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26. August 2024

"Ein US-amerikanisches Grundeinkommensexperiment, das keines war"...

 ...ein Kommentar von Guy Standing zu jüngst veröffentlichen Ergebnissen eines Projekts, in der Übersetzung von Eric Manneschmidt. In der Übersetzung wird auf die englische Version verlinkt, aus der übersetzt wurde.

Guy Standing befasst sich seit Jahrzehnten mit Überlungen zum Grundeinkommen, war an wissenschaftlichen Projekten international beteiligt und kennt sich äußert gut in der Materie aus. Seine differenzierter Kommentar macht auch deutlich, wie sorgsam quantiative Daten und daraus gewonnene statistische Korrelationen interpretiert werden müssen, um keine Kurzschlüsse zu verursachen.

Unsere Beiträge zum Stellenwert von Feldexperimenten finden Sie hier.

Sascha Liebermann

26. August 2022

Abstimmungskampagne für Pilotversuch in Zürich startet

17. November 2020

"...ob der Mensch nur handelt, wenn er dafür Anreize und Belohnungen erhält" - keineswegs und schon vielfältig untersucht

Der Deutschlandfunk berichtete über die hohe Anzahl an Bewerbern für das Pilotprojekt des Berliner Vereins Mein Grundeinkommen. Das Ziel des Projekts wird hier wiedergegeben:

"Dabei steht im Zentrum, ob und wie sich ein bedingungsloses Grundeinkommen auf die Berufstätigkeit und das Wohlbefinden der Testpersonen auswirkt. Es soll untersucht werden, ob der Mensch nur handelt, wenn er dafür Anreize und Belohnungen erhält. Im Fokus stehen auch die psychologischen Aspekte, etwa ob das Grundeinkommen hilft, Stress zu verringern und in der Folge die Lebenszufriedenheit und gesellschaftliches Engagement erhöht."

Weshalb wird so getan, als gäbe es zu diesen Fragen keine Befunde? Es gibt sie sogar jenseits der BGE-Forschung, dazu müsste nur einmal der Blick auf kindliche Entwicklungsprozesse und die Entstehung von Leistungsbereitschaft gerichtet werden, wie es Remo Largo vorbildlich getan hat. Zieht man hierzu noch Einsichten einer soziologischen Sozialisationstheorie hinzu (z. B. hier) wird man nicht ernsthaft mehr die unterkomplexen "Anreiz"-Theoreme in Betracht ziehen. Dazu müsste man aber zum einen grundsätzlicher die Frage angehen und Methoden hinzuziehen, die näher am konkreten Leben sind.

Sascha Liebermann

16. November 2020

"Zürich testet Grundeinkommen"...

 ...ein weiteres Pilotprojekt soll gestartet werden, hier nun in der Stadt Zürich. Weitere Informationen finden Sie hier.

22. September 2020

Warum nicht beide Seiten der Medaille benennen? Ralf Krämer über das Pilotprojekt Grundeinkommen

Ralf Krämer (siehe auch hier), Ver.di, schreibt darüber auf der Seite von Makronom. Der Beitrag reagiert auf einen von Jürgen Schupp, der Grenzen und Möglichkeiten des Pilotprojekts Grundeinkommen, das Mein Grundeinkommen im August lanciert hat, auslotet. In Variation eines Sprichwortes könnte man hier sagen, die Sprache macht die Musik und zeigt die Richtung an, aus der gedacht wird. Man nehme diese Formulierung:

"Das grundlegende Problem ist folgendes: Egal wie ein BGE und seine Finanzierung konkret aussehen würde, immer wäre es so, dass auf irgendeine Weise die über ein BGE verteilten Einkommen bzw. ihre Kaufkraft bei anderen Einkommen durch höhere Steuern oder Abgaben eingesammelt oder durch geringere Sozialleistungen und andere öffentliche Ausgaben kompensiert werden müssten."

Warum ist das ein "Problem"? Es wäre lediglich so, wie Krämer schreibt, dass dieses Geld eben "eingesammelt" werden müsste. Auch heute muss die Finanzierung von Sozialleistungen eingesammelt werden und selbst die Ansprüche an die Sozialversicherungen werden durch einen Generationenvertrag ermöglicht, d. h. die Ansprüche werden nicht von denen bedient, die sie selbst beziehen. Darüber hinaus ist die lapidare Feststellung, dass dies durch "geringere Sozialleistungen und andere öffentliche Ausgaben kompensiert werden" müsste, nur die Hälfte des Ganzen. Ein BGE in der genannten Höhe würde etliche Leistungen schlicht überflüssig machen, sie könnten umstandslos wegfallen, andere hingegen nicht. Wenn ein BGE bestimmte Leistungen ersetzen kann, sind sie nicht mehr nötig - oder soll das anders gemeint sein?

