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13. März 2020

Ein weiteres Beispiel: Aktien vs. Bedingungsloses Grundeinkommen

Auf den Nachdenkseiten weist Albrecht Müller darauf hin, wie vor wenigen Wochen noch u.a. von der Börsenjournalistin Anja Kohl Aktien als gute Anlageform beworben wurden. Aber gut wofür? Betrachtet man die Entwicklung des Deutschen Aktienindexes erkennt man schnell die Schwankungen ganz besonders nach 1980. Wer jedoch von dieser Anlageform abhängig ist, um sein regelmäßiges Auskommen zu sichern, hätte in einer Abwärtsbewegung der Börse wie jüngst schnell das Nachsehen. Dagegen ist die Rente besser gefeit, ein Bedingungsloses Grundeinkommen wäre aber noch weitreichender, würde breiter wirken und langfristig - gerade in der jetzigen Situation.

Sascha Liebermann


28. November 2018

"Hartz IV überwinden oder doch nicht? Doppelzüngige Andrea Nahles"...

...ein Beitrag von Albrecht Müller auf den Nachdenkseiten.

So berechtigt die Kritk ist, so sehr fragt man sich, was denn der Alternativvorschlag wäre? War es etwa im Sozialstaat vor Hartz IV so, das "Recht auf bezahltes Nichtstun", wie Andrea Nahles das nannte, erwünscht war? War nicht im Bundessozialhilfegesetz schon niedergelegt, dass der Leistungsbezieher eine Verpflichtung dazu hat, am Verlassen des Leistungsbezugs mitzuwirken? Wer von einer "repressionsfreien Grund- oder Mindestsicherung" redet, wie es manche tun, die Hartz IV kritisieren, muss sich fragen lassen, ob er auf Sanktionen ganz verzichten will, denn nur dann wäre es möglich, sich von der disziplinierenden Aufgabe der Sozialgesetzgebung zu verabschieden. Dann wäre es tatsächlich möglich, sein Leben in der Grundsicherung zu verbringen, ganz nah dran am Bedingungslosen Grundeinkommen. Mir ist nicht bekannt, dass die Nachdenkseiten dafür Sympathien bislang gehabt hätten.

Sascha Liebermann

28. September 2017

Volksabstimmungen - Segen oder zweifelhaft? Weder noch, bloß bodenständig

Demokratische Instrumente können missbraucht werden - können sie?

Niemand würde wohl bestreiten, dass es einseitige Berichterstattung, Parteinahme, voreingenommene Journalisten und ähnliches gibt. Gerade in den Wochen vor der Bundestagswahl konnte man beobachten, wie stark Moderatoren in Diskussionssendungen teils volkspädagogisch eingriffen. Diese Vorgänge kann man kritisieren, beklagen, bedauern, sich für Veränderungen einsetzen. Sie sind nicht gerade pluralitätsfördernd, doch sind sie schon eine Gefahr?

Sicher, sich über Sachfragen zu informieren ist durchaus aufwendig, es braucht Zeit, in vielen Fragen fehlt einem der Sachverstand, um die Zusammenhänge beurteilen zu können. Das ist richtig. Geht das Experten aber nicht ebenso außerhalb des Gebiets ihrer Expertise? Die jüngste Ablehnung einer Rentenreform in der Schweiz wird nun wieder einmal als Beispiel dafür angeführt, weshalb Volksabstimmungen doch eine zweifelhafte Angelegenheit sind. Zu diesem Schluss gelangt Albrecht Müller (Nachdenkseiten), kritischer Geist gegen voreingenommene Meinungsbildung. Seine Vorbehalte äußert er nicht das erste Mal. Was schreibt er genau?

"Die Möglichkeit, Volksentscheide zu beantragen, würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Belebung der öffentlichen Debatte in Deutschland beitragen. Aber ob dabei fortschrittliche, sachlich gerechte und der Mehrheit der Menschen dienende Lösungen herauskommen, ist fraglich und wird quasi jeden Tag fraglicher – je mehr unsere Medien nämlich in den Einflussbereich von großen Interessen geraten. Medien und die hinter ihnen steckenden Interessen können, wie man an der Schweiz im konkreten Fall sieht, auch Volksentscheide zu beeinflussen versuchen und dies mit Erfolg tun."

