkommen scheitert das Modell. In Ländern wie den USA, in denen Einkommen sehr ungleich verteilt sind, versuchen die Geringverdiener, ihren Lebensstandard durch einen zweiten Job oder Überstunden zu sichern. Bei zunehmender Einkommensungleichheit laufen alle Vorschläge zu einer auch nur vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit ins Leere..."

30 Stunden in einer Fünf-Tage-Woche sind immer noch sechs Stunden pro Werktag (in einer Vier-Tage-Woche wäre es siebeneinhalb Stunden, beinahe wie bisherige Vollzeit), hinzukommen noch An- und Abfahrt, die je nach dem eine weitere Stunde betragen können. Dann wären es also sieben Stunden am Tag. Damit einhergehen müssten längere Betreuungszeiten für Kinder im Kindergarten (Arbeitszeit der Eltern plus Bring- und Abholzeit), da beide Eltern berufstätig sind und nur dann, wenn Schicht gearbeitet würde, einer die Kinder abholen könnte. Boschs Vorschlag würde - für den Vollzeiterwerbstätigkeit aus der gegenwärtigen Entwicklung hin zu längeren Betreuungszeiten nicht hinausführen. Darüber hinaus würde durch den Vorrang von Erwerbstätigkeit die damit einhergehende Abwertung von Familien nicht aufgehoben.

Und in der folgenden Passage wird das Lenkungsdenken allzudeutlich, Stichwort "Anreize":

"...Gibt es dafür eine ausreichende Infrastuktur?
Das Angebot an Kinderkrippen, Kindergärten und Ganztagsschulen mit zuverlässigen ganztägigen Öffnungszeiten muss weiter verbessert werden, sodass Eltern auch tatsächliche Arbeitszeitoptionen erhalten. Die gegenwärtigen Versuche der Politik, ein neues Familienmodell zu fördern, sind inkonsequent, da der Ausbau der Kinderbetreuung und der Ganztagsschulen durch gegenteilige Anreize im Steuer-, Sozial- und Arbeitsrecht konterkariert wird..."

Das Leben operiert nicht in Reiz-Reaktions-Abläufen.

"...Sie fordern Wahlarbeitszeiten für Beschäftigte, was neben dem Recht auf Teilzeit auch das Rückkehrrecht auf die alte Arbeitszeit einschließt. Wie weit zieht die Politik mit?
Mit der Verabredung im Koalitionsvertrag, Rückkehrrechte auf die alte Arbeitszeit bei Kindererziehung und Pflege gesetzlich zu verankern, wurde ein großer Schritt in diese Richtung getan. Vielleicht kommt man im nächsten Schritt dazu, solche Rückkehrrechte auf alle Teilzeitbeschäftigten auszudehnen.."

Was von einer gesetzlichen Regelung zu halten ist, zeigen die heutigen Beispiele z.B. im Falle von Eltern, die in Elternzeit gehen und dann doch nicht mehr zurückkehren können auf ihre Stelle, ganz legal. An diesem Beispiel zeigt sich wiederum, wieviel weitreichender ein BGE wäre, weil es nicht nur die Abhängigkeit vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit - je nach Höhe des BGE - aufhöbe, sondern auch das Nicht-Erwerbstätigsein zum legitimen Status erklären würde.

Sascha Liebermann