Auch diese Passage ist tendenziös in dem Sinne, dass nur eine Seite betont wird:

"Bei 1.200 Euro monatlich für Erwachsene und vielleicht die Hälfte für Kinder und Jugendliche müssten jährlich knapp 1,1 Billionen Euro ausgezahlt werden. Das entspricht knapp einem Drittel des Bruttoinlandsprodukts und weit über 40% des Volkseinkommens. Das ist mehr als momentan für alle Sozialleistungen zusammen aufgewendet wird, von denen ein Großteil auch mit einem BGE weiterhin notwendig wäre und weitere nur in jahrzehntelangen Übergangsprozessen umgebaut werden könnten."

Krämer nennt den absoluten Betrag, die Bruttokosten, verschweigt aber, dass es keine Grund- und vielleicht auch anderen Freibeträge mehr geben würde, die heute ebenso Bestandteil des Volkseinkommens sind und per direkter Steuer nicht angetastet werden dürfen. Der Grundfreibetrag leitet sich aus der Sicherung des Existenzminimums her, wird dieses durch ein BGE gesichert, braucht es den Freibetrag nicht mehr. Genau dieser Zusammenhang wird in der Diskussion schon lange hergestellt, von Kritikern allerdings häufig übersehen. Wie lange ein Übergangsprozess dauern würde, hängt davon ab, welche Schritte gegangen werden in der Umsetzung. Es kann auch schneller gehen. Das vielzitierte Beispiel, Rentenansprüche seien doch Eigentumsansprüche und könnten nicht angetastet werden, verfängt nicht, denn die Frage ist, aus welcher Quelle die Ansprüche bedient werden. Und ja, man wird sich ein Übergangsszenario überlegen müssen, dessen Gestaltung ist eine eminent politische Frage.

Hier das Szenario, das Krämer fürchtet:

"Politökonomisch und die Kräfteverhältnisse im Kapitalismus berücksichtigend wäre im Gegenteil zu befürchten, dass die Kapitalseite ein BGE zu verschärfter Lohndrückerei, gegen Arbeitnehmerrechte und Tarifverträge und gegen den Sozialstaat nützen könnte. Auf jeden Fall ist klar, dass ein BGE – so wie es auch mit dem bestehenden Sozialstaat der Fall ist – überwiegend von der lohnabhängigen Mehrheit der Bevölkerung selbst bezahlt werden müsste."

"Die Kapitalseite" - gab es denn massive Widerstände der Arbeitnehmerseite gegen Hartz IV? Waren die Gewerkschaften denn vehemente Gegner? Dass Bürger mit einem BGE in der Hand anders verhandeln könnten, schließt er völlig aus, weshalb? Er mag es ihnen nicht zutrauen, d. h. aber nicht, dass sie es nicht könnten. Ob sie es nutzen, wäre doch ihre Sache. Wenn sie nicht verhandeln wollten, ist das auch ihr gutes Recht. Ein BGE muss aus dem Volkseinkommen finanziert werden, ja, wie denn sonst? Welche Einkommen da herangezogen werden, ist eine politische Gestaltungsfrage, die nicht erst mit dem BGE heraufzieht, sondern sich schon immer gestellt hat und beantwortet werden musste. Genauso könnte Krämer gegen den Sozialstaat im allgemeinen argumentieren, da er aus Einkommen finanziert werden müsste.

"An dem Sachverhalt, dass in den kommenden Jahrzehnten weniger Erwerbstätige für mehr Ältere aufkommen müssen, würde ein BGE nichts ändern. Die Digitalisierung hat sich bisher gesamtwirtschaftlich nicht in beschleunigtem Produktivitätszuwachs und Beschäftigungsverlusten niedergeschlagen und wird das voraussichtlich auch in den nächsten Jahrzehnten nicht tun."