Zuerst einmal kann er Volksentscheiden (in der Schweiz sind es "Volksabstimmungen") etwas abgewinnen. Aber, aber - dann kommt seine Sorge, was dabei wohl für Entscheidungen herauskommen? Müsste er diese Sorge nicht gegen die parlamentarische Demokratie in Deutschland ebenso richten? Sie hat ja nun gerade etliche Entscheidungen hervorgebracht, mit denen Müller nicht einverstanden ist. Er verweist auf den zunehmenden Einfluss bestimmter Interessenlagen auf die Medien und deren Berichterstattung. Wie weit aber reicht dieser Einfluss, gar soweit, Wahlergebnisse zu seinen Gunsten richten zu können? Behauptet ist das schnell, aber wie sieht es mit Belegen aus? Der Wunsch, Einfluss zu nehmen und gewünschte Ergebnisse zu erzielen ist das eine, wie die Bürger abstimmen das andere. Müller verweist auf einen Artikel über die Bemühungen der Schweizer SVP, die Abstimmung über die Rentenreform in ihrem Sinne zu beeinflussen. In dem Artikel, auf den er sich beruft, ist davon die Rede, dass die SVP die Schweizer Stimmbürger "verführte". Zu einer Verführung gehören aber immer zwei Seiten, die einen, die verführen wollen, die anderen, die sich verführen lassen. Beachtet man das nicht wird daraus schnell eine entmündigende Behauptung. In der Schweiz gibt es zu jeder Volksabstimmung ein Argumentarium, das Pro- und Contra-Positionen aufführt. Die Berichterstattung in den Medien ist umfangreich. Gerade die SVP ist nun des öfteren schon mit ihren Vorhaben gescheitert. Warum erwähnt Müller das nicht? Und selbst wenn Volksabstimmungen unliebsame Ergebnisse haben, dann sind es Ergebnisse, von denen man genau weiß, dass es für sie tatsächlich Mehrheiten gab. Das ist eine gute Basis für Auseinandersetzungen. In repräsentativ geprägten Systemen bleiben zwischen den Wahlen nur die Umfagen der Demoskopen, auf die man sich berufen kann. Das sind aber keine Abstimmungen, Befragungen sind folgenlos, der Befragte hat für seine Antwort praktisch nicht die Verantwortung zu übernehmen (siehe hier). Was schreibt Müller noch?

"An diesen Beobachtungen und Erkenntnissen sollte man nicht vorübergehen, wenn man den durchaus demokratisch klingenden Vorschlag für mehr Volksentscheide vertritt. Das neueste Beispiel aus der Schweiz zeigt, dass die vierte Beobachtung in der Realität belegt wird. Die rechtsnationale SVP kann offenbar viel Geld und viel publizistische Macht mobilisieren. Bei uns wäre das in ähnlich gelagerten Fällen einer Abstimmung durchaus auch ähnlich. Der Volksentscheid kann sehr schnell zum Einfallstor der recht bequemen Durchsetzung der Interessen publizistisch mächtiger und reicher Gruppen und Personen werden. Das ist der eigentliche Grund für meine Skepsis."

Ja, kann sie, sie kann zum Einfallstor werden. Volksabstimmungen sind kein Automatismus, sie leben vom Bürgerethos, die Bürger müssen sie selbst ernst nehmen. Das gilt für eine repräsentative Demokratie allerdings genauso, auch sie kommt ohne das Bürgerethos nicht aus. In Deutschland ist die Haltung zur Demokratie eben auch ambivalent, auf der einen Seite wird den Bürger viel zugetraut, auf der anderen Seite wenig.

Skepsis, so wie Müller, kann man haben, sollte sich aber doch genau anschauen, was in der Schweiz passiert. Und ist es nicht so, dass der von Müller befürchtete Fall immer eintreten kann, vor allem dann, wenn die Bürger willfährig einer Kampagne folgen? Doch tun sie das? Unterschätzt Müller womöglich nicht die Eigensinnigkeit des täglichen Lebens? Wie würde er die AfD-Erfolge in Deutschland erklären? Was wäre wohl passiert, wenn es eine Volksabstimmung zu den Fragen gegeben hätte, die die Wähler der AfD - und sicher auch andere - umtreiben? Wäre dann womöglich nicht schon viel früher darauf reagiert worden? Würde die AfD dann überhaupt soweit gekommen sein? Man darf nicht vergessen, dass die Sprache mancher in der AfD, die so heftig in den Medien kritisiert wurde, doch eine Sprache ist, die in der Diskussion um Sozial- und Arbeitsmarktpolitik in vielleicht milderer Form ebenso anzutreffen ist. Wenn die Bürger zum Objekt werden, zu einer Sache, die man hin- und herschieben will durch "Aktivierung" und "Sanktionen", die "Druck" benötigen oder einen "Arschtritt" (Christian Lindner, FDP). Was ist das für eine Haltung, wenn eine Bundesministerin Fraktionsvorsitzende wird und der Regierung ankündigt, dass sie "ab morgen [...] in die Fresse] kriegen"?