Die entscheidende Frage ist hier, wie deutet man die Abnahme der Arbeitszeit je Erwerbstätigem? Mehr Erwerbsverhältnisse, weniger Arbeitszeit pro Kopf, das könnte genauso heißen weniger Erwerbsverhältnisse und dasselbe Arbeitsvolumen, wenn es weniger Teilzeit gäbe. So einfach ist es also nicht (sein Kollege Kai Eicker-Wolf sah das in einem älteren Beitrag gar nicht so eindeutig, siehe  hier, wenn auch er in dieselbe Richtung wie Krämer argumentiert).

Weiter heißt es:

"Wenn tatsächlich durch Automatisierung und ökonomische Krisen künftig die Erwerbslosigkeit steigen würde, würde das die Finanzierungsbasis eines BGE ebenso belasten wie die der bestehenden Sozialsysteme. Denn letztlich müssen alle diese Leistungen immer aus der durch Erwerbsarbeit produzierten Wertschöpfung aufgebracht werden."

Wertschöpfung = Erwerbsarbeit? Kann sich Krämer denn nicht vorstellen, dass Sozialsysteme über Steuern finanziert werden, die auf alle Einkommen erhoben werden, auch die Unternehmenseinkommen? Seiner Logik zufolge müssten Arbeitsplätze erhalten werden, damit Sozialsysteme finanziert werden könnten!? Und wenn es - was er ja selbst schreibt - für die Wertschöpfung keiner menschlichen Arbeitskraft bedürfte?

Wären, womöglich, könnte, hätte:

"Solch starke und auch schon geringere Erhöhungen der Grenzabgabenbelastung hätten mit Sicherheit relevante Auswirkungen auf das Erwerbsverhalten, das ja im Mittelpunkt des Interesses stehen soll. Diese Wirkungen wären möglicherweise sogar deutlich stärker als die eines monatlichen Geldgeschenks von 1.200 Euro, die in der DIW-Studie untersucht werden. Insbesondere dürfte die Neigung zu informellen, nicht besteuerten Erwerbsaktivitäten (sprich Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft) als „Zuverdienst“ zum BGE erhöht werden."

Mutmaßungen auf der Basis der Vorstellung, dass Erwerbsengagement direkt mit der Abgabenbelastung zusammenhängt. Das würde sich erweisen müssen und ist keineswegs klar. Auch hier thematisiert Krämer nur eine Seite.

An einer Stelle allerdings trifft Krämers Kritik einen wichtigen Punkt, dass das Pilotprojekt Grundeinkommen wohl eher Missverständnisse befördere, da die Auszahlung nicht mit einer zugleich erfolgenden Besteuerung zu seiner Finanzierung versehen ist. Das getestete BGE ist eben, auch da würde ich folgen, ein Geldgeschenk und das ist etwas anderes, als ein durch ein Gemeinwesen bereitgestelltes BGE, das auch von diesem Gemeinwesen aufgebracht werden müsste. Das ist in seiner praktischen Bedeutung ein nicht zu unterschätzender Zusammenhang, von dem man allerdings auch sagen könnte: Wo es keine Mehrheit gibt, wird ein BGE ohnehin nicht eingeführt; wo es sie hingegen gibt, ist alles möglich.

Was das methodische Instrumentarium und die gesamte Anlage des Pilotprojekts samt wissenschaftlicher Begleitung betrifft, sehe ich das erheblich kritischer, wie ich an anderer Stelle schon dargelegt habe.

Sascha Liebermann

21. September 2020

Nach welchen Kriterien wird über den Erfolg eines Grundeinkommens entschieden?


Siehe auch den Beitrag "'Pilotprojekt Grundeinkommen' Einsichten und Aussichten" 

14. September 2020

„Pilotprojekt Grundeinkommen“ – Einsichten und Aussichten

Zum zweiten Mal schon hat der Vorschlag eines Bedingungslosen Grundeinkommens in diesem Jahr erhebliche mediale Aufmerksamkeit gefunden. Als aufgrund der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus im Frühjahr Kontaktbeschränkungen erlassen wurden, in deren Folge Einkommen für viele Bürgerinnen und Bürger wegbrachen und sich die Frage stellte, wie dem begegnet werden könnte, wurde das BGE medial aufgegriffen. Auch gab es Petitionen auf verschiedenen Wegen, die zumindest für die Zeit der Krise eine Art Grundeinkommen vorschlugen. Im vergangenen August wiederum war der Anlass ein anderer. Michael Bohmeyer, Gründer des Berliner Vereins „Mein Grundeinkommen“, kündigte unter dem Motto „Wir wollen es wissen“ in einer Pressekonferenz an, ein Pilotprojekt zum Grundeinkommen durchführen zu wollen. An seiner Seite waren zwei Wissenschaftler, die die wissenschaftliche Begleitung des Vorhabens erläuterten und das Studiendesign vorstellten. An Superlativen bei der Vorstellung der Studie wurde nicht gespart, wie jüngst auch Manuel Franzmann konstatiert hat, allerdings ist der Verein Mein Grundeinkommen bislang schon nicht durch sachliche Berichte über seine Aktionen aufgefallen, obwohl diese ja durchaus spektakulär waren. Welcher Verein kann schon von sich sagen, dass er monatlich über 600 000 Euro per Spenden einsammelt? Besonders irritierend ist das Auftreten, da es sich um ein Forschungsprojekt handelt, die Offenheit des Ergebnisses zwar hervorgehoben wurde, zugleich aber der Verein seinen Erfolg angesichts bisheriger Gewinner eines Grundeinkommens und ihrer Erfahrungen stets herausstellte. Das soll nun keinesfalls gegen die Durchführung des Projekts sprechen und auch die Seriosität der involvierten Wissenschaftler nicht in Frage stellen, ist aber zumindest eine irritierende Ausgangskonstellation, auch wenn in das Wissenschaftssystem schon von längerer Zeit selbst eine gewisse Marketinghaltung Einzug gehalten hat. Jürgen Schupp, der an der FU-Berlin Professor für Empirische Sozialforschung und zugleich Senior Research Fellow am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ist, war nicht nur in der Pressekonferenz dabei, er bezog danach mehrfach in den Medien Stellung und hat damit eine besondere Position inne. Das DIW kündigte ebenfalls in einer Pressemitteilung das Vorhaben an und der Präsident des DIW, Marcel Fratzscher, begleitete die Ankündigung mit einer Stellungnahme, in der er – der sich bislang stets gegen ein BGE ausgesprochen hatte – die Erprobung befürwortete. Dass es nun zu einem solchen Pilotprojekt überhaupt kommen konnte, verdankt sich der jahrelangen, beharrlich geführten öffentlichen Diskussion, die medial leider häufig nicht angemessen differenziert dargestellt wird.

Nach der Vorstellung der ersten Studie, zwei weitere sollen sich anschließen, in der zu Beginn vorgesehen war, dass 120 Teilnehmer über den Zeitraum von drei Jahren ein Grundeinkommen erhalten, gab es rasch mehr als die eine Million nötigen Bewerber, um eine statistisch relevante Auswahl an Probanden zu erhalten. Ebenso überstieg das Spendenaufkommen bald das erwartete Maß, so daß mehr als nur 120 Personen ein Grundeinkommen über drei Jahre erhalten können. Methodisch folgt die Studie einem randomisiert kontrollierten Studiendesign, wie es aus der medizinischen Forschung bekannt ist, um z. B. die Wirkung von Medikamente oder einzelnen Wirkstoffen zu untersuchen. Es gibt dementsprechend eine Behandlungsgruppe mit Teilnehmern, die ein Grundeinkommen erhalten und eine Kontrollgruppe ohne. Beide werden über die Laufzeit der Studie miteinander verglichen werden. Es handelt sich nun nicht einfach nur um eine Studie, das sei hier angefügt. Angesichts dessen, dass das BGE seit Jahren schon als alternativer Weg sozialer Basiseinkommenssicherung betrachtet wird, werden die Ergebnisse öffentlich rezipiert und womöglich auf die Diskussion zurückwirken. Das war schon bei den bisherigen Feldstudien der Fall, zuletzt bei derjenigen in Finnland, die eine enorme Berichterstattung begleitete, zu der auch Falschmeldungen gehörten. Es wäre zu wünschen, dass die Berichterstattung zu diesem Pilotprojekt differenzierter erfolgt, denn gerade am Beispiel Finnlands konnte mit Erschrecken festgestellt werden, wie voreingenommen - in beide Richtungen - berichtet wurde, was erst die Präsentation des vorläufigen Berichts und dann des Endberichts weitgehend beendete.

Jürgen Schupp selbst hat sich seit Vorstellung der Studie zu Kritik am Studiendesign geäußert, die auch aus der community of scientists kam, ebenso aber wurden aus der Politik Vorbehalte angemeldet und die Ergebnisse in Frage gestellt. Wer jedoch schon alles weiß, kann man da wohl nur sagen, muss nicht mehr nachdenken und schon gar nicht forschen. Einem Projekt also per se abzusprechen, dass etwas herausgefunden werden kann, ist unredlich. Gleichwohl aber lassen sich berechtigte Fragen zum Forschungsdesign, der methodischen Anlage und den etwaigen praktischen Folgen eines solchen Projektes stellen.