Worin "sachlich gerechte" Entscheidungen bestehen und was "der Mehrheit dienende Lösungen" sind, ist nicht abstrakt zu sagen. Entscheidungen müssen gewollt werden, Argumente reichen dafür nicht aus. Entscheidungen haben mit tief verankerten Gerechtigkeitsvorstellungen zu tun. Ganz gleich, welches Ergebnis eine Volksabstimmung bringt, sie ist zugleich der Auftrag, sich mit ihren Folgen auseinanderzusetzen, und zwar sehr konkret. Das macht Demokratie greifbarer, sie rückt näher an die Bürger heran. Damit sind repräsentative Elemente nicht getilgt, aber relativiert.

Die Vorbehalte gegen direkte Demokratie sind doch sehr ähnlich wie diejenigen gegen das BGE. Es geht offenbar um eine ganz grundsätzliche Frage, welche Stellung man den Bürgern als Trägern der politischen Ordnung einräumt und wie sehr man bereit ist, auf die Verantwortungsbereitschaft dafür zu setzen, dass sich eine für alle tragbare Lösung für Probleme finden wird. BGE und direkte Demokratie gehen in den Augen mancher hier sehr weit. Doch ein Blick auf die Grundfesten der Demokratie zeigt, dass dies nur konsequent wäre, statt in alten Vorbehalten zu verharren (Siehe auch hier)

Sascha Liebermann

19. Mai 2017

"Kritisches" zum Bedingungslosen Grundeinkommen auf den Nachdenkseiten

Die Nachdenkseiten haben das Thema Bedingungsloses Grundeinkommen mehr oder weniger ad acta gelegt, nachdem in den vergangenen Jahren immer wieder einmal Beiträge zur Sache dort erschienen waren. Anlässlich der jüngsten Sendung von "Die Anstalt" verwiesen die Nachdenkseiten nochmals auf ihre frühreren Stellungnahmen. Einen früheren Kommentar von Sascha Liebermann zu diesen Stellungnahmen finden Sie hier.


8. Juni 2015

Grundeinkommen erneut auf den Nachdenkseiten

In der vergangenen Woche erschien ein Beitrag von Christoph Butterwegge zum Grundeinkommensvorschlag der BAG Grundeinkommen (Die Linke) auf den Nachdenkseiten (ein Kommentar von unserer Seite folgt, ältere Kommentare siehe hier). Vor einigen Jahren hatte er dort schon einmal zur Sache veröffentlicht. Nun verweisen die Nachdenkseiten, womöglich auf eine Anfrage von Mathias Schweitzer (Netzwerk Grundeinkommen) hin, auf einen Beitrag von ihm und zugleich auf frühere von Jens Berger (ältere Kommentare von uns siehe hier) und Albrecht Müller (ältere Kommentare von uns siehe hier). Machen Sie sich selbst ein Bild.

25. Mai 2012

Paternalistische Verniedlichung und expertenhafter Hochmut

In einem Interview mit Junge Welt (24.5.) äußert sich Albrecht Müller (Nachdenkseiten) wieder einmal zum Bedingungslosen Grundeinkommen, allerdings nur nebenbei. Aufschlussreich ist die Äußerung wegen der darin zum Ausdruck kommenden Haltung (siehe auch "Bürgervergessen" 2005, "Gedankenlose Nachdenkseiten" 2010, "Werthaltung, die zweite" 2010). Es ist diese Haltung, die unter anderem zu verstehen erlaubt, weshalb die Grundeinkommensdiskussion so langsam vorankommt. Auch bei denen, die sich als Vorkämpfer zur Veränderung des Bestehenden begreifen und die die anderen für voreingenommen oder borniert halten, herrscht eine gewaltige Voreingenommenheit.

Gegen Ende des Interviews heißt es in einer Nebenbemerkung:

"...Frau Kipping vertritt das bedingungslose Grundeinkommen, was zwar lieb gemeint, aber volkswirtschaftlich nun wirklich nicht zu erklären ist..."