Der Studie ist zuerst einmal zugute zu halten, dass sie ins Offene erfolgt; die relevanten Daten müssen sorgfältig erhoben und ausgewertet werden – das geschieht vorwiegend mittels standardisierter Verfahren („quantitative Forschung“). In der Projektmappe der Studie wird allerdings auch „qualitative Forschung“ erwähnt, es sollen offenbar Forschungsgespräche geführt und mit den standardisierten Daten aus den Befragungen verglichen werden. Wie diese Gespräche ausgewertet werden, wird dort nicht dargelegt. Um die Tragweite des Projekts bzw. der Studie zu ermessen, ist es wichtig, die Rahmenbedingungen zu verstehen sowie sich Klarheit über die Methoden der Datenerhebung und -auswertung zu verschaffen, denn alles zusammen entscheidet darüber, welche Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen gezogen werden können – und welche nicht. Solche Zusammenhänge sind für Laien nicht leicht nachzuvollziehen, weil sie gewisse Kenntnisse sozialwissenschaftlicher Methoden und ihrer Implikationen voraussetzen. Das gilt ganz besonders für die Tradition der "qualitativen" Forschung, da sie in der Regel öffentlich wenig bekannt ist. Trotzdem soll hier zumindest grob skizziert werden, worum es dabei geht, da heutzutage die Öffentlichkeit häufig mit Ergebnissen aus wissenschaftlichen Studien konfrontiert ist.

Standardisierte Daten, wie sie in der „empirischen Sozialforschung“ (ohnehin ein vereinnahmender Begriff, in diesem Handbuch wird er weiter ausgelegt) genutzt werden, charakterisiert, dass die Lebenspraxis in ihrer konkreten Gestalt darin nur derart zum Ausdruck kommt, wie es die erhobenen Merkmale (Alter, Zufriedenheit, Geschlecht usw.) und die ihnen zugeordneten Antwortmöglichkeiten zulassen. Wer schon einmal an einer Befragung teilgenommen hat, weiß um dieses Phänomen. Die Befragten können sich nicht in ihrer Sprache äußern, was den Zugang zu ihren konkreten Weltdeutungen verstellt. Sie in Erfahrung zu bringen, ist aber unerlässlich, um zu verstehen, weshalb sie handeln, wie sie handeln. Die Form der standardisierten Datenerhebung greift damit recht oberflächlich und grob Einstellungen ab, ohne auf Deutungsmuster und handlungsleitende Überzeugungen der betreffenden Personen zugreifen zu können. Sie aber sind für die Entscheidungsfindung in der Praxis maßgeblich. Diese methodischen Beschränkungen standardisierter Verfahren bei der Erforschung der sinnstrukturierten Welt humaner Lebenspraxis sind erheblich, weswegen es immer wichtig ist, die Frage zu beantworten, ob die eingesetzten Verfahren für den visierten Zweck aufschlussreich sind. Das ist nun keine neue Erkenntnis, bedenkt man aber, dass der allergrößte Teil sozialwissenschaftlicher Forschung mit standardisierten Verfahren erfolgt, kann man von einer erheblichen Schieflage sprechen. Um also über die Lebenspraxis Konkretes zu erfahren, das in seiner Erzeugungsdynamik das Handeln verstehen ließe, wären Verschriftungen von technischen Aufzeichnungen offener Forschungsgespräche und Gruppendiskussionen, Interaktionen sowie Tagebücher, Korrespondenz u.a. erheblich aufschlussreicher. Eine entsprechende Auswertung müsste dann mit Verfahren der hermeneutischen fallrekonstruktiven Forschung erfolgen. Darüber ist in der Projektdarstellung nichts zu erfahren, der Verweis auf "qualitative" Forschung sagt noch nichts darüber, wie die Auswertung erfolgen soll.

Neben diesen methodischen Eigenheiten ergeben sich aufgrund der Rahmenbedingungen einer befristeten Feldstudie Beschränkungen, über deren Folgen auch international diskutiert wird (siehe z.B. hier und hier).

Die Feldstudie setzt das Erwerbsgebot nicht außer Kraft, es bleibt für die Studienteilnehmer als Rechtfertigungszusammenhang ihres Handelns während der Projektlaufzeit bestehen. Was bedeutet das für die zu erwartenden Ergebnisse? Entscheidungen, die Probanden während des Projekts treffen, müssen sich sowohl in der Gegenwart angesichts ihres privilegierten Status als Grundeinkommensbezieher während des Projekts als auch in der Zukunft, nach Ablauf des Projekts, als vernünftig erweisen können. Das galt und gilt übrigens ebenso für die Gewinner der Verlosungen von Mein Grundeinkommen und das gilt ebenso für Lotteriegewinner, die in der Forschung manchmal als BGE-verwandt betrachtet werden, weil sie aufgrund des Gewinns auf Erwerbstätigkeit verzichten könnten. Die Geltung des Erwerbsgebots wird also durch die Befristung des Projekts auf drei Jahre sogar eher noch verstärkt, weil die Grundeinkommensbezieher einen privilegierten Status innehaben. Erkennbar ist die Wirkung des Erwerbsgebots als einer Norm an dem schon lange als strukturelle Stigmatisierung Erwerbsloser bekannten Phänomen. Denn sie rührt ebenfalls daher, dass das Erwerbsgebot, das zugleich Fundament des Sozialstaates ist, weiter seine normative Wirkung entfaltet, auch wenn jemand nicht (z. B. Erwerbslose und Nicht-Erwerbstätige) oder noch nicht (z. B. Schüler und Studenten) erwerbstätig ist. Entscheidungen, die Probanden während der Projektlaufzeit treffen, wären also stets ins Verhältnis zum Setting des Projekts zu setzen, was die Auswertung komplexer und anspruchsvoller macht, als es auf den ersten Blick scheint.

Neben diesen beiden Einwänden, die sich auf methodische Beschränkungen und die Studienanlage beziehen, gibt es noch einen anderen, der legitimatorischer Art ist. Er wird erst verständlich, wenn Projektziel und Lebenswirklichkeiten in der Gegenwart ins Verhältnis zueinander gesetzt werden. Das Pilotprojekt will herausfinden, wie Teilnehmer mit einem BGE umgehen, welche Entscheidungen sie treffen, wie es sich mit der Erwerbsteilnahme verhält. Hier stellt sich schon die Frage, was denn „positive Wirkungen“ wären, auf die es dem Projekt ankommt, wer entscheidet über den Maßstab, auf dessen Basis diese Bewertungen vorgenommen werden? Will man hier keinen solchen Maßstab willkürlich einführen (z. B. Verbesserung der Gesundheit, höhere Erwerbsbeteiligung oder nicht zu stark abnehmende, ehrenamtliches Engagement usw.), dann bliebe nur einer, der in der Lebenspraxis selbst und der für sie maßgebenden politischen Ordnung enthalten ist. Damit würde man dem Dilemma entgehen, in das alle Feldexperimente sozialwissenschaftlicher Art geraten, die Maßstäbe von außen einführen. Wie steht es darum?

Für die Lebensverhältnisse in Deutschland und die entsprechende politische Ordnung – nur sie sind für das Projekt relevant – gelten hohe Erwartungen an Autonomie, also daran, Entscheidungen mit Anspruch auf Begründbarkeit zu treffen und diese auch zu verantworten. Autonomie ist eine Norm. Das ist nicht nur im Alltag auf einfache Weise zu beobachten, es ist der politischen Ordnung eingeschrieben, man denke hier nur an Art. 20 GG. Von der Autonomie – also der Mündigkeit der Bürger – wird schlicht ausgegangen, sie gilt als Voraussetzung, vor der sich alle verantworten müssen, und zwar immer im Verhältnis dazu, was ihre Entscheidungen für ihre individuelle Lebensführung bedeuten und was für das Gemeinwesen. Entsprechend werden die Befugnisse des Staates, in diese Autonomie einzugreifen, beschränkt und sind, wo dennoch eingegriffen wird, außerordentlich begründungspflichtig (man denke hier nur an die Einschränkungen der letzten Monate). Wenn also diese Autonomie Voraussetzung des gegenwärtigen Zusammenlebens und der darauf gründenden politischen Ordnung ist, was „testet“ dann das „Pilotprojekt Grundeinkommen“? Erwerbsteilnahme ist kein Gebot, das aus der politischen Ordnung folgt, aus gutem Grund gibt es keine Zwangsarbeit sondern freie Berufswahl. Ist das Ziel des Projekts dann nicht, etwas zu testen, was schon lange in Geltung ist, unsere Lebensverhältnisse ohne auszeichnet, ob uns das gefällt oder nicht? Dann wäre die praktische Folge dieses Tests, dass er in Frage stellt, ob es denn so ist, wie es ist, und ob das „positiv“ ist. Praktisch würde damit nicht nur in Frage gestellt, ob denn diese Autonomie tatsächlich Grundlage und Norm unseres Zusammenlebens ist, sondern auch, ob sie angemessen ist. Damit stelle das Pilotprojekt die Gegenwart in Frage, spricht ein Misstrauen in die Mündigkeit der Bürger aus und stellt sie zur Disposition, je nachdem, wie dann die Ergebnisse ausfallen.