Argumentativ abwägend ist das nicht. Im ersten Teil wird paternalistisch verniedlichend Frau Kipping als naives Mädchen hingestellt - das ist Paternalismus alter Manier (siehe "Paternalismus in zwei Kleidern" 2007). Dass sie für ihre Vorstellung vom BGE jedoch mit Argumenten geworben und sie nicht einfach naiv als eine schönere Welt hingestellt hat, wird übergangen. Im zweiten Teil des Satzes herrscht expertenhafter Hochmut, der wuchtig daher kommt. Denn der Verweis auf volkswirtschaftliche Zusammenhänge gilt öffentlich als Trumpf. Mit seiner Hilfe lassen sich unliebsame Alternativen erledigen, bevor sie genau ergründet werden. Dass es Studien zur Finanzierbarkeit und den volkswirtschaftlichen Zusammenhängen des BGE gibt - von Thomas Straubhaar, Wolfgang Strengmann-Kuhn, Michael Opielka, Helmut Pelzer und Ute Fischer u.a. - weiß Müller sich auch. Weshalb werden sie dann übergangen?

Grund dafür sind wahrscheinlich die normativen Prämissen, auf deren Basis Müller zu seiner Einschätzung gelangt (siehe auch "Die Schattenseiten des Grundeinkommens" 2012). Es geht in seinen Ausführungen stets auch darum, wie der Mensch und die Welt sein soll. Das gilt zwar für jeden, der öffentlich für Alternativen streitet. Aus diesem Grund sollten Analyse und Plädoyer deutlich auseinandergehalten werden. Das tut er nicht und suggeriert, die Analyse sei es, die zeige, dass ein BGE "volkswirtschaftlich nun wirklich nicht zu erklären ist".

Es ist gerade seine Überbewertung von Erwerbstätigkeit, an der sich die Voreingenommenheit sehr klar zeigt. Leistung wird mit erwerbsförmig erbrachter Leistung gleichgesetzt; folglich wird nur dort wertvolle Arbeit geleistet, wo sie in Preisen Ausdruck findet. Bürgerschaftliches Engagement und familiale Sorge sind zwar schön und gut, aber doch nicht so bedeutsam wie Erwerbstätigkeit. Was ist von einer solchen Haltung für die Zukunft zu erwarten? Das Festhalten an der Politik des Arbeitshauses. 

Sascha Liebermann

18. Februar 2012

Wachstum, Wachstumskritik, Kritik der Wachstumskritik - Beiträge zu einer Debatte

Kürzlich haben wir auf ein Interview mit Tomás Sedláczek hingewiesen, in dem es um "Ökonomie als kulturelles Phänomen" geht. Darin äußerte sich Sedlaczek auch zum Wachstum und Wachstumsbegriff. Der österreichischen Tageszeitung der standard gab er kürzlich ein Interview zum gleichen Thema, auf das nun ein Kritiker der Wachstumskritik antwortet (siehe auch die vielen Kommentare). Albrecht Müller von den Nachdenkseiten hat sich wiederholt kritisch zur Debatte geäußert, siehe hier und hier. Wir weisen auf diese Beiträge hin, weil sie zu einer Klärung dessen auffordern, was unter Wachstum zu verstehen sein könnte und wie ungenau in der Debatte argumentiert wird. Insofern sind die hier genannten Texte auch eine Aufforderung, sich genau mit den Argumenten auseinanderzusetzen. 

27. Dezember 2010

Nachdenkseiten. - Werthaltung die zweite

"Macht es Sinn, eine Idee zum Dauerthema zu machen, wenn sie nie realisiert werden wird?" - fragt Albrecht Müller in der Überschrift seiner Antwort auf Kritik an seinen Auslassungen zum Grundeinkommen, die wir und andere kürzlich vorgebracht haben. Die Kritik ist also gehört worden, die Antwort bietet die Chance einer Klärung.

Zuerst sei ein Blick auf die Überschrift der Antwort geworfen. Woher weiß Albrecht Müller, dass das Grundeinkommen nie realisiert werden wird? Er spricht nicht davon, dass er geringe Chancen sehe oder dass es unwahrscheinlich sei, nein, es wird nicht realisiert, das steht für ihn fest. Diese Gewissheit kann niemand haben, denn wir wissen nicht, was die Zukunft bringt. Hat die Gewissheit allerdings ihren Grund in einer inneren Realität, in einem Nicht-haben-wollen, dann leuchtet die Haltung ein. Albrecht Müller will das bGE nicht, warum spricht er es dann nicht gleich aus. Hier sehen wir schon eine erste Bestätigung für die Vermutung, dass nicht Argumente entscheidend sind, sondern eine Werthaltung, die sich Gründe sucht. Unsere politische Ordnung hingegen bietet keinen Anlass, das bGE für eine weltfremde oder unrealistische Idee zu halten. Wir leben heute schon auf den Voraussetzungen, die das Grundeinkommen benötigt. Es will sie nicht beseitigen, sondern stärken - es sind die Voraussetzungen der Demokratie. Deswegen ist es nicht an den Haaren herbeigezogen zu sagen, das Menschenbild des Grundeinkommens ist dasjenige unserer Demokratie. Dass über die Ausgestaltung unserer Demokratie immer wieder nachgedacht und gestritten werden muss, gehört dazu, der Grund dafür ist die stetig neue Suche nach Kompromissen, die alle zu tragen bereit sind.