Dieser Einwand ist weit über die Grundeinkommensdiskussion hinaus von Bedeutung, weil die Demokratie in ihren Grundfesten damit in Frage gestellt wird. Das ist ein zeitdiagnostisch äußerst wichtiges Phänomen, das zu untersuchen eigens sinnvoll wäre.

Sascha Liebermann

1. September 2020

Gutverdienende habe es nicht leicht, denn...

...so Markus Hertwig, Professor für Soziologie an der TU-Chemnitz es sei "der Bevölkerung kaum zu vermitteln, aus welchem Grund Gutverdienende noch ein Extra-Einkommen erhalten sollen", was ja mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen der Fall wäre. Eine schwerwiegende Einschätzung, aber würde er deswegen denn für die Abschaffung auch seines Grundfreibetrags in der Einkommensteuer plädieren, der ja dann letztlich auch ungerecht sei? Und hat er schon davon gehört, dass dieser Freibetrag sich aus der Gewährung des Existenzminimums als Mindesteinkommen ableitet, insofern also nur aufzuheben wäre, wenn auch das Existenzminimum aufgehoben würde. Davon ist in der Pressemitteilung leider nichts zu lesen.

Sascha Liebermann

24. August 2020

Pilotprojekt von Mein Grundeinkommen hat mehr als 1 Million Bewerber


21. August 2020

Einfache Kriterien oder doch eher voraussetzungsvoll?

Auf der Website des Pilotprojekts von Mein Grundeinkommen werden gleich zu Beginn Kriterien angeben, die erfüllt sein müssen, damit ein BGE machbar ist:

"Ein Bedingungsloses Grundeinkommen für alle ist nur machbar, wenn es:
  • individuell und kollektiv positive Wirkungen entfaltet,
  • finanzierbar ist und
  • den Anreiz zu bezahlter Erwerbsarbeit nicht zu stark senkt."
Was einfach klingt, ist gar nicht so einfach, denn was sind "individuell und kollektiv positive Wirkungen", nach welchen Kriterien würden die Wirkungen hier eingeordnet werden können? Wie gelangt man zu den Kriterien, wer entscheidet darüber?

Was heißt genau, dass ein BGE "finanzierbar ist", nach welchen Kriterien? Ist das grundsätzlich gemeint, dann bedarf es nur eines Blicks auf das Bruttoinlandsprodukts bzw. des Volkseinkommens. Es stellt sich dann eher die Frage, mit welchen Steuerarten und welchen Steuersätzen soll das geschehen? Wobei die entscheidende Frage noch ist, wird das denn gewollt, was wiederum keine wissenschaftliche Frage ist.

Wann wäre ein Sinken des "Anreizes" zu "bezahlter Erwerbsarbeit" "zu stark"? Senkt ein BGE den "Anreiz" überhaupt? Wird hier nicht etwas vorausgesetzt, dass erst zu untersuchen wäre? Von "Anreizen" zu sprechen setzt schon eine bestimmte Erklärung von Handeln voraus, obwohl dieser Begriff eine black box für die verschiedensten Dinge ist.

Sascha Liebermann

Angus Deaton über "Randomized control Trials" und damit verbundene ethische Probleme,...


...allerdings sieht er diese vor allem in Entwicklungshilfeprojekten und wenn es um arme Menschen geht. Deaton schreibt gegen Ende des Beitrags: "Social plumbing should be left to social plumbers, not outside experimental economists who have no special knowledge, and no legitimacy". Damit formuliert er eine Kritik an sozialingenieurialer Einflussnahme von Wissenschaftlern, wo politische Veränderungen gefordert wären, die aber nicht Aufgabe von Wissenschaft sind. Und zuvor hat er einen weiteren Zusammenhang der Hoffnung auf die Evidenzen, die RCTs herbeibringen könnten, hergestellt:

"I see RCTs as part of what Bill Easterly calls the 'technocratic illusion,'51 that is the original sin of economic development, an aspect of what James Scott has called 'high modernism,' that technical knowledge, even in the absence of full democratic participation, can solve social problems. According to this doctrine, which seems especially prevalent in Silicon Valley, among foundations, and in the effective altruism movement, global poverty will yield to the right technical fixes, one of which is the adoption of RCTs as the basis for evidence-based policy. Ignoring politics is seen as a virtue, not the vice that it is. Foundations and altruists often “know” what is good for poor people, and have the best intentions, but provide little evidence that poor people agree with their assessments or value their remedies, so that their interests can easily come to conflict with those they are trying to help. The technocrats believe that they can develop other people’s countries from the outside, because they know how to find out what works. In this, at least, there is no great difference between designing a gadget and designing social policy."

Was Deaton hier den Entwicklungsprojekten vorwirft, würde ich für die Feldexperimente in liberalen Demokratien ebenso zu bedenken geben, wenn z. B. Fragen Gegenstand eines Feldexperiments sind, die politisch schon beantwortet wurden. Im Zusammenhang mit dem jüngsten Pilotprojekt von Mein Grundeinkommen (siehe auch die Diskussion hier) z. B., dass nicht herausgefunden werden muss, ob Bürger ein verantwortungsvolles Leben führen, sondern dass dies der vorausgesetzte Ausgangspunkt  der bestehenden Demokratie ist. Daran ändert es auch nichts, wenn Abweichungen davon vorliegen - und was sind eigentlich Abweichungen diesbezüglich, wer befindet darüber? Zu den methodischen Grenzen solcher Experimente habe ich schon öfter geschrieben, siehe hier.

Sascha Liebermann

20. August 2020

Berechtigte Frage...

...denn das ist für das Handeln entscheidend und die Schlüsse, die daraus gezogen werden können. Über intensive Gespräche und eine detaillierte Auswertung (Fallrekonstruktive Verfahren) könnte dies allerdings herausgefunden werden.

Sascha Liebermann

10. Februar 2020

"Pilotprojekt Grundein­kommen. Wir wollen es wissen"...

...das kündigt der Berliner Verein "Mein Grundeinkommen" an und nennt erste Details des Vorhabens, das als "Die große Studie zur Wirkung des Bedingungslosen Grundeinkommens auf Menschen und Gesellschaft" bezeichnet wird. Weitere Informationen sollen bekannt gegeben werden. Bescheiden  ("die große Studie" - nicht etwa "eine") klingt das nicht gerade, entspricht indes der "Mission" des Vereins:

"Wir erforschen das Bedingungslose Grundeinkommen, führen die öffentliche Debatte und entwickeln die Plattform für eine progressive Bewegung. Unsere Vision fürs 21. Jahrhundert: Eine Gesellschaft, die sich für alle gut anfühlen kann."

"Wir"steht sicher für den Verein, anderes wäre wenig sinnvoll. Geforscht wird von - zumindest ist das der Ankündigung des Pilotprojekts zu entnehmen - Forschungsinstituten oder ist "erforschen" hier umgangssprachlich gemeint? Wenn "wir" für den Verein steht, ist es doch ziemlich erstaunlich, dass er alleine "die" öffentliche Debatte führen soll, denn zu einer Debatte gehören verschiedene Parteien, also Diskutanten. Wenn sie alle aus dem Verein kommen, ist das kaum eine öffentliche Debatte. Soll es eine öffentliche sein, können sie nicht aus dem Verein alleine kommen, dann müsste "wir" etwas anderes sein als das "wir" des Vereins. Wenn letzteres nun zutrifft, dann führt nicht "Mein Grundeinkommen" "die öffentliche Debatte", sondern verschiedene zusammen führen "eine" über das Grundeinkommen. Treffender wäre "auch Mein Grundeinkommen leistet einen Beitrag zur Debatte" oder "engagiert sich in der Debatte" - doch so lautet die "Mission" nicht, wäre vielleicht schlicht zu wenig.

Sascha Liebermann

Nachtrag 24.2.2020: Auf der Website ist der Text zur Mission verändert worden. Nun lautet er: "Wir probieren aus, wie ein Grundeinkommen in der Praxis wirkt."