Weiter heißt es:

"...Ich habe auch bisher schon mehrmals erklärt, dass ich es durchaus verstehe, wenn sich Menschen, denen es wirtschaftlich schlecht geht und die in totaler Unsicherheit leben, an eine solche Idee wie das bedingungslose Grundeinkommen klammern."

Albrecht Müller ist mit der Diskussion keineswegs vertraut. Es sind eben nicht überwiegend Menschen, denen es wirtschaftlich schlecht geht, die sich für das bGE einsetzen, wie ein näherer Blick auf die intensive Diskussion schnell gezeigt hätte. Interessanter noch aber ist eine zweite Aussage, die er hier trifft. Müller spricht den Befürwortern ab, gute und tragfähige Argumente für das Grundeinkommen zu haben und kanzelt sie als Verzweifelte ab, die in der Not nach dem nächsten rettenden Strohhalm greifen. Sie sind, das soll wohl auch die Botschaft sein, leicht verführbar. Elitär und hochnäsig kann man diese Haltung getrost nennen.

Wie geht es weiter:

"Aber diejenigen, die als Politiker/innen oder Wohlsituierte diese Idee seit Jahren propagieren, müssten wissen, dass sie damit bodenlose Hoffnungen machen. Denn die Idee hat so viele Schwächen, dass sie nie realisiert werden wird. (Über die Schwächen haben wir übrigens schon ausführlich berichtet – siehe hier). Es erhebt sich deshalb hier wie bei anderen Themen auch die Frage, ob es Sinn macht, Ideen zu einem politischen und gesellschaftlichen Dauerthema zu machen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nie umgesetzt werden."

Ein Blick in die Beiträge, die die vermeintlichen Schwächen aufzeigen, reicht aus, um zu erkennen, wie wählerisch Gründe gegen das bGE gesucht werden. Da wird Christoph Butterwegge zitiert, auf dessen erstaunlich undemokratische Haltung in seiner Argumentation wir kürzlich wieder hingewiesen haben. Im Mantel der Fürsorge plädiert er für im wesentlichen für eine Erneuerung des alten bevormundenden Sozialstaats. Die größter Gefahr sieht er darin, dass Bürger durch den bGE-Vorschlag zu etwas verführt werden könnten, das sie gar nicht haben wollten. Des weiteren wird vor allem das Althaus-Modell angegriffen, auf dessen Schwächen die bGE-Befürworter selbst schon wiederholt hingewiesen haben (siehe auch unseren Brief an die Nachdenkseiten). Die üblichen Einwände gegen den Konsumsteuervorschlag werden vorgebracht und an der Illusion einer angeblich paritätisch finanzierten Sozialversicherung festgehalten, als seien Bruttokosten eines Unternehmens, also auch alle Aufwendungen für einen Arbeitnehmer nicht auf bloß einem einzigen Weg zu decken: über den Absatz. Folglich tragen eben die Verbraucher auch die paritätische Sozialversicherung. Das alles könnte auch Albrecht Müller sehen, wenn er sich denn mit den Argumenten für ein bGE und der Kritik am Bestehenden, die Befürworter vorbringen, auseinandergesetzt hätte.

Die Befürworter, so Albrecht Müller, müssten einige Fragen (nachfolgend fett gesetzt) beantworten können, wenn das bGE ernst genommen werden soll. Welche sind das?

"Ist die Idee irgendwann realisierbar? Wann?"
Wenn es dafür eine Mehrheit gibt, das gilt für alle politischen Vorhaben, dann ist sie auch realisierbar.
An Argumenten dafür, welche Veränderungen ein bGE mit sich brächte und wie es sich auf bestehende Leistungen des Sozialstaats auswirken könnte, mangelt es nicht. Hier sei auf wenige Beispiele aus unserem Blog verwiesen: Kunst und Wissenschaft, Familie, Leiharbeit, Mindestlohn (hier und hier), Bevormundung durch Fürsorge, Bildung, Demokratie, strukturschwache Regionen.

"Wie steht es um die Finanzierbarkeit wirklich? Auch unter Beachtung der Reaktionen im Verhalten der Menschen? Welche Folgen für das Verhalten der Menschen haben die verschiedenen Finanzierungsvorschläge?"
Hierzu gibt es verschieden Studien, unter anderem von Helmut Pelzer und Ute Fischer, aber auch zum Vorschlag von Dieter Althaus und weiteren. Die Frage bleibt eine politische, welches Grundeinkommen man will, ein wirklich freiheitsförderndes oder ein Sparmodell, davon hängt ab, welche Aufwendungen zu bestreiten sind. Grundlegender jedoch als die Frage der Finanzierungsrechnung (Anmerkungen zur Problematik des Berechnens) ist, wie Albrecht Müller zurecht hervorhebt, die danach, weshalb Menschen wie handeln, was letztlich darauf hinausläuft zu verstehen, warum die Bürger sich überhaupt einbringen wollen. Auch dazu gibt es genügend Darlegungen, siehe z.B. hier.
Auch könnte auf wissenschaftliche Untersuchungen zurückgegriffen werden, um Möglichkeiten und Folgen eines bGEs auszuloten, aber wie es sich für die Wissenchaft gehört, wird dort über Ergebnisse und Erklärungen gestritten. Vorliegende Erkenntnisse beantworten auch die normative Frage nicht, was wir denn wollen. Von daher ist eine verbindliche Antwort zum bGE nicht aus der Wissenschaft zu beziehen, es handelt sich vielmehr um eine genuin politische Entscheidung, es geht darum, ob wir es wollen. Manche mutmaßen deswegen, dieses Plädoyer laufe auf ein riskantes Unterfangen hinaus, auf ein Abenteuer, dessen Ausgang wir nicht kennen und deswegen sei es abzulehnen. Nun, zum einen gilt für jede Entscheidung, dass wir um ihren Ausgang nicht wissen. Wir hoffen das Beste, sind vom Gelingen eines Vorhabens überzeugt usw. - wie es ausgehen wird, wissen wir aber niemals (siehe auch "Die Ungewissheit der Zukunft"). Was bleibt? Ein Blich auf die Grundlagen unseres gegenwärtigen Zusammenlebens, also auf die Grundlagen der Demokratie.

Einfacher zu beantworten ist diese Frage, wenn wir uns die Grundlagen der Demokratie vor vor Augen führen, dann wissen wir, was zählt. Wir gehen wie selbstverständlich davon aus und sind darauf angewiesen, dass die Bürger sich einbringen. Eines der frappierendesten Phänomene der öffentlichen Diskussion ist, wie sehr auf der einen Seite diese Bereitschaft stets gefordert wird, auf der anderen aber, wie wenig ernst das tatsächliche Engagement genommen wird, ganz gleich von welcher Seite. Wir haben dies einmal zum Anlass genommen, Neoliberale und Verteidiger des alten Sozialstaats als Brüder im Geiste zu bezeichnen.

"Lässt sich die Idee in einem System realisieren, das von Wettbewerb und marktwirtschaftlichen Elementen geprägt ist?"

Mühe hat man hier, die Frage zu verstehen. Es muss ja unser System gemeint sein, zweifelt die Frage etwa am Vorrang des Politischen, sofern er gewollt ist? Haben wir nicht - bei aller Kritik am Bestehenden - auch heute Leistungen, die überhaupt nicht nach dem Marktprinzip erfolgen (z.B. öffentlicher Dienst, Sozialleistungen)? Und ist, zuletzt noch, die Demokratie nicht als solche etwas vollkommen Marktfernes in ihren Geltungsprinzipien? Es geht also nicht um eine Systemfrage, die sich mit dem Grundeinkommen stellt, sondern darum wie ernst wir es mit der Demokratie und der Stärkung der Bürger meinen. Es handelt sich um eine systemimmanente Frage.
Ähnlich wie Albrecht Müller argumentiert auch Spiegelfechter in einer Replik auf den Beitrag "Schafft die Arbeitslosenversicherung ab!" von Frank Thomas .

Wird die Idee zur politischen Profilierung genutzt? Beim früheren Ministerpräsidenten von Thüringen, Althaus, war dies deutlich erkennbar. Die Idee diente dem Aufbau eines sozialen Images unabhängig von der realen Politik dieses Politikers.
Also, was hat das mit dem bGE zu tun? Solange die Profilierung damit einhergeht, dass Umgestaltungen auf den Weg gebracht werden, die zu einem radikalen bGE führen, spielt das keine Rolle. Wo das nicht geschieht, ist für jeden sichtbar, ob jemand nur sein Image pflegen oder tatsächlich verändern will. Die Glaubwürdigkeit steht dann auf dem Spiel - so wie für die Nachdenkseiten, wenn sie Werthaltungen hinter Argumenten verstecken, statt sie offen zu benennen.

Was könnten die Motive des Chefs der Drogeriekette DM, Götz Werner, sein? Meines Erachtens sind es in diesem Fall lautere Motive und dennoch muss er sich die Frage gefallen lassen, ob sein Dauerthema nicht inzwischen die Funktion von Spielmaterial hat.
Auch diese Frage ist nicht so einfach zu verstehen. Soll damit gesagt sein, dass das bGE missbraucht werden kann für andere, unlautere Absichten? Wenn das gemeint ist, ist die Frage banal, denn Missbrauch ist mit jeder Idee möglich, wo er beabsichtigt ist. Weil also Ideen missbraucht werden können, sollte man sie erst gar nicht verfolgen? Das endete in Selbstblockade, man bliebe in der Gegenwart stecken. Soll das ein ernst gemeinter Einwand sein? Streiten die Nachdenkseiten nicht gerade gegen dieselben "Missbräuche" und halten ihr Vorhaben keinesfalls für abwegig?

Woran liegt es, dass sich bisher keine der Parteien das Thema zum Bestandteil ihres Programms erkoren hat? Liegt das nur an unseren Parteien und ihrer angeblichen Ideenlosigkeit? Das glaube ich nicht. Es hat viel mit der Unausgegorenheit der Idee zu tun.
Die maßgebliche Antwort hierfür findet sich in der Idolatrie der Erwerbsarbeit, die nun gerade in den letzten zehn Jahren die politische Debatte besonders deutlich geprägt hat. Gepaart mit dem gewaltigen Misstrauen (wider alle Lebenswirklichkeiten) in die Bereitschaft des Einzelnen, sich einzubringen, bilden sie - Idolatrie und Misstrauen - die wahren Hindernisse für eine andere Politik. Schon die früheren Einwände von Albrecht Müller (Replik darauf von Sascha Liebermann) und Heiner Flassbeck gegen das Grundeinkommen bestätigen, welche geringe Bedeutung es für sie hat, die Freiräume der Bürger zu erweitern. Auch sie predigen das Erwerbs- bzw. Beschäftigungsmantra. Von einer Ideenlosigkeit der Politiker im Sinne einer Orientierungslosigkeit kann man sehr wohl sprechen. Das Festhalten an einst bewährten Wegen hat zu dem geführt, wo wir heute stehen. Unsere heutige Lage rührt nicht vor allem vom Verlassen bewährter Wege, sondern vom Festhalten an Zielen, die mit diesen Wegen verbunden, die aber nicht mehr unseren Lebensmöglichkeiten gemäß sind. Statt Erwerbsarbeit vom Sockel zu holen ist sie in den letzten Jahren um so mehr zum höchsten Ziel erklärt worden. Obwohl unser Wohlstand volkswirtschaftlich gewaltig ist, soll die Erwerbsquote erhöht werden. Wo also mehr Freiräume möglich wären, wird um so strikter an Erwerbsarbeit festgehalten. Die Orientierungslosigkeit ist eine Verunsicherung, die der Lösung harrt. Solange es also ein jenseits der Erwerbsidolatrie normativ nicht geben darf, kommt ein Grundeinkommen als Alternative auch nicht in Frage. So einfach ist die Antwort, mit der Unausgegorenheit der Idee hat sie gar nichts zu tun, sondern mit den Werthaltungen, die vorherrschen. Sie sind auch viel bedeutsamer als irgendwelche Ideologien, seien sie neoliberal oder sonst etwas.

"Transportiert die Debatte wenigstens Ideen und Ziele, die helfen könnten, anderes Wichtiges zu erreichen? Hier bin ich sehr skeptisch. Denn die Agitation für das Grundeinkommen lenkt ab von der notwendigen politischen Arbeit für eine Beschäftigungspolitik, die der Mehrheit der Menschen Arbeitsplätze und Alternativen schafft..."
Zu betonen ist hier wohl "Arbeitsplätze", nicht aber "Alternativen". Konsequent wird von "Beschäftigungspolitik" (Erwerbsarbeit) gesprochen, wo das bGE diese Frage ganz anders stellt: es fragt nach Möglichkeiten und Freiräumen dafür, dem nachzugehen, was man für wichtig und richtig erachtet, ganz gleich, ob es sich um Erwerbsarbeit handelt oder nicht. Diese Perspektive scheint den Nachdenkseiten vollkommen fremd, da nimmt es auch nicht Wunder, dass das bGE in seiner Tragweite nicht interessiert.

Folgerichtig geht der vorangehende Absatz weiter:

"Deutlich erkennt man das beim Öffnen einer Seite, die mir zu lesen gestern als
Reaktion auf meinen Beitrag empfohlen worden ist. Dort wird “Freiheit statt Vollbeschäftigung” propagiert. An diesem Titel wird schon sichtbar, dass hier eine Alternative zur Beschäftigungspolitik gesehen wird. Diese sehe ich nicht. Im Gegenteil: Menschen Beschäftigung zu schaffen und alternative Arbeitsplätze zu schaffen ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sie zu Zumutungen der Leiharbeit, der Niedriglöhne und der Minijobs Nein sagen können..."
Sehen wir einmal ab, wie das gelingen soll, was hier vorgeschlagen wird. Sicher, "Freiheit statt Vollbeschäftigung" streitet für eine Alternative zur Beschäftigungspolitik, die stets nur Erwerbsarbeit vor Augen hat. Wir streiten für eine weitreichende Alternative zur Erwerbsidolatrie, ohne aber den Leistungsgedanken aufzugeben, auch wenn wir ihn umdeuten. Den Nachdenkseiten hingegen geht es nur um Variationen der Erwerbszentrierung.
Wundern kann einen, dass nicht gesehen wird, welch ein Segen gerade ein bGE für die Arbeitswelt wäre. Es erlaubte Arbeitsbedingungen mit zu definieren, ohne auf sie angewiesen zu sein und sie im Zweifelsfall abzulehnen bei gleichzeitiger Absicherung. "Niedriglöhne" (siehe eine Anmerkung zu Mindestlöhnen) hätten eine andere Bedeutung als heute, wenn die Freiheit bestünde, "Nein" sagen zu können. Hinzukommt, was heute als Niedriglohn ein Problem darstellt, auf der Basis der Grundeinkommens keines mehr sein müsste, wegen des Grundeinkommens. Auch hier gilt: es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Weiter heißt es:
"...Die Debatte um das Grundeinkommen könnte eine gute Vorbereitung auf eine Gesellschaft ohne Erwerbsarbeit sein. Wenn man dies für möglich hält, wenn man das Ende der Arbeit für möglich hält und propagiert, dann ist auch die Debatte um das Grundeinkommen sinnvoll. Aber an diese Perspektive glaube ich nicht."

Auf unserer Website hat Herr Müller das sicher nicht gelesen, auch beim von ihm erwähnten Götz W. Werner nicht, denn von einer Gesellschaft ohne Erwerbsarbeit ist nirgendwo die Rede - von einem anderen Arbeitsbegriff sehr wohl. Zwar hantieren auch bGE-Befürworter mit der These vom Ende der Vollbeschäftigung oder dem Ende der Arbeit, doch lässt sich dies auch anders deuten: als Einsicht in ein stetig sinkendes Arbeitsvolumen bei steigender volkswirtschaftlicher Leistung. Erwerbsarbeit abschaffen, wollen die bGE-Befürworter unseres Wissens nicht, ihr den angemessen Platz zuweisen schon. Albrecht Müller baut sich hier einen Pappkameraden auf und argumentiert ganz wie es üblich ist, um das bGE loszuwerden.

Schlussendlich bleibt ein Fazit: Der Gedanke, dass ein bGE eine Anerkennung der Person in Absehung von ihrer Leistung ausspricht, damit also urdemokratisch ist, denn es richtet sich an den Souverän als Souverän; dass es Freiräume gerade für dasjenige Engagement schafft, das wir heute sträflich missachten, das Ehrenamt; dass es eine wirklich brauchbare Förderung von Familie ermöglicht, ohne dirigistisch zu sein wie das Elterngeld und endlich mit der Ideologie der "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" bricht, die treffender heißen sollte "Vom doppelten Verzicht"; dass Eltern für ihre Kinder zuhause bleiben könnten, solange sie es wollten - all das wird keines Blickes gewürdigt und bestätigt nur, was in meinem ersten Beitrag die Feder führte: Herauszustellen, wie sehr Werthaltungen Denkmöglichkeiten bestimmen und wie wenig ein bGE als Möglichkeit in Betracht gezogen werden kann, wenn es überkommene Werthaltungen - wie die Vorrangstellung der Erwerbsarbeit - in Frage stellt. Genau deswegen ist auch im neuen Jahr die Diskussion darum so wichtig, wie wir leben wollen und welche Chancen ein bGE bietet. Beharrlich für es zu werben und geduldig sich mit den Einwänden auseinanderzusetzen sind das A und O. Es bedarf keiner Jünger und Jasager, sondern mündige Bürger.

Sascha Liebermann